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Aktuelle Berichte aus dem Gemeinderat ab 4/2016
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Gemeinderatssitzung am 16.4.19
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Tagesordnung
1 Haushalt 2019 - Beschluss der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans - Beschluss des Finanzplans Der Haushaltsplan 2019 wurde in der Sitzung vom 09.03.2019 eingehend vorberaten. Die dabei besprochenen Änderungen von Haushaltsansätzen sind in der Anlage aufgelistet und in den Haushaltsplan eingearbeitet. fv2012019ausgabenvermoegenshaushalt12032019.pdf [159 KB]
fv2012019hhplan2019zumbeschluss.pdf [525 KB]
fv2012019uebersichtruecklagen.pdf [91 KB]
fv2012019uebersichtstandderschulden.pdf [90 KB]
fv2012019vorbericht.pdf [323 KB]
2 Abv7932019beschlussbuchauszug190115.pdf [128 KB]
3 Vorstellung der "Digitalen Agenda", Beratungs- und Planungsleistungen Breitband Auf der Grundlage der Förderrichtlinie des Bundes zur Unterstützung des Breitbandausbaus wurde in Zusammenarbeit mit dem Büro Dr. Först die „Digitale Agenda“ für die Gemeinde Margetshöchheim ausgearbeitet. Die Beratungsleistungen wurden vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit 100 % gefördert. Inhalt der Beratungsleistungen war die Ermittlung der aktuellen Breitbandverfügbarkeit und die detaillierte Prüfung und Ausarbeitung einer Netzstruktur für Glasfaserleitungen bzw. FTTB-Netzen. Herr Dr. Först wird in der Sitzung die Ergebnisse der „Digitalen Agenda“ erläutern. 4 Auswahl und Festlegung des/r Standorte/s für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung Nach dem Ergebnis der Bedarfsfeststellung werden kurzfristig Betreuungsräume für zwei zusätzliche Gruppen (ein Raum für Kinderkrippe, ein Raum für Kindergarten) benötigt. Mittelfristig ist ggf. ein weiterer Betreuungsraum erforderlich. Das Amt für Jugend und Familie hat für die Kindertageseinrichtung St. Johannes der Täufer sowie die vorläufige Unterbringung der Vorschulkinder in den Räumen der Grundschule eine befristete Erlaubnis bis zum 31.08.2022 erteilt. Der Zeitraum wurde befristet, um der Gemeinde entsprechende Zeit zur Umsetzung der Maßnahmen zu geben. Die mögliche Förderung einer neuen Einrichtung (Neubau oder Generalsanierung) beträgt nach Art. 10 FAG 50 % der förderfähigen Kosten (Kostenrichtwert 4.455 € pro förderfähige qm gem. Raumprogramm) zzgl. weiterer 35 % nach dem 4. Sonderinvestitionsprogramm (4. SIP, gültig bis 31.08.2019). Als mögliche Standorte für eine Erweiterung der Kindertagesstätten stehen folgende Flächen zur Verfügung: - Fläche des Spielplatzes „Zeilweg“ in direkten Anschluss an die bestehende Kindertagesstätte, - Fläche nördlich der Einfahrt „Zeilweg“ zwischen Heinrich-Böll-Straße und St 2300, - Fläche des ehemaligen Kindergartens in der Gartenstraße. Die Vorteile und Nachteile dieser Standort wurden in dem beiliegenden Arbeitspapier untersucht und können als Grundlage für eine weitere Diskussion dienen. Aus Sicht der Verwaltung ist die Auswahl des Standortes mit dem künftigen Träger der Einrichtung eng abzustimmen. Es erhebt sich in diesem Zusammenhang die Frage, inwieweit der derzeitige Träger, die Kath. Kirchenstiftung, noch handlungsfähig ist und als Ansprechpartner zur Verfügung steht. In der derzeitigen Konstellation der zurzeit beauftragten Personen bestehen Zweifel, wie und ob zeitnah notwendige Verhandlungen geführt und Entscheidungen getroffen werden können. Es wäre daher äußerst wichtig, zunächst neben der Erörterung in Frage kommender Standorte auch die Trägerschaft des künftigen Neubaus / Generalsanierung zu klären. Daher sollte auch erörtert werden, unter welchen Voraussetzungen die Betreuung der neuen Kindertageseinrichtung unter der Trägerschaft der Katholischen Kirchenstiftung stattfinden kann oder ob bzw. unter welchen Voraussetzungen die Trägerschaft neu ausgeschrieben werden sollte. bv7942019190409standortalternativenkindertages.pdf [342 KB]
5 Verfahren zur Aufhebung von 8 Bebauungsplänen, Abwägung der Einwendungen im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB und ggf. Satzungsbeschluss Im Verfahren zur Aufhebung von 8 Bebauungsplänen wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die öffentliche Bekanntmachung zur Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren vom 04.02. – 04.03.2019 durchgeführt. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung haben sich keine Einwendungen ergeben. Im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurden insgesamt 16 Träger öffentlicher Belange und Stellungnahme gebeten. Nicht geäußert hatten sich: - die Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH, - das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, - das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung sowie - der Bund Naturschutz, Kreisgruppe Würzburg. Keine Bedenken zur geplanten Aufhebung der 8 Bebauungspläne hatten: - Deutsche Telekom, Schreiben vom 18.02.2019, - Markt Zell am Main, Schreiben vom 08.02.2019, - Mainfranken Netze GmbH, Schreiben vom 04.02.2019, - Bayerisches Landesamt für Umwelt, Schreiben vom 29.01.2019, - Regionaler Planungsverband, Schreiben vom 25.01.2019, - Regierung von Unterfranken, Schreiben vom 25.01.2019, - Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt, Schreiben vom 23.01.2019 - PLEdoc GmbH, Schreiben vom 18.01.2019. Hinweise wurden von folgenden Trägern öffentlicher Belange abgegeben: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 05.02.2019: „Die Landwirtschaft begrüßt die Aufhebung , da damit die Innenentwicklung gefördert werden kann und landwirtschaftliche Flächen geschont werden können.“ Beschlussvorschlag: Die positive Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Staatliches Bauamt Würzburg, Schreiben vom 12.02.2019: „Es wird darauf hingewiesen, dass bei künftigen Baugesuchen innerhalb der Anbaubeschränkungszone (40 m Abstand) der ST 2300 das Staatliche Bauamt über das Landratsamt Würzburg zu beteiligen ist. Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass die Aussagen hinsichtlich Maßnahmen zur Abwendung des Straßenlärms weiterhin gelten.“ Beschlussvorschlag: Die Hinweise betreffen ausschließlich die Aufhebungsverfahren „Unterer Scheckert“, „Grabenhügel“ sowie „Grabenhügel II“. Es wird zur Kenntnis genommen, dass hier künftig auch für verfahrensfreie Anlagen im 40m- Bereich zur ST 2300 auf der Grundlage des Art. 24 BayStrWG das Einvernehmen mit dem Staatlichen Bauamt - wie im übrigen Innenbereich -erforderlich sein wird.“ Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Schreiben vom 04.03.2019: „Es ist für eine mengen- und druckmäßig ausreichende Wasserversorgung sowie eine dem Stand der Technik entsprechende Abwasserbeseitigung zu sorgen. Bei hohen Grundwasserständen sollen dichte Bauweisen (z.B. wasserdichte Wannen) gewählt werden, um Grundwasserabsenkungen zu vermeiden. Weiterhin ist darauf zu achten, dass Fremdwasser nicht der Kanalisation zugeführt wird, eine Versickerung von nicht verunreinigtem Niederschlagswasser sollte angestrebt werden. Weiterhin werden Hinweise bzgl. der Versickerung von Niederschlagswasser und zur Beseitigung von Altlasten gegeben.“ Beschlussvorschlag: Die Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes werden zur Kenntnis genommen und beachtet. Das Landratsamt Würzburg hat mit Schreiben vom 14.03.2019 Stellungnahmen abgegeben. Aus den Fachabteilungen Wasserrecht/Bodenschutz, Immissionsschutzrecht, Denkmalschutz, Kreisentwicklung und Naturschutz wurden keine Einwände geltend gemacht. Für den Naturschutz wird darauf hingewiesen, dass die Vorgaben des allgemeinen und besonderen Naturschutzrechts anzuwenden sind, insbesondere bzgl. der Rückschnittstermine. Weiterhin wird auf die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 4 Abs. 1 BNatSchG verwiesen. Beschlussvorschlag: Die Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde werden zur Kenntnis genommen. Der Fachbereich Bauplanungsrecht/ Städtebau hat im Rahmen der Stellungnahme folgende Bedenken und Hinweise geäußert: Bezüglich der Aufhebung der Bebauungspläne „Bachwiese“ mit Ausnahme der 7.Änderung sowie „Grabenhügel“ bestehen keine Bedenken. Bei der Aufhebung des Bebauungsplanes „Unterer Scheckert“ sei zu prüfen, inwieweit durch das Aufhebungsverfahren ein höherer Schutzgrad der westlich der Zeller Straße bestehenden Wohnbebauung entstehen könnte und dies zur Einschränkung des gegenüberliegenden Gewerbegebiets führen könne. Bei der Aufhebung des Bebauungsplanes „Südlich der Birkachstraße“ sei darauf zu achten, dass bisher unbebaute Grundstück in südlicher Richtung nach Aufhebung dem Außenbereich zuzuordnen sind. Bei der Aufhebung des Bebauungsplanes „Grabenhügel II“ sei zu prüfen, inwieweit eine Einschränkung der Nutzung der Margarethenhalle hiermit verbunden sein könnte. Bei der Aufhebung des Bebauungsplanes „Bodenäcker-Am Friedhof“ solle geprüft werden, inwieweit das GE-Gebiet hierdurch nicht weiter eingeschränkt werde. Bei der Aufhebung des Bebauungsplanes „Bodenäcker-Sandflur“ sei ebenfalls zu prüfen, inwieweit das GE-Gebiet hierdurch eingeschränkt werde, Bei der Aufhebung des Bebauungsplanes „Bodenäcker-Sandflur II“ müsse beachtet werden, dass das unbebaute Grundstück Fl.Nr. 500/1 dann dem Außenbereich zugeordnet werde und Teile des Grundstückes sich im Überschwemmungsgebiet befinden.“ Zusammenfassend wird also darauf hingewiesen, dass bestehende Gewerbegebiete bzw. Veranstaltungsgebäude durch das Aufhebungsverfahren mit künftiger Anwendung des § 34 BauGB in ihrem Betrieb nicht schlechter gestellt werden, wenn angrenzend z.B. aus einem MI-Gebiet ein faktisches Wohngebiet geworden ist. Beschlussvorschlag: Die Hinweise zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Unterer Scheckert“ wurden geprüft. Der Bebauungsplan „Unterer Scheckert“ weist im Bereich zwischen der Straße „Am Scheckert“ und der Stichstraße zu Zeller Straße 28-34 ein MI-Gebiet aus. Hier befinden sich auf den Grundstücken Fl.Nr. 4458/1 und 4460 weiterhin Betriebe, die dem Mischgebiet zuzuordnen sind. Die übrigen Grundstücke westlich der Zeller Straße bzw. in der Frankenstraße waren schon immer als WAGebiet ausgewiesen und erfahren durch das Aufhebungsverfahren keine Änderung. Dem Mischgebiet gegenüberliegend (östlich der Zeller Straße) befinden sich Betriebe, die sowohl dem Mischgebiet als auch dem Gewerbegebiet zuzuordnen sind: Ein Betrieb für den Mineralölhandel mit Spedition, Fl.Nr.4395, eine KFZ-Reparaturwerkstatt, Fl.Nr. 4395/2 sowie ein geplanter Spenglereibetrieb mit Lagerhalle und Bürogebäude, ebenfalls auf Fl.Nr. 4395. Zum Schutz dieser gewerblichen Betriebe als auch der Betriebe im MI-Gebiet soll die Aufhebung dieses Bebauungsplanes lediglich auf die als Wohngebietsflächen (WA) beschränkt werden. Der Hinweis zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Südlich der Birkachstraße wurde geprüft. Die Grundstücke im südlichen Bereich sind wegen der Bebauungsbeschränkung des Bahntunnels unbebaubar und befinden sich daher im Eigentum der DB. Das Aufhebungsverfahren für diesen Bebauungsplan soll daher planmäßig fortgeführt werden. Der Einwand zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Grabenhügel II“ wurde ebenfalls geprüft. Das Baugebiet „Grabenhügel II“ ist insgesamt als „MI-Gebiet“ ausgewiesen. Um mögliche Nutzungseinschränkungen der nördlich angrenzenden Margarethenhalle sowie Tennishalle zu vermeiden, wird das Aufhebungsverfahren auf die Grundstücke südlich der in Ost-West-Richtung verlaufenden „Thoma-Rieder-Straße“ bzw. der beiderseitig angrenzenden Grundstücke reduziert. Die vom Aufhebungsverfahren ausgeschlossenen Grundstücke verbleiben somit im MI-Gebiet (Teilaufhebung). Die Bedenken zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Bodenäcker-Am Friedhof“ wurden ebenso geprüft. Um den Bestand der gewerblichen Betriebe weiterhin zu schützen, wird die Aufhebung auf das „WA“ beschränkt; das „GE-Gebiet“ bleibt bestehen, sodass hier nur eine Teilaufhebung erfolgt. Diese Abwägung führt auch dazu, im Bebauungsplan „Bodenäcker-Sandflur“ das dort ausgewiesene MI-Gebiet beizubehalten, welche an das „GE-Gebiet“ angrenzt. Auch hier wird die Aufhebung auf den Teil, der als WA-Gebiet ausgewiesen wurde, begrenzt. Schließlich wurden auch die Bedenken zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Bodenäcker-Sandflur II“ geprüft. Im Falle einer Aufhebung würde die Bebaubarkeit des Grundstückes Fl.Nr. 500/1 deutlich eingeschränkt. Es wird daher auf die Aufhebung dieses Bebauungsplanes verzichtet. Die vorgenannten, beschlossenen Änderungen und Ergänzungen sind in den jeweils durch Teilaufhebung betroffenen Bebauungsplänen planerisch darzustellen und anschließend zu veröffentlichen. 6 Grillplatz BA III - Auftragsvergabe der Tiefbau- und Landschaftsgärtnerischen Arbeiten Für die Tiefbau- und Landschaftsgärtnerischen Arbeiten „Neugestaltung Grillplatz BA III“ findet am 15.04.2019 der Submissionstermin der Beschränkten Ausschreibung statt. 9 Firmen wurden aufgefordert ein Angebot abzugeben. In der Gemeinderatssitzung wird grundsätzlich über das ungeprüfte Submissionsergebnis informiert.
7 Nachgenehmigung der Schlussrechnung Ausbau des Sandflurwegs Haus Nr. 59-71
8 Informationen und Termine Befristete Betriebserlaubnis für den Betrieb der Kindertageseinrichtung ab dem 01.05. – 31.08.2022, Neubau des Mainstegs, Anfrage bei Staatsminister Reichhart für ein Gespräch zum Förderverfahren und zur Festlegung des Fördersatzes BayGVFG, Sachs-Franken-Classic 2019 – Oldtimer-Rallye, Streckenverlauf am So. 09.06.2019, bv7942019190409standortalternativenkindertages.pdf [342 KB]
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Gemeinderatssitzung am 7.3.19
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Tagesordnung:
1) Vorstellung der Entwurfsplanung für die Instandsetzung Hochbehälter "Tiefzone" In der Sitzung vom 11.09.2018 wurde über das Instandsetzungskonzept für den oberen Hochbehälter Beschluss gefasst. In dieser Sitzung wurde erläutert, dass der untere Hochbehälter trotz höheren Alters aus betontechnologischer Sicht keinen Sanierungsbedarf aufweist. Unabhängig davon wurden kurzfristige Maßnahmen wie der Einbau einer Be- und Entlüftung, die Trennung der Überlauf- und Grundablassleitung, die Verbesserung des Objektschutzes und die Entfernung des Bewuchses empfohlen. Das Ing.büro Jung hat hierzu eine Kostenberechnung vorgenommen. Sinnvoll wäre es, im Zusammenhang mit der Erneuerung des oberen Hochbehälters auch die Sanierungen im unteren Hochbehälter durchzuführen. Herr Schlegel vom Ingenieurbüro Jung stellte in der Sitzung die Entwurfsplanung zur Instandsetzung des Hochbehälters „Tiefzone“ vor. Die Kosten für den vorgeschlagenen Umfang der Sanierungsarbeiten hätten nach den Schätzungen des Ingenieurbüros gut 112.000 € betragen. Geplant waren u.a. eine Zaunanlage für 18.000 €, eine Be- und Entlüftungsanlage für 27.000 €, die Erneuerung der Rohrleitungsinstallation mit 7.000 € (jeweils netto). Die Erdarbeiten und die Herstellung der Außenanlagen sollten erst später erfolgen. 2. Bgm. Etthöfer wies darauf hin, dass es wenig Sinn mache, erst den Zaun zu errichten und später einmal im Gelände die Erdarbeiten durchzuführen, da dies zu Schäden an der Zaunanlage führen könne. Außerdem sollte man die Arbeiten am Hochbehälter Niederzone erst nach dem Abschluss der Arbeiten am oberen Hochbehälter durchführen, da sonst bei Problemen am Niederzonenbehälter die komplette Wasserversorgung für den gesamten Ort betroffen sein könnte. Schließlich wird das Wasser für den Hochzonenbehälter aus dem Niederzonenbehälter noch oben gepumpt. Man einigte sich schließlich darauf, die Zaunanlage zurückzustellen, was die Kosten deutlich mindert. Da die erforderlichen Arbeiten für die Hoch- und Niederzone weitgehend identisch sind, ist es nicht erforderlich, zwei Ausschreibungen durchzuführen. Es reicht aus, bei der Ausschreibung die zusätzlich erforderlichen Mengen zu berücksichtigen, so dass man beim Arbeitsablauf flexibel wäre. Das wurde schließlich einstimmig beschlossen. Die Sanierungsarbeiten für den oberen Hochbehälter sollen voraussichtlich im Juli 2019 beginnen und frühestens nach einem Jahr abgeschlossen sein. Glücklicherweise konnte die Trinkwasserchlorung seit November 2018 eingestellt werden, sonst würde noch bis mindestens August 2020 weiter Chlor zugesetzt. Wir berichteten bereits mehrmals darüber, u.a. am 2.2.19 Wann wird der Hochbehälter saniert?
2) Baugebiet Scheckert-Lausrain, Erörterung des Konzepts zur Baugebietsausweisung Das im letzten Jahr ausgewiesene, innerörtliche Baugebiet „Birkäcker“ mit insgesamt 9 Bauplätzen wird bis zum Ende dieses Jahres bereits weitgehend bebaut sein. Da die Nachfrage nach Wohnbauland nach wie vor sehr hoch ist, wird von der Verwaltung vorgeschlagen, das Gebiet „Scheckert-Lausrain“ hinsichtlich der Möglichkeiten für eine Baulandausweisung zu prüfen. Dieses Gebiet ist im Flächennutzungsplan teilweise als Mischgebiet dargestellt und könnte mit einer Flächenerweiterung um ca. 7.500 qm für eine Bebauung mit max. 30 Bauplätzen genutzt werden. Die Ausweisung von Bauland und die Einbeziehung kleinerer Außenbereichsflächen wird derzeit durch die BauGB-Novelle des § 13 b BauGB vom 13.05.2017 erheblich begünstigt, sofern ein Aufstellungsbeschluss bis zum 31.12.2019 getroffen wird. Für die Einleitung des Verfahrens wäre es erforderlich, im Vorfeld die rechtlichen und versorgungstechnischen Rahmenbedingungen zu prüfen und insbesondere in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern die Baulandsicherheit herzustellen. Hierzu wäre zunächst über folgende gemeindlichen Zielvorgaben zu entscheiden: - Baulandentwicklung durch Erschließungsträger, - gemeindliches Rückkaufrecht, wenn in einem bestimmten Zeitraum das Grundstück nicht bebaut wurde, - ggf. Erwerb von Einlageflächen für städtebauliches Ansiedlungsmodell. Diese Vorgaben sind Grundlage der Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern; eine entsprechende Einigung wäre Voraussetzung des späteren Aufstellungsbeschlusses. In das Verfahren ist neben dem Erschließungsträger auch frühzeitig die Umlegungsstelle einzubeziehen, sodass mit einem Zeitansatz von mehreren Monaten zu rechnen ist. Insgesamt ist von einer Entwicklungsdauer von 2-3 Jahren auszugehen. Das vorläufige Erschließungsgebiet ist dem beiliegenden Lageplan zu entnehmen. Der Tagesordnungspunkt ist thematisch mit der Anfrage der SPD-Fraktion zu unbebauten Grundstücken und Leerständen im Sanierungsgebiet verknüpft. Die Auskünfte und Übersichten zu dieser Anfrage werden daher zu diesem Tagesordnungspunkt in der Anlage beigefügt. umfangbaugebiet.pdf [174 KB]
freiebauplaetze.pdf [463 KB]
Für die MM erklärte Gemeinderat Etthöfer, dass man mit der Ausweisung der bereits im Flächennutzungsplan als Bauerwartungsland vorgesehenen Fläche notfalls leben könne, eine Erweiterung und Vergrößerung lehne man jedoch ab. Eine Baugebietsausweisung nur wegen des Bedarfs und wegen der Bautätigkeit in umliegenden Gemeinden sei der falsche Weg. Man müsse die Relation zur Gemarkungsfläche, die Auswirkungen auf die vorhandenen Kinderbetreuungsplätze und die Leistungsfähigkeit der Trinkwasserversorgung angesichts der drastischen Auswirkungen des Klimawandels berücksichtigen. Man dürfe nicht den gleichen Fehler wie am Zeilweg machen, wo man auf einen Schlag ein großes Gebiet ausgewiesen hatte. Die Folge war, dass ein zweiter Kindergarten errichtet werden musste. Als der schließlich fertig war, waren die Kinder zwischenzeitlich in der Schule, und der alte Kindergarten musste geschlossen werden. Außerdem könne man nicht dauernd von der Entsiegelung von Flächen sprechen und gleichzeitig ein großes Baugebiet erschließen, noch dazu, wo für dieses Gebiet nicht einmal Ausgleichsflächen ausgewiesen werden müssen. Dieser Argumentation schloss sich auch weitgehend Gemeinderätin Kircher von der SPD-Fraktion an. Etthöfer bot auch an, der Erweiterung notfalls zuzustimmen, wenn dafür die vorgesehene Erweiterungsmöglichkeit im Zeilweg gestrichen werde, was bei der CSU nicht auf Gegenliebe stieß. Nach ausführlicher Diskussion stimmte der Gemeinderat schließlich mit den Stimmen der CSU und eines SPD-Mitglieds dem Vorschlag des Bürgermeisters zu, die Voraussetzungen für das Baugebiet abzuklären und es auf den Weg zu bringen (9:5 Stimmen).
3) Nachgenehmigung zur Auftragsvergabe an die MFN-Neuverlegung der Wasserleitung zum Baugebiet Birkäcker Im Zuge der Verlegung einer Gasleitung zum Baugebiet Birkäcker wurde die Wasserleitung von der Würzburger Straße zum Baugebiet mit verlegt. Die berechneten Kosten beliefen sich gem. des Angebots der Mainfrankennetze vom 13.07.2017 auf 32.393,82 € brutto. Es wurde vereinbart, die Kosten für die Tiefbauarbeiten zu je 50 % zu teilen. Der Auftrag wurde durch einen Umlaufbeschluss des Bauausschusses freigegeben. Die nun eingereichte Schlussrechnung wurde seitens des Techn. Bauamts auf Richtigkeit geprüft. Nach Abschluss der Arbeiten durch die Mainfrankennetze belaufen sich die anteiligen Kosten für die Neuverlegung der Wasserleitung zum Baugebiet Birkäcker auf 27.204,69 € brutto. einstimmig gebilligt
4) Nachgenehmigung der Kosten für die Neuverlegung der Stromleitung in der Mainstraße Im Zuge der Arbeiten für die Sanierung der Mainstraße wurden Leerrohre für spätere Stromleitungen verlegt, um ein späteres Öffnen der neuen Straße zu vermeiden. Ebenso wurde ein Leerrohr von der Stromsäule bei Mainstraße 14 zum Rathaus verlegt. Die Schlussrechnung der Firma Konrad Bau über die Verlegung dieser Leerrohre belief sich insgesamt auf 30.614,12 €. einstimmig gebilligt
5) Informationen und Termine - Der Gemeinderat genehmigte für die Rissesanierung in den Straßen den Betrag von 3300 €. - Für den Glasfaseranschluss von Schulen gibt es einen staatlichen Zuschuss von 80 % der Kosten. - Dem fußläufigen Durchgang von der Dorfstraße zur Obsthalle in der Pointstraße steht nun nichts mehr im Wege. - Für die Herrichtung eines Parkplatzes mit Toilette neben dem Anwesen Ludwigstraße 19 wurde von der Regierung von Unterfranken ein Zuschuss in Höhe von 446.200 € zugesagt. - Der Umzug der Vorschulgruppe des Kindergartens in die Verbandsschule soll am 6. Mai erfolgen.
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Niederschrift Gemeinderatssitzung am 12.2.19
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niederschriftgr12219.pdf [112 KB]
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Gemeinderatssitzung am 12.2.19
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Tagesordnung:
1 Information zur geplanten Nutzungsänderung eines Schulraumes für einen Kindergartenraum Aufgrund der bereits vorgestellten Bedarfsfeststellung ist die Bereitstellung eines weiteren Raumes für die Betreuung von Kindern 0-3 Jahre kurzfristig erforderlich. Nach eingehender Prüfung unterschiedlicher Alternativen wurde folgendes Notkonzept entwickelt: In einem Klassenraum der Verbandsschule soll die Vorschulgruppe des Kindergartens untergebracht werden; der dann frei werdende Raum kann für die Krippenbetreuung im bestehenden Kindergarten genutzt werden. Hierzu wurden mit dem Schulleiter, Herrn Becker, die Möglichkeiten unter Berücksichtigung der schulischen Erfordernisse geprüft und mit der Kindergartenaufsicht des Landratsamtes Würzburg abgestimmt. Als besonders geeignet wurde der Musikraum der Verbandsschule bewertet, da hier eine vom übrigen Schulbetrieb weitgehend getrennte Betreuung ermöglicht werden kann und die sanitären Anlagen ausschließlich der Vorschulklasse zur Verfügung stehen. Die Ausnahmegenehmigung für die Einrichtung der Vorschulgruppe in der Schule wird für max. 3 Jahre erteilt. In dieser Zeit ist es notwendig, die Erweiterung des Kindergartens bzw. die Standortfestlegung, Planung und Bau von zusätzlichen Räumen weiter voran zu bringen bzw. abzuschließen. Zugleich wurde unter dem Vorbehalt zügiger Planungen die Verlängerung der Unterbringung der Notgruppe im Turnraum in Aussicht gestellt, deren Nutzungserlaubnis andernfalls zum 01.09.2019 auslaufen würde. In der gemeinsamen Begehung wurden die erforderlichen Genehmigungen, Umbaumaßnahmen und deren Zuständigkeit erörtert und in einer Besprechungsnotiz festgehalten. Ein wesentlicher Teil der einzuleitenden Maßnahmen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Kath. Kirchenstiftung, die durch die Auflösung der Kirchenverwaltung allerdings nur noch sehr eingeschränkt handlungsfähig ist. Daher sind in Bezug auf die Notgruppe unterstützende Leistungen der Gemeinde / Verwaltungsgemeinschaft einzubringen; die entstehenden tatsächlichen Kosten sind auf der Grundlage des vereinbarten Kostenschlüssels umzulegen. Weitere Informationen finden Sie hier: Informationsdefizit? Ja, aber wo?
2 Informationen und Termine Anfrage des LRA Würzburg zur Einleitung von häuslichen Abwässern aus einer Kleinkläranlage Die Gemeinde hat prinzipiell keine Einwendungen gegen den weiteren Betrieb der bestehenden Kleinkläranlage. Das Gesundheitsamt wünscht allerdings ein Gutachten darüber, ob durch die Anlage zwei benachbarte Hausbrunnen gefährdet werden. Die Gemeinde möchte, dass auch mögliche Auswirkungen auf die Wasserversorgung der Gemeinde untersucht werden.
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Niederschrift Gemeinderatssitzung 15.1.19
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sitzungdesgemeinderatesmargetshoechheim2019011.pdf [137 KB]
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Gemeinderatssitzung am 15.1.19, Beginn 18 Uhr
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Tagesordnung:
1 Ausbau der Mainpromenade, Erörterung der Planentwürfe Die zur Diskussion stehenden Planungsentwürfe wurden bereits in der Sitzung vom 13.11.2018 vorgestellt. Wie beschlossen, wurden die Planungsentwürfe an alle Fraktionen versandt. In den Stellungnahmen wurden positive und kritische Anmerkungen abgegeben, die anschließend an alle Gemeinderäte über die Fraktionen weitergeleitet wurden. Im Rahmen einer offenen Diskussion sollen nun die vorliegenden Stellungnahmen abgewogen und ggf. in den Planungsentwürfen berücksichtigt werden. stellungnahmecsu.pdf [145 KB]
stellungnahmemm.pdf [271 KB]
stellungnahmespd.pdf [55 KB]
Weitere Informationen finden Sie hier: Festlegung der Mainpartie-Planung I Festlegung der Mainpartie-Planung II Festlegung der Mainpartie-Planung III und Letzte Infos zur Mainpartie-Planung In der teilweise kontroversen Diskussion nahmen die Planer einige Wünsche und Alternativvorschläge mit, die sie überprüfen und möglicherweise in ihr Konzept einarbeiten wollen. Es soll dann kurzfristig erneut dem Gemeinderat vorgestellt werden. Besonders die MM meldete für die Abschnitte I und III erhebliche Bedenken an. Wir wollen Sie heute und in den nächsten Tagen ausführlich über den derzeitigen Stand der Diskussion und unsere Bedenken informieren: eine Entscheidung für viele Jahrzehnte (Teil I)
2 Freizeitgelände am Main, Beschluss zur Ausführung des BA III Die Ausführung der verschiedenen Einzelmaßnahmen für den BA III wurden in der Sitzung des Bauausschusses am 08.11.2018 in Zusammenarbeit mit Herrn Stieber vom Planungsbüro beraten und mehrere Änderungen des Planungsentwurfes vorgeschlagen. Der für die Ausführung der Maßnahme beauftragte Architekt Herr Stieber stellte den Mitgliedern des Bauausschusses die Planung für den nächsten Bauabschnitt vor. Dieser enthielt neben den bereits geplanten Ergänzungen noch weitere Anregungen von Nutzern des Freizeitgeländes. Der Bauabschnitt enthielt folgende Maßnahmen: - Errichtung einer Fläche für eine Feuerschale mit Dreibein, Befestigung durch Granitmosaiksteine,
- Errichtung einer Energiesäule mit Wasser- und Elektroanschluss,
- Errichtung von fünf Triluxmastleuchten, auf der Fläche verteilt,
- Errichtung einer Fläche mit „Königinnenschaukel„,
- Ausbau der Wege und Parkplätze sowie
- Gestaltung einer Fläche für den WC-Standort.
Die vorliegende Kostenschätzung für die genannten Maßnahmen beläuft sich auf insgesamt 155.000 € brutto ohne Nebenkosten. Für die Nebenkosten bzw. das Honorar des Planungsbüros Stieber + Seelhorst ergibt sich wie folgt. Die Zuordnung zur Honorarzone III, Mindestsatz erscheint angemessen. Da bereits Planungsentwürfe ausgearbeitet sind, wird auf einen Ansatz bei Lph 1-4 verzichtet. Die Nebenkosten sind mit 5% pauschaliert und befinden sich im mittleren Niveau. Aus der Auftragssumme in Höhe von 101.788,00 € anrechenbaren Kosten ergibt sich schließlich ein Honorarangebot in Höhe von 17.480,16 € brutto. Im Bauausschuss bestand einvernehmlich die Auffassung, dass die geplante Königinnenschaukel entfallen soll und stattdessen eine Grünfläche angelegt werden sollte. Bezüglich der Energiesäule wird angeregt, die Wasserversorgung durch Herstellung einer Anschlusseinrichtung im Bereich der Einfahrt zum Grillplatz herzustellen. Auf die Energiesäule kann insofern verzichtet werden, wenn die Elektroversorgung durch Einbau einer Anschlussdose in den Lichtmast gewährleistet wird. Alternativ sei es auch zumutbar, bei Feiern eine Kabeltrommel mitzubringen. Weiterhin wurde vorgeschlagen, dass zwei der geplanten Lichtmasten entfallen sollten. Von den geplanten WC-Standorten sollte der südliche Standort gewählt werden. Bezüglich der Wegeführung bestanden unterschiedliche Meinungen. Zu beachten wäre in jedem Fall, dass eine ausreichend gesicherte Zufahrt für die Kanalspülung am Hauptsammler gewährleistet wird. In der Gemeinderatssitzung ist der Umfang der auszuschreibenden Arbeiten nun abschließend zu bestimmen. entwurfba3wegin300mfuerpraesentationgemeindera.pdf [3.899 KB]
Wegen der hohen Kosten für einen Wasseranschluss am Grillplatz verzichtete der Gemeinderat darauf, so dass sich die Baukosten für den 3. Abschnitt (ohne Nebenkosten) auf 130.000 € reduzierten. Damit belaufen sich die Gesamtbaukosten für das Freizeitgelände/Grillplatz (ohne Grunderwerb) auf ca. 377.000 €. In der kontroversen Diskussion wurden von MM-Vertretern die zusätzlichen Kosten für einen 3. Bauabschnitt kritisiert. Sie erinnerten daran, dass bei der Diskussion über die hohen Kosten für den 2. Bauabschnitt und weitere Bauabschnitte im vergangenen Jahr von CSU-Gemeinderat Lukas Götz abgewiegelt wurde, ein 3. Abschnitt stehe in absehbarer Zeit gar nicht zur Diskussion. Von MM-Vertretern wurde auch bemängelt, dass die Anzahl von 10 Parkplätzen noch zusätzlichen Verkehr anlocke, was angesichts der Zufahrt über den Radweg für Radfahrer problematisch werden könne. Der Auftrag für den 3. Bauabschnitt des Grillplatzes wurde schließlich mit 12 gegen 4 Stimmen erteilt.
3 Altortsanierung; Gestaltung der Parkplatzfläche in der Ludwigstraße - Auftragserteilung an das Ing-Büro für die Objektplanung LPH 5-9 Ergänzend zum Beschluss vom 20.02.2018 ist das Büro PartGmbB Schlicht Lamprecht Schröder für die weiteren Leistungsphasen 5-9 gem. Angebot vom 09.01.2019 für die oben bezeichnete Maßnahme zu beauftragen. Bisher sind die Leistungsphasen 1-4 bereits gelaufen. Die Zuordnung zur Honorarzone III, Mindestsatz erscheint angemessen. Die Nebenkosten sind mit 4% pauschaliert und befinden sich im mittleren Niveau. Ein Umbauzuschlag wird nicht veranschlagt. Besondere Leistungen wie die örtliche Bauleitung sind mit 2,5% pauschaliert und entsprechen den Voraussetzungen für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen gemäß dem Schreiben des Staatsministeriums des Innern und Integration vom 18.05.2018. Aus der Kostenschätzung für die Gesamtbaukosten in Höhe von 658.829 € ergibt sich schließlich ein Honorarangebot in Höhe von 43.324,10 € brutto.
Der Auftrag wurde vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Unterfranken zum vorzeitigen Maßnahmebeginn einstimmig erteilt.
4 Barrierefreier Ausbau der Haltestelle "Bachwiese" am Ärztehaus Aufgrund des Neubaus des Ärztehauses wird die Haltestelle der „Bachwiese„ in der Zeller Straße vermehrt von Bürgern genutzt. Aufgrund dessen sollte diese Haltestelle in beiden Fahrtrichtungen barrierefrei ausgebaut werden. Es wird vorgeschlagen, eine Kostenschätzung sowie ein Honorarangebot des Ing.büros Arz einzuholen und parallel hierzu die Fördermöglichkeiten abzustimmen. Das Ing.büro Arz hatte bereits im Vorjahr erste Entwurfsplanungen erarbeitet, um die Einfahrt zum Ärztehaus abzustimmen. Weiterhin wird es notwendig, an der Haltstelle Bachwiese in südlicher Fahrtrichtung einen geringen Grunderwerb durchzuführen. Der weiterführende Beschluss über die Beauftragung des Ing.büros Arz soll in der nächsten Bauausschusssitzung erfolgen. lageplanfahrbahnhaltestelle.pdf [1.262 KB]
einstimmig gebilligt
5 Gemeinde Leinach, Aufstellung des Bebauungsplanes "An der Linde 2", Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB Die Gemeinde Leinach plant, im Bereich der Ortszufahrt der Wü 32 ein Wohnbaugebiet mit einer Fläche von 4,1 ha und insgesamt 47 Bauplätzen auszuweisen. Der Bebauungsplan erfüllt die Voraussetzungen des § 13 b BauGB und wird daher im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
Im Gemeinderat wurde die Ausweisung von immer mehr Bauland im Außenbereich kritisiert, wo es doch ein Hauptanliegen der ILE (Integrierte ländliche Entwicklung) sei, die Innenentwicklung durch die Nutzung von Leerständen im Ortsinneren zu stärken. Das werde durch die Ausweisung des Baugebiets durch die Gemeinde Leinach unterlaufen, die ja auch Mitglied in der ILE sei.
6 Informationen und Termine
- In diesen Tagen wird in den Pappeln Totholz entfernt. Da hochrankendes Efeu und Misteln den Pappeln ebenfalls zusetzen, wird dieser Bewuchs ebenfalls entfernt.
- Die Gemeinden Margetshöchheim und Veitshöchheim sowie die Stadt Würzburg hatten am Jahresende beschlossen, sich an den Kosten für ein lärmreduziertes Schleppflugzeug für Segelflugzeuge zu beteiligen. Im Gemeinderat wurde mit Befremden zur Kenntnis genommen, dass sich der Zeller Gemeinderat mehrheitlich gegen eine Beteiligung ausgesprochen hat, obwohl die Zeller Bürger besonders durch den Fluglärm des alten Schleppflugzeugs betroffen sind.
- In den nächsten Tagen wollen die Büros Renninger und Haas & Haas bei einem Termin in der Verbandsschule ein Konzept für die Verbesserung des ungenügenden Brandschutzes erstellen.
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Niederschrift Gemeinderat am 11.12.18
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sitzungdesgemeinderatesmargetshoechheim2018121.pdf [147 KB]
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Gemeinderatssitzung am 11.12.18
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Beginn 17.30 Uhr
Tagesordnung
1 Parken in der Ludwigstraße; Gestaltung der WC-Anlage Für die Vorbereitung des Zuwendungsantrages ist abschließend über die Gestaltung der WC-Anlage zu entscheiden. Herr Schlicht wird hierzu dem Gemeinderat verschiedene Alternativen mit unterschiedlicher Ausstattung, Fassaden- und Dachgestaltung sowie hierzu vorliegenden Kostenansätzen vorstellen. Die gesamte Maßnahme zur Errichtung des Parkplatzes in der Ludwigstraße mit überdachter Sitzgelegenheit im hinteren Teil beläuft sich auf knapp über 700000 Euro. Der geplante Parkplatz soll ein Toilettenhäuschen erhalten. Dieses wird über zwei Toilettenräume verfügen und behindertengerecht sein. Die Kosten für das Gebäude, welches mit Lärchenholz verkleidet wird, belaufen sich auf knapp 84ooo Euro netto. Hinzu kommt noch das notwendige Fundament (12900 Euro netto). Aus hygienischen Gründen wird eine automatische WC-Sitzbrillenreinigung (15000 Euro netto) sowie eine Edelstahlwanne (2980 Euro netto) für das Pissoir eingebaut. Auch ein Edelstahlduftspender für 350 Euro netto ist vorgesehen. Das Gebäude ist winterfest und verfügt über eine Schließanlage mit Zeitschaltuhr. Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für das Toilettenhäuschen aus. Der Duftspender setzte sich mit einer knappen Mehrheit von 8:7 Stimmen durch. Möge nun immer ein frisches Lüftchen an diesem stillen Örtchen wehen.
2 Freizeitgelände am Main, Beschluss zur Ausführung des BA III TOP 2 der Tagesordnung wurde auf die Januarsitzung verschoben! Die Ausführung der verschiedenen Einzelmaßnahmen für den BA III wurden in der Sitzung des Bauausschusses am 08.11.2018 in Zusammenarbeit mit Herrn Stieber vom Planungsbüro beraten und mehrere Änderungen des Planungsentwurfes vorgeschlagen. Der für die Ausführung der Maßnahme beauftragte Architekt Herr Stieber stellte den Mitgliedern des Bauausschusses die Planung für den nächsten Bauabschnitt vor. Dieser enthielt neben den bereits geplanten Ergänzungen noch weitere Anregungen von Nutzern des Freizeitgeländes. Der Bauabschnitt enthielt folgende Maßnahmen: - Errichtung einer Fläche für eine Feuerschale mit Dreibock, Befestigung durch Granitmosaiksteine, - Errichtung einer Energiesäule mit Wasser- und Elektroanschluss, - Errichtung von fünf Triluxmastleuchten, auf der Fläche verteilt, - Errichtung einer Fläche mit „Königinnenschaukel„, - Ausbau der Wege und Parkplätze sowie - Gestaltung einer Fläche für den WC-Standort.
Die vorliegende Kostenschätzung für die genannten Maßnahmen beläuft sich auf insgesamt 155.000 € brutto ohne Nebenkosten. Im Bauausschuss bestand einvernehmlich die Auffassung, dass die geplante Königinnenschaukel entfallen soll und stattdessen eine Grünfläche angelegt werden sollte. Bezüglich der Energiesäule wird angeregt, die Wasserversorgung durch Herstellung einer Anschlusseinrichtung im Bereich der Einfahrt zum Grillplatz herzustellen. Auf die Energiesäule kann insofern verzichtet werden, wenn die Elektroversorgung durch Einbau einer Anschlussdose in den Lichtmast gewährleistet wird. Alternativ sei es auch zumutbar, bei Feiern eine Kabeltrommel mitzubringen. Weiterhin wurde vorgeschlagen, dass zwei der geplanten Lichtmasten entfallen sollten. Von den geplanten WC-Standorten sollte der südliche Standort gewählt werden. Bezüglich der Wegeführung bestanden unterschiedliche Meinungen. Zu beachten wäre in jedem Fall, dass eine ausreichend gesicherte Zufahrt für die Kanalspülung am Hauptsammler gewährleistet wird. Dies ist vor der abschließenden Beratung mit der beauftragten Firma abzustimmen. In der Gemeinderatssitzung ist der Umfang der auszuschreibenden Arbeiten nun abschließend zu bestimmen. Aufgrund des späten Eingangs der Informationen wurde dieser Punkt einstimmig auf die erste Sitzung des nächsten Kalenderjahres verlegt.
3 Verfahren zur Aufhebung älterer Bebauungspläne Im Rahmen einer Besprechung im Landratsamt Würzburg wurde anlässlich eines Bauantrages zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses die Möglichkeit erörtert, das im Jahre 1993 eingeleitete Aufhebungsverfahren für insgesamt 8 ältere Bebauungspläne fortzuführen. Die Genehmigung dieses besprochenen Bauvorhabens scheitert aufgrund von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Grabenhügel„ aus dem Jahre 1964, die heute nicht mehr in dieser Form erfolgen würden. Veraltete Festsetzungen enthalten gleichermaßen die Bebauungspläne „Bachwiese (ohne 6. Änderung)„, „Bodenäcker-Am Friedhof„, „Bodenäcker-Sandflur„, „Bodenäcker-Sandflur II„, „Grabenhügel II„, „Unterer Scheckert„ und „Südlich der Birkachstraße„. Diese Bebauungspläne sind bereits weitgehend bebaut und haben somit ihre wesentliche Funktion erfüllt. Darüber hinaus wurden diese Bebauungspläne nicht aus einem rechtsgültigen Flächennutzungsplan entwickelt und können daher bei gerichtlicher Prüfung als nichtig beurteilt werden. Das im Jahre 1993 begonnene Aufhebungsverfahren wurde nach der öffentlichen Auslegung und somit kurz vor dem Aufhebungsbeschluss unterbrochen, da im Jahre 1994 das „Genehmigungsfreistellungsverfahren„ für Vorhaben im Geltungsbereich von Bebauungsplänen eingeführt wurde. Wie jedoch aus den beiliegenden Auswertungen erkennbar, wurde dieses Genehmigungs-freistellungsverfahren im Bereich alter Bebauungspläne nur sehr selten, ca. einmal jährlich für meist kleinere Maßnahmen wie Dachgauben oder Wintergärten in Anspruch genommen. Es wird daher vorgeschlagen, aufgrund der Erfahrungen das seit dem Jahre 1993 ruhende Aufhebungsverfahren mit der erneuten öffentlichen Auslegung fortzuführen. einstimmig beschlossen
4 Austausch der Straßenbeleuchtung durch energieeffiziente LED-Leuchten - Auftragsvergabe für den Bauabschnitt 2019 In der Gemeinderatssitzung am 12.09.2016 wurde der Austausch der Straßenbeleuchtung durch energieeffiziente LED-Leuchten in insgesamt 4 Planungsabschnitten von 2016 bis 2019 beschlossen. In den letzten 3 Jahren ist der Austausch in den dementsprechenden Planungsabschnitten bereits erfolgt und es konnte bereits eine deutliche Energieeinsparung anhand der Stromrechnungen verzeichnet werden. Eine genaue Erläuterung und Kostengegenüberstellung erfolgt nach dem Abschluss der Gesamtmaßnahme. Der letzte Planungsabschnitt für 2019 soll wenn möglich in der ersten Jahreshälfte erfolgen und beinhaltet insgesamt noch ca. 59 Leuchten. Getauscht werden hauptsächlich die Gebiete Fahrweg, Am Sportplatz, Bachwiese, Zeller Straße, Am Scheckert, Carl-von–Ossietzky-Weg und Frankenstraße.
Einstimmig beschlossen. Es wurde darüber informiert, dass die Beleuchtung am Main vom Steinernen Weg zum neuen Sportgelände zeitnah realisiert werden soll. Die Masten sowie die notwendigen Leuchtmittel können ebenso wie das Kabel bei der geplanten Umgestaltung der Mainpromenade wieder verwendet werden. Die MM hatte diese Maßnahme bereits vor einiger Zeit schriftlich beantragt.
5 Öffentlicher Personennahverkehr, Seniorenabo-Vertrag Wie bereits in der Sitzung vom 14.11.17 vorgestellt wurde, bietet das Kommunalunternehmen den Abschluss eines Seniorenabo-Vertrages an, durch den Bürger, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, eine Vergünstigung von 20 % des Fahrpreises erhalten. Eine vergleichbare Vereinbarung mit dem Kommunalunternehmen war in der Sitzung vom 14.11.17 abgelehnt worden, weil dieser Vertrag damals eine bürokratische Abwicklung über die Gemeindeverwaltung vorgesehen hatte. Im nun vorliegenden Vertrag ist das Verfahren dadurch deutlich vereinfacht, dass die Senioren und Seniorinnen durch Vorlage ihres Ausweises im WVV-Kundenzentrum das Seniorenabo erhalten. Der Kostenanteil der Gemeinde liegt bei 10 % der Vergünstigung bei monatlicher Abrechnung. Der Vertrag läuft unbefristet. Er kann mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Jahresende frühestens zum 31.12.2020 gekündigt werden.
Einstimmig beschlossen. Zudem wird es nun auch möglich sein, mit einem Ein-Euro-Ticket nach Erlabrunn oder nach Zell zu fahren.
6 Antrag des Flugsport-Clubs Würzburg e.V. auf Förderung einer Lärmminderungsmaßnahme
Sämtliche Fraktionen betonten, dass die freiwillige Leistung von 2500 Euro nicht als Unterstützung des Flugsportclubs zu sehen ist. Vielmehr sei die Summe als Lärmminderung für die betroffenen Bürger in Margetshöchheim zu verstehen. Die Summe wird nur unter folgenden Auflagen zum Kauf eines leiseren Schleppflugzeugs gezahlt: -Einsicht in den Haushalt und den Geschäftsbericht des Flugsportclubs, so dass ersichtlich ist, dass der Verein über keine eigenen Mittel verfügt -Verwendungsnachweis beim Kauf des neuen Fluggeräts -Nachweis der Entsorgung des alten Flugzeugs bzw. des Verkaufs an einen anderen Flugverein Bei 3 Gegenstimmen angenommen.
7 Informationen und Termine - Wortmeldungen zur Bürgerversammlung vom 15.11.2018 - Terminfestlegung Rahmenplanung Mainlände - Sitzungskalender Gemeinderat 2019 - Schreiben der Fa. Dispo GmbH zur Bauvoranfrage „Bachwiese„, Fl.Nr. 4635 Es liegt eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Brohm und gegen Herrn Horn vor. Hintergrund ist, dass ein Investor ein Grundstück im Außenbereich der Bachwiese günstig von der DB gesteigert hatte und dort bauen wollte, was der Gemeinderat abgelehnt hatte. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Vorwürfe der Fehlinformation zurück zu weisen, da weder ein Fehlverhalten vom 1. Bürgermeister noch vom Geschäftsleiter festgestellt werden konnte.
8 Jahresrückblick des Bürgermeisters mit Gedenken an die Verstorbenen im Jahr 2018
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Niederschrift Gemeinderatssitzung 13.11.18
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131118sitzungdesgemeinderates.pdf [311 KB]
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Gemeinderatssitzung am 13.11.18
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Tagesordnung:
1) Ausbau der Mainpromenade, Erörterung des Planungsentwurfes Das Ingenieurbüro Büro Arc grün hat eine Vorentwurfsplanung für den Ausbau der Mainlände in der Verwaltung vorgestellt und erste Belange abgestimmt. Der Planungsbereich umfasst das Gebiet zwischen der Grünfläche an der Mainfähre bis zum Rathaus. Die Überlegungen zur Gestaltung dieses Bereichs sollen in der Sitzung von Herrn Warm, Ing. büro Arc vorgestellt werden. lpmargetshoechheimmainpromenades.pdf [744 KB]
und lpmargetshoechheimmainpromenaden.pdf [804 KB]
Ausführliche Informationen finden Sie hier: Soll so die Mainpartie aussehen?
2) 6. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan SO Sport und Freizeit "Fahräcker", Behandlung der Stellungnahmen gem. § 4 Abs.1 BauGB Die im Rahmen der öffentlichen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und entsprechende Beschlussvorschläge vorbereitet. Die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens „SO Fahräcker„ wird derzeit durch die Existenz des Landschaftsschutzgebietes „Mainufer-Volkenberg„ behindert. Dieses Landschaftsschutzgebiet ist in diesem Bereich aber aufgrund vielfacher verkehrlicher und baulicher Anlagen schon seit Jahrzehnten nicht mehr tatsächlich vorhanden, sodass hier eine Rücknahme dieses Landschaftsschutzgebietes auf den tatsächlich schützenswerten Bereich bei der Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen wäre. Näheres wird Frau Eick, Ing.büro Arz in der Sitzung erläutern. 1779fnp5000.pdf [562 KB]
und 1779abwaegung3141fnpundbplanfahraecker20181113.pdf [213 KB]
Einen Bericht zu diesem Tagesordnungspunkt finden Sie hier: Was ist das LSG wert?
3) Jahresrechnung 2017 - Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen - Feststellung der Jahresrechnung - Entlastung Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 17.10.2018 die Jahresrechnung 2017 und die Haushaltsüberschreitungen geprüft. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird in der Sitzung über die Prüfung berichten. rechenschaftsbericht2017mitanlagen.pdf [849 KB]
einstimmig beschlossen
4) Markt Zell am Main, Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes, Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB einstimmig ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen
5) Anträge, Antrag der MM zur Schaffung einer Parkverbotszone mit Anwohnerparken in der Mainstraße Der beiliegende Antrag wurde vorab mit dem Verkehrsberater der PI Würzburg-Land, Herrn Schubert am 06.11.18 unter Beteiligung der Fraktionsvorsitzenden erörtert. Zu diesem Zeitpunkt standen nur sehr wenige parkende Fahrzeuge in der Mainstraße. Herr Schubert äußerte sich zur beantragten Parkregelung für Anwohner zurückhaltend. Um möglicherweise bestehende Probleme für die Zufahrt von Rettungsdiensten und Versorgungsfahrzeugen zu gewährleisten, empfahl er ggf. einen „verkehrsberuhigten Geschäftsbereich„ auszuweisen und in diesem Bereich innerhalb der Mainstraße Parkplätze zu kennzeichnen. Im Rahmen der Begehung würden hierbei ca. 15 Parkplätze verbleiben, wobei entsprechende Ausweichzonen geschaffen werden. Seitens der Verwaltung wird darauf verwiesen, dass aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des BVerwG der Begriff „Anwohner„ durch den Terminus „Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel„ ersetzt wurde. Solche Anwohnerparkplätze können dann ausgewiesen werden, wenn u.a. keine Sonderprivilegien geschaffen werden, sondern ausreichend Restparkflächen verbleiben und eine besondere Ausnahme begründet werden kann. Auch die Gefahr der Bezugsfallwirkung wäre zu berücksichtigen. 2018antragmm.pdf [63 KB]
So weit der Text in der offiziellen Vorlage der Gemeinde für die Gemeinderatssitzung. Die Sicht der MM ist etwas anders, wie wir bereits in unserem Bericht am 7.11. deutlich machten: Ortstermin mit der Polizei: Parkproblematik Wie wir bereits am 7.11. berichtet haben, riet der Polizeibeamte vor allem wegen des bürokratischen Aufwands vom Bewohnerparken ab. Das dürfte auch ein wesentlicher Grund sein, warum so eine Zone in der Verwaltung auf keine große Gegenliebe stößt. Nach unseren Informationen ist die Verteilung von Parkausweisen durchaus selektiv möglich, z.B. an Bewohner, die keine Parkmöglichkeit auf ihrem Grundstück haben. Das Argument, dass auch Parkraum für Besucher vorhanden sein müsse, ist kein Argument gegen den MM-Antrag, da im weiten Umkreis Parkplätze vorhanden sind, die Besucher nutzen können, wenn sie frei sind. Vor diesem Problem stehen übrigens alle in diesem Gebiet. Außerdem werden ja zusätzlich 2 weitere Kurzzeit-Parkplätze geschaffen. Dass solche Bewohner-Parkzonen eigentlich für städtische Quartiere mit Parkdruck geschaffen wurden, ist unstrittig. Parkdruck herrscht in der Mainstraße jedoch auch, vor allem tagsüber, aber auch nachts, wenn besonders viele Fahrzeuge mit auswärtigem Kennzeichen dort parken. Wir möchten nur daran erinnern, dass vor vielen Jahren ganz Margetshöchheim als 30er-Zone ausgewiesen worden ist, als dies dem Buchstaben nach eigentlich noch gar nicht möglich war. Der Gemeinderat stimmte schließlich einstimmig dem "verkehrsberuhigten Geschäftsbereich" zu, in dem nur auf markierten Plätzen geparkt werden darf. Dort gilt dann Tempo 20. Das von der MM ebenfalls geforderte Anwohnerparken wurde mit 5:11 Stimmen abgelehnt.
6) Altortpreis 2018 - Festlegung der Preisträger Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe folgender Altortpreise: - Komplettsanierung: Mainstraße 2, Jutta und Friedrich Heymanns - Teilsanierung: Zur Mainfähre 6, Sabrina Anderl - Detailsanierung: Erlabrunner Straße 2, Armin Bauer
7) Informationen und Termine - Übersicht der Friedhofsgebühren in umliegenden Gemeinden (gem. GR 10.04.18) 2018uebersichtfriedhofsgebuehrenumliegendegeme.pdf [162 KB]
- Antrag Flugsport-Club Würzburg e.V. zur Förderung einer Lärmminderungsmaßnahme Der Flugsportclub hatte eine Förderung für die Anschaffung eines leiseren Schleppflugzeugs beantragt. Bürgermeister Brohm hatte bereits in der letzten Sitzung die Ansicht vertreten, dass man sich - orientiert an der Einwohnerzahl - im gleichen Umfang wie Würzburg beteiligen könnte, was im Gremium weitgehend auf Zustimmung stieß. Man müsste allerdings darauf achten, dass das alte und deutlich lautere Flugzeug durch das neue ersetzt wird und nicht mehr zum Einsatz kommt. Bislang ist nur bekannt, dass sich Veitshöchheim nicht beteiligen will, die Würzburger Position ist derzeit nicht bekannt.
- Neubau des Mainstegs: Planungstermin und Ausführungsterminplan sowie Information zur Besprechung des Förderantrages in der Regierung von Ufr. Informationen haben wir bereits am 11.11. veröffentlicht Müssen wir noch länger warten?
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Niederschrift Gemeinderat am 9.10.18
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sitzungdesgemeinderatesmargetshoechheim2018091.pdf [160 KB]
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Gemeinderatssitzung am 9.10.18
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Tagesordnung:
1 Kindertagesstätte, Sachstand und ggf. Beschluss über die weitere Vorgehensweise Gegenstand der Diskussion ist die Errichtung einer weiteren Kindergartengartengruppe 2018/2019. Mittelfristig wird darüber hinaus die Einrichtung einer weiteren Kindergartengruppe erforderlich sein. Auf die Problematik haben wir bereits am 9.9. hingewiesen: Es wird eng im Kindergarten Im laufenden Kindergartenjahr werden für die U3-Gruppe und die Kinderkrippe noch je ein zusätzlicher Raum benötigt, im Folgejahr möglicherweise sogar noch 2 weitere Räume. Der Gemeinderat beschloss deshalb einstimmig, dass der Bürgermeister bei der Regierung von Unterfranken den zusätzlichen Raumbedarf anmelden und in Zusammenarbeit mit der Kindergartenleitung und der Kirchenstiftung als Betreiber nach zusätzlichen Räumen suchen soll. Höchstwahrscheinlich kommen dafür wohl nur die Anmietung oder der Ankauf von weiteren Containern infrage. Details und Informationen finden Sie hier: s45c918101009110.pdf [87 KB]
und bedarf.pdf [55 KB]
2 Beratung und Beschlussfassung zur Erstellung eines Baumkatasters Aus aktuellen Anlass, Unwetter am 23.09.2018, hat sich gezeigt, wie wichtig es für die Gemeinde ist, die Bäume regelmäßig zu kontrollieren und das zu dokumentieren, um Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Bereits 2013 wurden seitens des Bauamts erste Angebote zur Erstellung eines Baumkatasters eingeholt. Im Jahr 2016 wurden durch das Bauamt erneut Angebote eingeholt und verglichen. Die Angebote liegen zwischen 3.000 und 5.400 €. Angefragt wurden, um eine preisliche Vorstellung zu erhalten, eine Anzahl von 250 Bäumen. Aus Sicht des Bauamts wäre eine Verknüpfung mit dem bereits vorhandenen GIS-Programm sinnvoll. Die Verwaltung wurde einstimmig beauftragt, Angebote für die Erstellung eines Baumkatasters einzuholen. Zwei der Anbieter sollen ihre Angebote vor dem Umweltausschuss erläutern, der anschließend eine Empfehlung für den Gemeinderat erarbeiten soll.
3 Antrag der Sozialstation St. Burkhard e.V. zur Übernahme der Kosten für Kommunikationstechnik Die Sozialstation St. Burkhard e.V. hat die Kostenübernahme für bereits ausgeführte, elektrotechnische Arbeiten in Höhe von 4.624,36 € beantragt. Der Antrag wurde im Bauausschuss am 13.09.18 erörtert. Der Bauausschuss vertrat die Auffassung, dass die entstandenen Kosten nicht dem baulichen Ausstattungsbedarf im Sinne der Nutzungsvereinbarung entsprechen. Er hat die abschließende Behandlung dieser Angelegenheit daher an den Gemeinderat überwiesen. ha5462018auszugnutzungsvereinbarungsozialstati.pdf [112 KB]
Da die Sozialstation in Greußenheim als Betreiber der Tagespflege die vertraglich festgelegten Modalitäten nicht eingehalten hat, beschloss eine Mehrheit von 13 Gemeinderäten, sich lediglich mit 2000 € an den Kosten für die digitale Aufrüstung zu beteiligen. Drei Gemeinderäte aus den Reihen der MM lehnten jegliche Beteiligung ab, da die Maßnahme nicht vorab der Gemeinderat vorgelegt und keine zusätzlichen Angebote eingeholt wurden.
4 Informationen und Termine Windbruch durch Sturmtief „Fabienne„ am 23.09.2018: In Folge des Sturmtiefs mussten insgesamt drei Pappeln am Mainufer entfernt werden. Zwei Pyramidenpappeln sind entwurzelt worden und in den Main gestürzt, eine weitere Pappel hat erhebliche Wurzelschäden erlitten. Es handelt sich um die Bäume Nr. 4,5 und 17 gem. Bestandsbewertung, die bisher nicht als vorgeschädigte Bäume gekennzeichnet waren. ha5502018auszugbestandsbewertungpappeln.pdf [163 KB]
- Bei einer Begehung mit einem örtlichen Baumpfleger soll der Umweltausschuss Umfang und Art der Ersatzpflanzung abklären. - Der Gemeinderat sprach sich auf Anfrage des Kommunalunternehmens mehrheitlich für die Einführung der gelben Tonne aus. -MdB Michelbach, der Inhaber des Erbbaurechts für die Tennishalle, kündigte über seinen Anwalt den Erbbaurechtsvertrag für die Tennishalle auf, da der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung den beantragten Bau eines Discountmarktes auf dem Gelände der Tennishalle abgelehnt hatte Gemeinderatssitzung am 11.9.2018 (TOP 1). Der Gemeinderat widersprach einstimmig der Kündigung des Erbbaurechtsvertrags und beschloss, sich in dieser Frage rechtlich beraten zu lassen.
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Niederschrift Gemeinderat am 11.9.18
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sitzungdesgemeinderatesmargetshoechheim2018091.pdf [160 KB]
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Gemeinderatssitzung am 11.9.2018
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Tagesordnung:
1 Planungen zur Errichtung eines SB-Marktes auf dem Erbbaugrundstück der stillgelegten Tennishalle Wie in der letzten Sitzung erörtert, sollte zur Klärung anstehender Fragen ein Vertreter der Bauherrengemeinschaft Sport Point die Planungen erläutern. Es bestanden insbesondere Bedenken hinsichtlich der geplanten Zufahrt und der Abstimmung des Sortiments mit dem bestehenden Vollsortimenter. Ebenso war fraglich, welche Wechselwirkungen aus dem Betrieb des Discounters mit der gemeindlichen Margarethenhalle zu erwarten sind. Für die Darstellung der Planung wird Herr Walter Ruppel für die Planungsgruppe Bensing & Partner zur Verfügung stehen. Bereits im Juni hatte MdB Michelbach, der das Erbbaurecht für die mittlerweile geschlossene Tennishalle besitzt, im Gemeinderat beantragt, die Tennishalle abreißen und stattdessen hinter der Margarethenhalle einen SB-Markt errichten zu dürfen (Brauchen wir noch mehr Verbrauchermärkte im Ort? ). Bei den Gesprächen mit dem Investor wurde schon damals deutlich, dass man sich in der Gemeinde eigentlich nur einen Abriss und eine Rückgabe des Grundstücks an die Gemeinde vorstellen kann. Der Wunsch von Herrn Michelbach wurde am 11.9.18 im Gemeinderat erneut behandelt. Den Grundrissplänen nach zu schließen soll dort wohl Netto angesiedelt werden, ein Zwitter aus Discounter und Supermarkt. In der Diskussion wurde von den Fraktionen einmütig festgestellt, dass die Lage hinter der Margarethenhalle für einen Einzelhandelsmarkt (Discounter) in jeder Hinsicht ungeeignet ist. Problematisch sind u.a. die Parkplatzsituation, die Warenanlieferung, die benachbarte Wohnbebauung, die Auswirkung auf die Halle und die Konkurrenzsituation zum bestehenden Tegut-Markt. Deshalb bekräftigte der Gemeinderat einstimmig seine Position vom 20.3.18, dass außer einer sportlichen Nutzung lediglich ein Abriss der Halle und die Rückgabe an die Gemeinde in Frage kommen.
2 Wasserversorgung - Sachstandsinfo und Beschlussfassung zur weiteren Planung Gemäß Beschluss des Bauausschusses am 14.06.2018 wurde durch die LGA Bautechnik eine Untersuchung über den baulichen Zustand des unteren Hochbehälters (Niederzone) durchgeführt. Das Gutachten attestiert dem unteren Hochbehälter einen recht guten Zustand. Wir haben darüber bereits berichtet: alt besser als neu Ebenfalls wurde nun die hydraulische Berechnung durch das IB-Arz fertiggestellt und dem Büro Jung zur weiteren Verwendung übermittelt. Das Ingenieurbüro Jung fasst die neuen Erkenntnisse zusammen und erläutert die möglichen Lösungen anhand einzelner Kostenschätzungen erste Informationen: Wie und wann wird der Hochbehälter saniert? Die wichtigsten Informationen haben wir bereits gestern veröffentlicht. Das Büro Jung legte drei Sanierungsvarianten vor und zeigte in einer Präsentation die Mängel am oberen Hochbehälter auf. Teilweise sind sie so gravierend, dass man schon von erheblichem Pfusch am Bau sprechen muss. Erfreulich ist, dass wegen des relativ guten Zustands des unteren Hochbehälters (Niederzone) dort mittelfristig nicht mit größeren Sanierungsmaßnahmen zu rechnen ist. Deshalb sind ein Abriss der beiden Hochbehälter und ein Ersatzbau durch einen einzigen größeren Hochbehälter (Variante 3) nicht nötig. Somit war nur noch zu entscheiden, ob der sanierungsbedürftige obere Hochbehälter (Hochzone) saniert werden (Variante 1) oder durch einen Neubau ersetzt werden soll (Variante 2). Die aktualisierten Kostenschätzungen liegen bei den Varianten (inkl. Planungs- und Nebenkosten, aber ohne Mehrwertsteuer, da dies bei der Wasserversorgung ein durchlaufender Posten ist): Variante 1: 679.650 € (Sanierung HB Hochzone) Variante 2: 1.155.750 € (Neubau HB Hochzone) Variante 3: 1.638.750 € (Ersatzneubau für HB Hoch- und Tiefzone) Bei den Varianten 2 und 3 müsste noch zusätzlich ein passendes Grundstück gefunden und erworben werden, was gar nicht so einfach ist, weil es relativ nahe beim derzeitigen Standort liegen muss. Sonst gäbe es Probleme mit den Wasserdruckverhältnissen. Der Gemeinderat entschied sich einstimmig für die Variante 1, weil sie die kostengünstigste Lösung ist. Zusätzlich entschied der Gemeinderat einstimmig, dass vom HB Tiefzone zum HB Hochzone noch eine separate Leitung gelegt werden soll, um den Wasseraustausch zu verbessern und dadurch die Verkeimungsgefahr zu vermindern. Das Ingenieurbüro wurde aufgefordert, baldmöglichst die Ausschreibung in Angriff zu nehmen. Die Zeit drängt, da mit den Außenarbeiten begonnen werden soll, wozu die Erdabdeckung der Kammern abgetragen wird. Wenn das nicht bis zum Beginn der heißen Jahreszeit erledigt ist, besteht die Gefahr, dass sich das Wasser in den Kammern deutlich aufheizt, was die Keimvermehrung deutlich begünstigt. Bereits mit Erdabdeckung war das Wasser in den Hochbehälterkammern in diesem Sommer bis zu 19° warm.
3 Neubau des Mainstegs, Information zur Überarbeitung der Kostenberechnung, ggf. Beschluss über die Kostenanteile gem. Fiktivberechnung Das WNA Aschaffenburg hat angekündigt, die erforderlichen Planungsleistungen für das Projekt „Neubau des Mainstegs„ nun zügig fortzuführen. Die in jüngster Zeit entstandenen Verzögerungen sind auf einen Personalwechsel innerhalb der projektleitenden Abteilung zurückzuführen. Inzwischen wurden zwei neue Mitarbeiter für die Bearbeitung des Projektes „Mainsteg„ eingesetzt. Im Zuge der Überarbeitung der Planung wurde festgestellt, dass eine deutliche Kostenmehrung in niedriger siebenstelliger Höhe zu erwarten ist. Die neuen Sachverhalte wurden den Vertretern der Gemeinden Margetshöchheim und Veitshöchheim in einer gemeinsamen Besprechung am 06.09.18 vorgestellt. Nach der inzwischen vorliegenden, aktualisierten Kostenberechnung werden die Kosten des Bauvorhabens mit 6.702.000.- € kalkuliert. Dies entspricht im Vergleich mit den zum E-AU 2015 angesetzten Kosten (4.827.000.- €) einer Steigerung von ca. 40 %. Die Kostensteigerung ist auf folgende Faktoren zurückzuführen: - höherer Detaillierungsgrad der Planungen, insbesondere Bei Abbrucharbeiten des bestehenden Mainstegs, - Berücksichtigung von Sicherungsmaßnahmen bei Eislasten für Baugruben und Verbau, - Auflagen aus der Planfeststellung (Wasserhaltung, Gerüste, Abbruch etc.) - Baupreisentwicklung insbesondere beim Stahlbau, Geländer - zusätzliche Rampenbeleuchtung, Seitenbleche aus Edelstahl, - Auflagen aus dem Schallschutzgutachten Gleichzeitig ändert sich der Kostenteilungsschlüssel, der mit Vereinbarung vom 07.02.17 auf der Grundlage des Gutachtens des Sachverständigen, Herrn Neu bzgl. der jeweiligen Verlangen vereinbart wurde. Der jeweilige Anteil berechnet sich nun auf 50,04 % (Gemeinde) zu 49,96 % (WNA). Der Kostenteilungsschlüssel verbessert sich um ca. 2 % (vorher 51,8 % zu 48,2 %). Im Hinblick auf das anstehende Förderverfahren BayGVFG wäre eine möglichst kurzfristige Vorlage des überarbeiteten Bauentwurfes und der aktuellen Kostenberechnung äußerst wichtig. Das WNA hat hierzu zugesichert, die erforderlichen Unterlagen noch im September vorlegen zu können. Zugleich wäre der Zeit- und Maßnahmenplan zu aktualisieren. Die Kostensteigerung auf 6,7 Mio. € wurde vom Gemeinderat einstimmig zur Kenntnis genommen, ebenso die Kostenteilung mit dem Wasserstraßenneubauamt. Der Gemeinderat billigte auch, dass das Büro Neu die neue Kostenteilungsregelung noch einmal überprüft.
4 Information zum Workshop vom 28.07.18 zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes Am 6.9. trug der 1. Kommandant der Margetshöchheimer Feuerwehr den Bürgermeistern und den Fraktionsvorsitzenden seine Stellungnahme zum Feuerwehrbedarfsplan vor. Hier finden Sie die Präsentation zur Stellungnahme der Feuerwehr: bedarfsplan06092018stellungnahme.pdf [710 KB]
Einstimmig gebilligt
5 Neufassung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz der gemeindlichen Feuerwehr Anlässlich der Rechnungsprüfung wurde darauf hingewiesen, dass über den bayerischen Gemeindetag mit Schreiben vom 15.10.2013 ein aktualisiertes Satzungsmuster mit neuen Gebührensätzen veröffentlicht wurde. Eine entsprechende Neufassung wurde empfohlen. Die jeweiligen Pauschalen mit Kostenansätzen für Strecken- und Ausrückestunden, Arbeitsstundenkosten sowie Stundensätzen für Personalkosten wurden auf den Fuhrpark der FFW Margetshöchheim abgestimmt. Die letztgültige Satzung stammt aus dem Jahre 2002. Die Gebührensätze steigen durch die Aktualisierung aufgrund gestiegener Anschaffungs- und Unterhaltungskosten deutlich um ca. 40% bis über 50 %. Einstimmig gebilligt
6 Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Die geltende Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Margetshöchheim stammt aus dem Jahr 1983. Hinsichtlich des Wahlgangs zum Kommandanten (m/w) haben sich bezüglich der Stimmabgabe, der Durchführung einer Stichwahl und der Wahlannahme geringe Veränderungen in § 3 ergeben. Zusätzlich werden alle Bezeichnungen in weiblicher und männlicher Form aufgeführt. Die gegenüber der bestehenden Satzung geänderten Regelungen sind beiliegend farbig markiert dargestellt. ha5442018satzungffwmhh.pdf [288 KB]
Die Satzung entspricht damit dem aktuellen Stand der Mustersatzung. Einstimmig gebilligt
7 Sanierung der Mainstraße, Beschlussfassung zur Freigabe des Nachtragsangebots 06 Gemäß Beschluss des Bauausschusses vom 26.04.2018 wurde die Randeinfassung des Straßen- und Gehwegbelages in der Mainstraße nicht wie ausgeschrieben aus Betonformsteinen und Granitpflaster sondern mit Natursteinpflaster ausgeführt. Der Ausschreibungstext enthielt hier offensichtlich einen Fehler; entstandene Kosten wegen der Umbestellung der bereits bestellten Pflastersteine wurden vom beauftragten Ingenieurbüro übernommen. Durch die Änderung des Materials entstanden Mehrkosten in Höhe von 49.754,63 €, die aufgrund des Baufortschrittes bereits durch Beschluss des Bauausschusses vom 12.07.18 anerkannt wurden. (s. Anlage) Da gemäß GO des Gemeinderates (§ 9 Abs. 1) der Bauausschuss nur über Investitionen über max. 25.000.- € entscheiden darf, ist formell eine Nachgenehmigung des Gemeinderates erforderlich. Einstimmig gebilligt Einstimmig gebilligt 8 Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2011 - 2017 Die Jahresrechnungen 2011 bis 2017 der Gemeinde Margetshöchheim wurden in der Zeit vom 20.03.2018 bis 05.06.2018 von der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Würzburg überörtlich geprüft. Der Prüfbericht und das Schreiben der Rechtsaufsicht befindet sich vollständig in der Anlage. – Textziffern haben sich nicht ergeben. Der Prüfbericht ist zur Kenntnis zu nehmen, auszuwerten und der Erledigungsbericht bis zum 28.12.2018 der Rechtsaufsicht vorzulegen. Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle regt an und die Rechtsaufsicht fordert, die gemeindliche Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für die Leistungen der Feuerwehr nach Art. 28 Abs. 4 BayFwG bzw. das Pauschalsätzeverzeichnis zu aktualisieren und an die örtlichen Verhältnisse anzupassen. Einstimmig gebilligt
9 Genehmigung der Spenden 2017 Im Jahr 2017 sind Spenden in Höhe von insgesamt 9.480 € eingegangen. Im Oktober 2008 wurde vom Bayer. Staatsministerium des Innern eine Handlungsempfehlung für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale Zwecke erarbeitet. Diese Handlungsempfehlung hat vor allem das Ziel, die kommunalen Wahlbeamten so weit wie möglich vor dem Risiko eines Verdachts der Strafbarkeit wegen Vorteilsannahme (§ 331 StGB) zu schützen. Die Empfehlungen finden keine Anwendung bei Zuwendungen, deren Entgegennahme nach der allgemeinen Verkehrsanschauung als sozialadäquat (sozial üblich) gilt. Ziel ist die Transparenz und Kontrolle des Zuwendungsvorganges. – Demnach ist die Entgegennahme der Spenden durch den Gemeinderat zu genehmigen. Unter Hinweis auf die Handlungsempfehlung des IMS vom 27.10.2008 wünscht die Rechtsaufsicht, ihr die jeweils ein Kalenderjahr umfassende Zuwendungsliste (mit Angaben zum Zuwendungsgeber, Betrag, Datum, Art, Verwendungszweck, rechtliche Beziehung und Entscheidung über die Annahme) samt Auszug aus der Niederschrift der Gemeinderatssitzung zukommen zu lassen. Einstimmig gebilligt
10 Informationen und Termine
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Niederschrift Gemeinderatssitzung 16.7.18
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sitzungdesgemeinderatesmargetshoechheim2018071.pdf [126 KB]
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Gemeinderatssitzung am 16.7.18
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Tagesordnung:
1 Vermögenserfassung, Ermittlung von Grundstücks- und Geschossflächen, Entwässerungsanteile - Synergie und Notwendigkeit Die Powerpointpräsentation zu diesem Punkt liegt uns mittlerweile zwar vor, da sie allerdings mit rund 16 MB und 100 Seiten extrem umfangreich ist, verzichten wir auf eine Veröffentlichung. Dr. Schulte vom Büro Dr. Schulte/Röder stellte den Gemeinderäten die von seinem Büro angebotene Vermögensbewertung der Gemeinden vor, die sein Büro bayernweit anbietet. Bei den kreisfreien Gemeinden haben bislang 9 % der Gemeinden auf eine derartige Vermögensermittlung umgestellt. Dabei werden nicht nur sämtliche Gebäude, sondern auch Straßen, Feldwege, Grundstücke, Wald und alle deren Bestandteile wie z.B. Spielplatzgeräte mit ihrem Wert erfasst. Selbst von der Gemeinde mitfinanzierte Wertsteigerungen (etwa die Sanierung eines Kirchendachs) werden dabei dem Gemeindevermögen anteilig zugerechnet. Verbunden ist diese etwa zwei Jahre dauernde Maßnahme natürlich mit einem enormen Verwaltungsaufwand. Für Margetshöchheim schätzte Dr. Schulte die Kosten auf 70.000 bis 90.000 €. Zusätzlich wäre dafür in diesem Zeitraum die Beschäftigung einer Halbtagskraft nötig. Da die Vermögensaufstellung natürlich laufend aktualisiert werden müsste, wäre anschließend noch eine Viertelskraft in der Gemeindeverwaltung erforderlich. Begründet wird all dies u.a. damit, dass man dadurch immer aktuell weiß, was vorrangig zu erledigen ist. Es fragt sich allerdings, ob diese extrem aufwändige Vermögensermittlung für die Gemeinde überhaupt etwas bringt. Die meisten Gemeinden wissen meist sehr genau, was alles zu erledigen wäre. Meist fehlt es dafür aber nicht an Wissen, sondern vielmehr am nötigen Kleingeld. Nur ein Beispiel: Was hilft es mir, wenn ich weiß, dass ab und zu mit Wasserrohrbrüchen zu rechnen ist. Deswegen weiß ich noch lange nicht, wo der nächste Wasserrohrbruch zu erwarten ist. Selbst das Alter einer Leitung sagt nicht unbedingt etwas über die Anfälligkeit einer Wasserleitung aus. So besteht die Hauptwasserleitung zwischen den Sandflurbrunnen seit knapp 60 Jahren aus Asbestrohren. Probleme gab es jedoch noch nie. Die Leitung ist noch in einem sehr guten Zustand. Man braucht auch wegen unseres kalkhaltigen Wassers keine Bedenken wegen des Materials zu haben.
2 Städtebauförderung, Bedarfsanmeldung für das Jahr 2019 Die Vorbesprechung für die Bedarfsanmeldung für das Jahr 2019 und weitere Jahre erfolgte in der Regierung von Ufr. am 12.07.18. Die Verwaltung hat für das Jahr 2019 die Maßnahmen „Parken in der Ludwigstraße„ und „Gestaltung der Verbindung Mainfähre – Sportplatz (Freianlage)„ in der Bedarfsmitteilung vorgesehen. Darüber hinaus wurden die privaten Baumaßnahmen „Umbau Mainstraße 20, Gastronomie„ und „Sanierung Dorfstraße 15„ mit entsprechenden förderfähigen Kosten aufgenommen. Beim Ansatz für das „Kommunale Förderprogramm„ wurde der Ansatz für 2019 – 2021 erhöht, sodass jährlich 50.000.- € zur Verfügung gestellt werden. Hier hat sich gezeigt, dass die Nachfrage im Rahmen des „Kommunalen Förderprogramms„ deutlich gestiegen ist. Ergänzend wurde im Rahmen der Vorbesprechung in der Regierung von Ufr. die Teilnahme an der Förderinitiative „Innen statt Außen„ nochmals angesprochen. Dieses Förderprogramm würde eine Erhöhung der Fördersätze um 20 % von 60 % auf 80 % ermöglichen, allerdings wäre hierfür ein Selbstbindungsbeschluss erforderlich, der die Gemeinde vorrangig zur Innenentwicklung verpflichtet. Außerdem wäre ein städtebauliches Entwicklungskonzept (z. B. ISEK) vorzulegen, aus dem die Begründung für das Projekt hervorgeht. Nach telefonischer Auskunft von Herrn Grüner, Regierung von Ufr., kämen für dieses Förderprogramm vorrangig strukturschwache Gemeinden in Frage. Der Bewerbungsschluss wäre bis spätestens 16.07.2018. Eine Entscheidung für die Teilnahme an diesem Zusatzprogramm ist schwer möglich, da bislang noch keinerlei Details wie etwa die Bindungsfrist bekannt sind. ha527201820180629bedarfsmitteilung2019.pdf [75 KB]
Der Antrag für die geplanten Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung wurde bereits vor der Gemeinderatssitzung bei der Regierung von Unterfranken eingereicht und nachträglich vom Gemeinderat einstimmig gebilligt. Grund war, dass es neuerdings das Förderprogramm "Innen statt außen" gibt, bei dem die Städtebauförderung von 60 auf 80 % der zuschussfähigen Kosten erhöht wird. Voraussetzung ist die Selbstverpflichtung, keine neuen Baugebiete zu erschließen und voll auf die Sanierung im Ortskern zu setzen. Da die genauen Modalitäten jedoch nicht einmal in der zuständigen Abteilung der Regierung von Unterfranken bekannt sind, machte es keinen Sinn, sich für dieses Programm zu bewerben. Diskussionen gab es lediglich, bei der vorgesehenen Fördersumme für die Sanierung des Anwesens Dorfstraße 15. Die MM wunderte sich, dass dort eine Fördersumme von 200.000 € vorgesehen ist, obwohl bislang im Gemeinderat noch kein Beschluss über die Förderhöhe gefasst wurde. Die Gemeinde hätte dann nämlich einen Eigenanteil in Höhe von 80.000 € zu tragen. Bislang ist die Förderung durch die Gemeinde auf 40.000 € beschränkt. Eine Ausnahme gab es bislang lediglich bei einem Anwesen, das für die Allgemeinheit eine besondere Bedeutung hat. Bürgermeister Brohm versicherte, dass durch die Anmeldung bei der Regierung noch keine verbindliche Entscheidung über die Förderhöhe erfolgt ist.
3 Rechtsschutzversicherung ab 2019 - Gruppenversicherungsvertrag Die Rechtsschutzversicherung der bayerischen Gemeinden wird über den Bayerischen Gemeindetag im Rahmen einer Gruppenversicherung organisiert. Der aktuelle Vertrag läuft zum Jahresende aus. Eine neue Ausschreibung wurde bereits durchgeführt. Den Zuschlag hat der bisherige Vertragspartner erhalten. Aufgrund verschiedener Änderungen müssen die Gemeinden dem Vertrag neu beitreten. Auf die Anlagen wird insoweit verwiesen. - Die Kosten sollen ca. 10 % niedriger als bisher ausfallen. Bisher bestand eine Vollrechtsschutzversicherung mit 250 € Selbstbeteiligung (Kosten 2018: 1,12 €/Einwohner). Es stellt sich zudem die Frage, ob der Versicherungsschutz – wie in der Nachbargemeinde Erlabrunn – auch auf einen Spezial-Strafverkehrsrechtschutz ohne Selbstbeteiligung erweitert werden soll (Kosten 2018: 0,08 € /Einwohner = ca. 250 € p.a.). Beschlussvorschlag: Die Gemeinde Margetshöchheim tritt dem Gruppenversicherungsvertrag des Bayerischen Gemeindetags mit der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG Düsseldorf bei und wählt die Tarife KW 250 (Vollrechtsschutz mit 250 € Selbstbeteiligung) und / alt. ohne SV (Spezial-Strafverkehrsrechtschutz ohne Selbstbeteiligung). Da der Versicherungsbeitrag trotz des Wegfalls der Selbstbeteiligung gleich bleibt, stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.
4 Informationen und Termine
Gesprächsvermerk Elektroanschluss Mainstraße 20, 20a Da der vorhandene Hausanschluss für die geplante Gaststätte nicht ausreicht, muss voraussichtlich ein Kabel von der Trafostation in der Schmiedsgasse bis zum Anwesen in der Mainstraße verlegt werden. Man rechnet hierfür mit Kosten in Höhe von mindestens 75.000 €. Im Zuge der Baumaßnahmen in der Mainstraße wurde bereits ein Leerrohr von der Haus-Nr. 20 bis zur Haus-Nr. 23 verlegt.
Ergebnisse der Nitratuntersuchung vom 25.06.18 ha5322018nitratwertevom250618.pdf [50 KB]
Wir hatten bereits am 6.7. über die derzeit erfreulich niedrigen Nitratwerte berichtet. Über den obigen Link kommen Sie jedoch nicht nur zu den Nitratwerten der Brunnen, Sie finden dort auch die Nitratwerte der Pegel (Vorfeldmessstellen) im Umfeld der Brunnen. Da die Pegelwerte größtenteils recht hohe Nitratwerte haben, sind wir uns nicht ganz sicher, ob unsere Trinkwasserbrunnen tatsächlich so niedrige Werte haben. Da höchstwahrscheinlich am selben Tag bei den Brunnen Proben nach der Eigenüberwachungsverordnung genommen wurden, muss man erst noch deren Ergebnisse abwarten. Dann wird man sehen, ob sich auch bei diesen Proben die niedrigen Nitratwerte bestätigen. Aber selbst wenn sich die niedrigen Werte bestätigen, ist dies kein Grund für Entwarnung. Wegen der extremen Trockenheit wurde der Stickstoffdünger auf den Feldern wohl nur in geringem Maße aufgelöst, so dass die Pflanzen das Nitrat kaum verwerten konnten. Wenn es jetzt nach der Ernte stärker regnet, wird das Nitrat ins Grundwasser ausgewaschen, wenn keine Pflanze auf dem Acker steht, die das Nitrat verbrauchen kann. Die Folge wären wieder steigende Nitratwerte.
Neufassung des Art. 49 GO (persönliche Beteiligung) ha5322018neufassungart49gopersbeteiligung.pdf [103 KB]
5 Abriss der Tennishalle und Neubau eines SB-Marktes hinter der Margarethenhalle Kurz vor der Sitzung ging ein Schreiben des Anwalts des Inhabers des Erbbaurechts für die Tennishalle ein. Bekanntlich will MdB Michelbach die Tennishalle nicht weiter betreiben und evtl. stattdessen dort einen Discounter ansiedeln. Vermutlich handelt es sich dabei um einen Netto-Markt. Nach dem Erbbaurechtsvertrag ist dort jedoch lediglich eine sportliche Nutzung möglich. Abgesehen davon, dass es angesichts der Lage hinter der Margaretenhalle zu erheblichen Verkehrsproblemen kommen könnte, wäre es ein Unding, dem bestehenden und vor kurzem erst aufwändig sanierten Tegut-Markt einen Discounter vor die Nase zu setzen. Dadurch käme es zu einem ruinösen Verdrängungswettbewerb. Besonders ein Netto-Markt, der gerne als "Marken-Discounter" firmiert, wäre problematisch. Das hatte bereits das von der Gemeinde in Auftrag gegebene Gutachten von GMA ergeben (Klartext ) Herr Michelbach denkt an einen Discounter mit 1155 qm Nutzfläche und einer Verkaufsfläche von 772 qm. Parkplätze und Lieferzufahrt wären an der Südseite. Momentan spricht wenig dafür, dass dieses Projekt an dieser Stelle realisiert werden kann. Die Gemeinde favorisiert den Abriss der Halle auf Kosten des Erbbauberechtigten und die Übernahme der geräumten Fläche durch die Gemeinde. Das Thema wird voraussichtlich bei der Gemeinderatssitzung im September noch einmal auf der Tagesordnung stehen.
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Niederschrift Gemeinderatssitzung am 12.6.18
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sitzungdesgemeinderatesmargetshoechheim2018061.pdf [133 KB]
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Gemeinderatssitzung am 12.6.18
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Tagesordnung:
1 Altortsanierung, Vorstellung des Entwurfs "Parken in der Ludwigstraße" Auf der Grundlage der Beschlüsse in der Bauausschusssitzung am 26.04.18 wurde die Planung für die Parkplätze in der Ludwigstraße vom Ing.büro Schlicht Lamprecht Schröder überarbeitet. Das geplante WC-Häuschen wurde zur Ludwigstraße angeordnet, die Fläche der Gerätehalle am Friedhof wurde ebenfalls einbezogen und überplant. Insgesamt sollen 32 Stellplätze mit einer Breite von 2,70 m geschaffen werden. Der Planungsentwurf wird in der Sitzung vom Büro Schlicht, Lamprecht, Schröder vorgestellt. Hierzu sollen zunächst die Grundzüge der Planung weiter abgestimmt werden. Planungsdetails wie die Gestaltung der geplanten WC - und Unterstellgebäude werden zu einem späteren Zeitpinkt der Planung behandelt. Entwurfsplanung Parkplatz Ludwigstraße: entwurfludwigstrasse.pdf [581 KB]
Nach der Schaffung des Parkplatzes verbleibt für das bestehende, von der Gemeinde ersteigerte Haus und den Umgriff noch eine Restfläche von 508 qm. Mit dem Verkauf dieses Hauses will man sich nach der Fertigstellung des Parkplatzes beschäftigen. In der Diskussion gab es eine Reihe von Anregungen, die teilweise in die Planung aufgenommen werden sollen. Die an der Friedhofsmauer vorgesehenen Bodenstrahler wurden von einigen Gemeinderäten kritisch gesehen. Nun soll wohl in die Mauer ein Lichtband integriert werden. Ob das überhaupt nötig und sinnvoll ist, kann man bezweifeln, da die vorgesehenen Standlaternen bereits für die erforderliche Ausleuchtung sorgen. Offensichtlich sehen die meisten Gemeinderäte die Beleuchtung der Friedhofsmauer mehr als "gestalterisches Moment". Außerdem sollen statt einer Herrentoilette und einer Behindertentoilette nunmehr 2 Behindertentoiletten vorgesehen werden. Für Fahrräder und PKW werden E-Ladestellen errichtet. Der bisherige Schuppen wird weitgehend abgebrochen. Dort sollen eine Sitzbank und Fahrradabstellmöglichkeiten überdacht untergebracht werden. Der Eingang zum Friedhof an der Nordwestseite erhält kein Tor, um den Zugang mit Rollatoren und Rollstühlen zu erleichtern.
2 Städtebauförderung, Wechsel des Förderprogramms bzw. Aufnahme in das Programm "Soziale Stadt" Die Regierung von Unterfranken hat mit E-Mail vom 30.05.2018 mitgeteilt, dass geplant sei, die Gemeinde Margetshöchheim neu in das Programm „Soziale Stadt„ aufzunehmen. Die Gemeinde Margetshöchheim befindet sich seit Beginn der Altortsanierung im „bayerischen Städtebauförderungsprogramm„. Das Büro Schlicht, Lamprecht, Schröder wurde gebeten, Informationen zum geplanten Programmwechsel einzuholen und den Gemeinderat über Folgen und Konsequenzen zu informieren.
Der Gemeinderat stimmte bei einer Gegenstimme aus den Reihen der MM dem Umstieg ins Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" zu. Dort sollen angeblich mehr Mittel für die großen Gemeindeprojekte zur Verfügung stehen. Der Fördersatz ändert sich dadurch allerdings nicht. Manches spricht dafür, dass die Abwicklung des neuen Programms mit mehr Bürokratie verbunden ist. Es ist auch längst nicht sicher, dass die finanzielle Ausstattung des Programms auch in Zukunft gut ist. In diesem Jahr ist zum Beispiel auch das Bayerische Städtebauförderungsprogramm, das Margetshöchheim seit über 20 Jahren nutzt, recht gut ausgestattet. Kein Wunder, es ist ja auch ein Wahljahr.
3 Anfrage für den Neubau eines SB-Marktes auf dem Gelände der stillgelegten Tennishalle Auf Grundlage der Gespräche mit dem Betreiber der inzwischen stillgelegten Tennishalle wurde ein sehr einfach gehaltenes Entwurfskonzept für die Ersatzbebauung mit einem SB-Markt mit einer Grundfläche von 1150 qm vorgelegt. Für das beplante Gebiet existiert kein Bebauungsplan, die Fläche wäre somit als Innenbereichsfläche nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die Zufahrt zu den Stellplätzen soll über die südliche Zufahrt erfolgen, die Anlieferung von Norden. Angaben über die geplante Verkaufsfläche sowie das geplante Warensortiment liegen nicht vor, sodass im Falle einer Zustimmung die Anfrage einer weitergehenden Ausarbeitung und Abstimmung im Sinne der Landesplanung bedarf. Insoweit kann auch zum gegenwärtigen Planungsstand keine Aussage getroffen werden, ob planungsrechtlich (z.B. Ausweisung eines Sondergebietes) weitere Anforderungen zu erfüllen sind. Planskizze Umnutzung Tennishalle planungtennishalleeinkaufsmarkt.pdf [604 KB]
Der Gemeinderat lehnte das Ansinnen einstimmig ab. Erstens ist die Verkehrsanbindung eines Markts in zweiter Reihe sehr problematisch. Ganz abgesehen von den Problemen für die angrenzende Wohnbebauung. Besonders bei der Warenanlieferung gäbe es Probleme, da die bisherige Zufahrt zum Rondell in Zukunft wegen des Platzbedarfs der Feuerwehr bereits vorher enden soll. Stattdessen soll die Zufahrt zum Margarethenhallenparkplatz zukünftig auf Höhe der Anlieferungszufahrt von Tegut gebaut werden. Und letztendlich wäre es in jeder Hinsicht kontraproduktiv, wenn man dem für viel Geld renovierten Tegut-Markt auf der anderen Straßenseite eine Konkurrenz vor die Nase setzen würde, bei dem es nur Verlierer geben kann. Siehe auch: Brauchen wir noch mehr Verbrauchermärkte im Ort?
4 Beratung über den Erlass einer Verordnung über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden In der letzten Sitzung des Gemeinderates wurde informiert, dass die in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Kultur und Sport ausgearbeitete Fassung einer von der Musterverordnung abweichenden Anleinverordnung für Hunde unzulässig ist, da diese der Ermächtigungsgrundlage widerspricht. Schließlich wurde der Wunsch geäußert, die Musterverordnung zur Diskussion zu stellen. Dieser Verordnungsentwurf liegt den Sitzungsunterlagen bei. Beschlussvorschlag: Der beiliegende Entwurf einer Anleinverordnung für große Hunde und Kampfhunde soll als gemeindliche Verordnung in Kraft gesetzt werden. Die Verwaltung wird aufgefordert, hierzu zur nächsten Sitzung einen Entwurf mit Darstellung eines zulässigen Geltungsbereiches zur Beschlussfassung vorzulegen. oder: Der Erlass einer Anleinverordnung für große Hunde bzw. Kampfhunde wird nicht für erforderlich gehalten. Auszug LStVG Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht: art18lstvg.pdf [200 KB]
Verordnungsentwurf: hundehaltungsverordnung.pdf [197 KB]
Der Gemeinderat sah einmütig keinen Grund, die Verordnung zu beschließen, da sie einerseits dem Wunsch der Jäger nicht entgegenkommt und andererseits weitgehend kaum praktikabel ist. So dürfen große Hunde selbst angeleint nicht in der Nähe von Spielplätzen, Bolzplätzen usw. vorbeigeführt werden. Wir haben uns hierzu bereits ausführlich geäußert: Macht die Hundeverordnung wirklich Sinn? . Der Gemeinderat beschloss letztendlich, die Jäger zu einem Gespräch in den Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport einzuladen.
5 Informationen und Termine - Planungen Mainpromenade, Zeit- und Ablaufplan, Termin Baumsymposium am 25.07.18
- Neubau Mainsteg, Zeitverzögerungen, Gespräch mit dem Amtsleiter des WNA, Herrn Wilde
- Urteil des BayVGH: Staat, nicht die Kommune ist zuständig für die Unterbringung anerkannter Asylbewerber
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Niederschrift der Gemeinderatssitzung am 8.5.18
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sitzungdesgemeinderatesmargetshoechheim2018050.pdf [118 KB]
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Gemeinderatssitzung am 8.5.18
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Tagesordnung:
1 Sanierung Hochbehälter HZ - Beschlussfassung zur stufenweisen Beauftragung des Ing.-Büro Jung der LPH 5-9 Ergänzend zum Beschluss vom 16.08.2017 ist das Ing.-Büro Jung für die weiteren Leistungsphasen 5-9 gem. Vertrag vom 09./16.08.2017 für die Sanierung des Hochbehälters in der Hochzone zu beauftragen. Die Fertigstellung der LPH 3 ist für die KW 20 geplant. Die Präsentation der Entwurfsplanung erfolgt in der nächsten ordentlichen Bauausschusssitzung. Um möglichst zügig mit der Ausschreibung zu beginnen, sollte das Ing.-Büro Jung baldmöglichst beauftragt werden, die Planung weiterzuführen.
Da bislang lediglich eine Kostenschätzung existiert und wohl die ursprünglich prognostizierten Kosten in Höhe von 350.000 € nicht zu halten sind, kann das Honorar derzeit noch nicht exakt beziffert werden.
Um die Baumaßnahme zu beschleunigen und die Chlorung früher beenden zu können, wollen der 1. Bürgermeister und sein Stellvertreter zeitnah ein weiteres Gespräch mit dem Büro Jung führen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Auftragsvergabe der LPH 5-9 an das Ing.-Büro Jung.
Der Gemeinderat stimmte der Weiterführung der Planungsarbeiten zu. Dem Bauausschuss wird in der nächsten ordentlichen Sitzung die Entwurfsplanung präsentiert.
2 Erlass einer Benutzungsordnung für den Grillplatz In der letzten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Kultur und Sport wurde der vorliegende Entwurf einer Benutzungsordnung für den neu gebauten Grillplatz beraten. Der Grillplatz soll in Kürze als öffentliche Einrichtung zur Benutzung freigegeben werden. Die Anmeldung erfolgt über die Gemeindeverwaltung. Ergänzend zur Benutzungsordnung ist vorgesehen, vor Ort die wesentlichen Benutzungsregeln auf einem Hinweisschild zu veröffentlichen. Entwurf der Benutzungsordnung: entwurfbenutzungsordnunggrillplatz.pdf [139 KB]
Dem vorliegenden Entwurf einer Benutzungsordnung für das Freizeitgelände Grillplatz wurde mit einigen redaktionellen Änderungen bei einer Gegenstimme zugestimmt.
3 Informationen und Termine Auf die Anfrage des MM-Gemeinderats Andreas Raps hinsichtlich der Beseitigung der Mängel beim Brandschutz in der Verbandsschule berichtete Bürgermeister Brohm, dass vom Büro Renninger die Standorte für 4 Brandschutztüren festgelegt wurden. Diese Türen seien bereits bestellt. Weiterhin erklärte der Bürgermeister, dass die im Protokoll der Begehung durch das Büro Renninger vorgesehenen Maßnahmen abgearbeitet würden.
Weiterhin berichtete der Bürgermeister über ein Telefonat mit dem Chef des Wasserstraßenneubauamts wegen der Verzögerungen bei der Festlegung des Kostenteilungsschlüssels. (Wir berichteten am 5.5. darüber Kommt der Steg noch später? ). Nun erhielt Bürgermeister Brohm die Information, dass in den nächsten drei Monaten mit keiner Entscheidung zu rechnen sei. Das bedeutet mit Sicherheit, dass der bereits einmal auf das Frühjahr 2019 verschobene Baubeginn sich mindestens noch einmal um ein halbes Jahr verzögern wird. Da man bei Bauarbeiten im Winter und im zeitigen Frühjahr mit Hochwasser rechnen muss, kann dies sogar eine Verzögerung um ein weiteres Jahr bedeuten. Damit würde dem Stegbau erst im Frühjahr 2020 begonnen.
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Niederschrift Gemeinderatssitzung 10.4.18
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sitzungdesgemeinderatesmargetshoechheim2018041.pdf [162 KB]
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Gemeinderatssitzung am 10.4.18
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Tagesordnung:
1 Auftragsvergabe für den Ingenieurvertrag Freianlagen Uferbereich am Main Im Nachgang zur Gemeinderatsklausur „Mainpromenade„ am 17.03.2018 wurde von Herrn Wirth, Fa. arc.grün, ein Angebot für die Auftragsvergabe der Freianlagen am Mainufer zwischen der Straße „Zur Mainfähre„ und dem neuen Stegstandort vorgelegt. Der Planungsbereich ist der Anlage zu entnehmen. Er umfasst sowohl die Grünflächen nördlich der Mainfähre als auch den Radweg und den Abgangsbereich des Mainstegs bis zum Sportplatz. Das vorliegende Angebot entspricht der HOAI 2013. Bei den Leistungsphasen 1 und 2 wurden Kürzungen angeboten, da hier durch den „Masterplan Mainlände„ und die Gemeinderatsklausur bereits erste Erkenntnisse vorliegen. Die Leistungsphase 1 wird daher mit 1 % (statt 3 %) und die Leistungsphase 2 mit 8 % (statt 10%) angeboten. Der gesamte Leistungsumfang der Leistungsphasen 1-4 bei stufenweiser Vergabe beträgt daher 29 %. Das tatsächliche Honorar richtet sich nach der Kostenberechnung, die erst nach Leistungsphase 4 vorliegen wird. Im Angebot wurden die auf der Grundlage der Einheitskosten nach dem Baupreisindex BKI F5 aus 2014 ermittelten Kosten des „Masterplans Mainlände„ zugrunde gelegt. Eckdaten des Angebots Freianlagen an der Mainlände Honorarzone IV Mindestsatz Baukosten laut Kostenschätzung: 733.288,95 € netto Vereinbarte Grundleistungen: 96 % Nebenkosten als Pauschale: 5 % Vorläufiges Grundhonorar: 140.513,37 € brutto. Wie bereits angeführt, wird empfohlen, zunächst eine stufenweise Beauftragung für die Leistungsphasen 1-4 zu beschließen. Der Auftrag kann aufgrund der Abgrenzung zeitlich vollkommen unabhängig von der Neugestaltung der Verkehrsanlagen bearbeitet werden. Die Planung der Grünanlagen zwischen der Mainfähre und dem neuen Stegabgang soll möglichst zeitnah bis spätestens 2019 erfolgen. bv6732018umgrifffreianlagen.pdf [89 KB]
Nachdem Bürgermeister Brohm nochmals versichert hat, dass sich das tatsächliche Honorar nicht nach der derzeitigen Kostenschätzung, sondern nach der Kostenberechnung richtet, stimmte der Gemeinderat der Auftragsvergabe einstimmig zu.
2 Information zur Kalkulation der Friedhofsgebühren In der letzten Gemeinderatssitzung wurde gewünscht zu prüfen, ob eine Erhöhung der Grabgebühren erfolgen solle, um die Kosten für die Erweiterung der Urnenanlage um 20 Grabkammern in Höhe von ca. 30.000.- € refinanzieren zu können, da es sich um eine kostenrechnende Einrichtung handle. Hierzu wird die Abrechnung des Jahres 2017 beigelegt. Hieraus ergibt sich zunächst ein Fehlbetrag in Höhe von 54.203,18 €, wobei insbesondere die Positionen „Verzinsung des Anlagekapitals„ mit kalkulatorischen Kosten in Höhe von 53.553,39 € und „Abschreibungen„ mit 12.251,46 € zu Buche schlagen. Die Grabgebühren sind derzeit wie folgt festgesetzt: - Einzelgrabstätte 600.- €, - Doppelgrabstätte 1.100.- €, - Urnenerdgrab 300.- €, - Urnenkammer 900.- €. Diese Gebühren wurden letztmals im Jahre 2013 festgesetzt. Sie gelten für die Dauer des Benutzungsrechts (20 Jahre). Die Gebühren für die Nutzung der Urnenkammer sind hierbei diejenigen, die am ehesten kostenrechnend festgelegt wurden. Bei einer Mindestnutzungsdauer von 50 Jahren der Urnenwand ergibt sich eine 2,5 fache Belegung und somit Gebühreneinnahmen in Höhe von 2,5 x 900.- € x 20 Stck = 45.000.- €. Somit wäre nicht nur die Beschaffung und die Errichtung der Urnenwand, sondern auch der Unterhalt mit anteiligen Friedhofskosten gegenfinanziert.
Bürgermeister Brohm informierte die Gemeinderäte über die Friedhofsgebühren der Nachbargemeinden, die den Fraktionsvorsitzenden demnächst noch schriftlich zugehen sollen. Es zeichnete sich jedoch die Tendenz ab, die Grabgebühren und die Gebühren für die Urnenwand nicht zu erhöhen. Diskutiert wurde auch, ob wie in Erlabrunn eine sog. Unterhaltungsgebühr eingeführt werden soll, um die Pflegemaßnahmen in den Friedhöfen wenigstens teilweise in Rechnung stellen zu können. Da eine Änderung überhaupt erst zum Beginn des nächsten Jahres sinnvoll realisiert werden könnte, soll rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen erneut über dieses Thema diskutiert werden. Sicher scheint lediglich die Senkung des Zinssatzes für das Anlagekapital, da dies zumindest auf dem Papier das Defizit bei der Haushaltsstelle "Friedhöfe" vermindern würde. Klar ist nämlich, dass nirgends ein Friedhof kostendeckend betrieben werden kann, da sich sonst manche das Sterben nicht mehr leisten könnten.
3 Informationen und Termine - Ortstermin zur Erörterung der Holzabfuhr im Bereich Bachwiese am 23.03.18, Mitteilung des Forstbetriebs Arnstein mit Darstellung der Maßnahmen zur Minimierung von Schäden Bürgermeister Brohm teilte mit, dass der Forstbetrieb die Gemeinde rechtzeitig über die Einschlagzeiten im Staatswald informieren wird. Der Forstbetriebsleiter sagte weiterhin zu, dass nicht nur die Wege im Staatswald, sondern auch die bei der Abfuhr genutzten Gemeindeforstwege am Ende der Abfuhrperiode wieder hergestellt würden. Aktuelle Informationen über den Termin mit dem Forstbetrieb haben wir am 25.3. veröffentlicht:
- Information über die Einführung eines WEB-basierten Zeiterfassungssystems für Außenstellen in den Gemeinden Margetshöchheim und Erlabrunn Wie im Haushalt der Verwaltungsgemeinschaft Margetshöchheim vorgesehen, wurden Angebote für die Einrichtung eines Zeiterfassungssystems eingeholt. Der Anbieter, der im Rathaus Margetshöchheim die bereits vorhandene Zeiterfassung installiert hat, die Fa. Time iX, Bad Steben, hat das günstigste Angebot für ein WEB-basiertes System angeboten. Mit den zusätzlichen Modulen ist eine Zeit- und Kontenbuchung über APP möglich. Da das System bereits bekannt ist, ist auch die Einführung in die zusätzlichen Module „Auftrag/Projekt„ und „Zulagen/Zeitzuschläge„ leichter umzusetzen. Die Kosten belaufen sich auf etwa 2.000.- € brutto incl. Schulung und Installation für die VGem Margetshöchheim. Weiterhin kommen jährliche Kosten in Höhe von 300.- € netto für den Updatevertrag und den Cloud-Service hinzu.
- Ergebnisprotokoll des Workshops „Mainpromenade„ vom 17.03.18. protokollworkshopmainpromenade2018180317.pdf [2.965 KB]
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Niederschrift Gemeinderat 20.3.18
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sitzungdesgemeinderatesmargetshoechheim2018032.pdf [190 KB]
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Gemeinderatssitzung am 20.3.18
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Tagesordnung
1 Haushalt 2018 - Beschluss der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans - Beschluss des Finanzplans Der Haushalt 2018 wurde in den Sitzungen am 21.02. und 03.03.2018 eingehend vorberaten. Die dabei besprochenen Änderungen von Haushaltsansätzen sind in der Anlage aufgelistet und in den Haushaltsplan eingearbeitet. In der Anlage finden Sie den Entwurf der Haushaltssatzung, den Vorbericht, die aktualisierte Übersicht über den Vermögenshaushalt, das aktualisierte Investitionsprogramm, die aktualisierte Übersicht über die Rücklagen und den zur Beschlussfassung anstehenden Entwurf des Haushaltsplans 2018. fv1582018haushaltssatzung.pdf [68 KB]
fv1582018investitionsprogramm.pdf [166 KB]
2018vorbericht.pdf [519 KB]
Die MM stimmte zwar dem potentiellen Ankauf des Klostergeländes zu, verwies aber darauf, dass hier mit ganz erheblichen Folgekosten zu rechnen ist. teures Schnäppchen . In den nächsten Jahren ist mit einem bedeutenden Anstieg der Neuverschuldung zu rechnen. Allein 2018 ist mit einer Kreditaufnahme von 700.000 € zu rechnen. Der Schuldenstand wuchs von 605.442 € am 31.12.16 auf 1.022.137 € am 31.12.17. Bis zum Jahresende 2018 dürften die Schulden voraussichtlich auf 1.619.000 € angewachsen sein, was eine Pro-Kopf-Verschuldung von 522,43 € bedeuten würde. Angesichts der Vielzahl von vorgesehenen Maßnahmen sind in den nächsten Jahren weitere Kreditaufnahmen geplant: 2019: 450.000 €, 2020: 550.000 € und 2021 weitere 550.000 €. Dabei sind in der Finanzplanung bislang weder der neue Steg noch die ca. 20 Millionen teure Schulsanierung enthalten. Deshalb fordert die MM seit langem eine Ortsentwicklung mit Augenmaß und Rücksicht auf die finanziellen Gegebenheiten. Der Haushalt wurde einstimmig angenommen.
2 Jahresbericht des 1. Kdt. der Freiwilligen Feuerwehr Der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Margetshöchheim, Herr Peter Götz, berichtet über die Einsätze der FFW im vergangenen Jahr sowie über den Personalstand und den Fahrzeugbestand. ha4832018jahresbericht2017gemeinderatmaerz2018.pdf [1.325 KB]
3 Auftragsvergabe Ingenieurvertrag für die Planung Verkehrsanlagen für die Neugestaltung der Mainpromenade im Bereich Mainfähre / Mainstraße Für die Neugestaltung der Mainpromenade im Bereich Zur Mainfähre / Mainstraße wurde vorab geprüft, ob das Planerhonorar für die Vergabe der Ingenieurleistungen „Verkehrsanlagen„ den EU-Schwellenwert erreicht und daher ein VgV-Verfahren notwendig wird. Der Schwellenwert liegt seit 01.01.2018 bei 221.000,- € netto. Nach der Vergabeverordnung ist bei der Schätzung des Auftragswerts vom voraussichtlichen Gesamtwert der vorgesehenen Leistung, ohne Umsatzsteuer auszugehen. Als anrechenbare Kosten wurden für die Schätzung des Auftragswertes die Summen für den Marktplatz und Dorfanger gemäß dem Masterplan Mainpromenade herangezogen. Die Schätzung des Auftragswertes hat ergeben, dass sich die Honorarsumme für den Gesamtauftrag Lph 1-9, incl. örtl. Bauüberwachung und Nebenkosten, im Unterschwellenbereich befindet. Die geeignete Wahl eines Ingenieurbüros für die Planung der Verkehrsanlage wurde bereits im Gemeinderat diskutiert und man hat sich auf Grund der Referenzen und Empfehlungen für das Büro „arc.grün landschaftsarchitekten.stadtplaner.gmbh„ aus Kitzingen entschieden. Das Angebot des Büros arc.grün liegt vor und entspricht der HOAI 2013. Kürzungen von Prozentpunkten bei den Leistungsphasen 1 und 2 sind erfolgt, da hier bereits durch Vorplanungen im Zuge des Masterplans Grundlagen vorliegen und in die Planung mit einfließen sollen. Das tatsächliche Honorar richtet sich nach der Kostenberechnung, die erst nach der Lph 4 vorliegen wird. Die vorläufige Honorarsumme des Büros arc.grün wurde laut den geschätzten Kosten des Masterplans ermittelt. Nach den Ergebnissen des Gemeinderatsworkshops am 17.3. wird der Abschnitt zwischen dem Steinernen Weg und dem neuen Steg vorgezogen, so dass in den Bereichen Mainfähre und Mainstraße wohl vorerst nur die Leistungsphasen 1 und 3 aktuell sind.
4 Nachgenehmigung des Auftrages für die Erweiterung der Urnenstelenanlage um 20 Kammern im Friedhof Die Kosten der Erweiterung wurden im Haushalt mit 30.000.- € vorgesehen. Das beiliegende Angebot der Fa. Weiher vom 07.11.2017 in Höhe von 29.184,75 € kann nur dann gehalten werden, wenn kurzfristig eine Auftragsvergabe erfolgt. Die ursprüngliche Preisbindung lief zum 15.12.2017 aus, die Fa. Weiher hat zugesichert, dass der Preis bis Anfang 12.KW 2018 gehalten werden kann. einstimmig gebilligt
5 Informationen und Termine Gemeinderätin Jungbauer wurde zur Tourismusbeauftragten bestimmt. Bürgermeister Brohm teilte mit, dass das bei Straßenbaumaßnahmen in der Mainstraße zwischen der Ludwig- und der Falkenstraße verlegte Leerrohr nicht für die Verlegung einer für die geplante Gastwirtschaft in der Mainstraße erforderlichen Stromleitung verwendet werden kann.
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Niederschrift 20.2.18
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sitzungdesgemeinderatesmargetshoechheim2018022.pdf [139 KB]
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Gemeinderatssitzung am 20.2.18
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Tagesordnung:
1) Wasserversorgung - Sanierung des Hochbehälters HZ - Sanierungsvorschlag durch Ing.-Büro Jung Das Ing.-Büro Jung fasst die ersten Untersuchungsberichte zusammen und präsentiert die wesentlichen Punkte des Vorentwurfs. Mittlerweile gibt es Hinweise dafür, dass die Betonwand der Hochbehälterkammer möglicherweise deutlich maroder ist, als bisher angenommen wurde, so dass drückendes Hangwasser in die Kammer eindringen und für die Verkeimung ursächlich sein könnte.
Die Vertreter des Ingenieurbüros Jung stellten ihre Untersuchungen vor und wiesen auf eine Reihe von Mängeln hin, die für die Verkeimung verantwortlich sein könnten (siehe die Präsentation unten). Sie konnten aber keinen Mangel benennen, der eindeutig für die derzeitigen Verkeimungsprobleme verantwortlich ist. Die wahrscheinlichste Ursache dürfte jedoch der desolate Zustand der Betonwände sein, wobei noch unklar ist, ob von außen drückendes Grundwasser eindringt oder ob die Betonschäden im Kammerinneren verantwortlich sind. Deshalb muss sowohl eine Innensanierung wie auch eine Freilegung der Außenhülle erfolgen. Erst dann kann man den Zustand des Betons an der Außenseite, der dortigen Dämmung und der Drainage feststellen und die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen ermitteln. Das Büro empfahl zusätzlich zur Außenabdichtung für die Innensanierung eine mineralische Beschichtung, was von der MM von Anfang an favorisiert wurde Sanierung der Hochbehälter . Zusammen mit weiteren erforderlichen Sanierungsmaßnahmen ergeben sich geschätzte Kosten von gut 430.000 € netto für die Sanierung der beiden Kammern des oberen Hochbehälters. Die zusätzlich fällige Mehrwertsteuer ist lediglich ein durchlaufender Posten, der somit nicht ins Gewicht fällt. Kostenschätzung: bv6542018180219122001koschvariantenvergleich.pdf [19 KB]
Präsentation: 180219122001vperlaeuterungsberichtauszug.pdf [428 KB]
Der Gemeinderat beauftragte das Büro Jung einstimmig mit der Durchführung der erforderlichen Maßnahmen. Mit dem Baubeginn dürfte frühestens im Juli oder August zu rechnen sein, so dass die erste Kammer (wohl die rechte) frühestens Ende des Jahres mit ungechlortem Wasser ans Netz gehen kann. So lange sind die Bewohner des Oberorts zwangsläufig auf das gechlorte Wasser angewiesen. Im nächsten Jahr soll dann die zweite Kammer des oberen Hochbehälters ebenfalls saniert werden.
2) Neubau Ölabscheider mit Waschplatz vor dem Feuerwehrgerätehaus - Auftragsvergabe zur Ausführung der Bauleistung Das Technische Bauamt hat für die Baumaßnahme „Neubau Ölabscheider mit Waschplatz vor dem Feuerwehrgerätehaus„ die Tiefbauarbeiten ausgeschrieben. 8 Baufirmen wurden aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Es gingen insgesamt 4 Angebote ein. Die vorliegenden Angebote wurden durch das beauftragte Ingenieurbüro Röschert aus Würzburg geprüft. Die Ergebnisse wurden anschließend mittels Preisspiegel gegenübergestellt. Nach umfassender Prüfung der Leistungsverzeichnisse stellt sich das Angebot der Firma August Ullrich, Elfershausen, als das wirtschaftlichste und annehmbarste Angebot dar. Die Ausführung erfolgt nach Abstimmung mit den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Margetshöchheim. Für die Bauzeit werden etwa 6 Wochen eingeplant. Der Beginn der Maßnahme ist nach der Frostperiode vorgesehen.
einstimmig gebilligt
3) Altortsanierung; Vergabe der Planungsleistungen zur Gestaltung der Parkplatzfläche in der Ludwigstraße In der letzten Sitzung des Bauausschusses wurde bereits über die Vergabe der Planungsleistungen für die Gestaltung der Parkplatzfläche in der Ludwigstraße beraten. Die Planung sollte zeitnah fortgeführt werden, damit im Herbst 2018 der Zuwendungsantrag eingereicht werden kann und die Baumaßnahme im Frühjahr 2019 beginnt. Es wurde hierzu gewünscht, dass vor der Vergabe eine Klärung des Urheberechts für die konzeptionellen Planungsentwürfe erfolgt. Es liegen hierzu inzwischen Stellungnahmen vor, die die Rechtslage unterschiedlich bewerten. Da die bisherigen Vorentwürfe für die Planungen in der Ludwigstraße Bestandteil der Maßnahme „Parkraumkonzept„ waren, mit welchem die PartGmbB Schlicht Lamprecht Schröder beauftragt war, dürfte das Urheberrecht der Architektengemeinschaft zuzurechnen sein. Herr Schröder hat insoweit auch auf eine Beauftragung für die Maßnahme verzichtet Die PartGmbh Schlicht Lamprecht Schröder wurde daher gebeten, ein Honorarangebot für die weitere Planung der Parkplatzfläche Ludwigstraße abzugeben, welches den Unterlagen beiliegt und von der Verwaltung geprüft wurde. Aus der Auftragssumme in Höhe von 450.400.- € ergibt sich schließlich ein Honorarangebot in Höhe von 54.666,22 € brutto. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Auftrag zunächst stufenweise bis Leistungsphase 4 (= 43 %) zu vergeben.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Haus Ludwigstraße 19 nach der Herstellung des Parkplatzes auf der Restfläche zu verkaufen. Der Planungsauftrag für den Parkplatz wurde ebenfalls einstimmig an das Büro Schlicht und Lamprecht vergeben.
4) Beschluss über einmalige Mitgliedsbeiträge für den Tourismusverein "Zwei-Ufer-Land" tourismusfinanzierungd.pdf [405 KB]
tourismusfinanzierung4.pdf [206 KB]
Der deutlichen Erhöhung der Mitgliedsbeiträge stimmte der Gemeinderat gegen 4 Stimmen aus den Reihen der MM-Fraktion zu. Gemeinderat Tratz hatte erneut angeregt, im Rahmen der Planung die Erstellung von schräg anfahrbaren Parkplätzen zu prüfen.
5) Freiwillige Feuerwehr - Antrag für Seminar Ausbildung Türöffnung Mit Mail vom 02.02.2018 bat der 1. Kommandant um Freigabe von Mitteln für die Ausbildung zum Praxisseminar schnelles Türeöffnen. Das Angebot ist in der Anlage beigefügt. Der Preis (2.975 €) ist deshalb so hoch, da dort alleine Zylinder und Sicherungssysteme im Wert von ca. 2.000 Euro zerstört werden!
einstimmig gebilligt
6) Informationen und Termine - Termin der Gemeinderatsklausur, Workshop „Mainpromenade„ am Sa. 17.03.18 ab 9.00 Uhr.
- Termin Haushaltsvorberatung am Sa. 03.03.18, ab 9.00 Uhr,
- Schöffenwahl, Vorschlagsliste ha4742018schoeffenbekanntmachung.pdf [514 KB]
- Gemeinderatsklausur am 17.03.18, Honorarangebot arc.grün
- Gesprächsvermerk Büro arc.grün, Vorbesprechung „Planungen Mainlände„ ha4742018180205gespraechsvermerkarcgruen.pdf [66 KB]
- Der Bürgermeister gab bekannt, dass die Abfuhr von Holz aus dem Staatswald mit Schwerfahrzeugen ab dem 1. April untersagt wird.
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Niederschrift 16.1.18
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sitzungdesgemeinderatesmargetshoechheim2018011.pdf [119 KB]
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Gemeinderatssitzung am 16.1.18
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Tagesordnung:
1) Kommunale Allianz Main-Wein-Garten; Beschluss zum Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2018 Gemäß den Gemeinderatsbeschlüssen der Mitgliedsgemeinden (Erlabrunn, Himmelstadt, Leinach, Margetshöchheim, Retzstadt, Thüngersheim, Zell a. Main, Zellingen) aus den Januarsitzungen 2017 werden die jährlichen Mitgliedsbeiträge durch den Lenkungsausschuss ermittelt und durch Gemeinderatsbeschluss festgelegt. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung geregelt (siehe § 9 der Satzung). Gemäß § 2 der Beitragsordnung setzt sich für ordentliche Mitglieder, nach § 3 Abs. 2 der Vereinssatzung, der jährliche Beitrag in Höhe von 1 € je Einwohner zusammen. Berechnungsgrundlage bilden die letzten gültigen amtlichen statistischen Einwohnerzahlen gemäß der Erhebung des Statistischen Landesamtes (siehe Anhang). Da der Lenkungsausschuss aktuell keinen Grund sieht die Höhe der Mitgliedsbeiträge zu ändern, beträgt der Mitgliedsbeitrag 2018 weiterhin 1 € je Gemeindebürger/in. einstimmig gebilligt
2) Baugebiet Birkäcker, Vergabekriterien für Bauland und redaktionelle Änderung der Richtlinien Nach Mitteilung des Bayerischen Gemeindetages entspricht die in der Sitzung vom 10.10.2017 beschlossene Richtlinie grundsätzlich den Vorgaben der Europäischen Kommission. Sehr positiv bewertet wurde, dass die gemeindlichen Richtlinien inhaltlich schlank und prägnant gefasst sind und sich sehr nah am rechtlich zulässigen Rahmen halten. Es wird jedoch empfohlen, aus Gründen der Klarheit und Bestimmtheit für den Antragsteller sowie zur Begründung in der Präambel Ergänzungen vorzunehmen und z.B. aktuelle Angaben einzutragen. Hierzu wird auf die aktuellen Richtlinien der Stadt Traunstein verwiesen. Dem Gemeinderat lag ein überarbeiteter Entwurf für ein Ansiedlungsmodell vor, bei dem der ursprüngliche Entwurf durch eine Präambel und konkrete Daten zu den Grundstückspreisen und anderen Modalitäten ergänzt wurde: ansiedlungsmodellueberarbeitet.pdf [1.102 KB]
Im Verlauf der Sitzung wurden noch zwei Erläuterungen bzw. Korrekturen vorgenommen: Der Preis für das Grundstück 3970/8 liegt bei 129.800 €. Für die Einkommensobergrenze ist das Jahr 2016 maßgebend. Der Gemeinderat billigte die Richtlinie einstimmig. Der Beschluss über die Zuteilung der Bauplätze dürfte in der Märzsitzung des Gemeinderats erfolgen.
3) Informationen und Termine - Mitteilung des Tourismusvereins „Nördliches Würzburger Land e.V.„ zur derzeitigen Situation und zur Realisierung anstehender Projekte, Da die finanzielle Ausstattung des Vereins bislang nicht geklärt worden ist, werden die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden Anfang Februar die Finanzierung durch die Gemeinden klären.
- Neubau des Mainstegs: Bekanntgabe des Planfeststellungsbeschlusses mit Auslegung der Planunterlagen vom 18.01. – 31.01.2018, Jetzt ist es amtlich
- Ausbau der Mainstraße, Straßenausbaubeitrag, Diskussion über die Abschaffung der Beitragserhebung Bürgermeister Brohm teilte mit, dass die Gemeinde für die laufenden Straßenbauarbeiten in der Mainstraße vorläufig keine Bescheide über Vorauszahlungen an die Grundstückseigentümer versenden wird. Es soll erst einmal abgewartet werden, bis Klarheit besteht, ob die Straßenausbaubeiträge vom Landtag generell abgeschafft werden. Zum Zeitpunkt der Sitzung war noch nicht ganz klar, ob die in Bayern allein regierende CSU sich für die Abschaffung ausspricht, was allerdings zu erwarten war. Wir hatten bereits am 4.1. über diese Problematik informiert: Heißes Eisen Straßenausbaubeiträge
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Niederschrift Gemeinderat am 12.12.17
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niederschriftgr121217.pdf [129 KB]
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Gemeinderatssitzung am 12.12.17
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Tagesordnung:
1) Vereidigung neuer Feldgeschworener gem. § 5 Abs. 1 Feldgeschworenenordnung Herr Johann Steinbauer wurde in der Sitzung als Feldgeschworener vereidigt.
2) Austausch der Straßenbeleuchtung durch energieeffiziente LED-Leuchten - Auftragsvergabe für den Bauabschnitt 2018 In der GR Sitzung am 12.09.2016 wurde der Austausch der Straßenbeleuchtung durch energieeffiziente LED-Leuchten in insgesamt 4 Planungsabschnitten von 2016 bis 2019 beschlossen. Die ersten beiden Planungsabschnitte sind bereits 2016 und 2017 erfolgt und es ist bereits jetzt eine deutliche Energieeinsparung anhand der Stromrechnungen sichtbar. Der weitere Planungsabschnitt für 2018 soll wenn möglich im 1. Quartal des Jahres ausgeführt werden und beinhaltet insgesamt 79 Leuchten. Getauscht werden die Gebiete Am Grabenhügel, Birkachstraße, Grabenweg, Krautgarten, Margaretenstraße, Nelkenweg, Neubergstraße, Obere Steigstraße, Pointstraße, Untere Steigstraße, Schmiedsgasse, Sonnenstraße und Steinerner Weg. Die Kosten des Austauschs dürften sich wegen der Energieeinsparung in 6 bis 7 Jahren amortisiert haben. einstimmig gebilligt
3) Auftragsvergabe des Jahres-LVs "Tiefbau" für 2018-2019 Das Technische Bauamt hat für die kommenden zwei Kalenderjahre 2018-2019 die gemeindlichen Tiefbauarbeiten ausgeschrieben. 7 Baufirmen wurden aufgefordert ein Angebot abzugeben. Es gingen insgesamt 4 Angebote ein. Die vorliegenden Angebote wurden vom Bauamt geprüft und die Ergebnisse mittels Preisspiegel dargestellt. Nach umfassender Prüfung der Leistungsverzeichnisse stellt sich das Angebot der Firma August Ullrich, Elfershausen, als das wirtschaftlichste und annehmbarste Angebot mit einem fiktiven Angebotspreis von (Brutto) fiktiv 505.455,48 € dar. einstimmig gebilligt
4) Genehmigung der Spenden 2014 - 2016 Der 1. Bgm. erläutert, dass 2014 9.311,-- € 2015 15.231,36 € 2016 9.760,38 € an Spenden eingegangen sind. Im Oktober 2008 wurde vom Bayer. Staatsministerium des Innern eine Handlungsempfehlung für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale Zwecke erarbeitet. Diese Handlungsempfehlung hat vor allem das Ziel, die kommunalen Wahlbeamten so weit wie möglich vor dem Risiko eines Verdachts der Strafbarkeit wegen Vorteilsannahme (§ 331 StGB) zu schützen. Die Empfehlungen finden keine Anwendung bei Zuwendungen, deren Entgegennahme nach der allgemeinen Verkehrsanschauung als sozialadäquat (sozial üblich) gilt. Ziel ist die Transparenz und Kontrolle des Zuwendungsvorganges. – Demnach ist die Entgegennahme der Spenden durch den Gemeinderat zu genehmigen. Unter Hinweis auf die Handlungsempfehlung des IMS vom 27.10.2008 wünscht die Rechtsaufsicht, ihr die jeweils ein Kalenderjahr umfassende Zuwendungsliste (mit Angaben zum Zuwendungsgeber, Betrag, Datum, Art, Verwendungszweck, rechtliche Beziehung und Entscheidung über die Annahme) samt Auszug aus der Niederschrift der Gemeinderatssitzung zukommen zu lassen. einstimmig zur Kenntnis genommen
5) Anträge Die Fraktion MM beantragt, zeitnah mit dem Büro arc.grün Kontakt aufzunehmen, um die Planung für die Verbindung zwischen der Mainfähre und dem Sportgelände auf den Weg zu bringen. Ausführliche Informationen zum MM-Antrag finden Sie hier: MM-Antrag zum Ausbau des Fußwegs zum neuen Steg Der SPD-Fraktionsvorsitzende bemängelte, dass die MM schon einmal einen ähnlichen Antrag gestellt habe, dem man in geänderter Form zugestimmt habe. Das ist sicher richtig. Allerdings war inzwischen fast ein halbes Jahr ins Land gegangen, ohne dass die Planung auf den Weg gebracht worden wäre. Außerdem hat die MM nun ganz konkret die Beauftragung des Büros arc.grün beantragt. Bürgermeister Brohm sicherte schließlich zu, dass dem Büro die bereits vorhandenen Unterlagen zur Verfügung gestellt würden. Zusammen mit dem Bauausschuss soll anschließend der Umfang der Planung abgesprochen werden.
6) Informationen und Termine - Wortmeldungen zur Bürgerversammlung am 15.11.17 wortmeldungenbuergerversammlung2017.pdf [31 KB]
- Festlegung der Sitzungstage für Gemeinderat und Bauausschuss im Jahr 2018 - Anfrage zum Angebot „Innerortstarif„ der APG in Margetshöchheim: Das Angebot beinhaltet die Fahrt innerhalb einer Wabe, somit ist die Fahrt nach Zell und Erlabrunn zu 1.-€/Fahrt möglich, nach Leinach wären 2.- €/Fahrt zu zahlen. - Kreisbrandinspektion Würzburg West, Jahresbericht 2017
7) Jahresrückblick des Bürgermeisters
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Niederschrift Gemeinderat 14.11.17
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niederschriftgr141117.pdf [125 KB]
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Gemeinderatssitzung am 14.11.17
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Tagesordnung:
1 Vorstellung der Geschäftsführerin der ILE Main-Wein-Garten Die Allianzmanagerin der Kommunalen Allianz Main-Wein-Garten e.V. wird sich sowie ausgewählte Start- und Leuchtturmprojekte dem Gemeinderat vorstellen. Sitz der ILE-Geschäftsstelle ist zukünftig Thüngersheim. Einzelheiten können Sie der Präsentation entnehmen. vorstellungspraesentation.pptx [707 KB]
2 Freizeitgelände - Präsentation der Möblierung und Ausstattung durch Planungsbüro Ing. Stieber Gem. Beschluss des Bauausschusses vom 24.10.2017 präsentiert Herr Stieber das Gesamtmöblierungskonzept samt Ausstattungsteile und Beleuchtung. Mit den Pflanzungen am 17. und 18. November werden für heuer die Arbeiten am Grillplatz vorerst abgeschlossen. Die Asphalttragschicht am ehemaligen Skaterplatz wurde aufgebracht, die farbige Deckschicht kann erst im Frühjahr 2018 aufgebracht werden. Dann soll auch die Schutzhütte (Kosten gut 14.000 €) aufgebaut werden. Die Hütte erhält ein Holzschindeldach, wofür sich der Gemeinderat bei 2 Gegenstimmen ausgesprochen hat. Zusätzlich soll in der Hütte auf drei Innenseiten Sitzgelegenheiten vorgesehen werden. Über weitere Sitzgelegenheiten soll erst im nächsten Jahr entschieden werden. Derzeit sind nur Steinquader rings um die Feuerstelle vorgesehen. Ebenso will man erst später darüber entscheiden, ob der Grillplatz beleuchtet werden soll. Das könne man im Zuge des 2. Bauabschnitts realisieren, meinte Landschaftsarchitekt Stieber, falls man die Beleuchtung am Radweg bis zum Grillplatz verlängere. Somit scheint es sehr wahrscheinlich, dass man am weiteren Ausbau des Grillplatzes festhalten will. Vor einigen Monaten gab es aus den Reihen der MM angesichts der hohen Kosten für den Grillplatz deutliche Einwände gegen einen weiteren Ausbau des Grillplatzes.
3 Widmung der Straße "Birkäcker" gem. Art. 6 Abs. 2 BayStrWG Am 10.10.2017 erfolgte die Abnahme der neu gebauten Straße im Baugebiet „Birkäcker„. Nach Beschluss vom 20.06.2017 soll diese Straße die Bezeichnung „Birkäcker„ erhalten. Mit dem Beschluss zur Widmung der Straße „Birkäcker„ wird diese Straße zur öffentlichen Straße. einstimmig beschlossen
4 Altortpreis 2017 - Festlegung der Preisträger Im Rahmen des Neujahrsempfangs 2018 sollen wieder die Preisträger für den Altortpreis 2017 ausgezeichnet werden. Folgende Vorschläge wurden unterbreitet: Komplettsanierung: Dorfstraße 24 Teilsanierung: Vorderhaus mit Hoftor Schmiedsgasse 4 Detailsanierung: Außentreppe und Fenstergewände Erlabrunner Str. 25 einstimmig beschlossen
5 Informationen und Termine Baugebiet Birkäcker: Grundsätzliche Zustimmung zum Rangrücktritt für Finanzierungen Da dies Darlehensgeber grundsätzlich fordern, stimmte der Gemeinderat einstimmig zu, um eine zeitnahe Bebauung zu ermöglichen.
Angebot des KU des Landkreises Würzburg zum APG-Seniorenabo Da damit eine erhebliche Mehrbelastung für die Gemeindeverwaltung verbunden ist, soll die Verwaltung erst einmal weitere Informationen einholen.
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Niederschrift GR 10-10-17
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17.10.17: niederschriftgr101017.pdf [125 KB]
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Gemeinderatssitzung am 10.10.17
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Tagesordnung:
1) Vereidigung des neuen Gemeinderates Stefan Herbert gem. Art. 31 Abs. 4 GO Gemeinderat Stefan Herbert hat die Annahme der Wahl zum Gemeinderat erklärt und rückte somit für Frau Reuther im Gemeinderat nach. Bgm. Brohm nahm die Eidesleistung nach Art. 31 Abs. 4 GO ab, somit vertritt nun Stefan Herbert die SPD im Gemeinderat.
2) Die öffentliche Sitzung wurde durch einen nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt unterbrochen, so dass die öffentliche Sitzung erst 45 Minuten später fortgesetzt wurde.
3) Jahresrechnung 2016 - Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen - Feststellung der Jahresrechnung 2016 und Entlastung Am 04. September 2017 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Margetshöchheim geprüft. Auf den vorliegenden Rechenschaftsbericht, die Liste der Überschreitungen mit Erläuterungen und die Prüfungsfeststellungen wird insoweit verwiesen. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Gemeinderat Norbert Götz, berichtete in der Sitzung über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016. Der Gemeinderat billigte einstimmig die Haushaltsüberschreitungen, stellte die Rechnung für das Haushaltsjahr 2016 fest und erteilte Entlastung.
4) Festlegung von Vergaberichtlinien bzw. Bedingungen für den Verkauf von gemeindlichen Baugrundstücken im Baugebiet "Birkäcker" Die Erschließung des Baugebietes „Birkäcker„ ist weitgehend fertiggestellt. Derzeit werden die Vermessungsarbeiten durchgeführt, so dass die Grundstücksgrenzen vor Ort erkennbar sind. Bis zum Jahresende soll auch die lt. Lärmschutzgutachten erforderliche Erhöhung der Lärmschutzwand abgeschlossen sein. Nachdem bereits eine sehr hohe Nachfrage nach Baugrundstücken besteht, sollte die Ausschreibung der drei gemeindlichen Baugrundstücke und deren Vergabe auf objektiven, nicht diskriminierenden und im Voraus bekannten Kriterien erfolgen. Hierzu boten sich letztlich folgende Varianten an: Vergabe auf der Grundlage des höchsten Gebotes, oder
Vergabe nach Festlegung des jeweiligen Verkaufspreises im Losverfahren, oder
Vergabe nach den Leitlinien der vergünstigten Überlassung von Baugrundstücken des so genannten Einheimischenmodells.
Zu letztgenannter Variante hat die Europäische Kommission nach langjährigen Verhandlungen zwischen der Staatsregierung und der Bundesregierung neuen Leitlinien (s. Anlage) zugestimmt. Ein Beitrag des bayerischen Gemeindetages über das Ziel und den Inhalt dieser Leitlinie sowie ein Entwurf eines Margetshöchheimer „Einheimischenmodells„ lagen den Sitzungsunterlagen bei: entwurfrichtlinieneinheimischenmodell.pdf [623 KB]
Bei diesem Modell gibt es 2 Stellschrauben, die nach dem derzeitigen Stand nicht verändert werden können: - die Einkommensobergrenze von 51.000 € - die Anzahl der Punkte für Ortszugehörigkeit und ehrenamtliche Tätigkeit darf die Zahl der sozialen Punkte nicht überschreiten. Damit soll verhindert werden, dass die Ortszugehörigkeit überproportional gewertet wird
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss, die drei gemeindlichen Grundstücke im Baugebiet „Birkäcker„ nach dem sog. Einheimischenmodell zum Kauf anzubieten. An diesem Modell wurden einige Änderungen beschlossen. Die wichtigsten Änderungen unter Punkt 3 sind: - Pflegestufe wird durch Pflegegrade ersetzt, wobei es für jeden Pflegegrad 1 Punkt gibt - bei der Ortszugehörigkeit zählt lediglich der Wohnsitz, für den Arbeitsplatz am Ort gibt es keine Punkte - bei der Rubrik "Ehrenamt" zählt lediglich die Zugehörigkeit zum geschäftsführenden Vorstand beziehungsweise eine dauerhafte ehrenamtliche Tätigkeit
Für die Baugrundstücke im Baugebiet „Birkäcker„ wurden folgende Verkaufspreise incl. Erschließungskosten festgelegt: Flurnummer 3964/1, Birkäcker 1, 520 qm: 230 € Flurnummer 3970/7, Birkäcker 8, 549 qm: 200 € Flurnummer 3970/8, Birkäcker 10, 649 qm: 200 €. lageplangrundstueckebirkaecker.pdf [555 KB]
5) Informationen und Termine - Johann Steinbauer wird zum Feldgeschworenen ernannt, so dass es wieder sieben Feldgeschworene gibt. - Die Gemeinde Margetshöchheim spendet für die Gestaltung des "Wegs der Erinnerung" zur Aumühle, der an die Deportation der unterfränkischen Juden erinnert, 500 €. Wir berichteten über dieses Projekt am 28.9.
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Niederschrift Gemeinderat 12-9-17
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niederschriftgr12917.pdf [128 KB]
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Gemeinderatssitzung am 12.9.17
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Tagesordnung:
1 Niederlegung des Amtes als Gemeinderat gem. Art. 48 Abs. 1 GLKrWG Eine Gemeinderätin der SPD-Fraktion hat aus persönlichen Gründen ihr Gemeinderatsmandat niedergelegt. Erster Nachrücker auf der SPD-Liste wäre Stefan Herbert. Der Gemeinderat nahm das Rücktrittsgesuch von SPD-Gemeinderätin Marion Reuther einstimmig an.
2 Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes, Vorstellung und Auftakt Das Ingenieurbüro Renninger wird dem Gemeinderat über die Vorgehensweise zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans informieren. Hier finden Sie die Präsentationen, die erst zur Gemeinderatssitzung vorlagen. praesentationauftaktmargetshoechheim.pdf [1.708 KB]
und terminplanmargetshoechheim.pdf [326 KB]
Der Gemeinderat nahm die Vorgehensweise einmütig zur Kenntnis. Die Fraktionen werden bis zur Oktobersitzung jeweils ihre Vertreter für die Workshops zum Feuerwehrbedarfsplan benennen.
3 Vorstellung der Planungen zur Errichtung eines Kolumbariums im Friedhof an der Rosenstraße Die Überlegungen und Planungskonzepte für die Errichtung eines Kolumbariums im Friedhof an der Rosenstraße wurden bereits in der Bauausschusssitzung am 13.06.17 erläutert. Bei diesen ersten Entwürfen wurde von einer Ausstattung mit 600 Urnenplätzen ausgegangen. Die Finanzierung soll durch den Investor auf eigenes wirtschaftliches Risiko erfolgen. Die Gemeinde könnte im Gegenzug für die Bereitstellung von vorhandenen Flächen Andachtsräume und Toilettenanlagen den Besuchern zur Verfügung stellen. Die Planungen sollen dem Gemeinderat in der Sitzung vorgestellt werden. Nähere Informationen unter Top 1 der Bauausschusssitzung vom 13.6.17: Bauausschusssitzung am 13.6.17 In einer ausführlichen Diskussion wurden u.a. Bedenken geäußert, wie man sich etwa im Falle einer Insolvenz rechtlich absichern kann. Es wurden auch Befürchtungen laut, dass so ein Projekt nicht zu Margetshöchheim passen könnte. Einig war man sich, dass man dem Projekt nur zustimmen könne, wenn die Gemeinde weder finanziell noch organisatorisch dadurch belastet werde. Schließlich gab man mit 15:1 Stimmen grünes Licht für die weitere Verfolgung der Pläne durch den Investor.
4 Bebauungsplan "Fahräcker" und 6. Änderung des Flächennutzungsplanes, Entwürfe zur Durchführung der vorgezogenen Bürger- und Behördenbeteiligung Das Bauleitverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Fahräcker„ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes wurde letztmals in der Sitzung am 11.10.2016 behandelt. Es wurde damals beschlossen, den Umgriff des Planungsgebietes in Richtung Süden zu erweitern. Die Plandarstellungen wurden inzwischen in Absprache mit der Verwaltung überarbeitet bzw. aktualisiert. Weiterhin wurde das grünplanerische Konzept weiter ausgearbeitet. Nach Ergänzung der Begründung zum Bebauungsplan sollen in den nächsten Wochen die vorgezogene Bürgerbeteiligung sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung stattfinden. Gleichzeitig wird im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan geändert. Die Planfassungen werden vom Ingenieurbüro Arz, Frau Eick in der Sitzung vorgestellt. Sobald uns die Unterlagen vorliegen, werden wir Sie näher informieren. Der Gemeinderat stimmte sowohl der Änderung des Flächennutzungsplans wie auch dem Bebauungsplan Fahräcker einstimmig zu und gab seine Zustimmung zur Fortführung des Verfahrens.
5 Altortsanierung; Beschluss zur Erweiterung des Sanierungsgebietes Eines der wichtigsten Ziele bei der Ausarbeitung des „Masterplanes Mainlände„ war die Untersuchung über die Erweiterung des Sanierungsgebietes „Altort„ . Vor dem Hintergrund des Neubaus des Mainstegs im Bereich der Sportanlagen wurden hierzu die räumlich-funktionalen Zusammenhänge zur Anbindung des Altortes, die entstehenden Probleme sowie die neuen Ziele bestimmt. Als strukturelle Mängel wurden danach deutlich: Nutzungskonflikte zwischen Erschließungsverkehr und Freizeitverkehr,
Nutzungskonflikte aus dem Betrieb des Seglervereins mit Freizeitverkehr,
eingeschränkte Erholungsmöglichkeiten im Bereich der Mainwiesen,
Gestaltungs- und Funktionsmängel im Bereich Anger sowie
ungeordnetes Parken.
Als Ziele wurden festgelegt: Stärkung der Identität des Altortes und Erhalt der historischen Ortsstruktur,
Verkehrsberuhigung und Sicherung der Mobilität,
Hinwendung der gemeindlichen Aktivitäten zum Main,
Stärkung des Altorts als Wohn- und Versorgungsstandort,
Verbesserungen der Infrastruktur für Erholung und Fremdenverkehr.
Mit den genannten Zielen soll das altortnahe Sport- und Freizeitangebot am Main ausgebaut und die Verbindung zum neuen Mainsteg und nach Veitshöchheim gestärkt werden. Die Erweiterungsflächen waren im „Masterplan Mainlände„ dargestellt. Sie umfassen in nördlicher Richtung die Flächen zwischen Radweg und Main bis zur Pumpstation sowie in südlicher Richtung die Flächen zwischen Radweg und Main mit geplanten Parkplatzflächen bis einschließlich der Sportanlagen in Höhe des derzeit im Bau befindlichen Sportheims. Betroffen sind ausschließlich Flächen der Gemeinde, der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, des Abwasserzweckverbandes sowie der im Erweiterungsgebiet liegenden Vereine. erweiterungsanierungsgebietnord.pdf [327 KB]
erweiterungsanierungsgebietsueden.pdf [245 KB]
Der Erweiterung nach Süden, ergänzt durch das alte Wasserhaus in der Würzburger Straße und einen Korridor vom Main bis zum Wasserhaus, stimmte der Gemeinderat einstimmig zu. Bei der Erweiterung nach Norden schlug 2. Bürgermeister Etthöfer vor, die Abwasserpumpstation und das dort liegende Regenüberlaufbecken aus der geplanten Erweiterung herauszunehmen, da es keinen Grund gebe, ein technisches Abwassersystem als Sanierungsgebiet auszuweisen. Der Gemeinderat stimmte schließlich mit den Stimmen von CSU und SPD gegen die 5 Stimmen der MM der Erweiterung mit dem Abwassergelände zu. Die von SPD-Gemeinderätin Kircher verteidigte Hereinnahme des Abwasserbereichs in das Sanierungsgebiet ging auf die ISEK- und Masterplanung von Prof. Schirmer zurück, der dort einen Schul- und Bürgergarten ins Gespräch gebracht hat. Wer die dortige Situation am Ortsende im Bereich des Radwegs nach Erlabrunn mit einem überdimensionalen Regenüberlaufbecken, einer Abwasserpumpstation und einer Lagerfläche des Bauhofs kennt, kann sich dort beim besten Willen weder einen Bürgergarten noch ein Sanierungsgebiet vorstellen. Über die Hereinnahme des geplanten Parkplatzes in der Ludwigstraße ins Sanierungsgebiet war man sich einig, da dieser Parkplatz für die Entlastung der prekären Parksituation im Altort eminent wichtig ist.
6 Informationen und Termine vorlageinfo917.pdf [50 KB]
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Niederschrift 19.7.17
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Gemeinderatssitzung am 19.7.17
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Tagesordnung
Bereits um 18 Uhr stellten Architektur-Studierende der Fachhochschule ihre Entwürfe für die Umnutzung des Obsthallengeländes vor. Gemeinsam war fast allen Entwürfen die Verbindung zur Dorfstraße und die Überplanung der unbebauten Fläche im mittleren Bereich der Dorfstraße. Da es keine Vorgaben für die Planungen gab, gingen verständlicherweise nur einige der Arbeiten auf die von der Gemeinde angedachten Nutzungen ein. Meistens wurde im Erdgeschoss eine öffentliche oder gewerbliche Nutzung vorgesehen, das Obergeschoss war meist einer Wohnnutzung vorbehalten. Etliche sahen auch Stellplätze in einer Tiefgarage vor. Bürgermeister Brohm will die Arbeiten drucken lassen.
1 Abschlusspräsentation des Energienutzungsplanes für die Gemeinde Margetshöchheim Die Präsentation veröffentlichen wir in den nächsten Tagen.
2 Ausbau der Mainstraße zwischen Ludwigstraße und Rathaus, Auftragsvergabe für die Tiefbauarbeiten Auf die Ausschreibung hin haben lediglich 2 Firmen ein Angebot abgegeben. Der günstigste Bieter lag mit einem Angebot von ca. 1,35 Mio € etwa 8% über der Kostenberechnung. Vor allem die Kosten für Wasser und Kanal liegen deutlich über der Kostenberechnung des Ingenieurbüros. An der Gemeinde bleiben rund 903.000 € hängen. Die Städtebauförderung der Regierung von Unterfranken beteiligt sich mit 308.000 €, die Anlieger werden mit 118.000 € belastet. Da in dem Maßnahmenpaket auch der Fußweg von der Busendhaltestelle zu Tegut enthalten ist, beteiligt sich Tegut mit 22.700 €. Da die Kosten für die Wasserleitung deutlich höher als veranschlagt waren, stand zur Diskussion, die etwa 25 Jahre alte Wasserleitung nicht zu erneuern. der Gemeinderat beschloss allerdings, die Wasserleitung doch auszuwechseln. Anschließend stimmte der Gemeinderat einstimmig der Gesamtbaumaßnahme zu.
3 Tourismusverein; Panorama-Höhenweg im ZWEIUFERLAND am Main In der Sitzung wird das Konzept des Tourismusvereins Nördliches Würzburger Land e.V., einen Höhen-Panorama-Wanderweg anzulegen, der alle Mitgliedsgemeinden des Tourismusvereins (Erlabrunn, Leinach, Margetshöchheim, Retzstadt, Thüngersheim, Veitshöchheim, Zell a. Main und Zellingen/Retzbach) einbindet, vorgestellt. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt nun entsprechend der dargestellten Konzeption in enger Absprache mit den örtlich zuständigen Stellen. Für die Ausgestaltung ist nunmehr die Anschaffung von Wegweisern, Hinweisschildern, Info-Tafeln, Ortstafeln, Flyer mit Kartierung und Außenmöbel erforderlich. Die beteiligten Gemeinden haben sich bereit erklärt, die anteiligen Aufwendungen zu übernehmen sowie die Aufstellung/Montage durch den Bauhof vornehmen zu lassen. Für die erforderliche Ausstattung ermittelt sich für die Gemeinde Margetshöchheim nach aktuellem Stand ein Gesamtbetrag von 8.500 € zzgl. Mehrwertsteuer. Der gemeindliche Beschluss ist notwendiger Bestandteil für den Förderantrag bei der Landesanstalt für Wein- und Gartenbau, die das Projekt voraussichtlich mit 50 Prozent des Nettobetrages bezuschussen wird. einstimmig gebilligt Die Aufstellung einer Natursteinsitzgruppe wurde bei einer Gegenstimme befürwortet.
4 Waldbewirtschaftung, Projekt "Waldnaturschutz im Gemeindewald" Mit dem Projekt „Waldnaturschutz im Gemeindewald„ soll das Ziel der Fortführung der naturnahen Waldbewirtschaftung erhalten und mit einem Biotopbaum- und Totholzkonzept kombiniert werden. Hierdurch wird insbesondere die Artenvielfalt der Pflanzen und Tiere gefördert. Als wertvoller Beitrag für die ökologische Entwicklung soll auf die Nutzung von Alt- und Biotopbäumen stärker verzichtet werden, zumal finanzielle Einbußen gering sind. Im Rahmen eines Flurganges mit dem Umweltausschuss wurde das Konzept vor Ort eingehend dargestellt. Der Umweltausschuss befürwortete das Konzept. foliennaturschutzimgemeindewald.pdf [760 KB]
einstimmig gebilligt
5 Städtebauförderung, Jahresantrag 2018 Die Anmeldung und Besprechung der Maßnahmen für den Jahresantrag 2018 erfolgt am 18.07.2017 in der Regierung von Unterfranken. Als einzige Ordnungsmaßnahme des Jahres 2018 ist der Ausbau der Mainstraße geplant. Die förderfähigen Kosten dieser Maßnahme belaufen sich auf 546.000 €. Als nachfolgendes Projekt, welches im Jahre 2019 angegangen werden könnte, ist der Ausbau des Parkplatzes in der Ludwigstraße in den Fortschreibungsjahren vorgesehen. Zugleich werden dann auch weitere Planungen für die Verbindung zwischen der Mainfähre und dem Standort des neuen Mainstegs am Sportplatz anstehen. Als neue, zukünftige Maßnahme wurde auch die Umgestaltung der Grünflächen an der Birkachstraße mit aufgenommen. Nach Abbruch des Ludwig-Volk-Stegs im Frühjahr 2020 ist dann auch die Sanierung des Platzes an der Mainstraße im Zeitplan neben den übrigen Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt. entwurfbedarfsmitteilung2018.pdf [595 KB]
Im Zuge der Diskussion wurde der MM-Antrag MM will beschleunigten Wegebau zum Steg mitbehandelt. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, zusätzlich die Planung für den Fußweg zum neuen Steg für die Jahre 2018 und 2019 aufzunehmen. Die Planung soll bereits 2017 auf den Weg gebracht werden. Über die sehr ausführliche und kontroverse Diskussion zu diesem Punkt berichten wir gesondert.
6 Anträge MM will beschleunigten Wegebau zum Steg
7 Informationen und Termine - Zuwendungsbescheid vom 26.06.17 zur Unterstützung des Breitbandausbaus für die Inanspruchnahme von externen Planungsleistungen (Vollförderung) i.H.v. 50.000.- €,
- Gemeinde Veitshöchheim, Bebauungsplan „Sandäcker„, nochmalige Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB,
- Ergebnis der Nitratuntersuchungen vom 19.06.2017 Bürgermeister Brohm und 2. Bürgermeister Etthöfer berichteten über den bedrohlichen Anstieg der Nitratwerte im Trinkwasser Weitere Informationen finden Sie hier: Unsere Trinkwasserversorgung ist extrem gefährdet und Da wurde am eigenen Ast gesägt
- Abriss des Ludwig-Volk-Stegs im April 2020; Erhaltung des Uferpfeilers. Der Gemeinderat verzichtete einstimmig darauf, einen Teil des Uferpfeilers als Relikt stehen zu lassen.
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Protokoll der Gemeinderatssitzung am 20.6.17
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niederschriftgr20617.pdf [173 KB]
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Gemeinderatssitzung am 20.6.17
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Tagesordnung:
1 Vorstellung der Ergebnisse aus der Parkraumanalyse sowie Entwurfsplanungen für Parken in der Ludwigstraße und an der ehemaligen Obsthalle Der erste Vorentwurf der Parkraumanalyse wurde den Fraktionen bereits zugestellt. Inzwischen wurden auch die auf Privatgrund vorhandenen Stellplätze und Garagen innerhalb des Sanierungsgebietes erfasst und ausgewertet. Die überarbeitete Fassung der Parkraumanalyse wird vom Architekturbüro Schröder in der Sitzung vorgestellt. Weiterhin wurden für künftig geplante Stellplatzflächen in der Ludwigstraße und in der Pointstraße Vorentwürfe mit Kostenschätzungen vorbereitet, die ebenfalls in der Sitzung vorgestellt werden. Am Standort „Ludwigstraße„ können gemäß Planungsalternative 1 (Abriss des Wohnhauses) 34 Stellplätze ausgewiesen werden, bei Planungsalternative 2 (Erhalt des Wohnhauses) können bei optimaler Ausnutzung 32 Stellplätze entstehen. In beiden Alternativen ist die Unterbringung eines öffentlichen WC-Gebäudes geplant. Weiterhin könnten auf der Stellplatzfläche eine Ladestation für Elektromobilität und Informationstafeln berücksichtigt werden. Alternative 1 wird mit Abbruchkosten auf ca. 650.00.- € geschätzt, Alternative 2 auf 520.000.- €. konzeptmiterhalt.pdf [898 KB]
konzeptpointstrasse1.pdf [581 KB]
konzeptpointstrasse2.pdf [535 KB]
margetshoechheimparkraumanalysekap12170428.pdf [1.000 KB]
Da bei der ursprünglichen Analyse nur die Garagen und Carports, nicht aber die privaten Stellplatzmöglichkeiten in den Höfen und Grundstücken berücksichtigt waren, ermittelte Verwaltungsleiter Roger Horn diese zusätzlichen Parkressourcen, so dass sich das Parkraumdefizit im überarbeiteten Konzept deutlich verringerte. Statt der ursprünglich ermittelten fehlenden 378 Parkplätze, fehlen nun lediglich 79 Stellplätze. Das ist allerdings nur realistisch, wenn diese Stellmöglichkeiten in den Höfen auch tatsächlich genutzt werden, was in der Regel nicht der Fall ist. Grundsätzlich kann so ein Parkraumkonzept auch aus anderen Gründen nur bedingt belastbar sein, da sich der Fahrzeugbestand ständig ändert. Man kann allerdings davon ausgehen, dass die Anzahl der Kraftfahrzeuge gerade im Altort durch den Zuzug junger Familien zunimmt. In der folgenden Präsentation finden Sie das aktuelle Parkraumkonzept und die aktuellen Vorschläge für die Schaffung zusätzlichen Parkraums in der Ludwigstraße und auf dem Obsthallenareal und zusätzlich überschlägige Kostenschätzungen. 170620gemeinderatssitzung.ppt In der anschließenden Aussprache billigte der Gemeinderat das Konzept einstimmig als Grundlage für mögliche Planungen und vor allem als Argumentationshilfe für die Verhandlungen mit der Städtebauabteilung bei der Regierung. Im Gemeinderat war man sich auch einig, dass die Umgestaltung des Grundstücks in der Ludwigstraße schon allein aus Kostengründen Priorität hat. Dass dort ein Parkplatz mit gut 520.000 € für 32 Stellplätze trotzdem nicht gerade billig wird, liegt vor allem daran, dass der Platz mit Rücksicht auf die Nachbarn und das Umfeld eingegrünt und ansehnlich gestaltet werden muss. Im Gemeinderat zeichnete sich auch deutlich die Tendenz ab, das Haus Ludwigstraße 19 nicht abzureißen, sondern eventuell mit einem gewissen Grundstücksstreifen darum herum zu veräußern. Die Planung hat zudem gezeigt, dass durch einen Abriss nur zwei Parkplätze mehr gechaffen werden könnten. Grundsätzlich muss man berücksichtigen, dass all diese Planungen vorläufig mehr Planspiele sind, da es noch viele Unbekannte gibt, etwa eine mögliche Förderung durch die Regierung. Sicher dürfte jedoch sein, dass manche "Ideen" nicht akzeptabel sind, etwa die Schaffung von zwei öffentlichen Toiletten im Vorgarten des Hauses Ludwigstraße 19.
Über die Planungen für das Obsthallengelände informieren wir Sie in den nächsten Tagen.
2 Baugebiet Birkäcker, Vergabe des Straßennamens Für die spätere Widmung der Erschließungsstraße im Baugebiet Birkäcker sowie für die Hausnummernvergabe ist die Bestimmung eines Straßennamens erforderlich. Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für den Straßennamen "Birkäcker" aus.
3 Änderung der Gestaltungssatzung; Ergänzung der Regelungen für Rolladenkästen und Außenkamine Die Frage der möglichen Ergänzung von Bestimmungen in der Gestaltungssatzung wurde bereits in der Bauausschusssitzung am 13.06.2017 vorberaten. Sowohl die Regelungen zur Gestaltung und Zulässigkeit von Rollläden als auch die Zulässigkeit von Edelstahlkaminen ist nicht eindeutig in der Gestaltungssatzung geregelt. Hinsichtlich der Regelung der Zulässigkeit von Rollläden empfiehlt der Sanierungsbeauftragte, Herr Schröder folgende Formulierung aufzunehmen: „Rollläden sind nur zulässig, wenn die ursprüngliche Fensterproportion beibehalten und das Erscheinungsbild der Fassade nicht beeinträchtigt wird. Sie dürfen nicht über den Fensterrahmen in die Verglasung hineinragen. Rollladenkästen sind so einzubauen, dass sie von außen nicht sichtbar sind. Sie dürfen die Fensterkonstruktion nicht verdecken. Kästen und Rollläden dürfen nicht über die äußere Putzflucht hinausragen. Die Farbe der Rollladenkästen ist an die Farbgebung der umliegenden Bauteile anzupassen. Sie muss sich in das Gesamtbild der Fassade einfügen.„
Dem Vorschlag von Gemeinderat Götz, die Satzung derzeit nicht zu ändern, schlossen sich nur 4 Gemeinderäte aus der CSU-Fraktion an. Bürgermeister Brohm plädierte dafür, grundsätzlich Klappläden in der Satzung zu verankern. Auf Antrag kann der Bauausschuss Ausnahmen zu lassen, für die dann die Bestimmungen im Vorschlag des Sanierungsbeauftragten gelten. Dem stimmte der Gemeinderat mit 11:3 Stimmen zu.
Hinsichtlich der Zulässigkeit von Außenkaminen empfiehlt Herr Schröder, entweder grundsätzlich außenliegende Kamine auszuschließen oder diese nur im nicht einsehbaren Bereich zuzulassen bzw. hochglänzende Edelstahlkamine und Kunststoffkamine als unzulässig zu erklären. Stattdessen könnten Metallausführungen mit grauer bzw. anthrazitfarbener Beschichtung zugelassen werden. Sowohl Rollläden als auch Außenkamine sollten grundsätzlich von der Bezuschussung ausgeschlossen werden. Im Bauausschuss wurde nach intensiver Vorberatung hierzu keine eindeutige Empfehlung gegeben. Hierzu wurde unter anderem argumentiert, dass die aufgeführten Fälle eher selten zu behandeln sind und eine sinnvolle Satzungsregelung für alle unterschiedlichen Gebäude im Sanierungsgebiet kaum möglich sein wird, sodass eine Entscheidung im Einzelfall möglich sei. Da hinsichtlich der Außenkamine noch erheblicher Klärungsbedarf besteht, schloss sich der Gemeinderat einstimmig dem Vorschlag von Bürgermeister Brohm an, die Problematik noch einmal mit dem Sanierungsbeauftragten zu besprechen.
4 Anträge Die Fraktion MM beantragt, über den Bayerischen Gemeindetag und Fachbehörden Informationen einzuholen, um eine Durchsetzung des Sanierungszwangs im Sanierungsgebiet für Eigentümer, die Wohnhäuser verkommen lassen, zu ermöglichen. Dies wird damit begründet, dass einige Eigentümer bewusst die Baufälligkeit historischer Bausubstanz in Kauf nehmen würden. Solche Gebäude sollen vor dem Verfall bewahrt werden. antragmmsanierungszwang.pdf [36 KB]
Der Antrag wurde einstimmig gebilligt.
5 Informationen und Termine Hierzu informieren wir Sie in Kürze.
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Niederschrift Gemeinderat 9.5.17
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niederschriftgr9517.pdf [236 KB]
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Gemeinderatssitzung am 9.5.17
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Tagesordnung:
1 Bebauungsplan Birkäcker, Bürger- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB, Behandlung der Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss vorlagebplbirkaecker.pdf [231 KB]
Der Satzungsbeschluss wurde einstimmig gebilligt.
2 Grillplatz - Auftragsvergabe der Tiefbau- und Landschaftsgärtnerischen Arbeit vorlagegrillplatz517.pdf [152 KB]
Im Angebot sind die Kosten für die Schutzhütte noch nicht enthalten, so dass bei den reinen Baukosten mit Kosten in Höhe von ca. 170.000 € zu rechnen ist. Zusätzlich müssen noch die Architektenkosten und weitere Nebenkosten veranschlagt werden, so dass die Gesamtmaßnahme - ohne die Grundstückskosten - auf gut 190.000 € kommen dürfte. Die Kosten für den Grunderwerb lagen bei etwa 40.000 €. Der Gemeinderat stimmte der Auftragsvergabe gegen 2 Stimmen aus den Reihen der MM-Fraktion zu.
3 Feuerwehrgerätehaus - Auftragserteilung an das Ing.-Büro für die Objektplanung Kanal und Ölabscheider vorlagevergabevorschlagffwkanal.pdf [142 KB]
Der Auftragserteilung für die Leistungsphasen 1-3 mit Kosten von rund 3.150 € stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.
4 Angebot zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes vorlagefeuerwehrbedarfsplan.pdf [92 KB]
Einstimmig beauftragt. Mit den Gemeinden, Erlabrunn und Zell soll noch einmal geklärt werden, ob die Koordinierung der Bedarfspläne für alle beteiligten Feuerwehren nicht der fiskalisch und faktisch sinnvollste Weg ist.
5 Informationen und Termine vorlageinfogr517.pdf [49 KB]
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Niederschrift Gemeinderatssitzung am 4.4.17
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niederschriftbuergerinfo8.pdf [121 KB]
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Gemeinderatssitzung 4.4.17
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Tagesordnung:
1) Umbau und Sanierung Rathaus - Mehrkosten durch verdeckte Baumängel und Auftragsvergabe Putz- und Malerarbeiten außen
Im Laufe der Bauarbeiten im Bereich des Flur- und Sanitärkerns im Erdgeschoss wurde entdeckt, dass in den 70er Jahren, bei einer Erhöhung der Decke über Erdgeschoss, die alte nichttragfähige Decke belassen und Wände des darüber liegenden Geschosses statisch nicht abgefangen wurden. Dies stellt eine erhebliche Gefahr für das Tragsystem in diesem Bereich dar und muss zwingend behoben werden. Außerdem weist die damals neu eingezogene Stahlbetondecke ebenfalls erhebliche Mängel auf, die eine Betonsanierung unumgänglich machen, da die Brandschutzeigenschaften, die diese Decke haben muss, sonst nicht gewährleistet werden können. Da man auf Grund dieser Erkenntnisse nicht wusste, wie es sich mit dem Rest der Decke im Erdgeschoss verhält, mussten weitere Öffnungen in den abgehängten Decken des Bauamtes und des Einwohnermeldeamts gemacht werden, um auch hier die Deckenbereiche auf Mängel zu untersuchen. Nach dem derzeitigen Stand dürften dort keine statischen Mängel vorliegen. Allerdings wurden dort die Zwischenwände nicht an die 1977 eingezogene höhere Decke angepasst. Der Statiker wurde zusammen mit dem Architekten gebeten, Lösungen mit Kosten aufzuzeigen. Diese werden in der Sitzung vorgetragen. In der Gemeinderatssitzung vom 14.03.17 wurde beschlossen, die Außenfassade neu streichen zu lassen, um sich bei einer späteren Außensanierung die Gerüstkosten von momentan ca. 12.000 € zu sparen. Das große Vordach an der Ecke zur Mainstraße wurde bereits abgebrochen und die Putz- und Malerarbeiten für die Außenfassade ausgeschrieben. Am 04.04.17 findet die Submission der beschränkten Ausschreibung statt. Die Submissionsergebnisse werden in der Gemeinderatssitzung vorgetragen. Angesichts der zu erwartenden deutlichen Kostenmehrung wegen der statischen Probleme muss der Gemeinderat entscheiden, ob die Putz- und Malerarbeiten trotzdem beauftragt werden sollen. siehe: statisches Deckenproblem und rostiger Baustahl
Für den barrierefreien Umbau des Rathauses und die energetische Teilsanierung waren ursprünglich 919.493,97 € veranschlagt. Weitere teilweise bereits gebilligte Maßnahmen schlagen mit folgenden Summen (ca.) zu Buche: Elektrounterverteilung: 6.765 € Elektrohauptverteilung: 12.701 € Abbruch Vordächer: 10.446 € Krananschluss: 772 € zusätzliches Vordach Hof: 3570 € Außenputz: 20.000 € Mehrpreis für Sonnenschutzglas der Fenster: 5.000 € Mehrung für Tür im Treppenhaus: 4.611 € Schließanlage: 18.000 € Beseitigung von statischen Mängeln und Baupfusch: 70.000 € Umbau Aufzugschacht: 7.020 €
Macht insgesamt: 1.078.381 € Da im Haushalt lediglich 1.000.000 € vorgesehen waren, hat der Gemeinderat die Haushaltsüberschreitung einstimmig gebilligt. Ebenso wurden die zusätzlichen Maßnahmen für den Außenputz, die Begebung der Baumängel und die Aufzugsänderung einstimmig gebilligt.
2) DB Netz AG - Nachrüstung von Rettungsplätzen an Tunneln
Das Ingenieurbüro Bobrowski hat im Auftrag der DB Netz AG zwei Verträge für die Nutzung und Sicherung der Zufahrten zum Tunnelportal des Neubergtunnels in Margetshöchheim übersandt. Gegenstand der vertraglichen Regelung sind die Wege Fl.Nr. 6574, 7373, 7538, 7562, 7572 und 7586 (Zufahrt Zeilweg über Buchert, Margaretengereutfeld, Höchheimer Rain zum Tunnelportal und weiter über Bärental bis zur Gemarkungsgrenze Erlabrunn). Grundlage der Verträge ist das inzwischen rechtskräftige Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Rettungsplätze an Bahntunneln. Auf die Vorlagen wurde insoweit Bezug genommen. Der Bauerlaubnisvertrag regelt die Benutzung der Wege während der Bauzeit, der Gestattungsvertrag soll die dauerhafte Sicherung der Zufahrt für Rettungseinsätze sichern. Zudem will die Bahn eine Teilfläche von 96 qm; aus dem Flurstuck Nr. 7562 im Kurvenbereich der Zufahrt zum Rettungsplatz Neubergtunnel erwerben. Ein Ortstermin hat inzwischen stattgefunden, bei dem geklärt werden sollte, ob die Gemeinde für einen möglichen erhöhten Aufwand für die Instandhaltung der betroffenen Wege aufkommen muss. Dies wurde von den Vertretern der DB verneint. Nun geht es vor allem darum, dass dies auch im Vertragstext eindeutig festgehalten wird. Der von der Gemeinde angestrebte Grundstückstausch wird von der DB abgelehnt. Weitere Informationen unter Gemeinderatssitzung am 17.1.2017 unter TOP 5
Der Grunderwerb der DB für den Rettungsplatz und der Gestattungsvertrag für die Wegebenutzung durch die DB wurden einstimmig gebilligt. Da die Regelung über den Unterhalt der Wege und den Winterdienst zu schwammig war, wurde die Entscheidung über diesen Vertrag vertagt, bis eine klare einvernehmliche Formulierung ausgearbeitet ist.
3) Informationen und Termine Bürgermeister Brohm informierte über die Ergebnisse im bisherigen Planfeststellungsverfahren für den neuen Mainsteg. Es seien keine gravierenden Einwände eingegangen. Baubeginn sei im März 2018, nach einer eineinhalbjährigen Bauzeit soll der Steg eröffnet werden. Der Rückbau des alten Stegs solle erst während der üblichen mehrwöchigen Schifffahrtssperre im Frühjahr 2020 erfolgen, so dass Margetshöchheim während einiger Monate über zwei Stege verfüge. MM-Fraktionsvorsitzender Andreas Raps kritisierte, dass in der Planfeststellung die Entfernung von bis zu drei Pappeln im Umfeld des alten Stegs vorgesehen sei. Bürgermeister Brohm versicherte, dass dies nur eine Option sei und höchstwahrscheinlich nicht erforderlich sei. Notfalls werde man sich energisch dagegen wehren.
Zur weiteren Erhöhung der IT-Sicherheit gegen Hackerangriffe soll 2018 durch die Verwaltungsgemeinschaft ein weiterer Server angeschafft werden, um den Datenbestand sehr zeitnah sichern zu können.
Bürgermeister Brohm informierte auch über das geplante Steg-Kunstprojekt. Siehe auch unseren Bericht vom 4.4.17 Projekt neuer / alter Mainsteg
Bürgermeister Brohm berichtete weiterhin, dass eine Studentengruppe der Fachhochschule im Rahmen ihres Studiums Vorschläge zur Nachnutzung der alten Obsthalle erarbeiten werde. Die wichtigsten Ergebnisse sollen im Rahmen einer Gemeinderatssitzung vorgestellt werden.
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statisches Deckenproblem
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rostiger Baustahl
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Niederschrift Gemeinderatssitzung am 14.3.17
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niederschriftgr14317.pdf [141 KB]
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Gemeinderatssitzung am 14.3.17
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Beginn 19.30 Uhr
Tagesordnung: 1) Haushalt 2017 - Beschluss der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans - Beschluss des Finanzplans Der Haushalt 2017 wurde in der Sitzung vom 18.02.2017 eingehend vorberaten. Die dabei besprochenen Änderungen von Haushaltsansätzen sind in der Anlage aufgelistet und in den Haushaltsplan eingearbeitet. entwurfderhaushaltssatzung.pdf [67 KB]
hhplan2017zumbeschluss.pdf [469 KB]
investprogramm2017.pdf [162 KB]
vorberichtzumhaushaltsplan1.pdf [2.118 KB]
Haushaltssatzung und Haushaltsplan wurden einstimmig beschlossen. Auch der Finanzplan wurde einstimmig angenommen.
2) Auftragsvergaben für Umbaumaßnahmen am Rathaus - Haustechnische Gewerke Am 23.02.2017 fanden die Submissionen der beschränkten Ausschreibungen folgender Gewerke für die Umbaumaßnahmen am Rathaus statt:
Heizung-Lüftung-Sanitär-Installation: Zur Angebotsabgabe aufgeforderte Bieter: 7 Zur Angebotsabgabe eingegangene Angebote: 4 Geschätzter Auftragswert des Schätz LV´s 88.334,47 € (brutto) Rechnerisch geprüfte günstigste Angebotssumme des günstigsten Anbieters: 64.562,16 € (brutto)
Elektroinstallation: Zur Angebotsabgabe aufgeforderte Bieter: 9 Zur Angebotsabgabe eingegangene Angebote: 2 Geschätzter Auftragswert des Schätz LV´s 32.219,83 € (brutto) Rechnerisch geprüfte günstigste Angebotssumme des günstigsten Anbieters: 32.589,78 € (brutto) Die Angebote für Heizung, Lüftung und Sanitär wurden einstimmig billigend zur Kenntnis genommen.
Nach der Auftragsvergabe der Ingenieurleistungen für Elektro fand eine Begehung durch den planenden Ingenieur statt. Hierbei wurde festgestellt, dass die Unterverteilungen im EG, 1. OG und 2. OG ausgetauscht werden müssen. Auch für die Hauptverteilung wurde empfohlen, diese auszutauschen. Im Bauausschuss am 03.02.17 wurde dieses Thema bereits behandelt und einstimmig beschlossen, die Umbaumaßnahmen an den Unterverteilungen sowie der Hauptverteilung des Rathauses durchzuführen. Da zu diesem Zeitpunkt die Ausschreibungsunterlagen bereits verschickt waren, wurde nun von der wirtschaftlichsten Firma ein Nachtragsangebot angefordert. Das Nachtragsangebot für die Arbeiten an den 3 Unterverteilern im Rathaus liegt bei 6.765,01 € incl. MwSt. (Die vom Planer genannten Schätzkosten lagen bei ca. 7.500,- €). Das Angebot für die Erneuerung der Hauptverteilung liegt noch nicht vor, da hierfür noch Abstimmungen mit dem Netzbetreiber notwendig sind. Die Schätzkosten liegen hier bei 15.000,- € Bisher beträgt die Minderung der Ausschreibungsergebnisse zur Kostenberechnung ca. 44.000,- €. Die zusätzlichen Kosten für die beschlossene neue Schließanlage des Rathauses und die zusätzlichen Elektroarbeiten an den 3 Unterverteilern und der Hauptverteilung des Rathauses sind in der Kostenberechnung noch nicht berücksichtigt. Im letzten Bauausschuss wurde diskutiert, ob man die Gerüststellung (Kosten ca. 12.000,- €) nutzt, um auch die Außenfassade neu streichen zu lassen. In diesem Zuge wäre es auch sinnvoll, die Vordachaufbauten gleich mit beseitigen zu lassen. Es muss eine zeitnahe Entscheidung über die Leistungen an der Außenfassade getroffen werden, da die Malerarbeiten an der Außenfassade ausgeschrieben werden müssen und die Leistungen noch während der Standzeit des Gerüstes erfolgen soll. Kostenberechnung Außenfassade: Außenputz Mehrung 20.220,36 € (Schätz LV: 24.851,37 €, davon bereits 4.631,00 € im LV der Fa. Stuck-Maler-Design erhalten waren) Abbruch best. Vordächer: 10.445,96 € Neues Vordach Hofeingang: 3.135,65 € (Gemäß dem angebotenen Vordach im Bereich des Eingangs Aufzug Hof) Gesamtsumme Außenfassade: 33.801,97 € brutto Der Gemeinderat stimmte der Erneuerung des Fassadenanstrichs einstimmig zu. in diesem Zusammenhang sollen die Vordächer mit Kupferverkleidung entfernt und durch Glasdächer ersetzt werden. Dem stimmte der Gemeinderat einstimmig zu. Da der Bauausschuss in der letzten Sitzung mit dem Hinweis auf die Fassadenfarbe anthrazitfarbenen Fensterrahmen zugestimmt hatte, regte MM-Fraktionsvorsitzender Andreas Raps an, nun ein Gesamtkonzept für Fassade und Fensterrahmen zu erstellen. Hintergrund seiner Anregung ist, dass die Fensterrahmenfarbe der gemeindlichen Gestaltungssatzung widerspricht. Nachdem die Fassade nun neu gestrichen wird, dürfte es doch wohl möglich sein, eine Fensterrahmenfarbe zu finden, die zur Fassadenfarbe passt und mit der Gestaltungssatzung konform ist.
3) Auftragserteilung für die Erstellung eines Feuerwehr-Bedarfsplans für die Gemeinde Margetshöchheim Herr Bürgermeister Brohm hat Informationen und ein Angebot für die Erstellung eines Feuerwehr-Bedarfsplans eingeholt und wird diese in der Sitzung vortragen. Derzeit soll für die Gemeinden Margetshöchheim, Zell, Erlabrunn und Leinach jeweils ein Feuerwehr-Bedarfsplan erstellt. Der Gemeinderat ermächtigte einstimmig den Bürgermeister, den Auftrag für den Bedarfsplan bis zu einem maximalen Honorar von 2.500 € zu vergeben.
4) Tekturantrag zum BV "Neubau eines Ärztehauses mit Café", Zeller Straße Beim vorliegenden Bauantrag handelt es sich um eine Tektur des mit Bescheid vom 22.09.2016 bereits genehmigten Vorhabens. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB (Innenbereich), da ein Bebauungsplan für diesen Bereich nicht besteht. Die geplanten Änderungen umfassen: - Wegfall der Achse 6-7, d.h. Verringerung der Gebäudebreite der im Erdgeschoss (Apotheke) und im Obergeschoß (Terrasse) geplanten Flächen um ca. 6 m, - stattdessen Anordnung von Stellplätzen an der nördlichen Grundstücksgrenze, - Wegfall des für die Bäckerei geplanten „Drive in - Schalters„, - Vergrößerung der Terrassenfläche „Bäckerei„ für die Außenbewirtschaftung von 21 qm auf 58 qm, - Gebäudehöhe, neu: 13,37 m, alt: 12,97 m, - Autoschalter für die Apotheke, - Erweiterung der Außentreppe hinter dem Gebäude für den Zugang auf das Dach (Rettungsweg).
Durch die Verlängerung der Außentreppe aus Stahl überschreitet die Abstandsfläche im Wiesenweg die Straßenmitte geringfügig; hierzu wird eine entsprechende Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften beantragt, da nachbarliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Im Ärztehaus sind vorgesehen: - eine Apotheke - ein Bäckereiverkauf mit Café - eine Arztpraxis - ein Zahnarzt mit Dentallabor eine Physiotherapie Der Gemeinderat stimmte dem Tekturplan einstimmig zu.
5) Informationen und Termine - Übernahme der Gebühren für die Sportplatzbewässerung - Vorschlag zur Ausarbeitung eines Bußgeldkatalogs für Verstöße gegen die Gestaltungssatzung im Altortsanierungsgebiet - Es soll zusammen mit dem Bauausschuss ein realistischer Vorschlag für die Bewehrung der Gestaltungssatzung erarbeitet werden. Die Obergrenze in der bestehenden Satzung liegt derzeit bei 50.000 €.
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Niederschrift der Gemeinderatssitzung am 14.2.17
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niederschriftgr14217.pdf [137 KB]
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Gemeinderatssitzung am 14.2.17
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Tagesordnung:
Gerüstbauarbeiten: Zur Angebotsabgabe aufgeforderte Bieter: 6 Zur Angebotsabgabe eingegangene Angebote: 4 Geschätzter Auftragswert des Schätz LV´s: 16.786,74 € (brutto) Rechnerisch geprüfte günstigste Angebotssumme: Fa. Rügemer / Eisingen 14.650,11 € (brutto)
Schlosserarbeiten: Zur Angebotsabgabe aufgeforderte Bieter: 8 Zur Angebotsabgabe eingegangene Angebote: 5 Geschätzter Auftragswert des Schätz LV´s: 18.688,95 € (brutto) Rechnerisch geprüfte günstigste Angebotssumme: Fa. Sendner / Güntersleben 19.964,25 € (brutto)
Metallbauarbeiten: Zur Angebotsabgabe aufgeforderte Bieter: 9 Zur Angebotsabgabe eingegangene und gewertete Angebote: 1 Geschätzter Auftragswert des Schätz LV´s: 72.381,75 € (brutto) Rechnerisch geprüfte Angebotssumme: Fa. Mieth / Rödermark 70.471,80 € (brutto)
Putz-, Trockenbau- und Malerarbeiten: Zur Angebotsabgabe aufgeforderte Bieter: 9 Zur Angebotsabgabe eingegangene und gewertete Angebote: 4 Geschätzter Auftragswert des Schätz LV´s: 74.798,76 € (brutto) Rechnerisch geprüfte günstigste Angebotssumme: Fa. Stuck-Maler-Design / Margetshöchheim 62.440,45 € (brutto)
Fliesenarbeiten: Zur Angebotsabgabe aufgeforderte Bieter: 8 Zur Angebotsabgabe eingegangene Angebote: 5 Geschätzter Auftragswert des Schätz LV´s: 11.467,79 € (brutto) Rechnerisch geprüfte günstigste Angebotssumme: Fa. Emmerling / Rottendorf 10.740,94 € (brutto)
Estrich-, Bodenbelagsarbeiten: Zur Angebotsabgabe aufgeforderte Bieter: 7 Zur Angebotsabgabe eingegangene Angebote: 5 Geschätzter Auftragswert des Schätz LV´s: 33.714,60 € (brutto) Rechnerisch geprüfte günstigste Angebotssumme: Fa. Versbach / Würzburg 23.841,11 € (brutto)
Schreinerarbeiten - Innentüren: Zur Angebotsabgabe aufgeforderte Bieter: 8 Zur Angebotsabgabe eingegangene und gewertete Angebote: 4 Geschätzter Auftragswert des Schätz LV´s: 52.294,55 € (brutto) Rechnerisch geprüfte günstigste Angebotssumme: Fa. Neser / Burgebrach 41.067,61 € (brutto) 2% Nachlass berücksichtigt
Schreinerarbeiten - Holzfenster: Zur Angebotsabgabe aufgeforderte Bieter: 7 Zur Angebotsabgabe eingegangene und gewertete Angebote: 4 Geschätzter Auftragswert des Schätz LV´s: 97.813,24 € (brutto) Rechnerisch geprüfte günstigste Angebotssumme: Fa. Zinnhobel / Gerbrunn 69.692,70 € (brutto) 2% Nachlass berücksichtigt
Aufzugsanlage: Zur Angebotsabgabe aufgeforderte Bieter: 3 Zur Angebotsabgabe eingegangene und gewertete Angebote: 1 Geschätzter Auftragswert des Schätz LV´s: 95.515,35 € (brutto) Rechnerisch geprüfte günstigste Angebotssumme: Fa. Schmitt + Sohn / Würzburg 77.566,68 € (brutto) 4% Nachlass berücksichtigt
Natursteinarbeiten: Zur Angebotsabgabe aufgeforderte Bieter: 9 Zur Angebotsabgabe eingegangene Angebote: 5 Von der Wertung ausgeschlossene Angebote: 1 Gewertete Angebote: 4 Geschätzter Auftragswert des Schätz LV´s: 22.667,00 € (brutto) Rechnerisch geprüfte günstigste Angebotssumme: Fa. Kraemer/Hofmann Steinwerk / Ochsenfurt 24.503,29 € (brutto)
Spengler- und Dachdeckerarbeiten: Zur Angebotsabgabe aufgeforderte Bieter: 10 Zur Angebotsabgabe eingegangene und gewertete Angebote: 5 Geschätzter Auftragswert des Schätz LV´s: 8.517,43 € (brutto) Rechnerisch geprüfte günstigste Angebotssumme: Fa. Kimmel / Margetshöchheim 5.435,68 € (brutto)
Zimmerarbeiten: Zur Angebotsabgabe aufgeforderte Bieter: 7 Zur Angebotsabgabe eingegangene und gewertete Angebote: 3 Geschätzter Auftragswert des Schätz LV´s: 13.546,13 € (brutto) Rechnerisch geprüfte günstigste Angebotssumme: Fa. Zorn u. Reinhard / Kleinrinderfeld 16.943,82 € (brutto)
Baumeisterarbeiten: Zur Angebotsabgabe aufgeforderte Bieter: 10 Zur Angebotsabgabe eingegangene und gewertete Angebote: 2 Geschätzter Auftragswert des Schätz LV´s: 116.783,33 € (brutto) Rechnerisch geprüfte günstigste Angebotssumme: Fa. Liebstückel / Karlstadt 152.973,18 € (brutto) Alle Bieter erfüllen die Bedingungen der erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit und verfügen, nach unseren Kenntnissen, über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel, um die Aufgabe durchführen zu können.
Auf Grund des baldigen Baubeginns in der 10 KW müssen die Aufträge baldmöglichst vergeben und die Baustelleneinweisung durchgeführt werden. Die rechnerische Prüfung ist erfolgt. Die technische und formelle Prüfung wird gerade durchgeführt. Die haustechnischen Gewerke wurden ebenfalls ausgeschrieben, die Submission hierfür erfolgt am 23.02.2017. Wenn alle Ausschreibungsergebnisse vorliegen und sich im Rahmen der Kalkulation bewegen, kann darüber nachgedacht werden, ob zusätzliche Leistungen wie z.B. ein neuer Fassadenanstrich, mit aufgenommen werden kann. Neben den oben genannten Gewerken wurden noch 2 Angebote für die Mithilfe bei den Umzugsarbeiten eingeholt, geprüft und gewertet. Angeboten wurde die Lieferung von ca. 250 Umzugskartons und Stundenlöhne (insgesamt ca. 136) für die Mithilfe beim Um- und Rückzug der einzelnen Abteilungen. Das wirtschaftlichste und annehmbarste Angebot ist von der Mainfränkische Werkstätten GmbH aus Würzburg zu einem Angebotspreis von 5.726,64 € brutto
Nach dem derzeitigen Stand liegen die Angebote ca. 43.000 € unter der Kostenberechnung. Die noch fehlenden Gewerke (Haustechnik) werden in der Märzsitzung des Gemeinderats vergeben.
Beschlüsse: Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die Aufträge für die vorgenannten Gewerke jeweils an den wirtschaftlichsten und annehmbarsten Anbieter, zu den bereits rechnerisch geprüften Auftragssummen, zu vergeben, sobald die formelle Prüfung abgeschlossen ist. (einstimmig gebilligt)
Den Auftrag für die Umzugsarbeiten erhält die Mainfränkische Werkstätten GmbH / Würzburg zu einem Angebotspreis von 5.726,64 € (einstimmig beschlossen)
2) Freiwillige Feuerwehr - Rechenschaftsbericht des 1. Kommandanten Über die Präsentation des 1. Kommandanten informieren wir Sie in Kürze.
3) Auftragsvergabe zur Kanalreinigung für 2017-2021
Sachverhalt: Das Techn. Bauamt hat die Leistungen zur Kanalreinigung und halbjährlichen Ölabscheider-Inspektion für die kommenden 5 Jahre ausgeschrieben. Es wurden 5 Firmen ausgefordert ein Angebot abzugeben. Es gingen zwei ausgefüllte LVs zur Wertung ein. Angefragt wurden Einheitspreise je laufendem Meter Kanal in unterschiedlichen Durchmessern. Hinzu kommen Zuschläge für Verschmutzungen (anhängig des Verschmutzungsgrads). Nach Prüfung der Angebote stellte sich das Angebot der bisher beauftragten Firma als das wirtschaftlichste dar. Der errechnete Brutto-Angebotspreis beläuft sich für die Reinigung der - Mischwasserkanalisation auf: 14.356,40 € - Wartung der Ölabscheider auf: 424,83 €
Zusätzlich ist noch mit etwa 2.500 € für die Entsorgung des Räumguts zu rechnen. Hinzu kommen unkalkulierbare Zulagen für die Verschmutzung, abhängig davon wie stark die Verschmutzung ist. Es wurde mit dem LV auch ein Nebenangebot als „Pauschale„ abgegeben. Brutto 22.015,00 € Dieses beinhaltet die Reinigung der Mischwasserkanäle (insgesamt 19.850m), die Entsorgungskosten und sämtliche Zulagen. Unabhängig davon welche Vergütung beauftragt wird, ist die Entleerung des Ölabscheiders gesondert zu verrechnen. Dem Pauschalangebot stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.
4) Neuer Mainsteg - Höhenverlangen Ermittlung der lichten Bauwerkshöhe für die Fiktivverweisung Im Grunde genommen geht es bei dem Höhenverlangen um die Frage der Kostenaufteilung. Deshalb muss ermittelt werden, wer welche Forderungen an das Bauwerk stellt. vorlagehoehenverlangen.pdf [37 KB]
Der Gemeinderat akzeptierte einstimmig die Position, dass das Verlangen der Gemeinde hinsichtlich der Steghöhe auf den derzeitigen Mittelwert von 5,08 m festgelegt wird, während das Verlangen des Wasserstraßenneubauamts bei 6,40 m liegt. Das bedeutet, dass sich der Anteil der beiden Maintalgemeinden an den Baukosten verringert.
Der Gemeinderat nahm auch zustimmend zur Kenntnis, dass sich Bund und Gemeinde die Umplanungskosten für die Margetshöchheimer Stegrampe teilen.
5) Antrag auf Beendigung der Schafbeweidung und auf eine ganzjährige Anleinpflicht für Hunde vorlageantragjagdpaechter.pdf [37 KB]
schrjagdpaechter.pdf [1.630 KB]
Die Entscheidung über die Anträge wurde vertagt, da die Problematik bei einem Termin mit den Jagdpächtern und dem Vorsteher der Jagdgenossenschaft Anfang März geklärt werden soll.
6) Kostenrechnende Einrichtungen - Festlegung des Zinssatzes für Sonderrücklagen vorlagezinssatz.pdf [36 KB]
einstimmig gebilligt
7) Informationen und Termine
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Niederschrift Gemeinderat 17.1.17
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niederschriftgr17117.pdf [270 KB]
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Gemeinderatssitzung am 17.1.2017
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Tagesordnung:
1) Vereidigung von Frau Ottilie Jungbauer als neue Gemeinderätin Frau Jungbauer (CSU) rückt für den zurückgetretenen CSU-Gemeinderat Christian Bauer nach. Der Gemeinderat nahm einstimmig die Nachfolge von Frau Jungbauer zur Kenntnis. Anschließend legte Frau Jungbauer vor Bürgermeister Brohm den Amtseid ab.
2) Bebauungsplan Birkäcker - Auslegungs- u. Billigungsbeschluss Die dem Gemeinderat vorliegende Entwurfsfassung des Bebauungsplans „Birkäcker„ ist das Ergebnis der Beschlüsse vom 13.10.2015. In dieser Sitzung wurde letztmals über den Inhalt des Bebauungsplanes beraten, eine Fortführung des Verfahrens sollte erst dann geschehen, wenn die Grundstücks- und Finanzierungssicherheit gegeben ist. Da die Erschließung über den Erschließungsträger KFB abgewickelt wird, müssen noch zwei Grundstückseigentümer die Kostenerstattungsverträge unterschreiben. Man geht davon aus, dass dies bis zur Gemeinderatssitzung erfolgt ist, damit der Bebauungsplan auf den Weg gebracht werden kann. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a Abs. 2 Satz 1 BauGB im beschleunigten Verfahren in Kraft gesetzt, auf die vorgezogene Bürger- und Behördenbeteiligung wurde daher verzichtet. 1900bplan20170117.pdf [3.750 KB]
Bürgermeister Brohm teilte mit, dass zwischenzeitlich alle Grundstückseigentümer die Kostenerstattungsverträge mit der KFB unterschrieben haben. Somit kann die Erschließung des kleinen innerörtlichen Baugebiets in Kürze erfolgen. Vorher muss noch das Baugebietsverfahren im beschleunigten Verfahren durchgezogen werden. Drei der 9 Bauplätze sind in der Hand der Gemeinde, die diese nach Kriterien, die noch vom Gemeinderat festzulegen sind, weiterveräußern wird. Im Baugebiet sind eine öffentliche und eine private Grünfläche vorgesehen. Es wurde auch festgelegt, dass vor den Garagen grundsätzlich ein Stauraum von 5 Metern freigehalten werden muss. Alle Bestimmungen des Bebauungsplans wurden einstimmig beschlossen.
3) Gründung des Vereins ILE Main-Wein-Garten e.V. - Zustimmung zur Satzung, Vereinsbeitritt und Beitrag (Integrierte ländliche Entwicklung) Am 23.12.2016 hat der ILE Lenkungsausschuss im Gemeindezentrum Erlabrunn getagt. Dabei wurde die Gründung eines Vereins ins Auge gefasst und der vorliegende Satzungsentwurf ausgearbeitet. Bürgermeister Brohm berichtete, dass nun ein ILE-Manager eingestellt werden soll, der sich um die ILE-Projekte und die Generierung von Zuschüssen kümmern soll. Vorerst ist an die Harmonisierung der Regularien in den Kindertagesstätten gedacht. So soll u.a. gewährleistet werden, dass während der Ferienzeit lückenlos eine Kinderbetreuung über Einrichtungen in benachbarten Orten möglich ist. Als erste Leuchtturmprojekte sollen in Thüngersheim ein Zentrum zum Thema Wein und in Margetshöchheim ein Streuobstzentrum verwirklicht werden. Beschlüsse: 1. Der Gemeinderat nimmt die vorliegende Satzung zustimmend zur Kenntnis. satzungsentwurf.pdf [231 KB]
(einstimmig gebilligt) 2. Die Gemeinde tritt dem Verein ILE Main-Wein-Garten e. V. mit Gründung des Vereines bei. (einstimmig gebilligt) 3. Die Gemeinde zahlt einmalig - als Grundstock - einen Betrag von 5.000 Euro an den Verein ILE Main-Wein-Garten e.V.. (einstimmig gebilligt) 4. Der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2017 beträgt 1 Euro je Gemeindebürger/in. (einstimmig gebilligt) 5. Die jährlichen Mitgliedsbeiträge werden durch den Lenkungsausschuss ermittelt und durch Gemeinderatsbeschluss festgelegt. (einstimmig gebilligt)
4) Schulverband - Zustimmung zur Auftragsvergabe der Vorplanung einer Generalsanierung Aufgrund es Alters der Schulgebäude stehen grundlegende Sanierungsarbeiten an. Diese betreffen die energetische Situation (insbesondere Fensteraustausch), Sanitäreinrichtungen, Brandschutz und sämtliche Installationen (Strom, Wasser, Abwasser). Aufgrund des enormen Sanierungsbedarfs erscheint eine Generalsanierung angezeigt. Dafür wurden die Kosten aufgrund von Kostenkennwerten auf ca. 13.000.000 € geschätzt. Bei einem Fördersatz von 40 % auf die förderfähigen Kosten wie bisher, kann mit einer Förderung von ca. 4.000.000 € gerechnet werden, so dass durch die vier Verbandsgemeinden ca. 9.000.000 € selbst finanziert werden müssten. Diese würden entsprechend den Schülerzahlen umgelegt. Da laut verschiedenen Pressemitteilungen die Förderung für Kita- und Schulsanierungen auf 50 % angehoben werden soll, könnte sich der eigene Finanzierungsbedarf des Schulverbandes um ca. 1.000.000 € reduzieren. Aufgrund der Schülerzahlen der letzten Jahre ist mit einem Anteil der Gemeinde Margetshöchheim von ca. 41 % an diesen Kosten zu rechnen. Der Schulverband hat geplant, die notwendigen Vorplanungen für eine Generalsanierung kurzfristig an das Architekturbüro Haas & Haas aus Eibelstadt in Auftrag zu geben. Hierfür sind für das Architektenhonorar für die Leistungsphasen 1 und 2 sowie für notwendige weitere Nebenkosten wie Statik, Brandschutz etc. 120.000 € im laufenden Haushalt des Schulverbands veranschlagt. Im Rahmen dieser Vorplanungen sollen zum einen der genaue Sanierungsbedarf ermittelt und die Kosten genauer berechnet werden. Zudem wird die Möglichkeit einer räumlichen Trennung von Grund- und Mittelschule in verschiedene Gebäudeblöcke geprüft und den Generalsanierungskosten die Kosten für einen Abriss / Teilabriss verbunden mit einem Neubau gegenübergestellt. Diese Vorplanungen sind erforderlich, um eine vernünftige Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen zu erhalten. Deshalb wird die Zustimmung der Mitgliedsgemeinden erbeten. Eine Entscheidung über eine Generalsanierung bzw. das weitere Vorgehen wird damit noch nicht getroffen. Dem Vorgehen wurde vorbehaltlich der Zustimmung der Vergabestelle der Regierung von Unterfranken einstimmig zugestimmt.
5) Informationen und Termine
Umbaumaßnahmen am Rathaus: - Die Kostenberechnung für die energetischen Sanierungsarbeiten, incl. aller notwendigen Nebenkosten wie Gerüstbau, Anschlussarbeiten Putz und Umbaumaßnahmen an den abgehängten Decken belaufen sich auf ca 342.400,- € und liegen somit deutlich über den bisher eingeplanten Kosten für diese Leistungen von 247.000,- €.
- Aus diesem Grund wird der Austausch der Beleuchtungskörper zunächst zurückgestellt, da diese Leistung auch zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt werden kann (Kostenpunkt ca. 85.000,- € da aufwendige Deckenumbauten und sinnvolle Umlegungen der Beleuchtungskörper notwendig werden). Zusammen mit einer Minderung der Planungskosten von etwa 15.000 € könnte die ursprüngliche Kostenschätzung eingehalten werden.
- Sobald das Ausschreibungsergebnis der sonstigen Gewerke vorliegt, kann man besser einschätzen, in welchem Kostenniveau wir uns im Vergleich zu den bisherigen Kostenberechnungen befinden.
- Das Angebot für die Energieberatung für die Stellung des Antrags für KfW-Fördermittel liegt bei ca. 2280 € netto..
- Die Fenstereinteilung wird momentan mit Architekt Dag Schröder und mit Herrn Haas vom Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt. Der momentane Vorschlag wird in der Sitzung informativ vorgestellt. Auf Antrag des 2. Bürgermeisters Etthöfer sollen bis zur nächsten Bauausschusssitzung weitere Varanten für die Fenstergliederung vorgelegt und erst dann eine Entscheidung erfolgen.
- Der Vorabzug des Bauzeitenplans liegt vor. Baubeginn ist in der 10 KW (gleich nach Fasching) geplant und Fertigstellung Ende Oktober 2017. Der Submissionstermin für die Ausschreibungen ist am 09.02.17 und somit werden in der nächsten GR-Sitzung bereits die ersten Aufträge vergeben. Ab Ende Juni 17 dürften die Arbeiten an der Fassade im Bereich der Mainstraße fertiggestellt sein, so dass dort dann die Sanierung der Mainstraße erfolgen kann. Im ersten Bauabschnitt werden die Bauarbeiten über den ehemaligen Zugang der Sparkasse abgewickelt. (alles einstimmig zur Kenntnis genommen)
DB Netz AG – Nachrüstung von Rettungsplätzen an Tunneln Das Ingenieurbüro Bobrowski hat im Auftrag der DB Netz AG zwei Verträge für die Nutzung und Sicherung der Zufahrten zum Tunnelportal des Neubergtunnels in Margetshöchheim übersandt. Gegenstand der vertraglichen Regelung sind die Wege Fl.Nr. 6574, 7373, 7538, 7562, 7572 und 7586 (Zufahrt Zeilweg über Buchert, Margaretengereutfeld, Höchheimer Rain zum Tunnelportal und weiter über Bärental bis zur Gemarkungsgrenze Erlabrunn). Grundlage der Verträge ist das inzwischen rechtskräftige Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Rettungsplätze an Bahntunneln. Der Bauerlaubnisvertrag regelt die Benutzung der Wege während der Bauzeit, der Gestattungsvertrag soll die dauerhafte Sicherung der Zufahrt für Rettungseinsätze sichern. Zudem will die Bahn eine Teilfläche von 96 qm2; aus dem Flurstuck Nr. 7562 erwerben (siehe Lageplan). dblageplanwege.pdf [948 KB]
Es ist zu überlegen, ob man nicht einen Grundstückstausch anstreben und das von der DB gewünschte Grundstück gegen die Restfläche südlich der Schnellbahnbrücke am Radweg tauschen soll. (einstimmig gebilligt) Die Zufahrt zum Rettungsplatz im Bereich Bärntal soll von der Leinacher Steige her erfolgen. Die Abfahrt (z.B. von Verletzten bzw. Geretteten) soll über die Steilstrecke in Richtung Reutfelder abgewickelt werden. Die MM sieht dies sehr kritisch, da die Steilstrecke zu den Reutfeldern - besonders im Winter - den Abtransport von Verletzten sehr problematisch gestalten würde. Zusätzlich müssten die Rettungsfahrzeuge dann über den Buchert oder die Steigstraße talwärts fahren, was bei Schnee und Glatteis extrem gefährlich wäre. Viel sinnvoller wäre es, wenn man das Wegstück zwischen Rettungsplatz und Abzweig zum Hüttental etwas verbreitern würde. Von da aus könnte man dann für den Abtransport den Weg in Richtung Pferdehof Wolf nutzen. Da auch weitere Punkte (Winterdienst, Tonnagebelastung usw.) unklar sind, soll ein Ortstermin mit Vertretern der Bahn angesetzt werden.
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Niederschrift Gemeinderatssitzung 13.12.16
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niederschriftbuergerinfo5.pdf [134 KB]
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Gemeinderatssitzung am 13.12.16
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Tagesordnung
1) Beitritt der Gemeinde zur Bürgerinitiative "Leiser!" leiser1216.pdf [94 KB]
Im Frühjahr 2016 hatte die MM in einem Antrag an den Gemeinderat vorgeschlagen, dass die Gemeinde dem Verein "Leiser" beitritt, dessen Zweck laut Satzung "der Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, Nachteilen und Belästigungen durch Lärm, insbesondere durch die Reduzierung des Flug-, Straßen- und Bahnlärms" ist. Da es damals bei der Behandlung des MM-Antrags im Gemeinderat auf Grund falscher Vorstellungen über die Ziele des Vereins zu recht kontroversen Diskussionen kam und die Entscheidung vertagt wurde, führte der Verein mit den Gemeinderats-Fraktionen Informationsgespräche, bei denen die Missverständnisse weitestgehend ausgeräumt werden konnten. In der Zwischenzeit war übrigens die Gemeinde Zell dem Verein beigetreten, dessen Mitglieder vor allem aus den vor allem vom Fluglärm betroffenen Gebieten Zell, Margetshöchheim und Dürrbachau kommen. Da Gemeinderätin Kircher von der SPD-Fraktion auf einer zusätzlichen Diskussion im Gemeinderat bestand, wurde das Thema noch einmal auf die Tagesordnung der Sitzung am 13.12. gesetzt und ausgiebig diskutiert. Für den Verein schilderte Vorstandsmitglied Gerhard von Hinten kurz die Ziele des Vereins. In der Diskussion meinte SPD-Gemeinderätin Haupt-Kreutzer, man solle doch erst mit dem Landkreis und der Stadt Würzburg verhandeln, ob die der BI beitreten würden. Bürgermeister Brohm verwies auf die vielfältigen Versuche der Gemeinden Margetshöchheim und Zell, um den Fluglärm zu reduzieren. Da sei es nur sinnvoll, den Verein in seinen Bemühungen zu unterstützen. Dadurch würden beide Seiten profitieren. Schließlich stimmten 10 Gemeinderatsmitglieder, darunter auch der Bürgermeister für den Beitritt. Drei Gemeinderätinnen aus der vierköpfigen SPD-Fraktion und drei von sechs anwesenden Mitgliedern der CSU-Fraktion stimmten dagegen.
2) Baugebiet Birkäcker, Umlegungsverfahren, Übertragung gem. § 46 (4) BauGB birkaecker1216vorlage.pdf [98 KB]
umlegungsplanbirkaecker.pdf [75 KB]
Der Gemeinderat ordnete einstimmig für das Gebiet des Bebauungsplanes „Birkäcker“ das Umlegungsverfahren gem. § 46 BauGB an und übertrug die Befugnisse zur Durchführung und Vermessung an das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes ist in der Sitzung im Januar 2017 vorgesehen.
3) 6. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung twgebuehr1216.pdf [96 KB]
kalkulationzur6aendbgswas.pdf [46 KB]
siehe auch Nicht alles wird teurer einstimmig beschlossen
4) 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung entwaesserungsgebuehr1216.pdf [97 KB]
kalkulationzur2aenderungbgsews.pdf [74 KB]
einstimmig beschlossen
5) Informationen und Termine termine1216.pdf [107 KB]
wortmeldungenbuergerversammlung1.pdf [27 KB]
- Anfang 2017 soll mit der Forstbetriebsgemeinschaft ein Termin anberaumt werden, bei dem man die Problematik der Holzabfuhr aus dem Staatswald durch die Bachwiese ansprechen will. Durch die Benutzung der dafür nicht ausgelegten Straße durch über 100 Schwerfahrzeuge im Jahr sei mit weiteren Schäden zu rechnen. - Der leicht modifizierte Bauantrag für die Errichtung einer Gastronomie in der Mainstraße 20/20 a ging am Sitzungstag in der Gemeindeverwaltung ein. Die Ausbaualternative für das mainseitige Gebäude mit beidseitigem Halbwalmdach ist nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens. Diese Variante soll nur verfolgt werden, falls der vorgelegte Bauantrag nicht genehmigt werden sollte. - Dem Antrag auf Bestattungserlaubnis für eine auswärtige Familie wurde gebilligt, da mittlerweile im alten Friedhof Dutzende Gräber nicht zuletzt wegen des Trends zu Feuerbestattung aufgelassen sind. - Die Auslegung der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren neuer Mainsteg im Rathaus ist mittlerweile abgeschlossen. Einwände von Bürgern gab es nicht. Die Behandlung der Einwendungen der Gemeinde zu den sog. Fiktiventwürfen soll außerhalb der Planfeststellung erfolgen. Das Verfahren, bei dem es um die Kostenteilung zwischen Bundesbehörde und Gemeinde geht, ist äußerst kompliziert. - Im Schenkengrund werden Landschaftspflegemaßnahmen durchgeführt. Dort soll durch Entbuschung eine Schafbeweidung ermöglicht werden.
6) Jahresrückblick des Bürgermeisters und der Fraktionsvorsitzenden
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Gemeinderatssitzung 8.11.16 Protokoll
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gr81116pro.pdf [136 KB]
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Gemeinderatssitzung am 8.11.16
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Tagesordnung
1. Energetische Betrachtung Rathaus Margetshöchheim - Auswahl von sinnvollen Maßnahmen vorlagerathausenergetischesanierung.pdf [147 KB]
Folgende Maßnahmen wurden einstimmig beschlossen: - Dämmung der obersten Geschossdecke - Dämmung der Heizkörpernischen und Austausch der Heizkörper - Einbau neuer Fenster - Austausch der Leuchten und der Leuchtmittel
2. Energienutzungsplan - Auswahl einer Ersatzmaßnahme und Entscheidung über die Erstellung eines Sanierungsrechners für die Gemeindehomepage vorlageenergiekonzept.pdf [101 KB]
massnahmenkatalogeinstiegsberatungklimaschutz.pdf [63 KB]
Nach ausgiebiger Diskussion wurde mit 11:3 Stimmen die Erstellung eines Sanierungsrechners für die Gemeindewebsite beschlossen. Es wurde allerdings kritisch hinterfragt, ob dieser Rechner ohne größeren Pflegeaufwand immer aktuelle Informationen liefern kann. Und es stellt sich auch die Frage, ob die Homepage der Gemeinde bei speziellen Fragen tatsächlich von großen Teilen der Bevölkerung genutzt wird.
3. Austausch der Straßenbeleuchtung durch energieeffiziente LED-Leuchten - Auftragsvergabe für den Bauabschnitt 2017 vorlageaustauschstraenbeleuchtung.pdf [98 KB]
planungsgebiet2017.pdf [236 KB]
einstimmig beschlossen
4. Altortpreis 2016 - Festlegung der Preisträger vorlagealtortpreis2017.pdf [96 KB]
einstimmig beschlossen
5. 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Veitshöchheim, Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB vorlagefnpvhh17.pdf [95 KB]
bplansandaeckerveitshoechheimentwurf11102016.pdf [1.469 KB]
einstimmig beschlossen
6. Informationen und Termine vorlageinfo1116.pdf [48 KB]
Schnelles Internet ist nur dann wirklich schnell, wenn auch die "letzte Meile" zwischen Schaltkasten und Hausanschluss über Glasfaserkabel erfolgt. Deshalb lässt die Gemeinde derzeit eine Bestandsaufnahme für die dafür erforderlichen Leerrohre erstellen, damit im Falle von Baumaßnahmen weitere Straßenzüge versorgt werden können. Diese Maßnahme wird zu 100 % gefördert.
In den letzten Tagen fanden Gespräche des Vereins "Leiser" mit Vertretern der CSU- und der SPD-Fraktion statt, in denen der Vereinsvorstand versicherte, dass sich die Aktivitäten des Vereins hauptsächlich auf Lärmemissionen von Straße, Flugzeugen und Bahnverkehr beziehen. SPD-Gemeinderätin Kircher bestand darauf, dass noch einmal ein Gespräch des Vereinsvorstands mit dem Gesamtgemeinderat stattfindet. Dies soll nun in der Dezembersitzung stattfinden.
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Gemeinderatssitzung 11.10.16 Protokoll
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niederschriftgr111016.pdf [212 KB]
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Gemeinderatssitzung am 11.10.16
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Tagesordnung:
1 Bebauungsplan Fahräcker, Bebauungsplanentwurf, Beschluss zu Festsetzungen und zum Flächenumgriff vorlagefahraecker.pdf [95 KB]
lageplanumgriffneu.pdf [167 KB]
Der Gemeinderat beschloss bei einer Gegenstimme, den Bebauungsplan Fahräcker (Sondergebiet "Freizeit- u. Sportanlagen Fahräcker") nach Süden zu erweitern und den Grillplatz und die von der Bahn erworbenen Flächen einzubeziehen.
2 Jahresrechnung 2015 - Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen - Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung vorlagejahresrechnung15.pdf [235 KB]
Der Gemeinderat beschloss einstimmig: 1. Die angefallenen Haushaltsüberschreitungen des Haushaltsjahres 2015 gemäß der vorliegenden Liste der Überschreitungen werden nachträglich genehmigt. 2. Die Rechnung der Gemeinde Margetshöchheim für das Haushaltjahr 2015 wird entsprechend dem vorliegenden Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt und Entlastung erteilt.
Zu den Feststellungen des Rechnungsprüfungsausschusses wurde festgelegt: - Das Darlehen der Gemeinde an die Tagespflege muss in den nächsten Jahren nach und nach zurückgezahlt werden. - Bei den gemeindlichen Darlehen ist derzeit keine Umschuldung möglich. - Für den Heckenschnitt im Friedhof werden künftig Alternativangebote eingeholt.
3 Änderung des Umsatzsteuergesetzes - Beschluss zur Ausübung des Wahlrechts und Weiteranwendung des bisherigen Rechts vorlageumsatzsteuergesetz.pdf [142 KB]
Der Gemeinderat beschloss einstimmig: 1. Das Optionsrecht zur Wahrnehmung der Übergangsregelung gem. § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG gegenüber dem Finanzamt in Anspruch zu nehmen. 2. Alle Leistungsentgelte auf den Anwendungsbereich des § 2B UStG sowie ihre künftige umsatzsteuerliche Relevanz zu überprüfen. 3. Bestehende Verträge bezüglich evtl. Steuerklauseln zu überprüfen.
4 Erhebung von Straßenausbaubeiträgen; Information zur Neuregelung des KAG vorlagestraenausbaubeitraegeinfo.pdf [141 KB]
Der Gemeinderat beschloss einstimmig: Die Gemeinde Margetshöchheim beschließt, dass hinsichtlich der Neuregelung des KAG und der Einführung des „Wiederkehrenden Beitrages“ zurzeit kein Handlungsbedarf besteht. Über weitergehende Regelungen zu Ratenzahlung, Verrentung und Teilerlass des Straßenausbaubeitrages sollte spätestens anlässlich der nächsten, beitragspflichtigen Maßnahme informiert und beschlossen werden.
5 Informationen und Termine vorlageinfo1016.pdf [105 KB]
Der Gemeinderat beschloss einstimmig: - Beim Ausbau der Mainstraße zwischen Rathaus und Ludwigstraße trägt die Gemeinde den gestalterischen Mehraufwand (Pflaster usw.). Die Anlieger werden nur für Kosten herangezogen, die bei einem normalen Ausbau (Asphalt) entstehen würden. - Für die Leistungsphasen 5 bis 7 beim barrierefreien Ausbau des Rathauses wird das Büro Haas und Hass beauftragt. - Bei 5 Gegenstimmen wurde beschlossen, auch in diesem Jahr zwei Security-Mitarbeiter mit der Überwachung des Feuerwerksverbots im zentralen Abschnitt der Mainstraße an Silvester zu beauftragen. - Die Allianzgruppe spendiert für den weiteren Pflanzabschnitt im Streuobstgebiet Sandflur 60 hochstämmige Bäume.
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Niederschrift Gemeinderatssitzung 13.9.16
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niederschriftgr13916.pdf [142 KB]
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Gemeinderatssitzung am 13.9.16
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Tagesordnung:
1 Vorstellung der Planung barrierefreies Rathaus vorlagerathausplanung.pdf [196 KB]
erlaeuterungsberichtrathaus.pdf [1.226 KB]
Wie aus den Unterlagen hervorgeht, ist beim barrierefreien Ausbau des Rathauses mit Kosten in Höhe von 601.000 € zu rechnen, wobei mit Fördergeldern in Höhe von 508.500 € zu rechnen ist. Im Zuge der Baumaßnahmen empfiehlt es sich, auch gleich weitere, bereits seit längerem geplante und im Haushalt vorgesehene Maßnahmen mit zu erledigen, etwa den Umbau im Kern des 1. Obergeschosses des Rathauses. Ziel ist es u.a., dringend benötigten Lagerraum für die Bauakten zu schaffen. Insgesamt kämen damit die Kosten für den Rathausumbau auf 712.000 €, was in der Investitionsplanung im Haushalt bereits berücksichtigt ist. Der Gemeinderat stimmte der Auftragsvergabe für den barrierefreien Umbau einstimmig zu. Gemeinderat Etthöfer (MM) wies darauf hin, dass es beim Rathausumbau Kollisionen mit der gleichzeitig geplanten Generalsanierung der Mainstraße zwischen Ludwigstraße und Rathaus kommen kann. Außerdem regte er an, alternativ die Kosten für den Einbau einer elektronischen Schließanlage zu ermitteln, so dass die gemeindlichen Bauten nach und nach mit dieser Technik ausgerüstet werden könnten.
2 Vorstellung und Planung für die Erneuerung der Licht- und Tontechnik in der Margarethenhalle vorlagelichtundton.pdf [38 KB]
Herr Michael Dotzler erläuterte umfangreich und anschaulich die dringende Notwendigkeit, die Licht- und Tontechnik in der Margarethenhalle zu sanieren bzw. zu sanieren. Das vorliegende Angebot in Höhe von 106.000 € deckt die Kosten für eine solide, auf die Bedürfnisse der gemeindlichen Veranstaltungshalle zugeschnittene Anlage ab. Der Gemeinderat sprach sich bei einer Gegenstimme für das Angebot aus. Für die vorgesehenen Geräte sollen noch weitere Angebote eingeholt werden.
3 Antrag der Firma Nexxus AG auf Abschluss eines Pachtvertrages für die Errichtung einer PV-Anlage vorlagepvanlage.pdf [96 KB]
Da die fragliche Fläche langfristig verpachtet ist, bestand für das Konzept keine Realisierungschance. Der Gemeinderat sprach sich einstimmig gegen den Antrag der Fa. Nexxus aus.
4 Neubau des Mainstegs; Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit der Gemeinde Veitshöchheim vorlageverwaltungsvereinbarungsteg.pdf [40 KB]
entwurfverwaltungsvereinbarungvhh.pdf [304 KB]
Auf Antrag von MM-Gemeinderat Tratz wurde die kostenlose Übernahme von Verwaltungsaufgaben beim Steg auf verwaltungsinterne Arbeiten der Margetshöchheimer Verwaltung beschränkt. Dem stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.
5 Städtebauförderung, Bedarfsmitteilung zum Jahresantrag 2017 vorlagestaedtebaufoerderung17.pdf [99 KB]
vorlagebedarfsmitteilung17.pdf [99 KB]
einstimmig angenommen
6 Kommunales Förderprogramm, Förderung von oberflächenvergüteten Pflasterflächen vorlagefoerderungpflasterflaechen.pdf [98 KB]
pflastersteinepreise1.pdf [42 KB]
7 Altortsanierung; Beschluss über die Verlängerung der Sanierungsfrist gem. § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB vorlagesanierungsfrist.pdf [97 KB]
Bei einer Gegenstimme wurde die Förderung von einsehbaren Pflasterflächen im privaten Bereich auf Natursteinpflaster beschränkt.
8 ILEK MainWeinGarten; Beschlussfassung zum Entwicklungskonzept vorlageilekkonzept.pdf [98 KB]
einstimmig zugestimmt
9 Antrag der FFW Margetshöchheim auf Neufestsetzung der Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger vorlageffwaufwandsentschaedigung.pdf [97 KB]
Vor allem aus den Reihen der SPD, aber auch vereinzelt der CSU, gab es Widerspruch gegen die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Geräte- und Jugendwarte der Feuerwehr. Vor allem die Vertreter der MM wiesen auf die hohe Verantwortung der Funktionsträger in der Feuerwehr hin und sprachen sich für die Erhöhung aus, zumal die bisherige Vergütung extrem niedrig war. Der Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Kommandanten wurde einstimmig zugestimmt, für die Erhöhung der Aufwandsentschädigung der Geräte- und Jugendwarte sprachen sich 10 Gemeinderäte aus, 4 waren dagegen.
10 Informationen und Termine 160728lepschreibeneinleitunganhoerunggemstaedt.pdf [1.426 KB]
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Protokoll der GR-Sitzung am 12.7.16
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niederschriftgr12716.pdf [134 KB]
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Gemeinderatssitzung am 12.7.16
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Tagesordnung:
1 Auftragsvergabe für den Austausch der Straßenbeleuchtung durch energieeffiziente LED-Leuchten Die öffentliche Straßenbeleuchtung ist mit ca. 34% am Stromverbrauch der Gemeinde Margetshöchheim beteiligt. Auf Grund der hohen Einsparpotenziale bietet die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED die Chance, dass sich Investitionen verhältnismäßig bald amortisieren und die Stromkosten dauerhaft und deutlich gesenkt werden. Gleichzeitig wird die Beleuchtung verbessert und die Klimaschutzziele werden unterstützt. Im Haushaltsplan 2016 und 2017 sind bereits 30.000 und 70.000,- € für den notwendigen Austausch der HQL-Leuchten auf LED eingeplant. Doch auch der Austausch der Natriumdampflampen und Leuchtstoffröhren macht Sinn, da die Stromkosten gesenkt und die laufenden Wartungsarbeiten geringer gehalten werden können. Somit reduzieren sich auch die Kosten für die Betriebsführung der Lampen. Die WVV Würzburg hat ein Konzept erarbeitet, das es uns ermöglicht, innerhalb von 4 Jahren eine komplette Umrüstung auf moderne LED-Technik vorzunehmen. Hierbei wurde berücksichtigt, dass die Bereiche und Straßenzüge, die momentan den meisten Strom verbrauchen, als erstes getauscht werden. Die Gesamtinvestitionskosten von 180.218,85 € incl. MwSt., für 317 Leuchten werden dabei folgendermaßen aufgeteilt: 2016 30.240,11 € 2017 72.686,05 € 2018 43.379,15 € 2019 33.410,15 € Die Technischen Leuchten werden hierbei mit 560,00 € incl. MwSt. und die Pilzleuchten mit 683,35 € incl. MwSt. abgerechnet. Nicht in der Umstellung enthalten sind Teile der Mainstraße, Zur Mainfähre und der Ludwig-Volk-Steg, da dort auf Grund von geplanten zukünftigen Baumaßnahmen die Umstellung im Zuge der Gesamtmaßnahme erfolgt. Außerdem ist die Dorfstraße noch nicht berücksichtigt, da es sich hier um gestalterische Sonderleuchten handelt, für die eine extra Lösung bzw. das Einbringen von LED-Leuchtmitteln nötig wird. Von der WVV Würzburg waren Mitarbeiter bei der Sitzung anwesend, die das energetische Sanierungskonzept für die Straßenbeleuchtungsanlage erläuterten. ausbaukonzeptstrassenbeleuchtungled.pdf [722 KB]
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss, die Straßenbeleuchtungsanlage in der Gemeinde Margetshöchheim gemäß dem vorliegenden Energiekonzept innerhalb von 4 Jahren sanieren zu lassen und stellt für die weiteren Jahre die entsprechenden Summen in den Haushaltsplan ein. Die Stadtwerke Würzburg AG erhielt den Auftrag, den vorgesehenen Austausch der Leuchten für das Jahr 2016 zu den vorgenannten Konditionen vorzunehmen. einstimmig beschlossen
2 Nachgenehmigung der Auftragsvergabe des kommunalen Energienutzungsplans Für das Jahr 2016 ist die Erstellung eines Energienutzungsplans für die Gemeinde Margetshöchheim geplant. Aus diesem Grund wurde ein Förderantrag an das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie gestellt, der mit Zuwendungsbescheid vom 13.06.2016 genehmigt wurde. Die Gemeinde Margetshöchheim wird als Projektförderung einen Zuschuss bis zur Höhe von 19.600,- € erhalten. Der Förderanteil beträgt 70% der zuwendungsfähigen Kosten von 28.084,- €. Die von uns beantragten Kosten lagen bei 32.701,20 € Gesamtkosten. Diese setzen sich aus dem wirtschaftlichsten Angebot, den Fahrtkosten und Kosten für Präsentation und Öffentlichkeitsarbeit zusammen. Von den 4 Büros, die zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden, haben lediglich 2 ein Angebot abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot wurde vom Institut für Energietechnik IfE GmbH / Amberg zu einem Angebotspreis von 29.512,- € eingereicht. Zusätzlich fallen Fahrkosten von 0,50 €/km an. einstimmig gebilligt
3 Margarethenhalle - Erneuerung der Licht und Tontechnik, Sachstand und weitere Vorgehensweise Für die notwendigen Umbauten bezüglich der Bühnentechnik war in diesem Haushaltsplan eine Summe von insgesamt 60.000 € vorgesehen. Ein Großteil dieser Kosten war dafür eingeplant, die Rechnungen der 2015 ausgeführten Leistungen für den Umbau der Elektrotechnik zu begleichen. Für die eigentliche Erneuerung der Licht- und Tontechnik 2016 war eine Summe von ca. 30.000 € eingeplant. Die konkrete Planung und Angebotseinholung bei einem Anbieter hat nun ergeben, dass für die Erneuerung der Licht- und Tontechnik mit einer Summe von ca. 110.000 € gerechnet werden muss. Hiervon entfallen ca. 44.000 € auf die Tontechnik, 20.000 € auf die Lichttechnik, 20.000 € auf die Aufhängungen, Kanäle und elektrischen Verkabelungen, 8.000 € auf die Entkoppelung der Saalbeleuchtung von der Bühnenbeleuchtung und 15.000 € auf die Montagekosten. Eine zeitlich getrennte Ausführung hält das Technische Bauamt nicht für sinnvoll, da hierdurch Mehrkosten entstehen würden (z.B. doppelte Gerüstaufstellung; gleiche Leitungswege), daher wird vorgeschlagen, die Leistungen im Herbst 2016 auszuschreiben und dann im Frühjahr 2017, direkt nach der Faschingsperiode, ausführen zu lassen. Nach kontroverser Diskussion wurde entschieden, dass bis zur Septembersitzung weitere Angebote eingeholt werden sollen.
4 Auftragsvergabe Industriefußboden für die Gerätehalle der Feuerwehr Für den Industriefußboden der Gerätehalle der Feuerwehr Margetshöchheim wurden 3 Firmen aufgefordert ein Angebot abzugeben. 2 Angebote wurden abgegeben, geprüft und gewertet. Das wirtschaftlichste und annehmbarste Angebot ist von der Fa. Troeger GmbH / Veitshöchheim zu einem Angebotspreis von 33.383,95 € incl. MwSt. Zusätzlich müssen noch Umbauarbeiten am Kanalanschluss auf Stundenlohnbasis und tatsächlichem Materialbedarf durchgeführt werden, um den geplanten „Schwarz-Weiß-Bereich„ an die Abwasserleitung anzuschließen. Diese Leistungen müssen von einer Rohbaufirma durchgeführt werden und sollen im Rahmen des Jahres-Leistungs-LV beauftragt werden. einstimmig beschlossen
5 Antrag der MM zur Änderung des Kommunalen Förderprogramms Die Fraktion MM hat zur Förderung von oberflächenvergütetem Pflaster auf Privatflächen den beiliegenden Antrag eingereicht. Die am 19.01.2016 beschlossene Förderung soll danach zurückgenommen werden.
MM-Antrag Der Gemeinderat möge beschließen: Nach dem kommunalen Förderprogramm ist auf einsehbaren privaten Flächen die Verwendung von oberflächenvergütetem Betonsteinpflaster zulässig, aber nicht förderfähig. Begründung: In den letzten Monaten hat sich bei Bauausschusssitzungen gezeigt, dass die Förderung von oberflächenvergütetem Betonpflaster auf privaten Flächen im Gemeinderat zumindest umstritten ist und immer wieder für Verwirrung sorgt. Deshalb bestehen auch berechtigte Zweifel daran, dass bei der Gemeinderatssitzung am 19.1.2016 tatsächlich einstimmig die Förderung von Betonpflaster gewünscht und beschlossen wurde, zumal vorher sowohl in einer Bauausschusssitzung als auch in der Oktobersitzung 2015 des Gemeinderats die Förderung ausgeschlossen worden war. Wir können uns dies nur damit erklären, dass angesichts einer ganzen Reihe weiterer Modifizierungen der Satzung dieser Punkt in der fraglichen Sitzung „untergegangen“ ist. Es ist allerdings müßig, weiter über ein Protokoll zu diskutieren, gegen das keine Einwände erhoben worden sind. Wichtig erscheinen uns jedoch die fachlichen Einwände gegen einen Anreiz für die Verwendung von Betonpflaster. Da Muschelkalkpflaster für die Region und unseren Ort typisch ist und bei der Altortgestaltung auch bei anderen Materialien auf Originalität Wert gelegt wird, sollte lediglich das aufwändigere und qualitativ hochwertige Natursteinpflaster gefördert werden. Dabei ist es unerheblich, ob durch ein Betonpflaster eine gewisse Ähnlichkeit zu einem Natursteinpflaster erzielt wird. Deshalb werden z.B. auch Kunststofffenster nicht gefördert, obwohl sie seit einiger Zeit zulässig sind. Ebenso sollte mit dem Betonsteinpflaster verfahren werden. Die Verwendung sollte erlaubt sein, aber es gibt keinen ersichtlichen Grund für die Gemeinde, dies finanziell zu fördern. Falls dem Antrag nicht stattgegeben werden sollte, beantragen wir, zumindest eine Musterfläche mit oberflächenvergütetem Betonpflaster anzulegen, damit man weiß, worüber man redet.
Andreas Raps MM-Fraktionsvorsitzender Siehe auch: Soll Betonpflaster gefördert werden?
Bürgermeister Brohm legte in der Sitzung drei Musterpflastersteine vor, einen Betonstein, einen sog. oberflächenvergüteten Betonstein und einen Muschelkalkpflasterstein. Dabei zeigte sich, dass man bei der Abstimmung in der Januargemeinderatssitzung wohl von falschen Voraussetzungen ausging. Der sog. oberflächenvergütete Betonstein unterscheidet sich nur wenig vom Betonstein, aber deutlich vom Muschelkalkstein. Der Bürgermeister will nun bei einem Termin in der Städtebauabteilung der Regierung von Unterfranken abklären, ob das Kommunale Förderprogramm so abgeändert werden kann, dass oberflächenvergütete Betonsteine im privaten Bereich zwar zulässig, aber nicht förderfähig sind. Das wäre schon deswegen sinnvoll, weil sich der Gemeinderat zwischenzeitlich beim Ausbau der Mainstraße auf die Verwendung von Muschelkalkpflastersteinen festgelegt hat.
6 Informationen und Termine Nächste Bauausschusssitzung: Di. 26.07.2016, 18.30 Uhr (Feuerwehr), Geplanter Termin für den Bau- und Ferienausschuss (falls nötig): Do. 18.08.2016, 18.00 Uhr „Altes Feuerwehrhaus„ Untere Steigstraße: Im Bauausschuss wurde angeregt, mit dem Objekt einen städtebaulichen Schwerpunkt zu setzen. Aus diesem Grund wird das Projekt bei der Vorbesprechung der Bedarfsmitteilung für den Städtebau in der Regierung vorgestellt. Die Fraktionen werden darum gebeten, über realistische Nutzungsmöglichkeiten nachzudenken und diese im Bauamt einzureichen. In der Diskussion wurde vor allem von Seiten der MM vorgebracht, dass angesichts des Zustands des Gebäudes trotz der kleinen Fläche mit unverhältnismäßig hohen Kosten gerechnet werden muss, so dass ein Verkauf mit städtebaulichen Auflagen sinnvoller sei. Diese Option soll nun ernsthaft geprüft werden. Anfrage zur Nutzung und Bebauung des ehemaligen Klosteranwesens Die Katholische Kirchenstiftung hat auf der Grundlage des Rahmenplans „Freiflächen„ drei Skizzen für eine mögliche Bebauung eingereicht. Alle Planungen sehen eine von der Gemeinde gewünschte Wegeverbindung zwischen der Gartenstraße und dem Rathaushof vor. Es wird um möglichst kurzfristige Stellungahme gebeten. Näheres hier: Planungen für das Klostergelände Sanierung der Mainstraße, Vergabe des ergänzenden Bodengutachtens: einstimmig gebilligt Beschwerde des Vereins „Leiser!„ wegen Lärmterror durch Flugzeuge am 03.07.16
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Niederschrift Gemeinderatssitzung am 14.6.16
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niederschrift14616.pdf [128 KB]
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Gemeinderatssitzung 14.6.16 Ergebnisse
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Tagesordnung:
1 Ausbau der Mainstraße, Vorstellung des Planungsentwurfs Bereits in der Sitzung des Gemeinderates vom 16.02.16 wurden die Grundzüge der Planung für den mittleren Abschnitt der Mainstraße zwischen dem Rathaus und der Ludwigstraße festgelegt Gemeinderatssitzung am 16.2.16 (TOP 2) . Das Architekturbüro Schröder hat nun auf dieser Grundlage die Entwurfsplanung für den Ausbau der Mainstraße erstellt. Laut Gemeinderatsbeschluss waren dabei folgende Kriterien zu berücksichtigen: Das Pflastermaterial soll qualitativ dem in der Gemeinde Thüngersheim verwendeten Muschelkalk-Natursteinpflaster entsprechen,
Zwischen dem Rathaus und der Sackgasse Mainstraße 23 sollen die Fahrbahn und der Gehweg gepflastert werden. Im anschließenden, nördlichen Bereich soll aufgehellter Asphalt mit gepflasterter Rinne, niveaugleichem, asphaltiertem Gehweg und Traufstreifen aus Naturstein eingebaut werden. Architekt Schröder stellte die Einzelheiten der ausgearbeiteten Planung in der Sitzung vor. Um die Baumaßnahme im Frühjahr Jahr 2017 beginnen zu können, sollte der Zuwendungsantrag bis spätestens 30.06.16 der Regierung von Ufr. vorgelegt werden. Eine Musterfläche des vorgesehenen Pflasterbelags ist am Brunnen beim Rathaus zu sehen: Muschelkalkpflaster für die Mainstraße Herr Schröder hob die hohe Qualität dieses Pflasters aus einem Kirchheimer Steinbruch hervor. Auf Nachfrage versicherte er, dass der momentan noch recht helle Stein nachdunkeln werde. Die Gesamtkosten dürften sich auf 669.000 € belaufen. Der Gemeinderat stimmte der Planung 20160614gemeinderatmargetshoechheim.pdf [6.558 KB]
einstimmig zu.
2 Bürgersolaranlage auf den Dächern des Bauhofes und der Margarethenhalle Die Fa. Sonneninitiative e.V. ist daran interessiert, auf den Dächern des Bauhofes und der Margarethenhalle eine Bürgersolaranlage zu installieren. Die Finanzierung würde über eine regionale Bürgerbeteiligung erfolgen. Die Verwaltung, Wartung und Pflege der Anlage übernimmt die Sonneninitiative e.V.. Hierfür wäre ein Mietvertrag mit der Gemeinde über 20 Jahre über die jeweiligen Dächer notwendig. Die laufende Jahrespacht, die die Gemeinde hierfür erhalten würde, läge voraussichtlich für den Bauhof bei 462,- € und bei der Margarethenhalle bei 444,- € pro Jahr. Der Sonneninitiative e.V. wurde bereits mitgeteilt, dass sich eine solche Anlage auf dem Dach der Margarethenhalle, auf Grund der Statik und der Einwände des Architekten Braun-Feldweg bezüglich seines Urheberrechts, nur schwer verwirklichen lässt. Die Sonneninitiative e.V. ist bei der Gemeinderatssitzung anwesend, um das Konzept der Bürgersolaranlage vorzustellen. flyerbauhof01entwurfkh.pdf [595 KB]
projektsheetmargetshoechheimbauhof.pdf [533 KB]
Der Gemeinderat stimmte der Bürgersolaranlage auf dem Bauhof vorbehaltlich der positiven Klärung einiger Voraussetzungen (Statik, Referenzen und Urheberrecht) einstimmig zu. Die Entscheidung über eine Anlage auf dem Dach der Margarethenhalle wurde wegen potentieller gravierender Probleme vorerst zurückgestellt.
3 Auftragsvergabe Architektenvertrag für das Projekt "Barrierefreies Rathaus" Der barrierefreie Umbau des Rathauses wurde für die Förderung nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz mit der Höchstfördersumme von 508.500,- € berücksichtigt. Nach dem Bewerbungsverfahren muss nun ein Förderantrag innerhalb von sechs Monaten erstellt werden. Erst dann wird die endgültige Förderhöhe von der Regierung ermittelt. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn wurde von der Reg. v. Ufr. erteilt. Das Architekturbüro Haas + Haas aus Eibelstadt hat bereits im Zuge des Bewerbungsverfahrens die Leistungsphasen 1 und 2 durchgeführt. Für die restlichen Leistungsphasen liegt nun ein Honorarangebot vor. Die Leistungsphasen 1 und 2 wurden bereits zu einem früheren Zeitpunkt beauftragt und abgerechnet. Das tatsächliche Honorar richtet sich nach der Kostenberechnung. Die vorläufige Honorarsumme des Architekturbüro Haas + Haas wurde laut Kostenschätzung nach dem Vorentwurf ermittelt. Vorläufige Honorarkosten: 58.359,17 € incl. MwSt. Der stufenweisen Vergabe wurde einstimmig zugestimmt. Zeitnah soll für die Klärung des weiteren Vorgehens ein weiterer Architekt hinzugezogen werden, damit im Sinne eines Gesamtkonzepts geklärt werden kann, inwieweit hier zukünftige Maßnahmen für die energetische Sanierung und den Brandschutz berücksichtigt werden sollten.
4 Nachgenehmigung einer Rechnung für Schotterarbeiten Für den künftigen Parkplatz am neuen Steg wurden Schotterarbeiten durchgeführt. Dafür wurden Kosten von 24.466,04 € berechnet. Herr Bürgermeister Brohm wird den Vorgang in der Sitzung erläutern. Beschlussvorschlag: Die vorliegende Rechnung wird genehmigt und zur Auszahlung freigegeben. Haushaltsmittel: Für dieses Vorhaben sind keine Mittel im Haushaltsplan vorgesehen. Die Maßnahme wurde nachträglich einstimmig gebilligt.
5 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bachwiese", Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Mit einem umfangreichen Schriftsatz wurde von den Eigentümern des Grundstückes FlNr. 4821 der Antrag auf Änderung und Erweiterung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Bachwiese begründet. Dieser Schriftsatz wurde allen Mitgliedern des Gemeinderates zugestellt. Mit der Änderung wird beabsichtigt, das mit Bescheid des Landratsamtes Würzburg vom 22.08.2014 eingestellte Bauvorhaben nachträglich zu sanktionieren und eine Abrissverfügung abzuwenden. In der Argumentation wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die baurechtlichen Anforderungen und die Vorgeschichte des Gebietes beim Grundstückserwerb nicht bekannt gewesen sind, die Notwendigkeit der Gesamtsanierung erst im Zuge der Reparaturarbeiten erkannt wurde und es versäumt wurde, im Bauleitverfahren das damals schon bestehende Gebäude in das Baufeld einzubeziehen. Zu den damals maßgeblichen Argumenten der Gemeinde werden Möglichkeiten einer naturschutzrechtlichen als auch finanziellen Kompensation nachträglich angeboten.
Umfangreiche Informationen finden Sie hier: Frechheit siegt? (1) und Schwarzbau Bachwiese: Kurzfassung und Ein Angebot mit Geschmäckle Den Gemeinderäten lag eine sehr fundierte Stellungnahme der Verwaltung vor, in der die Argumente des Antragstellers widerlegt wurden. Da der Sachverhalt in den diversen Stellungnahmen der MM umfangreich dargestellt wurde, verzichten wir hier auf Wiederholungen. Bürgermeister Brohm nahm ebenfalls detailliert zu dem Antrag Stellung. Er warnte davor, ohne Not einen Präzedenzfall zu schaffen, der den Gemeinderat und die Verwaltung bei nächster Gelegenheit einholen könne. Der Bürgermeister äußerte sich auch kritisch zu dem Angebot des Antragstellers, 15.000 € für das Sportheim zu spenden, falls der Bebauungsplan in seinem Sinne geändert werde. Wenn die Gemeinde auf ein derartiges Angebot eingehe, könne dies für sie deswegen Schwierigkeiten bekommen. Norbert Götz, der Fraktionsvorsitzende der CSU, schloss sich weitgehend dem Bürgermeister an. Er übte allerdings heftige Kritik an der Berichterstattung der MM zu diesem Punkt auf ihrer Website. Da Norbert Götz bereits in der letzten Gemeinderatssitzung ähnlich massive Kritik an der Öffentlichkeitsarbeit der MM geübt hatte, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass zumindest von Teilen der CSU bewusst die Konfrontation gesucht wird. Wir können deshalb nur empfehlen, über die o.g. Links sich noch einmal die MM-Stellungnahmen und Berichte anzusehen. Dann kann man sich selbst ein Urteil bilden. Der Gemeinderat sprach sich bei einer Gegenstimme des CSU-Gemeinderats Werner Lutz gegen die auf das Grundstück bezogene Änderung des Bebauungsplans aus. Damit wurde der dortige Schwarzbau nicht nachträglich genehmigt.
6 Informationen und Termine - Sitzungstermine Bauausschuss: Di. 28.06.16, 18.00 Uhr, Di. 19.07.16, 18.30 Uhr (Feuerwehrgerätehaus) - Information zur Sanierung der Gehwege Am Scheckert und Frankenstraße: Angebot im Zuge Jahres-LV der Fa. Scheb, liegt bei Brutto 17.661,98 €. Haushaltsansatz für Gehwegsanierungen 25.000 € - Ortstermin „barrierefreie Wege und Plätze„: Di. 02.08.16, 18.00 Uhr, - Mitteilung über das Ergebnis im Auswahlverfahren „KIP"; für den barrierefreien Ausbau des Rathauses können nach Einreichung eines Zuwendungsantrages bis zu 90 % der Kosten als Zuschuss in Aussicht gestellt werden, - Einwendungen eines Anliegers gegen den Beschluss über eine Veränderungssperre im Bereich Fahräcker, der im Flächennutzungsplan als Erweiterungsgebiet für das Sportgelände vorgesehen ist. - Mitteilung über eine erneute Vertagung der Vorstellung des Vereins „Leiser - Mitte Juli soll die Genehmigungsplanung für das Anwesen Mainstraße 20 vorliegen, das für gastronomische Zwecke genutzt werden soll. - Die Kreuzung auf der Zeller Seite der Laurentiusbrücke soll in der Zeit zwischen dem 18. Juli und dem 2. September erneuert werden. Da dann nur eine Fahrspur zur Verfügung steht, ist wegen der erforderlichen Ampelregelung mit Staus zu rechnen.
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Protokoll Gemeinderatssitzung 10.5.16
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niederschriftgr10516.pdf [131 KB]
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Gemeinderatssitzung am 10.5.2016
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Tagesordnung:
1) Verein "Leiser e.V.", Vorstellung der Vereins und ggf. Beschluss über den Beitritt Nachdem der Antrag auf Beitritt der Gemeinde Margetshöchheim zum Verein „Leiser ! Bürgerinitiative gegen Lärm in Stadt und Landkries Würzburg„ sehr kontrovers diskutiert wurde, sollte laut Beschluss des Gemeinderats dem Vereinsvorstand Gelegenheit gegeben werden, den Gemeinderat über die Vereinsziele näher zu informieren. (siehe auch: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass! ) Aus Termingründen konnte kein Vorstandsmitglied teilnehmen, so dass die Entscheidung auf die nächste Sitzung verschoben werden musste. Eine Erklärung der CSU zu den Veröffentlichungen der MM auf ihrer Internetseite führte zu einer längeren , teilweise emotionalen Diskussion. Wir berichten darüber in den nächsten Tagen.
2) Bauantrag zur Errichtung eines Ärztehauses, FlNr. 4592/1, Zeller Str. 6 Informationen haben wir bereits hier veröffentlicht: Bauantrag für ein Ärztehaus einstimmig angenommen
3) Bebauungsplan "Freizeit- und Sportanlagen Fahräcker"; Erörterung zum weiteren Verfahren Der Gemeinderat hatte 2012 beschlossen, einen Bebauungsplan für das Sondergebiet „Freizeit- und Sportanlagen Fahräcker" aufzustellen und gleichzeitig eine Veränderungssperre zu erlassen. Nach dem Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet für die Entwicklung von Sportanlagen vorgesehen. Die mit Bekanntmachung vom 13.04.12 in Kraft getretene Veränderungssperre trat nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Um dieses Gebiet für Sport- und Freizeitanlagen zu sichern und gegenläufige Entwicklungen zu vermeiden, wird vorgeschlagen, das Bebauungsplanverfahren fortzusetzen. Hierbei können nun die bestehenden Planungen der SGM 06, der Segelkameradschaft Maintal, die Neuplanung des Mainstegs und die Planung des Parkplatzes am Fahrweg einbezogen werden.
Der Gemeinderat beschloss bei einer Gegenstimme eine Veränderungssperre. Den Beschluss, das Verfahren für den Bebauungsplan Sondergebiet „Freizeit- und Sportanlagen Fahräcker" fortzusetzen, traf der Gemeinderat einstimmig. Eine spätere Erweiterung soll geprüft werden.
4) Vertragsverlängerung Straßenbeleuchtungsvertrag mit den Stadtwerken Würzburg AG und 1. Nachtrag Der bestehende Straßenbeleuchtungsvertrag mit der Stadtwerke Würzburg AG läuft am 31.12.2016 aus. Er verlängert sich jeweils um weitere 5 Jahre, sofern nicht 6 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Rechtzeitig vor der Verlängerung des Straßenbeleuchtungsvertrags hat die Stadtwerke Würzburg AG einen 1. Nachtrag zum Straßenbeleuchtungsvertrag eingereicht, der spätestens bis zum 31.05.2016 entschieden werden soll. Die Verlängerung des Straßenbeleuchtungsvertrages, unter den neuen Bedingungen des 1. Nachtrags, würde vom 01.01.2017 bis 31.05.2021 (5 Jahre) laufen. Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem Altvertrag sind: Der Umfang der Leistung beinhaltet jetzt auch die Standsicherheitsprüfung der Masten in Form einer optischen Kontrolle und Dokumentation im Rahmen der Turnusarbeiten (1 x alle 5 Jahre). Muss aufgrund des Alters oder des Zustandes der Masten eine Standsicherheitsprüfung mittels Biegemoment durchgeführt werden, so erhält die Kommune dafür ein separates Angebot. Im Altvertrag war keine Standsicherheitsprüfung vorgesehen. Für LED-Leuchten, Induktionsleuchten oder ähnliche Einsparleuchten wird im 1. Nachtrag vermerkt: ‚Kommt es in der Vertragslaufzeit zu Mängeln an LED Leuchten, z.B. Austausch des LED-Moduls, des Vorschaltgerätes oder Austausch des Retrofit-LED-Einsatzes, so sind die Kosten für den Materialersatz durch die Kommune zu tragen, sofern hierfür keine Herstellergarantie greift‘. Die Kostenpauschale erhöht sich für die Standardleuchten (HQL; Natriumdampf- und Leuchtstofflampen) von 19,65 € auf 24,35 € netto je Brennstelle und Jahr. Die Kosten für die LED Lampen und kommunale Sonderleuchten bleiben unverändert bestehen. Dies bedeutet für unseren momentanen Bestand eine Kostenerhöhung von 2.007,89 € pro Jahr. einstimmig angenommen
5) Informationen und Termine Satzungsmuster für eine „Sicherheitssatzung" sicherheitssatzungguentersleben.pdf [157 KB]
Den Fraktionen werden 3 Satzungen benachbarter Kommunen als Muster vorgelegt. Die Fraktionen sollen intern abklären, welche Inhalte sie in eine Ortssatzung übernehmen wollen.
Der barrierefreie Ausbau des Rathauses ist in greifbare Nähe gerückt, da eine 90 %ige Förderung zugesagt wurde. Man rechnet mit einem Zuschuss von etwa 500.000 €.
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Gemeinderatssitzung am 12.4.2016
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Tagesordnung:
TOP 1: Vorstellung des Vereins für touristische Vermarktung des nördlichen Würzburger Landes e.V.; Beschluss über den Beitritt tourismusvorlage.pdf [101 KB]
nutzengewinnsatzungundbeitragsordnung.pdf [227 KB]
Nach ausführlicher Diskussion entschied sich der Gemeinderat mit 13 gegen 3 Stimmen aus den Reihen der MM-Fraktion für den Beitritt zum "Verein für touristische Vermarktung des nördlichen Würzburger Landes". In der Diskussion ging es nur am Rande um die jährlichen Kosten von rund 4.000 Euro. Die Gegner des Beitritts bezweifelten vor allem, dass der Beitritt tatsächilch für den Ort Vorteile mit sich bringt, zumal die touristische Entwicklung und praktisch alle vom Verein bearbeiteten Themen bereits zum umfangreichen Arbeitsgebiet des ILE-Konzepts gehören, der vor kurzem gegründeten Integrierten ländlichen Entwicklung "Main - Wein - Garten", dem Zusammenschluss aus 8 Gemeinden von Zell bis Himmelstadt und Leinach bis Retzstadt. Dies zeigt auch der folgende kurze Ausschnitt aus dem ILE-Programm: ---------------------------------------------------------- - Themenfeld „Vernetzung und Bewerbung der vorhandenen Freizeit-, Naherholungs- und kulturellen Infrastruktur“: Zentrales Thema ist die Überwindung der „Pressegrenze“ durch einen gemeinsamen Veranstaltungskalender auf einem Regionsportal (Gemeinsamer Internetauftritt der ILE-Gemeinden) sowohl virtuell wie auch als Printmedien oder in Form gemeinsamer Plakatwände. Die geschichtlichen Wurzeln, Brauchtum und Dialekt sollen zum Erhalt von Wissen zusammenfassend dargestellt werden und lokale Akteure vernetzt werden.
- Themenfeld „Schaffung neuer Angebote“: Neben zahlreichen Ideen zur Schaffung neuer Angebote im Bereich Naherholung und Tourismus unter Nutzung und Optimierung vorhandener Strukturen wie der Erarbeitung eines Fahrradrundweges und eines Panoramaweges mit Rast– und –Infostationen wurden auch Zukunftsvisionen für zeitgemäße attraktive Angebote für Familien entwickelt. Ein weiterer Baustein ist die Konzeption innovativer ILE-Events.
- Themenfeld „Verbesserung der touristischen Infrastruktur“: Hier sollen deutliche Verbesserungen in Angriff genommen und eine „regionale Willkommenskultur“ etabliert werden. Hierzu gehören z. B. neben dem Ausbau der Radweg- und Wanderweginfrastruktur auch Konzepte für „Wasser erleben“ an den vorhandenen Gewässern. Auch die Verbesserung und Vernetzung Gastronomieangebots (Konzept „Mittagstisch) oder Qualifizierungsoffensiven für Zimmer und Ferienwohnungen wurden bearbeitet. Ausgangslage sollte die Entwicklung einer gemeinsamen Tourismusstrategie sein. ...........................................................................
Wen alle Einzelheiten der ILE interessieren, findet hier das Konzept: 20160412abschlussberichtilek.pdf [1.964 KB]
. Wer die Unterlagen studiert, wird feststellen, dass all das, was der touristische Verein erledigen will, bereits von der ILE abgedeckt wird, nur wesentlich intensiver und umfangreicher. Deshalb ist schon die Frage berechtigt, warum man für ein und das selbe Aufgabengebiet Geld und Energie in zwei parallel agierende Vereine investieren will.
TOP 2: Auftragsvergabe Honorarvertrag für die Neugestaltung der Mainstraße an das Architekturbüro Schröder
Sachverhalt: Das Architekturbüro Schröder wurde in seiner Aufgabe als Sanierungsberater der Gemeinde Margetshöchheim gebeten, ein Honorarangebot für die Planung der Verkehrsanlage für die Neugestaltung der Mainstraße, Leistungsphasen 1 bis 4, abzugeben. Herr Schröder wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass er auch gerne die Leistungsphasen 5-9 mit Bauüberwachung anbieten würde, allerdings hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass es sinnvoll ist, diese Leistungen zusammen mit den Ingenieurbauwerken Kanal- und Wasserleitung an ein technisches Ingenieurbüro zu vergeben. Die Planung der Baumaßnahme soll 2016 erfolgen, damit die Ausschreibungen im Herbst/Winter an die Firmen verschickt werden können. Als Baustellenbeginn ist das Frühjahr 2017 geplant. Das Angebot entspricht der HOAI 2013. Eine Kürzung der Prozentpunkte für einzelne Leistungsphasen erfolgte nicht, da es besonders in den Leistungsphasen 1-4 wichtig ist, dass alle Grundleistungen erfüllt werden. Bei den Vergaben der weiteren Leistungsphasen werden in der Regel, in Abstimmung mit dem Techn. Bauamt, Prozentpunkte für einzelne Grundleistungen abgezogen, die entweder vom Auftraggeber über das Techn. Bauamt übernommen oder vom Auftraggeber nicht erbracht werden. Das tatsächliche Honorar richtet sich nach der Kostenberechnung, die nach der Entwurfsplanung erstellt wird. Die vorläufige Honorarsumme des Architekturbüros Schröder wurde laut einer groben Kostenschätzung ermittelt.
Beschlussvorschlag: Mit dem Architekturbüro Schröder wird ein Honorarvertrag über die angebotenen Leistungen für die Planung der Neugestaltung Mainstraße für die Leistungsphasen 1 bis 4 abgeschlossen. einstimmig beschlossen
TOP 3 Auftragserteilung - Erweiterung der Urnenstelenanlage im Friedhof Mainstraße vorlageurnenstelenanlagemargetshoechheim.pdf [142 KB]
einstimmig beschlossen
TOP 4 Änderung und Neuabschluss des Straßenbeleuchtungsvertrages mit den Stadtwerken Würzburg AG Dieser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt, da noch Klärungsbedarf besteht.
TOP 5 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Margetshöchheim für die Erhebung einer Hundesteuer satzungsvorschlaghundesteuer.pdf [32 KB]
einstimmig angenommen
TOP 6 Gemeinde Veitshöchheim, 14. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan "Sandäcker" vorlagefnpvhh.pdf [95 KB]
bplsandaeckerflnpl.pdf [296 KB]
einstimmige Zustimmung
TOP 7 Anträge vorlagemm416.pdf [141 KB]
siehe auch BI gegen Lärm
Der Gemeinderat stimmte auf Antrag der MM der Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände 3414positionspapierttipokt2014presse.pdf [113 KB]
gegen die besonders für kommunale Pflichtaufgaben wie die Wasserversorgung äußerst problematischen Abkommen TTIP und CETA bei einer Gegenstimme zu. Die Gegenstimme kam von CSU-Gemeinderat Werner Lutz. Ähnliche Beschlüsse hatten bereits Gemeinden wie Kirchheim, Kist und Veitshöchheim verabschiedet.
Ein weiterer Antrag der MM schlug den Beitritt zum neu gegründeten Verein "Leiser" vor, der sich besonders dem Kampf gegen die Lärmbelästigung der Bevölkerung verschrieben hat - vor allem durch den Flugbetrieb auf dem Flugplatz am Schenkenturm, durch den Bahnlärm und den Verkehrslärm durch die Staatsstraße. Da die CSU-Fraktion befürchtete, dass sich der Verein auch gegen andere Lärmquellen - etwa vom Grillplatz oder durch Rasenmäher - wenden könnte, kam es zu einer kontroversen Diskussion. Der Gemeinderat vertagte schließlich bei 5 Gegenstimmen die Entscheidung, um in einer der nächsten Sitzungen einem Vorstandsmitglied des Vereins die Möglichkeit zu geben, nähere Auskünfte über die Vereinsziele zu geben. Siehe auch: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!
8 Informationen und Termine info416.pdf [50 KB]
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