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Berichte aus dem Bauausschuss
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Bauausschusssitzung am 12.7.18
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Tagesordnung
1 Ortseinsichten
2 Modernisierung eines Wohnhauses, Modernisierung und Nutzungsänderung einer Scheune zum Wohnhaus, Fl.Nr. 77, Dorfstraße 15
3 Bauantrag für die Sanierung, Um- und Anbau sowie Dachgeschossausbau einer Doppelhaushälfte Das Bauvorhaben in der Brunostraße befindet sich im Innenbereich gem. § 34 BauGB. Zur Prüfung verschiedener baurechtlicher Fragen wurde ein Antrag auf Vorbescheid eingereicht, der inzwischen mit positivem Ergebnis erteilt wurde. Im Rahmen des Vorbescheidsantrages wurde vom Bauausschuss bestimmt, dass der Nachweis vorzulegen ist, dass das geplante Dachgeschoss kein Vollgeschoss ist. Dieser Nachweis liegt dem Bauantrag nun bei.
4 Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Fl.Nr. 1422, Am Grabenhügel 10 Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Grabenhügel„. Für notwendige Befreiungen wurde ein Befreiungsantrag gestellt. Diese Befreiungen betreffen: - die geringfügige Überschreitung der Baugrenze in Richtung Süden, - die Überschreitung der zulässigen Kniestockhöhe (grds. unzulässig), - die Abweichung der Dachneigung ( 25 Grad statt 50 Grad). Die Befreiungen werden damit begründet, dass der geplante Neubau insgesamt nicht höher wird als der Gebäudebestand vor Abbruch. Die Zustimmung zu den beantragten Befreiungen „Kniestock„ und „Dachneigung„ wurde bereits in der Sitzung am 19.12.0217 in Aussicht gestellt. bv7132018bvgrabenhuegel10lageplan1.pdf [81 KB]
5 Nutzungsänderung eines Wohnhauses zu einem schülerselbstverwalteten Kulturzentrum, Fl.Nr. 321+323, Mainstraße 48 Das Wohnhaus, in dem die Nutzungsänderung bereits stattfindet, befindet sich im Innenbereich gem. § 34 BauGB. Die geplante Nutzungsänderung wird ausführlich beschrieben. Das Gebäude soll durch Jugendliche nicht durchgehend, sondern nur partiell und tagsüber genutzt werden. Die Beförderung erfolgt mit dem Rad über den nahegelegen Radweg von Zell, eine Anfahrt mit Privatfahrzeugen ist nicht vorgesehen. Daher soll auf den Nachweis weiterer Stellplätze verzichtet werden. Für die geplante Nutzung ist im Rahmen des Brandschutzkonzeptes ein zusätzlicher Rettungsweg über eine Außentreppe erforderlich, welche über den Balkon auf der Südseite erreicht wird.
6 Bauantrag zur Errichtung von Werbeanlagen, Fl.Nr. 4599, Zeller Straße 2 Es wird geplant, südlich der Einfahrt zu dem in Kürze fertig gestellten Ärztehaus einen beleuchteten Werbepylon aufzustellen sowie Schriftzüge mit Logos und entsprechender LED-Beleuchtung am Ärztehaus anzubringen. Der Werbepylon soll eine Höhe von 9,60 m erhalten, er wird damit insgesamt niedriger als das Ärztehaus. Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich gem. § 34 BauGB. bv7052018bvgoetzwerbeanlagepylon.pdf [91 KB]
bv7052018bvgoetzwerbeanlageansichten.pdf [112 KB]
bv7052018bvgoetzwerbeanlagelageplan.pdf [66 KB]
7 Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses, Fl.Nr. 4447, Frankenstraße 19 Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unterer Scheckert„. Aufgrund der außergewöhnlich steilen Geländeverlaufs ist bei einer Hangbebauung mit talseits zwei Vollgeschossen und bergseits einem Vollgeschoss die zulässige Traufhöhe von 6 m kaum einzuhalten. Der Bauherr beantragt daher eine Befreiung. Der Sockel des Gebäudes soll dabei um 2,50 m zurückversetzt werden, um die Ansicht talseits zu vermindern. Darüber hinaus ist eine Geländeveränderung geplant. Zulässig wären nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes nur „sanfte, unauffällige Böschungen sowie Stützmauern bis max. 0,80 m Höhe„. Die geplante Geländeveränderung beträgt ca. 2 m. Auch hierzu wird Befreiung beantragt. Weiterhin wird geplant, eine Grenzgarage mit 10 m Länge zu errichten und die erforderlichen Stellplätze hintereinander anzuordnen. Die Terrasse soll bis an den vorhandenen Fußweg angrenzen. Hierzu wird die Erteilung einer Abweichung von den Anstandsflächenvorschriften beim Landratsamt Würzburg beantragt.
8 Antrag auf Befreiung für die Errichtung eines Geräteschuppens, Fl.Nr. 1211/1, Lerchenweg 23
9 Kommunales Förderprogramm - Zuschussgewährung für die Sanierungsmaßnahmen am Anwesen Würzburger Str. 27, Fl.Nr. 4090/2
10 Kommunales Förderprogramm - Förderantrag für Sanierungs- und Umbaumaßnahmen am Alten Feuerwehrhaus, Untere Steigstraße 2, Fl.Nr. 106/1
11 Nachgenehmigung des 1. Nachtragsangebots - Entsorgung Erdreich - Freizeitgelände
12 Beschlussfassung zur Freigabe des Nachtragsangebots 06 - Sanierung Mainstraße
13 Informationen und Termine
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Bauausschusssitzung Niederschrift 14.6.18
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sitzungdesbauausschussesmargetshoechheim201806.pdf [202 KB]
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Bauausschusssitzung am 14.6.18
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Tagesordnung:
1 Präsentation des Entwurfs zur Sanierung des Hochbehälters HZ durch das IB Jung Das Ingenieurbüro Jung stellt den fertiggestellten Entwurf zur Hochbehältersanierung vor. bv6982018erlaeuterungsberichtseite16.pdf [40 KB]
Einzelheiten und die Präsentation finden Sie in unserem Bericht vom 17.6.
2 Bauantrag für den Neubau eines Reihenhauses sowie eines Reihenendhauses, Fl.Nr. 2156/20 + 2156/19, Georg-Büchner-Straße 33 + 35 Das beantragte Bauvorhaben mit zwei Gebäuden befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Zeilweg„. Aufgrund der geplanten Überschreitung der Baugrenze in Richtung Osten mit einem Erker (Tiefe 1,50 m) sowie der erwünschten Errichtung einer Garage werden Befreiungen beantragt. Die Errichtung des Erkers des Reihenendhauses wird mit der besseren Belichtung begründet. Die beteiligten Grundstücke sollen durch die Bauherren erworben werden und entsprechend überbaute Flächen zu einem Grundstück verschmolzen bzw. neu geordnet werden. bvgeorgbuechner7lageplan.pdf [81 KB]
Dem Erker und der Anordnung der Garage stimmte der Ausschuss einstimmig zu.
3 Bauantrag für den Anbau eines Aufzugs an ein bestehendes Wohnhaus, Fl.Nr. 2110/3, Thoma-Rieder-Straße 4 Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Grabenhügel II„. Durch den geplanten Anbau wird die nördliche Baugrenze überschritten, der Anbau ist ausschließlich an dieser Stelle sinnvoll, weil sich hier auch das Treppenhaus befindet. Bezüglich der Überschreitung der Baugrenze in nördlicher Richtung liegt ein Befreiungsantrag vor. bv6952018bauantragthomarieder4lageplan.pdf [83 KB]
Der Ausschuss stimmte unter der Bedingung, dass kein blendendes Material verwendet wird, einstimmig zu.
4 Ausbau der Mainstraße, Verkehrsregelung nach Fertigstellung Nachdem in Kürze die Fertigstellung der Mainstraße erfolgt, sollte die künftige Verkehrsregelung geklärt werden. Bisher waren aufgrund eines Antrages der Freiwilligen Feuerwehr die Parkplätze gekennzeichnet, um die Feuerwehrzufahrt im Einsatzfall gewährleisten zu können. Die Beschilderung lautete „Parkverbotszone, Parken nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt„. Im gepflasterten Bereich bis zur Stichstraße waren vor der Sanierung 13 Parkplätze, davon 1 Parkplatz für Schwerbehinderte gekennzeichnet. Im nördlichen, anschließenden Bereich gab es lediglich 9 Parkplätze, von denen wegen der Errichtung des Gehweges auf der westlichen Straßenseite 3 Parkplätze wegfallen werden, die ggf. zum Teil auf der gegenüberliegenden Straßenseite eingerichtet werden können. Zu klären wäre zunächst, in welchen Bereichen künftig das Parken erlaubt wird bzw. welche Regelungen für den ruhenden Verkehr gelten sollen. Da im Rahmen einer Vorbesprechung das Thema „Anwohnerparken„ angesprochen wurde, werden hierzu Unterlagen über die Rechtsgrundlagen sowie Voraussetzungen beigelegt. Die Ausweisung von Anwohnerparkzonen darf nach § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG nur dort erfolgen, wo „Bewohner städtischer Quartiere…. erheblichem Parkraummangel„ unterliegen. Daher gibt es Anwohnerparken in der Regel nur in Groß- und Mittelstädten. Nicht zuletzt wären für eine entsprechende Ausweisung als „Zone für Anwohnerparken„ weitergehende Untersuchungen und detaillierte Regelungen notwendig. Vorerst soll noch keine Reglementierung des Parkens erfolgen, Man will erst einmal die weitere Entwicklung beobachten, zumal wegen des neuen Gehsteigs der Parkraum eingeschränkt ist. Hinsichtlich der Möglichkeit einer Anwohnerparkzone sollen Informationen eingeholt werden. Der 2. Bürgermeister wies darauf hin, dass zwangsläufig mit Problemen gerechnet werden muss. Schließlich wurde die bisherige Parkverbotszone, bei der man nur auf den markierten Flächen parken konnte, vor einigen Jahren auf Wunsch der Feuerwehr eingerichtet, die wegen der ungeordneten Parkpraxis die Anfahrt bei Notfällen nicht gewährleistet sah.
5 Kommunales Förderprogramm - Zuschussgewährung für die Sanierungsmaßnahmen am Anwesen Mainstraße 4, Fl.Nr. 143 In der Bauausschusssitzung vom 13.06.2017 wurden für die Putz- und Malerarbeiten, sowie Gerüstbauarbeiten als 2. Teilmaßnahme am Anwesen Mainstraße 4, Fl.Nr. 143, Zuschüsse in Höhe von 10.452,97 € gewährt. Nach Abnahme der Fassadenverkleidung wurde die Fachwerkfassade wieder instand gesetzt und die Farbgebung mit dem Sanierungsbeauftragten abgestimmt. Die Maßnahme wurde insgesamt sehr schön und wertig umgesetzt und bedeutet eine erhebliche Aufwertung des Ortsbildes. Die Prüfung der Endabrechnung durch das Büro Schlicht Lamprecht Schröder hat zuwendungsfähige Kosten von 27.010,40 € und somit eine mögliche Zuwendung (30%) in Höhe von 8.103,12 € ergeben einstimmig gebilligt
6 Kommunales Förderprogramm - Förderantrag für die Erneuerung des Garagentores am Anwesen Mainstraße 16, Fl.Nr. 181 Die Antragstellerin beabsichtigt, das bestehende Garagenfalttor gegen ein motorisiertes Seitenlauftor mit identischer Farbgestaltung in grau zu ersetzen. Das große Hoftor bleibt im Bestand bestehen, daher soll die Farbgebung des neuen Hoftores wieder hierzu passend in grau erfolgen. Das Anwesen liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet und im Geltungsbereich der Gemeindlichen Gestaltungssatzung. Das Anwesen ist als Baudenkmal in der Denkmalliste inventarisiert. Gemäß der Gestaltungssatzung Nr. 5 (5) müssen Holztore aus europäischem Massivholz hergestellt werden. Stahlrahmenkonstruktionen mit massiver Holzbrettverschalung sind ebenso erlaubt. Alle Tore müssen grundsätzlich als zweiflügelige Dreh- oder als Schiebetore ausgeführt werden. Senkrechte oder waagrechte Sektionaltore müssen mit Holzlamellen ausgefacht sein und dürfen nur in besonderen Ausnahmefällen an beengten, öffentlichen Verkehrsflächen mit zu geringer Straßenbreite eingesetzt werden. Die Ausnahmefälle sind einzeln zur Zustimmung vorzulegen. Nach Rücksprache mit Herrn Haas, Bay. Landesamt für Denkmalpflege, wird eine deckend grau lackierte Ausführung, in der mit der Bauherrin abgestimmten Ausführungsart befürwortet. Die Maßnahme ist nach dem Kommunalen Förderprogramm förderfähig. Da es auf Grund der speziellen Ausführungsart hier nur einen Hersteller gibt, sollte der Bauausschuss von der Regelung, dass ein Wettbewerbsabschlag von 15% abgezogen wird, falls nicht die vorgeschriebene Anzahl an Angeboten eingeht, in diesem speziellen Fall absehen. Die Bauherrin stellte außerdem die Frage, ob Sie anstatt des Holzes ein wartungsfreies Aluminium für das Tor verwenden dürfte, da bei einer deckenden Lackierung kaum ein Unterschied zu erkennen sein. Dies wurde jedoch sowohl von unserem Sanierungsbeauftragten Architekturbüros als auch von Herrn Haas vom Bay. Landesamt für Denkmalpflege abgelehnt. bv7002018mainstrasse16180524003.pdf [1.318 KB]
einstimmige Zustimmung
7 Kommunales Förderprogramm - Förderantrag für die Erneuerung des Hoftores am Anwesen Erlabrunner Str. 2, Fl.Nr. 105 Der Antragsteller beabsichtigt, das verwitterte Hoftor am Anwesen Erlabrunner Straße 2, Fl.Nr. 105, zu erneuern. Das Bestandstor wurde inzwischen bereits abgebaut und entsorgt. Das neue Tor soll gemäß den beiliegenden Bildern im Anhang als massives Eiche-Tor mit einer Holzrahmen-Konstruktion und traditionellen geschmiedeten Beschlägen ausgeführt werden, allerdings möchte der Bauherr das Tor nicht farblich gestalten sondern in Eiche Natur belassen. Die Arbeiten werden in Eigenleistung zusammen mit einem befreundeten Zimmermann erbracht, daher wird im Zuge des Kommunalen Förderprogramms lediglich der Antrag für die Materialkosten gestellt. Die Maßnahme entsprich der Gemeindlichen Gestaltungssatzung und ist nach dem Kommunalen Förderprogramm zuwendungsfähig. Bei Eigenleistung kann das Material gefördert werden. Gesamtkosten der Maßnahme: 1.922,45 € Zuwendungsfähige Kosten: 1.922,45 € Mögliche Förderung von 30%: 576,74 € einstimmig gebilligt
8 Auftragsvergabe Abriss Altes Wasserhäuschen in der Würzburger Straße Die Freileitungen auf dem Dach des Alten Wasserhäuschen in der Würzburger Straße, der Stromanschluss und die Sirenensteuerung wurden abgebaut und verlegt. Somit kann das baufällige Gebäude abgebrochen werden. Es wurden 3 Firmen gebeten ein Angebot für den Abbruch bis Unterkante Bodenplatte, inkl. Entsorgung, abzugeben. 2 Angebote gingen ein. Das preisgünstigste Angebot ist von der Fa. Leitmike / Margetshöchheim zu einem Brutto-Angebotspreis von 10.341,10 € einstimmig gebilligt
9 Auftragsvergabe Parkettsanierung in der Margarethenhalle Am 18.05.2018 fand die Submission der beschränkten Ausschreibung für die Parkettsanierung in der Margarethenhalle statt. Zur Angebotsabgabe aufgeforderte Bieter: 9 Am Submissionstermin eingegangene Angebote: 7 Rechnerisch geprüfte günstigste Angebotssumme der Firma Bonikur GmbH aus Vechta: 14.379,96 € (brutto) Der wenigstnehmende Bieter erfüllt die Bedingungen der erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit und verfügt, nach unseren Kenntnissen, über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel, um die Aufgabe durchführen zu können. Der Bieter ist präqualifiziert. Sowohl die rechnerische als auch die technische und formelle Prüfung ist abgeschlossen. Eine gemeinsame Besichtigung der Örtlichkeit mit dem wenigstnehmenden Bieter hat stattgefunden. einstimmig gebilligt
10 Nachgenehmigung Auftragsvergabe elektronische Schließanlage für das Feuerwehrhaus Für die elektronische Schließanlage des Feuerwehrhauses in Margetshöchheim wurde passend zu dem bereits bestehenden System von der Fa. Faciliteam AG / Würzburg ein Angebot eingeholt. Die Brutto-Angebotssumme beläuft sich auf 7.166,80 € und wurde auf Grunde dessen, dass im Haushalt 2018 Mittel für diese Maßnahme eingestellt wurden, von Herrn Bürgermeister Brohm am 09.05.2018 vorab freigegeben, damit die Komponenten bestellt und zeitnah eingebaut werden können. einstimmig gebilligt
11 Nachgenehmigung Auftragsvergabe elektronische Schließanlage für die Margarethenhalle Für die elektronische Schließanlage der Margarethenhalle wurde, passend zu dem bereits bestehenden System, von der Fa. Faciliteam AG / Würzburg ein Angebot eingeholt. Es ist sinnvoll die Margarethenhalle in maximal 2 Abschnitten auf ein elektronisches Schließsystem umzurüsten. Im ersten Abschnitt wurden alle die Türen angeboten, die für den Vermietungsbereich der Hallennutzung notwendig sind. Als zweiter Abschnitt müssten dann die Vereinsbereiche und die Bereiche Hausmeister/Technik und Juz nachgerüstet werden. Die Brutto-Angebotssumme des ersten Bereichs beläuft sich auf 5.535,94 € und wurde von Herrn Bürgermeister Brohm vorab freigegeben, damit die Komponenten bestellt und zeitnah eingebaut werden können. Der zweite Abschnitt beläuft sich auf 5.445,56 € brutto und sollte für den Haushaltsplan 2019 vorgesehen werden, damit dann das veraltete mechanische Schließsystem der Halle komplett aufgelöst werden kann. einstimmig gebilligt
12 Informationen und Termine Sanierung Boden im Feuerwehrgerätehaus Die Sanierungsarbeiten haben am 04.06.2018 begonnen. Im Verlauf des Baufortschrittes wurden folgende Feststellungen gemacht: Die Bewegungsfugen im Fliesenbelag verlaufen unregelmäßig und ohne erkennbare technische Notwendigkeit. Manche der Fugen sind lediglich im Fliesenbelag, jedoch nicht tiefer im Untergrund ausgeführt. Die erkennbaren und technisch notwendigen Fugen werden auch im Industrieboden erneut ausgebildet. Fugen, die jedoch im jetzigen Altbelag nicht erkennbar sind, könnten nach Ausführung des Industriebodens zu Rissen im Oberbelag führen. Dies wird zwar von der Fa. Tröger als sehr unwahrscheinlich angesehen, allerdings kann hierfür gemäß VOB/B §13 Abs. 3 keine Gewährleistung übernommen werden. Außerdem ermöglicht die im Bestand vorhandene Gefällesituation keine vollständige Entwässerung von Tropfwasser in der Halle in die neu angebrachten Rinnen an den Toren. Es wurde zwar so gut wie möglich das neu angelegte Gefälle zu den Rinnen hingezogen, allerdings kann es doch an manchen Stellen zu einer kleinen Pfützenbildung kommen. Diese anfallende Flüssigkeit müsste dann händisch mit einem Abzieher entfernt bzw. zu den Rinnen gezogen werden. Des Weiteren hat sich gezeigt, dass aufgrund der enorm uneben verlegten Fliesen eine zweite Kratzspachtelung notwendig wurde, um zu vermeiden, dass der Fliesenspiegel optisch nach Fertigstellung der Beschichtungsarbeiten durchscheint. Die Masse der dementsprechenden Position Kratzspachtelung wird hierdurch dementsprechend erhöht. Es handelt sich etwa um Mehrkosten von 4.300,- € brutto, die auf Grund des Baufortschritts am 07.06.2018 von Herrn Bürgermeister Brohm genehmigt wurden. einstimmig gebilligt
Ersatzbeschaffung Bank vor Nordstraße 12: Der Anlieger der Nordstraße 12 hat mitgeteilt, dass eine Bank auf dem gemeindlichen Grundstück im Bereich der Nordstraße 12 ausgetauscht werden müsste. Er fragte nach, ob die Gemeindearbeiter diese Bank entsorgen könnten, dann würden die Anlieger die Ersatzbeschaffung einer neuen Bank vornehmen, würden sich jedoch über einen Zuschuss der Gemeinde freuen. Die Anlieger hätten gerne eine Information, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss erwartet werden kann. Die Gemeinde will evtl. eine Metallbank anschaffen.
Anträge von Anliegern auf Bepflanzung nach Ausbau der Mainstraße Hierzu liegen zwei Anträge vor, die abhängig von der Entscheidung zu TOP 4 beraten werden sollten. Den Pflanzbeeten wurde zugestimmt, nicht jedoch der Aufstellung von Kübeln.
Antrag auf Errichtung eines Fußgängerüberwegs an der südlichen Zufahrt zur St 2300 Die Zufahrt steht im Eigentum der Straßenbauverwaltung. Der Antrag wurde dem Straßenbauamt zur Stellungnahme und Prüfung übersandt. Das Straßenbauamt lehnte das Ansinnen ab. Da man dort aber offensichtlich von einer anderen Stelle ausging, soll der Vorschlag beim demnächst stattfindenden Termin mit dem Chef des Straßenbauamts noch einmal erörtert werden.
Genehmigung des Verkaufsplatzes „Am Zeilweg„ Vor einer endgültigen Zustimmung sollen Erkundigungen über die Pachtpreise in anderen Orten eingeholt werden.
Parksituation beim neuen Sportheim Wegen der chaotischen Parkverhältnisse am Sportheim werden 13 provisorische Parkplätze für 3.000 € geschottert. Derzeit ist die Zufahrt von Rettungsfahrzeugen häufig nicht gewährleistet.
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Niederschrift Bauausschusssitzung 26.4.18
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sitzungdesbauausschussesmargetshoechheim201804.pdf [181 KB]
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Bauausschusssitzung am 26.4.18
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Tagesordnung:
1 Sanierung Mainstraße - Herstellung Fahrbahndecke im nördl. Bereich
Ausführung der Wasserführungsrinnen in Muschelkalk Da etlichen Bauausschussmitgliedern nicht bewusst war, dass die Wasserführungsrinnen nach der bisherigen Planung im aktuellen Bauabschnitt der Mainstraße mit Betonsteinen gebaut werden sollten, beschloss der Ausschuss nach langer Diskussion bei einer Gegenstimme, dafür Muschelkalksteine zu verwenden, wie sie für das Teilstück zwischen dem Rathaus und der Stichstraße vorgesehen sind. Man will damit einen Materialmix vermeiden. Die Natursteine sollen auch für die Wasserrinne in der Asphaltfläche der restlichen Straße bis zur Ludwigstraße eingebaut werden. Da für die Natursteine mit einer Lieferfrist von 4 Wochen zu rechnen ist, wird die Baustelle bis zur Mainart zwar begehbar, aber nicht fertiggestellt sein. siehe auch: Naturstein- oder Betonpflaster
Beschlussfassung zum Nachtragsangebot 5 – kleine Verdichtungsgeräte Gegenstand des NA 5 ist, das Verdichten mit kleinen Verdichtungsgeräten Diese Ausführungsart wurde, bedingt durch die Bausubstanz der Anwesen in der Mainstraße, auf Empfehlung des Ingenieurbüros Wölfel, das die baubegleitenden Erschütterungsmessungen durchführt und überwacht, erforderlich. Aufgrund dieser Verdichtungsmethode entfällt die Pos. 01.05.0150 Zulage statische Verdichtung mit einem Gesamtpreis von 655,69 € (brutto). Das NA 5 beinhaltet die Kosten der zuvor beschriebenen zusätzlichen Leistungen und schließt mit einer Angebotssumme in Höhe von 8.211,00 € (brutto). einstimmig gebilligt
Asphalteinbau im nördl. Bereich Auf Empfehlung vom Ing.-Büro Arz wurde eine Probefläche auf Höhe HausNr. 20 asphaltiert. Ziel sollte sein, unter Berücksichtigung der Erschütterungen die umgrenzenden Gebäude zu beobachten. Als Verdichtungsgerät wurde eine verhältnismäßig kleine Rüttelwalze eingesetzt. Die Norm zum Einbau des Asphalts schreibt eine wesentlich größere/schwerere Walze vor. Am Montag, 23.04.2018 wurde der Asphaltfläche ein Probekern entnommen um die Verdichtung zu prüfen. Das Ergebnis wird am Donnerstag, 26.04.2018 erwartet. Mit der Erkenntnis der Prüfung und den Erschütterungsmessungen wird bis zur Bauausschusssitzung eine Einbauempfehlung des Ingenieurbüros erwartet. Die Untersuchung des Probekerns ergab eine gute Verdichtung des Asphaltkerns, so dass die Baufirma für 5 Jahre die Garantie übernimmt. Der Asphalt soll in zwei Schritten eingebaut werden. Der Ausschuss stimmte dem Verfahren einstimmig zu, obwohl Schäden an der Bausubstanz nicht ganz ausgeschlossen werden können. Alternativ wäre nur eine Pflasterung möglich, was mit deutlichen Mehrkosten verbunden wäre.
2 Errichtung von Parkplätzen in der Ludwigstraße, Erörterung von Planungsgrundlagen Für die Planung der Stellplatzanlage wurde das Gelände aufgemessen. Das Büro Schlicht, Lamprecht, Schröder bitte vorab um Klärung, wo der Standort des geplanten öffentlichen WCs erfolgen soll. Nach bisherigem Planungsstand war als Standort der Bereich der Zufahrt angedacht, alternativ könnte auch ein Standort näher am Friedhof, z.B. als Ersatz für die ältere Gerätehalle, in Frage kommen. Es wird außerdem vorgeschlagen, auch diese ältere Gerätehalle, die kaum mehr genutzt wird, in die Planung einzubeziehen. Die bisherige Planung wäre sonst nur in wenigen Details zu ändern oder zu ergänzen. bv6722018planungludwigstrasse19entwurfskonzept.pdf [248 KB]
Der Bauausschuss beschloss einstimmig, das WC an der Ludwigstraße zu errichten. Weiterhin soll der Parkplatz an den Grenzen zu den Nachbargrundstücken durch Mauern bzw. Hecken abgeschirmt werden.
3 Auftragsvergabe Überarbeitung und Neugestaltung der Broschüre für die Gestaltungssatzung Die Broschüren der Gestaltungssatzung sind im Rathaus nur noch in einer geringen Anzahl vorhanden, daher ist es notwendig, neue Broschüren drucken zu lassen. In diesem Zuge soll das Layout der Broschüre überarbeitet und bereits beschlossene Änderungen eingearbeitet werden. Das Honorarangebot des Büros Schlicht Lamprecht Schröder Architekten für die Überarbeitung der Gestaltungssatzung liegt vor. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Stundenaufwand, das Angebot stellt nach Aussage des Architekturbüros jedoch eine Kostenobergrenze dar, sofern keine weiteren größeren Leistungsbausteine hinzukommen. Das Honorarangebot vom 19.04.2018 liegt bei 2.028,53 € brutto. einstimmig beschlossen
4 Antrag der Sing- und Musikschule auf Ermäßigung der Mietkosten, Margarethenhalle Die Sing- und Musikschule plant, am 08.06.18 und am 07.10.18 zwei Veranstaltungen in der Margarethenhalle durchzuführen. Am 08.06.18 soll das 30-jährige Jubiläum gefeiert werden. Hierzu wird beantragt, die Mietkosten für die Margarethenhalle zu reduzieren. Hierfür wäre ein Tagessatz von 320.- € zzgl. Reinigungskosten zu berechnen. Dies wird damit begründet, dass die Sing- und Musikschule oft auch bei gemeindlichen Veranstaltungen mitwirkt. Darüber hinaus engagieren sich auch viele Kinder und Jugendliche aus Margetshöchheim in der Sing- und Musikschule. Beschluss: Die Miete wird erlassen, die Nebenkosten müssen jedoch getragen werden.
5 Informationen und Termine Kommunales Förderprogramm – Zuschussgewährung Schmiedsgasse 7: In der BA Sitzung am 22.03.2018 wurde der Gewährung von Fördermitteln im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms für das Anwesen Schmiedsgasse 7 zugestimmt. Da jedoch noch Unterlagen nachgereicht wurden, sollte im nächsten Bauausschuss über die neu berechnete Fördersumme informiert werden. Die Fördersumme gemäß Bewilligungsbescheid vom 11.04.2018 liegt bei 9.101,60 €. zur Kenntnis genommen
Neuer Friedhof – Instandsetzung der Stromversorgung: Zum Ende des Winters fiel die Begleitheizung der Wasserleitung im Neuen Friedhof aus. Ursache war ein Kurzschluss auf der Stromleitung. Eine Überprüfung der Stromversorgung durch die Fa. Riedmann hat ergeben dass die Strom-Infrastruktur einer Reparatur bedarf. Die nötigen Arbeiten zur Instandsetzung belaufen sich auf 2.518,78 €. Das Techn. Bauamt hat den Auftrag an die Fa. Riedmann in Rücksprache mit dem BGM erteilt.
Wasserversorgung - Sanierung Hochbehälter Hochzone Das Ing.-Büro Jung hat ein erstes Terminkonzept ausgearbeitet. Derzeit wird die Entwurfsplanung zusammengestellt. Für die KW 17 oder 18 hat das Techn. Bauamt einen Probeschurf durch die Jahres-LV-Firma, August Ullrich eingeplant. Mit den Erkenntnissen des Schurfs kann die LPH 3 entsprechend abgeschlossen werden. In der nächsten BA-Sitzung kann der fertige Entwurf vorgelegt werden, um die nächsten LPH 5-9 zu beauftragen. bv6782018sanierunghochbehaelterterminkonzept.pdf [76 KB]
Da nach dem Terminplan die Chlorung im oberen Hochbehälter erst in einem Jahr eingestellt werden könnte, will der Bürgermeister in Kürze mit dem Ingenieurbüro besprechen, ob die Chlorung nicht bereits früher eingestellt werden kann. Siehe auch: Ernüchternd
Verkehrssicherungsschnitt, Totholzentfernung Pappeln, Kosten: 4.923,03 € sowie Auftrag zur Kürzung der Straßenbäume Falkenstraße
Auslegung der Planfestellungsunterlagen „Lärmsanierung Ortsdurchfahrt Veitshöchheim„ für die Bahnstrecke Würzburg-Aschaffenburg vom 16.04.-30.04.18
Parksituation am Sportplatz Wegen der prekären Parksituation am Sportplatz sollen an der Böschung zur Würzburger Straße einige provisorische Parkplätze geschaffen werden.
Zebrastreifen An der Abfahrt Süd von der Umgehungsstraße auf die Würzburger Straße soll bei einer Ortseinsicht mit der Polizei geprüft werden, ob dort ein Zebrastreifen möglich ist.
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Bauausschuss Niederschrift 22.3.18
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sitzungdesbauausschussesmargetshoechheim201803.pdf [200 KB]
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Bauausschusssitzung am 22.3.18
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Tagesordnung:
1 Ortseinsichten - Gehwegneubau in der Erlabrunner Str.: Nachbesserung der Bordsteine an den Stirnseiten für den behindertengerechten Zugang Beim nächsten Jour fixe mit der Baufirma soll nach einer Lösung des Problems gesucht werden. - Umbau der Türe des Behinderten-WC in der Margarethenhalle Beim Ortstermin wurde festgestellt, dass der Einbau einer Schiebetüre die Probleme kaum lösen kann, da der Toilettenraum zu klein ist. Auch eine Vergrößerung der bestehenden Toilette ist angesichts der bestehenden Verhältnisse praktisch nicht möglich. In Frage käme allenfalls eine zusätzliche größere Toilette daneben, was allerdings Teile der Garderobe in Anspruch nehmen würde und mit erheblichen Baukosten verbunden wäre. Bevor man diese Lösung weiterverfolgt und die Kosten berechnet, muss erst einmal geklärt werden, ob an dieser Stelle überhaupt die erforderlichen Sanitärleitungen im Untergeschoss verlegt werden können. Der Ausschuss musste bei der Begehung feststellen, dass auch im Bereich der Künstlertoilette nicht genügend Platz für eine Erweiterung zur Verfügung steht. Ein weiterer Vorschlag befasste sich mit der Beschaffung einer Behindertentoilette in der ursprünglichen Hausmeisterwerkstatt. Wegen der Lage außerhalb der Halle wurde der Vorschlag allerdings nicht weiterverfolgt.
2 Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung BG-2004-100, Fl.Nr. 86, Schmiedsgasse 10 Die erstmals im Jahre 2004 erteilte Genehmigung zur Erweiterung und Modernisierung des Wohnhauses soll nun zum sechsten Mal verlängert werden. Der Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer ist rechtzeitig vor Ablauf der bisherigen Geltungsdauer (05.04.2018) eingegangen. Der Antrag wurde abgelehnt, da angesichts des langen Zeitraums Zweifel an der Bauabsicht geäußert wurden.
3 Antrag der FFW auf Ausweisung einer Feuerwehrzufahrt bzw. einer Feuerwehranfahrtszone Die Freiwillige Feuerwehr beantragt, zur Gewährleistung des Brandschutzes und des Rettungsdienstes in den Zufahrtsbereichen zum neu errichteten Sportheim in der Straße „Am Sportplatz„ sowie auch an der Erlabrunner Straße, Nähe Einfahrt zum Feuerwehrgerätehaus, die Ausweisung einer Feuerwehranfahrtszone. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Zufahrten wegen des Kurvenbereiches für längere Einsatzfahrzeuge oder geringer Restfahrbahnbreite frei gehalten werden sollen. Zusätzlich wird beantragt, den Bereich an den Fahnenmasten innerhalb der Zufahrt zu den südlichen Stellplätzen an der Margarethenhalle einschließlich der Zufahrt zum Innenhof als „Feuerwehrzufahrt„ zu beschildern. einstimmi angenommen
4 Auftragsvergabe Einrichtung Trauzimmer im großen Sitzungssaal des Rathauses Momentan werden die Trauungen im Rathaus meistens im kleinen Sitzungssaal durchgeführt. Dieser wird für jede Trauung extra umgebaut. Dies ist einerseits sehr zeitintensiv für den Bauhof und andererseits leidet vor allem die Tischkombination erheblich unter dem ständigen Umbau. Auf Grunde dessen wurde angeregt, eine ständige Trauzimmerbestuhlung in einem Teilbereich des großen Sitzungssaales aufzubauen. Bei der Fa. Steinmetz Einrichtungen wurde ein Angebot für eine entsprechende Möblierung, passen zu den bereits bestehenden Möbeln im kleinen Sitzungssaal, eingeholt. Die Möblierung der beiden Sitzungssäle sollte zusammen passen, damit bei größeren Veranstaltungen beiden Möblierungen zusammen genutzt werden können. Angeboten wurden 5 Stühle (siehe Gemeinderatsstühle, für Brautpaar, Trauzeugen, Standesbeamter), 30 Stühle für Gäste (siehe Zuhörerstühle) und ein großer Tisch in Tonnenform für die Trauung (Machart passend zu Sitzungstischen). Außerdem wurden 6 Akustik-Paneelelemente angeboten, die man als Raumtrenner verwenden und auch später für weitere Veranstaltungen nutzen und flexibel einsetzen kann. Es wurde versucht bei weiteren Anbietern Gegenangebote einzuholen, allerdings können diese keine, zu unseren Außerdem soll der große Sitzungssaal mit Schiebevorhängen, passend zum kleinen Sitzungssaal, ausgestattet werden. Es liegt hierfür ein Angebot der Fa. Heymanns / Margetshöchheim vor. Der kanpp 17.000 € teuren Maßnahme stimmte der Ausschuss einstimmig zu.
5 Kommunales Förderprogramm - Förderantrag für die Sanierung von Dach, Balkon und Außenfassade, Anwesen Schmiedsgasse 7, Fl.Nr. 97 Für die Sanierungsleistungen am Dach, Balkon und Außenfassade am Anwesen Schmiedsgasse 7, Fl.Nr. 97 wurde ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms an die Gemeinde gestellt. Da die Antragstellerin bereits mit einigen Umbauleistungen, wie der Gerüststellung, anfangen wollte, wurde am 06.03.2018 die Genehmigung zur vorzeitigen Baufreigabe erteilt, mit dem Hinweis, dass die Gemeindliche Gestaltungssatzung bei vorzeitig auszuführenden Bauleistungen einzuhalten ist und keine Förderzusage aus der vorzeitigen Baufreigabe abgeleitet werden kann. Laut Prüfbericht des Büros Schlicht Lamprecht Schröder vom 12.03.2018 entsprechen einige der geplanten Maßnahmen nicht der gemeindlichen Gestaltungssatzung, wenn sie gemäß den Angeboten ausgeführt werden. Laut Gestaltungssatzung ist pro Dachseite jeweils ein Dachflächenfenster mit einer Größe von max. 65x100 cm zulässig. In den Angeboten wird ein Dachflächenfenster von 94x140 cm vorgesehen, welches nicht der Gestaltungssatzung entspricht. Außerdem wurden kupferrote engobierte oder glasierte Ziegel angeboten, welche nach der Gestaltungssatzung unzulässig sind. Das Dach muss mit naturroten oder rotbraunen Ziegeln eingedeckt werden, die vorgesehenen engobierten Ziegel sind nicht erlaubt. Die Farbe der Außenfassade ist noch nicht angegeben und muss noch mit dem Sanierungsbeauftragten abgestimmt werden. Es wurde ein Silikatputz vorgesehen, welcher nach der Gestaltungssatzung unzulässig ist, da mineralische Feinputze in traditioneller Verarbeitung anzubringen sind. Die Maßnahmen sind nach dem Kommunalen Förderprogramm nur zuwendungsfähig, wenn sie den Vorgaben der Gestaltungssatzung entsprechend ausgeführt werden. Es wurde eine Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten durchgeführt, mit der Annahme, dass die Gestaltungssatzung bei der Beauftragung und Ausführung eingehalten wird. Sollten die Vorgaben bei der Ausführung nicht eingehalten werden, entfällt die Förderung und es müssen evtl. Umbauten und nachträgliche Änderungen durchgeführt werden. Dem Förderantrag stimmte der Ausschuss einstimmig zu. Die Antragstellerin wurde darauf hingewiesen, dass die Förderung bei Nichteinhaltung der Gestaltungssatzung vollständig entfällt und Ersatzmaßnahmen angeordnet werden können. Ein weiterer Antrag für die Genehmigung eines Außenedelstahlkamins stimmte der Bauausschuss bei einer Gegenstimme zu.
6 Kommunales Förderprogramm - Förderantrag für den Abbruch und Neuerrichtung bzw. Umbau und Sanierung 3-Seithof, hier Fensterbauarbeiten, am Anwesen Würzburger Str. 2, Fl.Nr. 1 Für die Fensterbauarbeiten am Anwesen Würzburger Str. 2, ‚Fl.Nr. 1 wurde ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms an die Gemeinde gestellt. Laut Prüfbericht des Büros Schlicht Lamprecht Schröder vom 13.03.2018 entsprechen 2 Fenstern nicht den Maßnahmen der Gestaltungssatzung, da diese eine Breite von mehr als 90 cm aufweisen, aber nur einflügelig vorgesehen sind. Ansonsten werden die Fenster in massivem Holz ausgeführt, was der Gestaltungsatzung entspricht. Die Farbgebung der Holzfenster geht nicht aus den eingereichten Unterlagen hervor, daher wird die Bauherrin darauf hingewiesen, dass die Holzrahmen nur naturbelassen, hell (beige-grau) oder gebrochen weiß gestrichen oder lasiert werden dürfen. (gem. telefonischer Rücksprache mit der Bauherrin am 15.03.2018 werden die Holzfenster in weiß ausgeführt) Außerdem sind in den Angeboten Rollläden aufgeführt. Diese müssen grundsätzlich vom Bauausschuss vor dem Einbau genehmigt werden und sind nur zulässig, wenn Sie der Ergänzung zu Punkt §3 Abs. 6 Nr. 2 gemäß Beschluss des Gemeinderats Margetshöchheim vom 20.06.2017 entsprechen. Vorbaurollläden sind grundsätzlich nicht förderfähig. Die Maßnahmen sind nach dem Kommunalen Förderprogramm zuwendungsfähig, aber nur, wenn sie den Vorgaben der Gestaltungssatzung entsprechend ausgeführt werden. Bei der Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten wurde die Annahme getroffen, dass alle Fenster bei der Ausführung entsprechend der Satzung ausgeführt werden. Auf der Grundlage des Prüfvermerks zur Feststellung der Zuwendungsfähigkeit des Architekturbüros Schlicht, Lamprecht und Schröder vom 13.03.2018 stimmte der Bauausschuss der Gewährung von Fördermitteln im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms in Höhe von 11.104,97 € zu, unter der Bedingung, dass die Fenster satzungskonform ausgeführt werden, sowohl in Bezug auf die Farbe als auch auf die Gliederung. Der Gemeinderat stimmte dem Einbau von Rollläden unter der Bedingung zu, dass Sie der Ergänzung zu Punkt §3 Abs. 6 Nr. 2 gemäß Beschluss des Gemeinderats Margetshöchheim vom 20.06.2017 entsprechen. Rollläden sind grundsätzlich nicht förderfähig.
7 Kommunales Förderprogramm - Förderantrag für die Natursteinarbeiten am straßenseitigen Sandsteinsockel am Anwesen Untere Steigstraße 5, Fl.Nr. 1459 Für die Arbeiten am Natursteinsockel am straßenseitigen Sandsteinsockel inkl. Verschließen des bestehenden Hauseingangs gemäß Baugenehmigung vom 10.04.2017 am Anwesen Untere Steigstraße 5 wurde ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms an die Gemeinde gestellt. In der Bauausschusssitzung vom 13.06.2017 wurden bereits für die Außenputz-, Holzbau-, Spengler- und Fensterbauarbeiten Mittel von insgesamt 17.576,95 € genehmigt. Die bisher genehmigten Mittel werden mit diesem neuen Ergänzungsantrag neu berechnet, da anstatt der beantragten Holzfenster nun Kunststofffenster vom Bauherrn beauftragt wurden, die zwar erlaubt aber nicht förderfähig sind. Die Maßnahmen sind nach dem Kommunalen Förderprogramm zuwendungsfähig, jedoch nur, wenn sie den Vorgaben der Gestaltungssatzung entsprechend ausgeführt werden. Sollten die Vorgaben bei der Ausführung jedoch nicht eingehalten werden, entfällt bei der abschließenden Prüfung eine Förderung. Auf Grunde dessen, dass sich das Anwesen bereits komplett im Bau und Umbau befindet, wurde die vorzeitige Baufreigabe für die Natursteinarbeiten am 26.02.2018 vom Techn. Bauamt erteilt, mit dem Hinweis, dass die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn der Entscheidung über die Bewilligung eines Zuschusses aus Mitteln des Kommunalen Förderprogramms nicht voraus greift. einstimmig beschlossen
8 Kommunales Förderprogramm - Zuschussgewährung für die Außensanierung der Kapelle Vierzehn Nothelfer, Nähe Würzburger Str., Fl.Nr. 2/1 In der Bauausschusssitzung vom 04.05.2017 wurden für die Außensanierung der Kapelle Vierzehn Nothelfer, Nähe Würzburger Straße, Fl.Nr. 2/1, Zuschüsse in Höhe von 5.349,09 € gewährt. Das Anwesen ist in der Denkmalliste eingetragen. Die Fassade der Kapelle wurde Instand gesetzt. Es wurden Naturstein-, Putzer- und Maler- sowie Spenglerarbeiten durchgeführt. Insgesamt wurde das Anwesen äußerst ansprechend saniert und trägt zur Aufwertung des Ortsbildes bei. Die Prüfung der Endabrechnung durch das Büro Schlicht Lamprecht Schröder hat zuwendungsfähige Kosten von 16.772,20 € und somit eine mögliche Zuwendung (30%) in Höhe von 5.031,66 € ergeben. einstimmig beschlossen
9 Erhöhung des Mietzinses für die Stellplätze in der Rosenstraße Im Rahmen der Haushaltsvorberatungen wurde aus dem Gemeinderat angeregt, die Mieten für die Stellplätze in der Rosenstraße von 10 € auf 30 € je Monat anzuheben. Das ist nunmehr formal festzulegen, mit Datum der Anhebung. einstimmig mit Wirkung zum 1.1.2019 beschlossen
10 Informationen und Termine - Stellungnahme zur Verfahrensfreien Errichtung einer Schleppgaube, Anwesen Mainstraße 7, Fl.Nr. 147 -Freizeitgelände – Rundbank im Pavillon, Gem. Beschluss im BA am 14.11.2017 Auftragsvergabe an Fa. Freudenberger zu einem Angebotspreis von 5.132,60 € brutto. - Stellungnahme Schleppgaube Mainstraße 7 - Der Gemeinderat beschloss mi 4:0 Stimmen, dass im Bereich des Treppenzugangs zum Rathaushof ein gemeinsamer Revisionsschacht für das Rathaus und das Anwesen Mainstraße 13 errichtet wird. Die Kosten teilen sich die Gemeinde und der Eigentümer des Hauses Mainstraße 13. - Die Wasserspeier des Kirchenvordachs entwässern bislang auf den Gehsteig der Mainstraße, was eigentlich nicht zulässig ist und bei überfrierender Nässe eine Gefahrenquelle ist. In Absprache mit der Kirchenverwaltung soll das Dachwasser nun über ein Fallrohr und eine offene Rinne längs der Mauer in einen vorhandenen Einlauf Richtung Norden abgeleitet werden. - Der Ausschuss billigte einstimmig, dass die Kosten für die Verlegung des Gasanschlusses für die Segelkameradschaft in Höhe von 5.005 € von der Gemeinde übernommen werden.
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Bauausschuss-Niederschrift 22.2.2018
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sitzungdesbauausschussesmargetshoechheim201802.pdf [129 KB]
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Bauausschusssitzung am 22.2.18
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Tagesordnung:
1 Bauantrag für den Neubau einer Schleppgaube mit neuer Bedachung, Fl.Nr. 1243, Lerchenweg 6 Der Bauantrag wurde in der letzten Sitzung behandelt und beschlossen, dass der Bedachung der Gaube mit einem Stehfalzblechdach zugestimmt wird, sofern als Material eine Kupfereindeckung verwendet wird. Die Antragstellerin hat nun nachträglich mitgeteilt, dass neben der geplanten Gaube auch die Bedachung des Wohnhauses erneuert werden soll und hierfür anthrazitgraue Ziegel verwendet werden sollen. Da der Bebauungsplan die Verwendung von „rotbraunen Ziegeln„ vorsieht, wäre eine weitere Befreiung erforderlich. Anthrazitraue Ziegel sind mehrfach in der umgebenden Bebauung vorhanden. Zu dieser Dachfarbe würde die geplante, dunkelgraue Verkleidung mit Alublechen wiederum besser passen. Ein Gestaltungsmuster liegt bei.
Für die Zulassung der dunkelgrauen Dacheindeckung stimmten alle 4 anwesenden Ausschussmitglieder. Auch die braun eloxierte Verkleidung der Gaube wurde einstimmig akzeptiert.
2 Antrag auf Änderungsgenehmigung zum BV "Neubau eines Ärztehauses mit Café", Fl.Nr. 4599, 4596, 4592/2, Zeller Straße 2 Der Bauantrag wurde bereits in der letzten Bauausschusssitzung erörtert und zurückgestellt, da zunächst eine Abstimmung mit der Planung einer barrierefreien Bushaltestelle erfolgen sollte. Hierzu wurde ein Ortstermin mit dem Ing.büro Arz vereinbart, bei dem festgestellt wurde, dass auch nach der Verlagerung der Zufahrt nach Süden mehr als ausreichend Fläche für die Errichtung einer barrierefreien Bushaltestelle verbleibt, ohne dass die Zufahrt zum noch unbebauten Grundstücksteil wesentlich behindert wird. Die nachbarlichen Einwendungen betreffend die Anordnung zusätzlicher Stellplätze im Wiesenweg wurden mit dem Bauherrn erörtert; der Bauherr hält Änderungen nicht für angemessen bzw. erforderlich.
Der Ausschuss stimmte einstimmig der Umnutzung des Zahnlabors zur Zahnarztpraxis, der Lage der Einfahrt und der Lage der Parkplätze im Wiesenweg zu.
3 Kommunales Förderprogramm - Zuschussgewährung für die Instandsetzung und Sanierungsmaßnahmen am Anwesen Mainstraße 2, Fl.Nr. 81 und 82 Die Maßnahmen entsprechen den Vorgaben der Gestaltungssatzung und sind förderfähig nach dem Kommunalen Förderprogramm der Gemeinde. Sie tragen erheblich zur Aufwertung des Ortsbildes bei.
Zustimmung 4:0
4 Auftragserteilung zum Nachtragsangebot "Speedpipes im Zuge der Baumaßnahme Mainstraße" durch die Baufirma Konrad Bau Im Zuge der bereits stattfindenden Baumaßnahme „Sanierung Mainstraße„ ist beabsichtigt die Glasfaserleitungen mitzuverlegen. Die Planungen samt LV wurden durch das beauftragte Büro, Dr. Först Consult, erstellt. Der Gemeinde wurde empfohlen, das LV der Baufirma Konrad vorzulegen und entsprechend bepreisen zu lassen. Das entsprechende Nachtragsangebot beläuft sich auf brutto 16.440,11 €. Angeboten wurde lediglich das Liefern und Verbauen der Speedpipes und eine abschließende Dokumentation. Die Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung sind bereits Bestandteil der Gesamtmaßnahme und entfallen. Die Prüfung des Angebots durch das Büro Dr. Först und das Techn. Bauamt haben keine Beanstandungen ergeben.
Zustimmung 4:0
5 Auftragserteilung zu Nachtragsangeboten und Stundenlohnsätzen im Zuge der Maßnahme "Sanierung Mainstraße" Die Baufirma Konrad aus Lauda-Königshofen hat im Zuge der Maßnahme Nachtragsangebote zur Genehmigung vorgelegt. Im Wesentlichen betrifft das NA 1 die Entsorgung des teerhaltigen Asphaltausbruchs (im Rahmen des Gehwegbaus zu Tegut). Eine Baugrunduntersuchung im Vorfeld der Maßnahme hat zwar keine Belastung festgestellt, jedoch musste das Aufbruchmaterial beprobt werden und wurde als „phenolhaltig„ eingestuft. Berechnet wurden hierfür 14.239,69 € (brutto) Gegenstand des NA 2 ist, der Zusammenschluss von zwei Straßenabläufen, die an einer Rohrleitung DN 200 an den Hauptkanal angeschlossen wurden. Aufgrund der örtl. Gegebenheiten war es leider nicht möglich die ursprüngliche Planung auszuführen. Die Angebotssumme schließt bei 824,81 € (brutto) Ebenfalls zur Genehmigung vorgelegt wurden die Einheitspreise zu den Stundenlohnarbeiten. Diese wurden in Zuge der Ausschreibung nicht ermittelt.
Den Nachtragsangeboten wurde mit 5:0 Stimmen zugestimmt. Kurzfristig kam noch ein Angebot zur Bodenverwertung für das zwischengelagerte Z2-Aushubmaterial aus der Straßenbaustelle mittlere Mainstraße mit einer Nettosumme in Höhe von 23.205,00 €. Auch dieses Angebot wurde einstimmig gebilligt.
6 Information, Beratung und Beschlussfassung zur Instandsetzung des Wiesenwegs Im Zuge der Baumaßnahme in der Zeller Str. 2 „Ärztehaus„ ist der Wiesenweg instand zu setzen. Bereits vor dem Abriss der Bäckerei war der Zustand im südl. Bereich der Sackgasse mangelhaft. Es sind fehlende Bordsteine zu ergänzen und den angrenzenden Asphalt auf einem Meter Breite neu herzustellen. Ebenso ist der Bordstein anzuheben. Die derzeit mit dem Bau des Ärztehauses beauftragte Fa. Bindrum bietet der Gemeinde die Arbeiten zu einem Brutto Angebots von 7.083,71 € an. Dieser Preis liegt rund 4 % unter dem Jahres-LV Preis. Im weiteren Verlauf des Wiesenwegs wurde die Fahrbahn im Zuge des Neubaus des Ärztehauses stark beschädigt. Die Regulierung dieses Schadens erfolgt auf Kosten der Fa. Bindrum.
einstimmig gebilligt
7 Informationen und Termine - Bürgermeister Brohm berichtete, dass am 1.4. ein Gespräch mit dem Forstbetriebsleiter des Forstbetriebs Arnstein stattfinden soll, bei dem es um die Probleme geht, die in der Bachwiese durch die massive Holzabfuhr entstehen.
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Bauausschuss-Niederschrift 25.1.18
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sitzungdesbauausschussesmargetshoechheim201801.pdf [177 KB]
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Bauausschusssitzung am 25.1.18
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Tagesordnung:
1 Altortsanierung, Planungen zwischen Mainfähre und Sportgelände, Vorstellung des Büros Arc.grün, Kitzingen Wie im Gemeinderat beschlossen, wurde der Geschäftsführer der Landschaftsarchitekten & Stadtplaner Arc.grün, Kitzingen, Herr Thomas Wirth, zur Vorstellung des Büros und zur Darstellung bereits durchgeführter Projekte eingeladen. Die der Gemeinde vorliegenden Planungsergebnisse aus dem Masterplan Mainlände und dem ISEK wurden vorab an das Planungsbüro Arc.grün übersandt. Herr Wirth stellte die Tätigkeitsfelder des Büros Arc.grün vor. Voraussichtlich am 17.3. findet eine Gemeinderatsklausur zum Thema „Gestaltung der Mainpromenade“ statt.
2 Antrag auf Änderungsgenehmigung zum BV "Neubau eines Ärztehauses mit Café", Zeller Straße 2 Für das Bauvorhaben wurden bereits mehrere Tekturanträge eingereicht und genehmigt. Mit der nun vorliegenden Tektur werden folgende Änderungen zur Genehmigung beantragt: - Nutzungsänderung der Mieteinheit im 2. OG von Dentallabor zur Zahnarztpraxis, - Verlegung der Grundstückszufahrt in südliche Richtung, - Anordnung und Anzahl der Stellplätze im westlichen Bereich des Grundstückes, Richtung Wiesenweg. bv6462018lageplanaerztehaus.pdf [65 KB]
Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich gem. § 34 BauGB. Die Zustimmung des Grundstücksnachbarn liegt nicht vor; es wurde telefonisch ein Schreiben des beauftragten Rechtsanwaltes angekündigt, in dem insbesondere darauf eingegangen wird, dass durch die neu geplante Anordnung der Stellplätze mit zusätzlichem Verkehr im Wiesenweg zu rechnen sei, der den Wohnwert des Nachbargrundstückes weiter vermindert.
Gegen die Nutzungsänderung als Zahnarztpraxis gab es keine Einwände. Angesichts der Parkplätze, die über den Wiesenweg anfahrbar sein sollen, wurde eine Auflockerung durch Baumpflanzungen gefordert. Gegen die Verlegung der Grundstückszufahrt gab es Einwände, da Lage und Gestaltung der dortigen Bushaltestelle nicht geklärt sind. Deshalb wurde eine Entscheidung über den Tekturplan vertagt.
2a Bauantrag für den Einbau einer Gaube im Lerchenweg 6 Der geplanten Gaube wurde einstimmig zugestimmt. Allerdings sollen das Dach und die Seitenwände der Flachdachgaube mit Kupferblech verkleidet werden.
3 Kommunales Förderprogramm - Zuschussgewährung für Außensanierungsmaßnahmen am Anwesen Mainstraße 1a In der Bauausschusssitzung vom 16.08.2017 wurden für die Außensanierungsmaßnahmen am Anwesen Mainstraße 1a, Fl.Nr. 71, Zuschüsse in Höhe von 9.733,71 € gewährt, bei einer damaligen Gesamtsumme der zuwendungsfähigen Kosten von 32.445,69. Die Fassade wurde komplett saniert und instandgesetzt, dabei wurde der verputzte Bruchsteinsockel freigelegt und auch die Fensterfaschen wurden, anstatt wie zuvor aufgemalt, mittels strukturierten Putz aufgetragen. Die einflügeligen Fenster wurden durch zweiflügelige Holzfenster ersetzt. Auch bei der Gestaltung des Dachflächenfensters wurde auf den Beschluss des BA vom 16.08.2017 eingegangen und dieses verkleinert ausgeführt. Die Maßnahmen entsprechen den Vorgaben der Gestaltungssatzung und tragen zu einer erheblichen Aufwertung des Ortsbildes bei. Die Leistungen sind förderfähig nach dem Kommunalen Förderprogramm der Gemeinde. Die rechnerischen zuwendungsfähigen Kosten des Verwendungsnachweises sind höher als die zuwendungsfähigen Kosten des Erstantrages. Da kein Erweiterungsantrag gestellt wurde, sind für die Berechnung der Zuwendung die zuwendungsfähigen Kosten vom Erstantrag entscheidend. Außerdem konnte die Erneuerung der Hauseingangstür nicht berücksichtigt werden, da hierfür kein Förderantrag vorlag. Der Förderung wurde einstimmig zugestimmt. Es stellte sich allerdings heraus, dass sehr wohl ein Förderantrag für die Hauseingangstüre gestellt worden war. Allerdings hat dies keine Auswirkung auf die Höhe der Förderung.
4 Kommunales Förderprogramm - Zuschussgewährung für die Erneuerung Treppengeländer und die Erstellung eines Vordaches am Anwesen Erlabrunner Str. 25 In der Bauausschusssitzung vom 18.08.2016 wurden für die Erneuerung des Treppengeländers und die Erstellung eines Vordaches am Anwesen Erlabrunner Str. 25, Fl.Nr. 2115/2, Zuschüsse in Höhe von insgesamt 1.174,35 € gewährt. Für die Erneuerung des Treppengeländers wurde ein schmiedeeisernes pulverbeschichtetes anthrazitfarbenes Geländer für Treppe und Podest angebracht. Die Stahlrohkonstruktion für das Vordach ist ebenfalls pulverbeschichtet und trägt eine Verbundsicherheitsglasscheibe. Die Maßnahmen entsprechen den Vorgaben der Gestaltungssatzung und tragen zur Aufwertung des Ortsbildes bei. Die Leistungen sind förderfähig nach dem Kommunalen Förderprogramm der Gemeinde. einstimmig gebilligt
5 Kommunales Förderprogramm - Zuschussgewährung für das Hoftor am Anwesen Lutzgasse 8 In der Bauausschusssitzung vom 28.04.2016 wurden für das Hoftor am Anwesen Lutzgasse 8, Fl.Nr. 1437/3, Zuschüsse in Höhe von 738,99 € gewährt. Die Prüfung der Endabrechnung durch das Büro Schlicht Lamprecht Schröder hat zuwendungsfähige Kosten von 2.463,30 € und somit eine mögliche Zuwendung (30%) in Höhe von 738,99 € ergeben. Das zweiflügelige Hoftor und die Hofeingangstüre wurden wie geplant erneuert, beides aus unbestrichenem Douglasienholz. Die Maßnahmen entsprechen den Vorgaben der Gestaltungssatzung und tragen zur Aufwertung des Ortsbildes bei. Die Leistungen sind förderfähig nach dem Kommunalen Förderprogramm der Gemeinde. einstimmig gebilligt
6 Umbau Rathaus - Auftragserteilung Leitsystem Am 16.01.2018 fand der Submissionstermin der Beschränkten Ausschreibung für das Leitsystem im Rathaus mit folgendem Ergebnis statt: Zur Angebotsabgabe aufgeforderte Bieter: 3 Zur Angebotsabgabe eingegangene Angebote: 2 Eingeplante Summe in der Gesamtkostenfortschreibung: 5.950,00 € Rechnerisch geprüfte günstigste Angebotssumme Fa. Nötscher Werbung / Würzburg: 6.621,16 € Die Kosten gemäß der Kostenberechnung werden um ca. 670 € überschritten. Allerdings sind in den angebotenen Kosten ca. 345,- € für Stundenlohnarbeiten beinhaltet, die nur nach ausdrücklicher Beauftragung für Unvorhergesehenes anfallen. Das Leitsystem beinhaltet z.B. die Zimmertürschilder mit taktiler Reliefschrift, einen Hauptwegweiser, 3 Infotafeln, die Handlaufbeschriftung in den Treppenhäusern, die Türtasterbeschriftungen, 10 Fluchtwegschilder, sowie Folienbeklebungen mit Logo der Gemeinden und Streifen an den großen Glastürelementen Nach rechnerischer, fachtechnischer und wirtschaftlicher Prüfung aller Angebote wird vorgeschlagen, das Angebot des wirtschaftlichsten Bieters der Fa. Nötscher Werbeanlage aus Würzburg anzunehmen. einstimmig gebilligt
7 Informationen und Termine - Bewerbung der PartGmbH zur weiterführenden Planung der Maßnahme „Parken in der Ludwigstraße„ Für die Gestaltung des geplanten Parkplatzes in der Ludwigstraße interessiert sich auch der bisherige Altortarchitekt Dag Schröder. Er geht wohl je nach Gestaltung von Kosten in Höhe von knapp 590.000 € aus.
- Genehmigung des LRA Würzburg zur Errichtung eines Bootsliegeplatzes zum Festmachen eines Motorbootes Das Landratsamt setzt sich über die ablehnende Haltung des Bauausschusses hinweg. lraauszugbescheidsportboot.pdf [65 KB]
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Niederschrift Bauausschuss 19.12.17
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niederschriftba191217.pdf [146 KB]
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Bauausschusssitzung 19.12.17
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Tagesordnung:
1) Anfrage zur Sanierung des Wohnhauses sowie zum Einbau einer Wohneinheit in die vorhandene Scheune, Dorfstraße 15 Die Bauherren möchten vor der Ausarbeitung der Genehmigungspläne Einzelheiten der Planungen für die Sanierung des Wohnhauses und die Nutzungsänderung der Scheune erörtern. Entsprechende Konzeptentwürfe liegen bei. Vorgespräche mit dem Büro Schlicht, Lamprecht, Schröder haben hierzu bereits stattgefunden. Nach den vorbereitenden Untersuchungen handelt es sich dabei um ein ortsbildprägendes Gebäude. Da in der Würzburger Straße 2 im Zuge der Sanierungsarbeiten abweichend vom genehmigten Plan scheibchenweise Stück um Stück der historischen Bausubstanz abgerissen wurde, muss man an dieser exponierten Stelle der Dorfstraße darauf achten, dass dort nicht ähnliches geschieht. Wie lange noch?
Bei dem Anwesen, das in den letzten Jahrzehnten leer stand, nagte der Zahn der Zeit bereits gewaltig am Wohnhaus, zumal wegen der Schäden am Dach längere Zeit Feuchtigkeit eindrang. Nun soll lediglich die Straßenfassade erhalten bleiben. Da u.a. die Fundamente nicht frostsicher und die Geschosshöhen zu niedrig sind, will der planende Architekt die Fundamente und das Erdgeschossmauerwerk erneuern und anschließend das Fachwerk des Obergeschosses wieder original aufbauen und den Dachstuhl erneuern. Der Anbau an der Rückseite soll vollständig neu errichtet werden. Hierfür sind in Absprache mit dem Büro Schlicht und Lamprecht, das seit einigen Monaten für die Altortsanierung zuständig ist, Abweichungen von der Gestaltungssatzung erforderlich. Da die Unterlagen für dieses wichtige Bauvorhaben den Gemeinderäten erst am Vortag zugänglich waren und über weitere Änderungen in der Planung erst in der Sitzung selbst informiert wurde, lehnte der MM-Vertreter Peter Etthöfer wegen der Bedeutung des Bauvorhabens für das Ortsbild, eine überstürzte Entscheidung ab. Deshalb soll nun in Kürze bei einem Ortstermin das weitere Vorgehen erörtert werden. Die nördlich des Wohnhauses liegende Scheune soll im Erdgeschoss weitgehend als Fahrzeugstellplatz genutzt werden. Im Obergeschoss soll eine Wohnung entstehen. Es ist sicher zu begrüßen, dass ein städtebaulich sehr bedeutsames Haus in der Dorfstraße vor dem vollständigen Verfall gerettet und nun saniert werden soll. Es ist auch nicht verwerflich, wenn Hauseigentümer eine Lösung anstreben, die ihrer Meinung nach mehr Wohnqualität verspricht und im Falle der Vermietung vielleicht einen Teil der Sanierungskosten wieder einbringt, zumal die Mischung aus Abriss und Erhaltung nicht gerade billig ist. Es ist auch zu begrüßen, dass der beabsichtigte Abriss wesentlicher Bauteile relativ zeitnah der Gemeinde mitgeteilt und nicht nach der Salamitaktik einfach vollzogen wurde. Zumindest bleibt die Hoffnung, dass am Ende nicht doch noch mehr eingerissen wird, wie es der Bauausschuss an anderer Stelle erfahren musste. Andererseits muss man sehen, dass viele der für den Teilabriss ins Feld geführten Gründe auch für viele andere Häuser im Altort zutreffen, so dass man dann eigentlich ebenfalls wegen ungenügender Fundamente oder Geschosshöhen zumindest teilweise den Abriss anstreben könnte. Das wäre verhängnisvoll, weil es durchaus auch Beispiele dafür gibt, dass man in ähnlich gelagerten Fällen auch dann noch erfolgreich sanieren kann, wenn viele dies für unmöglich halten. Das gilt zum Beispiel für das ehemalige Dausackerhaus in der Dorfstraße, das Roger Horn so beispielhaft saniert hat, dass es in wenigen Wochen beim Neujahrsempfang von der Gemeinde mit dem Altort-Preis für eine beispielhafte Komplettsanierung ausgezeichnet wird.
2) Bauantrag zum Abbruch des OG mit Dach, Teilabbruch EG und Wiedererrichtung des EG, OG und Daches mit Erhöhung der Dachneigung, Errichtung zweier Wohneinheiten, Würzburger Straße 2 Auf die Abstimmung der Pläne vor der GR-Sitzung am 12.12.2017 wird verwiesen. Die Pläne sind entsprechend hinsichtlich der Torgestaltung geändert. Offensichtlich soll somit fast allen Abweichungen von den Empfehlungen der Altortarchitekten zugestimmt werden. Siehe auch Bauausschusssitzung 24.10.17 (Top 1) Die Tekturänderungen wurden bereits bei einem Bauausschusstermin vor der Gemeinderatssitzung am 12.12.17 abgesegnet. Lediglich beim Torbogen hatte der Bauausschuss damals eine Lösung durchgesetzt, die der ursprünglichen Torkonstruktion näher kam.
3) Anfrage zur Errichtung eines Wohnhauses, Am Grabenhügel 10 Die Eigentümer planen den Abbruch des in den 60er Jahren erbauten Wohnhauses „Am Grabenhügel 10„ und die Errichtung eines neuen Wohnhauses an gleicher Stelle mit Einhaltung der erforderlichen Abstandsflächen. Das Wohnhaus ist mit einem Kniestock von 2,20 m und einer Dachneigung von 24 Grad geplant. Aufgrund der Höhe des Kniestocks wirkt das geplante Haus in der Außenansicht wie ein zweigeschossiges Wohnhaus. Es wird angefragt, ob hinsichtlich des geplanten Kniestocks und der abweichenden Dachneigung Befreiungen in Aussicht gestellt werden können, um die Baueingabe vorbereiten zu können. Der vom Bebauungsplan abweichenden Dachneigung stimmte der Ausschuss mit 4:1 Stimmen zu, der erhöhte Kniestock wurde einstimmig gebilligt.
4) Sanierung der Straßenbeleuchtung in der Mainstraße - Auftragsvergabe an die WVV Gemäß Beschluss des Bauausschusses vom 22.11.2017, TOP 8, wurde durch die Stadtwerke Würzburg, WVV, ein weiteres Angebot erstellt. Zur Ausführung soll die gestalterische Leuchte des Fabrikats „Lehner„ Model „Castor„ kommen. Die Maststandorte wurden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller anhand eines Beleuchtungsplans geplant. Die WVV bietet die gesamte Leistung inkl. Lieferung zu einem Bruttopreis von 35.178,16 € an. Auf Wunsch des Bauhofs wurde auch ein Anschlusssystem für die Weihnachtsbeleuchtung angeboten/vorgesehen. Die Beleuchtungsstandorte wurden den Anliegern mitgeteilt; Einwände hierzu gab es nach Angaben der Verwaltung bis zum heutigen Zeitpunkt nicht. beleuchtungskonzept.pdf [819 KB]
Der Auftrag für die WVV wurde einstimmig erteilt. Wegen der genauen Standorte soll noch einmal das Gespräch mit den Anliegern gesucht werden.
5) Umbau Rathaus - Auftragsvergabe Nachtragsangebote Im Zuge der Baumaßnahmen mussten einige Leistungen kurzfristig beauftragt werden, um den Bauablauf nicht zu behindern bzw. sind neue Leistungen angefallen, die noch ausgeführt werden müssen. Dementsprechend sind die Nachträge durch den Bauausschuss zu genehmigen bzw. müssen nachgenehmigt werden. Überarbeitung der Treppenanlagen: Bei einer Begehung am 24.10.2017 durch die Behindertenbeauftrage des Landkreises, Frau Schäfer, wurden verschiedene Festlegungen von Ihr bezüglich der bestehenden Haupttreppenanlage und der Treppenanlage des Veranstaltungseingangs im Rathaus getroffen. So muss z.B. im Veranstaltungstreppenhaus aufgrund der Laufbreite ein 2ter Handlauf nachgerüstet werden, der Treppenhandlauf für beide Treppenanlagen muss am Antritt mind. 20 cm über die Stufenvorderkante verlängert werden, außerdem ist der Handlauf an den Zwischenpodesten zu verbinden, sodass hier eine Leitfunktion gegeben ist. Die bereits im Rathaus tätige Schreinerfirma Kolenda & Bessler hat uns für die komplette Überarbeitung, Austausch und Ergänzung der Holzhandläufe in den beiden Treppenhäusern ein Angebot von 5.734,79 € zukommen lassen, incl. einem Nachlass von 2%. Auf Grund der nötigen Materialbestellung vor Weihnachten und der zur Trocknung in der Werkstatt nötigen Vorbereitungszeit wurde das Angebot bereits am 08.12.2017 von Herrn Bürgermeister Brohm vorab freigegeben und muss nun nachgenehmigt werden. Für die zusätzlichen Wandhandläufe im Veranstaltungstreppenhaus und einen neuen Wandhalter für den Partnerschaftsstein wurde vom 2. Bürgermeister Herrn Etthöfer am 27.11.2017 der 2. Nachtrag der Fa. Sendner GmbH in Höhe von 1.092,97 € bereits genehmigt. Für das Lackieren der Bestandstreppengeländer in den beiden Treppenhäusern liegt ein Nachtragsangebot der Fa. Stuck-Maler-Design zu einem Angebotspreis von 1.904,- € brutto vor. Die Farbe wird entsprechend dem bestehenden Farbkonzept im Rathaus angepasst. Auch diese Summe wurde am 01.12.2017 von Herrn Bürgermeister Brohm genehmigt. Schreinerarbeiten Türen: Für den Austausch von Türdrückern an Bestandstürelementen sowie den Minderpreis für die entfallenden Türdrücker an neuen Türelementen, da hier die Drücker der elektronischen Schließanlage zur Ausführung kamen, hat die Fa. Neser e.K. ein 1. Nachtragsangebot gestellt. Nach Prüfung schließ das Nachtragsangebot der Fa. Neser als Mindernachtrag mit einer Summe von -5.099,79 € brutto. Umverlegung Außenleitung Klimagerät: Für die Umverlegung der Leitung des Außen-Klimageräts ins Erdreich lag ein Angebot der Fa. Hergenröther & Scherbaum in Höhe von 1.031,34 € brutto vor. Hierfür entfällt nach Rücksprache mit Herrn Scherbaum der Titel 01.24 Kälte und Zubehör aus dem Hauptauftrag mit einer Summe von 2.053,87 € brutto. Dies wurde so vom 2. Bürgermeister Herrn Etthöfer am 27.11.2017 genehmigt. Elektroinstallationsarbeiten: Für die Elektroinstallation liegen folgende Nachträge zur Genehmigung vor: Hauptverteilung: NA 1 bzw. Mehrung in Schlussrechnung von insgesamt 7.748,41 € brutto. Die Mehrkosten sind durch Mehrungen bei den Kabeln bzw. Kanälen und vor allem durch einen sehr hohen Stundenlohnaufwand begründet. Der laufende Rathausbetrieb musste trotz Umbauarbeiten am Laufen gehalten werden und dadurch war eine sehr hohe Präsenz der Elektriker erforderlich. Hauptauftrag: Der Nachtrag 1 von insgesamt 12.639,39 € brutto beinhaltet alle Maßnahmen, die sich durch die statischen Mängel und somit durch den Komplettumbau des Erdgeschosses ergeben haben, sowie eine kleinere Mehrung für die Farbauswahl der Briefkastenanlage. Durch die statischen Mängel im Erdgeschoss wurden mehr neue Leuchten eingebaut, die Unterverteilung vom Flur ins EWO versetzt und es mussten viele Brandschutzschotts eingebaut werden, die vorher nicht vorhanden waren. Besonders die Stundenlohnarbeiten haben sich durch diese Maßnahmen enorm erhöht. Der Nachtrag 2 von insgesamt 2.033,85 € brutto kann zunächst zurückgestellt werden, da es sich hier um Pollerleuchten für den Außenbereich handelt, die erst bei Umbauarbeiten im Außenbereich z.B. für eine Rampe mit berücksichtigt werden müssen. Der Nachtrag 3 von insgesamt 561,29 € brutto ist angefallen für die Unterverteilung im 2. OG. Hier hat sich während der Bauarbeiten ein Schacht aufgetan, der vorher so noch nicht bekannt war und somit musste dieser Verteilung besonders geschützt werden durch eine extra Brandschutz-Wandaufsatztür. Der Nachtrag 4 von insgesamt 2.402,51 € brutto fällt für die LED Beleuchtung der Eingänge und Vordächer sowie die Wappenhinterleuchtung des Portals an. Gesamtkosten: In der Gesamtkostenfortschreibung liegen wir trotz dieser Nachträge noch im Rahmen der Gesamtkosten. Der zuletzt genannte Kostenstand in der Bau- und Ferienausschusssitzung vom 16.08.2017 (Kostenstand 10.08.2017: 1.069.992,- € ) wird nicht überschritten. Die aktuellste Kostenprognose mit Stand 15.12.2017 liegt bei 1.062.262,- € brutto für die Kostengruppen 300 bis 700. Die Nachtragsangebote wurden einstimmig (4:0) gebilligt.
6) Kommunales Förderprogramm - Zuschussgewährung für die Fassaden- und Flachdachsanierung am Anwesen Schmiedsgasse 36 In der Bauausschusssitzung vom 13.06.2017 wurden für die Fassaden und Flachdachsanierung am Anwesen Schmiedsgasse 36, Fl.Nr. 1356/2, Zuschüsse in Höhe von insgesamt 1.181,19 € gewährt. Die Prüfung der Endabrechnung durch das Büro Schlicht Lamprecht Schröder hat zuwendungsfähige Kosten von 3.794,77 € und somit eine mögliche Zuwendung (30%) in Höhe von 1.138,43 € ergeben. Die Maßnahmen entsprechen den Vorgaben der Gestaltungssatzung und tragen zur Aufwertung des Ortsbildes bei. Die Leistungen sind förderfähig nach dem Kommunalen Förderprogramm der Gemeinde. Mit 4:0 Stimmen gebilligt.
7) Feuerwehrgerätehaus - Auftragserteilung an das Ing.-Büro für die Objektplanung Kanal und Ölabscheider; Leistungsphase 5 bis 9 Ergänzend zum Beschluss vom 09.05.2017 ist das Ing.-Büro Röschert für die weiteren Leistungsphasen 5-9 gem. Vertrag vom 12.07.2017 mit Ergänzung vom 01.08.2017 für die oben bezeichnete Maßnahme zu beauftragen. Mit 4:0 Stimmen gebilligt.
t8) Informationen und Termine - Auftrag für die Notabdeckung des Wasserhäuschens in der Würzburger Straße, Kosten: ca. 1.000.- €, hierzu Anschreiben an Reg. für Ufr. Vor einer Auftragsvergabe soll der Sanierungsbeauftragte die Sanierungswürdigkeit prüfen.
- Ergebnis der Tragfähigkeitsmessungen in den Straßen „Bachwiese, Finken- und Schwalbenweg, Radweg am Main„.
- Die Firma Tröger GmbH hat bereits seit 2016 den Auftrag zur Herstellung des Industriefußbodens im Feuerwehrgerätehaus zu einem Auftragswert von 33.383,95 €. Auf Grund der festgestellten Mängel am Kanal bzw. am Ölabscheider wurde die Ausführung des Auftrags zurückgestellt. Im Jahr 2018 soll nun im Zuge der Instandsetzungsarbeiten am Kanal auch der Industriefußboden sofort nach den Arbeiten eingebaut werden. Gemäß Schreiben vom 29.11.2017 wird von der Fa. Tröger GmbH ein Zuschlag auf alle angebotenen Einheitspreise von 6,61% für die Material- und Lohnkostenerhöhungen in dem Zeitraum zwischen Auftragserteilung und Ausführung verlangt (Erhöhung der Auftragssumme um 2.206,68 €).
- Anfrage zum Erwerb des Grundstückes Fl.Nr. 7381
- Festlegung der nächsten Sitzungstermine
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Niederschrift Bauausschuss am 22.11.17
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niederschriftba221117.pdf [134 KB]
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Bauausschusssitzung am 22.11.17
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Tagesordnung:
1) nichtöffentlich
2) Anfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses im Baugebiet "Birkäcker" In der Sitzung soll eine Entwurfsplanung zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses vorgestellt werden. Für die Realisierung dieser wären einige Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Birkäcker„ notwendig. Der Bauherr möchte klären, ob diese Form der verdichteten Bebauung grundsätzlich die Zustimmung der Gemeinde findet. bvbirkaeckerbeispiel.pdf [84 KB]
Da die vorgesehene Bebauung wesentliche Vorgaben des Bebauungsplans sprengt, sprach sich der Bauausschuss einstimmig gegen den Antrag aus.
3) Abbruch des OG mit Dach, Teilabbruch des EG und OG sowie des Daches unter Erhöhung der Dachneigung, Errichtung zweier Wohneinheiten, Tekturantrag, Fl.Nr. 1, Würzburger Straße 2 Im Zuge der geplanten Sanierungsarbeiten wurde das Wohnhaus Würzburger Straße 2 deutlich über den beantragten bzw. genehmigten Umfang hinaus abgerissen. Der Planer und die Bauherren erhielten bereits in der letzten Sitzung des Bauausschusses die Gelegenheit, die Gründe für den Abriss, der fast auf die Grundmauern erfolgte, darzulegen. Der Planer führte aus, dass bei der Bauausführung eine nicht tragfähige Bausubstanz festgestellt worden sei und auch die Zwischendecken durchfeuchtet waren. Daher habe man sich kurzfristig zu einem umfangreichen Abbruch entschieden, sodass lediglich wenige Fragmente der Mauern im Erdgeschoss verblieben sind. Inzwischen wurden auch wesentliche Bestandteile des Mittelbaus, der nach den Ausführungen in der letzten Sitzung noch als sanierungsfähig bezeichnet wurde, abgerissen, da vom Planer statische Probleme angeführt wurden. Zur Sitzung wurde der nun vorliegende Tekturantrag eingereicht. Ebenso liegt die Stellungnahme des Büros Schlicht Lamprecht Schröder vor. In dieser Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass die vorgesehenen Gauben den Bezug auf die geplanten Fensterachsen aufnehmen sollten. Die nach den Bauplänen vorgesehene Fachwerkattrappe wird abgelehnt, da ein historischer Bezug nicht vorhanden ist noch eine statische Notwendigkeit besteht. Ebenso wird die Planung der Fensterbänder im Erdgeschoss sowie im Obergeschoss nicht befürwortet, da diese nach der Gestaltungssatzung unzulässig sind. Auf die für Fenster zulässigen Materialien und Farbtöne wird hingewiesen. Ergänzend wird angeführt, dass es sich bei der beantragten Baumaßnahme nicht mehr um eine Modernisierungsmaßnahme handelt. Somit würde der Förderung über die steuerliche Abschreibung, die gemäß Erstantrag noch möglich gewesen wäre, vollständig entfallen. Bürgermeister Brohm äußerte deutlich seinen Unmut über die Vorgehensweise des Architekten, der mit dem weitgehenden Abbruch der alten Bausubstanz deutlich über die genehmigte Planung hinausgegangen sei. Anfangs sei die Gemeinde über den weitgehenden Abbruch nicht informiert worden. Dann habe er zugesichert, dass der angrenzende Gebäudeteil nicht abgerissen werde. Auch das sei nicht eingehalten worden. Der jetzt vorliegende Tekturplan sei in Teilen bereits wieder überholt und halte sich teilweise nicht an die Vorgaben der Gestaltungssatzung. Da ein solches Vorgehen Präzedenzfallwirkung habe und sich bereits andere Bauherren im Altort sehr kritisch geäußert hätten, könne die Gemeinde dies nicht einfach hinnehmen. Einstimmig lehnte der Ausschuss die Fachwerkattrappe und die Fensterbänder ab. Moniert wurden auch die Anordnung der Gauben und das geplante Hoftor. Vor dem Abbruch der Begrenzungsmauer und des Hoftores war von der Bauherrschaft zugesichert worden, dass der urspüngliche Zustand wiederhergestellt wird.
4) Tektur zum genehmigten Bauvorhaben "Neubau Wohnanlage Scheckert", Fl.Nr. 4444/2, Am Scheckert 9 Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Oberer Scheckert„. Für das Baugrundstück wurden bereits mehrfach Planungen erstellt und genehmigt. Die nun vorliegende Tekturplanung zur Genehmigung vom 19.07.16 beinhaltet im Wesentlichen folgende Punkte: - Absenkung der westlichen Gebäudeteile zur Verbesserung der Barrierefreiheit, - Geringfügige Anpassung einzelner Wohnungsgrundrisse und der Außenabmessungen, - Verlegung der Abfalllagerung in den Außenbereich.
Im Mehrfamilienwohnhaus sind nach wie vor 20 Wohnungen geplant. Hierfür stehen insgesamt 26 KFZ-Stellplätze und drei Motorradstellplätze zur Verfügung, gegenüber der vorhergehenden Planungen wurden zusätzlich zwei Garagenstellplätze vorgesehen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens im Jahre 2016 wurden Befreiungen bzgl. der Baugrenze, der Firstrichtung, der Dachform, der Dachneigung, der Art der Dacheindeckung und der Stützmauerhöhe erteilt. Die zulässige Stützmauerhöhe von max. 1,20 m wird aufgrund der Geländeänderungen im Außenbereich nun eingehalten. einstimmig gebilligt
5) Bauantrag für den Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Fl.Nr. 3994/3, Rosenstraße 5 Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Langellern„. Geplant wird die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit drei Wohneinheiten und zwei Vollgeschossen. Für das Vorhaben werden fünf Stellplätze vorgesehen. Zum Bauantrag liegen zwei Befreiungsanträge vor. Diese beziehen sich auf die Anzahl der Vollgeschosse sowie die Überschreitung der zulässigen Höhenkote der Deckenunterkante bewohnbarer Räume. Da diese Festsetzungen aus immissionsschutzrechtlichen Gründen erfolgten, wurde eine Schallimmissionsprognose eingeholt, in welchem festgestellt wird, dass die Anhaltswerte für Schlaf- und Ruheräume im allgemeinen Wohngebiet eingehalten werden. einstimmig gebilligt
6) Sanierung Mainstraße - Nachgenehmigung der Auftragsvergabe "Erschütterungsgutachten mittels Monitoring" Aufgrund der doch sehr alten Gebäude hat uns der Statiker, Herr Hümmert von WSP, zu einer Erschütterungsmessung geraten. Hierzu wurde das Büro Wölfel aus Höchberg hinzugezogen. Ziel ist, über sog. Geophone eine kontinuierliche Messung herzustellen. Diese Messgeräte senden in Echtzeit bei starken Erschütterungen eine Warnung an das Büro Wölfel UND den Polier der Baustelle. Die Fa. Wölfel bietet Ihre Leistungen wie folgt an (jeweils netto): - Auf- und Abbau von 2 Messgeräten 2.120,00 € - Je Messgerät, je Woche 200,00 € - Je Ortstermin zum Versetzen der Messgeräte 230,00 € - Erstellung eines Gutachtens nach Bauende 1.180,00 €
Geplant ist das Bauende in der 17. KW 2018. Die Rechnungsstellung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Aufgrund des Baufortschritts hat Herr BGM Brohm dem Auftrag zugestimmt. Da bei einem Gebäude die Gefahr bestand, dass durch die Baumaßnahmen die Standfestigkeit gefährdet wird, musste der Auftrag ohne Einschaltung des Bauausschusses vergeben werden. Sonst hätten die Straßenbauarbeiten noch länger unterbrochen werden müssen, was angesichts der zu erwartenden winterlichen Witterung zu erheblichen Problemen geführt hätte. Die Auftragsvergabe wurde einstimmig nachgenehmigt.
7) Feuerwehrgerätehaus - Neubau eines Waschplatzes und Erneuerung des Ölabscheiders - Präsentation der Maßnahme durch das Ing.-Büro Röschert Das Ing. Büro Röschert stellt die geplante Baumaßnahme vor, sodass die Ausschreibung zeitnah erfolgen kann. 03la00000lpvorabzug.pdf [553 KB]
03rq01000rqvorabzug.pdf [323 KB]
Das Ergebnis der Kostenberechnung liegt nur knapp über dem Haushaltsansatz. Zusätzlich zu den vorgesehenen Maßnahmen soll noch eine Bircorinne am Rand der Erlabrunner Straße eingebaut werden. Das Vorhaben wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. Die Maßnahme soll in der ersten Jahreshälfte 2018 abgewickelt werden.
8) Sanierung Mainstraße - Nachgenehmigung des Auftrags an die WVV zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung Im Zuge der Baumaßnahme „Sanierung Mainstraße„ ist die Straßenbeleuchtung parallel anzupassen und ein neues Kabel mitzuverlegen. Welcher Leuchtentyp soll verbaut werden? Altstadtleuchte Lehner, Model Castor (wie Dorfstraße) oder gem. LED-Umbau Philips „Luma„? Es wurde einstimmig beschlossen, dass Altstadtleuchten wie in der Dorfstraße installiert werden. Außerdem soll mit der WVV abgeklärt werden, ob die Leuchten geringfügig versetzt werden können.
9) Informationen und Termine Mitteilung des LRA Würzburg über die beabsichtigte Betriebsverlagerung des ambulanten Pflegedienstes. Bei einer Verlegung in die Erlabrunner Straße würde sich die dortige Parksituation gravierend verschlechtern.
Da für den Bau des neuen Stegs das alte Sportheim und eine Hütte der Segelkameradschaft abgebrochen werden müssen, müssen dort vorab Gas- und Wasserleitungen stillgelegt werden. Nun wurde beschlossen, dass die Gasversorgung über eine provisorische Leitung erfolgt. Im Rahmen des Ausbaus des Stegumfelds soll dann die Leitungsführung grundsätzlich neu geordnet werden.
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Niederschrift Bauausschusssitzung am 24.10.17
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niederschriftba241017.pdf [128 KB]
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Bauausschusssitzung 24.10.17
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Tagesordnung:
1 Sanierung des Wohnhauses Würzburger Straße 2, Information über den Sachstand und Erörterung der weiteren Vorgehensweise Aufgrund mehrfacher Anfragen wurde der Rückbau des Anwesens Würzburger Str. 2 geprüft und festgestellt, dass dieser die Eingabeplanung zwischenzeitlich deutlich überschritten hat. Nach Angabe des Bauherrn sowie des beauftragten Architekturbüros war der umfangreiche Rückbau bis auf die Grundmauern aufgrund der angetroffenen Vorschädigungen erforderlich. Nach Angabe der Bauherrschaft bleiben der Mittelteil und die Nebengebäude stehen und werden saniert. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass bisher noch keine Anträge auf Förderung eingereicht wurden. Weitere Informationen: Bleibt noch was übrig? Beim Gespräch mit der Bauherrschaft und ihrem Architekten wurde durch die Verwaltung und den Bauausschuss moniert, dass die weitreichenden Änderungen beim Abriss der vorhandenen Bausubstanz ohne Tekturplan und Information der Gemeinde erfolgten. Das sei eindeutig das Verschulden des Architekten. Momentan sei fraglich, ob das Bauvorhaben überhaupt noch als Sanierung oder doch schon als Neubau behandelt werden müsse. Dann stelle sich auch die Frage der Abstandsflächen. Zur Sitzung brachte der Architekt einen Tekturplan mit, der wegen der verspäteten Einreichung nur am Rande diskutiert werden konnte und teilweise kritisch kommentiert wurde. Der Architekt begründete den weitgehenden Abriss mit der extrem desolaten Bausubstanz. Der Tekturplan muss nun vom Sanierungsbeauftragten der Gemeinde begutachtet werden und kann erst nach der Stellungnahme des Bauausschusses dem Landratsamt vorgelegt werden. Eine kommunale Förderung ist nur für Gewerke möglich, für die noch keine Aufträge vergeben wurden.
2 Antrag auf Vorbescheid für die Sanierung mit Umbau einer Doppelhaushälfte, Brunostraße 1 Das Umbauvorhaben befindet sich im Innenbereich gem. § 34 BauGB. Es ist geplant, das Dachgeschoss auszubauen und hierzu den Kniestock auf 50 cm unter Beibehaltung der bestehenden Dachform zu erhöhen. Daneben sind in Richtung Osten und Norden kleinere Anbauten vorgesehen. Die bestehende Garage soll abgerissen und stattdessen ein Carport für zwei Fahrzeuge errichtet werden. bvbrunostrasse1lageplan1.pdf [89 KB]
Der Bauausschuss stimmte mit 4:1 Stimmen dem Antrag unter der Bedingung zu, dass kein zusätzliches Wohngeschoss entsteht.
3 Grillplatz - Beratung und Beschlussfassung zur Auftragsvergabe "Hütte" und "Sitzbänke" Derzeit finden die Baumaßnahmen am Grillplatz statt. Die Tiefbau – und Landschaftsgärtnerischen Arbeiten sind bereits in der Endphase. Maßnahme „Grillplatz„ beinhaltet der Abschnitt auch das Bauen der Schutzhütte und Sitzbänke. Ein Teil des 1. Bauabschnitts ist auch das Errichten einer Schutzhütte und Sitzbänke. Das Planungsbüro Stieber + Seelhorst hat entsprechende Angebote eingeholt, geprüft und gewertet. Auftragsvergabe Schutzhütte: 3 Firmen wurden ausgefordert ein Angebot abzugeben. 2 Angebote gingen ein. Das wirtschaftlichste Angebot kam von der Fa. Freudenberger Holzbau aus Güntersleben zu einem Angebotspreis von 15.013,53 € (brutto). Auftragsvergabe Sitzbänke: Die Sonderanfertigung „3x Bankkombination aus Robinienkernholz„ wurde von der Fa. SIK-Holz aus Niedergörsdorf zu einem Bruttopreis von 3.078,77 angeboten. Im Bauausschuss wurde vor einer Entscheidung die Vorlage eines Gesamtmöblierungskonzepts für die Hütte, die Bänke, die Beleuchtung usw. gefordert.
4 Altes Wasserhäuschen, Würzburger Straße - Maroder Bauzustand Wie bereits in der Bauausschusssitzung am 22.12.2016 mitgeteilt, befindet sich das Alte Wasserhäuschen in der Würzburger Straße in einem sehr maroden Bauzustand. In den letzten Tagen ist nun das Dach im Bereich des Eingangs eingebrochen. Die Mainfranken Netze GmbH wurde sofort verständigt, da sich auf dem Dach eine Stromversorgungsleitung für das Anwesen „Am Weg zur Mainfähre„ befindet. Mit der MFN wurde vereinbart, dass an der Grundstücksgrenze ein Mast gesetzt und die Leitung umgelegt wird. Die Kostenübernahme für den Umbau der Freileitung erfolgt durch die MFN. Des Weiteren muss die Gemeinde entscheiden, ob der Hausanschluss für das Gemeindegrundstück weiterhin vorgehalten oder in diesem Zuge abgebaut werden soll. Die Umlegungskosten für die Gemeinde für einen neuen Anschluss belaufen sich auf ca. 1.040,- € netto und setzen sich zusammen aus der Auswechslung des HA-Kastens mit 610,- €, dem Setzen der neuen HA-Säule mit 230,- € und der Montage der Abzweigmuffe für den Hausanschluss mit 200,- €, jeweils zzgl. MwSt. Außerdem muss unbedingt geklärt werden, wie mit dem Gebäude weiter verfahren werden soll. Auf Grund des fehlenden Nachnutzungsbedarfs und der maroden Bausubstanz, sowohl im Bereich des Bodens, der Wände und des Daches, schlägt das Bauamt den Abbruch des Gebäudes vor. Der Ausschuss sprach sich für eine Notsicherung des Daches aus. Da der Gemeinderat das Wasserhaus in der vorletzten Sitzung ins Sanierungsgebiet aufgenommen hatte, soll die Regierung über diese Sicherungsmaßnahme und eine potentielle Verwendung als Wassermuseum informiert werden. Bei einem kurzfristig anberaumten Ortstermin wollen sich Mitglieder des Bauausschusses über den Zustand des Häuschens und Sanierungsmöglichkeiten informieren, bevor eine endgültige Entscheidung über die Zukunft des Wasserhauses gefällt wird.
5 Kommunales Förderprogramm - Zuschussgewährung für die Hofneugestaltung, Treppe und Fenstergewände am Anwesen Erlabrunner Str. 25 In der Bauausschusssitzung vom 28.04.2016 wurden für die Hofneugestaltung sowie Erneuerung der Treppe und der Fenstergewände am Anwesen Erlabrunner Str. 25, Fl.Nr. 2115/2, Zuschüsse in Höhe von insgesamt 5.251,28 € gewährt. Die Maßnahmen entsprechen den Vorgaben der Gestaltungssatzung und tragen zur erheblichen Aufwertung des Ortsbildes bei. Die Leistungen sind förderfähig nach dem Kommunalen Förderprogramm der Gemeinde, da zum Zeitpunkt des Bewilligungsbescheides oberflächenvergütetes Betonsteinpflaster bezuschusst wurde. Erst am 16.09.2017 wurde beschlossen, bei künftigen Bewilligungsanträgen nur noch Natursteinpflaster zu fördern. einstimmig beschlossen
6 Informationen und Termine - Farbberatung für die Kapelle in der Würzburger Str., Fl.Nr. 2/1 - Anfrage „Spielplatzablöse": Für ein größeres Bauvorhaben in der Würzburger Straße soll eine "Spielplatzablöse" in Höhe von 2.000 € festgelegt werden, da dort aus Platzgründen kein Spielplatz geschaffen werden kann. - Bearbeitungsstand von baurechtlichen Verfahren, LRA Würzburg: Das Landratsamt überprüft derzeit eine Reihe von Verstößen gegen das Baurecht. - Der Vorschlag aus der Verwaltung, im Zuge der Umbauarbeiten im Rathaus auch die Toilettentüren im 1. und 2. Stock zu erneuern, wurde abgelehnt.
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Niederschrift Bauausschusssitzung am 28.9.17
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niederschriftba28917.pdf [120 KB]
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Bauausschusssitzung am 28.9.17
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Tagesordnung
1) Bauantrag zur Nutzungsänderung des ehemaligen Feuerwehrhauses in eine Hausbrauerei, Fl.Nr. 106/1, Untere Steigstraße 2 Das geplante Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung „Altort„. Die Planung sieht vor, das ehemalige Feuerwehrhaus in seiner Kubatur zu erhalten und künftig als Hausbrauerei umzunutzen. Auf der Westseite ist lediglich eine Vergrößerung der bestehenden Fenster vorgesehen um die Belichtung des Innenraumes zu verbessern. Die ehemalige Wagenhalle wird als Brauraum mit Nebenräumen umgebaut, das Dachgeschoß dient als Abstellraum. Auf dem westlichen gelegenen Grundstücksteil soll der erforderliche KFZ-Stellplatz errichtet werden. Mit Stellungnahme vom 13.06.16 wurde bereits ein Nutzungskonzept durch das Architekturbüro Schlicht Lamprecht Schröder ausgearbeitet, welches die Bewertung unterschiedlicher Nutzungsmöglichkeiten sowie Kostenschätzung enthielt. Eine ergänzende Stellungnahme zum vorliegenden Bauantrag wird eingeholt. 4 Ja-Stimmen, eine Gemeinderätin beteiligte sich wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung
2) Bauantrag für den Umbau einer Gewerbehalle zu Wohn- und Gewerbegebäude, Fl.Nr. 4458/1, Zeller Straße 22 Das Umbauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unterer Scheckert„. Das betreffende Gebiet ist als Mischgebiet ausgewiesen. Es wird geplant, die bestehende Gewerbehalle umzubauen, indem im Erdgeschoß weiterhin gewerbliche und möglichst emmissionsarme Nutzungen stattfindet. Im Obergeschoß ist die Errichtung von 4 Wohnungen mit Erschließungsflur und Terrassen geplant. Die bestehende Kubatur wird hierbei unverändert beibehalten. Weiterhin ist die Errichtung von 5 Carports geplant. Insgesamt werden 13 Stellplätze für das Bauvorhaben nachgewiesen. bvzellerstrasse22lageplan.pdf [66 KB]
einstimmig gebilligt
3) Sanierung der Fahrbahn in oberen Bereich der Pointstraße Im oberen Bereich der Pointstraße weist die Fahrbahndecke erhebliche Schäden auf. Zwischen der HsNr. 2 (ehem. VR-Bank) und der HsNr. 8/10 sind etliche Aufbrüche und Risse im Asphalt, die selbst durch Notreparaturen mittels Kaltmischgut oder ähnliches nicht mehr zu flicken sind. Das Technische Bauamt hat im Zuge des Jahres LVs den Preis auf rund 375m⊃2; ermittelt. Eine reine Deckenerneuerung – Abfräsen der alten Decke auf 4cm stärke, Anpassen der Kanal- und Wassernetzdeckel – Aufbringen der neuen Decke Angebotspreis Brutto: 18.764,04 € Die Verrechnung erfolgt jeweils nach tatsächlichem Aufwand und gem. VOB.
Hintergrundinformation: Der ursprünglich geplante LKW-Verkehr für die Baumaßnahme „Mittlere Mainstraße„ wird, so die zwischenzeitige Erkenntnis, nicht über die Dorf- und Pointstraße verlaufen. Die Zu- und Abfahrt findet ausschließlich über den Radweg „Mainfähre„ statt. Lediglich vereinzelte LKWs über Ludwigstraße. Im Bauausschuss wurden Bedenken laut, dass die Sanierung der Pointstraße bei gleichzeitiger Sperrung der Mainstraße zu einer Überlastung der Dorfstraße führen könne. Der Bauausschuss stimmte schließlich der Maßnahme einstimmig zu, wenn zwei weitere Angebote eingeholt würden und eine zeitliche Abstimmung mit der Abwicklung der Baustelle in der Mainstraße erfolgen würde. Außerdem wurde angeregt, während der kurzzeitigen Sperrung der Pointstraße einen Ringverkehr über den Steinernen Weg und die Dorfstraße einzurichten.
4) Vollzug der Gemeindlichen Gestaltungssatzung - Zustimmung zum Einbau von Rolläden Untere Steigstr. 5 Laut Beschluss des Gemeinderates am 20.06.2017 bedarf der Einbau von Rollläden grundsätzlich der Zustimmung der Gemeinde, siehe auch Stellungnahme zum Ortstermin am 07.09.2017 des Büros Schlicht Lamprecht Schröder. Der Eigentümer des Anwesens Untere Steigstr. 5 hat vor, im Zuge seiner bereits genehmigten Sanierungsmaßnahmen, verdeckt angebrachte Rollläden einzubauen. Es handelt sich um überputzbare Rollladenkästen, die nicht aus der Fassade hervortreten sondern in diese integriert werden. einstimmig gebilligt
5) Informationen und Termine Kommunales Förderprogramm- Klärung des Begriffs wirtschaftliche Einheit bei aneinandergebauten Gebäuden mit gleichem Eigentümer: Im letzten Bauausschuss kam die Frage auf, wie ein Gebäude zu bewerten ist, welches aneinander gebaut ist und demselben Eigentümer gehört, aber 2 Flurnummern, Hausnummern und Eingänge besitzt. Laut der Reg. v. Ufr. kann das Kommunale Förderprogramm je wirtschaftliche Einheit in Anspruch genommen werden. Bei 2 getrennten Flur- und Hausnummern handelt es sich um 2 wirtschaftliche Einheiten. Somit kann für jede Flurnummer ein Zuschussantrag gestellt werden.
Terminänderung nächste Bauausschusssitzung am 24.10.
Auswertung Verkehrsdaten in der Erlabrunner Straße
Beauftragung von Tragfähigkeitsmessungen der Straßen „Bachwiese„, „Finkenweg / Schwalbenweg„ und des Radwegs zum Sportplatz
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Niederschrift Bauausschuss 16.8.17
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niederschriftba16817.pdf [157 KB]
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Bau- und Ferienausschuss am 16.8.17
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Tagesordnung 1) Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Garage zu Atelierräumen, Mainstraße 10 Die Behandlung dieses Bauantrages wurde in der Sitzung am 04.05.2017 zurückgestellt, da die Stellungnahme des Sanierungsbeauftragten und weitere Angaben fehlten. Aus der Betriebsbeschreibung geht hervor, dass für das Atelier keine festen Öffnungszeiten geplant sind, sondern dass hier Besucherverkehr nur nach Terminvereinbarung stattfindet. Die im Bauantrag dargestellte, kleinteilige Fensterfront ist bereits vorhanden. Sie weicht hinsichtlich des Formates und der Farbgebung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung ab, sodass hierfür ggf. eine Befreiung zu erteilen wäre. Der durch die Nutzungsänderung verlorengehende Stellplatz wird in der Zufahrt nachgewiesen. Hier bestehen allerdings Geh- und Fahrtrechte des Hinterliegers, sodass der Stellplatz entweder an anderer Stelle oder durch Ablösungsvertrag mit der Gemeinde nachzuweisen wäre. Beschluss: Zum vorliegenden Antrag auf Nutzungsänderung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Den Befreiungen zur abweichenden Größe der Fensterfront sowie deren Farbgebung wird zugestimmt. Der geplante Stellplatz ist an dem vorgesehenen Standort unzulässig. Der Stellplatz wäre entweder an anderer Stelle mit grundbuchtrechtlicher Zuordnung oder durch Ablösungsvertrag mit der Gemeinde nachzuweisen. (einstimmig)
2) Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Frisörgeschäftes in ein Grafik- und Werbetechnikbüro, Ausbau des Dachgeschosses, Zur Mainfähre 14 Es wird beantragt, für die Erweiterung des Grafikbüros das Dachgeschoss auszubauen, um hier einen Büroraum einzurichten. Zur Belichtung des Büroraumes soll eine liegende Schleppgaube mit 3 Fenstern eingebaut werden. Die für die geänderte Nutzung erforderlichen Stellplätze werden auf dem Grundstück westlich des Gebäudes nachgewiesen. Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich gem. § 34 BauGB, außerhalb des Geltungsbereichs der Gestaltungssatzung. Beschluss: Dem beantragten Bauvorhaben wurde einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
3) Bauantrag für die Sanierung eines Zweifamilienwohnhauses mit Errichtung eines neuen Dachstuhls, Zur Mainfähre 11 Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich gemäß § 34 BauGB, außerhalb des Geltungsbereiches der Sanierungssatzung. Mit der Errichtung eines neuen Dachstuhls sollen neue Wohnräume im Dachgeschoss geschaffen werden. Die bestehende sowie die künftige Dachneigung beträgt 35 Grad, die Bedachung ist mit Ziegeleindeckung geplant. Zur Wohnnutzung soll ein Kniestock von 1 m Höhe errichtet werden, sodass ein drittes Vollgeschoss entsteht. Weiterhin ist zur Mainseite eine ca. 4,50 m breite Gaube und zur Westseite eine ca. 3,50 m breite Gaube mit liegenden Dachflächenfenstern geplant. Aufgrund der Erhöhung des Daches werden die Abstandsflächen überschritten. Hierzu haben die benachbarten Grundstückseigentümer eine entsprechende Erklärung zur Übernahme der Abstandsflächen unterschrieben. Alle Nachbarunterschriften liegen vollständig vor. einstimmig gebilligt
4) Bauantrag für die Sanierung eines Zweifamilienwohnhauses mit Errichtung eines neuen Dachstuhls, Zur Mainfähre 11a Begründung s.o. einstimmig gebilligt
5) Bauantrag zur Erneuerung eines Daches, Schmiedsgasse 7 Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Sanierungssatzung. Es Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung vom 13.06.17 behandelt und die Erteilung einer Befreiung wegen Unterschreitung des Abstandes zwischen Dachgaube am Anbau und First in Aussicht gestellt. Die aktuellen bzw. vollständigen Planunterlagen sollen bis zur Sitzung vorgelegt werden. Laut Aussage des Planers bleiben die Pläne inhaltlich unverändert. einstimmig gebilligt
6) Kommunales Förderprogramm - Förderantrag für Sanierungsmaßnahmen am Anwesen Mainstraße 2 Beschluss: Auf der Grundlage des Prüfvermerks zur Feststellung der Zuwendungsfähigkeit des Architekturbüros Schröder, Schlicht und Lamprecht vom 19.07.2017 stimmte der Bauausschuss der Gewährung von Fördermitteln im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms zu.
7) Kommunales Förderprogramm - Förderantrag für Außensanierungsmaßnahmen am Anwesen Mainstraße 1a Für die Fensterbauarbeiten, Spenglerarbeiten, Dachdeckerarbeiten und die Fassadensanierung am Anwesen Mainstr. 1a wurde ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms an die Gemeinde gestellt. Die Maßnahme ist nach dem kommunalen Förderprogramm zuwendungsfähig, allerdings sind laut Gestaltungssatzung die angebotenen Dachflächenfenster unzulässig. Laut Satzung ist ein Dachausstiegsfenster pro Dachseite in einer Größe von max. 65x100 cm erlaubt. Das bedeutet, dass die vorgesehenen Dachliegefenster mit 66x118 cm unzulässig sind. Der Bauherr wird hierauf hingewiesen. Gesamtkosten der Maßnahme: 49.160,51 Beschluss: Auf der Grundlage des Prüfvermerks zur Feststellung der Zuwendungsfähigkeit des Architekturbüros Schröder, Schlicht und Lamprecht vom 12.07.2017 stimmte der Bauausschuss einstimmig der Gewährung von Fördermitteln im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms zu. Als Auflage für die Förderung wird die Anpassung der Dachausstiegsfenster in Größe und Anzahl an die Vorgaben der Satzung verlangt.
8) Umbau und Sanierung Rathaus Margetshöchheim - Kostenstand, Auftragserteilung Fassade und Stufengiebel, Information vorlagemargetshoechheim817.pdf [146 KB]
Die bereits durch Rundlaufbeschluss gebilligten Aufträge wurden nachträglich noch einmal einstimmig bestätigt: - Die Fa. Gebrüder Haupt aus Reichenberg erhält den Auftrag zur Sanierung des Stufengiebels, zu einem Stundensatz von 47,80 € netto. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Die voraussichtliche Auftragssumme liegt bei 10.815,80 € brutto. - Die Fa. Kimmel aus Margetshöchheim erhält den Auftrag für eine Kupferabdeckung des Stufengiebels, gemäß dem geschätzten Aufwand von 3.711,61,- € brutto, zu den Bedingungen des Hauptauftrages als 1. Nachtragsangebot. - Die Fa. Stuck-Maler-Design aus Margetshöchheim erhält den Auftrag für die Ausführung des 1. Nachtragsangebotes für die Außenfassade in einer Höhe von 15.799,27 € brutto, zu den Bedingungen des Hauptauftrages.
Der momentan zu erwartende Kostenstand von 1.069.992,- € brutto und der Wasserschaden in der Teeküche EG wurden zur Kenntnis genommen.
9) Margarethenhalle - Situation Duschen Die Duschen in der Margarethenhalle sind nicht für eine sportliche Dauernutzung ausgelegt. Die Lüftungsanlage ist nicht stark genug bzw. kann die anfallende Feuchtigkeit nicht nach außen bringen. Früher wurden die Duschen nur selten genutzt. Es wurde dann genehmigt, dass die Duschen nach den Verbandsspielen der Tennisabteilung zur Verfügung standen. Leider hat sich nun aber gezeigt, dass die Duschen in den sommerlichen Spielmonaten nach jedem Spiel (Trainingsspiel) genutzt werden. (Hinweis: Die Duschen stehen der Tennisabteilung kostenlos zur Verfügung) Dies hat dazu geführt, dass wir bereits in den Jahren 2015 und 2016 kostenintensive Schimmelbeseitigungen durchführen lassen mussten. Nun ist wieder ein Schimmelbefall, vor allem im Bereich der Decken erkennbar, welcher dadurch verursacht wird, dass die Lüftungsanlage die anfallende Feuchtigkeit nicht genügend abführen kann. Es muss dringend eine Lösung gefunden werden. Die letztjährige Sperrung der Duschen hatte keinen Erfolg, denn die Tennisabteilung hat einen eigenen Schüssel und so hat Frau Langhirt keine Kontrolle darüber, wann, von wem und wie oft die Duschen benutzt werden. Ein Vorschlag wäre, dass die Tennisabteilung eine Vereinbarung mit dem Besitzer der Tennishalle trifft und die dortigen Duschen mit benutzen zu dürfen. Beschluss: Mit dem Ende der Sommersaison im Oktober dürfen die Duschen in der Margarethenhalle nicht mehr genutzt werden.
10) Wasserversorgung - Hygienische Probleme im Hochbehälter HZ - Informationen zum Sachstand Die Bauverwaltung hat ein Gutachten der LGA-Bautechnik anfertigen lassen, welches die möglichen Keimherde und Problematiken aufzeigt. Fazit dieses Gutachtens ist, das der Hochbehälter sanierungsbedürftig ist und gerwerkeübergreifend auf den Stand der Technik herzustellen ist. Auf Anraten des Gutachters und unserer Betriebsführung, wurde dem Bauamt das Ingenieurbüro Jung aus Kleinostheim empfohlen. In einer ersten Stellungnahme (Anlage) wurde auf eine umfangreiche Bestandsermittlung durch das Ing.-Büro verwiesen. Erst dann können detailliertere Aussagen über Maßnahmen und Kosten getroffen werden. Ein entsprechendes Honorarangebot folgt. Beschluss: Das Büro Jung erhält den Auftrag für die Leistungsphasen 1 bis 3. Über die LGA-Untersuchung haben wir bereits am 6.8. kurz berichtet: Ergebnis der Hochbehälteruntersuchung . In Kürze informieren wir Sie ausführlich.
11) Antrag auf Nutzung der Parkplätze an der Margarethenhalle für Betriebsangehörige Von Gewerbetreibenden im Umfeld der Margarethenhalle wird beantragt, die Parkplätze an der Margarethenhalle außerhalb von Veranstaltungszeiten nutzen zu können, da die Parksituation derzeit sehr eingeschränkt ist. Ergänzend wird vorgeschlagen, die Freigabe mit Parkausweisen zu regeln und zunächst im Rahmen einer Probephase zu testen. einstimmig gebilligt
12) Informationen und Termine - Antrag auf einen Bojenplatz (Nr. 24) mit zwei Ankerbojen für ein Motorboot - Temporärer Abbruch der Einfriedungsmauer entlang der Würzburger Str. 2 während der Bauarbeiten am Wohnhaus; halbseitige Sperrung mit Nutzung des gegenüberliegenden Gehweges als Fahrbahn am 21. und 22. August (siehe auch unsere Berichterstattung am 12.8.) - Beleuchtung Margarethenhalle: Die Produktion der 500 Watt Glühbirnen wurde anscheinend eingestellt – Lösung für Beleuchtung der Halle muss gefunden werden.
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Niederschrift Bauausschuss 13.6.17
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niederschriftba13617.pdf [152 KB]
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Bauausschusssitzung am 13.6.17
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Tagesordnung:
1 Vorstellung von Planungsentwürfen für die Errichtung eines Kolumbariums Das Architekturbüro Laudenbacher möchte anhand einfacher Entwurfsplanungen die Möglichkeiten zur Realisierung eines Kolumbariums im Friedhof an der Rosenstraße erörtern. Das wirtschaftliche Kostenrisiko soll durch Investoren getragen werden.
"Heute bezeichnet man als Kolumbarium ein meist oberirdisches Bauwerk, das der Aufbewahrung von Urnen oder Särgen dient und oft einem Friedhof oder Krematorium angegliedert ist. (Wikipedia)" Weitere Informationen finden Sie hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Kolumbarium http://www.bestatter-preisvergleich.de/content/Was-Kolumbarium Frau Laudenbacher stellte zusammen mit einem möglichen Investor das Projekt an Hand einer Tischvorlage vor: 20170601kolumbariumm.pdf [1.150 KB]
Im Bauausschuss war unstrittig, dass im Falle einer Verwirklichung das finanzielle Risiko, Bau und Unterhalt nicht bei der Gemeinde liegen können. Angedacht ist ein Standort im Hangbereich hinter den Urnengräbern, bei dem bis zu 600 Urnenkammern in einem Gebäude Platz finden könnten. Die Gemeinde müsste die Fläche zur Verfügung stellen, wobei der Andachtsraum, der Aufbewahrungsraum und die Toiletten mitbenutzt werden könnten. Bevor weitere Entscheidungen fallen, sollen sich nun erst einmal die Fraktionen mit diesem Projekt befassen. Es ist klar, dass diese Anlage zwangsläufig regionalen Charakter haben wird und nicht nur für die Ortsbevölkerung gedacht ist.
2 Feuerwehrgerätehaus - Sanierung des Ölabscheiders mit Entwässerungsleitung Beratung über den Umfang der Ausführung. Dem Bauamt liegt ein Vorentwurf über die Sanierung des Ölabscheiders samt Waschplatz, Kastenrinne und Bodenwanne vor. Die Kostenschätzung des Ing.-Büros Röschert liegt bei rund 115.000 € (inkl. Baunebenkosten). Der Haushaltsansatz wird überschritten Da für diese Maßnahme im Haushalt lediglich 70.000 € vorgesehen waren und es angeblich fraglich ist, ob für einen kurzfristigen Baubeginn überhaupt akzeptable Angebote eingehen., wurde im Bauausschuss vorgeschlagen, die Maßnahme auf das nächste Jahr zu verschieben. Die Maßnahme soll jedoch keinesfalls gesplittet werden, da dies finanziell wie technisch problematisch ist. Man verblieb schließlich einstimmig so, dass die Maßnahme kurzfristig ausgeschrieben werden soll.
3 Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses, Fl.Nr. 1418/1, Margaretenstraße 29, weitere Befreiungen Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Grabenhügel„. Auf dem geteilten Grundstück soll eine Doppelhaushälfte mit einer Dachneigung von 45 Grad errichtet werden. Über das Bauvorhaben wurde nach mehrfachen Vorberatungen bereits in der Sitzung vom 18.09.2015 beschlossen und den beantragten Befreiungen zur Errichtung von Kniestöcken, zur Unterschreitung der Mindestgrundstücksgröße, der Überschreitung der Traufhöhe, der geänderten Dachneigung sowie der Lage der geplanten Stellplätze zugestimmt. Nach Prüfung des Bauantrages im Landratsamt Würzburg waren nun noch weitere Korrekturen erforderlich, die Planänderung erforderlich machten. Hierzu werden nun noch folgende, weitere Befreiungen beantragt: - Änderung der Dachform und Dachneigung des Zwerchhauses, - Überschreitung der Baugrenze. Gegenüber den im September 2015 behandelten Plänen haben sich nur geringe Änderungen ergeben, die die Situierung des Gebäudes, die Lage der Stellplätze und Außenanlagen betrafen. Im Übrigen wurden verschiedene Angaben korrigiert und fehlende Unterlagen ergänzt. Die Unterschriften der Nachbarn wurden nochmals eingeholt und liegen vollständig vor. Den beiden Befreiungen wurde einstimmig zugestimmt.
4 Antrag auf Befreiung zur Erneuerung eines Gartenhauses, Fl.Nr. 4660, Bachwiese 38, ergänzende Begründung Dem Antragsteller wurde aufgrund des Beschlusses in der letzten Sitzung im Rahmen der vorausgehenden Anhörung mitgeteilt, dass beabsichtigt sei, einen ablehnenden Bescheid für die beantragte Erneuerung des Gartenhauses zu erteilen. Der Antragsteller hat daraufhin weiterführende Begründungen zum vorliegenden Antrag vorgetragen und insbesondere darauf hingewiesen, dass innerhalb des im Jahre 1968 festgesetzten Baugebietes bereits mehrere Nebengebäude errichtet wurden. Das Argument einer Bezugsfallwirkung sei für den Bereich des im Jahre 1968 in Kraft gesetzten Bebauungsplans damit nicht gegeben, außerdem sei das Nebengebäude bereits in den 40/50er Jahren erbaut worden, also vor Erlass der Bayerischen Bauordnung, sodass ein Genehmigungsbescheid für dieses Gebäude nicht vorhanden sein könne. Es wird beantragt, den vorliegenden Antrag unter Berücksichtigung der ergänzend vorgetragenen Begründung erneut zu beraten. Der Erneuerung des Gartenhauses wurde einstimmig zugestimmt.
5 Antrag der AWO zur Aufstellung eines Informationsstandes Die Arbeiter Wohlfahrt e.V. beantragt, im Zeitraum vom 24.07 – 29.07.2017 einen Informationsstand für Öffentlichkeitsarbeit an einem gut frequentierten Platz in Margetshöchheim aufzustellen. Der Infostand ist 2,40 m lang, 0,60 cm breit und 1,70 m hoch und wird von 2 bis 3 Personen betreut. Es wird beantragt, für die Aufstellung des Informationsstandes die Sondernutzungserlaubnis zu erteilen. Der Ausschuss hätte dem Informationsstand im Umfeld des Maibaums zugestimmt. Da sich der beantragte Zeitraum mit dem Margaretenfest überschneidet, wurde der Antrag vorerst abgelehnt.
6 Bauvoranfrage für den Neubau von Dachgauben und die Dacherneuerung des Nebengebäudes mit Kniestock, Schmiedsgasse 7, Fl.Nr. 97 Die Bauherren der Schmiedsgasse 7, Fl.Nr. 98 beabsichtigen, am Hauptgebäude in der nördlichen und südlichen Dachfläche je zwei Schleppgauben einzubauen. Wenn möglich soll die 2. Gaube von links auf dem Hauptdach der Nordseite so ausgeführt werden, dass diese in einer optischen Flucht mit den darunter liegenden Fenstern steht, hierfür wäre jedoch eine Befreiung von der Gestaltungssatzung erforderlich. Weiterhin soll das Dach des Anbaus komplett erneuert werden, Die Dachneigung des neuen Daches soll etwas geringer ausfallen als die bisher bestehende, stattdessen ist ein Kniestock vorgesehen. Die Stellungnahme von Architekt Schröder vom 22.05.2017 liegt vor und es wird auf folgendes hingewiesen: Hauptgebäude: Da die Gauben nicht bemaßt sind wird darauf hingewiesen, dass die Fenster der Gauben kleiner sein müssen als die der Fassade. Die Außenbreite der Gauben darf 1,30 m nicht überschreiten. Die Fenster erscheinen jedoch genauso groß wie die der Fassade. Diese großen Fenster sind aus städtebaulicher Sicht nicht empfehlenswert, da sie im Verhältnis überproportional wirken. Der Versuch, vorhandene Fensterachsen aufzugreifen wird positiv bewertet. Auf der Nordseite benötigt dies jedoch eine Befreiung von der Gestaltungssatzung, da die rechte Gaube sonst nicht den von der Gestaltungssatzung vorgeschriebenen Abstand zum Giebel aufweist. Diese Befreiung ist aus städtebaulicher Sicht vertretbar. Eine axiale Anordnung würde das Gesamtbild positiv beeinflussen. Anbau: Die geplante neue Dachneigung von 48° entspricht den Vorgaben der Gestaltungssatzung (Satteldächer 40-60°). Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Dacheindeckung in naturroten oder rotbraunen Ziegeln auszuführen ist. Die Erhöhung des Kniestocks um 0,75 m wiederspricht der Gestaltungssatzung und eine Befreiung ist aus städtebaulicher Sicht nicht zu empfehlen. Vorgeschlagen wird eine Erhöhung des Kniestocks um 0,40 m und dafür eine Erhöhung der Dachneigung. Für die Größen der Dachgauben gelten die Angaben, die beim Hauptgebäude gemacht wurden, dementsprechend. Die Genehmigung des Vorhabens kann nicht ausschließlich über die gemeindliche Gestaltungssatzung erfolgen, sondern es ist eine Baugenehmigung durch das Landratsamt erforderlich. Da kurzfristig ein geänderter Planentwurf vorgelegt wurde, in dem die Gauben und der Kniestock verkleinert wurden, stimmte der Ausschuss dem Antrag einstimmig zu.
7 Kommunales Förderprogramm - Förderantrag für Sanierungsmaßnahmen am Anwesen Untere Steigstraße 5, Fl.Nr. 1459 Für die Außenputz-, Holzbau-, Spengler- und Fensterbauarbeiten am Anwesen Untere Steigstr. 5 wurde ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms an die Gemeinde gestellt. Die Baugenehmigung wurde bereits in früheren Sitzungen behandelt und auch vom Landratsamt erteilt. Die von Herrn Architekt Schröder in seiner Stellungnahme vom 08.06.17 genannten Punkte bezüglich der Ausführung nach der Gestaltungssatzung wurden bereits im Vorfeld vom Techn. Bauamt geklärt. Die in der Mail der Fa. Panter Holzbau, vom 22.05.2017, genannten Ausführungen entsprechen der Gestaltungssatzung, daher wurde am 30.05.2017 die Genehmigung zur vorzeitigen Baufreigabe erteilt, mit dem Hinweis, dass daraus keine Förderzusage abgeleitet werden kann und die Grundsätze der Gemeindlichen Gestaltungssatzung einzuhalten sind. Gesamtkosten der Maßnahme: 112.518,54 € Zuwendungsfähige Kosten: 61.326,04 € Mögliche Förderung von 30% für den Altbau und 10 % für den Neubau 17.576,95 € einstimmig gebilligt
8 Kommunales Förderprogramm - Förderantrag für Sanierungsmaßnahmen am Anwesen Schmiedsgasse 36, Fl.Nr. 1356/2 Für die Gerüstbau, Maler und Flachdacharbeiten am Anwesen Schmiedsgasse 36, wurde ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms an die Gemeinde gestellt. Die Maßnahme ist nach dem Kommunalen Förderprogramm zuwendungsfähig. Gesamtkosten der Maßnahme: 4.097,96 € Zuwendungsfähige Kosten: 3.937,31 € Mögliche Förderung von 30% 1.181,19 € einstimmig gebilligt
9 Kommunales Förderprogramm - Förderantrag für Sanierungsmaßnahmen der 2. Teilmaßnahme am Anwesen Mainstraße 4, Fl.Nr. 143 Für die Putz- und Malerarbeiten sowie Gerüstbauarbeiten als 2.Teilmaßnahme am Anwesen Mainstraße 4, wurde ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms an die Gemeinde gestellt. Die Maßnahme ist nach dem Kommunalen Förderprogramm zuwendungsfähig. Gesamtkosten der 2. Teilmaßnahme: 51.175,63 € Zuwendungsfähige Kosten: 34.843,23 € Mögliche Förderung von 30% 10.452,97 € Für das Anwesen wurden bereits für die 1. Teilmaßnahme im Januar 2017 Mittel aus dem Kommunalen Förderprogramm für die Zimmerer-, Dachdecker- und Spenglerarbeiten sowie Glaserarbeiten, in Höhe von 8.082,90 € ausbezahlt. Somit steht für weitere Teilmaßnahmen noch eine Restsumme von 11.917,10 € zur Verfügung. mit 4:0 Stimmen gebilligt
10 Kommunales Förderprogramm - Befreiung von der Gestaltungssatzung bezüglich der Dacheindeckung am Anwesen Würzburger Str. 10, Fl.Nr. 4020 Am Anwesen Würzburger Str. 10 soll das Hinterhaus neu eingedeckt werden. Die bisherige Dacheindeckung besteht aus asbesthaltigen Welleternitplatten und die Tragfähigkeit für ein neues Ziegeldach ist durch die bestehende Konstruktion nicht gegeben. Aus diesem Grund bitten die Eigentümer um eine Befreiung von der Gestaltungssatzung, um Blechelemente mit eingeprägter Ziegelstruktur in einem roten Farbton einbauen zu dürfen. Die Neueindeckung wurde bereits am 09.09.2015 mit dem Architekten Dag Schröder im Rahmen eines Ortstermins abgesprochen. Dieser schlug damals die Möglichkeit einer Ausführung in einer handwerklichen Titanblecheindeckung mit Falzen und Bahnen vor, jedoch besteht aus Sicht des Architekten auch Einverständnis mit der vom Eigentürmer vorgeschlagenen Ausführung. Die Entscheidung wurde zurückgestellt. Mit den Antragstellern soll abgeklärt werden, ob nicht eine alternative Lösung möglich ist. Die Gemeinde wird kurzfristig klären, ob diese Lösung über die Städtebauförderung bezuschusst werden kann.
11 Gemeindliche Gestaltungssatzung - Genehmigungsfähigkeit von Rolladenkästen Die Eigentümerin des Anwesens Dorfstr. 27 möchte neue Fenster einbauen und in diesem Zuge auch die Rolladenkästen erneuern bzw. an weiteren Fenstern Rolladenkästen ergänzen. Bei vielen Häusern im Sanierungsgebiet, auch bereits sanierten und ausgezeichneten, sind Rolladenkästen verbaut. In der Gestaltungssatzung steht nichts Konkretes zur Ausführung von Rolladenkästen, daher wurde eine Stellungnahme des Sanierungsbeauftragten Architekt Schröder eingeholt. Er empfiehlt im Kapitel 6 „Sonnenschutz / Wetterschutz„ einen weiteren Punkt zum Thema Rolläden einzufügen und folgendes festzulegen: „Rolläden sind nur zulässig, wenn die ursprüngliche Fensterproportion beibehalten und das Erscheinungsbild der Fassade nicht beeinträchtigt wird. Sie dürfen nicht über die Fensterrahmen in die Verglasung hineinragen. Rolladenkästen sind so einzubauen, dass sie von außen nicht sichtbar sind. Sie dürfen die Fensterkonstruktion nicht verdecken. Kästen und Rolläden dürfen nicht über die äußere Putzflucht hinausragen. Die Farbe der Rolladenkästen ist an die Farbgebung der umliegenden Bauteile anzupassen. Sie muss sich in das Gesamtbild der Fassade einfügen. Von der Förderung über das Kommunale Förderprogramm sollten Rolläden sowie Rolladenkästen jedoch ausgeschlossen bleiben. Nach eingehender Diskussion ging der Ausschuss davon aus, dass Rollläden in der Gestaltungssatzung bereits jetzt ausgeschlossen sind. Da die Formulierungen aber missverständlich sind, soll bei der nächsten Änderung der Satzung eine grundsätzliche Entscheidung fallen. Für den konkreten Fall wurde eine Ausnahmegenehmigung auf der Basis der von Architekt Schröder vorgeschlagenen Formulierung erteilt.
12 Gemeindliche Gestaltungssatzung - Genehmigungsfähigkeit von Außenkaminen In Bezug auf die Gemeindliche Gestaltungssatzung werden immer wieder Anfragen zur Genehmigungsfähigkeit von Außenkaminen gestellt. Hierbei geht es um die Genehmigungsfähigkeit generell sowie um die Art der Ausführung. Herr Architekt Schröder wurde daher gebeten, eine städtebauliche Stellungnahme zu diesem Thema abzugeben, da die Gestaltungssatzung zu diesem Thema nur die Aussage trifft, dass „…. Kaminabzüge an Außenwänden als sichtbarer Mauervorsprung…„ nicht erlaubt sind. Die Herstellung eines Innenkamins erweist sich jedoch vor allem in Bestandsgebäuden oft als sehr schwierig und kostenintensiv. Deshalb sollten Überlegungen gemacht werden, die Gestaltungssatzung zu ergänzen bzw. zu ändern. Eine Alternative zum kompletten Ausschluss außenliegender Kamine könnte z.B. zur Anwendung kommen, wenn eine Verlegung innen baulich nicht möglich ist. Man könnte dann Kaminzüge an Außenwänden als sichtbare Mauervorsprünge oder freistehende Kamine zulassen, wenn die Stelle vom öffentlichen Raum nicht einsehbar ist. Als Material empfiehlt Herr Schröder Kunststoffkamine sowie hochglänzende Edelstahlkamine auszuschließen. Stattdessen können Kamine in Metallausführung mit grauer bzw. anthrazitfarbener Beschichtung zum Einsatz kommen. Von der Förderung sollten Außenkamine jedoch ausgeschlossen bleiben. Analog zu der Entscheidung bei TOP 11 wurde beschlossen, dem Gemeinderat vorzuschlagen, bei der nächsten Satzungsänderung eine Regelung in der Satzung aufzunehmen.
13 Informationen und Termine - Schreiben des Landratsamtes Würzburg, Asylbetreuung zur Unterbringung bleibeberechtigter Asylbewerber schreibenlraasylbewerberunterkuenfte.pdf [207 KB]
- Umbau Rathaus – Pflasterfläche im Innenhof und Schreiben der MM-Gemeinderatsfraktion vom 01.06.2017
- Stellungnahme Anwesen Mainstraße 1a zu Sanierungsmaßnahmen an der Fassade
- Möglichkeit der Aufstellung einer E-Bike-Ladestation
- Interkommunale Zusammenarbeit – Brandschutz: Zweckvereinbarung über die Übertragung der Pflege von Feuerwehrschläuchen an den Markt Zellingen
- Preisfestsetzung für Brennholz aus dem Gemeindewald: Der Förster, Herr Fricker, teilte auf Nachfrage am 08.06.2017 mit, dass die Brennholzpreise unverändert zum Vorjahr sind, in einigen Gemeinden leicht fallend.
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Niederschrift Bauausschuss 4.5.17
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niederschriftba4517.pdf [173 KB]
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Bauausschusssitzung am 4.5.17
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Tagesordnung
1) Umbau und Sanierung Rathaus - Abstimmung der Fassadenfarbe vorlagerathausfarbe.pdf [157 KB]
farbkonzeptfassade.pdf [2.532 KB]
stellungnahmedagschroedermainstrasse15fassaden.pdf [420 KB]
Mit 4:1 Stimmen beschloss der Bauausschuss, nur im Behinderten-WC die Türdrückerhöhe auf 85 cm herabzusetzen. Ansonsten werden die Türdrücker bei den anderen Räumen auf der Normalhöhe von 105 cm angebracht. Ausführliche Informationen finden Sie hier: eine weitere Hiobsbotschaft Zusätzlich wurde die Verlegung eines LWL-Kabels für 6687,-€ beschlossen, da dies für die spätere Erweiterung der Server erforderlich ist und sonst später die Decke erneut geöffnet werden müsste.
2) Sanierung der Fahrbahn im Bereich der Fahrbahnpflasterungen in der Rosenstraße vorlagefahrbahnsanierungrosenstrae.pdf [95 KB]
Die Sanierung wurde einstimmig beschlossen. Allerdings lehnte der Ausschuss eine Asphaltierung der derzeitigen Pflasterfläche ab. Vielmehr soll der Pflasterbelag in offener Bauweise saniert werden.
3) Auftragsvergabe zur Erstellung von kommunalem WLAN vorlagekommunaleswlan.pdf [143 KB]
Der Ausschuss beschloss einstimmig, die WLAN-Geräte bei der Energie für 48 Monate zu mieten.
4) Bauantrag für den Umbau eines Lebensmittelmarktes, Fl.-Nrn. 1147, 1148, Erlabrunner Straße 36 vorlageumbautegut.pdf [37 KB]
bvtegutlageplan.pdf [78 KB]
Dem Bauantrag wurde einstimmig zugestimmt.
5) Bauantrag zum Neubau einer Lagerhalle, Fl.-Nrn. 6679, 6680, 6681, Hohe Mehle Ursprünglich war dort ein Weingut geplant. Da der planende Architekt wegen einer Veröffentlichung des Lageplans bereits in einem früheren Planungsstadium kritisch reagierte, verzichten wir auf die Veröffentlichung des Lageplans. Die Halle soll an der Kreuzung des Umflutgrabens mit dem Flurweg Mehle liegen, wo vor einigen Jahren bereits eine (vergebliche) Bohrung nach Wasser stattgefunden hat. vorlagelandwirtschaftshallemehle.pdf [37 KB]
einstimmig gebilligt
6) Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 4437/2, Am Scheckert 50 vorlagescheckert50.pdf [111 KB]
Dem Antrag und den Befreiungen wurde prinzipiell zugestimmt. Allerdings lehnte der Ausschuss die Überschreitung der Wandhöhe mit 4:1 Stimmen ab, so dass eine Umplanung erforderlich ist.
7) Bauantrag zur Erweiterung eines Wohnhauses durch Überbauung einer Garage, Fl.-Nr. 2159/7, Georg-Büchner-Straße 7 vorlagegeorgb7.pdf [96 KB]
bvgeorgbuechner7lageplan.pdf [81 KB]
einstimmig gebilligt
8) Bauantrag für den Abbruch und Neuerrichtung einer Treppe, Fassadenänderung, Fl.-Nr. 3/1, Dorfstraße 10 vorlagetreppenanlagedorfstr.pdf [37 KB]
lageplandorfstrasse10.pdf [109 KB]
einstimmig gebilligt
9) Bauantrag für den Anbau eines Wintergartens, Fl.-Nr. 3917/2, Birkachstraße 26 vorlagebirkach26.pdf [37 KB]
bvbirkachstr26lageplan.pdf [69 KB]
einstimmig gebilligt
10) Bauantrag für die Nutzungsänderung einer Garage zu Atelierräumen, Fl.-Nr. 146/3, Mainstraße 10 vorlagenutzungsaenderungm10.pdf [36 KB]
bvmainstrasse7lageplan.pdf [83 KB]
Der Antrag wurde zurückgestellt, da die Stellungnahme des Sanierungsbeauftragten noch nicht vorliegt und bei einer Ortseinsicht geklärt werden soll, ob der Stellplatz an der vorgesehenen Stelle überhaupt möglich ist.
11) Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Doppelhauses, Fl.-Nr. 2033, Neubergstraße 18 vorlageneuberg18.pdf [98 KB]
bvneubergstrasse18lageplanmitbaugrenze.pdf [63 KB]
Dem Antrag und den Befreiungen wurde einstimmig zugestimmt.
12) Antrag auf Befreiung für die Erneuerung einer Gartenhütte, Bachwiese 38 vorlagegartenhausbw38.pdf [93 KB]
Dem Antrag auf Befreiung wurde mit 1:4 Stimmen nicht zugestimmt.
13) Kommunales Förderprogramm - Förderantrag für die Außensanierung der Kapelle Vierzehn Nothelfer, Nähe Würzburger Straße, Fl.-Nr. 2/1 vorlagefoerderantragkapelle.pdf [99 KB]
feststellungzuwendungsfaehigkeitkapellevierzeh.pdf [73 KB]
einstimmig gebilligt
14) Kommunales Förderprogramm - Förderantrag für Sanierungsmaßnahmen am Anwesen Mainstr. 2, Fl.-Nr. 81 und 82 Für die Putz- und Spenglerarbeiten als 2. Teilmaßnahme, am Anwesen Mainstr. 2 wurde ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms an die Gemeinde gestellt. Gesamtkosten der 2. Teilmaßnahme: 16.060,83 € Zuwendungsfähige Kosten: 13.819,89 € Mögliche Förderung von 30%: 4.145,97 € einstimmig gebilligt
15) Kommunales Förderprogramm - Zuschussgewährung für die Sanierungsmaßnahmen am Anwesen Dorfstr. 24, Fl.-Nr. 17 vorlagefoerderungdorf24.pdf [96 KB]
einstimmig gebilligt
16) Informationen und Termine info517.pdf [111 KB]
annahmevonerdaushubscheb.pdf [63 KB]
der Verlängerung der Baugenehmigung für die Mainstraße 2 wurde einstimmig zugestimmt.
Der Bauausschuss lehnte mit 5:0 Stimmen ab, für ein von der DB ersteigertes Grundstück, das an der Rettungszufahrt zum Neubergtunnel liegt, eine Erschließung herzustellen.
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Niederschrift Bauausschuss 15.3.17
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niederschriftba15317.pdf [153 KB]
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Bauausschusssitzung am 15.3.17
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Tagesordnung:
1 Umbau und Sanierung Rathaus - Information und Beratung über geplante Materialien und Farbkonzepte Die Vergaben der Hauptgewerke sind erfolgt. Der Baubeginn hat am 06.03.2017 planmäßig stattgefunden. Die ersten Aufmaße und Fertigungen werden in Kürze beginnen, daher stellte das Architekturbüro Haas & Haas in der Sitzung die geplanten Farbkonzepte und Materialien zur Beratung vor. Ausführliche Informationen zu den Details des Innenausbaus finden Sie morgen auf unserer Website.
2 Information zum Verkehrsüberwachungsdienst durch Herrn Schnapp Bei dem Gespräch mit Herrn Schnapp, dem Leiter des im Veitshöchheimer Rathaus angesiedelten Verkehrsüberwachungsdienstes (VÜD), wurde über eine Erweiterung der Überwachung und über Überwachungsschwerpunkte gesprochen. Falls der Margetshöchheimer Gemeinderat Interesse zeigt, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Überwachungstätigkeit zusätzlich zu den bisher vereinbarten 5 Stunden pro Woche leicht erhöht werden. Es wurde darauf hingewiesen, dass bereits jetzt auch in den Abendstunden überwacht werde. In Zukunft soll notfalls auch mehrmals täglich kontrolliert werden, um den Abschreckungseffekt zu erhöhen. Die Parksituation wird in Zukunft schwerpunktmäßig auch beim Margaretenfest und bei den Festen auf einem Betriebsgelände in der Zeller Straße überwacht werden.
3 Ortseinsichten Sichtung der Parksituation für die Feuerwehreinsatzkräfte im Bereich des Feuerwehrgerätehauses bzw. der Margarethenhalle. Begehung der Friedenstraße vor der Verbandsschule zur Festlegung einer Feuerwehranfahrtszone - Da bei Feuerwehreinsätzen oft nicht ausreichend Parkplätze für die Feuerwehrleute zur Verfügung stehen, werden kurzfristig zwei weitere Parkplätze im Bereich der Einfahrt zur Margarethenhalle (gegenüber der Teguteinfahrt) ausgewiesen. Außerdem wird überprüft, ob weitere Parkplätze zwischen der Gasstation und der Einfahrt geschaffen werden können. Alternativ schlug Peter Götz, der 1. Kommandant der Feuerwehr, vor, die Zufahrt zu den Parkplätzen der Margarethenhalle weiter nach Norden etwa in Höhe des nördlichen Endes des Tegutgebäudes zu verlegen und die Zufahrt zu den am Rondell direkt bei der Halle liegenden Parkplätzen zu sperren. Die bisherige Einfahrt und die dortigen Parkplätze sollen dann der Feuerwehr vorbehalten werden. - Außerdem legte der Ausschuss den Standort für die von der Feuerwehr benötigte Fertiggarage fest. Dafür soll eine Stellfläche neben der Gasstation zur Verfügung gestellt werden. In der Garage will die Feuerwehr ihren Anhänger unterbringen, in dem die benutzten Schläuche gelagert werden sollen, die nach Zellingen zum Waschen gebracht werden. Dadurch spart sich die Margetshöchheimer Wehr eine eigene Waschanlage, was angesichts der beengten Verhältnisse im Feuerwehrhaus ein echter Vorteil ist. - In den letzten Monaten hat sich herauskristallisiert, dass der Brandschutz an der Margetshöchheimer Schule nicht einmal suboptimal ist. Besonders kritisch ist das Fehlen eines zweiten Rettungswegs. Vor allem MM-Gemeinderat Andreas Raps, der die MM im Schulverbandsausschuss vertritt, hat sich deutlich dafür ausgesprochen, umgehend wenigstens die wichtigsten Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um die prekäre Situation zu entschärfen. Nun hat FFW-Kommandant Peter Götz darauf hingewiesen, dass in der Friedenstraße unterhalb der Verbandsschule unbedingt eine Aufstellfläche für die Feuerwehr gewährleistet sein muss. Deshalb hat der Bauausschuss dem Vorschlag zugestimmt, das Straßenstück zwischen dem Schulaufgang und dem Lehrerparkplatz als Feuerwehrzufahrt auszuschildern. Auch die gegenüberliegende Straßenseite wird vom Parkverkehr freigehalten werden müssen.
4 Bauantrag für den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 4 Wohneinheiten und 6 Stellplätzen, Fl.Nr. 1401/2, Neubergstraße 21 Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Grabenhügel II„. Der im August 2016 vorgelegten Planung mit Flachdach, Penthouse und Überschreitung der Anzahl der Vollgeschosse sowie der Traufhöhe konnte keine Zustimmung erteilt werden, weshalb nun eine geänderte Planung vorgelegt wird. Der damals geplanten, geringen Überschreitung der Baugrenzen wurde die Zustimmung in Aussicht gestellt. Diese nun vorliegende Planung sieht eine Bebauung mit einem Satteldach, Dachneigung 35 Grad vor. Es ist weiterhin ein Kniestock von 37,5 cm eingeplant, die laut Bebauungsplan vorgegebene Traufhöhe von max. 5,80 m wird jedoch nun eingehalten. Für die Genehmigung werden folgende Befreiungen beantragt: - geringfügige Überschreitung der Baugrenze, - Kniestock mit 37,5 cm Höhe, - zusätzliches Vollgeschoß im Dachgeschoß.
Zu den beantragten Befreiungen liegt eine Fotodokumentation bei, in der dargestellt wird, dass bei Bauvorhaben innerhalb des Gebietes des Bebauungsplanes bereits Befreiungen zur Anzahl der Vollgeschosse und Kniestockhöhe erteilt wurden. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor. einstimmig gebilligt
5 Bauantrag 1. Tekturplanung für den Neubau von 6 Stellplätzen und Treppenabgang, Fl.Nr. 4094/6, Würzburger Str. 29-33 Das vorliegende Bauvorhaben befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich, direkt angrenzend an das Mehrfamilienwohnhaus. Im Jahre 2012 wurde hier ein Bauantrag für den Neubau von 5 Garagen genehmigt, aber nicht ausgeführt. Statt der geplanten Garagen sollen nun 6 Stellplätze errichtet werden. Öffentliche Belange i.S.d. § 35 (2) BauGB werden durch das geplante Bauvorhaben nicht beeinträchtigt. einstimmig gebilligt
6 Bauantrag für den Abbruch der Nebengebäude und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses, FlNr. 4163, Würzburger Straße 40 Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich gem. § 34 BauGB. Die hinter dem Wohnhaus bestehenden Nebengebäude sollen abgerissen werden und an dieser Stelle ein Gebäudekubus mit Flachdach errichtet werden, in dem Wohnräume geplant sind. Hierzu liegt eine Abstandsflächenübernahme auf dem westlich angrenzenden Grundstück bei. Am bestehenden Wohnhaus wird lediglich der Dachstuhl um ca. 75 cm erhöht. einstimmig gebilligt
7 Kommunales Förderprogramm - Förderantrag für Sanierungsmaßnahmen am Anwesen Mainstr. 2, Fl.Nr. 81 und 82 Für die Dachumdeckung, den Einbau von Gauben, die Erneuerung der Fenster und Türen, dem Verputz und Anstrich sowie dem Einbau einer neuen Heizung am Anwesen Mainstr. 2 wurde ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms an die Gemeinde gestellt. Als 1. Teilmaßnahme liegen Angebote für die Erneuerung der Fenster und Türen (zweiflügelige weiße Holzfenster und Holzhaustür), sowie die Instandsetzung des Daches (roter Biberschwanzziegel) vor. Laut Prüfbericht von Herrn Architekt Schröder vom 21.02.2017 entspricht die geplante Maßnahme der gemeindlichen Gestaltungssatzung und ist förderfähig. Da für das Gewerk Zimmerer / Dachdecker nicht ausreichend Angebote vorliegen, muss ein Wettbewerbsabschlag von 15 % veranschlagt werden. Es ist jedoch eine Nachreichung möglich. einstimmig gebilligt
8 Verkehrsrechtliche Anordnungen; Antrag auf Beschilderung einer Feuerwehranfahrtszone in der Friedenstraße, Verbandsschule Der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Peter Götz hat mit Schreiben vom 16.10.16 die Anordnung einer Beschilderung der Friedenstraße in Bereich vor der Verbandsschule als „Feuerwehrzufahrt„ bzw. „Fläche für die Feuerwehr„ angemahnt. Der betreffende Bereich beginnt bei den Lehrerparkplätzen und endet nördlich der Sportanlagen an der hinteren, bereits als Feuerwehrzufahrt ausgewiesenen Stichstraße. einstimmig gebilligt, siehe auch TOP 3
9 Auftragserteilung für eine Standsicherheitsprüfung der Straßenbeleuchtungsmasten Die Beleuchtungsanlage in der Gemeinde kommt in die Jahre und bedarf an vielen Stellen der Erneuerung, um die Sicherheit weiterhin gewährleisten zu könne. Nachdem das Thema Leuchtenaustausch schon erfolgreich geplant und bearbeitet wird, ist es ebenfalls notwendig, die Tragsysteme bzw. Masten genauer zu begutachten. Eine regelmäßige Standsicherheitsprüfung ab einem Mastalter von ca. 20 Jahren oder nach extremen Auffälligkeiten schützt vor zivil- und strafrechtlicher Haftung, denn der Betreiber einer Straßenbeleuchtungsanlage ist gemäß der Verkehrssicherungspflicht für die Sicherheit seiner Anlage haftungspflichtig. Insgesamt stehen in der Gemeinde Margetshöchheim 293 Masten, die vor dem Jahr 2000 errichtet wurden. 106 Masten davon sind Betonmasten, die nicht mit dem neuen Untersuchungsverfahren untersucht werden können. Diese werden weiterhin turnusmäßig im Zuge einer optischen Prüfung von der WVV Würzburg geprüft. Für 3 Stahlmasten und 184 Alumasten empfiehlt die WVV eine Prüfung durch das neue Biegemomentverfahren. Hierdurch kann ermittelt werden, wie lange die Masten noch sicher stehen bleiben können und es müssen dann nur die Masten gewechselt werden, bei denen dies auch technisch erforderlich ist. Die Kosten für die Standsicherheitsprüfung mittels Biegemomentverfahren und Auswertung der Ergebnisse einschließlich rechtssicherer Dokumentation beläuft sich auf 6.738,21 € incl. MwSt. einstimmig gebilligt
10 Auftragsvergabe zur Instandsetzung des Schotterwegs zum Schenkengrund Im Zuge des Jahres-LVs liegt dem Techn. Bauamt ein Angebot zur Instandsetzung des Schotterwegs zum Schenkengrund vor. Die Angebotssumme beläuft sich auf brutto 6.993,45 €. Hinzu kommt das Entsorgen des überschüssigen Abraums zu einem Einheitspreis von 65€/m⊃3;. Die Jagdgenossenschaft beklagt bereits seit mehreren Jahren den Zustand des unbefestigten Feldwegs. Auch in diesem Jahr wird die Jagdgenossenschaft die Instandsetzungen der Feld- und Waldwege subventionieren. Bei dieser Maßnahme beteiligt sich die Genossenschaft mit 50%. 2015 gingen Zahlungen in Höhe von insgesamt 955,38€ ein. Auch 2016 waren es 7.199,31€. Der Bauausschuss stimmte der Vergabe für den gesamten Abschnitt unter der Bedingung zu, dass sich die Jagdgenossenschaft zur Hälfte beteiligt.
11 Hydraulische Berechnung des gesamten Wasserversorgungsnetzes Im Zuge der Besprechung zum anstehenden Ausbau der mittleren Mainstraße mit dem Ing.-Büro Arz und der Betriebsführung „Wasser„ die Energie, wurde über die künftigen Anforderungen und Dimensionierungen der Wasserleitungen beraten. Belastbare Aussagen zu den tatsächlichen Erfordernissen bei dem Ausbau der Mainstraße, aber auch bei allen zukünftigen Baumaßnahmen im Bereich der Trinkwasserversorgung können nur durch die Erstellung einer globalen hydraulischen Berechnung für das Ortsnetz der Gemeinde getroffen werden. Ebenso ist auch das Ziel einer solchen Berechnung, mögliche Schwachstellen am Netz der Wasserversorgung, frühzeitig zu erkennen. (Beispiel Maßnahme „Zeller Str.„ 2011). Dem Techn. Bauamt liegt ein Honorarangebot vom Ing.-Büro Arz, in Höhe von brutto pauschal 7.497 € vor. Zur Ermittlung der genauen Leistungsfähigkeit sind in diesem Zusammenhang auch Hydrantenmessungen durchzuführen. Die Energie bietet der Gemeinde diese Leistung zu einem Brutto-Angebotspreis von rund 2.910 € an. einstimmig gebilligt
12 Informationen und Termine Stellungnahme Architekt Schröder zur Überdachung der Haus- und Terrassentüre Würzburger Str. 22
Grillplatz: Die Ausschreibung läuft derzeit, Submission am 15.4., Baubeginn könnte ab der 20. KW sein. Die Bauzeit wird etwa 9 Wochen betragen. Abschließende Pflanzarbeiten werden witterungsbedingt ab Mitte September ausgeführt.
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Niederschrift Bauausschuss 31.1.17
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niederschriftba31117.pdf [151 KB]
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Bauausschusssitzung am 31.1.17
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Tagesordnung:
1 Bauantrag für den Anbau an ein bestehendes Wohnhaus und Einbau von zwei Dachgauben, Fl.Nr. 1459, Untere Steigstr. 5 vorlagesteig5.pdf [52 KB]
zugestimmt 5:0 Stimmen
2 Bauantrag zum Abbruch sowie Neuerrichtung des Dachstuhls unter Erhöhung der Dachneigung mit Umbau des EG u. OG, FlNr. 1, Würzburger Str. 2 vorlagewuerzburger2.pdf [37 KB]
ansichtenneu1.pdf [77 KB]
ansichtenneu2.pdf [76 KB]
ansichtenneu3.pdf [98 KB]
ansichtenneu4.pdf [85 KB]
lageplanwuerzburgerstrasse2.pdf [126 KB]
zugestimmt 5:0 Stimmen
3 Kommunales Förderprogramm - Zuschussgewährung für die Sanierungsmaßnahmen am Anwesen Mainstraße 4, Fl.Nr. 143 foerderungmain4.pdf [97 KB]
zugestimmt 4:0 Stimmen
4 Auftragsvergabe Planungsleistungen Lph 8 und 9 für Umbaumaßnahmen am Rathaus vorlagerathausplanungsauftrag.pdf [37 KB]
zugestimmt 4:0 Stimmen
5 Umbaumaßnahmen Rathaus - Antrag auf Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz bezüglich der Fenster vorlagerathausfensterteilung.pdf [38 KB]
stellungnahmeschroederfenster.pdf [62 KB]
m1549170125fensterteilungvariante1.pdf [650 KB]
m1549170125fensterteilungvariante2.pdf [615 KB]
m1549170125fensterteilungvariante3.pdf [617 KB]
m1549161219fensterteilungvariante4.pdf [628 KB]
4 Bauausschussmitglieder stimmten für Variante 1, bei der die Fenster lediglich in der Mitte vertikal geteilt werden. Dies widerspricht zwar nicht der gemeindlichen Gestaltungssatzung, unterscheidet sich jedoch stark von der historischen Variante. (siehe Schulhaus früher ) Bürgermeister Brohm votierte für Variante 2 mit zwei zusätzlichen horizontalen Sprossen. Bei beiden Varianten sind im ersten Stock an der Außenseite Absturzsicherungen durch horizontale Metallstäbe erforderlich, da die Höhe der Fensterbrüstungen nicht den Vorschriften entspricht. Die von der Verwaltung und dem Architekturbüro Haas und Haas vorgeschlagene Anthrazitfarbe für die Holzfenster, die den Vorgaben der gemeindlichen Gestaltungssatzung nicht entsprach, wurde intensiv diskutiert. Schließlich stimmten 4 Mitglieder des Bauausschusses für die Anthrazitfarbe, CSU-Gemeinderat Simon Haupt sprach sich dagegen aus. Eine kritische Bewertung der Diskussion über die Fenstergestaltung finden Sie hier: Extrawurst für das Rathaus?
6 Umbaumaßnahmen Rathaus - Klärung von Zusatzleistungen für den Umbau der Elektroverteiler vorlagerathauseverteiler.pdf [36 KB]
Der Bauausschuss stimmte der Erneuerung der Unterverteiler im Erdgeschoss und im ersten und zweiten Geschoss einstimmig zu (Kosten ca. 7.500 €). Auch die Erneuerung der Hauptverteilung im Erdgeschoss mit Kosten von ca. 15.000 € wurde einstimmig akzeptiert.
7 Hydraulische Berechnung des gesamten Wasserversorgungsnetzes wvhydraulischeberechnung.pdf [98 KB]
Da noch einige Fragen abzuklären sind, wurde die Entscheidung auf die nächste Sitzung vertagt.
8 Informationen und Termine infos31117.pdf [111 KB]
m1549161219fensterteilungvariante4.pdf [628 KB]
Dem Antrag, vor dem Anwesen "Zur Mainfähre" 5 einen Parkplatz auszuweisen, wurde zugestimmt. Die Markierung soll angebracht werden, sobald die Witterung dies erlaubt. Die Erstellung des Baugrundgutachtens für den Grillplatz wurde zur Kenntnis genommen. Mit den Bauarbeiten für den Grillplatz soll im Mai 2017 begonnen werden. Da immer wieder Hauseigentümer - teilweise wider besseres Wissen - gegen die gemeindliche Gestaltungssatzung verstoßen, wird sich der Bauausschuss in der nächsten Sitzung mit der Frage beschäftigen, in welcher Höhe in diesen Fällen Bußgelder verhängt werden sollen. Nach der gemeindlichen Satzung muss mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 500.000 € gerechnet werden.
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Niederschrift Bauausschuss 12.1.17
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ba12117.pdf [48 KB]
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Bauausschusssitzung am 12.1.17
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Tagesordnung:
Machbarkeitsstudie und Notwendigkeitsuntersuchung für Sanierungsarbeiten am Feuerwehrhaus
Vorbericht zur Bauausschusssitzung:
In der Bauausschusssitzung am 26.07.2016 wurden die gewünschten Sanierungen und Umbauten im und um das Feuerwehrgerätehaus vom Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Margetshöchheim, Herrn Peter Götz, erläutert. Das Büro Röschert Architektur und Ingenieurbau aus Würzburg erhielt in der Bauausschusssitzung am 18.10.2016 den Auftrag für verschiedene Sanierungskonzepte und Machbarkeitsuntersuchungen. Folgendes sollte untersucht werden: - Sanierungskonzept für den Ölabscheider
- Sanierungskonzept für die Kanalleitungen und Bodeneinläufe der Gerätehalle
- Prüfung Erfordernis und Umsetzungsmöglichkeit eines Schwarz-Weiß-Bereiches im Bereich des 4. Stellplatzes
- Prüfung Erfordernis / Herstellung neuer Stellplätze
- Einbau bez. Errichtung einer Waschhalle oder eines Waschplatzes
- Errichtung von 2 weiteren Unterstellplätzen bzw. Garagen
- Umbau der Räumlichkeiten für ein Kommandantenbüro
- Erneuerung Boden Schulungsraum
- Fehlender Übungshof
Um einige Möglichkeiten näher zu untersuchen bzw. um den Aufwand einzugrenzen wird Herr Machbert vom Büro Röschert die bisherigen Ergebnisse und Planungsmöglichkeiten vorstellen.
Ergebnisse: Das Büro Röschert legte 4 Varianten für die Umgestaltung des Feuerwehrhauses vor. Bei allen würden der Stellplatz für das Mehrzweckfahrzeug wegfallen und andere Räume umgestaltet, um Platz für Duschen, WCs, Umkleiden, Lager, Werkstatt und Kommandantenbüro zu schaffen. Die Umbaukosten für die Varianten 1 bis 3 lägen zwischen 150.000 und 320.000 €. Lediglich bei der Variante 4, bei der allerdings keine Duschen vorgesehen sind und die beengte Situation kaum verbessert würde, käme man mit ca. 15.000 € aus. Da sich die Anzahl der nötigen PKW-Stellplätze laut Vorschrift an der Zahl der in den Feuerwehrfahrzeugen vorhandenen Sitzplätze orientiert, wären 29 Stellplätze erforderlich. Momentan gibt es lediglich 6 (Kosten: 67.500 €). Die Feuerwehrführung hat jedoch signalisiert, dass notfalls auch 15 weitere Stellplätze (Kosten 25.000 €) genügen würden. Die Kosten für einen eigenen Übungsplatz auf dem Gelände eines Tennisplatzes würden etwa 35.000 € betragen. Für den Neubau eines Waschplatzes wurden 48.500 € kalkuliert. Zusätzlich wurde über kleinere Beträge für ein elektronisches Schließsystem und die Erneuerung des Bodenbelags im Schulungsraum diskutiert. Dringlich wäre auf jeden Fall die Reparatur oder Neuverlegung der Grundleitung und des Ölabscheiders (32.000 €) und die Sanierung des rechten Entwässerungsstrangs, wofür 30.000 € einzuplanen wäre. Insgesamt wären also je nach Ausführung bis zu 550.000 € erforderlich, was in der derzeitigen Situation angesichts umfangreicher gemeindlicher Projekte ohne deutliche Neuverschuldung kaum aufgebracht werden kann. Da man wegen der beengten Situation auch bei Realisierung all dieser Maßnahmen keine optimale Lösung erreichen kann, schlug der Gutachter vor, für einen begrenzten Zeitraum nur kleinere Maßnahmen durchzuführen und dann evtl. eine Verlegung des Feuerwehrhauses in Betracht zu ziehen.
In Kürze sollen nun Gespräche zwischen Feuerwehrführung und Gemeinde stattfinden, um abzuklären, ob man durch abgespeckte Versionen die prekäre Situation im Feuerwehrhaus entlasten kann. Denkbar wäre eine Kooperation mit benachbarten Wehren etwa bei der Waschhalle und beim Übungsplatz oder die Nutzung der Waschhalle im Bauhof sowie die Nutzung der Duschen im Untergeschoss der Margarethenhalle. Beim Kommandantenbüro deutet sich bereits eine Lösung an. Ergebnisse werden in Kürze erwartet.
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Niederschrift zur Bauausschusssitzung am 22.12.16
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niederschriftba221216.pdf [167 KB]
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Bauausschusssitzung am 22.12.16
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Tagesordnung:
1) Bauantrag für den Anbau an ein bestehendes Wohnhaus und Einbau von zwei Dachgauben, FlNr. 1459, Untere Steigstraße 5 Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Altortsanierung. Nachdem die ursprüngliche Planung deutlich verändert wurde, wurde der Sanierungsbeauftragte mit einer erneuten Stellungnahme beauftragt, die bis zur Sitzung vorliegen soll. Nach der derzeitigen Planung soll der klassizistische Fries um die Fenstergewände erhalten bleiben und der Zugang über den Hof erfolgen. Angesichts der Form der Gauben und des Flachdachanbaus dürfte allerdings wegen der Abweichungen von der Gestaltungssatzung kaum Hoffnung auf Genehmigung bestehen. Kurzfristig lag zur Sitzung die Stellungnahme des Sanierungsbeauftragten vor, der 5 gravierende Abweichungen von der Gestaltungssatzung auflistete.
Der Bauausschuss wies den Bauantrag wegen der umfangreichen Verstöße gegen die Gestaltungssatzung einstimmig zurück und empfahl dem Bauwerber, seine Planungen mit dem Sanierungsbeauftragten der Gemeinde abzustimmen.
2) Bauantrag für den Umbau und die Sanierung eines Einfamilienwohnhauses mit Nebengebäude, FlNr. 1414, Margaretenstraße 10 Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Grabenhügel„. Im Rahmen einer Bauvoranfrage wurde hierzu bei einer Ortseinsicht bereits in der Sitzung am 28.06.16 beraten und eine Befreiung für die Errichtung eines Kniestocks mit max. 1,20m Höhe in Aussicht gestellt. Der vorliegende Bauantrag hält diese Vorgabe ein. Weiterhin wird beantragt, der Errichtung eines zusätzlichen Stellplatzes außerhalb des hierfür nach dem Bebauungsplan vorgesehenen Bereichs sowie der Errichtung eines Fahrrad- und Geräteraumes als Anbau an die vorhandene Garage zuzulassen. Abweichend von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist ferner eine Dachneigung von 22 Grad geplant, festgesetzt wären max. 18 Grad.
Der Ausschuss stimmte dem Bauantrag und den Befreiungen für die Kniestockhöhe, die Lage des Stellplatzes, den geplanten Anbau und die abweichende Dachneigung einstimmig zu. Die fehlenden Nachbarunterschriften werden zeitnah nachgereicht.
3) Antrag auf Befreiung für die Errichtung einer Stützmauer, FlNr. 4802, Bachwiese 40 Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bachwiese„. Nach den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes sollen „Stützmauern über 0,50 m vermieden werden„. Es handelt sich hier um eine Sollvorschrift, nach der auch Ausnahmen zugelassen werden können. Die geplante Stützmauer befindet sich hinter dem vorhandenen Wohnhaus und ist nicht einsehbar. Da gem. BayBO Mauern bis 2 m Höhe zulässig sind, wird eine isolierte Befreiung beantragt.
einstimmig gebilligt
4) Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Doppelhauses mit zwei Carports, FlNr. 4635, Bachwiese Das Grundstück FlNr. 4635 befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich. Nach der Darstellung im Flächennutzungsplan handelt es sich hier um eine Fläche für die Landwirtschaft. Eine Beurteilung gem. § 34 BauGB (Innenbereich) ist daher nicht möglich. Die Erschließung ist lediglich über die Tunnelzufahrt zur ICE-Trasse gesichert. Es besteht zurzeit keine gesicherte Möglichkeit für die Entwässerung und die Wasserversorgung. Für das auf dem Grundstück bereits vorhandene Carport liegt keine baurechtliche Genehmigung vor. Eine Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.
Das Grundstück wurde vor kurzem von der DB versteigert. Wegen der fehlenden Erschließung wies der Ausschuss den Antrag zurück. bwva.pdf [71 KB]
5) Antrag auf Errichtung von Werbeanlagen, FlNr. 1147, 1148, Erlabrunner Straße 36 Die Firma Tegut beantragt, im Zuge der Revitalisierung die Werbeanlagen zu erneuern und neue Lichtwerbeanlagen zu errichten. Diese Werbeanlagen befinden sich ausschließlich auf dem Betriebsgelände, als Transparent am Lebensmittelmarkt bzw. mit Pylon und Schilderanlage an der Einfahrt zum Parkplatz.
Dem Antrag wurde mit 4:1 Stimmen entsprochen. Allerdings soll der Pylon um ca. 10 m nach Norden verschoben werden, um die Sichtverhältnisse an der Parkplatzausfahrt nicht zu beeinträchtigen. Alternativ könnte er auch notfalls auf die andere Straßenseite verlegt werden.
6) Nachgenehmigung zur Auftragsvergabe "Schachtrahmenregulierung" im gesamten Gemeindegebiet Das Technische Bauamt der VG hat für beide Gemeinden die Schachtrahmenregulierung ausgeschrieben. 8 Baufirmen wurden aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Es gingen insgesamt 4 Angebote ein. Nach umfassender Prüfung der Leistungsverzeichnisse durch das Bauamt stellt sich das Angebot der Baufirma Ralph Scheb Tiefbau, aus Himmelstadt, als das wirtschaftlichste und annehmbarste Angebot mit einem fiktiven Angebotspreis von (Brutto) 19.680,40 € dar. In der Gemeinde Margetshöchheim sind insgesamt 64 Kanalschachtabdeckungen zu sanieren. Beauftragt wurden, auf Grund der hohen Anzahl, für dieses Jahr 30 Schächte. Im kommenden Jahr, mit dem Haushalt 2017, wird die Baufirma mit neuem Auftrag den Rest sanieren. Im Haushalt sind 40.000 € für allg. Straßenreparaturen vorhergesehen. Somit wird der Haushalt nicht überschritten. Aufgrund der zeitl. Problematik hat das Techn. Bauamt den Auftrag, nach Rücksprache mit dem Bürgermeister, bereits schon am 22.09.2016 erteilt. Die Bauausführung erfolgte bereits im Oktober/November.
einstimmig gebilligt
7) Beschlussfassung zur Anbringung einer Bordsteinabsenkung in der Birkachstraße In der Bauausschusssitzung am 15.03.2016 wurde beschlossen, dass das Bauamt eine Kostenschätzung erstellt. Dazu wurden auch gleich ein kleines Höhenaufmaß und der Lageplan angefertigt. Gemäß der Einheitspreise mit unserer Jahres-LV-Baufirma ist das Bauamt auf eine Baukostensumme von rund 3.600 € gekommen. Das Absenken der Borsteine auf beiden Straßenseiten hätte zur Folge, dass der Asphalt im Gehwegbereich ebenfalls auf gesamter Fläche anzupassen wäre. Eine Förderung durch die Regierung von Unterfranken für solche Kleinmaßnahmen gibt es nicht. Die Bedingung wäre ein gesamtheitliches Konzept für das ganze Gemeindegebiet. lageplan1.pdf [1.405 KB]
Da an der vorgeschlagenen Stelle ein Überweg mit der dortigen Parkzone in Konflikt käme, könnten die Absenkungen allenfalls an der Kreuzung der Birkachstraße mit der Rosenstraße an der Westseite der Brücke verwirklicht werden. Diese Möglichkeit soll nun durch das Bauamt geprüft werden.
8) Auftragsvergabe Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für das Projekt "Barrierefreies Rathaus" Für das Projekt „Barrierefreies Rathaus„ wurden 3 Ingenieurbüros aufgefordert, ein Angebot für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf der Baustelle abzugeben. Nach inhaltlicher und rechnerischer Prüfung stellt sich ein Ingenieurbüro aus Höchberg als der wirtschaftlichste Anbieter dar. Angeboten werden die Erstellung und Übermittlung der Vorankündigung, die Erstellung und Aushang eines SiGe-Planes und die Koordinierung während der Bauausführung. Es wird von einer Bauzeit von bis zu 13 Monaten ausgegangen.
einstimmig angenommen
9) Auftragsvergabe Fachplanung Technische Ausrüstung für das Projekt "Barrierefreies Rathaus" Für die Fachplanung „Technischer Ausbau„ der Gewerke Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro wurde das Architekturbüro Haas und Haas gebeten, Angebote abzugeben. Die Honorarangebote richten sich nach der HOAI. Die Honorarsumme wurde nach der Kostenberechnung Stand 19.08.2016 und den Beschlüssen der Gemeinderatssitzung vom 08.11.2016 ermittelt. Honorarangebot Fachplanung Technischer Ausbau HLS und ELT: Vorläufige Honorarkosten: TGA HLS: 21.845,65 € incl. MwSt. TGA ELT: 19.727,78 € incl. MwSt. Der Umbau- und Modernisierungszuschlag wird in Höhe von 20% in Ansatz gebracht. Laut der HOAI dürfte für die Fachplanung Technischer Ausbau bei einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag bis 50% vereinbart werden. Die Nebenkosten werden mit pauschal 5% angeboten und liegen laut Vergleich mit Tabellenwerten der HAV-Kom im angemessenen Bereich.
einstimmig angenommen
10) Kommunales Förderprogramm - Förderantrag für die Sanierung Außenputz Süd- und Westfassade am Anwesen Erlabrunner Straße 8, Fl.Nr. 1356 Für die Sanierung des Außenputzes an der Süd- und Westfassade, Fenstergewände mit Holzklappläden und Traufgesims aus Holz am Anwesen Erlabrunner Str. 8 wurde ein Antrag auf die Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms an die Gemeinde gestellt. Die Erlaubnis zum vorzeitigen Baubeginn wurde am 11.10.2016 erteilt, mit dem Hinweis an den Antragsteller, dass daraus keine Förderzusage abgeleitet werden kann, da der Antragsteller noch in diesem Jahr die Arbeiten in Eigenleistung ausführen möchte und eine Farbberatung durch den Sanierungsbeauftragten Architekten Schröder bereits stattgefunden hat.. Laut Prüfbericht von Herrn Architekt Schröder vom 30.11.2016 entspricht die geplante Maßnahme der gemeindlichen Gestaltungssatzung und ist förderfähig.
einstimmig gebilligt
11) Kommunales Förderprogramm - Zuschussgewährung für die Instandsetzung und Umbaumaßnahme am bestehenden Wohnhaus und Hofgestaltung Mainstraße 3, Fl.Nr. 83 In den Bauausschusssitzungen vom 28.04.2016 und 18.08.2016 wurden für die Hofgestaltung, Fassadensanierung, Dachsanierung, Fenster- u. Türerneuerung am Anwesen Mainstraße 3, Fl.Nr. 83 Zuschüsse in Höhe der Höchstfördersumme gewährt. 1. + 2. Teilmaßnahme: Fassadensanierung und Dachsanierung sowie Fenster – und Türerneuerung 3. Teilmaßnahme: Hofgestaltung Die Maßnahmen entsprechen den Vorgaben der Gestaltungssatzung und sind förderfähig nach dem Kommunalen Förderprogramm der Gemeinde. Sie tragen zur Aufwertung des Ortsbildes bei.
einstimmig gebilligt
12) Informationen und Termine - Sanierungsarbeiten am Abwasserschieber Nähe Pumpstation: Gemäß Info im BA vom 26.11.2015 wurden die notwendigen Sanierungsarbeiten am Schieber des Abwassersammlers, Nähe Pumpstation, ausgeführt. Die Auftragssumme belief sich auf knapp 9.000 €, die Rechnungssumme nach Abzug von 2% Skonto auf 7.368,17 €. zur Kenntnis genommen zur Kenntnis genommen - Die Freiwillige Feuerwehr hat die Beschaffung von verschiedener Ausrüstung beantragt. Auf die Anlage wird insoweit verwiesen. Der Ersatzbeschaffung von drei Überhosen (ca. 1.700 €) und Überjacken (ca. 2.300 €) für Atemschutzgeräteträger, 2 Überjacken (ca. 600 €) und der Beschaffung einer Nebelmaschine (ca. 650 €) hat der 1. Bgm. zugestimmt.
Für die Ausrüstung zum Betrieb des Hochwasserschubbootes und des RTB 2 fallen weitere ca. 10.000 € an. Hier ist jedoch zunächst die Rückantwort des KUVB abzuwarten.
Unter Bezug auf den Beschluss des BA vom 26.7.2016 wird die einlagige Schutzkleidung für einfache Brandbekämpfung im Freien und THL (80 Stück für ca. 37.000 €) in einem Zug in 2017 beschafft und entsprechend im Haushalt 2017 veranschlagt. Die Bestellung wurde bereits am 07.12.2016 für das günstigste Angebot freigegeben, da bei einer Bestellung ab Januar ein Zuschlag von 6 % auf das Material dazu käme. zur Kenntnis genommen
- Antrag für einen Bojenplatz für ein Ruderboot und ein Sportboot im Bereich der Mainfähre zur Kenntnis genommen
- Würzburger Str. 19 – Stellungnahme Architekt Schröder bezüglich des Sockels Die Farbgebung wurde vom Sanierungsbeauftragten als noch tolerabel angesehen.
- Altes Wasserhäuschen Würzburger Straße: Das Wasserhäuschen ist in einem sehr maroden Bauzustand. Auf Grund eines Nachbaranrufs hat die Mainfranken Netze GmbH das Anwesen mit dem Techn. Bauamt besichtigt, da Bedenken bezüglich der Standsicherheit der Stromversorgungsleitung auf dem Dach bestehen. Diese Leitung führt zum Anwesen „Am Weg zur Mainfähre„ und versorgt dieses mit Strom. Die MFN wird ab sofort die Leitungsführung einer ¼ -jährlichen Sichtprüfung unterziehen. Sobald die Gemeinde weiß, was mittelfristig für das Gebäude geplant ist, soll die MFN verständigt und in die Planung mit einbezogen werden.
- Mitteilung zur Kostenbeteiligung für die Befestigung des Banketts, Verlängerung Bachwiese An den Materialkosten für die Bankettbefestigung beteiligt sich der Eigentümer des Anwesens 56b mit 500 €
- Gestattungsvertrag Bauerlaubnis für die Tunnelnachrüstung der Bahn: Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens wird zunächst das Nutzungsrecht im Rahmen der Baumaßnahmen für den gemeindlichen Zufahrtsweg FlNr. 7562 beantragt. Weitere, von der Bahn AG beantragte Dienstbarkeiten und ein Flächenerwerb wird in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt. Das Nutzungsrecht wurde einstimmig zugestanden.
- Stellungnahme des Architekturbüros Schröder zur Alternativplanung Mainstraße 20. Das Büro machte keine Einwände geltend.
- Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage in der Gemarkung Hettstadt, FlNr. 3548, erneute Beteiligung der Gemeinde Margetshöchheim. keine Einwände
- Neubau von Lärmschutzwänden an der Bahnstrecke in Veitshöchheim: Planfeststellung, Auslegung der Unterlagen vom 09.01.-09.02.17.
TBauamt besichtigt, da Bedenken bezüglich der Standsicherheit der Stromversorgungsleitung auf dem Dach bestehen. Diese Leitung führt zum Anwesen „Am Weg zur Mainfähre„ und versorgt dieses mit Strom. Die MFN wird ab sofort die Leitungsführung einer ¼ -jährlichen Sichtprüfung unterziehen. Sobald die Gemeinde weiß, was mittelfristig für das Gebäude geplant ist, soll die MFN verständigt und in die Planung mit einbezogen werden.
- Mitteilung zur Kostenbeteiligung für die Befestigung des Banketts, Verlängerung Bachwiese An den Materialkosten für die Bankettbefestigung beteiligt sich der Eigentümer des Anwesens 56b mit 500 €
- Gestattungsvertrag Bauerlaubnis für die Tunnelnachrüstung der Bahn: Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens wird zunächst das Nutzungsrecht im Rahmen der Baumaßnahmen für den gemeindlichen Zufahrtsweg FlNr. 7562 beantragt. Weitere, von der Bahn AG beantragte Dienstbarkeiten und ein Flächenerwerb wird in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt. Das Nutzungsrecht wurde einstimmig zugestanden.
- Stellungnahme des Architekturbüros Schröder zur Alternativplanung Mainstraße 20. Das Büro machte keine Einwände geltend.
- Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage in der Gemarkung Hettstadt, FlNr. 3548, erneute Beteiligung der Gemeinde Margetshöchheim. keine Einwände
- Neubau von Lärmschutzwänden an der Bahnstrecke in Veitshöchheim: Planfeststellung, Auslegung der Unterlagen vom 09.01.-09.02.17.
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Protokoll 18.10.16
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niederschriftba181016.pdf [161 KB]
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Bauausschusssitzung am 18.10.16
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Tagesordnung:
1 Ortseinsichten - Bachwiese, in Höhe Hausnr. 54– 56 b: Absenkung des Banketts durch parkende Fahrzeuge: Da die Parksituation zwischen dem ersten und zweiten Wendehammer mittlerweile mehr als prekär ist und zur Absenkung des Banketts geführt hat, sollen Angebote für eine Aufschüttung im Randbereich der Straße eingeholt werden. - Containerstandort Am Scheckert, Anfrage zur Standortänderung Derzeit ist kein praktikabler Ersatzstandort in Sicht. - Rosenstraße, verschärfte Parksituation durch Firmenfahrzeuge eines Pflegedienstes und vermietete Parkplatzflächen Die Rosenstraße ist zu Hauptverkehrszeiten zwischen Birkachstraße und Nelkenweg durch parkende Fahrzeuge derart blockiert, dass die Gemeinde gezwungen ist, regulierend einzugreifen. In diesem Abschnitt soll dort eine Parkverbotszone eingerichtet werden, in der nur auf markierten Plätzen geparkt werden darf. - Nelkenweg, Anfrage für eine ergänzende Beschilderung Durch die Einschaltung der Verkehrsüberwachung soll erreicht werden, dass im unübersichtlichen Kurvenbereich nicht mehr geparkt werden darf. - Ecke Ludwigstraße - Mainstraße: Durch den Einsatz der Verkehrsüberwachung soll erreicht werden, dass im Einbiegebereich nicht mehr verkehrswidrig geparkt wird. Anlass war der Umstand, dass bei einer Feuerwehrübung das Einsatzfahrzeug nur nach mehrmaligem Rangieren in die Mainstraße einbiegen konnte. Gut, dass es kein Ernstfall war
2 Vorstellung eines Nutzungskonzepts für die Sanierung des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses Ein örtlicher Interessent möchte sein Konzept für den Erwerb und die Nutzungsänderung des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses dem Bauausschuss vorstellen. Das Konzept beinhaltet die spätere Nutzung für eine private Bierbrauerei.
Der Interessent betreibt zur Zeit eine private Kleinbrauerei in seinem Keller und will im alten Feuerwehrhaus eine 100 l-Anlage betreiben. Um das Bier verkaufen zu können, benötigt er wegen der gesetzlichen Anforderungen mehr Platz. Die Gemeinde würde das Gebäude allerdings nur mit der Auflage verkaufen, dass es nach den Vorgaben der Altortgestaltungssatzung saniert wird. Deshalb soll vorab der für die Altortgestaltung zuständige Architekt über die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen informieren. Der MM-Vertreter regte zudem an, dass vor einem Verkauf über eine Bauvoranfrage beim Landratsamt geklärt wird, ob eine Kleinbrennerei z.B. aus Gründen des Emissionsschutzes überhaupt genehmigt werden kann. Im November wird der Interessent sein Vorhaben dann dem Gemeinderat vorstellen, der einem Verkauf der Immobilie zustimmen müsste.
3 Bauantrag zur Nutzungsänderung des Anwesens Mainstraße 20 + 20a für gastronomische Zwecke, FlNr. 185 Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich nach § 34 BauGB sowie im Geltungsbereich der Altortsanierung. Die nun eingereichten Pläne entsprechen dem Planungsstand, der in der Sitzung am 26.07.2016 eingereicht bzw. diskutiert wurde. Ergänzend hat der Sanierungsbeauftragte zu den Planungen Stellung genommen und darauf verwiesen, dass für Zulassung der Holzfassade eine Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung erforderlich ist. Weiterhin wird darauf verwiesen, dass nach der aktuellen Beschlusslage die gemeindliche Zusicherung für den Retentionsraumnachweis auf FlNr. 4282/1 (Spielplatz am Sportplatz) und der Stellplatzablösevertrag auf der Basis des Kaufvertrages den Bauantragsunterlagen nach Beschlussfassung beizulegen ist. 160719ansichtostmainseitekomprimierte1.pdf [943 KB]
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mainstr20stellungnahmeschroeder.pdf [43 KB]
Im Vorfeld der Sitzung hatte sich die MM in einem Schreiben an den Bürgermeister und die Ausschussmitglieder gegen allzu großzügige Befreiungen von den Bestimmungen der Altortgestaltungssatzung ausgesprochen: stellungnahmemmbauvorhabenmainstrae20a.pdf [320 KB]
(Diese Bedenken hatte die MM übrigens bereits in Ihrem MM-Blättle 116 MM-Blättle 116 "Heiligt der Zweck die Mittel" geäußert.)
Der Bauherr und dessen Architekt kamen nach einer kurzen Beratung den Wünschen der MM hinsichtlich des Einbaus satzungskonformer Fenster entgegen, so dass dann die restlichen Befreiungen von der Gestaltungssatzung (Balkone - eine Grundbedingung des Investors für die Errichtung einer Gastronomie -, Holzfassade usw.) und somit das gesamte Bauvorhaben einstimmig beschlossen werden konnten. Allerdings fehlen bislang noch die Unterschriften der beiden Nachbarn. Der Bürgermeister und die Ausschussmitglieder gaben der Hoffnung Ausdruck, dass auch nachbarrechtlich noch kurzfristig eine Einigung erzielt werden kann, damit das Bauvorhaben ohne Verzögerungen auf den Weg gebracht werden kann. Schließlich zählt eine innerörtliche Gastronomie zu den wichtigsten Infrastrukturmaßnahmen des Ortes.
4 Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses durch Überbauung einer Garage, FlNr. 2159/7, Georg-Büchner-Straße 7 Zur Erweiterung des Wohnraumes werden im Rahmen eines Antrages auf Vorbescheid mehrere Fragen zur Beurteilung an die Untere Bauaufsichtsbehörde gestellt. Die betreffen neben einer Abweichung von den Abstandsflächen und der Definition der Gebäudeklasse auch die Festsetzung „offene Bauweise„ gem. Bebauungsplan Zeilweg. Sollte das Landratsamt die teilweise geplante Überbauung der Garage als „halboffene Bauweise„ bewerten, wird Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Zeilweg„ beantragt. Dies wird damit begründet, dass lediglich eine geringe bauliche Erweiterung geplant sei und diese zu keinen weiteren nachbarlichen Belastungen führe. Diese geringe Erweiterung sei städtebaulich vertretbar. planzeilwegt.jpg
einstimmig befürwortet
5 Antrag auf Vorbescheid für den Umbau mit Nutzungsänderung einer Gewerbehalle, FlNr. 4458/1 + 4458/2, Zeller Straße 22 Durch die Bauvoranfrage soll vor dem Erwerb der Immobilie geklärt werden, ob die geplanten Nutzungen im Erdgeschoss mit Lager, Büro, Verkauf, Garagen und Wohnen im Obergeschoss möglich sind und welche Auflagen damit verbunden sein könnten. Außerdem gibt es Fragen zu den Abstandsflächen, zum Brandschutz und zur Gestaltung der Fassade. Das Bauvorhaben befindet sich im Mischgebiet des Bebauungsplans "Unterer Scheckert" und ist derzeit mit einer Gewerbe- und Lagerfläche bebaut. Das Gebäude soll in der Kubatur kaum verändert werden.
Der Ausschuss stellte hinsichtlich der erforderlichen Befreiungen einstimmig seine Zustimmung in Aussicht. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass manche Plandetails bei der Prüfung durch das Landratsamt zu Problemen führen bzw. die Baumaßnahme deutlich verteuern können.
6 Bauantrag für das "Barrierefreie Rathaus", Fl.Nr. 158, Mainstraße 15 Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich gem. § 34 BauGB und im Gebiet der Altortsanierung. Die Stellungnahme des Sanierungsbeauftragten liegt bei. Die vorliegenden Planungen wurden bereits intensiv im Bauausschuss und im Gemeinderat erörtert, eine wesentliche äußere Änderung stellt der Bau einer Aufzugsanlage im Rathaushof dar. bvmainstrasse15ansichtwest.pdf [91 KB]
bvmainstrasse15stellungnahmeschroeder.pdf [45 KB]
Da das Bauvorhaben bereits in den vorherigen Sitzungen beraten und erläutert worden war, wurde der barrierefreie Ausbau des Rathauses ohne große Aussprache mit 4:0 Stimmen beschlossen. Gemeinderat Etthöfer nahm als Nachbar nicht an der Abstimmung teil.
7 Digitales Schließsystem für das Rathaus Margetshöchheim Zuge der Vorstellung der Planungen für das „barrierefreie Rathaus„ in der Gemeinderatssitzung wurde angeregt, über eine neue digitale Schließanlage im Rathaus nachzudenken. Die vorhandene Schließanlage ist bereits sehr alt und daher die Anschaffung neuer Schlösser und Schlüssel sehr teuer. Vor allem im Hinblick auf eine zugweise Erweiterung des neuen Schließsystems auf alle gemeindlichen Liegenschaften ist ein solches System sehr interessant. Für Bedürfnisse der Gemeinde zeigen sich folgende Vorteile: - Nachrüstung bzw. Umrüstung bei laufendem Betrieb möglich - System ist verkabelungsfrei - Flexible Schlüsselverwaltung durch eine einfach zu bedienende Systemsteuerung vom PC aus: Rechte können jederzeit eingeräumt, geändert oder entzogen werden; Nutzungsrechte können örtlich und zeitlich begrenzt werden, verlorene Transponder können einfach gesperrt werden.
Viele Gemeinden und öffentliche Einrichtungen in der Region Franken nutzen bereits solche Schließsysteme – siehe Referenzliste der Fa. Simons Voss Technologies GmbH. Eine erste grobe Kostenberechnung ergibt für das Rathaus Kosten von ca. 18.000,- €. infodigitalesschliesssystem.pdf [168 KB]
Der Ausschuss sprach sich einstimmig für den Einbau einer digitalen Schließanlage im Rathaus aus. Eineer Erweiterung für andere Gemeindegebäude ist jederzeit möglich. Das Bauamt wurde beauftragt, Angebote einzuholen.
8 Kommunales Förderprogramm - Förderantrag für die Erneuerung des Hoftores am Anwesen Würzburger Str. 27, Fl.Nr. 4090/2 Für die Erneuerung des Hoftores am Anwesen Würzburger Str. 27 wurde ein Antrag auf die Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms an die Gemeinde gestellt. Die Erlaubnis zum vorzeitigen Baubeginn wurde am 21.09.2016 erteilt, mit dem Hinweis an den Antragsteller, dass daraus keine Förderzusage abgeleitet werden kann. Laut Prüfbericht von Herrn Architekt Schröder vom 17.08.2016 entspricht die geplante Maßnahme der gemeindlichen Gestaltungssatzung und ist förderfähig.
einstimmig angenommen
9 Kommunales Förderprogramm - Zuschussgewährung für die Putzsanierung am Anwesen Mainstraße 13, Fl.Nr. 151 und 151/2 In der Bauausschusssitzung vom 18.08.2016 wurde für die Putzsanierung am Anwesen Mainstraße 13, Fl.Nr. 151 und 151/2 ein Zuschuss in Höhe von 2.486,77 € gewährt. Die Maßnahmen entsprechen den Vorgaben der Gestaltungssatzung und sind förderfähig nach dem Kommunalen Förderprogramm der Gemeinde. Sie tragen zur Aufwertung des Ortsbildes bei. Da sich die Summe der zuwendungsfähigen Kosten verringert hat, reduziert sich die Höhe der Zuwendung dementsprechend. Aufgrund der vorgelegten Rechnungsunterlagen und der Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten ergibt sich ein Zuschussbetrag in Höhe von 1.668,- €, dieser liegt im Rahmen des Zuwendungsbescheids. mainstrasse13putzsanierungvorundnachsanierung.pdf [779 KB]
mit 4:0 Stimmen beschlossen
10 Austausch der Straßenbeleuchtung durch energieeffiziente LED-Leuchten - Planungsabstimmung für den Bauabschnitt 2017 Der Austausch der LED-Leuchten ist im Jahr 2017 für den im Anhang befindlichen Planungsabschnitt angedacht. Dieser umfasst die Gebiete Erlabrunner- und Würzburger Straße, Lutzgasse, Thoma-Rieder-Straße, das Gebiet Am Zeilweg mit Nebenwegen und das Gebiet von der Nordstraße bis zur Ludwigstraße mit Gartenstraße. In der GR Sitzung vom 12.09.2016 wurde beschlossen, dass der Bauausschuss die weiteren notwendigen Planungsabstimmungen vornehmen soll. Folgende Punkte sind für den Planungsabschnitt 2017 noch zu klären: - Würzburger Straße / Erlabrunner Straße: Erneuerung der 7 Lehner Leuchten durch gestalterische Pilzleuchten oder Einbau eines LED-Einbausatzes Delsana L3-Lichtsystems wie in der Musterleuchte (Ecke Schmiedsgasse) verbaut.
- Am Zeilweg: Austausch der 33 Bogenleuchten BEGA HQL Leuchten gegen Pilzleuchten oder Umbau in HICT-weißes Licht. Der Einbausatz hätte den Nachteil, dass der Energieverbrauch höher und die Lichtausbeute schlechter ist als beim Austausch gegen Pilzleuchten. Die Maste / Standorte für die jetzigen Leuchten können bei einem Austausch auch für die Pilzleuchten verwendet werden. amzeilweg.pdf [60 KB]
lehnerleuchteerlabrunnerundwuerzburgerstrasse.pdf [85 KB]
planungsgebiet2017.pdf [236 KB]
Der Ausschuss sprach sich einstimmig für den Austausch der Bogenlampen im Fußweg "Am Zeilweg" gegen Pilzleuchten aus. Die 7 Lehner-Leuchten in der Ortsdurchfahrt sollen mit einem LED-Einsatz umgebaut werden. In den Folgejahren wird dieser Umbau auch in der Dorfstraße erfolgen.
11 Auftragsvergabe Planungsleistungen für Sanierungsarbeiten am Feuerwehrhaus Margetshöchheim In der Bauausschusssitzung am 26.07.2016 wurden die gewünschten Sanierungen und Umbauten im und um das Feuerwehrgerätehaus vom Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Margetshöchheim, Herrn Peter Götz, erläutert. Der Bauausschuss traf den Entschluss, einen Fachplaner einzuschalten, der unter dem Aspekt der gesetzlichen Mindestanforderungen einen entsprechenden Entwurfsplan erarbeitet. In der Zwischenzeit wurde mit dem Büro Röschert Architektur und Ingenieurbau aus Würzburg Kontakt aufgenommen und das Objekt besichtigt. Ein Angebot liegt vor. Das Büro Röschert wurde auf Grund seiner Erfahrungen mit dem Bau von Feuerwehrgerätehäusern und der Kombination von Architektur und Ingenieurbau, welche auf Grund der Schäden am Ölabscheider und Kanalsystem wichtig ist, ausgesucht. Zunächst wurde ein Sanierungskonzept für den Ölabscheider, ein Sanierungskonzept für die Kanalleitungen und Bodeneinläuft der Gerätehalle und eine Machbarkeitsstudie/Notwendigkeitsuntersuchung der angesprochenen Umbauwünsche der Feuerwehr angeboten. Die Machbarkeitsstudie mit vorhergehender Notwendigkeitsuntersuchung erstreckt sich hierbei auf folgende Bereiche: - Prüfung Erfordernis eines Schwarz-Weiß-Bereiches im Bereich des 4. Stellplatzes
- Prüfung Umsetzungsmöglichkeit Schwarz-Weiß-Bereich
- Prüfung Erforderlicher/Herstellung neuer Stellplätze
- Einbau bzw. Errichtung einer Waschhalle oder eines Waschplatzes
- Errichtung von 2 weiteren Unterstellplätzen bzw. Garagen
- Umbau der Räumlichkeiten für ein Kommandantenbüro
- Erneuerung Boden Schulungsraum
- Fehlender Übungshof
Die Leistungen werden nach geschätztem Stundenaufwand angeboten und beinhalten die Bestandserfassung, Erstellung von digitalen Grundrissplänen, sofern diese nicht vom AG zur Verfügung gestellt werden können und einem Bericht mit grober Kostenschätzung. Das Angebot beläuft sich bei einem geschätzten Stundenaufwand von insgesamt 135 Stunden, einem Stundenlohn für Projektleiter/Ingenieur/Architekt von 65,-€ und 6 % Nebenkosten auf 11.068,79 € incl. MwSt. Da die spätere Abrechnung nach dem tatsächlichen Stundenaufwand erfolgt rät das Techn. Bauamt, zunächst eine Kostenobergrenze zu vereinbaren, damit man nach dem Erreichen dieser Kostenobergrenze nochmal entscheiden kann, ob evtl. verschiedene Punkte nicht weiter verfolgt werden sollen.
Der Ausschuss stimmte dem Vorgehen einstimmig zu. Als Obergrenze wurde ein Betrag von 13.000 € festgelegt.
12 Nachgenehmigung zur Auftragsvergabe "Schachtrahmenregulierung" (auf die nächste Sitzung verschoben)
13 Nachgenehmigung zur Auftragsvergabe "Sinkkastenregulierung" Das Technische Bauamt der VG hat für beide Gemeinden die Sinkkastenregulierung ausgeschrieben. 7 Baufirmen wurden aufgefordert ein Angebot abzugeben. Es gingen insgesamt 5 Angebote ein. Nach umfassender Prüfung der Leistungsverzeichnisse durch das Bauamt stellt sich das Angebot der Baufirma Ralph Scheb Tiefbau, aus Himmelstadt, als das wirtschaftlichste und annehmbarste Angebot dar. In der Gemeinde Margetshöchheim sind insgesamt 41 Straßenabläufe zu sanieren. Gemäß Rücksprache mit der Baufirma ist ein Baubeginn im Oktober geplant.
einstimmig gebilligt
14 Informationen und Termine - Untere Steigstraße 16 – Fassade: Das Wohnhaus in der Unteren Steigstraße 16 wurde im Jahr 2013/14 neu errichtet. In der Baubeschreibung für das Wohnhaus steht als Außenwandverkleidung ein WDVS. Abweichend hierzu möchte der Bauherr die Fassade als vorgehängte Holzfassade ausführen. Um das Gebäude optisch ein wenig die Höhe zu nehmen, soll, in Absprache mit Herrn Architekt Kircher, eine horizontale Holzverschalung angebracht werden. - Baugenehmigung zur Errichtung eines Ärztehauses und zur Nutzungsänderung für die Errichtung einer Schank- und Speisewirtschaft. - Gesprächsvermerk „Ertüchtigung Radweg Zell / Margetshöchheim„ mit dem WSA Schweinfurt vom 27.07.16 160727aktenvermerkradwegzellmarg.pdf [42 KB]
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Bau- u. Ferienausschuss am 18.8.16
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Tagesordnung:
1) Vorstellung der Planung barrierefreies Rathaus Für die Umbaumaßnahmen zum „Barrierefreien Rathaus„ hat die Gemeinde Margetshöchheim am Bewerbungsverfahren zur Förderung von Maßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsfördergesetz teilgenommen. Es wurde für die Maßnahme eine Höchstfördersumme von 508.500 € von der Regierung v. Ufr. eingeplant. Die endgültige Förderhöhe in Höhe von 90% der zuwendungsfähigen Kosten kann jedoch erst nach Vorlage der Antragsunterlagen und erfolgter Bewilligung festgelegt werden. Nach der Aufnahme in das Programm erfolgt jetzt in einem zweiten Schritt das Antragsverfahren. Die Förderanträge sollen bis spätestens November 2016 bei der Regierung v. Ufr. eingereicht werden. Außerdem muss zügig die Baueingabeplanung erfolgen, um baldmöglichst mit den Maßnahmen zu beginnen. Der förderunschädliche, vorzeitige Maßnahmenbeginn wurde bereits von der Regierung v. Ufr. angezeigt. Alle Maßnahmen für den barrierefreien Ausbau müssen bis zum 31.12.2018 vollständig abgenommen werden. Der Verwendungsnachweis muss der Regierung spätestens am 30.06.2019 vorliegen. Neben den Maßnahmen zum barrierefreien Umbau sind in diesem Zuge auch weitere Maßnahmen am Gebäude sinnvoll, die für die kommenden Jahre für das Rathaus eingeplant waren, wie z.B. der Austausch der Bodenbeläge in den Büroräumen und die Umnutzung des inneren Kerns im 1. OG. Außerdem ist es sinnvoll, die Büroräume nach den Sanierungsarbeiten nochmal neu streichen zu lassen und das Nottreppenhaus mit einem Fliesenbelag zu versehen.. Für diese nicht zuwendungsfähigen, zusätzlichen Maßnahmen wurden bereits ebenfalls die Kosten vom Architekturbüro Haas und Haas berechnet. Herr Haas wird in der Sitzung die Entwurfsplanung und die Kosten für den barrierefreien Ausbau, sowie die momentan eingeplanten Zusatzleistungen, erläutern. Gewünschte Änderungen oder Ergänzungen des Bauausschusses werden bis zur Gemeinderatssitzung eingearbeitet, damit dort der Entwurf genehmigt und der Förderantrag fristgerecht gestellt werden kann.
Weitere Maßnahmen, die für die nächsten Jahre angedacht waren, sind: Erneuerung der Fenster Dämmung der obersten Geschossdecke Sanierung des großen Sitzungssaals Sanierung der Teeküche im 2. OG Austausch der Heizungsanlage (Baujahr 1999) In Bezug auf die energetischen Maßnahmen wie Fenster, Beleuchtung und Heizung wurde im Rahmen des Energienutzungsplans das Rathaus als Projekt mit aufgenommen. Ein Ortstermin zur Bestandsaufnahme hat mit dem Institut für Energietechnik bereits stattgefunden. Sobald hier die Ergebnisse vorliegen, sollte überlegt werden, ob diese Maßnahmen ebenfalls im Zuge der Bauarbeiten mit ausgeführt werden sollen. m1549160808e01.pdf [789 KB]
Für die Herstellung der Barrierefreiheit belaufen sich die Kosten nach der nun vorliegenden Berechnung auf rund 593.305 €. Die sonstigen Umbaukosten liegen bei 111.360 €. Da mittlerweile noch einige weitere Maßnahmen (wie die Verbesserung der Beleuuchtung im Bürgerbüro) im Rahmen des Umbaus realisiert werden sollen, kommen zu den 593.000 € für die Barrierefreiheit voraussichtlich noch rund 125.000 € hinzu, so dass mit Gesamtkosten von 718.000 € zu rechnen ist, denen ein Zuschuss von voraussichtlich 508.000 € gegenüber steht. Die Kosten für die energetische Sanierung sind derzeit noch nicht zu beziffern. Man rechnet allerdings allein für das Auswechseln der Fenster mit Kosten von 150.000 €. Der Bauausschuss stand dem Konzept weitgehend positiv gegenüber. Die endgültige Entscheidung über das Rathausprojekt wird der Gemeinderat in der Sitzung am 13.9.16 fällen.
2) Ortseinsichten Aus Zeitgründen wurde auf die Ortseinsicht verzichtet, Einige Punkte wurden jedoch ohne Ortseinsicht behandelt. - Bachwiese auf Höhe HsNr 54 bis 56b: talseitiges Bankett wird dauerhaft beparkt und beschädigt Die Entscheidung wurde auf eine Ortseinsicht vertagt. - Nelkenweg, Beschwerden zur Parkplatzsituation, Da der Verkehrsfluss vor allem durch die parkenden Fahrzeuge eines Pflegedienstes behindert wird, soll das Gespräch mit dem Inhaber der Firma gesucht werden und evtl. sollen Ersatzparkflächen angeboten werden. - Würzburger Straße, Anordnung des Haltverbots vor dem Anwesen Würzburger Straße 42 Die Parkverbotszone in der Würzburger Straße soll kurzfristig bis zum Anwesen Gries ausgedehnt werden (siehe auch: Droht ein weiteres Verkehrschaos? - Containerstandort „Am Scheckert„ Anfrage zur Standortänderung Die Entscheidung wurde auf eine Ortseinsicht vertagt. - Würzburger Str. 27 – Farbberatung – abweichende Farbe Der Abweichung von der Gestaltungssatzung wurde bei der Ziegelfarbe nicht zugestimmt. Bei der Fassadenfarbe wurde angeregt, angesichts der vorgeschriebenen Ziegelfarbe eine passende Fassadenfarbe zu wählen.
3) Bauantrag für den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 4 Wohneinheiten und 6 Stellplätzen, Neubergstr. 21 Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Grabenhügel„. Abweichend zu den bisher in diesem Baugebiet errichteten Häusern mit Satteldach in Hangbauweise soll ein talseits dreigeschossiges und bergseits zweigeschossiges Mehrfamilienhaus errichtet werden. Das Dachgeschoss ist als zurückgesetztes Penthouse mit Zeltdach und Dachterrasse geplant. Insgesamt werden vier Wohneinheiten und 6 Stellplätze geplant. Hinsichtlich der planungsrechtlichen Abweichungen werden mit Befreiungsantrag fünf Befreiungen beantragt und begründet. Diese Befreiungen betreffen die Festsetzung der Hauptfirstrichtung (kein First), der verminderten Dachneigung (19-20 Grad), eine geringe Überschreitung der Baugrenze bergseits sowie die Überschreitung der Geschosszahl und der Traufhöhe. Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt; die Nachbarunterschriften sind jedoch nicht vollständig. Die Abweichungen vom Bebauungsplan wurden einstimmig abgelehnt, lediglich der Überschreitung der Baugrenzen wurde zugestimmt.
4) Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses Doppelgarage, Würzburger Str. 48 Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich gem. § 34 BauGB zwischen der als Innenbereichsvorhaben genehmigten Gärtnerei und dem Wohnhaus Würzburger Straße 46. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der bereits vorhandenen und hiermit beantragten Bebauung der Flächennutzungsplan, der an diese Stelle eine „Grünfläche„ darstellt, im Rahmen des nächsten Änderungsverfahrens angepasst werden sollte. Nach den Antragsunterlagen ist geplant, ein eingeschossiges Wohnhaus mit einem Kniestock von 1,25 m Höhe und ausgebautem Dachgeschoß mit 35 Grad Dachneigung zu errichten. Das Wohnhaus wird im Erdgeschoss verputzt und erhält darüber eine Boden-Deckelschalung in Holz. planwuestr.jpg
einstimmig zugestimmt
5) Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Wasserbeckens, Bachwiese 60 Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der „7. Änderung des Bebauungsplanes Bachwiese„, in einem Bereich, der nach den Festsetzungen „von allen baulichen Anlagen freizuhalten„ ist. Im baurechtlichen Sinne handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben gem. Art 57 (1) Nr. 6 g BayBO. Da aber auch ein Wasserauffangbecken eine bauliche Anlage im Sinne des Art. 2 BayBO darstellt, ist aufgrund der Festsetzungen im Bebauungsplan eine „isolierte Befreiung„ erforderlich. Das geplante Wasserbecken soll als zentraler Regenwassersammler dienen hat eine Grundfläche von 4m x 4,50 m. Da die fragliche Fläche nach dem Bebauungsplan von allen baulichen Anlagen freizuhalten ist, wurde der Antrag einstimmig abgelehnt.
6) Kommunales Förderprogramm - Zuschussgewährung für die Fassadensanierung am Anwesen Mainstr. 5 In der Bauausschusssitzung vom 30.09.2014 wurde für die Fassadensanierung am Anwesen Mainstraße 5, Fl.Nr. 142, ein Zuschuss in Höhe von 828,35 € gewährt. Die Maßnehmen entsprechen den Vorgaben der Gestaltungssatzung und sind förderfähig nach dem Kommunalen Förderprogramm der Gemeinde. Eine Farbberatung mit dem Sanierungsbeauftragten hat stattgefunden. Die nach der Schlussrechnung ermittelten zuwendungsfähigen Kosten sind höher als die geprüften zuwendungsfähigen Kosten beim Zuwendungsantrag. Für die Auszahlung sind daher die zuwendungsfähigen Kosten laut Zuwendungsantrag und –bescheid ausschlaggebend. Aufgrund der vorgelegten Rechnungsunterlagen und der Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten ergibt sich ein Zuschussbetrag in Höhe von 828,35 € laut Zuwendungsbescheid vom 02.10.2014. einstimmig gebilligt
7) Kommunales Förderprogramm - Zuschussgewährung für das Anbringen des Außenputzes am Anwesen Mainstr. 6 In der Bauausschusssitzung vom 30.09.2014 wurde für das Anbringen des Außenputzes am Anwesen Mainstraße 6, Fl. Nr. 140, ein Zuschuss in Höhe von 2.432,35 € gewährt. Die Maßnahmen entsprechen den Vorgaben der Gestaltungssatzung und sind förderfähig nach dem Kommunalen Förderprogramm der Gemeinde. Eine Farbberatung mit dem Sanierungsbeauftragten hat stattgefunden. Die nach der Schlussrechnung ermittelten zuwendungsfähigen Kosten sind höher als die geprüften zuwendungsfähigen Kosten beim Zuwendungsantrag. Für die Auszahlung sind daher die zuwendungsfähigen Kosten laut Zuwendungsantrag und –bescheid ausschlaggebend. Aufgrund der vorgelegten Rechnungsunterlagen und der Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten ergibt sich ein Zuschussbetrag in Höhe von 2.432,35 €, laut Zuwendungsbescheid vom 02.10.2014. einstimmig gebilligt
8) Kommunales Förderprogramm - Zuschussgewährung für die Natursteinarbeiten am Anwesen Mainstr. 13 In der Bauausschusssitzung vom 26.07.2016 wurde für die Sanierungsarbeiten, hier Natursteinarbeiten, am Anwesen Mainstraße 13, Fl.Nr. 151 und 151/2 ein Zuschuss in Höhe von 921,06 € gewährt. Die Maßnahmen entsprechen den Vorgaben der Gestaltungssatzung und sind förderfähig nach dem Kommunalen Förderprogramm der Gemeinde. Sie tragen zur Aufwertung des Ortsbildes bei. Da sich die Summe der zuwendungsfähigen Kosten verringert hat, reduziert sich die Höhe der Zuwendung dementsprechend. Aufgrund der vorgelegten Rechnungsunterlagen und der Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten ergibt sich ein Zuschussbetrag in Höhe von 689,72 €, dieser liegt im Rahmen des Zuwendungsbescheids. mit 4:0 Stimmen gebilligt
9) Kommunales Förderprogramm - Förderantrag für die Putzarbeiten am Anwesen Mainstr. 13 Für die Sanierungsarbeiten, hier Putzsanierung am Haussockel und Hofmauer, am Anwesen Mainstraße 13 wurde ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms an die Gemeinde gestellt. Die Erlaubnis zum vorzeitigen Baubeginn wurde am 05.07.2016 im Zuge der Natursteinarbeiten erteilt, mit dem Hinweis an den Antragsteller, dass daraus keine Förderzusage abgeleitet werden kann. Laut Prüfbericht von Herrn Architekt Schröder vom 03.08.2016 entsprechen die geplanten Maßnahmen der gemeindlichen Gestaltungssatzung. Die Putzsanierung des hochwertigen Baubestandes trägt zur Aufwertung des Ortsbildes bei. Ein Erlaubnisantrag nach Art. 6 DSchG ist erforderlich und wurde bereits vom Bauherrn eingeholt. Der Bescheid liegt dem Bauamt vor. Es liegen 3 Angebote vor. Obwohl alle Anbieter die gleichen Vorgaben erhielten fehlen jedoch bei 2 Anbietern wichtige Leistungsbeiträge. Es wird daher empfohlen, dem Höchstbietenden den Auftrag zu erteilen, jedoch mit einem Wettbewerbsabschlag für die Förderung von 15 %. Gesamtkosten der Maßnahme: 9.752,05 € Zuwendungsfähige Kosten: 8.289,24 € Mögliche Förderung von 30%: 2.486,77 € Für das Anwesen wurden bereits 2008 / 2009 Mittel aus dem Kommunalen Förderprogramm für die Dacheindeckung und den Einbau von 3 Gauben ausbezahlt, sowie Mittel für die Natursteinsanierung 2016 genehmigt, in einer Gesamthöhe von 5.689,72 €.. Somit stehen derzeit noch Mittel in Höhe von 14.310,28 € zur Verfügung. mit 4:0 Stimmen gebilligt
10) Kommunales Förderprogramm - Förderantrag für die Erneuerung des Treppengeländers und die Erstellung eines Vordachs am Anwesen Erlabrunner Str. 25 Für die Erneuerung des Treppengeländers und die Erstellung eines Vordaches am Anwesen Erlabrunner Str. 25 wurde ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms an die Gemeinde gestellt. Laut Prüfbericht von Herrn Architekt Schröder vom 25.07.2016 entsprechen die geplanten Maßnahmen der gemeindlichen Gestaltungssatzung und sind nach dem Kommunalen Förderprogramm zuwendungsfähig Die Anzahl der vorliegenden Angebote ist nicht ausreichend, daher wurde ein Wettbewerbsabzug von 15% berücksichtigt. Gesamtkosten der Maßnahme: 4.605,30 € Zuwendungsfähige Kosten: 3.914,50 € Mögliche Förderung von 30%: 1.174,35 € Für das Anwesen wurden bereits 2012 und 2016 Mittel aus dem Kommunalen Förderprogramm ausgezahlt bzw. beantragt. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen noch Restmittel in Höhe von 10.506,45 € für weitere Bewilligungen zur Verfügung. einstimmig gebilligt
11) Kommunales Förderprogramm - Förderantrag für die Sanierung des Anwesens Mainstr. 3, 3. Teilmaßnahme Für die Sanierung des Wohnhauses am Anwesen Mainstraße 3 wurden für die 1. und 2. Teilmaßnahme bereits Fördermittel in einer Höhe von 17.768,70 € bewilligt. Nun wurden die Angebote für die Hofgestaltung als 3. Teilmaßnahme eingereicht. Unter anderem wird geplant das vorhandenen Muschelkalkpflasters am Eingangstor und an der Eingangstreppe wieder neu zu verlegen (ca. 29 m⊃2;). Die Hauptfläche des Hofes (ca. 70 m⊃2;) wird mit einer wassergebundenen Decke aus Mineralschotter befestigt. Laut dem Prüfbericht von Herrn Architekt Schröder vom 08.08.2016 entsprechen die geplanten Maßnahmen der gemeindlichen Gestaltungssatzung und sind zuwendungsfähig. Gesamtkosten der 3. Teilmaßnahme: 17.643,35 € (brutto) Die zuwendungsfähigen Kosten für Teil 3 liegen bei: 13.211,50 € (netto) Somit liegt die mögliche Förderung von 30% für Teil 3 bei: 3.963,45 € (netto) Da der Antragsteller vorsteuerabzugsberechtigt ist, wurden die Netto-Preise berücksichtigt. Da bereits Fördermittel von 17.768,70 € für die 1. und 2. Teilmaßnahme bewilligt wurden, stehen nur noch Mittel in Höhe von 2.231,30 € für die 3. Teilmaßnahme zur Verfügung. einstimmig gebilligt
12) Antrag zur Anbringung eines "offenen Bücherregals" am Mainsteg einstimmig gebilligt (jederzeit widerrufbar)
13) Informationen und Termine - Bauvorhaben Mainstraße 20 / 20 a, Retentionsraumberechnung: Für die Realisierung des Bauvorhabens wird die Bereitstellung von Flächen für den fehlenden Retentionsraumausgleich benötigt. Es wird hierzu vorgeschlagen, die Fläche „Spielplatz„ am Zugang zum Sportplatz im Zuge des Neubaus des Mainstegs in entsprechendem Umfang absenken zu lassen. mit 4:0 Stimmen gebilligt
- Antrag der FFW Margetshöchheim zur Neufestlegung der Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger Nach ausführlicher Diskussion sprach sich der Ausschuss für den vorliegenden Vorschlag aus. Die endgültige Entscheidung fällt in der Septembersitzung des Gemeinderats.
- Beschaffung von zwei Wärmebildkameras für die FFW Margetshöchheim: Nach Einholung von drei Angeboten, Modell Argus Mi-TIC 320-S, wurde das Angebot der Fa. „Handelsforum, Würzburg„ mit einer Gesamtsumme von 15.998.36 € als wirtschaftlichstes Angebot gewertet. Bereits in der letzten Sitzung wurde der Beschaffung bei einem geschätzten Kostenrahmen von 16.000.- € zugestimmt. Für die Beschaffung ist ein Zuschuss i.H.v. 5.500.- € zu erwarten. einstimmig gebilligt
- Energieberatungstage in Margetshöchheim als zentrale Stelle für die beteiligten ILE-Gemeinden zur Kenntnis genommen
- Stellungnahme zum Einbau eines Flachdachfensters im Nebengebäude, Mainstraße 4, Befreiung einstimmig gebilligt
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Niederschrift Bauausschuss 26.7.16
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Bauausschusssitzung am 26.7.16
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Tagesordnung:
1 Nutzungsänderung Anwesen Mainstraße für gastronomische Zwecke Das geplante Umbauvorhaben wurde vom Planer des Vorhabens Hendrik Kircher und dem Bauherrn vorgestellt. Das Grundstück befindet sich im Innenbereich gem. § 34 BauGB sowie im Sanierungsgebiet. Die Stellungnahme des Sanierungsbeauftragten wurde in der Sitzung verlesen. Die Planunterlagen sind für die Baueingabeplanung vollständig bearbeitet; es fehlt zurzeit noch die formelle Nachbarbeteiligung sowie die Retentionsraumberechnung. In der Sitzung wurde noch nicht abschließend über das Bauvorhaben entschieden. Dies soll voraussichtlich in der Situng des Ferienausschusses am 18.8. erfolgen. Es wurde allerdings über einige erforderliche Ausnahmegenehmigungen entschieden, damit die Planungsunterlagen endgültig fertiggestellt werden können. In der Diskussion, an der sich auch Nachbarn beteiligt haben, zeichnete sich ab, dass zumindest bei einem Nachbarn mit deutlichem Widerstand zu rechnen ist. Moniert wurde u.a. die Firsthöhe, die durch den Dach-Um- und Ausbau deutlich höher als der Bestand ist. Bereits in einer früheren Sitzung waren eine Reihe von Abweichungen von der Gestaltungssatzung wie die sechs Balkone auf der Mainseite genehmigt worden. Der Bauausschuss stimmte schließlich den Abweichungen bei der Fassade und bei der Firsthöhe einstimmig zu. Dia Abweichung bei den Fensterformaten wurde bei einer Gegenstimme (des MM-Vertreters) ebenfalls genehmigt. Die Stellungnahme des Sanierungsbeauftragten können wir hier nicht wiedergeben, da sie erst während der Sitzung verlesen wurde. m20lageplanmitgrundriss.pdf [659 KB]
160721ansichtweststrassenseitekomprimierte.pdf [498 KB]
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Siehe auch unseren Kommentar Heiligt der Zweck die Mittel?
2 Bauantrag Umbau und Erweiterung eines Zweifamilienwohnhauses, Birkachstraße 29, FlNr. 3923; Antrag auf ergänzende Befreiungen Das Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung des Bauausschusses vom 17.05.2016 behandelt und den beantragten Befreiungen für die abweichend geplante Dachneigung des Anbaus (Flachdach) und der geänderten Lage des Carports zugestimmt. Im Genehmigungsverfahren wurde nun festgestellt, dass weitere Befreiungen zur Traufhöhe des Carports, der Sockelhöhe des Anbaus und der Festsetzung „offene Bauweise„ erforderlich sind. Im Befreiungsantrag wird angeführt, dass aufgrund der Hangneigung die festgesetzte Traufhöhe von Garagen von 2,50 m grundsätzlich bei allen talseitigen Garagen nicht erfüllt werden kann. Der notwendige Sockel des Anbaus entsteht, da hier keine Unterkellerung geplant ist. Die Abweichung von der „offenen Bauweise" (Grenzanbau) sei im Übrigen bereits bei mehreren Bestandsgebäuden gegeben. Befreiungen einstimmig gebilligt
3 Kommunales Förderprogramm - Förderantrag für die Sanierungsarbeiten am Anwesen Mainstraße 13, Fl.Nr. 151 und 151/2 Für die Sanierungsarbeiten, hier Natursteinarbeiten, am Anwesen Mainstraße 13 wurde ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms an die Gemeinde gestellt. Die Erlaubnis zum vorzeitigen Baubeginn wurde am 05.07.2016 erteilt, mit dem Hinweis an den Antragsteller, dass daraus keine Förderzusage abgeleitet werden kann. Laut Prüfbericht von Herrn Architekt Schröder vom 15.07.2016 entsprechen die geplanten Maßnahmen der gemeindlichen Gestaltungssatzung. Die Haussteinrestaurierung des hochwertigen Baubestandes trägt zur Aufwertung des Ortsbildes bei. Gesamtkosten der Maßnahme: 3.070,20 € Zuwendungsfähige Kosten: 3.070,20 € Mögliche Förderung von 30%: 921,06 € einstimmig gebilligt
4 Veröffentlichung eines Leitfadens zur steuerlichen Abschreibung in Sanierungsgebieten Zur Information von Eigentümern sanierungsbedürftiger Gebäude im Gebiet der Altortsanierung wurde ein Leitfaden für die erhöhte, steuerliche Abschreibung ausgearbeitet. Dieser Leitfaden wurde inhaltlich mit dem Sanierungsbeauftragten abgestimmt. Es ist vorgesehen, zunächst diejenigen Eigentümer, die wichtige, ortsbildprägende und sanierungsbedürftige Gebäude besitzen, über diese Regelungen, die ein beachtliches, finanzielles Finanzierungspotential besitzen, zu informieren. Die Informationsschrift steht im Übrigen allen interessierten Eigentümern oder Investoren zur Verfügung. leitfadenzursteuerlichenabschreibunginsanierun.pdf [209 KB]
kommentierungzusect177baugb.pdf [257 KB]
zur Kenntnis genommen, allerdings muss noch abgeklärt werden, ob die steuerliche Absetzbarkeit im Sanierungsgebiet auch bei Sanierungen gilt, die nicht den Zielen der Gestaltungssatzung entsprechen.
5 Antrag auf Anordnung eines Haltverbots Z 283 mit Zusatzzeichen "Feuerwehrzufahrt" Auf Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Margetshöchheim wurde die von der Friedenstraße abzweigende Stichstraße zum Sportplatz der Verbandsschule als Feuerwehrzufahrt beschildert. Hierzu wurden vier Hinweisschilder nach DIN 4066 und jeweils Haltverbotsschilder aufgestellt. Richtigerweise wäre das Hinweisschild nach DIN 4066 alleine oder das Zeichen 283 in Verbindung mit einem Zusatzschild anzuordnen. Für die Anordnung von Verkehrszeichen auf öffentlichen Verkehrsflächen ist die Gemeinde als Straßenverkehrsbehörde zuständig. Die Kennzeichnung von Anfahrtszonen auf Privatflächen (Schule) ist Aufgabe des jeweiligen Eigentümers. feuerwehrzufahrtanderschule.pdf [204 KB]
einstimmig beschlossen
6 Informationen und Termine Gehwegsanierung Frankenstraße / Am Scheckert: Haushaltsansatz 25.000 €, 5 Baufirmen wurden aufgefordert ein Angebot abzugeben. 4 Angebote gingen fristgerecht ein, günstigstes Angebot von der Baufirma: Ralph Scheb Tiefbau GmbH zu einem Bruttoangebotspreis von 17.661,98€ Bauausführung ist geplant für August/September 2016 Hauptprüfung Ludwig-Volk-Steg durch Ingenieurbüro Härth Die Durchschnittsnote der Bauwerke (2x Rampen + Steg) ist im Vergleich der letzten Hauptprüfung gleich geblieben. Schäden aus Korrosion am Stahl-Hohlkasten mit Ablösung des Gehwegbelags und Massivbauteilen schreiten weiter voran. Das Techn. Bauamt holt derzeit Angebote ein zur Ausbesserung des Gehwegbelags. Anzeige verfahrensfreier Instandhaltungsarbeiten nach Art. 57 (6) BayBO im Gebiet Bachwiese, FlNr. 4715 Farbberatung Anwesen Pointstraße 2, Fl.Nr. 4024 Körperschaftswald Margetshöchheim, Kalkulation der Pflanzarbeiten, ca. 2.500 €, Neubau des Gehwegs Erlabrunner Straße zum Tegut-Markt, Planentwurf lageplangehwegtegut.pdf [141 KB]
Der geplante Gehweg kann entgegen der ursprünglichen Planung ohne Grundstückserwerb realisiert werden, da Teile der Fahrbahn überbaut werden.
Zu den Punkten 7 bis 12 lieferte 1. Kommandant Peter Götz mit einer Präsentation ausführliche Informationen: 7 Vorstellung der geplanten Sanierungen und Umbauten im Feuerwehrgerätehaus Ursprünglich war geplant, den Industrieboden im Feuerwehrhaus zu erneuern und die Abwasserkanäle im Bereich des Feuerwehrhauses zu sanieren. Mittlerweile hat sich jedoch herausgestellt, dass die Schäden am Kanalnetz größer sind als ursprünglich angenommen, so dass eine Inliner-Sanierung nicht möglich ist und der Boden aufgerissen werden muss. Deshalb muss die Erneuerung des Industriebodens, die bereits in der Gemeinderatssitzung am 12.7. beschlossen worden war (Gemeinderatssitzung am 12.7.16 TOP 4) erst einmal zurückgestellt werden. Da bei der Kanalsanierung auch weitere Aspekte wie die gewünschte Fahrzeugwaschanlage berücksichtigt werden müssen, soll nun erst einmal ein Fachplaner ein Gesamtkonzept erstellen, was der Ausschuss einstimmig beschloss. Im Gemeindehaushalt sind derzeit für die Feuerwehr u.a. 20.000 € für Spinde und 15.000 € für Büroausstattung vorgesehen. Diese Anschaffungen will nun allerdings der Feuerwehrverein übernehmen. Deshalb schlug der Kommandant vor, dass die Gemeinde die freiwerdenden Mittel für die Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen verwendet (siehe TOP 11). Wegen der oben geschilderten Probleme bei der Kanalsanierung und der ausstehenden Erneuerung des Industriebodens hängen allerdings etliche geplanten Maßnahmen und Anschaffungen in der Schwebe, so dass manches erst in den Folgejahren realisiert werden kann. Allerdings sollen einige Anschaffungen vorgezogen werden, die vor allem der persönlichen Sicherheit der Feuerwehrleute dienen (z.B. Schutzkleidung). Da die Thematik sehr komplex ist und zu langwierigen Diskussionen führte, werden wir auf die Details und den TOP 10 erst in den nächsten Tagen gesondert eingehen.
8 Information über das Raumprogramm der Freiwilligen Feuerwehr
9 Stellplatzsituation der Freiwilligen Feuerwehr
10 Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Die freiwillige Feuerwehr Margetshöchheim beantragt, die Aufwandsentschädigung für Funktionsträger wie Gruppenführer, Jugendwarte, Gerätewarte und die drei Kommandanten neu zu regeln bzw. zu erhöhen. Hierzu werden die bei den Feuerwehren in Veitshöchheim, Zell, Leinach, Hettstadt und Zellingen gewährten Aufwandsentschädigung im Vergleich angeführt.
11 Einsatzkonzeption und Ausrüstungsbedarf für die Freiwillige Feuerwehr
12 Antrag der Freiwilligen Feuerwehr zur Beschaffung eines Maibaums aus Aluminium Der Verwaltungsrat der Freiwilligen Feuerwehr beantragt, aufgrund gestiegener Sicherheitsvorschriften und der Tatsache, dass es immer schwieriger wird, einen geeigneten Maibaum zu finden, einen Maibaum aus Aluminium zu beschaffen. Hierzu sollen auch passende Stützen beschafft werden. Über diesen Antrag wurde kontrovers diskutiert. Er wurde vorerst zurückgestellt, da Erlabrunn einen Alubaum anschaffen will und man dies erst einmal abwarten will.
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Bauausschusssitzung am 28.6.16
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Tagesordnung:
1 Bauvoranfrage zur Aufstockung des Bestandsgebäudes, Margaretenstraße 10, FlNr. 1414 Bereits in der letzten Bauausschusssitzung wurde dieser Tagesordnungspunkt als TOP 7 behandelt: 7) Ergänzend wurde kurzfristig eine Bauvoranfrage für eine Umbaumaßnahme in der Margaretenstraße eingereicht. Bei dem fraglichen eingeschossigen Haus soll der Kniestock um 1,20 m angehoben werden, um den Dachraum als Wohnraum nutzen zu können. Hierfür wäre eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich. Da der Bauausschuss sich vor einer Entscheidung erst einmal bei einer Ortseinsicht über die umgebende Bebauung informieren will, wurde die Entscheidung auf die Bauausschusssitzung am 28.6. verschoben. Nun soll eine endgültige Entscheidung erfolgen. Beim Ortstermin zog der Antragsteller die Bauvoranfrage zurück, nachdem der Bauausschuss einstimmig signalisiert hatte, dass er die Ausnahmegenehmigung für einen Kniestock bis 1,20 m bzw. alternativ für eine höhere Dachneigung erteilen wird. Nun soll der Bauherr erst mit seinem Architekten abklären, welche Variante wegen der erforderlichen Abstandsflächen möglich ist.
2 Information über Förderung und Auftragsvergabe des kommunalen Energienutzungsplans Die Gemeinde Margetshöchheim plant nach den Vorarbeiten im letzten Jahr, noch 2016 einen Energienutzungsplan zu erstellen. Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat mit Bescheid vom 13.6. einen Zuschuss bis zur Höhe von 19.600 € in Aussicht gestellt. Das sind 70 % der zuschussfähigen Kosten von 28.084 €. Da die Gesamtkosten (mit Fahrtkosten usw.) bei 32.701,20 € liegen, muss die Gemeinde Eigenmittel von maximal 13.101,20 € einsetzen. Das wirtschaftlichste Angebot wurde vom Institut für Energietechnik in Amberg eingereicht, so dass es wohl den Zuschlag bekommen dürfte. Im Haushaltsplan stehen für diese Maßnahme Mittel in Höhe von 34.000 € zur Verfügung. Der vom Ministerium vorgegebene Durchführungszeitraum endet am 31.05.2017. Der Bauausschuss nahm das Angebot zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Gemeinderat, das Angebot anzunehmen.
3 Vorberatung des Nutzungskonzepts für das "Alte Feuerwehrhaus" in der Unteren Steigstraße Die Gemeinde hat den mit der Altortsanierung beauftragten Architekten Dag Schröder mit der Schadensaufnahme beim alten Feuerwehrhaus und mit der Erstellung eines Nutzungskonzepts sowie einer Kostenschätzung für die Sanierungskosten beauftragt. Dabei ergab sich, dass bei einer Ganzjahresnutzung (beheizbar) voraussichtlich mit Kosten von etwa 150.000 € zu rechnen ist. Wegen der relativ hohen Kosten für das kleine Gebäude wäre eine staatliche Förderung eher unwahrscheinlich. Bei eine Grundsanierung für Kaltnutzung (also als Lagerraum) wird immer noch mit Kosten von gut 78.000 € gerechnet, so dass auch die Frage einer Veräußerung im Raum steht. Eher historischen Wert dürfte die Baueingabeplanung aus dem Jahre 1935 haben: baueingabeunterlagen1935.pdf [328 KB]
Bürgermeister Brohm sprach sich gegen eine Veräußerung des alten Feuerwehrhauses aus. Er sah potentielle Nutzungsmöglichkeiten u.a. als Kleinbrauerei oder als Domizil für die Streuobstgenossenschaft. Der Ausschuss empfahl einstimmig, die Sanierung des Gebäudes bei der Städtebauförderung anzumelden. Offen blieb, ob der Ausbau für eine Ganzjahresnutzung angestrebt werden soll.
4 Kommunales Förderprogramm - Förderantrag für die Fassadensanierung und Abbruch mit Neubau eines Nebengebäudes des Anwesens Würzburger Str. 27, Fl.Nr. 4090/2 Für die Fassadensanierung, die Hofpflasterung und den Abbruch / Neubau eines Nebengebäudes des Anwesens Würzburger Str. 27 wurde ein Antrag auf die Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms an die Gemeinde gestellt. Laut Prüfbericht von Herrn Architekt Schröder vom 27.05.2016 entsprechen die geplanten Maßnahmen der gemeindlichen Gestaltungssatzung. Maßnahmen an bestehenden Gebäuden werden mit 30% der förderfähigen Kosten bezuschusst. Bei Neubauten wird der gestalterische Mehraufwand mit 10 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Der Ausschuss empfahl einstimmig, die Maßnahme im Rahmen des kommunalen Förderprogramms zu fördern. Eine Förderung des oberflächenvergüteten Betonpflasters wurde nicht beantragt und wird auch nicht gefördert.
5 Kommunales Förderprogramm - Erhöhung der Fördersumme für die Hofgestaltung mit Treppe und die Fenstergewände des Anwesens Erlabrunner Str. 25, Fl.Nr. 2115/2 Für die neue Hofgestaltung mit Treppe und die Fenstergewände des Anwesens Erlabrunner Str. 25 wurden in der Bauausschusssitzung am 28.04.16 bereits Fördermittel im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms in Höhe von 5.251,28 € gewährt. Die Antragstellerin hat nun eine Nachberechnung und Erhöhung der Fördersumme beantragt. Da die vorgelegten Angebote nicht vergleichbar sind, wurde ein selbst erstellter Preisspiegel mit Werten aus anderen Angeboten eingereicht, was nach Ansicht des Sanierungsarchitekten nicht dem kommunalen Förderprogramm entspricht. Da bereits ein Bescheid über die Förderung ergangen ist, stimmte der Ausschuss einer nachträglichen Änderung der Förderung einstimmig nicht zu. Der Antragsteller ist für die Vorlage vergleichbarer Firmen-Angebote verantwortlich, deshalb konnte auch der selbst gefertigte Preisspiegel nicht anerkannt werden.
6 Informationen und Termine - Beim Ausbau der mittleren Mainstraße ist durch die erforderliche Zusammenarbeit und Abstimmung des Städtebauplaners mit dem Büro Arz nicht mit Mehrkosten zu rechnen. - Umbau des Anwesens Mainstraße 20 zur Gastwirtschaft: Bislang steht die angestrebte Einigung mit einem Nachbarn noch aus. In Kürze soll dem Gemeinderat die Eingabeplanung vorgestellt werden. - Die Ausschreibung für die Erneuerung der Licht- und Tontechnik in der Margarethenhalle soll noch im Herbst erfolgen. Die Arbeiten sollen im nächsten Jahr nach den Faschingsveranstaltungen stattfinden.
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Protokoll Bauausschuss 17.5.16
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niederschriftba17516.pdf [126 KB]
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Bauausschusssitzung am 17.5.2016
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Tagesordnung:
1) Ortseinsichten; Kindergarten St. Johannes, Schäden an der südlichen Giebelfassade Wie in der letzten Bauausschusssitzung erörtert, soll der Lösungsvorschlag des Büros für Statik und Baukonstruktion Hußenöder + Merz vor Ort erläutert bzw. erörtert werden. siehe auch: Nicht nur Balken biegen sich, ... und Bauausschusssitzung am 28.4.16 Top 15 Auf der Südseite des Kindergartens hat sich die Betondecke derart durchgebogen, dass die raumhohen Schiebetürelemente nicht oder nur noch zum Teil geöffnet werden können. Offensichtlich wurde die Betondecke nicht stark genug ausgeführt. Der mit der Begutachtung beauftragte Statiker hatte deshalb den Einbau von 3 Stahlstützen vorgeschlagen. Im Bauausschuss hatte jedoch eine Gemeinderätin alternative Lösungen, z.B. den Einbau eines Trägers unterhalb der Decke, gewünscht. Deshalb kam es am 17.5. im Kindergarten zu einem Ortstermin Bauausschusstermin . Hier machte der Statiker Information durch den Statiker deutlich, dass die 8,8 cm dicken Stützen nicht nur die günstigste, sondern auch die gestalterisch ansprechendere Lösung seien. Die Kosten für diese Lösung wurden mit etwa 12.000 € veranschlagt. Da der Bauausschuss sich für ein Streifenfundament aussprach, dürften sich die Kosten allerdings noch etwas erhöhen. Hinzu kommen die Kosten für den Umbau der Schiebetüranlage durch die Fa. Hart. Herr Karl hat eine Lösung vorgeschlagen, durch die die Schiebetüren wieder funktionsfähig werden. einstimmig beschlossen
2) Bauantrag für den Um- und Ausbau eines Dachgeschosses, FlNr. 4802, Bachwiese Das nicht ausgebaute Dachgeschoss mit einer Dachneigung von 25 Grad soll durch Aufbau einen Kniestocks an der Nordseite erhöht werden. Im Firstbereich soll ein Flachdach mit Dachterrasse errichtet werden. Hierzu werden Befreiungen hinsichtlich der geänderten Dachform und Dachneigung sowie zur Errichtung des Kniestocks beantragt, wobei die Einhaltung der Abstandsflächen noch zu prüfen ist. bachwieselageplan.pdf [77 KB]
Den Befreiungen hinsichtlich Kniestock und Dachform wurde einstimmig zugestimmt.
3) Bauantrag für einen Anbau im Dachgeschoss, FlNr. 4660/1, Bachwiese Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Bachwiese„. Im Dachgeschoß ist ein Anbau mit Flachdach in Holzbauweise geplant. Wegen der Abweichung bei der Dachneigung wird die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt. Im Zusammenhang mit der Nachbarbeteiligung soll die Berechnung der Abstandsflächen überprüft werden. bachwieselageplan.pdf [77 KB]
Den Befreiungen hinsichtlich Dachform und Dachneigung wurde einstimmig zugestimmt.
4) Bauantrag zum Umbau und zur Erweiterung eines Zweifamilienwohnhauses sowie Neubau eines Carports, FlNr. 3923, Birkachstraße 29 Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Südlich der Birkachstraße". Das Wohnhaus soll im Erdgeschoss durch einen Anbau erweitert werden, dessen Dach als Terrasse genutzt werden soll. Die Garage auf der Südseite soll abgerissen werden. Dafür soll an der Nordgrenze ein Carport errichtet werden, Das geplante Carport liegt außerhalb der vorgegebenen Baugrenzen. Zusätzlich ist eine Befreiung hinsichtlich der vorgegebenen Dachneigung (Bestand: 50 Grad) erforderlich. bvbirkachstr29lageplan.pdf [98 KB]
Den Befreiungen wurde einstimmig zugestimmt.
5) Bauantrag zur Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses, FlNr. 4292 + 4612, Am Sportplatz 1 In der letzten Sitzung des Bauausschusses wurde die Entscheidung über das beantragte Bauvorhaben zunächst vertagt, da hinsichtlich der Zulässigkeit (frühere Baugenehmigung, Angemessenheit der geplanten Erweiterung) noch Informationen fehlten, die bislang noch nicht vorliegen. Da der Gemeinderat zwischenzeitlich für das im Flächennutzungsplan als Erweiterungsfläche für das Sportgelände vorgesehene Gebiet eine Veränderungssperre beschlossen hat und den vor einiger Zeit beschlossenen Bebauungsplan weiterverfolgen will, war damit zu rechnen, dass das Bauvorhaben abgelehnt wird. Mit 5:0 Stimmen abgelehnt.
7) Ergänzend wurde kurzfristig eine Bauvoranfrage für eine Umbaumaßnahme in der Margaretenstraße eingereicht. Bei dem fraglichen eingeschossigen Haus soll der Kniestock um 1,20 m angehoben werden, um den Dachraum als Wohnraum nutzen zu können. Hierfür wäre eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich. Da der Bauausschuss sich vor einer Entscheidung erst einmal bei einer Ortseinsicht über die umgebende Bebauung informieren will, wurde die Entscheidung auf die Bauausschusssitzung am 28.6. verschoben.
6) Informationen und Termine Leitfaden des BayStMI „Die barrierefreie Gemeinde„, Aktionsplan, Hierzu soll es voraussichtlich am 2.8. eine Begehung geben.
Erwerb eines Grundstückes im Wasserschutzgebiet,
Information des BayStMI „Leerstand nutzen – Lebensraum schaffen„,
Ausgleichsberechnung der Fa. Grümbel zum Ausbau der Mainstraße wegen Teilkündigung in Höhe von 9.167,00 €, Der Ausschuss stimmte der Zahlung analog zu TOP 12 der Bauausschusssitzung am 28.4. einstimmig zu.
Befestigung der Parkplatz- und Baustelleneinrichtungsfläche am Fahrweg,
Antrag zur Änderung des Bebauungsplans „7. Änderung des Bebauungsplanes Bachwiese" für das Grundstück Bachwiese 58, Vorinformation
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Bauausschusstermin
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am Kindergarten
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Information durch den Statiker
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Bauausschussprotokoll für die Sitzung am 28.4.16
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3.5.: Am 30.4. haben wir ausführlich über die Sitzung am 28.4. berichtet Bauausschusssitzung am 28.4.16 . Dabei haben wir auf die Nennung von genauen Adressen und Flurnummern und auf Finanzdaten bei Angeboten verzichtet, weil die Verwaltung nicht zuletzt deswegen darauf hingewiesen hat, dass dies nicht zulässig sei. Im Vorbericht und im Protokoll der Gemeindeverwaltung steht nämlich unter TOP 16: Veröffentlichung von Bauherrendaten in Niederschriften: Nach Beurteilung des BLfD sind Adresse und Fl.Nr. in der Niederschrift zu streichen Im offiziellen Protokoll der Gemeinde auf der Gemeindewebsite findet man jedoch all diese Daten veröffentlicht, was wir durchaus begrüßen, da die Information der Bürger ein hohes Gut ist. Deshalb veröffentlichen wir hier auch den Link zu diesem Protokoll auf der Gemeindeseite: niederschriftbuergerinfo12.pdf [177 KB]
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Bauausschusssitzung am 28.4.16
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Beginn: 17 Uhr, Ende 20.45 Uhr Tagesordnung:
1) Bauantrag für den Neubau eines Zweifamilienwohnhauses Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Oberer Scheckert„. Von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird hinsichtlich der vorgegebenen Dachform, Dachneigung und Firstrichtung abgewichen. Hierzu liegt ein Befreiungsantrag vor, der sich auf die bereits behandelten Bauanträge in unmittelbarer Umgebung bezieht, die ebenfalls Flachdächer geplant haben. Die Verwaltung empfiehlt, den Befreiungen zuzustimmen. Den Befreiungen und dem Bauantrag stimmte der Gemeinderat mit 4:0 Stimmen zu.
2) Bauantrag zur Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses, Am Sportplatz Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und innerhalb des Überschwemmungsgebietes. Baumaßnahmen im Außenbereich sind nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die ausreichende Erschließung gesichert ist. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist insbesondere gegeben, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht bzw. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Margetshöchheim enthält im Bereich des geplanten Vorhabens die Festsetzung „Sondergebiet Sport„ , weil hier langfristig die Erweiterung der Sportanlagen vorgesehen ist. Gemäß § 35 (4) Nr. 5 BauGB kann sonstigen Vorhaben nicht entgegengehalten werden, dass die der Darstellung des Flächennutzungsplanes widersprechen, soweit sie der Erweiterung eines Wohngebäudes dienen, für welches eine Baugenehmigung erteilt wurde, selbst genutzt wird und zum vorhandenen Gebäude unter Berücksichtigung der Wohnverhältnisse in einem angemessenen Verhältnis steht. Eine endgültige Entscheidung über den Bauantrag dürfte wegen der Lage im Überschwemmungsgebiet vor allem von der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts abhängen. Da noch etliche offene Fragen nicht geklärt sind und hierzu noch keine Äußerung des Landratsamts vorliegt, entschied sich der Bauausschuss mit 5:0 Stimmen dafür, die Entscheidung auf die nächste Sitzung zu vertagen.
3) Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung zur Erweiterung eines Wohnhauses, Schmiedsgasse Die erstmals im Jahre 2004 erteilte Baugenehmigung soll erneut um weitere zwei Jahre verlängert werden. Der Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung ist rechtzeitig vor Ablauf der gültigen Baugenehmigung eingegangen, deshalb dürfte es keine Gründe gegen die Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung geben. Der Ausschuss stimmte der Verlängerung einstimmig zu.
4) Antrag auf Vorbescheid für die Nutzungsänderung eines Hotels "Garni" in eine Schank- und Speisewirtschaft, Friedenstraße Der Antrag auf Vorbescheid wurde bereits in der Sitzung vom 26.01.16 behandelt. Da nach Ansicht der Gemeinde die Zulässigkeit des Vorhabens ausschließlich von der Unteren Bauaufsichtsbehörde auf der Grundlage der Baunutzungsverordnung zu beurteilen sei, wurde kein Beschluss gefasst. Trotzdem hat das Landratsamt nun die Gemeinde um eine Stellungnahme gebeten. Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.
5) Kommunales Förderprogramm - Förderantrag für die Sanierung des Anwesens Dorfstraße 24 Für die Sanierung des Anwesens wurde bereits ein Antrag auf die Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms an die Gemeinde gestellt. Für die ersten Teilarbeiten (Putz und Malerarbeiten sowie Tischlerarbeiten) wurden Fördermittel gewährt. Als 2. Teil wurden nun noch die Angebote für die Gerüstbau-, Dachdecker- und Spenglerarbeiten eingereicht. Laut dem Prüfbericht von Herrn Architekt Schröder vom 18.04.2016 entsprechen die geplanten Maßnahmen der gemeindlichen Gestaltungssatzung. Somit ist eine Restförderung möglich. Zustimmung 4:0
6) Kommunales Förderprogramm - Förderantrag für die Sanierung eines Anwesens in der Mainstraße Für die Sanierung des Wohnhauses im Anwesen Mainstraße wurde ein Antrag auf die Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms an die Gemeinde gestellt. Laut den Prüfberichten von Herrn Architekt Schröder vom 24.03.2016, zu der 1. und 2. Teilmaßnahme, entsprechen die geplanten Maßnahmen der gemeindlichen Gestaltungssatzung. Die Farbwahl des Anstrichs muss noch vor der Ausführung mit dem sanierungsbeauftragten Architekten und der Gemeinde abgestimmt werden. Bisher wurden Kostenangebote für den Gerüstbau und die Fassadensanierung als 1. Teilmaßnahme und für die Dachsanierung und den Fensteraustausch als 2. Teilmaßnahme berücksichtigt. Im laufenden Jahr sind für diese Gesamtsanierung, bis zur Ausschöpfung der Höchstfördersumme, noch weitere Anträge zur Gewährung von Zuwendungen zu erwarten einstimmig gebilligt
7) Kommunales Förderprogramm - Förderantrag für die Sanierung eines Anwesens in der Mainstraße Für den Umbau und die Sanierung einer ehem. Hofstelle im Altortensemble zu einem Anwesen mit zwei Nutzungseinheiten wurde ein Antrag auf die Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms an die Gemeinde gestellt. Laut dem Prüfbericht von Herrn Architekt Schröder entsprechen die geplanten Maßnahmen der gemeindlichen Gestaltungssatzung. Bisher wurden Kostenangebote für Zimmerer-, Dachdecker- und Spenglerarbeiten sowie Glaserarbeiten berücksichtigt. Im laufenden Jahr sind für diese Gesamtsanierung, bis zur Ausschöpfung der Höchstfördersumme, noch weitere Anträge zur Gewährung von Zuwendungen zu erwarten. Zustimmung 4:0
8) Kommunales Förderprogramm - Förderantrag für das Hoftor eines Anwesens in der Lutzgasse Für das neue Hoftor mit Hofeingangstür wurde ein Antrag auf die Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms an die Gemeinde gestellt. Laut Prüfbericht von Herrn Architekt Schröder entsprechen die geplanten Maßnahmen den Vorgaben der gemeindlichen Gestaltungssatzung und sind zuwendungsfähig nach dem Kommunalen Förderprogramm. einstimmig gebilligt
9) Kommunales Förderprogramm - Förderantrag für die Hofgestaltung mit Treppe und die Fenstergewände eines Anwesens in der Erlabrunner Straße Für die neue Hofgestaltung mit Treppe und die Fenstergewände des Anwesens Erlabrunner Str. 25 wurde ein Antrag auf die Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms an die Gemeinde gestellt. Laut Prüfbericht von Herrn Architekt Schröder entsprechen die geplanten Maßnahmen der gemeindlichen Gestaltungssatzung. Zustimmung 5:0 Da bei der Diskussion die Frage auftauchte, ob oberflächenvergütete Betonsteine tatsächlich gefördert werden müssten, wies Frau Kircher darauf hin, dass diese Steine keinen Muschelkalkvorsatz hätten, sondern lediglich Muschelkalkanteile dem Beton beigemischt seien.
10) Auftragsvergabe Malerarbeiten in der Margarethenhalle an die JVA Würzburg Die JVA Würzburg würde auch in diesem Jahr Malerarbeiten an der Margarethenhalle als Projekt für die arbeitenden Häftlinge im Malereibetrieb ausführen. Im Haushaltsplan 2016 wurden 10.000,- € für diese Maßnahme eingestellt. In diesem Betrag wären folgende Arbeiten enthalten: Streichen der Küchendecke und notwendige Ausbesserungen an der Gipskartondecke. Malerarbeiten im Treppenhaus zu den WCs und im Treppenhaus und Flur zu den Duschen. Malerarbeiten im Kühlraum. Malerarbeiten und notwendige Putzausbesserungen an der Fassade und den Fenstern straßenseitig Zustimmung 5:0
11) Sanierung mittlere Mainstraße - Auftragserteilung an das Ingenieurbüro zur techn. Planung Das Ingenieurbüro Arz wurde auf Grund seiner Kenntnisse in der Gemeinde Margetshöchheim gebeten, ein Honorarangebot für die Sanierung der mittleren Mainstraße abzugeben. Die Planung der Baumaßnahme soll 2016 erfolgen, damit die Ausschreibungen im Herbst/Winter an die Firmen verschickt werden können. Als Baustellenbeginn ist das Frühjahr 2017 geplant. Zustimmung 5:0
12) Beschlussfassung zur Ausgleichszahlung für Mengenminderung und entfallene Positionen - Kanalsanierung Wü.-Straße Die Gemeinde Margetshöchheim hat eine Ausgleichszahlung in Höhe von 8.039,63 € an die Fa. Zöller-Bau zu leisten. Die Höhe errechnet sich aus Mengen-Minderungen, -Mehrungen und komplett entfallenden Positionen aus der Baumaßnahme „Kanalsanierung Würzburger Str." von 2014/15. Zustimmung 5:0
13) Versetzen einer Straßenlampe vor eine Garage in der Heinrich-Böll-Straße Vom Eigentümer wird beantragt, die Straßenlampe um etwa 40 cm versetzen zu lassen. Die Garagenzufahrt ist aufgrund des Maststandortes eingeschränkt und nur erschwert befahrbar. Die MFN schätzt die Kosten für die Technik auf ca. 650 €. Hinzu kommen ca. 800 € für die Tiefbauleistungen durch die Jahres-LV-Baufirma Scheb aus Himmelstadt. Der Ausschuss stimmte mit 5:0 Stimmen dem Antrag zu, wenn der Eigentümer die Hälfte der Kosten trägt.
14) Windfarm Oberleinach, Vertrag zur Verlegung von privaten Stromkabeln, Festlegung des Benutzungsentgelts Die Firma NEW hat für die Netzanbindung der genehmigten Windkraftanlagen den Abschluss des Vertrages zur Verlegung von privaten Stromkabeln beantragt. Nach § 20 Abs. 1 GWB besteht ein Anspruch auf Inanspruchnahme öffentlicher Wege, wobei jedoch ein Benutzungsentgelt festgelegt werden kann. Die Leitungslänge beträgt ca. 780 m. Bei der Verlegung der ersten Leitung im Jahre 2005 wurde ein Benutzungsentgelt von 2.- € / lfdm. festgelegt. trasseeinspeiseleitung.pdf [354 KB]
Der Ausschuss stimmte der Verlegung des Kabels zu, wenn der Betreiber 4 €/lfdm bezahlt.
15) Kindergarten St. Johannes, Aktenvermerk über statische Veränderungen Aufgrund von wiederholt aufgetretenen Risseschäden der Fensterelemente an der Südseite und der Schwergängigkeit der Schiebetürelemente wurde eine Begehung mit dem Ingenieurbüro Hußenöder + März durchgeführt und festgestellt, dass die Ursache auf Deckendurchbiegungen der Stahlbetondecke zurückzuführen sind. Diese Durchbiegungen dürften bereits beim Bau des Kindergartens im Jahre 1995 vorhanden gewesen sein, haben sich aber ggf. auch noch in jüngerer Zeit ergeben. Nach 20 Jahren sind derartige, plastische Deckenverformungen im Regelfall abgeklungen. Als Sanierungsmaßnahme wird empfohlen, neue Stahlstützen mit Einzelfundamenten einzubringen, um den heutigen Zustand zu sichern. Der Ausschuss nahm die Information zur Kenntnis. Bei einem Ortstermin soll die Problematik mit dem Sanierungsarchitekten der Kinderkrippe besprochen und eine Kostenschätzung angefordert werden.
16) Informationen und Termine - 3. Änderung des Bebauungsplanes „Oberer Scheckert„, weiteres Verfahren, Der Ausschuss verzichtet auf die Änderung des Bebauungsplans, da die meisten Grundstücke bereits bebaut sind. - Anfrage zur Errichtung eines Carports, Bachwiese 60, einstimmige Zustimmung - Anzeige zur Niederbringung einer Bohrung zur Trinkwassergewinnung, Verfahrensstand zur Kenntnis genommen - BayernWLAN, Initiative zur Einrichtung kostenfreier Hotspots zur Kenntnis genommen; mögliche Standorte: Rathaus und neues Sportheim - Der Ausschuss stimmte zu, dass die Bepflanzung im Bereich der Bahnpfeiler nicht wie vorgesehen in 2 Jahren, sondern in einem Jahr vorgenommen wird. Dann würde zwar der Haushalt überschritten, die Kosten wären jedoch insgesamt geringer. - Spielplatz am Main: Bürgermeister Brohm teilte mit, dass für die Umgestaltung des Spielplatzes (für die neuen Geräte und den Umbau mit Hilfe einer externen Firma) mit einer Haushaltsüberschreitung von 16.000 € zu rechnen sei. Es stellte sich im Verlauf der Diskussion heraus, dass rund die Hälfte der Summe auf den Austausch des Sandes entfällt, der auch ohne die Umgestaltung des Spielplatzes erforderlich wäre. Der Ausschuss stimmte der Maßnahme einstimmig zu.
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Bauausschusssitzung am 15.3.16
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Tagesordnung:
1 Ortseinsichten ortseinsicht15316.pdf [36 KB]
Bei zwei Ortseinsichten ging es um die behindertengerechte Absenkung des Gehsteigs in der unteren Birkachstraße auf Höhe der Rampe vom Grabenweg her und an der Kreuzung Falkenstraße/Erlabrunner Straße. Da die Maßnahme in der Birkachstraße auch einen Eingriff in die Rampe vom Grabenweg und somit umfangreiche Arbeiten bedeuten würde, sollen vom Bauamt erst einmal überschlägig die Kosten errechnet werden. Am Buswendeplatz in der Falkenstraße erscheint eine Umgestaltung derzeit wenig sinnvoll, da der Platz über kurz oder lang umgestaltet werden soll. Man will deshalb erst einmal ein Konzept für den behindertengerechten Ausbau der Ortsstraßen erstellen lassen und dann Prioritäten für das weitere Vorgehen festlegen. Anschließend besichtigte der Ausschuss in der Dorfstraße zwei Straßenleuchten, die zu Demonstrationszwecken auf LED bzw. auf eine ähnlich Technik umgerüstet wurden (30 bzw. 35 Watt). Es ist nämlich beabsichtigt, den dortigen Lampentyp auch im restlichen Sanierungsgebiet zu verwenden. Einigen Gemeinderäten war das Licht zu grell. Deshalb soll eruiert werden, ob es die Leuchten auch mit dem derzeit in der Dorfstraße verwendeten gelben Lichtton gibt.
2 Bauantrag zur Errichtung eines Doppelcarports und einer Einhausung, Falkenstraße Den erforderlichen Befreiungen wurde mit 5:0 Stimmen zugestimmt.
3 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen, Thoma-Rieder-Straße Dem Bauantrag wurde mit 4:0 Stimmen zugestimmt.
4 Bauantrag zum Teilabbruch und Wiederaufbau eines Einfamilienwohnhauses, Schmiedsgasse Der Ausschuss stimmte dem Antrag auf der Basis der Stellungnahme des Sanierungsbeauftragten einstimmig zu.
5 Bauantrag für einen Wohnhausneubau mit Doppelgarage, Flnr. 4437/1, Am Scheckert 52 vorlageamscheckert52.pdf [97 KB]
Dem Bauvorhaben wurde einstimmig zugestimmt. Die Überschreitung der Baugrenzen wurde mit 4:1 Stimmen gebilligt. Die Abweichungen bei der Wandhöhe, der Dachform und der Stützmauer akzeptierte der Ausschuss einstimmig.
6 Bauantrag zum Neubau einer Wohnanlage "Am Scheckert", Der Befreiung bei der Höhe der Stützmauer und dem Abstand des Carports von der Verkehrsfläche wurde einstimmig zugestimmt.
7 Anfrage zur Erteilung einer Befreiung zur Errichtung eines Holzhauses im Baugebiet "Oberer Scheckert" Der Antragstellerin wird empfohlen, eine aussagekräftige Bauvoranfrage zu stellen, damit der Bauausschuss darüber entscheiden kann, ob abweichend vom Bebauungsplan ein Holzhaus genehmigt werden kann.
8 Kommunales Förderprogramm-Förderantrag für die Sanierung des Anwesens Dorfstraße einstimmig gebilligt
9 Sanierung mittlere Mainstraße - Auftragserteilung an das Ingenieurbüro zur techn. Planung nicht behandelt
10 Antrag auf Errichtung eines Verkaufsstandes in den Sommermonaten, Bereich Zur Mainfähre vorlageverkaufsstand.pdf [92 KB]
Der Antrag wurde einstimmig abgelehnt.
11 Informationen und Termine
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Bauausschusssitzung am 26.1.16
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Tagesordnung:
1) Antrag auf Vorbescheid für die Nutzungsänderung eines "Hotel Garni" als Restaurantbetrieb im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO, Der Bauausschuss beschloss einstimmig, den Antrag erneut beim Landratsamt zur Prüfung vorzulegen.
2) Antrag auf Befreiung zur Überdachung einer Garageneinfahrt, Frankenstraße Der Befreiung wurde einstimmig zugestimmt.
3) Anfrage zur Erteilung einer Befreiung zur Überschreitung der Baugrenzen, Thoma-Rieder-Straße Die Überschreitung der Baugrenzen wurde einstimmig gebilligt.
4) 3. Änderung des Bebauungsplanes "Oberer Scheckert", Beschluss zum weiteren Verfahren vorlage3aenderungobererscheckert.pdf [38 KB]
beschlussba150429.pdf [49 KB]
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig, weitgehend die ursprünglich vorgeschlagene Formulierung zu verwenden. Ziel soll es sein, die natürliche Geländeoberfläche grundsätzlich zu erhalten. Das Büro Arz soll mit der Formulierung beauftragt werden, die in der Februarsitzung beschlossen werden soll.
5) Informationen und Termine Der Ausschuss beschäftigte sich erneut mit der Parksituation in der Schmiedsgasse. Es wurde festgestellt, dass eigentlich kein weiteres Parkverbotsschild aufgestellt werden muss, da in der dortigen verkehrsberuhigten Zone grundsätzlich nur auf markierten Plätzen geparkt werden darf. Der Bürgermeister will jedoch noch einmal mit einem der betroffenen Anlieger ein Gespräch führen.
Der Ausschuss befasste sich noch einmal mit der am 19.1. vom Gemeinderat diskutierten Umgestaltung der mittleren Mainstraße. Man kam überein, dass die Maßnahme schnellstmöglich umgesetzt werden soll. Eine Entscheidung soll in der Februarsitzung des Gemeinderats fallen.
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Bauausschusssitzung 17.12.15
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Tagesordnung
1 Vorstellung der Konzepte für die Errichtung einer Gaststätte, Mainstraße 20 vorlagegastronomie.pdf [38 KB]
Bericht: Überzeugendes Konzept für eine Gaststätte
2 Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Am Scheckert Dem Bauantrag und der Befreiung bei der Dachform wurde einstimmig zugestimmt.
3 Bauantrag für den Neubau einer Doppelhaushälfte, Margaretenstraße einstimmig gebilligt
4 Bauantrag zur Erneuerung des Dachgeschosses des Nebengebäudes mit Nutzungsänderung in Praxis- und Kursraum, Am Grabenhügel einstimmig gebilligt, allerdings soll kontrolliert werden, ob die Stellplätze tatsächlich geschaffen werden können
5 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Nelkenweg, Tektur der Dachneigung einstimmig gebilligt
6 Antrag auf Abweichung von der Gestaltungssatzung zur Errichtung eines Außenkamins, Schmiedsgasse einstimmig gebilligt, da der Sanierungsbeauftragte zugestimmt hat und der Außenkamin farblich der Hausfarbe angepasst werden soll
7 Antrag auf Änderung des Kommunalen Förderprogramms, Pflastersteine in Natursteinoptik Die Entscheidung ist Aufgabe des Gemeinderats. Allerdings wurde im Bauausschuss die Ansicht vertreten, dass Voraussetzung für eine Förderung zumindest ein vergütetes Betonpflaster mit Muschelkalkvorsatz sein sollte.
8 Antrag zur Anordnung eines eingeschränkten Haltverbots in der Schmiedsgasse vorlagehalteverbotschmiedsgasse.pdf [38 KB]
Durch ein Hinweisschild soll darauf aufmerksam gemacht werden, dass in der Sackgasse nur auf gekennzeichneten Flächen geparkt werden darf.
9 Informationen und Termine vorlageinfoba1215.pdf [50 KB]
Bürgermeister Brohm gab bekannt, dass nach Auskunft der Regierung von Unterfranken ein elektrischer Torantrieb im Altortsanierungsgebiet nicht über das kommunale Förderprogramm bezuschusst werden kann. Die Erhöhung der Fördersumme für Altortsanierungsmaßnahmen auf 20.000 € wurde gebilligt. Die Bohrung für die Wasserversorgung des geplanten Weinguts Scheuring im Bereich Mehle wurde zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde legt allerdings Wert darauf, dass dadurch keine Brunnen in der Nachbarschaft und der öffentlichen Wasserversorgung beeinträchtigt werden. Der Bauausschuss wurde informiert, dass bei den Putzarbeiten für die Erneuerung der Elektroinstallation Mehrkosten angefallen sind. Insgesamt fielen Kosten in Höhe von 18.182 € an. Der Bauausschuss wurde informiert, dass der Gemeinde der geplante Abriss der Bauten auf dem Götzgelände angezeigt worden ist.
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