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kritisch betrachtet ...

So ist es richtig:

26.10.: Gestern nahm die Main-Post das MM-Schreiben an die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung MM sieht Fußweg am Main kritisch , mit dem die MM gegen die Fußwegplanung am Mainufer in Richtung Erlabrunn Stellung bezog, zum Anlass für eine umfangreiche Berichterstattung.
Bürgermeister Brohm zeigte sich über das Vorgehen der MM verwundert. Man hätte abwarten sollen, bis die Ausbaupläne dem Gemeinderat vorgelegt würden. Der Argumentation kann sich die MM nicht anschließen. Schließlich wurden bereits vor etwa 2 Jahren detaillierte Pläne zum Preis von gut 5.400 € erstellt, ohne dass die Materie vorher im Gemeinderat thematisiert worden war. Die MM hat deshalb bereits mehrmals im MM-Blättle (zuletzt in der Oktoberausgabe) auf die Problematik hingewiesen.
Es ist durchaus möglich, dass die Pläne noch modifiziert werden. Da die Gemeinderatsunterlagen (in diesem Fall die fertigen Ausbaupläne) den Gemeinderäten in der Regel etwa eine knappe Woche vor der Sitzung zugehen, ist nicht damit zu rechnen, dass dann noch grundsätzlich viel zu ändern ist.
Aus diesem Grund und weil gestern eine Begehung mit Vertretern der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) und dem Planungsbüro stattfand, hat die MM am Wochenende mit ihrem Schreiben an die WSV und die Presse auf ihre Bedenken hingewiesen. Es hatte übrigens bereits am 27. Juli eine Begehung des Bürgermeisters mit dem CSU-Bundestagsabgeordneten Lehrieder und etlichen Behördenvertretern stattgefunden, über die die Gemeinderäte in den Unterlagen zur Bauausschusssitzung am 18.10. unterrichtet wurden Bauausschusssitzung am 18.10.16 (TOP 14). Die MM musste also davon ausgehen, dass die Planungen bereits weit fortgeschritten sind und hat deshalb folgerichtig noch einmal offiziell ihre Bedenken angemeldet.

Bei der gestrigen Begehung mit den Amtsvertretern deutete sich an, dass sich die Planung für die Trennung von Rad- und Fußweg von Zell her im Bereich des Grillplatzes noch einmal ändern könnte. Da der Fußweg dort zusätzlich zum Bachwiesengraben auch noch die geplante Mainbucht überqueren müsste, wären zwei kleine Brücken erforderlich. Um sich diese zusätzlichen Kosten zu ersparen, denkt man nun daran, den Fußweg quer durch den Grillplatz über die bestehende Brücke zu führen.
Im zweiten Teil der Begehung wurde das Mainufergelände zwischen Radweg und Fluss vom nördlichen Ortsende bis zur Gemarkungsgrenze Erlabrunn begangen. Zweiter Bürgermeister Etthöfer wies dabei noch einmal auf die Bedenken der MM hin und erläuterte vor Ort die sensiblen Bereiche. Bei dieser Gelegenheit wurden auch Alternativtrassen angesprochen wie die von der MM ins Gespräch gebrachte Trasse direkt neben dem Radweg, die Bürgermeister Brohm schon einmal zu Beginn seiner Amtszeit favorisiert hatte.



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MM sieht Fußweg am Main kritisch

24.10.16: Die Margetshöchheimer Mitte sieht den von Bürgermeister Brohm geplanten Fußweg nördlich von Margetshöchheim kritisch, der zwischen Flutgraben un Main verlaufen soll. Wir haben in der Vergangenheit bereits mehrmals auf die problematischen Auswirkungen hingewiesen. Letztmals vor wenigen Tagen im MM-Blätte 116 MM-Blättle 116 .
Da morgen bei einem Termin mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt möglicherweise eine Entscheidung fallen soll, hat die MM in einem Schreiben an den Amtsleiter des WSA Schweinfurt noch einmal ihre Argumente zusammengefasst:
stellungnahmemmfuwegplanung.pdf [181 KB]



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Das sollte man wissen

23.10.: Es ist gar nicht so selten, dass große Baugrundstücke mit einem Haus mit relativ kleiner Grundfläche bebaut sind. Das liegt nicht unbedingt daran, dass der Eigentümer kein größeres Haus bauen wollte. In den meisten Fällen liegt es einfach daran, dass der Bebauungsplan Baugrenzen enthält, die die Bebaubarkeit beschränken.
Man sollte deshalb beim Erwerb eines Grundstücks oder beim Hauskauf nicht von der großen Grundstücksfläche darauf schließen, dass dort auch ein großes Haus oder gar zwei errichtet werden können. Für eine Überschreitung der Baugrenzen bräuchte man zumindest das Einverständnis der Baubehörde (Gemeinderat/Bauausschuss), und das ist alles andere als sicher.
Man kann deshalb nur raten, sich vorher bei der Gemeinde genau über die rechtliche Situation zu informieren, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Das haben übrigens bislang auch schon etliche Interessenten getan, die wegen der Versteigerung eines Objekts in der Ludwigstraße auf Nummer Sicher gehen wollten.



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Land unter

19.9.: Ein stinknormaler Landregen reicht aus, um den Radweg auf Höhe der Ex-Gaststätte "Zum Kreutzer" in eine Seenlandschaft zu verwandeln (Seenlandschaft ). Als vor einigen Jahren am Radweg die Wurzeln der Pappeln (dem Margetshöchheimer Wahrzeichen) den Asphalt anhoben und zum Bersten brachten, entfernte man die Asphaltschicht und baute eine wassergebundene Deckschicht ein. Es handelte sich um feinkörniges Material, das mit einem Bindemittel vermischt war. In der Folge blieben zwar die Wurzeln da, wo sie hingehören, nämlich im Boden, allerdings bildeten sich im Laufe der Zeit Vertiefungen, in denen sich bei Niederschlägen das Wasser sammelte. Die Wurzeln machten deshalb keine Probleme mehr, weil sie nach der Entfernung der Asphaltschicht mit Sauerstoff und Wasser versorgt wurden. Dass nicht nur Pappeln, sondern auch andere Baumwurzeln beim Asphalt zu erheblichen Verwerfungen führen können, sieht man übrigens auch im weiteren Verlauf des Radwegs.
Jetzt könnte man zu dem Schluss kommen, dass eine wassergebundene Decke zwangsläufig zu einer Seenlandschaft führen muss. Sicher besteht da bei einer wassergebundenen Decke eine gewisse Gefahr, besonders, wenn sie nicht nur durch Radfahrer und Fußgänger, sondern auch durch schwerere Fahrzeuge genutzt wird, wie es am Radweg öfters der Fall ist. Vor allem liegt dies aber wohl daran, dass das Wasser dort nicht abfließen kann, was zum Aufweichen der Deckschicht führt, zumal das verwendete Bindemittel für überschwemmungsgefährdete Wege nicht geeignet ist.
Dass mangelnde Entwässerung auch bei asphaltierten Wegen zur Seenbildung führt, sieht man auch direkt nach dem Wegstück mit der wassergebundenen Decke (auch auf dem Asphalt ) und wenige Meter weiter am Spielplatz (auch am Spielplatz ).
Zu dieser Problematik haben wir übrigens bereits vor kurzem einen einschlägigen Beitrag veröffentlicht: .



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Seenlandschaft




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auch auf dem Asphalt




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auch am Spielplatz




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Wer soll das bezahlen?

2.9.: Wenn in einem neuen Baugebiet Straßen gebaut werden, werden dafür die Grundstückseigentümer zur Kasse gebeten. Das war schon immer so und wird auch weiterhin so sein. Wenn nach einigen Jahrzehnten die Straßen marode sind, werden die Anlieger bei einer Komplettsanierung erneut zur Kasse gebeten. Das war zumindest bisher so. Weil das ganz schön ins Geld gehen konnte, hat das in den letzten Jahren bei den betroffenen Anliegern für erheblichen Unwillen gesorgt, so z.B. in der Trautenauer Straße in Würzburg. Ihr Argument war durchaus nachzuvollziehen. Schließlich nutzten nicht nur sie die Straße ab, in den meisten Fällen wurden die Straßen ja auch in erheblichem Umfang vom Rest des Ortes und natürlich auch vom überörtlichen Verkehr benutzt und somit auch abgenutzt. Deshalb hat sich die Staatsregierung ein neues Finanzierungsmodell ausgedacht, das die Kommunen alternativ zum bisherigen Abrechnungsverfahren einführen können. Dabei werden die Kosten allerdings nicht auf die ganze Ortsbevölkerung umgelegt, sondern lediglich auf Teile des Ortes und das noch recht bürokratisch und für die Verwaltung arbeitsintensiv.
Somit ist kaum damit zu rechnen, dass der Margetshöchheimer Gemeinderat dieses Modell einführen wird. Eigentlich wäre es an der Zeit, dass der Gemeinderat Klarheit über das weitere Vorgehen schafft, da ja Neubaumaßnahmen im Finken- und Schwalbenweg und in der mittleren Mainstraße Planung für die Mainstraße anstehen.
Nur nebenbei sei erwähnt, dass die Endabrechnung der Straßensanierungskosten für die Mainstraße zwischen Falken- und Ludwigstraße gut drei Jahre nach Ende der Baumaßnahmen immer noch nicht vorliegt.



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Immer mehr Gentechnik in der EU

Das Umweltinstitut München berichtete vor wenigen Tagen über die Zulassung von weiteren gentechnisch veränderten Sojasorten:
"Vor kurzem wurde die Zulassung von drei besonders umstrittenen gentechnisch veränderten Sojasorten in der EU beschlossen. Die Entscheidung fällte die EU-Kommission allein, nachdem keine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten zustande kam – eine Vorgehensweise, wie sie zuletzt auch bei der Zulassungsverlängerung für den Unkrautvernichter Glyphosat zur Anwendung kam.

Damit setzt sich die Kommission über den Willen der Menschen in Europa hinweg, denn diese lehnen Gentechnik in der Landwirtschaft mit überwiegender Mehrheit ab. Durch den Beschluss erhöht sich die Zahl der Gen-Pflanzen, die als Lebens- und Futtermittel in die EU importiert und dort vermarktet werden dürfen, auf 64.

Gen-Soja wird in der Agrarindustrie im großen Maßstab zur Fütterung von Nutztieren eingesetzt. Während gentechnisch veränderte Sojaprodukte im Handel gekennzeichnet werden müssen, gilt das nicht für Produkte wie Fleisch, Milch oder Eier von Tieren, die mit genmanipulierten Pflanzen gefüttert wurden.

Wir fordern, dass auch solche Produkte klar erkennbar sein müssen – denn erst dann haben die KonsumentInnen wirkliche Wahlfreiheit."



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Parkplätze - ein leidiges Thema

23.8.: Normalerweise geht man davon aus, dass der Ärger um die Parkplätze ein typisches Großstadtthema ist. Aber auch kleinere Ortschaften wie Margetshöchheim bleiben davon nicht verschont. Das gilt nicht nur für den eng bebauten Altort, der in einer Zeit entstanden ist, in der man nicht im Traum an so etwas wie ein Auto oder Garagen gedacht hat. Auch in den Neubaugebieten kennt man die Probleme. Dort gibt es zwar Garagen, die aber gar nicht so selten für alles Mögliche "zweckentfremdet" sind.
Momentan wird für den Altort ein Parkkonzept erstellt, da dort die Parksituation immer prekärer wird. In vielen Häusern wohnten lange Zeit nur ein oder zwei ältere Menschen, die meist gar kein Fahrzeug besaßen. Nun ziehen dort immer mehr jüngere Familien ein, bei denen mehrere Autos keine Seltenheit sind. Auch im Rahmen der Altortsanierung fallen oft Parkplätze weg, wie etwa in der Dorfstraße. Es macht nämlich wenig Sinn, für viel Geld Straßen und Fassaden möglichst original zu renovieren und dann alles voller Blech zu stellen.
Da die Gemeinde auf die Parkplatzprobleme im Altort reagieren muss, sind unter anderem eine Parkscheune in der Pointstraße und weitere Parkflächen im Bereich der Mainfähre angedacht. Bevor man dies jedoch realisiert, soll das Parkkonzept die Ist-Situation aufnehmen und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.
Nun wäre es eigentlich höchste Zeit, im Rahmen der Konzepterstellung einen alten MM-Vorschlag aufzugreifen und durch Maßnahmen wie Anwohnerparkzonen einen Testlauf für die zukünftige Entwicklung zu starten. Ziel müsste es zum Beispiel sein, Anreize zu schaffen, das Fahrzeug in den eigenen Hof zu stellen und vor allem die bei der Vergabe von Anwohnerparkplätzen zu berücksichtigen, die keine eigene Stellmöglichkeit haben. Nach einem einjährigen Testlauf könnte man dann eher abschätzen, wie sich der verknappte Parkraum auf die Nachbarstraßen auswirkt und wie groß der Bedarf an Parkplätzen tatsächlich ist. Das könnte dann eine realistische Grundlage dafür sein, ob eine Parkscheune tatsächlich nötig ist bzw. wie groß so ein "Parkhaus" tatsächlich sein sollte.



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wie Igel und Hase ...

17.8.: Eigentlich gibt es gar kein "Unkraut", sondern lediglich Wildkräuter. Trotzdem ist kaum jemand begeistert, wenn er Quecke, Melde und Co. in den öffentlichen Anlagen oder im eigenen Garten sieht. Besonders in dem bisher relativ feuchten Jahr fühlte sich mancher an das Märchen vom Igel und dem Hasen erinnert. Kaum war er beim Unkrautjäten am Ende des Beetes angelangt, trieb es am anderen Ende bereits wieder Blüten.
So erging es offensichtlich auch dem (Bauhof-)Hasen, der allzu oft feststellen musste, dass der Igel immer wieder schneller war. Das Problem war allerdings zum Teil auch hausgemacht. Denn mehr Grünanlagen bedeutet zwangsläufig auch mehr Arbeit. Der Bürger freut sich zwar über gut gepflegte Grünanlagen, wenn dort allerdings das Unkraut (wie in der Schmiedsgasse) überhandnimmt, ist es mit der Freude schnell vorbei.
Dann gibt es nur zwei Lösungen: entweder weniger Grünanlagen oder mehr Personal, wobei letzteres die Bürger auch nicht in Jubel ausbrechen lässt. Wahrscheinlich muss man in Zukunft wohl doch wieder mehr auf die maschinell einfach zu pflegenden Rasenflächen zurückgreifen.



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Droht ein weiteres Verkehrschaos?

14.8.: Nachdem der Verkehr auf der ST 2300 von Margetshöchheim kommend vor der Laurentiusbrücken-Kreuzung wieder zweispurig geführt wurde, hat sich die Situation dort etwas entschärft. Bereits ab dem 16.8. wird dort wohl wieder nur eine Fahrspur zur Verfügung stehen.
Das wird aber wohl nur ein Vorgeschmack auf das sein, was uns ab September bis zum Jahresende erwartet, wenn die B 27 bei Thüngersheim gesperrt wird und der gesamte Verkehr im Maintal auf der ST 2300 an Margetshöchheim vorbei rollt. Da dürfte an der Zeller Brückenkreuzung mit Megastaus zu rechnen sein (Es kommt noch dicker ).
Erwartungsgemäß dürften diese Staus über Margetshöchheim hinaus bis Richtung Erlabrunn reichen. Dies wird zwangsläufig zu einem Ausweichverkehr über die Margetshöchheimer Ortsdurchfahrt führen, wobei es wohl nicht nur an der Engstelle am Anfang der Würzburger Straße zu Problemen kommen wird.
Bereits jetzt kommt es am Ende der Würzburger Straße kurz vor der Abfahrt zum Sportplatz zu erheblichen Problemen, da sich die Verkehrsströme wegen der parkenden Fahrzeuge häufig gegenseitig blockieren. Das betrifft nicht nur die Omnibusse.
Deshalb ist es dringend erforderlich, die Parkverbotszone nach Süden zu erweitern, in der nur auf markierten Flächen geparkt werden darf. Dann gäbe es genügend Lücken zum Ausweichen.



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Es kommt noch dicker

Wenn zum Ferienende die Baustelle an der Zeller Laurentiusbrückenkreuzung aufgehoben wird, ist dies kein Grund zum Jubeln. Im Gegenteil, es kommt dann noch dicker. Nach dem Ende der Ferien wird nämlich die B 27 im Bereich Retzbach - Thüngersheim langfristig ab der 36. Kalenderwoche bis November gesperrt. Das bedeutet, dass sich der gesamte rechtsmainische Verkehr auf die ST 2300 verlagern wird. Damit sind die Mega-Staus im Bereich von Zellingen bis Zell vorprogrammiert.



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Heiligt der Zweck die Mittel?

28.7.: Beim Umbau des Anwesens Mainstraße 20/20a für die gastronomische Nutzung standen Gemeinderat und Bauausschuss mehrmals vor der Frage, ob und in welchem Umfang man von der gemeindlichen Gestaltungssatzung abweichen kann, die ja im gesamten Altortsanierungsgebiet gilt. Bei der Bauausschusssitzung am 26.7.16 ging es wieder einmal um solche Befreiungen von den Vorgaben der Gestaltungssatzung. Das betraf vor allem die Firsthöhe, die Fenstergestaltung und die Fassade.
Bereits in einer früheren Sitzung waren eine Reihe von Abweichungen von der Gestaltungssatzung wie die sechs in drei Zwerchhäuser integrierten Balkone auf der Mainseite genehmigt worden. Eigentlich sind vom Straßenraum her einsehbare Balkone nicht zulässig, und pro Hausseite ist lediglich ein Zwerchhaus erlaubt.
Grundsätzlich kann man Verständnis dafür haben, dass aus technischen Gründen und wegen der speziellen Nutzung in einigen Fällen von der Gestaltungssatzung abgewichen werden darf. So wurde auch in begründeten Fällen bei anderen Bauvorhaben verfahren. Die MM hat allerdings wenig Verständnis dafür, dass auch in Fällen, in denen durchaus auch satzungskonforme Lösungen möglich sind, ebenfalls Ausnahmen beantragt und genehmigt wurden. Das betrifft zum Beispiel die Fensterformate, die beim mainseitigen Bau größtenteils nicht satzungskonform sind. Erlaubt sind nur Fenster, die höher als breit sind (Hochformate). Die quadratischen Formate sind wohl kaum der Hingucker, wie es offensichtlich Architekt Kircher sieht. Besonders problematisch wirkt sich dies an der von der Mainstraße aus einsehbaren Seite 160721ansichtweststrassenseitekomprimierte.pdf [498 KB] und vor allem am Nordgiebel 160721ansichtnordzugangsseitebiergartenkomprim.pdf [861 KB] aus, zumal auch von den Vorgaben für die Fensterteilung abgewichen wird. Man hat den Eindruck, dass man sich bei der Umgestaltung des Nachkriegsbauwerks (Mainstraße 20a) nur dann an die Gestaltungssatzung hält, wenn es einem - wie bei der Dachneigung - ins Konzept passt.
Die MM steht erwiesenermaßen ohne Wenn und Aber hinter dem gastronomischen Konzept für das ehemalige Stengelanwesen. Deshalb hat sie auch - teilweise mit gehörigen Bauchschmerzen - den bisherigen Ausnahmegenehmigungen zugestimmt. Irgendwann hat dies aber auch Grenzen, zumal man höllisch aufpassen muss, dass einen solche Präzedenzfälle nicht an einer anderen Ecke einholen.
Der Bauausschuss stimmte am 26.7. schließlich den Abweichungen bei der Fassade und bei der Firsthöhe einstimmig zu. Die Abweichung bei den Fensterformaten wurde bei einer Gegenstimme (des MM-Vertreters) ebenfalls genehmigt.



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Manche können sich noch gut daran erinnern

23.7.16: Vor kurzem berichteten wir über Pläne, zwischen der engeren Wasserschutzzone und den Badeseen einen großdimensionierten "Mobilpark" für Wohnmobile und Wohnwagen zu errichten: Groß dimensionierter Wohnmobilplatz am Mainufer?
Es deutet einiges darauf hin, dass es zumindest personell Überschneidungen mit der touristischen Aufrüstung der Region durch den "Tourismusverein Nördliches Würzburger Land" gibt, über den die Main-Post gestern groß berichtete ("Zwei Frauen führen den neuen Tourismusverein").
Da es sich offensichtlich um die selben Flächen handelt, auf denen die Großbäckerei im Jahre 2000 ihren Neubau ansiedeln wollte, erinnern wir noch einmal an diese Ereignisse, die unseren Ort damals sichtlich bewegten. Der Widerstand gegen eine Großbäckerei im Landschaftsschutzgebiet ging im Wesentlichen von der MM und dem Bund Naturschutz aus und wurde von weiten Teilen der Bevölkerung getragen. Von Bedeutung war auch, dass Peter Etthöfer in diesem Gebiet ein "Sperrgrundstück" besitzt, was auch heute die Schaffung eines "Mobilparks" wohl blockieren könnte.
Informationen finden Sie hier: In diesen Tagen sind es 16 Jahre her, dass ... und auf den nächsten Bilddateien des BN-Ortsblatts "Eisvogel" aus dem Jahre 2000.



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Da blieb uns wirklich was erspart!

15.7.16: Vor einer Woche trat Andreas Gabalier vor großem Publikum in Giebelstadt auf. Wie nicht anders zu erwarten, führte dies zu einem Verkehrschaos ohnegleichen. Der Stau reichte von Giebelstadt bis zur Würzburger Stadtgrenze, und im weiten Umkreis war alles zugeparkt. Ursprünglich sollte die Veranstaltung im Gelände der Erlabrunner Badeseen stattfinden. Hier wäre das Chaos wohl deutlich größer als auf dem Giebelstädter Flugplatzgelände gewesen, obwohl 8 Parkplätze im Umkreis des Naherholungsgeländes angedacht waren, der größte auf Margetshöchheimer Gemarkung. Man kann sicher sein, dass nicht nur in Erlabrunn, sondern auch in Margetshöchheim alle Straßen und Wiesen im weiten Umkreis zugeparkt gewesen wären.
Deshalb hatte die MM schon im Vorfeld eindringlich gewarnt und mssiven Widerstand angekündigt (da blieb uns was erspart ). Wir lagen mit unseren Warnungen nicht verkehrt. Uns blieb tatsächlich etwas erspart.



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Groß dimensionierter Wohnmobilplatz am Mainufer?

6.7.16: Vor kurzem trat eine Investorin aus einer Nachbargemeinde mit dem Vorschlag an die Gemeinde heran, an der Gemarkungsgrenze zu Erlabrunn einen Mobilpark für einige hundert Fahrzeuge und Wohnmobile zu errichten. Auf dieser Fläche hatte im Jahre 2000 die Firma Götz-Brot ursprünglich ihre neue Großbäckerei errichten wollen. Dieses Vorhaben scheiterte letztendlich am Widerstand von MM und Bund Naturschutz und einer Bürgerinitiative, die damals ein Bürgerbegehren auf den Weg brachte.
Der Wohnmobilpark, der wohl unterhalb der Staatsstraße liegen und sich bis zum mittleren Sandflurweg erstrecken soll, würde direkt an das Naherholungsgebiet anschließen. Die Zufahrt von der Staatsstraße her würde voraussichtlich über die Einfahrt des Naherholungsgebiets und eine Brücke über den Ickelsgraben erfolgen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf folgenden Beitrag auf dieser Seite, in dem wir in einem anderen Zusammenhang auf die Problematik einer solchen Anbindung eingingen: da blieb uns was erspart
Wir nehmen an, dass der geplante Mobilpark bis kurz vor die Wasserschutzzone reichen würde.
Peter Etthöfer hat der Investorin mittlerweile mitgeteilt, dass aus Sicht der MM die Planung keineswegs landschaftsverträglich ist und deshalb von der MM abgelehnt wird. Die Reaktion der Margetshöchheimer auf die ursprünglich geplante Ansiedlung der Großbäckerei im Jahre 2000 hatte gezeigt, dass große Teile der Bevölkerung dies ähnlich sehen.



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früher und heute

27.6.: Kunst und Kultur sind in Margetshöchheim nicht nur mit der Mainart, sondern vor allem auch mit dem Bauhof eng verbunden. Ereignisse wie die Mainart wären ohne die Bauhofmitarbeiter undenkbar, zumal sie sich nicht nur mit Muskelkraft, sondern auch mit Ideen und Initiativen einbringen.
Das ist keine Selbstverständlichkeit, das war früher eher undenkbar. Als auf Initiative der MM Anfang der 90er Jahre die erste Kunstausstellung im Rathaussaal stattfand, weigerten sich damals die Gemeindearbeiter sogar, die Stellwände dafür aufzustellen, so dass Herr Horn als frisch gebackener Verwaltungsleiter der Gemeinde schließlich mit Hand anlegen musste. Die Zeiten haben sich ganz schön geändert.



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Schwarzbau Bachwiese: Kurzfassung

13.6.: In der Gemeinderatssitzung am 14.6. wird über den Antrag von Herrn Duba entschieden, den Bebauungsplan für das Grundstück Bachwiese 58 grundstücksbezogen zu ändern, damit sein Schwarzbau dadurch legalisiert wird. Als Hintergrund veröffentlichen wir deshalb hier einen kurzen Abriss des Schwarzbaugebiets hintere Bachwiese und der aktuellen Situation:

- Da in der Margetshöchheimer Bachwiese bis hinein in den Wald die Schwarzbautätigkeit immer mehr ausgeufert ist und immer mehr Wochenendhäuser dauergenutzt wurden, wandte sich der Gemeinderat 1988 einstimmig mit einer Petition (vom 20.7.1988) an den Landtag. Ziel war die Beseitigung aller Schwarzbauten in diesem Gebiet. In Schreiben an die Staatsregierung (u.a. an den damaligen Innenminister Dr. Stoiber) setzten sich die Bürgermeister Schneider und Stock für den Erfolg der Petition ein. Die Petition stieß sowohl beim Innenminister wie auch bei der Obersten Baubehörde und Landrat Dr. Schreier (CSU) auf große Sympathien.

- Eine ähnliche Petition reichte die Kreisgruppe Würzburg des Bund Naturschutz am 8.12.1988 beim Landtag ein. Sie bezog sich auf die Beseitigung von Schwarzbauten in Margetshöchheim und 5 weiteren Orten im Landkreis.

- Im Juli 1990 entschied der Landtag, dass nur die vor dem 1.1.1975 errichteten Bauten einen eingeschränkten Bestandsschutz genießen, der grundlegende Renovierungen und Sanierungen ausschließt. In der Folge wurde eine Reihe von Bauten in der Bachwiese abgerissen. Selbst erneuerte Zäune mussten in den Folgejahren trotz Einschaltung des Petitionsausschusses wieder entfernt werden. In der Folgezeit kontrollierte der Umweltausschuss des Gemeinderats regelmäßig das Schwarzbaugebiet, um neue Schwarzbauten bzw. ungenehmigte Sanierungsarbeiten zeitnah unterbinden zu können.

- Im Zuge einer Flächennutzungsplanänderung wurde nach massivem Druck durch einige Grundstückseigentümer (angeblich wegen sozialer Gründe) das Baugebiet um einige Grundstücke Richtung Westen in das Schwarzbaugebiet hinein erweitert (Bebauungsplan Bachwiese 7. Änderung, 2000 durch das Architekturbüro von Lazan). Die Bebauung wurde u.a. aus ökologischen Gründen talseitig angesiedelt. Der obere Bereich war von Bebauung freizuhalten. Im Schreiben vom 1.2.2000 stellte Architekt von Lazan fest, dass die dort bereits bestehenden (Schwarz-)Bauten nicht mehr verändert werden dürften und nur temporären Bestandsschutz hätten. Explizit nennt er dabei auch die Fl.-Nr. 4821 (heutiger Eigentümer Herr Architekt Duba). Vollständigkeitshalber sollte erwähnt werden, dass die damalige Eigentümerin, die sich besonders vehement für die Legalisierung des Schwarzbaubereichs eingesetzt hatte (angebliche bauliche Erweiterung wegen Pflege von Verwandten), kurz danach das zum Baugelände aufgewertete Grundstück geteilt und beide Teile veräußert hat.

- 2013 erwarb ein Architekt die mit geduldeten Schwarzbauten bebauten Grundstücke Bachwiese 58 und 60. Für das Anwesen Bachwiese 58 beantragte er 2014 in einer Bauvoranfrage den Abriss eines angebauten Holzschuppens und die Genehmigung für einen Ersatz-Neubau, was vom Bauausschuss angesichts der Rechtslage abgelehnt wurde. Durch die Verwaltung wurde er explizit über die Rechtslage (Petitionsbeschluss) informiert. U.a. wurde darauf hingewiesen, dass wenige Jahre vorher in nächster Nähe außerhalb des Baufensters sogar eine Holzlege unterbunden wurde. In der Zwischenzeit errichtete der derzeitige Eigentümer im legalen Baufenster zusätzlich zu den vorhandenen geduldeten Schwarzbauten einen Anbau (Bachwiese 60) und ein Zweifamilienhaus (Bachwiese 58).

- Trotz des ablehnenden Bescheids des Bauausschusses ließ der o.g. Architekt im Sommer 2015 ohne Bauantrag und ohne Genehmigung den Holzschuppen entfernen und in kürzester Zeit unter Einsatz eines riesigen Krans durch einen für Wohnzwecke vorbereiteten Holzbau ersetzen. Als die Gemeinde im August 2015 Kenntnis von der Baumaßnahme erhielt, verständigte sie das Landratsamt, das den Bau umgehend einstellte.

- Eine nachträgliche Änderung des Bebauungsplans zur Legalisierung des Schwarzbaus wäre nicht nur eine Konterkarierung der jahrelangen Bemühungen der Gemeinde Margetshöchheim (mit Unterstützung des Landtags!), jeder weiteren Schwarzbautätigkeit einen Riegel vorzuschieben, es wäre auch ein Schlag ins Gesicht derer, die ihre Schwarzbauten abreißen mussten bzw. abgerissen haben und derer, die sich an Recht und Gesetz gehalten haben. Es wäre zweifelsohne eine Ermunterung für weitere Schwarzbauer, zumal sich dann berechtigterweise die Frage nach der Gleichbehandlung stellt.




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Ein Angebot mit Geschmäckle

13.6.: In einem Schreiben an die Gemeinde bietet der Eigentümer des Grundstücks Bachwiese 58 Schwarzbau Bachwiese: Kurzfassung der Gemeinde für den Fall der Änderung des Bebauungsplans für sein Grundstück, was eine Legalisierung des Schwarzbaus bedeuten würde, an:
"Unsere Nachbarn hätten keinen Nachteil, sondern nur der Gemeinde wären im Umlageverfahren Geldleistungen entgangen, Wir haben das Grundstück als Bauland gekauft, sind aber bereit die "fehlenden" Umlagekosten in Höhe von 15.000 € den Margetshöchheimern zukommen zu lassen, z.B. als Spende für die neue Sporthalle, was direkt den Gemeindehaushalt entlasten kann."



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Holzlagerung auf Orchideenbiotop

31.5.: Es ist erfreulich, dass man in Margetshöchheim immer noch seltene geschützte Pflanzen, auch Orchideen, in der Flur finden kann Waldvögelein . Es ist weniger erfreulich, wenn auf solchen wertvollen Trocken- oder Halbtrockenrasenstandorten Holz gelagert wird, besonders wenn die Flächen der Gemeinde gehören direkt am Holzlagerplatz . Wir haben bereits mehrmals auf dieser Seite, aber auch im Gemeinderat darauf hingewiesen und bei der wilden Holzlagerung . Dass die Ablagerung von der Gemeinde einem Gemeinderatsmitglied vorübergehend genehmigt wurde, kann man ja noch notfalls verschmerzen, zumal der Bürgermeister versichert hat, dass dort nichts mehr abgelagert werden darf. Dass aber diese Lagerstätte wohl ohne Zustimmung der Gemeinde an einen Bekannten (der selben politischen Gruppierung) weiterempfohlen wurde, ist allerdings schon gar nicht verständlich. Wenn wir hier keine Namen nennen, bedeutet dies nicht, dass wir mit irgendjemand verquickt wären. Da aber in der letzten Gemeinderatssitzung die MM und vor allem Peter Etthöfer massiv angegriffen wurden, weil wir in unserer Berichterstattung häufig Ross und Reiter nennen, wollen wir die - aus unserer Sicht - unnötig angeheizte Stimmung im Gemeinderat nicht zusätzlich befeuern.
Bleibt eigentlich nur noch anzufügen, dass die Gemeinde bereits vor einiger Zeit eine vom Umweltausschuss vorgeschlagene Holzlagerfläche angeboten hat, die eigentlich für diejenigen gedacht ist, die nur in der Wasserschutzzone II Grundstücke haben. Die Holzlagerung dort würde nämlich dem Grundwasserschutz widersprechen.
Dass sich der derzeitige Nutzer in letzter Zeit deswegen massiv negativ über Peter Etthöfer geäußert hat, damit muss man wohl leben.



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Waldvögelein




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direkt am Holzlagerplatz




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Ein Gesamtkonzept könnte nicht schaden

28.5.: Vor kurzem berichteten wir darüber, dass die Gemeinde aus dem "Arme-Leute-Programm" des Freistaats für strukturschwache Gemeinden KIP großzügig mit gut 500.000 € gefördert wird Gemeinderatssitzung am 10.5.2016 (TOP 5). Dabei soll nicht nur ein Aufzug aus dem Vorraum des Bürgerbüros mit "Haltestellen" im Rathaushof, im ersten und zweiten Stock das Rathaus für gehbehinderte Besucher zugänglich machen, im Erdgeschoss ist im Vorraum des Bürgerbüros auch eine Behindertentoilette vorgesehen. Zusätzlich müssen auch fast alle Türen umgebaut werden, da auch auf Menschen mit Übergrößen Rücksicht genommen werden muss. Deshalb müssen praktisch alle Türen und Durchgänge erhöht werden. Auch die Zugangstüren zum Aufzug im Erdgeschoss müssen umgebaut werden, damit behinderte Menschen ohne Probleme den Aufzug erreichen können. Dabei sind die Glastüren erst vor wenigen Jahren eingebaut worden.
Da die breite Rathaustreppe im Rathaushof für den Aufzug abgerissen werden muss, soll dort als "Resttreppe" eine Stahlgittertreppe angebracht werden, um den darunter liegenden Raum zu belichten. Das bereitet uns allerdings gewaltige Bauchschmerzen, da eine solche Treppe, wie wir sie als Zugang von der Eiwo zum Tegut kennen, bei einem denkmalgeschützten Ensemble wie die Faust aufs Auge passen würde.
Und damit sind wir beim eigentlichen Problem: Die Eingriffe in die Bausubstanz werden erheblich sein, so dass eigentlich ein Gesamtkonzept für das Rathaus unerlässlich ist. Das gilt auch und besonders für die energetische Sanierung. Sonst muss man für manches, was man in einem Aufwasch erledigen könnte, womöglich zweimal Geld in die Hand nehmen. Und es besteht die große Gefahr, dass am Ende doch nur Stückwerk herauskommt. Aber genau das wird nicht durch das Zuschussprogramm abgedeckt, zumindest nicht die beantragte Variante.



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Sturm im Wasserglas?

14.5.: Wie man der Main-Post vom 13.5. entnehmen konnte, wurde in der Gemeinderatssitzung am 10.5. laut über den Beitritt zum Verein "Leiser" gestritten.
Hintergrund war ein MM-Antrag, diesem Verein beizutreten, der in der Aprilsitzung behandelt wurde. Die MM ging davon aus, dass sich der Verein hauptsächlich gegen die Belästigung der Bevölkerung durch den Lärm durch Freizeitflieger, die Staatsstraße und die Bahn engagiert. Deshalb hat die MM angeregt, dieses Anliegen durch den Beitritt der Gemeinde zu unterstützen.
In der Sitzung am 12.4. kam die CSU-Fraktion schnell zur Sache und sprach sich gegen den Beitritt zum Verein "Leiser" aus. Begründet wurde dies u.a. damit, dass die Gemeinde nicht jedem Verein beitreten könne, dass man erst einmal definieren müsse, was überhaupt Lärm sei und dass der Verein vielleicht gegen den Lärm durch den Rasenmäher des Bauhofs Front machen könne.
Als dann SPD-Gemeinderätin Christine Haupt-Kreutzer befürchtete, dass der Verein sich auch mit der Geräuschkulisse vom Grillplatz beschäftigen könne, wurde schnell deutlich, dass dies auch bei der CSU-Fraktion einer der wesentlichen Gründe gegen den Beitritt zum Verein "Leiser" ist.
Es ist müßig, hier noch einmal alles zu wiederholen, da sich die MM auf ihrer Internetseite mit dem Kommentar "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!" unter der Rubrik "kritisch betrachtet" ausführlich mit dem Verlauf der Diskussion beschäftigt hat: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!
Für die MM war damit die Angelegenheit erledigt, für die CSU wohl nicht. In der Mai-Sitzung des Gemeinderats machte sie die Veröffentlichung der MM zum Thema, kritisierte die MM deswegen scharf und äußerte die Befürchtung, der Verein könne sich auch gegen Kinderspielplätze, Kindergarten und Schule, ja sogar das Margaretenfest und die mainART stark machen. Die SPD schloss sich der Kritik an, eine SPD-Gemeinderätin sprach sogar von Verleumdung.
Eigentlich müsste jeder, der den MM-Beitrag gelesen hat, feststellen, dass dort niemand verleumdet oder beleidigt wird. Da aber in der Gemeinderatssitzung und in der CSU-Mitteilung an die Presse ein Sturm im Wasserglas entfacht worden ist, wollen wir hier noch einmal einige Unterstellungen richtigstellen und unmissverständlich festhalten:
- Der Internetbeitrag der MM war nicht anonym. Im Impressum der MM-Seite steht für jeden lesbar: Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Peter Etthöfer, Mainstraße 13, 97276 Margetshöchheim
- Das war wohl allen Gemeinderäten bekannt. Sonst hätte man nicht Etthöfer vorgeworfen, er arbeite als 2. Bürgermeister auf der MM-Seite gegen die Interessen der Gemeinde, was nachweislich nicht zutrifft.
- Es ist schlichtweg falsch, wenn der Eindruck erweckt wird, dass die MM behauptet habe, dass sich die CSU-Gemeinderäte nur bei den "Grillfreunden" engagierten. Wenn die CSU wegen des Grillplatzes Bedenken gegen den Beitritt zum Verein "Leiser" hat, dann kann es doch nicht verwerflich sein, wenn die MM auf die Mitgliedschaft vieler ihrer Fraktionsmitglieder bei den "Grillfreunden" verweist. Was soll da "beleidigend" oder gegen ein ehrenamtliches Engagement gerichtet sein?
- Es ist auch schwer nachzuvollziehen, warum man in der CSU sich derart über die Bezeichnung "Spaßfraktion" echauffiert, ein Begriff, der weder beleidigend noch von uns erfunden worden ist. Man kann uns allenfalls vorwerfen, dass nicht deutlich genug wurde, dass nicht die gesamte Fraktion gemeint war. Insofern hätten wir besser noch die Präposition "in" eingefügt.
- Es entspricht auch nicht den Tatsachen, dass die MM gegen den Verein die "Grillfreunde" oder generell gegen den Grillplatz eingestellt ist. Ein Teil unserer Fraktion hatte lediglich Bedenken gegen den erheblichen finanziellen Umfang der geplanten Grillplatzumgestaltung geäußert. Wir haben in unserem Kommentar allerdings darauf hingewiesen, dass es zwischen Grillen und Lärmbelästigung eine Grenze gibt. Und bei Letzterem ist die Gemeinde, die ja für den Grillplatz verantwortlich ist, gefordert. Egal ob sie nun dem Verein "Leiser" beitritt oder nicht.
- Es hat sich übrigens im Verlauf der Diskussion herausgestellt, dass der Anlass für die Breitseiten gegen die MM nur vordergründig die Diskussion über den Verein "Leiser" war, zumal die MM in ihrem Beitrag bereits darauf hingewiesen hat, dass sie mit jeder Entscheidung leben kann.
- Es hat sich herausgestellt, dass mancher Gemeinderat ein etwas anderes Demokratieverständnis als wir hat. Es kann doch nicht sein, dass man nach einer erfolgten Abstimmung im Gemeinderat nicht darüber berichten und sich auch nicht mehr kritisch äußern darf, selbst wenn man 2. Bürgermeister ist.
- Zur Meinungsfreiheit gehört auch, dass man nicht nur informiert, sondern auch eine Meinung artikuliert. Dafür gibt es die Möglichkeit des Kommentars, auf der MM-Seite ist es die Rubrik "kritisch betrachtet".
- Wir wissen natürlich, dass es manche Mitglieder des Gemeinderats gar nicht gerne sehen, wenn ihre Äußerungen und ihr Abstimmungsverhalten in der öffentlichen Sitzung auf der MM-Seite veröffentlicht werden. Uns ist auch bekannt, dass deswegen bereits die Rechtsaufsicht des Landratsamts bemüht wurde. Es gehört aber nun mal zur Demokratie, dass man nicht nur seine Meinung äußern kann, sondern dass diese Meinung auch veröffentlicht werden kann. Wenn jemand im Gemeinderat Stellung bezieht, dann hat der Wähler das Recht, auch diese Meinung zu erfahren. Deshalb werden wir bei kontroversen Diskussionen und Entscheidungen auch in Zukunft Ross und Reiter nennen.
- Man kann sich nicht des Eindrucks erwehren, dass der Sturm im Wasserglas weniger dem MM-Beitrag vom 14.4., sondern vielmehr der Öffentlichkeitsarbeit der MM insgesamt gegolten hat. Das Urteil über unsere tagesaktuelle Öffentlichkeitsarbeit überlassen wir gerne den Besuchern unserer Website. Seit Jahren sind dies immerhin 6.000 bis 8.000 im Monat.
- Abschließend bleibt noch festzustellen, dass MM-Fraktionsvorsitzender Andreas Raps in besagter Sitzung vom CSU-Fraktionsvorsitzenden Norbert Götz ein Schreiben zum fraglichen Thema erhielt, das durchaus versöhnlich und auch humorvoll abgefasst ist. Es unterscheidet sich deutlich von manchem Diskussionsbeitrag. Auf dieser Basis kann man immer miteinander auskommen. Wir lassen uns allerdings keinen Maulkorb verpassen und verpassen uns ihn schon gar nicht im Voraus. Wir haben in jahrzehntelanger Arbeit in der Kommunalpolitik bewiesen, dass wir an einvernehmlichen Lösungen und einer guten Atmosphäre interessiert sind, was ja in den letzten Jahren - auch dank der Regie von Bürgermeister Brohm - ganz gut funktioniert hat. Das bedeutet aber nicht, dass wir das "Friede - Freude - Eierkuchen - Prinzip" über unsere Überzeugungen stellen. Mögliche Fehler räumen wir gerne ein, wenn man sie konkret beim Namen nennt und offen darüber spricht.
Das haben wir leider bei der Diskussion am 10. Mai im Gemeinderat vermisst. Deshalb verlassen wir uns auf Ihr Urteil über unseren Internetbeitrag Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass! .
Ansonsten gehen wir davon aus, dass sich der Sturm im Wasserglas wieder beruhigt und dass sich einige Gemeinderatsmitglieder damit abfinden, dass sie in Veröffentlichungen der MM zitiert werden. Schließlich ist der Gemeinderat ein öffentliches Gremium und keine geschlossene Veranstaltung, auch wenn sich die Öffentlichkeit seit vielen Monaten auf einen einzigen Bürger beschränkt.



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Frechheit siegt? (2)

8.5.: Vor einem knappen Jahr stellte die Gemeinde fest, dass zwei größere landwirtschaftlich genutzte Grundstücke, die vom mittleren Sandflurweg zur Staatsstraße hochziehen, der Gemeinde gehören. Auslöser war das auf Verlangen des Wasserwirtschaftsamts erstellte Gutachten für das Wassereinzugsgebiet der Margetshöchheimer Trinkwasserbrunnen. Dabei hatte sich herausgestellt, dass auch Flächen nördlich der Wasserschutzzone II ins Wassereinzugsgebiet fallen. Da diese Flächen nahe bei den Brunnen liegen, lag es nahe, sie ins Wasserschutzgebiet einzubeziehen oder sie zumindest anzupachten und aus der Bewirtschaftung zu nehmen. Deshalb hatte der 2. Bürgermeister für die Gemeinde die Eigentümer der betroffenen Flächen ermittelt und festgestellt, dass die oben erwähnten zwei Flächen im Eigentum der Gemeinde sind und von einem Landwirt, der seinen Hof in der Ortsdurchfahrt hat, bewirtschaftet werden und das wohl schon weit über ein Jahrzehnt lang. Auf Nachfrage in der Verwaltung erfuhr 2. Bürgermeister Etthöfer, dass mit diesem Landwirt keine Pachtverträge bestehen und auch keine irgendwie geartete Genehmigung zur Nutzung der Grundstücke erteilt wurde.
Als der Landwirt von der Gemeinde aufgefordert wurde, die Bewirtschaftung einzustellen, stellte der sich auf den Standpunkt, dass praktisch ein Pachtvertrag entstanden sei, weil die Gemeinde die Bewirtschaftung ja geduldet habe. Die Gemeinde müsse erst einmal ordnungsgemäß kündigen, deshalb werde er die Gemeindegrundstücke noch 2 Jahre weiter anbauen. Später schob er dann eine andere Version nach, die jedoch ebenfalls nicht stimmen konnte.
Die Gemeinde ließ deshalb besagtem Landwirt von einem Anwalt die Nutzung untersagen und vorsichtshalber auch eine Kündigung aussprechen.
Das interessierte den Landwirt wenig. Er spritzte im Herbst 2015 (wie viele andere Flächen auch) die beiden Gemeindegrundstücke mit einem Unkrautvernichtungsmittel (wahrscheinlich Glyphosat) ab. Großflächig abgespritzt

Im Frühjahr wurde die Fläche umgefräst und eingesät, wohl mit Sojabohnen, die als Stickstoffsammler (Leguminosen) für das Grundwasser sicher alles andere als optimal sind.
Nicht viel anders erging es übrigens auch einem privaten Grundstückseigentümer westlich der Geflügelzuchtanlage, dessen Fläche zum Teil ebenfalls abgespritzt und dann gefräst und mit Sojabohnen eingesät wurde.

Im Gemeinderat wunderten sich nun einige Mitglieder darüber, dass man in der Gemeinde nicht früher bemerkt hat, dass zwei Grundstücke von einem Landwirt zweckentfremdet genutzt wurden. Das ist eigentlich relativ einfach zu erklären:
1. Der Gemeinde gehören mehrere hundert Grundstücke, so dass kaum jemand so genau wissen kann, wem die Grundstücke gehören und von wem sie bewirtschaftet werden.
2. Da in der Verwaltung kaum mehr Margetshöchheimer arbeiten und selbst die sich kaum mehr in der Flur auskennen, müsste man schon wie in alten Zeiten einen "Feldhüter" einstellen, um die Flur zu überwachen.
3. Aber selbst der hätte Probleme, die einzelnen Grundstücke genau zuzuordnen, da beide Gemeindegrundstücke - wie so häufig üblich - zusammen mit anderen Grundstücken als je ein großes Feld bewirtschaftet werden, so dass keine Grenzen zu erkennen sind.
4. Außerdem ist es schon ein seltsames Rechtsverständnis, wenn man nun die Schuld bei der Gemeinde suchen will.

Es ist anzunehmen, dass in Kürze endgültig darüber entschieden wird, wie die Gemeinde nun reagieren wird. Man darf gespannt sein, ob wieder einmal Frechheit siegt.




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Frechheit siegt? (1)

7.5.: Wir berichteten bereits mehrmals von einem dreisten Schwarzbau auf einem der letzten Grundstücke hinten im Baugebiet Bachwiese, der nun seit fast 2 Jahren immer noch nicht vom Landratsamt beseitigt ist.
Der Bau wurde zwar im August 2014 eingestellt, die Beseitigungsanordnung steht aber immer noch aus. Sollte es daran liegen, dass es sich beim Bauherren um einen Architekten handelt, der übrigens auch sonst nicht lange fragt, wenn es etwa um die Aufstellung eines großen Krans in der Straße oder die monatelange Lagerung von Baumaterial auf Gemeindegrund geht? Andere Leute gehen den vorgeschriebenen Weg, lassen sich das im Rathaus genehmigen und zahlen dafür auch noch eine Gebühr.
Dabei hatte der Bauherr in diesem Fall sogar eine Bauvoranfrage eingereicht, die der Gemeinderat einstimmig abgelehnt hatte. Gebaut hat er allerdings trotzdem.
Dabei durfte dort aus zweierlei Gründen nicht gebaut werden. Erstens hatte die Gemeinde vor Jahren in einer einstimmig beschlossenen Petition an den Landtag erreicht, dass der ehemalige Schwarzbau aus der Zeit vor 1975 nicht mehr erneuert werden durfte, und zweitens hat der Bauherr den alten Schwarzbau zwar abgerissen, ihn jedoch durch einen neuen in einem Bereich ersetzt, in dem nach dem Bebauungsplan eine Bebauung ausgeschlossen war.
Statt sich an Recht und Gesetz zu halten, versucht der "Schwarz-Bauherr" nun offensichtlich auf politischem Weg durch Gespräche mit Fraktionen und Kommunalpolitikern seinen Schwarzbau doch noch auf kaltem Wege absegnen zu lassen.
Mal sehen, ob Frechheit wieder mal siegt!
Abschließend soll noch darauf hingewiesen werden, dass die Gemeinde vor einigen Jahren ganz in der Nähe gegen eine Holzlege vorgegangen ist, da in diesem Bereich nicht gebaut werden darf.

Ausführliche Informationen finden Sie hier:
Schwarzbaugebiet mit Tradition
Werden Schwarzbauer noch belohnt?
Deutlicher geht´s nicht!
Offener Brief an den Landrat
Schwarzbau als Kavaliersdelikt?



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Ja mach nur einen Plan ...

4.5.: In der Bauausschusssitzung am 28.4. standen auch die vor einiger Zeit beschlossenen Maßnahmen zur Revitalisierung des Spielplatzes am Main auf der Tagesordnung. (Wir hatten darüber bereits vor einiger Zeit berichtet)
In der Bauausschusssitzung ging es eigentlich nur noch darum, die erforderliche Haushaltsüberschreitung zu genehmigen und zu entscheiden, ob an den Arbeiten außer den Gemeindearbeitern auch eine externe Firma beteiligt werden soll. SPD-Gemeinderätin Kircher und CSU-Gemeinderat Haupt beanstandeten bei diesem Tagesordnungspunkt, dass für die Teil-Umgestaltung des Spielplatzes kein Gesamtkonzept in Auftrag gegeben worden sei. Das ist ihr gutes Recht, wenn der Vorschlag auch besser bereits beim Beschluss über die Anschaffung der Spielgeräte gekommen wäre. Vor allem bei Frau Kircher ist die Vorliebe für die Vergabe von Konzepten und Planungen besonders stark ausgeprägt.
Es fragt sich allerdings schon, ob es tatsächlich nötig ist, selbst bei kleineren Projekten eine teure Planung in Auftrag zu geben. Die Erfahrung hat gezeigt, dass solche Konzepte nicht nur teuer, sondern gar nicht so selten auch wenig hilfreich sind. Wir wollen nur daran erinnern, dass beim Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept nicht nur eine Busanbindung des Tegutparkplatzes von der EIWO her (über eine meterhohe Böschung!), sondern auch ein Schul- und Dorfgarten auf dem Areal des betonierten Regenüberlaufbeckens vorgeschlagen worden war.
Da halten wir es schon eher mit der früheren Chefin des Wasserstraßenneubauamts, die meinte, man brauche nicht für alles eine teure Planung, oft reiche da der gesunde Menschenverstand. (Planung: Reicht gesunder Menschenverstand?
Besonders bei kleineren Projekten kann es nämlich durchaus passieren, dass bei einer teuren Planung am Schluss das nötige Kleingeld für die Realisierung der Maßnahme fehlt. Außerdem bietet der Spielplatz am Main aus diversen Gründen wenig Möglichkeiten für einen Planer, sich selbst zu verwirklichen. Durch die Einschnürung zwischen Radweg und Main und die Entlüftungspoller der Fernwasserversorgung ist das schlauchförmige Gelände nur eingeschränkt beplanbar. Zudem würde ein Gutachten zeitlich wie finanziell den Rahmen sprengen, so dass sich mit ziemlicher Sicherheit heuer auf dem Spielplatz dann gar nichts bewegen würde.

Zum Abschluss fällt einem da nur eine Textpassage aus Bert Brechts Dreigroschenoper ein:

"Ja, mach nur einen Plan
sei nur ein großes Licht
und mach dann noch 'nen zweiten Plan
gehn tun sie beide nicht."



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Umwelt kontra Umwelt?

22.4.: Auch in diesem Jahr gibt es in den Wasserschutzzonen II und IIIA wieder einen Interessenskonflikt zwischen zwei durch und durch umweltfreundlichen Nutzungen, auf den wir bereits im Frühjahr 2015 hingewiesen haben:
Für den Ankauf und die Anpachtung der Flächen im Sandflurgebiet hat die Gemeinde eine Menge Geld ausgegeben, um dort zum Grundwasserschutz Grünland anzulegen. Dabei ist es wichtig, dass das Grünland möglichst zweimal gemäht und das Heu abgefahren wird, um den Stickstoffgehalt im Boden zu verringern, was wesentlich zur Senkung der Nitratwerte beiträgt.
Der Grundwasserschutz muss also vor allen anderen Nutzungen Vorrang haben, zumal diese Nutzung über den Wasserpreis finanziert wird.
Trotzdem müssen sich Grünlandnutzung und die Förderung der Streuobstbestände keineswegs gegenseitig ausschließen, wenn das Schnittgut unter den Bäumen rechtzeitig entfernt wird.



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Wie wir mit der Statistik belogen werden

Wenn Sie erfahren wollen, wie wir mit Hilfe der Statistik manipuliert, betrogen und hinters Licht geführt werden können und werden, der sollte sich in der Mediathek der ARD unbedingt die folgende Sendung (vom 11.4.) ansehen, die auch dem Letzten die Augen über den Wert vom TTIP und CETA öffnet:
http://www.ardmediathek.de/tv/Reportage-Dokumentation/Die-Story-im-Ersten-Im-Land-der-L%C3%BCgen/Das-Erste/Video?bcastId=799280&documentId=34622130



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Viele Köche verderben den Brei?

15.4.: Aus den Reihen der MM-Fraktion gab es in der Gemeinderatssitzung am 12.4. Widerstand gegen den Beitritt der Gemeinde Margetshöchheim zum Verein für touristische Vermarktung des nördlichen Würzburger Landes (siehe TOP 1 der Gemeinderatssitzung am 12.4.2016 ), weil diese Aufgaben weitgehend bereits durch die Integrierte ländliche Entwicklung "Main - Wein - Garten" (ILE) abgedeckt werden. Die Mehrheit der Gemeinderäte sah dies allerdings anders und beschloss den Beitritt.
Es mag ein Zufall gewesen sein, dass am Tag darauf die Gemeinderäte und die örtlichen Vertreter der ILE-Kompetenzteams zur Vorstellung des ILE-Maßnahmenkatalogs durch Herrn Huss vom planenden Büro in Freising ins Rathaus eingeladen worden waren. Und da bestätigte sich auf der ganzen Linie, dass praktisch alle Themen, um die sich der Verein für touristische Vermarktung kümmern sollte, von der neu gegründeten ILE bearbeitet werden soll.
Es ist schon zu hinterfragen, warum man zeitgleich zwei Organisationen beitritt, die größtenteils gleiche Arbeitsgebiete beackern.
Wir geben ganz offen zu, dass wir der ILE skeptisch gegenüberstehen und darin vor allem eine Beschäftigungstherapie für die ehemalige Flurbereinigung sehen, zumal sie faktisch hinter der ILE steht. und auch die Requirierung von Gemeinden für weitere Flurbereinigungsverfahren betreibt. Wenn man aber schon der ILE beigetreten ist, macht es doch wenig Sinn, eine Organisation mit aus der Taufe zu heben, die weitgehend Ziele verfolgt, die auch von der ILE abgedeckt werden. Das ist Verschwendung von finanziellen und arbeitstechnischen Ressourcen.
Wer sich mit eigenen Ohren davon überzeugen will, kann ja zur Abschlussveranstaltung der ILEK am 21.4. in die Mehrzweckhalle in Himmelstadt kommen (Beginn 19.30 Uhr). Einzelheiten finden Sie im aktuellen Gemeindeblatt.

http://20160412abschlussberichtilek.pdf



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Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!

14.4.: Die MM hatte in der Gemeinderatssitzung am 12.4.16 beantragt, dem neu gegründeten Verein "leiser" beizutreten, der vor allem gegen die Lärmbelästigung vorgehen will, die vom Flugplatz am Schenkenturm, von der Bahnstrecke und der Staatsstraße ausgeht. (siehe TOP 7 Gemeinderatssitzung am 12.4.2016 )
Eigentlich war zu erwarten, dass der MM-Antrag ohne große Diskussionen und Dissonanzen über die Bühne gehen würde. Ist doch der Umweltschutz im Allgemeinen und damit auch der Schutz der Bürger vor Lärm in der Bayer. Verfassung festgeschrieben.
Umso überraschender war es, dass sich die CSU-Fraktion deutlich gegen den Beitritt aussprach und ihre Ablehnung ankündigte. Am Jahresbeitrag von 10 € wird es wohl kaum gelegen haben. Und die vorgebrachten Argumente gegen den Beitritt waren auch alles andere als überzeugend. So befürchtete man angeblich, dass die Gemeinde in die Bredouille kommen könnte, falls der Verein z. B. fordern sollte, dass die Gemeindearbeiter leisere Rasenmäher benutzen.
Auch das "Argument", die Gemeinde könne nicht jedem Verein beitreten, war wenig überzeugend. Ist die Gemeinde doch Mitglied in der BI gegen die Westumgehung Würzburgs, wo es auch um den Schutz der Bürger vor Lärm und Abgasen geht. Auch das Argument, man müsse erst einmal definieren, was Lärm sei, war mehr als schwach.
Schließlich schlüpfte im Verlauf der Diskussion die Katze aus dem CSU-Sack: Man befürchtet offensichtlich den Protest des Vereins, wenn auf dem in absehbarer Zeit für teures Geld aufpolierten Grillplatz spät in der Nacht noch die Bässe wummern und die Geräuschkulisse die Anwohner nerven sollte.
Jetzt war klar, wo der Hase im Pfeffer lag. Dazu passte, dass man schließlich zu einem Beitritt bereit war, allerdings mit der Klausel, dass man automatisch wieder austrete, wenn man sich dort nicht nur auf den Lärm von Bahn, Straße und Flugplatz beschränke. Die Spaßfraktion der CSU - wohl ausnahmslos im neuen Verein "Grillfreunde" organisiert - war also allenfalls zum Lärmschutz bereit, wenn die Verantwortung bei anderen lag. Wenn sie selbst Einfluss nehmen konnten, duckten sie sich lieber weg.
Dabei ist eines klar: Ob mit oder ohne Vereinszugehörigkeit, die Gemeinde ist für ihren Grillplatz zuständig und letzten Endes dafür verantwortlich, dass sich die Belästigung für die Anwohner in Grenzen hält. Schließlich gibt es für die Grenze zwischen einer Feier am Grillplatz und nächtlicher Ruhestörung eine deutliche Grenze. Und die zieht kein Verein und auch keine Gemeinderatsfraktion, die hat der Gesetzgeber gezogen.
Dass SPD-Gemeinderätin Haupt-Kreutzer in dieser Frage im CSU-Fahrwasser mitschwamm, ist nicht verwunderlich. Schließlich ist bekannt, dass sie sich bereits vor einigen Jahren deutlich gegen den Versuch der Gemeinden Margetshöchheim und Zell aussprach, mit handfesten Maßnahmen gegen den Fluglärm am Schenkenturm vorzugehen. Damals haben sich übrigens beide Gemeinden und vor allem Bürgermeister Brohm vehement gegen den vom Flugplatz ausgehenden Lärm engagiert. Man hatte damals auch keine Kosten gescheut.
Abschließend bleibt festzuhalten: Wenn die Gemeinde dem Verein beitritt, wird die Lärmbelästigung noch um kein Dezibel reduziert. Und wenn sie nicht beitritt, geht die Welt nicht unter. Man darf sich allerdings schon wundern, dass sich Gemeinderäte, die eigentlich der Allgemeinheit verpflichtet sind, hier so billig aus der Verantwortung davonstehlen. Entlarvend war nicht die Ablehnung, dem Verein beizutreten. Entlarvend waren die windelweichen Argumente.



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Schwarzbau als Kavaliersdelikt?

Vor knapp drei Wochen wandte sich die MM mit einem offenen Brief an Landrat Nuß, weil sein Amt nach bald 2 Jahren noch immer nicht gegen einen dreisten Schwarzbau in der Bachwiese vorgegangen ist. Offener Brief an den Landrat
Gestern hat nun die Main-Post ausführlich über den Vorstoß der MM berichtet:
http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Bebauungsplaene-Ungleichbehandlung;art736,9173279



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da blieb uns was erspart

31.3.: Bekanntlich sollte Andreas Gabalier am 8.7.16 vor 12.000 Zuschauern auf dem Gelände des Erlabrunner Naherholungsgebiets auftreten. Da mit mindestens 4.000 Kraftfahrzeugen zu rechnen war, suchten die Veranstalter zusammen mit Polizei und Behörden im weiteren Umfeld nach Parkmöglichkeiten. Der bei weitem größte Parkplatz sollte auf Margetshöchheimer Gemarkung südlich des Naherholungsgebiets entstehen. Etwa 1.900 Autos sollten dort Platz finden.
Da dadurch das Wasserschutzgebiet und etliche Biotope gefährdet gewesen wären, ist die Margetshöchheimer Mitte u.a. bei diversen Stellen des Landratsamts vorstellig geworden und hat sogar mit einer Sitzblockade gedroht: So geht´s nicht!
Mittlerweile haben die Veranstalter das Konzert nach Giebelstadt verlegt und damit den Margetshöchheimern etliche Probleme erspart.
Erst im Nachhinein wurde bekannt, dass man sogar überlegt hat, für die Veranstaltung eine Brücke über den Ickelsgraben zu bauen, der das Naherholungsgelände im Süden begrenzt. Man kann davon ausgehen, dass diese Brücke sicher keine Eintagsfliege geworden wäre. Sie hätte wohl auf Dauer Verkehr vom und zum Baggersee angezogen und damit die Wasserschutzzone direkt am Fassungsbereich und das angrenzende Wohngebiet nachhaltig beeinträchtigt.
Da blieb uns also wirklich was erspart.




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Gemeindehaushalt 2016

24.3.: Gemeindehaushalt 2016 weitestgehend im grünen Bereich – noch-

In der Sitzung vom 12. März verabschiedete der Gemeinderat einstimmig den Gemeindehaushalt 2016 nachdem dieser in einem samstäglichen Workshop im Februar ausführlich vorberaten wurde.

Im Verwaltungshaushalt, der die laufenden (und in der Regel nicht beeinflussbaren ) Erträge und Kosten widerspiegelt belaufen sich die Einnahmen und Ausgaben auf jeweils 5.340.100 Euro und im Vermögenshaushalt , in dem die Investitionen dargestellt sind, diese auf jeweils 2.674.100 Euro.

Die allgemeine Rücklage, die im Wesentlichen den Spargroschen der Gemeinde aus den Vorjahren darstellt, sinkt um 1.369.900 Euro auf zum Jahresende 2016 dann voraussichtlich nur noch 112.344 Euro. Dies bedeutet, dass die ab 2017 absehbar anfallenden hohen Kosten, u.a. für den Eigenanteil am Neubau des Mainsteges und dessen Anbindung an den Ort sowie die Kosten des Ausbaues der Mainstraße zwischen Rathaus und dem Steinernen Weg fast ausschließlich nur über neue Kredite finanziert werden können

Bereits im Jahre 2016 wird eine erste zusätzliche Schuldaufnahme von 100.000 Euro prognostiziert, diese aber unter dem Vorbehalt, dass die mit „Luft nach oben“ vorsichtig veranschlagten Kosten auch schon in dieser Höhe anfallen werden.

Im Verwaltungshaushalt sind die Hauptausgabeposten:

Feuerwehr: 161.900 Euro

Verbandschule: 168.600 Euro

Mainart: Ausgaben 23.000 Euro bei geschätzten Einnahmen von 13.000 Euro

Jugendzentrum : 57.800 Euro

Kindergarten- und -krippe nach Abzug von Zuschüssen: 385.000 Euro

Bauhof und Straßenunterhalt : 396.700 Euro

Straßenbeleuchtung : 45.000 Euro

Friedhöfe nach Abzug der Einnahmen 101.500 Euro

Margaretenhalle nach Abzug der Einnahmen 156.600 Euro

Kreisumlage, an den Landkreis zu zahlen : 1.116.400 Euro

Umlage Verwaltungsgemeinschaft (mit Erlabrunn),: 424.500 Euro

Bei der Wasserversorgung wird voraussichtlich mit einem Gewinn von 30.000, bei den Kanalgebühren mit einem Verlust von 35.800 Euro gerechnet.

Im Einnahmebereich wird die Einkommensteuer nach wie vor die wichtigste Einnahmequelle mit 2.075.000 Euro vor der Gewerbesteuer mit 335.000 Euro (davon sind allerdings 60.200 wieder abzuführen) und der Grundsteuer mit 261.200 Euro sein. Die Hundesteuer stellt mit 2.800 Euro eine Bagatelle dar.

An Schlüsselzuweisungen vom Freistaat ist mit Erträgen von 606.800 Euro zu rechnen .

Vorgesehene Investitionen im Vermögenshaushalt :

Die wesentlichsten Ausgaben betreffen:

Barrierefreier Umbau Rathaus mit Anbindung Rathaushof : 680.000 Euro, hierbei ist allerdings mit einer erhofften 90 prozentigen Bezuschussung durch den Freistaat, jedoch erst im Jahre 2017 oder später zu rechnen.

Feuerwehr: Div. Umbauten und Neuanschaffungen nach Abzug von Zuschüssen: 100.000 Euro

Kinderkrippe: Restzahlungen 30.000 Euro

Sportvereine: Zuschüsse 533.000 Euro (incl. 50.000 Euro für Erweiterung des Sportgeländes)

Grillplatz unter der Bahnbrücke: 125.000 Euro (incl. Grunderwerb)

Spielplätze (neue Geräte Mainspielplatz und Planung Zeilweg) 27.000 Euro

Förderzuschüsse Altort (nach Abzug der Fremdförderung) 40.000 Euro

Straßenbaumaßnahmen (Restabwicklung nördliche Mainstraße und Würzburger Str. sowie Planung Brunosiedlung und Fußweg zu „Tegut“ jeweils nach Abzug der Einnahmen: 74.000 Euro

Hierzu auch Kanalbau:109.000 und Wasserversorgung 189.700 Euro

Mainsteg, Planungskosten 60.000 Euro

Straßenbeleuchtung Umrüstung auf LED : 30.000 Euro

Friedhof: Neue Urnenstelenanlage 35.000 Euro und WC alter Friedhof 10.000 Euro

Margaretenhalle: Neue Bühnentechnik u. neuer Vorhang 68.000 Euro

Die Grundsteuer musste zur Vermeidung von hohen finanziellen Nachteilen durch den Landkreis Würzburg bei der Kreisumlage zwingend von 300 auf nun 320 % Hebesatz angehoben werden, was den Gemeinderäten nicht leicht fiel.

Angesichts der anstehenden Großinvestitionen ab 2017 fiel die Mahnung des Kämmerers zu äußerster Haushaltsdisziplin recht eindeutig aus. Man wird in den Jahren ab 2017 sicher nicht mehr alles verwirklichen können, was zwar wünschenswert, aber nicht vordringlich sein wird.

Dieser Meinung schließt sich die MM Fraktion an.

Norbert Tratz



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Offener Brief an den Landrat

8.3.: In wenigen Monaten ist es zwei Jahre her, dass hinten in der Bachwiese ein Schwarzbau entstand. Vor gut eineinhalb Jahren hat dann das Landratsamt den Bau eingestellt. Mehr ist seitdem aber nicht geschehen. Über die damaligen Vorgänge haben wir damals auf dieser Seite berichtet: Schwarzbaugebiet mit Tradition Werden Schwarzbauer noch belohnt? Deutlicher geht´s nicht!

Weil das Landratsamt trotz einiger Nachfragen immer noch nicht tätig geworden ist hat die MM nun einen offenen Brief an Landrat Nuß geschrieben:
schwarzbauttigkeitbachwieselra.pdf [126 KB]



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Auf den Punkt gebracht

11.2.16: In der heutigen Main-Post (Region Würzburg S. 28) hat sich der Redakteur Thomas Fritz erneut mit dem zutiefst beschämenden Verhalten der Gemeinde Aub befasst, die es mehr als 70 Jahre nach Kriegsende immer noch nicht geschafft hat (bzw. nicht wollte) den in den letzten Kriegstagen hingerichteten Soldaten Alfred Eck zu würdigen, der den Versuch, sein Heimatdorf Baldersheim vor der Zerstörung durch die Amerikaner zu bewahren, mit dem Leben bezahlen musste.
Wir empfehlen Ihnen die Lektüre seines Artikels und vor allem des anschließenden Kommentars:
http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Hinrichtungen;art779,9118835
https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Deserteure;art779,9118839

Wir hatten hier auf dieser Seite bereits mehrere Male auf den Helden von Baldersheim hingewiesen, dessen Ehrung bislang immer am Widerstand meist Ewiggestriger scheiterte:
Lasst die Toten ruhen! ??? , Eine Schande für Aub und Baldersheim und Unverbesserlich ewiggestrig

Wir zitieren hier aus der Main-Post:
"Drei Tage hängt Alfred Eck am Galgen. Kommunionkinder ziehen über den Marktplatz, sehen verängstigt zu ihm hoch. Wegen Verrat, Fahnenflucht und Volksschädigung wurde er von einem Hauptmann der Wehrmacht zum Tode verurteilt. Alfred Eck ist für sein Heimatdorf Baldersheim den Heldentod gestorben. Doch nicht alle sehen das so. Wie geht man mit jemanden um, der ein Verräter gewesen sein soll?

„Ich weiß vom Leben des Herrn Eck gerade mal sechs Stunden“, sagt Bürgermeister Robert Melber. Es ist ihm anzumerken, dass er nicht gerne über dieses Thema spricht. Denn Alfred Eck ist in Aub und Baldersheim umstritten. Die einen sehen in Eck einen Mann mit Zivilcourage, der brutal hingerichtet wurde. Andere meinen, Eck sei in erster Linie ein Verräter an seiner Heimat gewesen.

Zwei Versuche, die Schule in Aub nach Alfred Eck zu benennen, schlugen bereits fehl. 1985, beim ersten Mal, fasste der Stadtrat zwar den Beschluss, rechnete aber nicht mit dem Widerstand des damaligen Schulamtsdirektors, der schwerste Bedenken hatte, eine Schule nach einem verurteilten Verräter zu benennen.

Die öffentliche Diskussion traf die Familie Eck mitten ins Herz. So sehr, dass sie ihr Einverständnis zur Namensgebung zurückzog. Und der Stadtrat hob seinen Beschluss auf."

Die MM hatte sich übrigens 1995, 50 Jahre nach der Hinrichtung Ecks, in einer kurzen Notiz im MM-Blättle darüber gewundert, dass die örtliche SPD eben diesen Schulamtsdirektor zu einer Lesung eingeladen hat. Wir wussten damals nicht, dass dieser eben dieser Partei angehört.
Wenig später, kurz vor der Kommunalwahl, bekamen wir die Reaktion der Sozialdemokraten in Form einer üblen Schmutzkampagne zu spüren, die sich auch in unserem Wahlergebnis deutlich niederschlug.
Das haben wir mittlerweile abgehakt, zumal es sich zumindest langfristig für diese Partei nicht ausgezahlt hat.
Was uns allerdings immer noch verwundert und stört, ist die Tatsache, dass damals und bis heute niemand aus dieser Ecke bereit war zuzugeben, dass es eine Schande ist, dass man bis heute immer noch nicht bereit ist, den wahren Helden von Baldersheim gebührend zu würdigen und zu ehren.

Abschließend können wir Ihnen nur noch einmal die Lektüre der heutigen Main-Post empfehlen.



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geh nicht fort, kauf im Ort

14.1.: Wir haben in den letzten Jahren bereits mehrmals darauf hingewiesen, dass unsere Lebensqualität nicht zuletzt auch von unserem Einkaufsverhalten abhängt. Wenn wir am Ort Bäcker, Metzger und Supermarkt, also eine intakte Nahversorgung haben wollen, kann das auf Dauer nur funktionieren, wenn wir deren Angebote auch nutzen und damit dafür sorgen, dass sich das Geschäft auch lohnt. Deshalb hat der Agenda-Arbeitskreis auch vor einiger Zeit eine Broschüre mit den wichtigsten gewerblichen Anbietern herausgegeben.
Das gilt übrigens nicht nur für den Einzelhandel, sondern auch für Gaststätten und Banken. Erst in den letzten Tagen wurde bekannt, dass es in Erlabrunn ab dem Monatsende weder eine Bank noch einen Geldautomaten mehr geben wird.
Mit ein Grund dürfte der Trend zu Billiganbietern und zum Einkauf im Internet sein. Obwohl immer mehr Menschen an Produkten aus der Region interessiert sind, sind bei der Menge der Bevölkerung wohl immer noch ganz andere Kriterien für das Einkaufsverhalten maßgeblich.
All diese Probleme treten natürlich in stadtfernen Gebieten noch stärker auf. Allerdings wird dieser Trend auch die städtischen Einkaufsmeilen erreichen. Neuere Studien haben ergeben, dass dort immer mehr Geschäfte vor der Internetkonkurrenz kapitulieren müssen, so dass in absehbarer Zeit die Leerstände in den Innenstädten dramatisch zunehmen werden.
Und noch etwas: Es wird immer wieder behauptet, dass neue Baugebiete die Voraussetzung für eine intakte Infrastruktur seien, weil mehr Einwohner mehr Nachfrage erzeugten und somit die Nahversorgung gesichert werden könnte. Diese Rechnung geht allerdings nur bedingt auf, wie man am Beispiel Erlabrunn sieht, wo in den letzten Jahren ein überdimensionales Baugebiet ausgewiesen wurde. Mehr Einwohner bedeutet also nicht zwangsläufig mehr Nachfrage, wie wir oben dargelegt haben.



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So geht´s nicht!

30.11.: Am 8.7.2016 werden Andreas Gabalier und mit ihm 12.000 Besucher an den Erlabrunner Badeseen erwartet. Im Internet wird bereits eifrig für die Veranstaltung geworben:
"Vor einzigartiger Kulisse des idyllisch gelegenen Erlabrunner Badesees wird der Volksrock’n’Roller seinen Fans ordentlich einheizen."
In den letzten Jahren fanden bereits mehrmals größere Musikveranstaltungen auf dem Badeseegelände statt. Das jetzt geplante Open Air mit Gabalier sprengt allerdings schon wegen der Parksituation jeden Rahmen.
Inzwischen ist bekannt geworden, dass die Wiese vor dem Ickelsgraben auf Margetshöchheimer Gemarkung als Großparkplatz genutzt werden soll. Die Zufahrt würde dann nach den Vorstellungen der Behörden unterhalb der Staatsstraße durch die Zone II des Wasserschutzgebiets führen, und die Abfahrt würde dann über den unbefestigten mittleren Sandflurweg direkt am Wasserhaus vorbei mitten durch das Zentrum der Zone II erfolgen.
Wenn man den Schutz unseres Trinkwassers nur ein klein wenig ernst nimmt, kann man dies nur als eine grob fahrlässige Gefährdung unserer Trinkwasserversorgung einstufen. Die MM wird nichts unversucht lassen, um diesen bodenlosen Unsinn zu verhindern. Falls die Behörden nicht einlenken und eine intakte Wasserversorgung für eine Fun-Veranstaltung aufs Spiel setzen sollten, muss man notfalls auch an eine Sitzblockade denken.
Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass das fragliche Grundstück für den Großparkplatz nicht nur im Landschaftsschutzgebiet Mainufer, sondern auch neben einem der wichtigsten Brutbiotope der Nachtigall im weiten Umkreis liegt. Da der Veranstaltungstermin wohl noch in die Zeit fällt, in der die Jungvögel gefüttert werden, dürften auch naturschutzrechtliche Gründe gegen den Parkplatz sprechen.
Nachdem schon bei der Anlegung des Naherholungsgebiets das Brutgebiet des Eisvogels irreversibel zerstört wurde (Eisvogel: Vogel des Jahres 2010 ), sollte man wenigstens auf das Nachtigallenbiotop Rücksicht nehmen.



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Großflächig abgespritzt

13.11.: Dass Unkrautrvernichtungsmittel (Herbizide) alles andere als harmlos sind, dürfte vielen schon lange bekannt sein. Wir haben in diesem Zusammenhang bereits mehrmals auf diese Thematik hingewiesen.
Immer mehr greifen Landwirte zur Giftspritze, wenn es gilt, nach der Ernte großflächig Unkraut abzutöten. Die folgenden Fotos vom mittleren Sandflurweg zeigen, dass dies auch in Margetshöchheim erfolgt, und zwar nicht nur großflächig, sondern auch im Einzugsgebiet unserer Trinkwasserversorgung.



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abgespritzt 1


alles braun 



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abgespritzt 2


Gifteinsatz im Wassereinzugsgebiet 



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Dauerbaustelle Kinderkrippe

18.10.: Eigentlich ist die Kinderkrippe alles andere als eine Dauerbaustelle, da sich dort rein gar nichts bewegt. Ende August hat der für den Bau zuständige Architekt das Gespräch mit den beiden Bürgermeistern gesucht und Lösungsmöglichkeiten für eine zügige Sanierung vorgeschlagen. Bürgermeister Brohm sagte zu, sich bei der Diözese nachdrücklich für einen Sanierungsbeginn einzusetzen. Bis heute ist allerdings immer noch unklar, wann und wie mit den Sanierungsarbeiten begonnen werden kann.
Dabei wäre dies enorm wichtig, da es den Kindern und den Eltern nicht zugemutet werden kann, bis zum St. Nimmerleinstag zu warten. Das Dauerprovisorium ist auch dem Ruf der Kinderkrippe abträglich. Außerdem dürfte es mit Sicherheit wegen der finanziellen Folgen noch zu erheblichen Differenzen auch zwischen der Diözese und der Gemeinde kommen, wenn die Versicherungen nicht oder zumindest manches (wie die Containerkosten) nicht zahlen sollten.



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Eigentum verpflichtet

27.8.15: Der Schutz des Eigentums hat in unserer Gesellschaft einen enormen Stellenwert und ist auch gesetzlich weitestgehend abgesichert. Im Grundgesetz findet sich allerdings im Art. 14 auch der Passus "Eigentum verpflichtet". Letzteres steht allerdings mehr auf dem Papier, als dass es in der Realität größere Bedeutung hätte.
Vor diesem Hintergrund haben wir wenig Verständnis dafür, wenn jemand sein Haus im Altort verkommen lässt, so dass es über kurz oder lang wohl in sich zusammenfällt oder zusammenfallen soll. Es geht hier nicht um ein Beispiel, bei dem jemand das nötige Geld für die Erhaltung alter Bausubstanz fehlt. Wenn jemand kein Interesse daran hat, in ein altes Gebäude zu investieren und es zu sanieren, dann mag das vielleicht noch verständlich sein. Wenn es allerdings durchaus Kaufinteressenten gibt, die das Haus erhalten und sanieren und dafür auch einen vernünftigen Preis bezahlen würden, dann fragt man sich schon, wie weit es mit der Verpflichtung des Eigentums her ist. Die Gemeinde Margetshöchheim, die zusammen mit dem Freistaat viel Geld in die Altortsanierung steckt, sollte sich einmal ernsthaft überlegen, ob man tatsächlich tatenlos zuschauen will, wie ein altes ortsbildprägendes Gebäude zusehends verfällt.



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Städtebauförderung ein Flop?

12.6.: Dass die Sanierung alter Bausubstanz in Dörfern und Städten mit einem erheblichen Aufwand, vor allem mit großen finanziellen Belastungen verbunden ist, dürfte bekannt sein. Zumal man sich im Altort an die Vorgaben der Gestaltungssatzung halten muss. Deshalb gibt es zum Beispiel für kleinere Sanierungsmaßnahmen (Tore, Dacheindeckung, Fenster usw.) das Kommunale Förderprogramm, das seit einigen Jahren solche Maßnahmen mit 30% der förderfähigen Kosten (Obergrenze 10.000 €) unterstützt.
Besonders bei maroder Bausubstanz und Gesamtsanierungen wäre dies allerdings nicht einmal der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein. Denn da beginnt die Skala der Kosten meist bei 500.000 € und oft auch erheblich höher.
Für solche Fälle sind die Mittel des staatlichen Städtebauförderungsprogramms gedacht. An dieser Förderung muss sich die Kommune mit 40% beteiligen. Bislang ist die Gemeinde davon ausgegangen, dass solche Maßnahmen über die Regierung von Unterfranken hoch gefördert werden, zumal dort genügend Mittel dafür bereitstehen. Deshalb hat die Gemeinde bislang auch unter Hinweis auf diese Förderung kräftig für umfassende Sanierungen geworben. Erfahrungen in jüngster Zeit haben jedoch gezeigt, dass trotz der hohen Belastung für die privaten Bauherren oft gerade mal ein Zuschuss von 20.000 bis 60.000 € herauskommt. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass bereits etliche Bauherren von diesem Programm abgesprungen sind. Das ist auch deswegen ärgerlich, da für dieses Programm erhebliche Planungen und Nachweise erforderlich sind, was die Bauherren bereits im Vorfeld der Antragstellung finanziell stark belastet.
Die Folge ist, dass mit Sicherheit gerade die Gebäude, die es am nötigsten hätten, nicht oder nur teilweise saniert werden. Das wird bereits mittelfristig katastrophale Auswirkungen auf das Ortsbild haben, nicht nur in Margetshöchheim.
Wenn Politiker und staatliche Stellen mit diesem Programm hausieren gehen, dann sollten sie erst einmal die Karten offen legen und genau dokumentieren, was das Programm tatsächlich bringt. Für öffentliche Maßnahmen mag es ja ganz gut sein, für private Sanierer ist es jedoch derzeit meist ein Flop.
Es gibt zwar auch die Möglichkeit, die Sanierungskosten von der Steuer abzusetzen. Richtig rechnet sich das aber erst, wenn man auch das entsprechend größere Einkommen hat.



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Grünlandumbruch




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Planwirtschaft

20.4.: Planungskosten können viel Geld sparen, zumindest dann, wenn die Planung so teuer wird, dass das Geld für die Ausführung nicht mehr reicht. Wenn man nur umfänglich genug plant und dadurch entsprechende Ausgaben hat, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass das Geld zumindest für einen Teil des Bauvorhabens nicht mehr reicht. Man hat dann zwar nur den Plan, weiß aber wenigstens, was man machen könnte, wenn man das Geld dazu hätte. Das klingt zwar paradox und ist sicher überspitzt ausgedrückt, hat aber einen realistischen Kern.
Uns geht es hier nicht darum, generell Stimmung gegen Planungen und Planer zu machen. Eine gute realistische Planung ist sicher die Voraussetzung für das Gelingen eines Projekts. Man sollte sich allerdings im Vorfeld schon ungefähr klar machen, was man sich in etwa leisten will und vor allem kann. Das ist eigentlich eine Binsenweisheit für jeden Häuslebauer, der genau weiß, dass er finanziell Probleme bekommt, wenn er sich erst einmal eine große Luxusvilla planen lässt, obwohl von vornherein klar ist, dass er sich nur ein kleines Eigenheim leisten kann. Für eine Kommune bedeutet dies: Wenn ich erst einmal alles planen lasse, was schön ist, dann muss ich mich nicht wundern, wenn die Planung schön teuer wird.

Wir wollen hier nur zwei Beispiele nennen.
Beispiel 1 wäre das Städtebauliche integrierte Entwicklungskonzept (kurz ISEK) mit dem dazugehörigen Masterplan. Über die Kosten werden wir Sie bei Gelegenheit ausführlicher unterrichten, wenn wir belastbare Zahlen haben. Als wir beim ISEK bemängelt hatten, dass die Planung nicht nur teuer, sondern teilweise unrealistisch ist (z.B. der geplante Schul- u. Dorfgarten auf dem Regenüberlauf-Betonbecken an der Abwasserpumpstation), bekamen wir vom jetzigen Bürgermeister von Kirchheim und damaligen Margetshöchheimer Gemeinderat sinngemäß zu hören: Wir wissen, dass das nicht geht, aber wir wissen jetzt wenigstens, dass dort etwas gemacht machen muss.
Den Originaltext finden Sie hier:
Stellungnahme von CSU-Gemeinderat Björn Jungbauer

Beispiel 2 ist der geplante Grillplatz, der mit 350.000 € kalkuliert ist. Wenn man beim Jugendforum die Jugendlichen ermuntert, all das zusammenzutragen, was sie sich beim Grillplatz wünschen, und den Wunschzettel einem Planer vorlegt, darf man sich nicht wundern, wenn ein Super-Grillplatz herauskommt, der superteuer ist. Der Planer wäre mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn er da eine Schmalspurplanung vorlegen würde. Schließlich steigt das Honorar mit der Größe des Grillplatzes.
Die Gemeinde hat jetzt einen wunderschönen Plan, der noch nicht einmal vom Gemeinderat abgesegnet ist, und darf nun bei den Jugendlichen kräftig zurückrudern. Wie nicht anders zu erwarten, kommt jetzt das Argument, die Jugendlichen würden sich ja an den Arbeiten beteiligen.
Das ist so überzeugend wie die Summe, die die SGM als Eigenleistung für das neue Sportheim eingesetzt hat.



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Unverbesserlich ewiggestrig

18.4.: 70 Jahre nach Kriegsende wurde in den Medien viel über die letzten Tage des 2. Weltkriegs und die Nazidiktatur berichtet. Leider ist das menschenverachtende Gedankengut der Nazis immer noch oder schon wieder in den Köpfen vieler Zeitgenossen aktiv.
Das jüngste Beispiel ist die Grabschändung des Helden von Baldersheim mit einem Hakenkreuz:
http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Standpunkt-Beschaemendes-Gekritzel-auf-Ecks-Grabstein;art736,8676836
Über Alfred Eck haben wir bereits mehrfach berichtet:
Lasst die Toten ruhen! ???


Eine Schande für Aub und Baldersheim



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Eine Schande für Aub und Baldersheim

5.3.: Nun ist genau das eingetreten, was zu erwarten war. Genau wie in Rieneck hat es der Stadtrat von Aub - wohl mit Rücksicht auf Ewiggestrige - mit fadenscheinigen Argumenten abgelehnt, die Auber Schule nach Alfred Eck zu benennen, der seinen Heimatort Baldersheim in den letzten Kriegstagen vor der Zerstörung gerettet hat und dafür von einem bedingungslosen Gefolgsmann des verbrecherischen NS-Regimes zum Tode verurteilt und aufgehängt worden war.
Die heutige Main-Post berichtet über die beschämende Entscheidung des Auber Stadtrates:
http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Auber-Stadtrat-gegen-Alfred-Eck-Schule;art736,8605424 http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Standpunkt-Eine-vorbildhafte-Chance-vertan;art736,8605429

Über die Vorgeschichte hatten wir bereits vor kurzem berichtet:
Lasst die Toten ruhen! ???


Leider sind die dortigen Links zur Main-Post nur für diejenigen voll zugänglich, die bei der Main-Post registriert sind.



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Planung: Reicht gesunder Menschenverstand?

24.2.: Als es um die Verkehrsführung am Rampenende des neuen Stegs ging, meinte Bürgermeister Brohm, das wäre Aufgabe eines Planers. Interessanterweise vertrat die Chefin des Wasserstraßenneubauamts, da könne man mit gesundem Menschenverstand selbst eine Lösung finden. Damit sprach sie uns aus dem Herzen.
Es ist unbestritten, dass man für den Bau eines Hauses oder einer Straße einen fachkundigen Planer benötigt. Es gibt allerdings auch genügend kleinere Maßnahmen, bei denen es ausreicht, wenn man gewisse örtliche Erfahrungen und eigene Kenntnisse der Situation einsetzt. Wir haben nämlich in der Vergangenheit den Eindruck gewonnen, dass mancher Planer offensichtlich meint, er müsse das Rad neu erfinden. Und das wird dann meist nicht nur teuer, sondern auch oft realitätsfern.



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Lasst die Toten ruhen! ???

6.2.15: Der in jungen Jahren verstorbene Wolfgang Borchert, nach dem Krieg eine der größten Literaturhoffnungen, hat sich in seinem weltweit berühmt gewordenen Kriegsheimkehrerdrama "Draußen vor der Tür" intensiv mit der Frage der Verantwortung für und der Verdrängung von Kriegs- und Nazigräueln befasst, mit der Frage, ob man die Toten und Ermordeten ruhen lassen und kurz nach dem Krieg Verantwortung und Geschichte verdrängen kann oder soll. Er hat den Opfern eine Stimme und ein Gesicht gegeben und hat sich vehement dagegen gewehrt, einfach zur Tagesordnung überzugehen.
Dass Borcherts fast 70 Jahre altes Drama auch heute noch aktuell ist, zeigen zum Beispiel die Vorgänge um eine Gedenktafel für in Rieneck ermordete russische Kriegsgefangene ebenso wie die Tatsache, dass es auch heute nach 70 Jahren immer noch Menschen gibt, die einem jungen Soldaten, der in den letzten Kriegstagen seine Heimatgemeinde Baldersheim vor Tod und Zerstörung gerettet hat, Ehre und Gerechtigkeit verweigern.
Da die Auseinandersetzung um die Würdigung von Alfred Eck, der in den letzten Kriegstagen in Aub auf Geheiß eines SS-Hauptmanns an einem aus Leitern gebildeten Galgen erhängt wurde, auch Spuren in Margetshöchheim hinterlassen hat, empfehlen wir Ihnen dringend, den Main-Post-Bericht "Vergessener Held" vom 6.2. und den Kommentar "Ein Ehrenmann, kein Deserteur" auf Seite 36 zu lesen.
Sie finden diese Texte auch im Internet unter
http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Alfred-Eck-der-vergessene-Held;art736,8560837 und http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Standpunkt-Ein-Ehrenmann-kein-Deserteur;art736,8560838
Hier noch einmal der Inhalt in Kurzform: Ein junger Soldat auf Heimaturlaub veranlasst in den letzten Kriegstagen eine Handvoll Soldaten, seine Heimatgemeinde Baldersheim beim Vorrücken der Amerikaner nicht zu verteidigen, so dass der Ort vor Tod und Zerstörung bewahrt wird. Er selbst wird deshalb einen Tag später in Aub gehängt. 1985 schlägt Notar Kilian Angermeier im Auber Stadtrat vor, die Schule nach Eck zu benennen. Der Stadtrat stimmt dem zu. Nachdem gegen die Namensgebung massiver Widerstand laut wird, laut Main-Post u.a. vom damaligen Schulamtsdirektor Fritz Schäffer, unterbleibt die Namensgebung.

Als die Margetshöchheimer SPD Ende 1995 vor der Kommunalwahl Fritz Schäffer 50 Jahre nach Kriegsende zu einer Lesung einlädt, wundert sich Peter Etthöfer im MM-Blättle unter Hinweis auf die verhinderte Benennung der Auber Schule nach Alfred Eck, dass Schäffer bei der SPD auftritt und nicht bei einer rechten Partei.
Die Antwort kommt kurz vor der Kommunalwahl. Schäffer weist in einem äußerst aggressiv gehaltenen Schreiben jede Verantwortung für die verhinderte Namensgebung der Schule zurück und schreibt:
"Nehmen Sie zur Kenntnis,
- dass die Namensgebung der Schule Aub niemals an meinem Widerstand scheiterte, ich hatte darüber überhaupt nicht zu befinden,
- dass ich niemals geäußert habe, man könne die Schule nicht nach einem Deserteur benennen,
- dass anderslautende Zeitungsmeldungen von entsprechenden Stellen korrigiert wurden."
Nach der Veröffentlichung in der heutigen Main-Post und den dort veröffentlichen Zitaten von Schäffers aktuellen Äußerungen mag sich jeder sein Urteil hierzu selbst bilden.
Die SPD veröffentlichte Schäffers Schreiben 1996 kurz vor dem Wahltag in ihrem Ortsblatt unter der Überschrift "Das wahre Gesicht des Herrn E.", garniert mit einem üblen Vokabular, das in der Unterstellung gipfelte, Etthöfer habe mit "publizistischen Methoden, die aus der braunen Hexenküche stammen", diffamiert. Als presserechtlich Verantwortlicher des SPD-Blatts unterzeichnete der damalige SPD-Ortsvorsitzende, der später auch noch Landkreisvorsitzender seiner Partei wurde. Kurz vor der Kommunalwahl scheute man sich auch nicht, mit handfesten Verunglimpfungen Stimmung zu machen. So erklärte man die Titulierung "Herr E." damit, dass sich bei Etthöfer die respektvolle Nennung des vollen bürgerlichen Namens von selbst verbiete.
Kein Wort jedoch zu dem Verbrechen an Alfred Eck und zur Verunglimpfung seiner Person. Stattdessen eine Lobhudelei auf Herrn Schäffer.
Die Rechnung der SPD ging damals auf. Die MM verlor nach dieser unsäglichen Schmutzkampagne deutlich an Stimmen. Das war sicher schmerzlich. Weitaus schmerzlicher war jedoch, dass man nicht bereit war, sich mit dem dunkelsten Kapitel unserer Geschichte auseinanderzusetzen und stattdessen lieber ein parteipolitisches Süppchen gekocht hat.
Wer Verbrechen der Vergangenheit - egal aus welchen Gründen - unter den Teppich kehrt oder gar rechtfertigt, legt damit den Grundstein für neue Unrechtssysteme.
Deshalb muss man Main-Post-Redakteur Thomas Fritz dankbar sein, dass er die Erinnerung an Alfred Eck wach hält und im wahrsten Sinne des Wortes mithilft, dessen Ehre zu retten, die Ehre eines Menschen, der mehr für seine Mitmenschen getan hat als viele andere, die mit Orden und Verdienstmedaillen behängt wurden. Er ist tatsächlich ein Ehrenmann, der Mut gezeigt hat, als sich die Handlanger eines verbrecherischen Regimes größtenteils bereits aus dem Staub gemacht hatten.

Peter Etthöfer

Eigentlich müsste mit dem hervorragenden Bericht von Thomas Fritz "Vergessener Held" alles gesagt sein. Wenn jemand trotzdem noch zusätzliche Informationen benötigt, kann er gerne unter
mailto:mm@margetshoechheimer-mitte.de mit uns Kontakt aufnehmen.



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Deutlicher geht´s nicht!

12.10.: In der Gemeinderatssitzung am 14.10. geht es unter TOP 4 darum, ob der Bebauungsplan für die hintersten Grundstücke in der Bachwiese geändert werden soll. Wenn man die Hintergründe kennt, geht es schlicht und einfach darum, dass der vom Landratsamt eingestellte Schwarzbau mit Hilfe einer weitgehenden Freigabe der Bebaubarkeit legalisiert werden soll, denn an anderer Stelle gibt es kaum Bedarf für diese Art der jetzt eingestellten Bebauung.
Die antragstellende Gemeinderätin wollte zwar ihren Antrag als Beitrag zur Nachverdichtung der Bebauung verstanden wissen. Warum diese Nachverdichtung gerade im sensibelsten naturnahen Bereich der Bachwiese stattfinden soll, ist aber kaum nachzuvollziehen. Es ist gerade ein Jahr her, dass vor allem MM und SPD sich massiv gegen eine verdichtete Bebauung in Form einer Terrassenwohnanlage auf dem Grundstück Bachwiese 20 gewandt haben. Wir können nur hoffen, dass die Kolleginnen und der Kollege der SPD-Fraktion ihrer Fraktionskollegin die damaligen Argumente erläutern und jetzt nicht an einer Stelle, die aus der Sicht von Natur und Landschaft noch weitaus empfindlicher ist, die Bebauung großzügig freigeben.

Eigentlich müsste den Gemeinderäten und besonders dem Bauherren die Situation ganz klar sein. Schließlich hat der Bauausschuss des Gemeinderats vor einem Jahr eine Bauvoranfrage des betreffenden Bauherren mit 5:0 Stimmen einstimmig abgelehnt. Damit müsste es eigentlich jedem klar sein, dass man dann nicht einfach ohne Rücksicht auf die gesetzlichen Regelungen losbauen kann, noch dazu wenn man Architekt ist.

Sicherheitshalber veröffentlichen wir hier noch einmal das Protokoll der Bauausschusssitzung vom 30.7.2013:

Sitzung am: 30.07.2013
5.3 Bauvoranfrage zum Abbruch und zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses Fl.-Nr. 4821
Hinsichtlich der vorliegenden Bauvoranfrage ist zu entscheiden, ob dem Umbau des Anwesens bei Reduzierung der Fläche zugestimmt werden kann, obwohl der Bebauungsplan die Errichtung baulicher Anlagen in diesem Bereich ausschließt.
Der Bauausschuss stellte fest, dass zwei vergleichbar gelagerte Fälle in näherer Umgebung zu berücksichtigen sind, sodass die grundsätzliche Entscheidung entsprechende Bezugsfallwirkung auslöst. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass alle Gebäude, die sich in dem von allen baulichen Anlagen frei zu haltenden Bereich befinden, lediglich Bestandsschutz besitzen. Durch eine Zustimmung zum beantragten Umbau würde dieses Gebäude dann eine Genehmigung erhalten und damit eine wesentlich geänderte, rechtliche Qualifizierung. Die Festsetzung war in den Bebauungsplan aufgenommen worden, um langfristig den Rückbau der geduldeten Gebäude zu gewährleisten. Nach eingehender Beratung konnte aus den vorgenannten Gründen der vorliegenden Bauvoranfrage keine Zustimmung erteilt werden.
5 : 0 Stimmen



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Werden Schwarzbauer noch belohnt?

3.10.14: Stellungnahme zu TOP 4 der Bauausschusssitzung am 30.9.
Wir empfehlen zum besseren Verständnis der Materie dringend, vorab unseren Bericht Schwarzbaugebiet mit Tradition (vom 22.8.) und unseren Bericht zum Tagesordnungspunkt 5 der Bauausschusssitzung vom 27.5.14 zu lesen.

Am 30.9. berichteten wir über die Bauausschusssitzung am selben Abend. Wegen der Komplexität des Themas beschränkten wir uns beim Tagesordnungspunkt 4 auf einen kurzen Bericht über das Ergebnis und kündigten eine ausführliche und deutliche Stellungnahme an, die wir nun nachholen.
Eigentlich ist die Materie gar nicht so komplex: Da hat jemand, der von Beruf Architekt ist, wider besseres Wissen einen Schwarzbau hingestellt, das Landratsamt hat den Bau eingestellt, und normalerweise müsste der Schwarzbau nun abgerissen werden. Müsste ...
Der Bauherr reichte nun nachträglich einen Bauantrag ein, der sich so liest: "Antrag auf Errichtung einer thermischen Hülle über einem baufälligen Obergeschoss, FlNr. 4821". Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Da reißt jemand einen baufälligen Holzschuppen aus früherer Schwarzbauzeit ein, errichtet ohne Genehmigung in Holzbauweise ein zu Wohnzwecken bestimmtes mehr als 12 m langes Bauwerk direkt an der Grundstücksoberkante zum mittleren Bachwiesenweg und deklariert das dann als thermische Hülle.
Eigentlich hat es Herr Horn von der Verwaltung in der Sitzung auf den Punkt gebracht, wie wir vorab berichtet haben:
Das ohne Genehmigung errichtete Gebäude des Architekten Duba kann nach Auskunft des VG-Geschäftsleiters, Herrn Horn, nicht genehmigt werden, da es weit außerhalb der Baugrenzen liegt. Damit war eigentlich klar, der Antrag war abzulehnen.
Nun ergriff allerdings SPD-Gemeinderätin Daniela Kircher, ebenfalls Architektin, die Initiative und forderte, den Bebauungsplan zu ändern, so dass die Baugrenzen fallen und der Schwarzbau genehmigt werden kann.
Sie preist das als Nachverdichtung an und kritisiert den Bebauungsplan aus den 90er Jahren, weil dieser klare Baubeschränkungen vorgegeben hat. Dabei war dies damals kein Ausrutscher, sondern eine bewusste Beschränkung der Bebauung in der Masse und auf den unteren Hangbereich. Schließlich liegt dieser Teil der Bachwiese in einem ehemaligen Schwarzbaugebiet, in dem nach dem Willen der Gemeinde Ende der 80er Jahre die Schwarzbauten abgerissen werden sollten, wie sie in einer Petition an den Landtag forderte. Unterstützt wurde dieses Begehren übrigens damals von CSU-Landrat Dr. Schreier und einflussreichen Kreisen in der Obersten Baubehörde. dem Gemeinderat ging es damals wahrhaftig nicht darum, den Schwarzbauern eins auszuwischen. Man wollte vielmehr Natur, Landschafts- und Ortsbild schützen und die rege Schwarzbautätigkeit eindämmen.
Der Landtag rang sich schließlich zu einem Kompromiss durch: Gebäude, die vor 1975 errichtet worden sind, sollten einen eingeschränkten Bestandsschutz erhalten. Das bedeutete, dass keine größeren Erhaltungsmaßnahmen geduldet wurden, um damit die Lebensdauer der Gebäude zu begrenzen. Gebäude jüngeren Datums mussten abgerissen werden. Man wollte damit die Schwarzbauten und somit auch die Zersiedelung der Landschaft stoppen, was im großen und ganzen auch gelungen ist.
Als dann Jahre später auf massiven Druck einiger Grundeigentümer in der hinteren Bachwiese (angeblich aus sozialen Gründen) das Baugebiet ins Schwarzbaugebiet hinein verlängert wurde, berücksichtigte der Architekt, der den Bebauungsplan entwarf, diese Kriterien.
Wenn jetzt auf Vorschlag von Gemeinderätin Kircher in diesem Gebiet die Bebauungsintensität faktisch freigegeben werden soll, dann ist das nicht nur eine fette Belohnung für den Schwarzbauer, es zeugt auch davon, dass Naturschutz und Landschaftsschutz offensichtlich recht wenig gelten. Und diejenigen, die sich an die gesetzlichen Spielregeln gehalten haben, und die, welche weiter vorne nicht in den Genuss dieser Freizügigkeiten kommen, müssen sich zumindest veräppelt vorkommen.
Ergänzend muss noch festgestellt werden: Der Bauherr, der auch im benachbarten Grundstück an ein nur geduldetes Haus angebaut hat, kannte aus den zweimaligen Beratungen des Bauausschusses über seinen dortigen Bauantrag die Brisanz der Situation bestens ( TOP 5). Bereits damals kam ihm beim zweiten Anlauf am 23.7. übrigens die Gemeinde weitestgehend entgegen und legalisierte auf Druck des Landratsamtes den bislang nur geduldeten Schwarzbau.
Einige Links aus den Bauunterlagen haben wir wegen der Drohung der Bauherren mit rechtlichen Schritten gelöscht, den Rest finden Sie hier:



gelöscht nach Intervention des Bauherren
gelöscht nach Intervention des Bauherren

bvbachwiese58lageplan.pdf [71 KB]
gelöscht nach Intervention des Bauherren

Von den 5 Bauausschussmitgliedern stimmte lediglich MM-Gemeinderat Sebastian Baumeister dagegen, den Gemeinderat mit der Änderung des Bebauungsplans zu befassen. Mit einer Änderung des Bebauungsplans würden wir nicht nur die Petition der Gemeinde konterkarieren, wir würden auch die Schleusen für Schwarzbauten öffnen.
Da besonders neuen Mitgliedern die Vorgeschichte des Baugebiets Bachwiese möglicherweise nicht bekannt war, hat die MM bereits vorab auf die Problematik hingewiesen. Da Frau Kircher nicht nur Architektin, sondern auch Mitarbeiterin in der Städtebau-Abteilung der Regierung von Unterfranken ist, hätten wir eigentlich schon erwartet, dass sie etwas sensibler an die Sache herangeht. Bei ihrem Vorgänger Georg Burkard wäre die Sitzung mit Sicherheit anders verlaufen.
Wenn die Gemeinde hier einknickt, bedeutet das einen gewaltigen Verlust an Glaubwürdigkeit. Man kann nicht in der Ortsmitte knallhart die Gestaltungssatzung durchsetzen (etwa bei Dachliegefenstern) und am sensiblen Ortsrand alles absegnen. Wenn man glaubt, damit eine Baustelle eingeebnet zu haben, irrt man gewaltig. Man wird vielmehr damit rechnen müssen, dass einen dieses Entgegenkommen bei einem dreisten Schwarzbau vielfach einholt. Dabei hat sich bei der Altortsanierung gezeigt, dass sich eine konsequente Haltung durchaus auszahlt und zu einer Beruhigung beiträgt. Die Bürger haben nämlich durchaus ein feines Gespür, wenn es um Gleichbehandlung und Gerechtigkeit geht.



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Schwarzbaugebiet mit Tradition

Der hintere Teil der Bachwiese hat als Schwarzbaugebiet Tradition. Während der vordere Teil in verschiedenen Abschnitten als Baugebiet ausgewiesen wurde, wucherte die Schwarzbautätigkeit weiter hinten hemmungslos vor sich hin. Das Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde war dagegen weitgehend machtlos, da Margetshöchheim kein Einzelfall war und der damalige CSU-Abgeordnete Christian Will (oft auch in Zweisamkeit mit dem SPD-MdL Sommerkorn) als Schwarzbaupapst über den Petitionsausschuss die Bauaufsicht und die Gesetze ausbremste. Während sich die Bauherren im offiziellen Bachwiesen-Baugebiet oft penibel nach kleinlichen Vorschriften richten mussten, war weiter hinten so gut wie alles möglich.
Aber letztendlich war Margetshöchheim dann schließlich doch ein Einzelfall. Nachdem das Landratsamt in der Bachwiese 110 Schwarzbauten aufgelistet hatte, schloss sich der Gemeinderat im Frühjahr 1988 bei einer Gegenstimme aus den Reihen der CSU dem Antrag der MM an, in einer Petition an den Landtag, die Beseitigung der Schwarzbauten zu fordern. Das war in doppelter Hinsicht eine Sensation. Einmal dürfte es wohl die erste Petition gewesen sein, mit der eine Gemeinde beim Landtag die rechtsstaatliche Anwendung der Gesetze einforderte. Und andererseits unterstützten der Würzburger CSU-Landrat Dr. Schreier, die Oberste Baubehörde in München und der damalige Innenstaatssekretär Peter Gauweiler ganz offen den Vorstoß der MM, da sie wussten, dass geordnete Verhältnisse nur dann möglich sind, wenn man die Gesetze konsequent anwendet und Ausnahmen nicht großzügig aus dem politischen Füllhorn verteilt.
Schließlich beschloss der Landtag im Sommer 1990, dass alle nach dem 1.1.1975 errichteten Schwarzbauten beseitigt werden müssen. Vorher errichtete Gebäude und Teile (wie Einfriedungen) bekamen Bestandsschutz, durften jedoch nicht grundlegend saniert werden.
Das Landratsamt folgte diesem Kurs mehr oder weniger konsequent, wenn man von einer Schwarzbaulegalisierung am Mainufer durch den damals neu gewählten Landrat Nuß absieht, die gegen den massiven Widerstand des Gemeinderats stattfand.

Der Vollständigkeit halber muss man noch anfügen, dass vor etlichen Jahren von einer Gemeinderatsmehrheit (CSU-Fraktion und 2 Gemeinderätinnen der SPD, Frau Reuther und Frau von Preuschen) noch eine Reihe von Schwarzbauten durch eine Verlängerung des Baugebiets in der Bachwiese legalisiert wurden, angeblich aus sozialen Gründen. Somit entstand am Bachwiesenhang ein Baufenster, in dem zusätzlich zu den mit Bestandsschutz geduldeten Bauten jeweils noch ein weiteres Gebäude legal entstehen konnte. Prompt teilten die, die bei den Gemeinderäten am meisten auf die soziale Tränendrüse (angeblich erforderliche Baumaßnahme wegen Pflege der Eltern) gedrückt hatten, ihr Grundstück und verkauften die dadurch entstandenen 2 Bauplätze.

Im Bereich dieses vor etlichen Jahren zusätzlich entstandenen Baugebiets hat nun ein Bauherr direkt unterhalb des mittleren Bachwiesenwegs einen bislang nur mit Bestandsschutz geduldeten Holzschuppen in einer Blitzaktion abgerissen und durch ein neues, großes Gebäude ersetzt, das ganz offensichtlich Wohnzwecken dienen soll, obwohl ihm aus Gesprächen mit der Gemeinde klar sein musste, dass dies illegal ist. Dass er von Berufs wegen mit der Planung von Gebäuden befasst ist, macht die Angelegenheit noch pikanter.
Es wird interessant sein, wie sich das Landratsamt in dieser Angelegenheit verhält, zumal vor wenigen Jahren wenige Meter weiter eine nicht genehmigte Holzlege abgerissen werden musste, obwohl die Eigentümer den Petitionsausschuss angerufen hatten.



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Neuer Fußweg nach Erlabrunn?

Nach einem tragischen Unfall zwischen einer betagten Fußgängerin und einem Radfahrer auf dem Main-Radweg zwischen Margetshöchheim und Erlabrunn fand vor etlichen Monaten ein Ortstermin mit Innenstaatssekretär Eck, Bürgermeister Brohm und der Zeller Bürgermeisterin Feuerbach statt. Ziel war es, den Fuß- und Radweg zwischen Zell und Erlabrunn zu trennen. Dabei war es von vorneherein klar, dass im Zeller Bereich wegen der Nähe der Staatsstraße eine Trennung vielerorts unmöglich sein wird.
Der Margetshöchheimer Gemeinderat stimmte als Vorarbeit einer Aufnahme der Höhenverhältnisse im Frühjahr zu. Vorrangig ging es um den Radweg zwischen Margetshöchheim und der Gemarkungsgrenze Erlabrunn.
Eigentlich war es von vorneherein klar, dass es da keine Ideallösung geben wird. Die ursprünglich angedachte Führung mitten durch die Wasserschutzzone II ist aus Gründen des Wasserschutzes kaum realisierbar. Deshalb überlegt man sich momentan, den Weg zwischen dem Flutgraben und dem Main auf dem Wiesenstück, das derzeit als Koppel genutzt wird, verlaufen zu lassen.
Auch das wird nicht so einfach gehen. Schließlich handelt es sich hierbei um eine Ausgleichsfläche für den Mainausbau, die im Besitz der Wasserstraßenverwaltung des Bundes ist und eigentlich nur auf eigene Gefahr betreten werden darf. Falls dort ein öffentlicher Weg geplant würde, dürfte es vor allem wegen des dortigen Baumbestands und wegen der Aktivitäten der Biber Probleme geben. Aus Sicherheitsgründen müssten dann wohl viele Bäume im Landschaftsschutzgebiet gefällt werden, was aus rechtlichen und ökologischen Gründen nicht so einfach geht.
Es kann nicht geleugnet werden, dass es auf dem Radweg immer wieder zu Dissonanzen zwischen Fußgängern und Radfahrern kommt. Andererseits ist der Feldweg in der Verlängerung der Mainstraße durch die Wasserschutzzone bei schönem Wetter gut begehbar, und bei schlechtem Wetter hält sich die Verkehrsbelastung auf dem asphaltierten Radweg in Grenzen. Man sollte sich deshalb überlegen, ob die erforderlichen Eingriffe in Natur und Landschaft tatsächlich erforderlich sind, auch wenn es dafür Zuschüsse gibt.


























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Fußweg contra Streuobst?

Ende August war Innenstaatssekretär Eck in Margetshöchheim, um sich über die Probleme der Fußgänger auf dem Radweg zu informieren.
Dabei ging es um eine zusätzliche Fußgängerspur neben dem Radweg zwischen Zell und Erlabrunn und die Möglichkeit, für diese staatliche Zuschüsse zu erhalten.
An etlichen Stellen wird dies allein an den Platzverhältnissen scheitern. Rein technisch wäre so eine Spur zwischen Margetshöchheim und den Badeseen möglich. Hierzu müssten allerdings alle Grundbesitzer entsprechende Flächen abgeben. Außerdem wäre wegen der Lage in der Wasserschutzzone sicher nur ein Weg mit wassergebundener Decke möglich.
Zusätzlich wäre es dann nötig, ca. 10 Obsthochstämme zu entfernen, die erst im Frühjahr 2013 im Rahmen des Margetshöchheimer Streuobstprojekts gepflanzt worden sind.
Nach Ansicht der MM sollte man auf jeden Fall versuchen, über diese Schiene den in einem recht bedenklichen Zustand befindlichen Fußweg zwischen dem Sportplatz und dem alten Festplatz zu erneuern.



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Trau keiner Statistik u. schon gar keiner Prognose

1983 erstellte das Tiefbautechnische Büro Köhl für die Gemeinde Margetshöchheim
ein Gutachten über die Wasserversorgung und empfahl dabei den Anschluss an
die Fernwasserversorgung bzw. die Beimischung von Fernwasser. Im Gegensatz zur
MM vertraute der damalige Gemeinderat den "Fachleuten" und setzte ebenfalls auf
einen Fernwasseranschluss.
Lediglich Frau Dr. Elke Nuss vom renommierten gleichnamigen Institut in Bad
Kissingen empfahl, gegen die Überdüngung im Wassereinzugsgebiet vorzugehen
und das eigene Wasser zu sanieren.
Interessant sind im Gutachten die Prognosen über Bevölkerungsentwicklung und
Wasserverbrauch, von denen die Gemeinde damals ausging.
Für das Jahr 2003 ging man von 4.000 Einwohnern aus. Momentan zählt man
in Margetshöchheim ca. 3.120 Einwohner und denkt an die Ausweisung von
weiteren Baugebieten, da man befürchtet, in den nächsten Jahren unter die 3.000er
Marke zu sinken.
Das Gutachten von 1983 ging dagegen für das Jahr 2023 von ca. 5.200 Einwohnern aus.

Die Prognose für den Wasserverbrauch lag ebenfalls voll daneben: Man kalkulierte
für das Jahr 2020 mit einem Jahresverbrauch von 366.000 m³. Tatsächlich sank der
Verbrauch in den letzten 10 Jahren signifikant von gut 144.000 m ³ auf 117.000 m³
im Jahre 2011.



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