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Bürgerbegehren Zeilwegeinfahrt
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es gab doch eine Alternative
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17.10.22: Im Juli 2021 wurde durch einen Bürgerentscheid mit deutlicher Mehrheit die Bebauung der in der Wasserschutzzone IIIA liegenden Grünflächen hinter der Spargelhütte verhindert. Die Bindungsfrist für die Gemeinde ist allerdings nach einem Jahr abgelaufen. Geplant war neben einem Streuobstzentrum ein Gewerbebau für ein ortsansässiges Ingenieurbüro, das sich vor dem Bürgerentscheid sehr deutlich gegen den Bürgerentscheid engagiert hatte. Die Befürworter der dortigen Bebauung (SPD und CSU samt Bürgermeister) hatten vor allem damit argumentiert, dass andernfalls die Firma abwandern würde, weil keine Alternativfläche vorhanden sei. Bei der letzten Gemeinderatssitzung wurde beim Tagesordnungspunkt 1 deutlich, dass es sehr wohl eine Alternativfläche gibt. Da der Firmeninhaber anwesend war, war auch für die Öffentlichkeit klar, für welches Vorhaben die Fläche von der Gemeinde veräußert und der Bebauungsplan aufgestellt worden ist. Vorher fielen nämlich alle Entscheidungen in nichtöffentlicher Sitzung. Gegen die Bebauung und die Veräußerung ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Es gibt allerdings zu bedenken, dass vor dem Bürgerentscheid von CSU, SPD und Bürgermeister massiv der Eindruck erweckt worden ist, dass der Betrieb mit Sicherheit abwandern würde, wenn der Bürgerentscheid erfolgreich sein sollte.
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Das hätte man auch schon früher haben können
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24.4.22: Vor ziemlich genau einem Jahr übergaben Vertreter der Bürgerinitiative für den Erhalt eines naturnahen Ortseingangs im Rathaus rund 600 Unterschriften für einen Bürgerentscheid, um die Bebauung der Streuobstwiesen am Eingang des Zeilweggebiets mit einem Bürogebäude und einem Streuobstzentrum zu verhindern. Von Anfang an war klar, dass es für ein Streuobstzentrum weder eine konkrete Planung geschweige denn eine sichere Finanzierung gab. Anders jedoch beim Bürogebäude, das ein ortsansässiger Unternehmer gern dort zeitnah errichtet hätte, für den sich allen voran die SPD einsetzte. Die BI und der Bund Naturschutz vertraten die Auffassung, dass man für solche Projekte lieber nach Alternativen suchen solle. Eine ähnliche Position nahm der Agenda 21-Arbeitskreis ein. SPD und CSU argumentierten u.a. mit den Arbeitsplätzen, die dann für Margetshöchheim verloren gingen, da der Unternehmer seinen Firmensitz aus Margetshöchheim abziehen werde, wenn sich die Planungen am Zeilwegeingang zerschlagen sollten. Mittlerweile hat sich eine deutliche Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger beim Bürgerentscheid gegen die Bebauung am Zeilwegeingang entschieden. Die fragliche Firma gibt es trotzdem immer noch in Margetshöchheim, da die Gemeinde interessanterweise relativ schnell ein Ersatzgelände gefunden und an den Unternehmer veräußert hatte. Das ist zweifellos erfreulich. Die Vorbereitungen für das zukünftige Bürogebäude sind neben dem neuen Friedhof auf dem nördlich davon gelegenen ehemaligen Spielplatzgelände zu erkennen. Es fragt sich allerdings, warum CSU und SPD nicht gleich nach so einer Lösung gesucht haben, statt auf Biegen und Brechen auf der Bebauung der Grünfläche am nördlichen Ortseingang zu bestehen. Man hätte sich und anderen so viel Ärger ersparen können.
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Wie lange hat der Bürgerentscheid Bestand?
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28.10.21: Bei der Bürgerversammlung am 26.10.21 fragte eine Margetshöchheimer Bürgerin den Bürgermeister, ob im Rahmen des "Streuobstpakts" der bayerischen Staatsregierung daran gedacht sei, auf dem Gelände am Zeilwegeingang den Streuobstbestand durch Nachpflanzungen aufzuwerten. Dort wollten ursprünglich Bürgermeister Brohm und die Mehrheit des Gemeinderats aus CSU und SPD nicht nur ein Bürogebäude, sondern auch ein Streuobstzentrum errichten lassen und für eine Aufwertung des Geländes durch die Nachpflanzung von seltenen Obstbaumsorten sorgen. Dem gemeindlichen Bauprojekt am nördlichen Ortseingang erteilten die Margetshöchheimer Bürgerinnen und Bürger bekanntlich beim Bürgerentscheid mit großer Mehrheit eine Absage. Der Bürgermeister teilte der Fragestellerin mit, dass derzeit nicht an eine Nachpflanzung gedacht sei. Er ließ auch durchblicken, dass für ihn das Bauprojekt noch nicht gestorben ist. Auf Nachfrage von Klaus Freitag von der Bürgerinitiative, die den Bürgerentscheid auf den Weg gebracht hatte, erklärte der Bürgermeister, der Bürgerentscheid sei für die Gemeinde nur ein Jahr bindend. Er gehe davon aus, dass das Streuobstzentrum doch noch gebaut werden könne. Herr Freitag erinnerte den Bürgermeister daran, dass er im Gemeinderat erklärt habe, das Ergebnis des Bürgerentscheids respektieren zu wollen, wenn sich eine deutliche Mehrheit der Bürger gegen das Bauprojekt aussprechen sollte. Bürgermeister Brohm stritt dies in der Bürgerversammlung ab, seine Aussage habe sich nur auf die einjährige Bindungsfrist bezogen. Das haben bei der fraglichen Sitzung anwesende Gemeinderäte allerdings anders in Erinnerung. Da das Ergebnis eines Bürgerentscheids laut Gesetz ein Jahr lang die Gemeinde bindet, macht es eigentlich wenig Sinn, wenn der Bürgermeister erklärt hätte, dass er eine mit großer Mehrheit der Bürger getroffene Entscheidung ein Jahr lang respektieren wolle. Schließlich ist er dazu nach dem Gesetz verpflichtet.
In diesem Zusammenhang ist es auch interessant, dass die Bürgerinitiative Mitte September in einem Schreiben den drei Bürgermeistern und den Gemeinderatsmitgliedern ihre Unterstützung angeboten hat, die Fläche an der Zeilwegeinfahrt durch Neupflanzungen aufzuwerten. Die Bürger könnten sich durch Spenden und Mithilfe einbringen. Finanziell könnte dies auch durch den bayerischen "Streuobstpakt" unterstützt werden. Bis heute haben die Vertreter der Bürgerinitiative noch keine Antwort auf ihr Schreiben erhalten.
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Bauvoranfrage zurückgezogen
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19.8.21. Wie wir erfahren haben, hat die Gemeinde beim Landratsamt die Bauvoranfrage für die Errichtung eines Bürogebäudes an der Zeilwegeinfahrt zurückgezogen. Falls es stimmt, dass die Bauvoranfrage nicht vom Bauinteressenten, sondern von der Gemeinde gestellt wurde, gibt das schon Anlass für Verwunderung.
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Lehren aus dem Bürgerentscheid
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16.8.21: Der eindeutige Erfolg der Bürgerinitiative beim Bürgerentscheid am 25.7.21 hat auch die MM überrascht, obwohl oder vielleicht gerade weil keine etablierte kommunale Gruppierung, sondern eine kleine Gruppe von politisch völlig ungebundenen Einwohnern die Initiative ergriffen hat.
Für den Erfolg der Bürgerinitiative dürften eine Reihe von Aspekten eine Rolle gespielt haben.
CSU und SPD, die als Reaktion auf das Bürgerbegehren das Ratsbegehren für die Bebauung der Zeilwegeinfahrt mit einem Bürogebäude und einem Streuobstzentrum auf den Weg gebracht haben, haben mit einem erheblichen Propagandaaufwand für ihr Anliegen gekämpft, was nicht den erhofften Erfolg brachte. Wahrscheinlich wäre es erfolgreicher gewesen, wenn sie in der Vergangenheit auf Informationen gesetzt hätten, statt jetzt einen massiven professionellen Wahlkampf vom Zaun zu brechen.
Es zahlte sich auch nicht aus, dass CSU und SPD mehrheitlich vorzeitig den Verkauf der Gemeindefläche für ein Bürogebäude beschlossen hatten und dann vor dem Bürgerentscheid eingestehen mussten, dass wesentliche Grundlagen unbekannt, beziehungsweise noch nicht spruchreif waren.
Ob es für die Verfechter der Bebauung so hilfreich war, dass der MM im Gemeinde-Blog Fake-News unterstellt und rechtliche Schritte wegen deren Berichterstattung angedroht wurden, darf ebenfalls bezweifelt werden.
Gespräche mit Bürgern zeigten übrigens, dass für etliche bei ihrer Entscheidung die mit der Bebauung verbundene Versiegelung eine Rolle gespielt hat.
Für die Zukunft sollte es für alle in der Kommunalpolitik eine Lehre sein, dass die Bürgerinnen und Bürger vor wesentlichen Entscheidungen bereits im Vorfeld umfassende Informationen erwarten.
Im konkreten Fall des geplanten Streuobstzentrums wären Gemeinderat und Bürgermeister gut beraten, wenn sie zeitnah alternative Standorte wie die Obsthalle untersuchen würden. Die gesetzlich vorgeschriebene Zwangspause von einem Jahr auszusitzen und dann wieder die alte Planung aus der Schublade zu holen, wäre sicher der verkehrte Weg.
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Theorie und Praxis
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7.8.21: In der Diskussion um den Bau des Streuobstzentrums und eines Bürogebäudes an der Zeilwegeinfahrt spielte auch die Lage in der Wasserschutzzone IIIA eine Rolle. Die Befürworter der Bebauung begegneten die Einwände der Bürgerinitiative mit dem Hinweis, dass auf der anderen Straßenseite in der Zone II von den Behörden sogar die Verlegung eines Glasfaserkabels im Wasserschutzgebiet genehmigt worden sei. Das stimmt. In der Theorie liest sich das in den Auflagen für die Baufirma aus dem Bayerischen Wald u.a. so:
"Es ist verboten: Mit Fahrzeugen einzufahren. Sind Fahrzeuge für die Arbeit im Schutzbereich zwingend notwendig, ist die Anzahl auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Fahrzeuge und sonstige Geräte mit Verbrennungsmotoren zu betanken. Ein Betanken hat immer außerhalb der Schutzzone I,II zu erfolgen. Dort ist auch der Kraftstoffvorrat zu deponieren.
Fahrzeuge und Geräte zu reinigen, zu reparieren oder zu lagern. Stationäre Verbrennungsmotoren und Aggregate ohne entsprechenden Schutzvorrichtungen (beispielsweise Wannen) aufzustellen."
Wie es seit etlichen Tagen in der Zone II unterhalb der Staatsstraße in der Praxis aussieht, zeigen die folgenden Fotos.
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Wasserschutzgebiet hinter Tegut
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Fuhrpark Glasfaserverlegung nach Erlabrunn
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in der Wasserschutzzone II
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Zahlen sagen mehr als Prozente
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27.7.21: Die Zahlen zeigen, dass sich das Bürgerbegehren gegen die Bebauung an der Zeilwegeinfahrt deutlich durchgesetzt hat. Für Verwirrung sorgten bei manchen die vielen ungültigen Stimmen. Das liegt daran, dass viele zum Beispiel beim Vorschlag 1 Ja angekreuzt haben und beim Vorschlag 2 nichts. Das bedeutete, dass in der Aufstellung die nicht vergebene Stimme als ungültige Stimme zählte.
Hier finden Sie die Aufstellung der insgesamt vergebenen Stimmen: Stimmen für den Bürgerentscheid 1 (Ratsbegehren) Gültige Ja-Stimmen 730 Gültige Nein-Stimmen 772 ----------------------------------------------------- Gültige Stimmen insgesamt 1502 Ungültige Stimmen 162 ----------------------------------------------------- Abgegebene Stimmen insgesamt 1664
Stimmen für den Bürgerentscheid 2 (Bürgerbegehren) Gültige Ja-Stimmen 933 Gültige Nein-Stimmen 466 ----------------------------------------------------- Gültige Stimmen insgesamt 1399 Ungültige Stimmen 265 ----------------------------------------------------- Abgegebene Stimmen insgesamt 1664
Stimmen zur Stichfrage Gültige Stimmen für Bürgerentscheid 1 701 Gültige Stimmen für Bürgerentscheid 2 891 Gültige Stimmen insgesamt 1592 Ungültige Stimmen 72 --------------------------------------------------------------------- Abgegebene Stimmen insgesamt 1664 Wahlbeteiligung: 64 %
Auf die teilweise heftigen Reaktionen der unterlegenen Initiatoren des Ratsbegehrens wollen wir allenfalls eingehen, wenn wieder etwas Ruhe eingekehrt ist. Eigentlich ist eine weitere Diskussion aber auch gar nicht erforderlich, da die Argumente in den letzten Wochen und Monaten zur Genüge ausgetauscht wurden und der Wähler klar entschieden hat. Klar geworden ist allerdings auch, dass sich etliche Kommunalpolitiker und ihr Anhang offensichtlich schwer damit tun, wenn Bürger von sich aus aktiv werden und sich in die kommunalpolitischen Entscheidungen "einmischen" wollen. Typisch ist auch, dass es dann manche der Kommunalpolitiker vorziehen, sich nicht mit den Bürgern anzulegen, sondern lieber nach altbewährter Manier die MM als Prügelknaben benutzen.
Einen interessanten Bericht und einen Kommentar zum Thema finden Sie online in der Main-Post https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/buergerentscheid-margetshoecheim-freude-und-unmut-ueber-das-ergebnis-art-10636663 https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/kommentar-zu-den-buergerentscheiden-politiker-achtet-auf-die-umwelt-art-10636665
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Erklärung der BI zum Bürgerentscheid
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26.7.21: Nachdem der Bürgerentscheid mit 66,69% für das Bürgerbegehren bei einer Beteiligung von 1664 Wahlberechtigten ein deutliches Ergebnis gebracht hat, haben sich die Initiatoren des Bürgerbegehrens mit einer Erklärung an die Presse und die Bürgerinnen und Bürger Margetshöchheims gewandt. Die genauen Ergebnisse des Bürgerentscheids finden Sie hier: Bürgerbegehren hat gewonnen
Erklärung Bürgerbegehren
Zunächst möchten wir uns bei allen Margetshöchheimer Bürgerinnen und Bürgern für die hohe Wahlbeteiligung und die große Unterstützung, die wir in den letzten Wochen und Monaten erfahren haben, bedanken.
Wir freuen uns als Initiatoren des Bürgerbegehrens, dass die Bevölkerung mehrheitlich für den Erhalt des naturnahen Ortseingangs gestimmt hat. Damit ist auch ein Risiko für unsere Trinkwasserversorgung und eine weitere Versiegelung von Naturflächen abgewendet. Diese Streuobstwiese am Ortseingang hebt die Bedeutung des Streuobstanbaus für unsere Gemeinde hervor. Wir hoffen, dass die Gemeinde nach diesem Bürgerentscheid dort wie auch auf anderen Flächen Nachpflanzungen veranlasst. Wir erwarten, dass die Gemeinde zusammen mit der Streuobst-Genossenschaft ein realistisches Konzept für ein Streuobstzentrum entwickelt und im Ort nach Lösungen sucht. Auch sollte versucht werden, für den Unternehmer eine Möglichkeit zum Verbleib im Ort zu finden. Innenentwicklung muss Vorrang haben vor unnötiger Flächenversiegelung und Naturzerstörung.
Ebenso hoffen wir, dass die Gemeinde in Zukunft die Bevölkerung besser informiert und frühzeitig in Entscheidungsprozesse bzgl. der weiteren Ortsentwicklung mit einbindet, damit ähnliche Bürgerbegehren nicht wieder notwendig werden.
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Aufruf zum Endspurt
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Unser Tip: Bürgerbegehren, Vorschlag 2
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Vor- und Nachteile
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23.7.21: In der Diskussion um die Bebauung des Gebiets am Zeilwegeingang spielten sowohl die Streuobstbestände als auch der Grundwasserschutz eine große Rolle. Für uns ist klar, dass die Streuobstbestände für die Ökologie und das Landschaftsbild nicht nur am Ortseingang eine große Rolle spielen. Beim Grundwasserschutz ist die Situation schon etwas schwieriger. Von den Befürwortern der Bebauung wie auch von den Gegnern wird der Wert für den Grundwasserschutz durch den Streuobstbau betont. Grundsätzlich sind die Streuobstbestände für das Grundwasser vorteilhaft, weil dort, so lange sie stehen, keine Beeinträchtigung durch Bebauung oder Versiegelung stattfindet. Angesichts der Nitratbelastung unseres Trinkwassers ist mit einer gewissen Erhöhung der Nitratbelastung zu rechnen, wenn mehrere Bäume gerodet werden. Problematisch ist es auch, wenn ein Großteil des Obstes nicht genutzt wird und am Boden liegen bleibt, wodurch mehr Nährstoffe in den Boden kommen. Da bei uns zur Verminderung der Nitratbelastung im Streuobstbereich vor allem Grünland angelegt wurde, findet durch die Abfuhr des Heus eine Ausmagerung des Bodens statt, was zur Senkung der Nitratwerte führt. Wenn nun größere Teile des Grünlands wegen der Obstbäume nicht gemäht, sondern nur gemulcht werden können, bleiben die Nährstoffe im Boden, so dass keine Nitratminderung stattfindet. Das gilt besonders dann, wenn die Bäume größer sind und zu eng gepflanzt werden, weil dann nicht mehr maschinell gemäht werden kann. Auf den folgenden Bildern sieht man das beim Vergleich einer Wiese mit Jungbäumen hier kann gut gemäht werden und einem Streuobstbestand mit älteren Bäumen hier kann allenfalls gemulcht werden sehr gut. Besonders kritisch ist es also, wenn in der Wasserschutzzone zu eng gepflanzt wird, um möglichst viel Ausgleichsflächen für Eingriffe an anderer Stelle zu generieren. Genau das hat auch das Landratsamt bei den vorgesehenen Ausgleichsflächen für die Bebauung am Zeilwegeingang beanstandet.
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hier kann gut gemäht werden
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hier kann allenfalls gemulcht werden
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Eigentlich ist alles gesagt
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21.7.21: Aber offensichtlich sind die Befürworter der Bebauung am Zeilweg ihrer Sache nicht so sicher. Sonst würden sie in letzter Minute nicht noch über alle Kanäle all das zu wiederholen, was schon bislang wenig belastbar ist.
Fakt ist, dass - unabhängige Bürgerinnen und Bürger von sich aus aktiv geworden sind, während die MM angesichts der Mehrheit der großen Koalition aus CSU und SPD und ihrer voreiligen Beschlüsse längst das Handtuch geworfen hat. - dem Gemeinderat - zumindest den MM-Gemeinderäten - vor der entscheidenden Gemeinderatssitzung das ausführliche Behördenprotokoll über den Behördentermin im Landratsamt vorenthalten wurde, in dem die Bauvoranfrage in Teilen kritisch bewertet wurde. - nicht nur die Gestaltung und Lage des Streuobstzentrums, sondern auch die Finanzierung alles andere als gesichert sind. - es im Gegensatz dazu für ein in die Obsthalle integriertes Streuobstzentrum mit einem zusätzlichen Parkdeck umfangreiche finanzielle Fördermöglichkeiten über die Städtebauförderung gibt. - der Agenda 21-Arbeitskreis der Bebauung am Zeilwegeingang kritisch gegenüber steht.
Wir verzichten darauf, hier alles wiederzukäuen. Wenn Sie unsicher sind, können Sie sich gerne auf der von uns eingerichteten Sonderseite Bürgerbegehren Zeilwegeinfahrt umfassend informieren. Sie können dann selbst entscheiden, wer hier Fake News verbreitet und wer sich die Mühe gemacht hat, umfangreich und belastbar zu informieren.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, beim Bürgerentscheid für den Vorschlag 2 (Bürgerbegehren) zu stimmen. Wichtig ist auch, bei der Stichfrage ebenfalls den Bürgerentscheid 2 anzukreuzen.
Wenn Sie noch Fragen haben, steht Ihnen der 2. MM-Vorsitzende Peter Etthöfer gerne Rede und Antwort (Tel. 462307).
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Endspurt mit einem Flyer der BI
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18.7.21: Nachdem bislang gut 1000 Wahlbriefe bereits im Rathaus eingetroffen sein dürften, bittet die Bürgerinitiative eine Woche vor dem "Wahltag" mit einem Flyer noch einmal um Beteiligung an der Abstimmung und Unterstützung für ihr Anliegen: flyerbi3.pdf [739 KB]
Die Margetshöchheimer Mitte, die nicht zu den Initiatoren des Bürgerbegehrens zählt, aber deren Anliegen unterstützt, schließt sich dieser Bitte an.
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Was ist sicher und was nicht? Teil 6
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17.7.21: Der "Faktencheck" auf dem Margetshöchheim-Blog bedarf einer Ergänzung und teilweise einer Korrektur. Wir haben die Argumente des Bürgerbegehrens und des Ratsbegehrens kursiv aus dem Margetshöchheim-Blog übernommen und auf die wichtigsten Aussagen in aller Kürze geantwortet.
Standort Streuobstzentrum
- Argument Bürgerbegehren: "Auch wir halten ein Streuobstzentrum im Ort für wünschenswert und möglich, aber nicht an dieser Stelle! Dieser Ortseingang ist landschaftlich und städtebaulich einzigartig. Den Erhalt dieser Fläche fordert auch das von der Gemeinde in Auftrag gegebene Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK). Unser Konzept eines Streuobstzentrums stützt sich auf das im Ort vorhandene Potential. Wir sind sicher, dass all das, was ein Streuobstzentrum ausmacht, im Ort vorhanden ist oder geschaffen werden kann zu geringeren Kosten. So hat die Gemeinde gerade beispielsweise eine zusätzliche Fläche an der Obsthalle gekauft. Statt einer reinen Parkgarage wären sowohl Parkplätze als auch Räume für das Streuobstzentrum möglich."
- Argument Ratsbegehren: "Die Flächen an der Einfahrt ins Zeilweggebiet, in räumlicher Nähe zu den Streuobstbeständen als naturnahem Ortseingang, sind ideal für die Entstehung eines Streuobstinformationszentrums. Durch die unmittelbare Anbindung an die Staatsstraße liegt der Standort ebenso verkehrstechnisch günstig und hält möglichen Straßenverkehr von der Wohnsiedlung Zeilweg fern. Der bisherige, provisorische Standort in der Pointstraße (alte Obsthalle; Anm. d. Red.) weist hingegen gerade in diesen Punkten gravierende Nachteile auf."
- Mit dem Argument, dass die Obsthalle wegen der Verkehrssituation in der Pointstraße als Standort für ein Streuobstzentrum nicht in Frage kommt, gehen die Vertreter des Ratsbegehrens offensichtlich davon aus, dass das Streuobstzentrum in hohem Maße Verkehr anzieht. Falls dies zutreffen sollte, gibt es allerdings auch am Zeilweg erhebliche Probleme, da die mit dem Landratsamt ausgehandelten Rahmenbedingungen dort z.B. für parkende Fahrzeuge kaum Raum lassen. Da vieles darauf hindeutet, dass das Streuobstzentrum allenfalls zwischen dem Bürogebäude und dem Privatgrundstück mit einer schmalen Zufahrt von der Heinrich-Böll-Straße her hangabwärts in Richtung Staatsstraße hineingequetscht untergebracht werden kann, würde die Verkehrssituation noch erheblich verschärft. Dann müsste die Streuobstwiese wohl doch noch für Parkraum herhalten. - Falls das Streuobstzentrum doch nicht der riesengroße Renner wird, was durchaus möglich ist, wäre die alte Obsthalle an der Pointstraße ein optimaler und funktionaler Standort. Statt der dort geplanten zweigeschossigen Parkscheune, die in diesem Umfang erst recht Verkehr anziehen würde, würde ein ebenerdiges Parkdeck seinen Zweck vollauf erfüllen. Zusätzlich gäbe es direkt angrenzend noch genügend Parkraum auf dem vor wenigen Tagen erworbenen Grundstück, falls dies tatsächlich nötig sein sollte. Im Obergeschoss gäbe es ausreichend Platz für die Räume der Streuobstgenossenschaft und auch für ein Vereinszimmer. Und im Kellergeschoss wäre mehr als genug Platz für das Lager der Streuobstgenossenschaft und ihre Geräte oder für Vereine, die ihre Utensilien in ihrem Abteil im Bauhofobergeschoss nicht alle unterbringen. Zudem würde dort eine hässliche Bauruine ersetzt, wofür durchaus Zuschüsse aus der Städtebauförderung fließen würden. Im Grunde genommen wäre das eine Winwin-Situation und eine ehrliche Reminiszenz an die Margetshöchheimer Streuobstgeschichte.
Abschließend ist festzustellen: Wenn man die Argumente der Befürworter der Bebauung hinterfragt, kommt man zu dem Ergebnis, dass außer dem Willen zur Bebauung eigentlich fast gar nichts sicher ist, schon gar nicht die Finanzierung. Da würden die Befürworter natürlich sagen: Solange nichts Genaues feststeht, kann man auch noch keine Aussagen über die Finanzierung machen. Das zeigt aber, dass das bislang, besonders der Verkaufsbeschluss für das Bürogebäudegelände, die falsche Herangehensweise war. Das müssten eigentlich auch diejenigen einsehen, die das Streuobstzentrum am Zeilweg verwirklichen wollen.
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Was ist sicher und was nicht? Teil 5
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16.7.21: Der "Faktencheck" auf dem Margetshöchheim-Blog bedarf einer Ergänzung und teilweise einer Korrektur. Wir haben die Argumente des Bürgerbegehrens und des Ratsbegehrens kursiv aus dem Margetshöchheim-Blog übernommen und auf die wichtigsten Aussagen in aller Kürze geantwortet.
Bevorzugung des Bauwerbers
- Argument Bürgerbegehren: "Hier werden wirtschaftliche Interessen eines einzelnen Gewerbetreibenden über das Gemeinwohl gestellt, der Gewerbetreibende erhält ein großes Gewerbe-Grundstück von 1.250m⊃2; in Premiumlage für etwa ein Drittel der ortsüblichen Baulandpreise. Das ist auch allen anderen Gewerbetreibenden gegenüber unfair, denen in der Vergangenheit immer gesagt wurde, in Margetshöchheim gäbe es keine Gewerbeflächen. Alternativen im Ort für das Bürogebäude, z.B. Götzgelände, wären vorhanden."
- Argument Ratsbegehren: "Der Gemeinderat möchte örtliche Gewerbetreibende unterstützen. Schließlich wollen wir Arbeitsplätze vor Ort schaffen und sind auf Gewerbesteuereinnahmen angewiesen. Das seit 15 Jahren ortsansässige Ingenieurbüro MF Engineering mit aktuell 14 Beschäftigten meldete vor zwei Jahren Bedarf für ein Bürogebäude an. Da von diesem Gebäude keinerlei Emissionen in Form von Lärm und anderer Belastungen ausgeht und von anderen Gewerbetreibenden bis dahin kein Bedarf angemeldet wurde, unterstützen wir das Projekt ausdrücklich."
- Dass ein Unternehmer an dieser Fläche sicher nicht aus Gemeinnutz Interesse zeigt, ist nichts Verwerfliches und erklärt, warum er sich massiv u.a. auch in sozialen Medien für das Ratsbegehren und gegen das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative stark macht. Offensichtlich gibt es das Interesse bereits seit etlichen Jahren. Es spricht einiges dafür, dass Planspiele aus früheren Jahren mit 4 Gewerbebauten und Dutzenden von Parkplätzen auf der Fläche an der Zeilwegeinfahrt aus seiner Feder stammen könnten. - Problematisch erscheint uns allerdings, dass sich die Befürworter der Bebauung massiv bis hin zum Verkaufsbeschluss für den Bewerber engagiert haben, obwohl angeblich noch gar nichts feststeht und doch im MMH-Blog steht: " Anfragen von Gewerbetreibenden habe es immer wieder gegeben ..." . Am 16.3.21 war im MMH-Blog zu lesen: "Wir können heilfroh sein, dass der Mann so lange gewartet hat", sagte Gemeinderätin Daniela Kircher (SPD). Für Margetshöchheim sei es ein Glücksfall, dass sich ein Ingenieurbüro ansiedeln wolle und kein produzierendes Gewerbe. " - Es ist unbestritten, dass der Preis für Gewerbeflächen niedriger als bei Wohngebietsflächen ist. Momentan ist das Gebiet hinter der Spargelhütte jedoch als Wohngebiet eingestuft. - Es müsste den Verfechtern des Ratsbegehrens bekannt sein, das Herr Götz sein Gelände auch für den Neubau des Kindergartens ins Gespräch gebracht hat. Somit wäre dort sicher ein Bürogebäude möglich, was natürlich eine Frage des Preises ist. - Vor kurzem brachte der Bürgermeister noch eine Verkleinerung des neuen Friedhofs ins Gespräch. Demnach sollen die Urnen im anonymen Gräberfeld am südlichen Ende (unterhalb des Bahndamms) in den Bereich hinter der Aussegnungshalle umgebettet werden und so Platz für eine andere Nutzung geschaffen werden. Im Gespräch war zum Beispiel auch der Bau eines neuen Feuerwehrhauses. Es gäbe also schon Flächen. - Der Verkauf des Geländes an einen privaten Unternehmer dürfte auch bei denjenigen Ärger auslösen, die vor nicht allzulanger Zeit ihre Grundstücke an die Gemeinde veräußert haben. Wir können uns kaum vorstellen, dass ihnen beim Verkauf klar war, dass es im Flächennutzungsplan als WA-Gebiet (Wohngebiet) eingestuft ist.
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Was ist sicher und was nicht? Teil 4
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15.7.21: Der "Faktencheck" auf dem Margetshöchheim-Blog bedarf einer Ergänzung und teilweise einer Korrektur. Wir haben die Argumente des Bürgerbegehrens und des Ratsbegehrens kursiv aus dem Margetshöchheim-Blog übernommen und auf die wichtigsten Aussagen in aller Kürze geantwortet.
Planungsstand
- Argument Bürgerbegehren: "Der wesentliche Gemeinderatsbeschluss zu dieser Fläche legt aber den Verkauf von 1250m⊃2; für ein Bürogebäude der Firma MF Engineering fest. Das Ratsbegehren erläutert nicht, wo und wie später ein Streuobstzentrum gebaut werden könnte. Es fehlt ein Konzept, unklar sind der genaue Platzbedarf, die mögliche Zufahrt und vor allem die Finanzierung in Zeiten steigender Verschuldung." Und: "Die Skizze oben stellt den letzten Stand der Planung dar, die dem Bürgerbegehren von der Verwaltung zur Verfügung gestellt wurde." (...) Und: "Für das Bürogebäude ist die rote Fläche reserviert. Deshalb kann die Auflage des Landratsamtes, dass alle Gebäude an der Heinrich-Böll-Straße anzuordnen sind, nicht erfüllt werden. Die Gebäude dürfen im Norden nicht in die landwirtschaftliche Fläche ragen und im Süden versperrt ein privates Grundstück die Verschiebung Richtung Spargelhütte. Das Streuobstzentrum soll also in die Restfläche gequetscht werden, zu der nur eine schmale Rampe führen würde."
- Argument Ratsbegehren: "Konzeptplanung geht vor Bauplanung. Doch ohne Standortbeschluss ist jedes Konzept überflüssig. Fakt ist jedoch, dass das Streuobstzentrum mit nachhaltigen Baustoffen in Holz- und Modulbauweise entstehen soll. Gleiches gilt für das geplante Bürogebäude. Die Gebäude werden sich in die Streuobstlandschaft harmonisch einfügen und einen einladenden, naturnah gestalteten Ortseingang bilden." Und: "Denn im Vordergrund soll letztlich nicht das Gebäude, sondern die umliegenden Streuobstwiesen stehen. Damit ist eine weitere Bebauung in jedem Fall ausgeschlossen."
Unsere Anmerkungen - Angeblich ist derzeit weder der Standort des Bürogebäudes noch des Streuobstzentrums festgelegt. Andererseits hat der Unternehmer, der ein Bürogebäude errichten will, eine Bauvoranfrage beim Landratsamt eingereicht, in der dieses Gebäude und das Streuobstzentrum eingezeichnet waren. Es ist schwer vorstellbar, dass dies nicht in Abstimmung mit der Gemeinde geschah, zumal darüber beim Termin der Gemeinde am 9.2.21 im Landratsamt, bei dem 9 Vertreter der Behörde und der Landrat höchstpersönlich anwesend waren, vor allem darüber gesprochen wurde. Im Protokoll kann man nachlesen, dass das Bürogebäude nach Süden verschoben werden muss, weil es teilweise im landwirtschaftlichen Gebiet außerhalb der im Flächennutzungsplan als WA-Gebiet gekennzeichneten Fläche liegt. - Es deutet alles darauf hin, dass die Befürchtungen der BI, dass das Streuobstzentrum auf eine Restfläche gepresst werden muss, durchaus berechtigt sind. - Wenn nun herauskommt, dass die Lage von Bürogebäude und Streuobstzentrum noch gar nicht festliegt, ist es völlig unverständlich, dass die Gemeinderatsmehrheit nach dem Behördentermin den Verkauf in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen hat. Pikant ist dabei, dass das ausführliche Protokoll des Termins im Landratsamt zwar der Gemeinde schon vorlag, aber dem Gemeinderat vor der "Verkaufssitzung" nicht vorgelegt wurde. - Wenn CSU und SPD feststellen: "Die Gebäude werden sich in die Streuobstlandschaft harmonisch einfügen und einen einladenden, naturnah gestalteten Ortseingang bilden.", dann ist das eine kühne Behauptung, zumal im Blog eindeutig festgestellt wird, dass es derzeit noch gar keine belastbaren Planungen geben soll. - "Damit ist eine weitere Bebauung in jedem Fall ausgeschlossen" behaupten CSU und SPD. In der Maisitzung des Gemeinderats wurde allerdings vom Verwaltungsleiter festgestellt, dass der Eigentümer des dort liegenden privaten Grundstücks durchaus die Möglichkeit haben könnte, auf seinem Baurecht zu bestehen. - Der Verwaltungsleiter hat im Gespräch mit den BI-Vertretern die Auffassung vertreten, dass es schwierig werden könnte, das Streuobstzentrum ohne die private Fläche sinnvoll in dem Gebiet unterzubringen. - Auch gerade in den wichtigen Bereichen Planung und Baurecht zeigt sich überdeutlich, dass noch gar nichts sicher ist, und dass die Gemeinderatsmehrheit die Augen vor den gravierenden Unwägbarkeiten verschlossen hat.
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BN unterstützt Vorschlag 2 (Bürgerbegehren)
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14.7.21: Was durch die beiden Informationsblätter der Bürgerinitiative und die Veröffentlichungen der MM schon lange bekannt gemacht worden war, wird jetzt auch auf dem Margetshöchheim-Blog der Gemeinde bestätigt. Dort wird veröffentlicht, dass der Redaktion durch einen Zufall bekannt wurde, dass der Bund Naturschutz offiziell das Bürgerbegehren (Vorschlag 2) unterstützt. Von Bedeutung ist dies auch, weil der örtliche Bund Naturschutz darum gebeten hatte, einen Link auf das Infoblatt der Bürgerinitiative zu schalten, weil die BI keine eigene Website hat. Das wurde damals von der Blogbetreiberin mit der Begründung verwehrt: "Ein Link von einer Webseite unbeteiligter Dritter kann leider nicht veröffentlicht werden; hier (...) handelt es sich eindeutig um eine unbeteiligte dritte Partei." Mittlerweile wurde also zur Kenntnis genommen, dass der BN offiziell Teil der BI für die Erhaltung ders Gebiets an der Zeilwegeinfahrt im derzeitigen naturnahen Zustand ist.
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von wegen Fake News
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13.7.21: Von wegen Fake News Der Bürgerentscheid wurde bekanntlich durch ein Bürgerbegehren einer kleinen Gruppe parteiunabhängiger Bürgerinnen und Bürger praktisch über Nacht auf den Weg gebracht, die verständlicherweise keinerlei Erfahrung mit der politischen und publizistischen Vermarktung ihres Anliegens haben, über keine Website verfügen und natürlich auch keinen finanziellen Hintergrund für einen professionellen „Wahlkampf“ mitbringen. Auf der anderen Seite stehen drei Bürgermeister und zwei Parteien mit Webseiten, finanzieller Ausstattung und entsprechender Wahlkampferfahrung. Zusätzlich wurde eine professionelle Website vom Feinsten geschaffen, für die der Bürgermeister als Herausgeber firmiert, und überdimensionale bunte Werbebanner aufgehängt, so dass sich einem der Vergleich von David und Goliath aufdrängt. Und nicht zu vergessen, sie werden durch einen potenten Unternehmer, der am Zeilwegeingang ein Bürogebäude plant, mehr als deutlich unterstützt. Der Vollständigkeit halber sollte man auch die Rolle der sozialen Medien nicht unterschätzen.
Für die Bürgerinitiative ist es angesichts der Kräfteverhältnisse enorm wichtig, dass wenigstens im Margetshöchheim Blog der Gemeinde „Waffengleichheit“ herrscht.
Die MM unterstützt mit ihrer Website argumentativ das Anliegen der Bürgerinitiative. Uns wurden nun in einem umfangreichen Beitrag auf dem Margetshöchheim Blog der Gemeinde Fake News unterstellt, was wir entschieden zurückweisen. Das Thema wollen wir hier nicht weiter vertiefen. Das können die Leserinnen und Leser des Blogs selbst beurteilen, die unsere Berichterstattung verfolgt haben.
Schließlich geht es im Kern nicht um taktische Wahlkampfkapriolen, sondern um die Frage: Wird am Zeilwegeingang gebaut, oder bleibt der Ortseingang naturnah erhalten? Und darüber können die Einwohner bis zum 25. Juli entscheiden.
Peter Etthöfer
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Was ist sicher und was nicht? Teil 3
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13.7.21: Der "Faktencheck" auf dem Margetshöchheim-Blog bedarf einer Ergänzung und teilweise einer Korrektur. Wir haben die Argumente des Bürgerbegehrens und des Ratsbegehrens kursiv aus dem Margetshöchheim-Blog übernommen und auf die wichtigsten Aussagen in aller Kürze geantwortet.
Trinkwasser
- Argument Bürgerbegehren: "Die Gemeinde sollte zumindest auf eigenen Flächen in der Wasserschutzzone eine mögliche Schädigung des Trinkwassers nicht leichtfertig in Kauf nehmen. Baumaßnahmen mit Bodenaufschlüssen und Flächenversiegelung sind ein Risiko für das Grundwasser!"
- Argument Ratsbegehren: "Was den Einfluss auf die Wasserschutzzone angeht, ist von derselben Unbedenklichkeit auszugehen, wie es für die bereits bebaute Straßenseite der Heinrich-Böll-Straße gilt. Das haben die Fachbehörden geprüft und festgestellt. Genauso haben diese ja den wesentlich umfassenderen Eingriff für den Glasfaserausbau in der sensibleren Wasserschutzzone unterhalb der Staatsstraße als unbedenklich eingestuft."
Unsere Anmerkungen:
Wir haben bereits im Blättle 132 darauf hingewiesen, dass man unter "normalen Umständen" notfalls bei geringfügigen Eingriffen in der Zone IIIA "ein Auge zudrücken" könnte. Angesichts eines gravierenden Nitratproblems und einer Nitratbelastung im Trinkwasser teilweise über dem Grenzwert haben wir allerdings keine normalen Bedingungen, da es inzwischen auf jedes Milligramm ankommt. Dass das keine Panikmache ist, sieht man auch daran, dass das Wasserwirtschaftsamt in einer Zeit, als die Nitratwerte noch niedriger waren, die Zahl der Baumpflanzungen pro Jahr im Streuobstgebiet am Main deutlich beschränkt hat, weil jede Pflanzgrube bereits zu einem Nitrateintrag führt. (In diesem Zusammenhang weisen wir auf unsere gestrigen Ausführungen zur Streuobstproblematik hin: Was ist sicher und was nicht? Teil 2 ) Sicher ist die Nitratbelastung ein Problem des gesamten Einzugsgebiets. Problematisch ist dabei, dass die Einflussmöglichkeiten zur Nitratreduzierung für die Gemeinde in weiten Bereichen des Einzugsgebietes relativ gering sind. Deshalb wäre es um so wichtiger, wenn die Gemeinde im Bereich an der Zeilwegeinfahrt (Zone IIIA), der fast vollständig in ihrem Besitz ist, möglichst alles unterlassen würde, was zu einem weiteren Anstieg der Nitratbelastung führen könnte, zumindest, wenn die Maßnahme nicht unbedingt erforderlich ist. Wenn die Befürworter der Bebauung immer darauf hinweisen, dass es in der Zone IIIA an anderer Stelle bereits Bebauung gibt, dann ist das ein untaugliches Ablenkungsmanöver, da diese Bauten vor Inkrafttreten der Schutzgebietsverordnung entstanden. Ich kann ja auch nicht innerorts in der Zone 30 fünfzig Stundenkilometer fahren, nur weil dies früher möglich war.
Ergänzung: Im Margetshöchheim-Blog wird auch darauf hingewiesen, dass das Wasserwirtschaftsamt die Verlegung der Glasfaserleitung nach Erlabrunn für unbedenklich hält. Das ist allerdings nicht mit einer Bebauung zu vergleichen, wo durch die Rodung von Obstbäumen und vor allem durch die Bauten deutlich umfangreicher und vor allem auch tiefer in den Boden eingegriffen wird, so dass man durch die geplante Bebauung von einer größeren Nitratauswaschung ausgehen kann.
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Was ist sicher und was nicht? Teil 2
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12.7.21: Der "Faktencheck" auf dem Margetshöchheim-Blog bedarf einer Ergänzung und teilweise einer Korrektur. Wir haben die Argumente des Bürgerbegehrens und des Ratsbegehrens kursiv aus dem Margetshöchheim-Blog übernommen und auf die wichtigsten Aussagen in aller Kürze geantwortet.
Bebauung Streuobstwiese
- Argument Bürgerbegehren: "Für ein Bürogebäude und ein Streuobstzentrum eine Streuobstwiese mit hochwertigen Obstbäumen zu vernichten ist unsinnig und widerspricht dem Ziel, Streuobst zu erhalten." - Argument Bürgerbegehren: "Die üblichen Neupflanzungen und Fledermauskästen können keinen echten Ausgleich für ein gewachsenes Biotop bieten."
- Argument Ratsbegehren: "Mit der Pflanzung hochwertiger Streuobstbäume geschieht eine deutliche Aufwertung des bisher vernachlässigten Areals zu Gunsten der Natur."
Unsere Anmerkungen:
- Angeblich sollen zwei Drittel der Streuobstwiese am Zeilwegeingang erhalten bleiben. Es ist unklar, auf welche Fläche sich dies genau bezieht, zumal der Umfang der Bebauung und der Bebaubarkeit noch gar nicht klar ist. Das geht deutlich aus der Stellungnahme der Gemeinde hervor. - Momentan kann nicht gesagt werden kann, wie viele Bäume gefällt werden sollen, derzeit sei noch gar nicht klar, was wo gebaut werde. Fakt ist allerdings, dass nach dem Plan, den die Befürworter der Bebauung (Ratsbegehren) veröffentlicht haben, dort gebaut werden soll, wo die meisten Bäume stehen. Dort sollen zwei Gebäudekomplexe errichtet werden, die durchaus auch aus drei Gebäuden bestehen können. - Alle Fachleute und die Naturschutzbehörde im Landratsamt stellen unmissverständlich klar, dass gerade der alte Baumbestand ökologisch besonders hochwertig ist. Das kann durch Nachpflanzungen nicht einmal mittelfristig kompensiert werden, da es Jahrzehnte braucht, bis ein solch hochwertiger Bestand wieder entsteht. Da helfen auch keine Nistkästen oder sonstige Biotopverbesserungen aus 2. Hand. Im Blog wird festgestellt, dass die Naturschutzbehörde letzteres nicht festgestellt habe. Das hat die BI auch nie behauptet. Trotzdem ist die Aussage der BI zu den Ausgleichsmaßnahmen auch bei Fachleuten unbestritten. - Gegen die Nachpflanzung von Obstbäumen spricht gar nichts, dazu braucht man allerdings keine Bebauung. - Die bisherigen Ausgleichsvorschläge, die wohl aus der Bauvoranfrage des Bürogebäudeinteressenten stammen, sind mit Sicherheit mit der Gemeinde abgestimmt. Die Naturschutzbehörde moniert, dass die geplanten Neupflanzungen auf der betroffenen Fläche kaum unterzubringen sind, weil sie in der Planung viel zu eng stehen. Es ist deshalb wohl geplant, in der Wasserschutzzone II u.a. unterhalb der Staatsstraße "Ausgleichsbäume" zu pflanzen. Dort stehen die Bäume auf manchen Parzellen bereits jetzt sehr eng. Man kann davon ausgehen, dass die Apfelbäume - und gerade die werden meistens gepflanzt - vor allem in die Breite wachsen. So sinnvoll und ökologisch hochwertig hochstämmige Obstbäume sind, kollidieren sie dort mit dem Grundwasserschutz, da die dortigen Wiesen die Aufgabe haben, durch den Entzug von Nährstoffen die Nitratbelastung zu verringern. Dafür muss das Gras gemäht und das Heu abgefahren werden. Je mehr Bäume dort stehen, desto weniger kann gemäht werden, besonders wenn die Bäume größer werden. Dann wird im Umfeld der Bäume nur noch gemulcht. Die Nährstoffe bleiben dann auf der Fläche, was für den Grundwasserschutz nicht optimal ist. - Trotzdem ist eine maßvolle Nachpflanzung sinnvoll, um den Bestand auf Dauer zu stabilisieren. - Dass am Zeilwegeingang die Bäume auf Gemeindegrund "vernachlässigt" sind, liegt wohl daran, dass sie wegen der Aussicht auf die Bebauung kaum mehr gepflegt wurden. - Laut Herrn Horn hat die Gemeinde nördlich des umstrittenen Gebiets eine Fläche eingetauscht, um dort als Ausgleich Bäume zu pflanzen. Im Prinzip ist dies in Ordnung. Dass auf der von der Gemeinde abgegebenen Fläche in der Flurlage Zeilweg inzwischen ein Graben mit Bauaushub verfüllt wurde, kann gerade in Zeiten extremer Niederschläge allerdings gefährlich werden. Darauf haben wir erst am 9.7. hingewiesen: Land unter auch bei uns?
Weitere Stellungnahmen zu den im MMH-Blog angesprochenen Themen in den nächsten Tagen
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Was ist sicher und was nicht?
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11.7.21: Im Blog der Gemeinde Margetshöchheim wurde neuerdings unter der Überschrift: "Bürgerentscheid Zeilweg: Wie stichhaltig sind die Argumente der Kontrahenten? Eine Übersicht" eine Gegenüberstellung der Argumente veröffentlicht, bei der es wohl überwiegend darum geht, die Argumente der Bürgerinitiative zu entkräften. Man hat zu den einzelnen Positionen zwar Vertreter der Gemeinde wie z.B. den Geschäftsleiter Horn und das Landratsamt zu Wort kommen lassen, nicht aber die Vertreter der BI. Kein Wunder, dass ein für das Ratsbegehren positiver Eindruck entsteht. Eigentlich erübrigt es sich, auf die meisten Stellungnahmen der Baubefürworter einzugehen. Dem aufmerksamen Leser muss nämlich bei der Lektüre auffallen, dass offensichtlich hinsichtlich der Bebauung gar nichts sicher ist und dass Wesentliches noch nicht einmal ansatzweise geklärt ist. Da ist die Frage wohl berechtigt, warum man dann den Verkauf einer Fläche für ein Bürogebäude im Gemeinderat beschlossen hat, wenn noch gar nichts sicher ist, noch nicht einmal, wo und ob ein Streuobstzentrum überhaupt sinnvoll auf der Fläche untergebracht werden kann. Man hat schon den Eindruck, dass man möglichst schnell vollendete Tatsachen schaffen wollte, bevor sich Widerstand formiert. Jetzt soll das Bürgerbegehren schuld sein, dass es noch nicht einmal ansatzweise belastbare Planungsvorstellungen gibt. Dabei müssten zumindest klare Zielvorstellungen der erste Schritt sein, bevor man den Verkauf einer Fläche beschließt, von der man jetzt angeblich noch nicht einmal genau weiß, wo sie liegen soll. Man hat schon den Eindruck, dass vor allem das Bürogebäude im Vordergrund der Planungen steht, während das Streuobstzentrum bislang eher ein frommer Wunsch ist.
Wirklich sicher ist wohl nur, dass die Gemeinderatsfraktionen von CSU und SPD auf Biegen und Brechen die Bebauung des Zeilwegeingangs durchsetzen wollen. Wobei beim Bürogebäude wohl vor allem die SPD die treibende Kraft ist und das Streuobstzentrum mehr das Anliegen von Bürgermeister Brohm. Alles andere ist alles andere als sicher, was man auch an den recht schwammigen Argumenten der Baubefürworter erkennen kann. Finanzierung, Gestaltung, Planung, Erschließung und noch viel mehr sind offensichtlich weder sicher noch bekannt. So war der Bürgermeister wohlweislich nicht bereit, die Lage der Gebäude noch vor dem Bürgerentscheid mit Flatterband zu markieren. Auf Fragen nach der Gestaltung hörte man im Gemeinderat nur, dass man sicher sien könne, dass die Bauten ansprechend gestaltet würden. Selbst Versuche, wenigstens die angeblich angestrebte Nutzung als Bürogebäude beim Verkauf über ein Erbbaurecht abzusichern, wurden von der großen Koalition aus CSU und SPD abgeschmettert. Wir werden Ihnen deshalb in den nächsten Tagen noch einmal im Detail erläutern, warum es falsch ist, jetzt die Katze im Sack zu kaufen (oder besser zu verkaufen) und warum man den Vorschlag des Bürgerbegehrens (Vorschlag 2) ankreuzen sollte.
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War der Gemeinderat umfassend informiert?
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10.7.21: Am 9.3.21 beschloss der Gemeinderat gegen die Stimmen der MM teilweise in öffentlicher und teilweise in nichtöffentlicher Sitzung die Bebauung des Gebiets an der Zeilwegeinfahrt. Vorausgegangen war am 9.2. ein Behördentermin im Landratsamt, bei dem die vorgesehene Bebauung durch die Behörde teilweise kritisch gesehen wurde. Für die entscheidende Gemeinderatssitzung am 9.3. hatten die Gemeinderäte lediglich eine Kurzfassung der Verwaltung erhalten. Das ausführliche Protokoll, das der Gemeinde seit dem 5.3. vorlag, erhielten die Gemeinderäte nicht, so dass am 9.3. lediglich auf der Basis einer verkürzten Datenlage abgestimmt wurde. Das ausführliche Protokoll wurde erst bekannt, als die Initiatoren des Bürgerentscheids Monate später nachfragten. So etwas sollte bei einer so wichtigen Frage nicht passieren! Was damals im öffentlichen Teil beschlossen wurde, finden Sie hier:
Auszug aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung am 9.3.21
Veräußerung einer Grundstücksteilfläche Einfahrt Zeilweg Im Rahmen der Vorberatung mit den Fraktionsvorsitzenden zu Tagesordnungspunkt 7 wurde über die baurechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Bürogebäuden in diesem Teilbereich informiert. Hierzu wurde an die Fraktionen ein Aktenvermerk verteilt, in welchem die Belange der jeweiligen Fachbereiche Wasserrecht, Naturschutz, Emissionsschutz, Straßenbauamt und Bauplanungsrecht erläutert wurden. Eine wesentliche Voraussetzung für die Realisierung des geplanten Bauvorhabens ist die Änderung des Flächennutzungsplanes. Im Rahmen dieser Besprechung wurde von der Fraktion der MM darauf hingewiesen, dass dieser Aktenvermerk sowie die Frage, ob der Grundstücksverkauf auszuschreiben oder direkt zu vergeben ist, in öffentlicher Sitzung beraten werden müsste. Aus der Fraktion der MM wurden Bedenken dahin geltend gemacht, dass ggf. zusätzliche, wasserrechtliche Auflagen gefordert werden sollten, die Gestaltung des Gebäudes festgelegt werden sollte und zunächst über die Flächennutzungsplanänderung abgestimmt werden sollte. Der überwiegende Teil des Gemeinderates befürwortete die Direktvergabe mit dem Hinweis, dass die wasserrechtlichen Belange in einem weiteren Gespräch mit dem Wasserwirtschaftsamt definiert werden und der Bewerber bereits seit über einem Jahr auf eine verlässliche Zusage wartet. Sowohl die geplante, nicht störende Nutzung als auch das Engagement des Bewerbers innerhalb der Gemeinde seien ein Glücksfall. Ergänzend wurde informiert, dass reine Grundstücksveräußerungen durch die öffentliche Hand nicht dem Wettbewerbsrecht unterliegen. Es sei möglich, zunächst eine verbindliche Zusage zu geben und bis zum Abschluss des Kaufvertrages die äußere Gestaltung des Gebäudes mit dem Bauherrn abzustimmen. Sitzung des Gemeinderates Margetshöchheim vom 09.03.2021 Seite 5 von 6 Von der Fraktion der MM wurde schließlich noch vorgetragen, dass eine Behandlung nicht möglich sei, da die Abstimmung nicht auf der Tagesordnung stünde, als weitere Alternative wurde die Vergabe von Erbbaurecht vorgeschlagen. Hierauf wurde darauf verwiesen, dass das Thema unter Tagesordnungspunkt 7 auf der Tagesordnung des Gemeinderates steht und nur ein öffentlicher Teil auf Wunsch der MM im öffentlichen Raum vorberaten werde. Insofern ist ein Mangel hinsichtlich der Sitzungsladung nicht gegeben. Nach weiterer Beratung fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse: Der Vergabe der Grundstücksteilflächen im Erbbaurecht wird nicht zugestimmt. 4 : 11 Stimmen. Stattdessen wird dem Verkauf der Grundstücksteilflächen zugestimmt. 11 : 4 Stimmen. Der öffentlichen Ausschreibung der beantragten Grundstücksteilfläche von 1.250 qm wird nicht zugestimmt. 4 : 11 Stimmen. Der Direktvergabe an den Bewerber wird zugestimmt. 11 : 4 Stimmen.
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Informationsblatt der BI nun auch im Blog
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10.7.21: Wir hatten gestern darauf hingewiesen, dass auf dem Blog der Gemeinde zwar auf den Text des Flugblatts von CSU und SPD hingewiesen wurde, nicht aber auf die Veröffentlichung der Bürgerinitiative. Dies wurde mittlerweile geändert, so dass Sie den Text nicht nur auf der MM-Website, sondern auch auf dem Gemeindeblog finden können. https://www.margetshoechheim-blog.de/images/Buergerbegehren-Flyer-202107071.pdf
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Völlig unverständlich
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9.7.21: Auf dem Blog der Gemeinde Margetshöchheim wurde ausführlich auf die Darstellung von CSU und SPD zum Bürgerentscheid hingewiesen. Über die Darstellung der Bürgerinitiative fand sich bis zum Stand 8.7.21, 22.30 Uhr lediglich folgender Hinweis: "Auch die Initiatoren des Bürgerbegehrens haben jetzt kürzlich einen Flyer verteilt, der ihre Argumente gegen eine Bebauung darlegt. Eine Webseite für weiterführende Informationen gibt es vonseiten der Bürgerinitiative nicht."
Dabei ist es gesetzlich geregelt, dass BI und die Befürworter des Ratsbegehrens grundsätzlich gleich behandelt werden müssen.
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Flyer der BI zum Bürgerentscheid
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7.7.21: Nun wird auch der Flyer der Bürgerinitative, die sich für den Erhalt der naturnahen Fläche an der Zeilwegeinfahrt einsetzt, verteilt. Sie finden ihn auch auf unserer Website: flyerbuergerentscheid20210707.pdf [1.112 KB]
Bitte informieren Sie sich über die Argumente der BI, bevor Sie Ihren Stimmzettel ausfüllen.
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Zum ganzseitigen Mainpost-Bericht
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7.7.21: Im ganzseitigen Bericht der Main-Post vom 6.7.21 über den Bürgerentscheid ist auf dem Luftbild eine Linie eingezeichnet, die als "Wasserschutzgrenze" betitelt ist. Das ist nicht korrekt und irreführend, da das ganze Gebiet in der Wasserschutzzone IIIA liegt. Bei der Linie handelt es sich um die im Flächennutzungsplan eingezeichnete Grenze zum landwirtschaftlichen Gebiet.
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Streuobstzentrum auf Streuobstwiese?
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7.7.21: Dass ein Streuobstzentrum grundsätzlich eine gute Sache wäre, wollen wir gar nicht bestreiten, zumindest wenn die Finanzierung, der Unterhalt und die Verkehrserschließung geklärt wären und das Konzept stimmig ist. All das ist bislang noch nicht geklärt. Problematisch ist vor allem aber der Standort auf einer Streuobstwiese, der eben anders als es die Befürworter der Bebauung behaupten, nicht "alternativlos" ist. Wir haben bereits darauf hingewiesen, dass sich das Areal der ehemaligen Obsthalle durchaus als Alternativstandort anbietet. Dort ist bekanntlich eine Parkscheune mit zwei Parkebenen geplant. Über einer ebenerdigen Parkscheune wäre so viel Platz für die Räume der Streuobstgenossenschaft, dass sogar noch ein kleiner Veranstaltungsraum für Vereine untergebracht werden könnte. Lagerraum und Technik könnten bequem in den weiträumigen Kellern Platz finden. Zusätzlich gibt es nun weiteren Platz in einem Gartengrundstück westlich direkt neben der Obsthalle, das die Gemeinde vor kurzem erworben hat und jetzt provisorisch für Parkplätze nutzen will. Unter dem Strich wäre da wesentlich mehr Raum als an der Zeilwegeinfahrt, wo es noch gar nicht klar ist, wo das Streuobstzentrum untergebracht werden kann, da das geplante Bürogebäude, der Flächennutzungsplan, die Gasleitung, die landwirtschaftlichen Flächen und ein Privatgrundstück einer Bebauung enge Grenzen ziehen.
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Wer steht hinter dem Streuobstzentrum?
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5.7.21: In dem Werbeblatt für die Bebauung des Geländes an der Zeilwegeinfahrt wird der Eindruck erweckt, dass alle sieben ILE-Gemeinden hinter dem Streuobstzentrum stünden und dass der der Landkreis, die Landesanstalt in Veitshöchheim und der Freistaat in das Konzept und die Finanzierung involviert seien. Das klingt recht schön, geht jedoch an der Wirklichkeit vorbei. Bislang gibt es weder ein schlüssiges Konzept noch eine Finanzierung. Sonst müsste dies den Gemeinderäten und den Bürgermeistern der ILE-Gemeinden bekannt sein. Weder die Bürgerinitiative noch die MM haben generell etwas gegen ein Streuobstzentrum, allerdings müssten erst einmal Konzept und Finanzierung wenigstens ansatzweise klar sein, bevor man dafür einen Freifahrschein für die Bebauung der Zeilwegeinfahrt will. Wenn man tatsächlich so sehr an einem Streuobstzentrum interessiert wäre, dann müsste dies Vorrang vor einer anderweitigen Nutzung des Areals haben. Es ist schon bezeichnend, dass man lediglich für ein Bürogebäude vollendete Tatsachen schafft, während dort sowohl ein geeigneter Standort wie auch das Konzept und die Finanzierung noch nicht einmal ansatzweise geklärt sind.
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Umfangreiche Informationen auch im MM-Blättle 132
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MM-Blättle 132
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mit femden Federn geschmückt
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4.7.21: In unserem Beitrag vom 1.7. haben wir uns darüber gewundert, dass die Verfechter des Ratsbegehrens das Logo der Streuobstgenossenschaft verwendet und damit den Eindruck erweckt haben, dass die Genossenschaft einseitig Partei für das Ratsbegehren ergriffen hat. Wie man auf der Internetseite der Streuobstgenossenschaft nachlesen kann, erfolgte die Verwendung des Logos ohne Absprache mit der Streuobstgenossenschaft, die sich dezidiert beim Bürgerentscheid aus der politischen Auseinandersetzung heraushält: https://www.streuobst-bienen.de/cms/
Interessant ist übrigens, dass jemand die Bürgerinitiative angeschwärzt hat, weil die BI auf ihrem Informationsblatt ein Luftbild des Geoportals der Bayerischen Vermessungsverwaltung veröffentlicht hat, auf dem man die Grundstücke erkennen konnte, auf denen die Gemeinderatsmehrheit eine Bebauung plant.
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Stellungnahme der Streuobstgenossenschaft
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Top oder Flop
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1.7.21: CSU und SPD verteilen in diesen Tagen ein Blättchen zum Bürgerentscheid über die Bebauung des Areals an der Zeilwegeinfahrt, das grafisch zweifelsohne top ist. Da hat man richtig Geld in die Hand genommen, was sich eine kleine Bürgerinitiative sicher nicht leisten kann. Entscheidend für die Entscheidung beim Bürgerentscheid sollten allerdings weniger die Aufmachung, sondern vor allem die Argumente sein. Und da ist das Blättchen von CSU, SPD und den Bürgermeistern wohl eher flop als top. Nachdem die Gemeinderatsmehrheit die Bürgerinnen und Bürger in der Vergangenheit nur sehr spärlich über ihr "Leuchtturmprojekt" informiert hat, hätte man da schon etwas mehr Transparenz erwarten können. Aber auch kurz vor dem Bürgerentscheid fehlen klare Auskünfte, wo, wie und mit welchen Kosten das Streuobstzentrum verwirklicht werden soll. Bislang gibt es weder konkrete Pläne noch eine sichere Finanzierung. Auch der konkrete Standort und die überbaute Flächen bleiben völlig im Dunkeln. Das ist wohl auch der Grund, warum Bürgermeister Brohm nicht auf den Vorschlag von MM-Gemeinderätin Röll eingegangen ist, den Standort der Gebäude durch Flatterbänder zu kennzeichnen. Auch der Standort des Büorgebäudes ist noch längst nicht sicher, wie man aus der Verwaltung hören konnte. Um so seltsamer ist es, dass der Gemeinderat trotzdem vor einigen Monaten den Verkauf von 1250 qm an den Unternehmer beschlossen hat, ein sehr seltsames Geschäftsgebaren. Offensichtlich wollte man schnell vollendete Tatsachen schaffen. Dazu passt, dass es bislang keinerlei Planvorstellungen der Gemeinde gibt. Die wenig aussagekräftigen Plänchen für das gesamte Areal stammen übrigens nach Informationen aus der Verwaltung vom Unternehmer, der dort das Bürogebäude errichten will. Er ist es wohl auch, der neuerdings mit großen Plakatwänden für das Projekt von CSU, SPD und deren Bürgermeistern wirbt. Wie nebulös derzeit noch das gesamte Projekt ist, sieht man auch an den schönen Bildchen im Infoblatt der Baubefürworter. Ganz klein und verschämt ist rechts unten auf der Seite 3 zu lesen: "Darstellung und Architektur sind nur ein Beispiel für die Visualisierung, jedoch nicht final zu verstehen!" Angesichts der rechtlichen, fiskalischen und faktischen Unsicherheiten hätte man sich wirklich die Zeit nehmen können, die Bürger vorab zu informieren, bevor man die Katze im Sack verkauft. Schließlich hat Bürgermeister Brohm selbst eingeräumt, dass frühestens in drei Jahren an die Realisierung des Streuobstzentrums gedacht werden kann. Und noch etwas fällt unangenehm auf: Im Infoblatt der Befürworter taucht mehrmals das Markenzeichen der Streuobstgenossenschaft auf, so dass der Eindruck entsteht, dass es sich um eine Aktion von CSU und SPD und Streuobstgenossenschaft handelt. Dass eine Genossenschaft sich so vor einen politischen Karren spannen lässt, können wir uns schlecht vorstellen. Für die Bürger ist es übrigens ein schwacher Trost, dass der Gemeinderat, zumindest die Gemeinderäte der MM, auch längst nicht alle Informationen rechtzeitig oder überhaupt nicht erhalten haben.
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Stimmzettel Bürgerentscheid
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unsere Empfehlung für den Bürgerentscheid
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umfassende Informationen
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22.6.21: Da in Kürze die Unterlagen für die Briefwahl für den Bürgerentscheid verteilt werden, bei dem über das Gebiet an der Zeilwegeinfahrt entschieden wird, haben wir die wichtigsten Informationen auf der Sonderseite "Bürgerbegehren Zeilwegeinfahrt" zusamengefasst. Bürgerbegehren Zeilwegeinfahrt
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Gibt es einen "Wahlkampf" vor dem Bürgerentscheid?
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21.6.21: Bekanntlich gibt es am 25.7. einen Bürgerentscheid über die Bebauung an der Zeilwegeinfahrt, bei dem das Bürgerbegehren einer Bürgerinitiative und das Ratsbegehren, das von CSU und SPD getragen wird, zur Abstimmung stehen. Nach den rechtlichen Vorgaben müssen dabei beide "Parteien" die gleichen Möglichkeiten zur Darstellung ihrer Position haben. Deshalb hat die Bürgerinitiative beim Bürgermeister angefragt, ob und wie sie die Möglichkeit hat, ihre Position darzustellen. 2. Bürgermeister Götz, der derzeit Bürgermeister Brohm vertritt, ist der Ansicht, dass eine Darstellung der unterschiedlichen Positionen im Gemeindeblatt wohl kaum mehr Sinn macht, da die Briefwahlunterlagen spätestens Anfang Juli versandt werden und das Gemeindeblatt erst Mitte Juli erscheint. Da das Ratsbegehren nicht von allen Fraktionen mitgetragen wird, sei wohl auch eine Stellungnahme der Gemeinde nicht angebracht. Es sei damit zu rechnen, dass die Unterstützer der beiden Begehren jeweils für sich ihre Informationen direkt an die Bürger verteilen.
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Stimmzettel für den Bürgerentscheid
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18.6.21: Den Entwurf für den Stimmzettel für den Bürgerentscheid finden Sie hier: s45c921061714200.pdf [60 KB]
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Anfrage zum Streuobstzentrum
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14.6.21: Zur Gemeinderatssitzung am 8. Juni stellte die MM folgende Anfrage: "Bei einem Gesprächstermin mit Herrn Horn haben die Organisatoren des Bürgerbegehrens für die Erhaltung des Gebiets an der Zeilwegeinfahrt erfahren, dass es von der Besprechung am 9.2.21 im Landratsamt nicht nur einen kurzen Gesprächsvermerk, sondern auch ein ausführliches Ergebnisprotokoll gibt, das dem Gemeinderat oder zumindest der MM-Fraktion nicht bekannt war. Zwischenzeitlich hat Herr Horn auf unsere Bitte hin dieses Protokoll den Fraktionen zukommen lassen.
Die darin enthaltenen Informationen bzw. Forderungen der Behörden legen den Schluss nahe, dass es längst nicht sicher ist, ob nach dem Verkauf von Flächen für ein Bürogebäude noch ausreichend gemeindeeigene Flächen für ein Streuobstzentrum vorhanden sind.
Da wir dies anhand der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht beurteilen können, bitten wir darum, in der nächsten Sitzung den Gemeinderat zu informieren, wo und in welchem Umfang das Streuobstzentrum realisiert werden kann und soll.
Dieser Sachverhalt dürfte nicht nur für die Gemeinderäte, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung sein, die ja beim Bürgerentscheid darüber abstimmen sollen."
Die Antwort von Bürgermeister Brohm war aus der Sicht der MM wenig aufschlussreich. Einerseits sprach er davon, dass es Planungen für das Bürogebäude und das Streuobstzentrum gebe. Andererseits kann man auf dem Margetshöchheim-Blog der Gemeinde nachlesen: Das jetzige Konzept sieht ein deutlich kleineres modulares Holzbauwerk vor, das sich in die Umgebung einfügt und möglichst nah an die Straße gebaut werden soll, damit möglichst wenig Fläche versiegelt wird. Das Gebäude werde nicht groß, weil sich der Bau sowie der Unterhalt schließlich für die Gemeinde rechnen müsse. "Aber wir haben noch keine Planungen", betonte Brohm.
Sicher ist lediglich, dass der Gemeinderat bislang weder eine Planung für das Bürogebäude noch für ein Streuobstzentrum kennt. Andererseits ist im Ergebnisprotokoll der Besprechung am 9.2.21 im Landratsamt nachzulesen: "Über die Bauvoranfrage kann aktuell kein positiver Bescheid ergehen, da derzeit keine bauplanungsrechtliche Zulässigkeit vorliegt. Hierfür wäre die o. a. Änderung des FNP (Flächennutzungsplan) erforderlich." Diese Bauvoranfrage liegt der MM bislang nicht vor.
Nach den der MM inzwischen vorliegenden Informationen müsste der Gewerbebau um mehr als 10 m in Richtung Süden verschoben werden, weil er sonst außerhalb des bebaubaren Geländes liegen würde. Das führt dazu, dass es für das Streuobstzentrum eng werden könnte. Im Süden liegt nämlich eine private Fläche, die für die Bebauung nicht zur Verfügung steht. Im Nordosten verläuft die Ferngasleitung, die ebenfalls nicht überbaut werden kann. Außerdem soll die Fläche im Osten (nahe der Umgehungsstraße) laut dem Landratsamtsprotokoll als "landwirtschaftliche Fläche" von Bebauung freigehalten werden. Es könnte somit für ein Streuobstzentrum wirklich eng werden, zumal die Gemeinderatsmehrheit als ersten Schritt das Bürogebäude genehmigen will. MM-Gemeinderätin Röll hat deshalb vorgeschlagen, die Lage der beiden geplanten Baukörper mit Flatterband zu markieren, so dass sich die Bürgerinnen und Bürger vor dem Bürgerentscheid selbst ein Bild machen können. Bürgermeister Brohm ist darauf jedoch nicht eingegangen. Sicher scheint bislang lediglich die Absicht zu sein, an der Zeilwegeinfahrt ein Bürogebäude zu errichten. Für das Streuobstzentrum gibt es derzeit wohl weder eine belastbare Planung noch eine Finanzierung. Auch die Frage des Betriebs ist alles andere als geklärt, was auch der Bürgermeister als großes Problem ansieht. Zusätzlich gibt es dort auch noch ein privates Grundstück, dessen Eigentümer möglicherweise ebenfalls Baurecht reklamieren könnte, wie es Verwaltungsleiter Roger Horn in der Gemeinderatssitzung am 4.5.21 dargelegt hat. Bürgerbegehren zugelassen . Das würde bedeuten, dass dort sogar 3 Gebäude entstehen könnten. Im Margetshöchheim Blog wird Bürgermeister Brohm so zitiert: "Es wird ausser diesen zwei Bauvorhaben keine weiteren Ansiedlungen oder Bebauungen da oben geben", stellte er unmissverständlich klar. "Weder heute noch morgen oder in 10 oder 20 Jahren." Das ist vom Gemeinderat beschlossen und vom Landratsamt Auflage. Dementsprechend wird es die von manchen befürchtete "Salamitaktik" nicht geben.
Wir bezweifeln es nicht, dass das die Absicht von Bürgermeister Brohm ist. Abgesehen davon, dass ein Bürgerentscheid rechtlich lediglich ein Jahr bindend ist, sind wir uns nicht so sicher, ob die Nachfolger des Bürgermeisters und zukünftige Gemeinderäte sich durch die Erklärung des Bürgermeisters gebunden fühlen.
Es ist schon ungewöhnlich, dass man vor allem mit einem Streuobstzentrum Stimmung für die Bebauung an der Zeilwegeinfahrt macht, aber den Verkauf von 1250 qm für ein Bürogebäude beschließt, ohne genau zu wissen, ob und wie dort ein Streuobstzentrum realisiert werden kann, bei dem man laut Bürgermeister Brohm wohl frühestens in 3 Jahren mit dem Bau beginnen kann. Noch ungewöhnlicher ist, dass man über so eine wichtige Frage einen Beschluss fasst, ohne den Gemeinderäten (zumindest nicht denen der MM) das ausführliche Protokoll der Besprechung im Landratsamt vorzulegen.
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Änderung des Texts der Stichfrage
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9.6.21: Beim Bürgerbegehren am 25.7.21 über die Bebauung des Gebiets an der Zeilwegeinfahrt stehen zwei Alternativen zur Auswahl. Einmal das von CSU und SPD durchgesetzte Ratsbegehren für die Bebauung und das Bürgerbegehren für die Erhaltung des naturnahen Zustands. Beide Fragen können mit Ja und mit Nein beantwortet werden. Wenn jemand nun beide Fragen mit Ja beantwortet, was eigentlich keinen Sinn macht, gibt es eine dritte (Stich-)Frage, die darüber entscheiden soll, welche der beiden Entscheidungen nun gelten soll. entwurfstimmzettelbuergerbegehren.pdf [38 KB]
Auf Antrag der SPD wurde in dem Stimmzettelentwurf Stimmzettel für den Bürgerentscheid am 25.7. bei der Stichfrage zugunsten des Ratsbegehrens mit 10:4 Stimmen in den Passus "2/3 Streuobstfläche" ergänzend "dauerhafte" eingefügt. Rechtlich hat dies wenig zu bedeuten, da sowohl das Ratsbegehren wie auch das Bürgerbegehren nur eine rechtliche Bindung von 12 Monaten hat.
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Stimmzettel für den Bürgerentscheid am 25.7.
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alternativlos?
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7.6.21: Die Befürworter der Bebauung an der Einfahrt zum Zeilweggebiet argumentieren vor allem damit, dass dort der ideale Standort für ein Streuobstzentrum sei. Auf den ersten Blick bietet es sich schon an, ein Streuobstzentrum in das Streuobstgebiet zu legen. Aber auch wirklich nur auf den ersten Blick, da es sich wegen der Lage in der Wasserschutzzone IIIA um einen sensiblen Bereich handelt. Bevor man so etwas entscheidet, müsste man erst einmal wissen, was dort alles ablaufen soll. Einerseits spricht man davon, dass dort eine Halle für Geräte und Streuobstprodukte und natürlich auch Räume für die Verwaltung der Streuobstgenossenschaft, deren Schulungsräume und ein Verkaufsraum untergebracht werden sollen. Andererseits stellt sich der Bürgermeister offensichtlich ein Zentrum mit erheblichem Publikumsverkehr vor, was zum Standort in der Zone IIIA und zu den örtlichen Gegebenheiten gar nicht passen würde. Als Vorbild dient ihm das Gramschatzer Walderlebniszentrum, wie er der Main-Post (8. Mai) erklärt hat. So sollen wohl Busse mit Besuchern im Bereich der Zeilwegeinfahrt parken, wo derzeit die Spargelhütte steht. Von da sollen die Besucher dann wohl über die Heinrich-Böll-Straße zum Streuobstzentrum laufen. Ein großes Problem dürfte wohl sein, das Streuobstzentrum einigermaßen sinnvoll auf der Fläche unterzubringen, da sich die Gemeinde durch den Verkauf von 1250 qm für ein Bürogebäude selbst das Wasser bzw. den Platz für ein großzügiges Baugelände abgegraben hat. Wie wir bereits berichtet haben, wird die Bebauungsmöglichkeit nicht nur durch das Bürogebäude, sondern auch durch die Gasleitung im Osten und das vom Landratsamt gewünschte Gebiet für landwirtschaftliche Nutzung und ein Privatgrundstück im Süden eingeschränkt wer hat falsch informiert, wer richtig? . Es ist somit zweifelhaft, ob da überhaupt genügend Platz für eine sinnvolle Nutzung bleibt. Angesichts dieser Situation ist es nicht verwunderlich, dass wohl das Bürogebäude für die Befürworter (besonders aus der SPD) Vorrang hat, während das Streuobstzentrum bislang eher ein frommer Wunsch ist. Deshalb stellt sich schon berechtigterweise die Frage nach einer Standortalternative. Die von der Gemeinde beabsichtigte Umnutzung der ehemaligen Obsthalle zu einer Parkscheune wäre durchaus eine Alternative. Die weitläufigen Kellerräume böten genügend Raum für Geräte und Produkte der Streuobstgenossenschaft, das Erdgeschoss stünde als Parkfläche zur Verfügung, und im Obergeschoss könnten Büro- und Schulungsraum der Streuobstgenossenschaft und evtl. auch ein Raum für die Vereine untergebracht werden. Dafür müsste man lediglich auf das Parkdeck im Obergeschoss verzichten. Wenn man sieht, wie wenig der Parkplatz an der Ludwigstraße angenommen wird, kann der Verzicht auf das zweite Parkdeck nicht der große Verlust sein.
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wer hat falsch informiert, wer richtig?
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17.5.21: Bekanntlich haben eine Gruppe von parteiunabhängigen Bürgern und der Bund Naturschutz ein Bürgerbegehren zur Erhaltung des Gebiets an der Zeilweg-Einfahrt im jetzigen naturnahen Zustand auf den Weg gebracht. Die Befürworter der dortigen Bebauung haben der Bürgerinitiative (BI) mehrfach Falschinformationen unterstellt. In einem von den drei Bürgermeistern und den Fraktionsvorsitzenden von CSU und SPD unterzeichneten Flugblatt wurde zum Beispiel an die Bevölkerung appelliert: "Wir bitten Sie eindringlich, sich nicht durch falsche Informationen an Ihrer Haustür zu einer Unterschrift für die Durchführung eines Bürgerbegehrens drängen und beeinflussen zu lassen."
Interessanterweise haben die Befürworter der Bebauung fast nie offen und in Schriftform die angeblichen Falschbehauptungen benannt. Allerdings kamen über die sozialen Netzwerke oder in Gemeinderatsgremien Behauptungen, die wir uns einmal genauer auf ihren Wahrheitsgehalt ansehen wollen. Natürlich wollen wir uns auch die Behauptungen der Befürworter des Ratsbegehrens daraufhin ansehen, inwieweit sie richtig oder realistisch sind.
1. Wurde die für den gewerblichen Bau eines Ingenieurbüros erforderliche Fläche von der BI zu hoch angegeben? Die BI schätzte die für das Bauvorhaben benötigte Fläche auf 1000 qm. Die Befürworter der Bebauung hielten dagegen, dass die für den Bau benötigte Fläche bei 300 qm liege. Wenn das tatsächlich alles wäre, stellt sich schon die Frage, warum der Gemeinderat den Verkauf von 1.250 qm an den Investor beschlossen hat, wie man dem Protokoll über die Gemeinderatssitzung am 9.3.21 entnehmen kann. Schließlich werden durch den Bau nicht nur die Gebäudegrundfläche, sondern auch die Zuwege und Parkplätze versiegelt. Und die werden beachtlich sein, da bei einem zweigeschossigen Gebäude mit einem Keller, der zur Ostseite hin wegen des Grundstücksgefälles wohl eher ebenerdig sein wird, mit einer erheblichen Mitarbeiterzahl zu rechnen ist. Deswegen hat das Landratsamt auch darauf hingewiesen, dass beim Ausgleich für die Eingriffe in die Natur "sämtliche Eingriffe, auch Stellplätze, Zuwegungen oder sonstige Veränderungen zu berücksichtigen" sind. Somit hat die BI in ihrem Informationsblatt mit Sicherheit nicht übertrieben!
2. Besonders von Frau Kircher, der SPD-Fraktionsvorsitzenden, wurde festgestellt, dass der gewerbliche Bau überhaupt nicht störend sei, sondern wie ein privates Haus im normalen Wohngebiet möglich wäre. In der Stellungnahme des Landratsamts vom 11.2.21 wird darauf hingewiesen, dass im Fall des Ingenieur-Dienstleisters in einem allgemeinen Wohngebiet (WA) allenfalls einzelne Räume, nicht aber ein ganzes Gebäude zulässig wären. Deshalb müsste das Gelände hinter der Spargelhütte, das derzeit im Flächennutzungsplan als WA eingetragen ist, für die vorgesehene Bebauung in ein Gewerbe- oder Mischgebiet umgewandelt werden. In diesem Zusammenhang fragt sich auch, warum sich besonders die SPD für die Bebauung mit einem Bürogebäude am Zeilweg-Eingang stark gemacht hat, wenn das Bauwerk angeblich auch in jedem anderen Wohngebiet des Ortes hätte verwirklicht werden können. Genau das ist nach Ansicht des Landratsamts jedoch nicht möglich.
3. Im Flugblatt der Bebauungsbefürworter wird behauptet: "in der Wasserschutzzone IIIA ist eine Bebauung unter Auflagen erlaubt und auch bereits seit Jahren realisiert (TeGut-Markt, Kindergarten und zahlreiche private Wohngebäude)" Erstens liegt der TeGut-Markt nicht im Wasserschutzgebiet und zweitens wurde der Kindergarten auf den Weg gebracht, bevor die neue Wasserschutzgebietsverordnung die Ausweisung neuer Baugebiete untersagt hat. Außerdem gibt es für das Baugebiet Zeilweg und damit für den Kindergarten und die daneben liegenden Häuser bereits seit den 80er Jahren einen Bebauungsplan und somit Baurecht. Das Gebiet hinter der Spargelhütte ist dagegen nur im Flächennutzungsplan als WA-Gebiet vorgesehen.
4. Offen und unterschwellig wird der BI vorgehalten, die Gemeinde habe seit langem ausführlich über ihre Pläne an der Zeilweg-Einfahrt informiert. In diesem Zusammenhang wird auch der BI immer wieder vorgehalten, dass sie gerade am Karfreitag ihr Informationsblatt ausgeteilt hat. Letzteres hat einen durchaus nachvollziehbaren Grund. Bereits in den Monaten vor der endgültigen Entscheidung der Gemeinderatsmehrheit für die Bebauung an der Zeilweg-Einfahrt hatten sich Mitglieder der BI bei Gemeinderatsmitgliedern über den Sachstand informiert und oft die Auskunft erhalten, dass momentan noch nichts entschieden sei und es sich lediglich um eine Bauvoranfrage handele. Als dann deutlich wurde, dass der Gemeinderat mit den Stimmen von CSU und SPD den Verkauf eines Grundstücks für den Bau eines Bürogebäudes beschlossen hat, entschlossen sich einige Bürgerinnen und Bürger zum Handeln. Bekannt wurde der Verkaufsbeschluss nur, weil die MM darauf bestand, dass die Grundsatzentscheidung für den Verkauf in der öffentlichen Sitzung behandelt werden müsse. Da die BI befürchtete, dass in der nächsten Gemeinderatssitzung vollendete Tatsachen geschaffen werden, brachte sie innerhalb weniger Tage ihr Informationsblatt und die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren auf den Weg. Ziel war, das Begehren mit den nötigen Unterschriften rechtzeitig vor der Festlegung der Tagesordnung für die Aprilsitzung im Rathaus vorzulegen, um keine Fristen zu versäumen. Dass die Verteilung des Infoblatts am Karfreitag und die Unterschriftensammlung über Ostern erfolgen mussten, war also keine Provokation, sondern ein Sachzwang, der auch für die Verteiler kein Vergnügen war. Dass trotzdem innerhalb kurzer Zeit rund 600 Unterschriften zusammenkamen, hat wohl alle überrascht. Bürgermeister Brohm und CSU und SPD haben übrigens immer betont, dass von der Gemeinde umfassend informiert worden sei. Neueste Informationen lassen das bezweifeln. So ist jetzt ein Protokoll eines Behördentermins am 11.2.21 im Landratsamt bekannt geworden, das der Öffentlichkeit nicht und den Gemeinderäten, zumindest denen der MM, nicht oder nur in einer Kurzfassung bekannt war. Interessant ist vor allem der Teilnehmerkreis. Neben Bürgermeister Brohm und seinem Stellvertreter Norbert Götz nahmen 8 nicht gerade nachrangige Landratsamtsmitarbeiter aus 5 Abteilungen teil und zusätzlich sogar Landrat Eberth, was für solche Termine außergewöhnlich ist. Es zeigt wohl, was die Gemeinde und das Landratsamt aufgeboten haben, um auf Biegen und Brechen die Bebauung am Zeilweg-Eingang durchzusetzen.
5. Nach den Verlautbarungen der Bebauungsbefürworter besteht mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Einvernehmen über die Bebauung. Im Flugblatt der Bürgermeister und der Fraktionsvorsitzenden von CSU und SPD ist zu lesen: "Mehr als die Hälfte der Fläche wird in naturbelassene Streuobstwiesen umgewandelt und mit seltenen Obstbäumen ökologisch ergänzt. Der Streuobstbestand wird an dieser Stelle grundsätzlich erhalten und durch Nachpflanzung unter dem Aspekt der ökologischen, naturnahen Nutzung deutlich aufgewertet." Abgesehen davon, dass es seltsam ist, wie eine bereits vorhandene Streuobstwiesenfläche an der Zeilwegeinfahrt in naturbelassene Streuobstwiesen umgewandelt werden soll, ist die Stellungnahme der Naturschutzbehörde höchst interessant: "Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Eingriff, der die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen kann." Und zu den Ausgleichsmaßnahmen, die angesichts der Eingriffe erforderlich sind, stellt die Behörde fest: "Es ist nicht anzunehmen, dass ein Ausgleich, wie in der Voranfrage dargestellt, auf demselben Grundstück erfolgen kann. Eine reine Nachpflanzung von Obstbäumen wird den Wert (nach Biotopwertliste) nicht in dem Maße steigern, dass der Kompensationsbedarf erbracht werden kann. ... Die in den Unterlagen dargestellten Neupflanzungen sind deutlich zu eng. Ein Pflanzabstand von 10 mal 10 Metern sollte nicht unterschritten werden." Im Klartext bedeutet das, dass man eine Streuobstwiese, auch wenn sie einige Lücken hat, nicht durch Nachpflanzungen zu einem so höherwertigen Biotop machen kann, dass es die erheblichen Eingriffe ausgleichen kann. In diesem Zusammenhang ist es interessant, dass jetzt wohl immer mehr ausgleichspflichtige Eingriffe durch Baumpflanzungen in der Wasserschutzzone kompensiert werden sollen. Diese Art von Ausgleich hat mittlerweile auch ein Privatmann für seine Eingriffe an anderer Stelle entdeckt. Dabei wird teilweise auch sehr eng gepflanzt, um die erforderliche Anzahl von Bäumen nachweisen zu können. Dass das problematisch ist, hat nun auch das Landratsamt festgestellt.
6. Interessant ist auch, dass CSU und SPD offensichtlich unterschiedliche Schwerpunkte verfolgen, wenn es um die Begründung für die Bebauung an der Zeilwegeinfahrt geht. Während die SPD vor allem an der Ansiedlung des Gewerbebaus interessiert ist, argumentiert Bürgermeister Brohm meist mit dem geplanten Bau eines Streuobstzentrums. Besonders deutlich wurde dies, als er im Gemeindeblatt vom September 2020 gegen den Aufruf eines Bürgers für ein Bürgerbegehren Stellung bezog. Vom Gewerbebau ist in seiner zweiseitigen Stellungnahme nur so nebenbei die Rede, während die Ankündigung für den Bau eines Streuobstzentrums breiten Raum einnahm. Dabei ist es derzeit noch alles andere als sicher, ob es jemals zum Bau des Streuobstzentrums kommt. Es gibt weder ein einigermaßen belastbares Konzept noch eine ansatzweise gesicherte Finanzierung. Es gab zwar bereits schon weitgehende Planungsüberlegungen, die allerdings ad acta gelegt wurden, weil der Kostenrahmen von 10 Millionen für Margetshöchheimer Verhältnisse wohl doch etwas zu hoch war. Die Befürworter der Bebauung argumentieren u. a. damit, dass "die Aufwertung der Streuobstbestände auf diesem Areal letztlich sogar ein Beitrag für den Grundwasserschutz ist". Das ist eindeutig nicht richtig, da es sich dort bereits um eine Grünlandfläche mit Obstbäumen handelt und Grünland bekanntlich die beste Form des Grundwasserschutzes ist. Es ist unbestritten, dass Streuobstbestände einen sehr hohen ökologischen Stellenwert haben. Der Wert für den Grundwasserschutz ist allerdings strittig, da vor allem durch das Mähen des Grünlands und die Abfuhr des Heus der Boden ausgemagert wird, was zu einer Nitratverminderung führt. Je mehr Bäume auf den Wiesen stehen, desto weniger kann gemäht und lediglich gemulcht werden, was für den Grundwasserschutz suboptimal ist. 7. Selbst wenn man bei etlichen der oben aufgezählten Fragen und Probleme unterschiedlicher Meinung sein sollte, so bleibt am Schluss eine zentrale Frage übrig: Da die Gemeinderatsmehrheit beschlossen hat, 1250 qm an einen Interessenten für ein Bürogebäude im nordwestlichen Eck des Areals zu veräußern, ist es längst nicht sicher, dass die Restfläche für eine sinnvolle Bebauung mit einem Streuobstzentrum ausreicht. Das hat eine Reihe von Gründen, die übrigens in ihrer Tragweite nicht öffentlich bekannt waren, als der Gemeinderatsbeschluss gefasst wurde, obwohl die Problematik zumindest der Gemeinde und den Fraktionen von CSU und SPD bekannt gewesen sein dürfte. Zum besseren Verständnis haben wir zwei Grafiken eingefügt: Bebaubare Fläche Diese Grafik wurde der MM und der Öffentlichkeit erst durch das Flugblatt bekannt, mit dem die drei Bürgermeister und CSU und SPD auf die Veröffentlichung der Bürgerinitiative reagierten. Fläche an der Zeilwegeinfahrt Die gestrichelte Linie markiert die nördliche Grenze des WA-Gebiets im Flächennutzungsplan, die bei einer Bebauung nicht überschritten werden darf. Das grün markierte Grundstück ist in privater Hand und steht für die Pläne der Gemeinde nicht zur Verfügung.
Bei den Gesprächen der beiden Bürgermeister mit dem Landratsamt wurde festgestellt: - Das Bürogebäude muss Richtung Süden in das WA-Gebiet verschoben werden. - Eine Bebauung ist wegen des Bürogebäudes allerdings nur möglich, wenn im Flächennutzungsplan eine Umwandlung in ein Gewerbegebiet oder ein Mischgebiet erfolgt. - Der östliche Teil oberhalb der Staatsstraße soll als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen werden. Dort ist übrigens wegen der Gasleitung auch kaum eine Bebauung möglich. - Eine Zufahrt zum Bürogebäude und dem Streuobstzentrum kann nur über die Heinrich-Böll-Straße erfolgen, was wegen der Böschung im unteren Teil und des Abhangs im oberen Bereich mit deutlichen Eingriffen in das vorhandene Gebäude verbunden sein dürfte.
Abschließend lässt sich feststellen, dass durch das Bürogebäude das Streuobstzentrum nur schwierig auf der zur Verfügung stehenden Fläche untergebracht werden kann. Bislang gibt es zudem ganz offensichtlich noch keine Planung für das Streuobstzentrum, ganz zu schweigen von der Finanzierung eines solchen Projekts. Fakt ist auch, dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens keine Falschinformationen verbreitet haben. Dagegen müssen sich die Vertreter von CSU und SPD vorhalten lassen, dass vor der Entscheidung im Gemeinderat das ausführliche Protokoll der Besprechung im Landratsamt zumindest der MM nicht zugänglich war. Interessanterweise ist auch dieses Protokoll vom 11.2.21 bis heute noch nicht vollständig bekannt. So etwas dürfte bei einer solch wichtigen Entscheidung nicht vorkommen.
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Bebaubare Fläche
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Fläche an der Zeilwegeinfahrt
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Privatfläche (grün)
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Termin für den Bürgerentscheid
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20.5.21: Nachdem das Bürgerbegehren für die Erhaltung des Gebiets an der Zeilwegeinfahrt im natürlichen Zustand zugelassen wurde und die Gemeinderatsmehrheit dagegen einen Ratsentscheid beschlossen hat, müssen die Margetshöchheimer Bürgerinnen und Bürger innerhalb von 3 Monaten darüber entscheiden. Momentan sieht es so aus, dass am 25. Juli darüber abgestimmt wird. Wahrscheinlich wird die Abstimmung als reine Briefwahl durchgeführt.
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Da passt einiges nicht zusammen
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10.5.21: Wir haben noch in der Nacht der Gemeinderatssitzung am 4. Mai über die Entscheidung des Gemeinderats hinsichtlich der Zulassung des Bürgerbegehrens informiert: Bürgerbegehren zugelassen . Da die Vorgeschichte recht verwirrend ist, wollen wir hier noch einmal auf die wichtigsten Punkte eingehen:
1.) Als es im Gemeinderat vor etwa eineinhalb Jahren konkret um die Bebauung des Gebiets an der Einfahrt zum Zeilweggebiet ging, fiel es Herrn Horn, dem Geschäftsleiter der Verwaltung, auf, dass im fraglichen Gebiet nach der Wasserschutzgebietsverordnung die Ausweisung neuer Baugebiete im Rahmen der Bauleitplanung verboten ist. 2.) Auf Drängen der Gemeinde signalisierten die Behörden, dass dort über eine Ausnahmeregelung der Errichtung von zwei Gebäuden zugestimmt werden könnte. 3.) Später hieß es dann, dass es sich bei der geplanten Bebauung nur um eine Änderung der Bebaubarkeit handele, da das Gebiet im Flächennutzungsplan bereits als allgemeines Wohngebiet vorgesehen sei und nun in ein Mischgebiet umgewandelt werden müsse. Dem steht allerdings entgegen, dass die Wasserschutzgebietsverordnung von 1995 vorsieht, dass dort die Ausweisung neuer Baugebiete im Rahmen der Bauleitplanung verboten ist. 4.) Als das Bürgerbegehren bei der Gemeinde eingereicht wurde, stellte man sich dort auf den Standpunkt, dass das Gebiet nach Ansicht der Gemeindeverwaltung ohne Probleme bebaut werden könne, weil der rechtsgültige Flächennutzungsplan dieses Gebiet schon seit über 40 Jahren als Wohnbaufläche ausgewiesen habe. Wenn dort allerdings seit über 40 Jahren tatsächlich gebaut werden dürfte, würde der Passus in der Schutzgebietsverordnung gar keinen Sinn machen, da der Bereich an der Zeilwegeinfahrt die einzige noch nicht bebaute Fläche ist. Beim Erlass der Verordnung 1995 ging wohl auch die Gemeinde davon aus, dass dort nicht gebaut werden darf. Sie hat nämlich damals vergeblich diese Bestimmung verhindern wollen. 5.) Dass nun angeblich bereits seit 40 Jahren dort Baurecht bestehen soll, sollte nun allerdings der Grund sein, warum das Bürgerbegehren nicht zulässig sein sollte. Begründet wurde dies damit, dass dort nach dem Text des Bürgerbegehrens keine Bebauung möglich sein und der bisherige naturnahe Zustand erhalten bleiben soll. Dadurch würde der einzige private Grundstückseigentümer in diesem Gebiet in seinem Eigentumsrecht beschnitten. Somit sei das Bürgerbegehren nicht zulässig. Interessanterweise hat der dortige Eigentümer gar nicht die Absicht, dort zu bauen und wünscht ebenfalls, dass der naturnahe Zustand am Ortseingang erhalten bleibt. Den Namen des Grundbesitzers haben wir mit seiner Zustimmung in unserer Berichterstattung genannt: Bürgerbegehren zugelassen 6.) Die meisten Grundstücke in dem fraglichen Gebiet hat die Gemeinde erst in den letzten Jahren erworben. Wir sind uns sicher, dass die früheren Eigentümer der Flächen hinter der Spargelhütte nicht davon ausgingen, dass dort eine Wohnbebauung möglich ist, sonst hätten sie ihre Grundstücke bestimmt nicht für einen Apfel und ein Ei hergegeben, als die Gemeinde auf sie zuging. Nach unseren Informationen dürfte die Gemeinde wohl 20 € angeboten haben. Die derzeitigen Grundstückspreise im Ort dürften bei 350 € oder höher liegen. 7.) Das Bürgerbegehren wurde auf Grund der Stellungnahme des Landratsamts trotzdem zugelassen. Die rechtliche Einschätzung der Gemeinde und wohl auch des Landratsamts bedeutet aber, dass der o.g. Eigentümer auf seiner Fläche möglicherweise trotzdem bauen könnte. Das bedeutet allerdings auch, dass das Ratsbegehren, das CSU und SPD gegen das Bürgerbegehren auf den Weg gebracht haben, eigentlich nicht zulässig wäre, da dort nach dem Text des Ratsbegehrens wesentliche Teile, darunter auch die private Fläche, dauerhaft zu Grünland umgewandelt werden sollen. 8.) Wenn bei einem Bürgerentscheid der Vorschlag der Bürgerinitiative die Mehrheit erzielen sollte, ist der Gemeinderat lediglich ein Jahr daran gebunden. Es fragt sich, ob es sich beim Ratsbegehren anders verhält. Dann wäre nämlich der Gemeinderat nach einem Jahr auch nicht mehr an sein eigenes Ratsbegehren und die Zusicherung gebunden, dass 2/3 des Gebiets nicht bebaut werden. Somit wäre dann eine weitere Bebauung möglich.
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Stellungnahme der Bürgerbegehren-Antragsteller
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7.5.21: Als Ergänzung unserer Berichterstattung über die Gemeinderatssitzung am 4.5. finden Sie hier die begründenden Stellungnahmen der Bürgerinitiative und des Bund Naturschutz: gemeinderat20210504.pdf [145 KB]
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zum besseren Verständnis
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7.5.21: Im Margetshöchheim-Blog beschäftigt sich Frau Göpfert mit der Frage, ob die Glasfaserleitung von Erlabrunn nach Margetshöchheim, die derzeit unterhalb der Staatsstraße am Rand der Wasserschutzzone II verlegt wird, grundwasserschädlich sei. In diesem Beitrag wird auch der Trinkwasserbeauftragte Etthöfer zitiert. Der folgende Satz ist dort allerdings so formuliert, dass er zu Missverständnissen führen kann: "Allerdings sei es beim Grundwasser grundsätzlich nicht möglich, vorherzusagen wo, wie und wann sich welche Maßnahmen bemerkbar machen würden, weil das Wasser nach der Versickerung im zerklüfteten Muschelkalk unergründliche Wege nehme, die man nicht nachvollziehen könne. Auch unerwartete Aufwärts-Bewegungen seien möglich, so Etthöfer." Von unerwarteten Aufwärtsbewegungen war in dem Gespräch nicht die Rede. Falls jemand daraus schließen würde, dass das Wasser bei uns den Berg hinauf fließen würde, läge er natürlich falsch. Zum besseren Verständnis weisen wir darauf hin, dass nach den Gutachten für die Abgrenzung des Wassereinzugsgebiets etwa 90 % des durch unsere Brunnen erschlossenen Grundwassers von der Hochfläche und den Hangbereichen kommt. Dieses Wasser drückt von der Hochfläche her unterirdisch Richtung Main. Im sandig-lehmigen Mainvorland, wo die Brunnen liegen, vermischt sich das Hangwasser mit dem Grundwasser im Tal. Das erklärt auch, warum die Nitratwerte in den Messstellen im Tal teilweise relativ hohe Nitratwerte aufweisen, obwohl dort im Grünland praktisch keine landwirtschaftliche Nutzung stattfindet. Eine "Aufwärtsbewegung" gibt es allenfalls, wenn durch die Niederschläge auf der Höhe die Wassersäule im Tal darauf reagiert und ansteigt. Das bedeutet allerdings nicht, dass man durch die relativ zeitnahe Reaktion auf die Fließzeit des Grundwassers schließen kann.
Für die Frage der Problematik der Glasfaserleitung ist dies alles jedoch nicht von Belang. Die MM hat übrigens ursprünglich eine Verlegung im Uferstreifen zwischen Main und Flutgraben favorisiert. Das hätte allerdings einen gravierenden Eingriff in einen ökologisch sensiblen Bereich bedeutet. Auch technisch wäre es nicht unproblematisch gewesen, da dort das Grundwasser teilweise nur 50 cm unterhalb der Oberfläche ansteht. Die Diskussion ist übrigens erst in dem Moment aufgekommen, als die Gegner des Bürgerbegehrens dadurch indirekt den Eingriff durch die geplanten Bauten an der Zeilwegeinfahrt rechtfertigen wollten.
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Darum geht es
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6.5.21: Zum besseren Verständnis drucken wir hier die Texte des Bürgerbegehrens und des Ratsbegehrens ab, die vorgestern vom Gemeinderat auf den Weg gebracht wurden Bürgerbegehren zugelassen .
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Text des Bürgerbegehrens
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Sind Sie dafür, dass das Gebiet nördlich der Zeilwegeinfahrt (von den Flurnummern 2315/3 im Süden bis zu 2331/1 im Norden) von Bebauung freigehalten wird, im jetzigen naturnahen Zustand erhalten wird und die dortigen Gemeindeflächen nicht veräußert werden?
Begründung: Die Gemeinde plant, den Flächennutzungsplan zu ändern, Grundstücke zu verkaufen, dort Gewerbe anzusiedeln und Bebauung zu ermöglichen. Es ist zu befürchten, dass dies negative Einflüsse auf den Schutz des Grundwassers hätte und den naturnahen Ortseingang negativ verändern würde.
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Der Text des Ratsbegehrens
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6.5.21: Wie wir gestern berichtet haben, brachte der Gemeinderat in der Sitzung vom 4.5.21 gegen die Stimmen der Margetshöchheimer Mitte (MM) das folgende Ratsbegehren auf den Weg:
"Sind Sie dafür, dass das Gelände am Zeilweg mit den Flurnummern 2315/2 bis 2330/2 im Randbereich an der Heinrich-Böll Straße nur mit ca. 1/3 der Fläche mit einem Streuobstzentrum und einem Bürogebäude bebaut wird und ca. 2/3 der Fläche dauerhaft als Grünfläche mit hochwertigen Obstbäumen am nördlichen Ortseingang verbleiben?"
Begründung: Die Flächen an der Einfahrt ins Zeilweggebiet, mit dem Streuobstbestand als naturnahem Ortseingang, sind ideal für die Entstehung eines Streuobstinformationszentrums. Klares Ziel der Gemeinde ist es, Margetshöchheimer Traditionen zum Obstanbau zu pflegen, zu erhalten und weiter zu entwickeln, diese aber auch für zukünftige Generationen zu bewahren. Dazu gehört die Sensibilisierung durch Bildung in diesem Bereich, aber auch die Verarbeitung der Früchte und Pflege der Baumbestände vor Ort.
Nachdem nun alle zuständigen Fachbehörden, insbesondere unter Beachtung des Baurechts, des Naturschutzrechts und der Belange des Trinkwasserschutzes dem Streuobstzentrum und einem Bürogebäude an der Heinrich-Böll Straße ihre Zustimmung erteilt haben, können hier nun weitere Schritte zur Realisierung dieser beiden Vorhaben erfolgen.
Sehr deutlich auch vom Landratsamt klargestellt ist, dass ausschließlich diese beiden genannten Vorhaben verwirklicht werden könnten. Die restliche Fläche, über ca. 2/3 der benannten Fläche, bleibt unbebaut und wird durch Obstbäume und wertvolle Hecken ergänzt und aufgewertet.
Das Bürogebäude wird von einem ortsansässigen Bürger errichtet und betrieben. Es hat seinen Sitz bereits in Margetshöchheim, der Betreiber ist hier verwurzelt und möchte mit seinem Ingenieurbüro gerne in unserem Ort bleiben. Das Bürogebäude wird wohngebäudeähnlichen Charakter haben und selbstverständlich alle Auflagen, die sich aus wasser- und naturschutzrechtlicher Sicht ergeben können erfüllen. Es werden so ortsnahe Arbeitsplätze geschaffen.
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Bürgerbegehren zugelassen
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5.5.21: Der Gemeinderat machte einstimmig den Weg für ein Bürgerbegehren gegen die von der Gemeinderatsmehrheit aus CSU und SPD beabsichtigte Bebauung der Streuobstfläche an der Zeilwegeinfahrt frei. Für das Bürgerbegehren waren 604 Unterschriften für das Bürgerbegehren bei der Gemeindeverwaltung vorgelegt worden, was in Anbetracht der Coronasituation beachtlich war. Davon wurden 568 anerkannt. Einige wurden z.B. nicht anerkannt, weil die Unterzeichner noch keine 3 Monate in Margetshöchheim wohnten. Für das Gelingen des Bürgerbegehrens waren 257 Unterschriften erforderlich. Das Bürgerbegehren begründeten für die Bürgerinitiative Klaus Freitag und für den Bund Naturschutz Brigitte Muth von Hinten.
Anschließend stand der von SPD und CSU vorgelegte Antrag auf Durchführung eines Ratsbegehrens zur Abstimmung, der mit 11 gegen die 5 Stimmen der MM angenommen wurde. Die MM lehnt bekanntlich die vorgesehene Bebauung an der Zeilwegeinfahrt ab. Eigentlich macht das Ratsbegehren wenig Sinn, da die Abstimmung über das Bürgerbegehren bereits Klarheit schaffen würde. Wäre das Bürgerbegehren erfolgreich, dann würden die Pläne der Gemeinderatsmehrheit erst einmal für ein Jahr blockiert. Verfehlte das Bürgerbegehren die erforderliche Mehrheit, dann könnten CSU und SPD ihre Pläne uneingeschränkt weiter verfolgen.
Nun wird es innerhalb von 3 Monaten zu einem Bürgerentscheid kommen, bei dem die Bürgerinnen und Bürger über die beiden Vorschläge entscheiden können. Für den Fall, dass beide Vorschläge eine Mehrheit bekommen sollten, gibt es noch die weitere Entscheidungsmöglichkeit, welcher der beiden Vorschläge gelten soll. Das klingt erst einmal recht kompliziert. Diese Formalität wird jedoch mit Sicherheit in den nächsten Wochen noch ausführlich erläutert werden.
In den letzten Tagen sah es einige Zeit so aus, als ob das Bürgerbegehren aus rechtlichen Gründen nicht zugelassen werden könnte. In dem fraglichen Gebiet gibt es nämlich noch ein einziges Grundstück, das nicht in der Hand der Gemeinde, sondern in Privatbesitz ist. Und dort dürfte der Eigentümer nach der ursprünglichen Rechtsansicht nicht durch das im Begehren vorgesehene Bebauungsverbot in seinem Eigentumsrecht beschränkt werden. Interessanterweise gehört dieses Grundstück dem früheren 2. Bürgermeister und MM-Kommunalpolitiker Peter Etthöfer, der keine Absicht hat, das Grundstück für eine Bebauung zu veräußern, und es lieber als naturnahe Fläche erhalten wissen will. Mittlerweile hat das Landratsamt jedoch festgestellt, dass das Bürgerbegehren trotzdem zulässig ist.
Detaillierte Informationen und Texte finden Sie hier in Kürze. Da das Thema den Ort sicher in den nächsten Wochen intensiv beschäftigen wird, haben wir hierfür eine extra Sonderseite eingerichtet. Bürgerbegehren Zeilwegeinfahrt
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Wie geht es weiter mit dem Bürgerbegehren?
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3.5.21: Die Initiatoren des Bürgerbegehrens für die Erhaltung des Gebiets hinter der Spargelhütte konnten bekanntlich etwa 600 Unterschriften bei der Gemeinde einreichen, so dass es wohl innerhalb von 3 Monaten zu einem Bürgerentscheid kommen wird. Mittlerweile haben CSU und SPD angekündigt, dass sie ein Ratsbegehren für die Bebauung des fraglichen Gebiets auf den Weg bringen wollen, was angesichts der Mehrheit von CSU und SPD im Gemeinderat kein Problem sein wird. Die Bürgerinnen und Bürger werden somit wohl über zwei Fragestellungen abstimmen können. Mittlerweile wurden die Vertreter des Bürgerbegehrens zu einem Gespräch ins Rathaus eingeladen, an dem die 3 Ortsoberhäupter und die drei Fraktionsvorsitzenden teilnahmen. Wie man hört, soll das Gespräch von Seiten der Gemeinde recht frostig verlaufen sein. Das ist nicht weiter verwunderlich. Als im Spätsommer letzten Jahres ein Bürger schon einmal in einem Flugblatt zur Gründung einer Bürgerinitiative aufgerufen hatte, empörten sich vor allem Vertreter der SPD, aber auch der CSU in der Gemeinderatsitzung über falsche Behauptungen und Unwahrheiten. Dabei stellte sich hinterher heraus, dass davon weitestgehend keine Rede sein konnte. Auch jetzt werden den Bürgern, die es gewagt haben, von ihren in der Verfassung garantierten Rechten Gebrauch zu machen, wieder Unwahrheiten unterstellt, ohne dafür Beweise oder Argumente vorzulegen. (CSU: "Wir bedauern noch mehr, dass die Initiative leider z.T. mit falschen Informationen für ihre Sache wirbt.") Auch die folgende Behauptung der CSU "Am meisten bedauern wir aber nun den Versuch von anderer Stelle, eine gewisse persönliche und emotionale Schärfe in die Diskussion zu bringen." wird mit keinem Wort belegt. Das ist schlichtweg zumindest schlechter Stil.
Bei der Sondersitzung am 4.5. Sondersitzung des Gemeinderats am 4.5.21 sollen zwei Vertreter des Bürgerbegehrens zu Wort kommen. Besucher der Gemeinderatssitzung sollten etwas früher in die Margarethenhalle kommen, da dort vorher ein Schnelltest gemacht werden soll.
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CSU will Ratsbegehren
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22.4.21: Bei der Gemeinderatssitzung am 21.4. gab Bürgermeister Brohm bekannt, dass die CSU-Fraktion ein Ratsbegehren gegen das von einigen Bürgern initiierte Bürgerbegehren gegen die Bebauung an der Zeilwegeinfahrt wünscht. Um die Fristen für das Ratsbegehren einzuhalten, soll nun am 4. Mai eine Sondersitzung des Gemeinderats stattfinden, um ein Ratsbegehren für die Bebauung dieses Gebiets auf den Weg zu bringen. Momentan werden die von der Bürgerinitiative eingereichten Unterschriften vorn der Verwaltung geprüft. Derzeit sieht es so aus, dass ausreichend Unterschiften eingereicht wurden und das Begehren zulässig ist.
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zu den Hintergründen
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13.9.20: Vor einigen Tagen wurde im Ort ein Flugblatt „Für den Erhalt eines naturnahen Ortseingangs“ verteilt, das im Gemeinderat bei den Fraktionen von SPD und CSU für Verärgerung gesorgt hat. Da etlichen Bürgern der Vorgang und wegen des fehlenden Impressums der Verfasser nicht bekannt waren, offensichtlich erhebliche Unklarheit bestand und etliche Anfragen bei uns eingingen, wollen wir hier für einige Informationen sorgen. (Wir haben übrigens mehrfach über diesen Sachverhalt berichtet: Gemeinderatssitzung am 10.3.20 (TOP 5) Hintergründe doch etwas dürftig An der Einfahrt in das Zeilweggebiet befindet sich hinter der Spargelhütte eine etwa viertausend Quadratmeter große Fläche, die derzeit Grünland und mit einem alten Streuobstbestand bewachsen ist. Sie ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen und bis auf ein Grundstück mittlerweile in der Hand der Gemeinde. In der Vergangenheit gab es bereits Diskussionen über die Nutzung dieser Flächen. So brachte die MM den nördlichen Teil als Ersatz für den seit vielen Jahren nicht mehr existierenden Zeilwegspielplatz ins Gespräch, was bei CSU und SPD auf wenig Gegenliebe stieß. Angeblich war die Fläche u.a. wegen der nahen Staatsstraße ungeeignet. Gleichzeitig wurde dieses Gebiet aber von Teilen des Gemeinderats, vor allem aber aus der für den Kindergarten zuständigen Kirchenstiftung als Fläche für einen Kindergartenneubau favorisiert. Stattdessen wollte man den gar nicht so alten „neuen“ Kindergarten abreißen und die Fläche als Baugelände vermarkten. Diese Idee stammt übrigens nicht von der MM, wie es der Bürgermeister in der letzten Gemeinderatssitzung behauptet hat. Ein weiteres Projekt ist aus finanziellen Gründen gestorben, weil das von Bürgermeister Brohm in Zusammenarbeit mit der LWG in Veitshöchheim geplante Streuobstzentrum mit Gastronomie an den immensen Kosten von 10 Millionen Euro scheiterte. Seit einem knappen Jahr haben CSU und SPD die Katze aus dem Sack gelassen und vor allem die Ansiedlung eines Ingenieurbüros betrieben. Es war zwar auch von einem Gebäude für die Streuobstgenossenschaft die Rede, konkrete Pläne gibt es allerdings bis heute nicht. Mittlerweile ist bekannt geworden, dass zwischen dem bauwilligen Unternehmer und dem Bürgermeister bereits seit längerer Zeit Gespräche über eine gewerbliche Nutzung stattgefunden haben. Insgesamt sollten dort wohl vier Unternehmen angesiedelt werden. Das dürfte wohl auch der Grund gewesen sein, warum bei CSU und SPD dort ein Spielplatz wenig attraktiv erschien. Auch das Interesse der Feuerwehr an diesen Grundstücken sahen die beiden Fraktionen wohl eher als Störmanöver an. Die Bemühungen von CSU und SPD um die Gewerbeansiedlungen schienen allerdings abrupt zu scheitern, weil sie in der Wasserschutzzone IIIA liegen und dort die Ausweisung neuer Baugebiete untersagt ist. Das war vorher niemand im Gemeinderat aufgefallen, auch nicht dem Bürgermeister und auch nicht der MM. Lediglich Geschäftsleiter Roger Horn hatte sich die Mühe gemacht und die Schutzgebietsverordnung studiert und dies festgestellt. Normalerweise wären damit die Bauabsichten gestorben gewesen. Der Bürgermeister traf sich jedoch am 1. Juli 2020 mit diversen Behördenvertretern im Landratsamt, um die Kuh vom Eis und Gewerbe ins Schutzgebiet zu holen. Schließlich besann sich das Wasserwirtschaftsamt auf § 4 der Schutzgebietsverordnung, nach der Ausnahmen möglich sind, wenn das Wohl der Allgemeinheit die Ausnahmen erfordert. Deswegen soll nun als Einzelmaßnahme die Bebauung mit einem Firmengebäude und dem Streuobstzentrum möglich sein. Was das mit dem Wohl der Allgemeinheit zu tun hat, ist allerdings mehr als fraglich. Angeblich soll damit auch keiner Salamitaktik Tür und Tor geöffnet sein. Wenn man allerdings das halbe Gelände mit zwei Gebäuden samt Parkplätzen bebaut, ist gar keine Salamitaktik mehr erforderlich. Schließlich hat man damit bereits die halbe Wurst verspeist.
Es gibt sicher etliche Argumente gegen die Bebauung an dieser Stelle. Die MM hat sich vor allem wegen der Lage am Ortseingang gegen das Projekt gestellt. Schließlich hat Prof. Schirmer im für gut 60.000 € erstellten ISEK (Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept) vehement eine städtebaulich verträgliche Gestaltung des Entrees gefordert. Angesichts der hängigen Lage werden bei einem mehrstöckigen Gebäude zwangsläufig von der Staatsstraße her beträchtliche Höhen erreicht, die zu dem durch die Streuobstflächen geprägten Ortseingang wie die Faust aufs Auge passen. Da hilft es wenig, wenn der Bürgermeister ankündigt, dass für die mächtigen alten Obstbäume an anderer Stelle 100 neue gepflanzt werden. Wie wenig solche Ausgleichsmaßnahmen unter dem Strich bringen, dürfte mittlerweile bekannt sein.
Die Gemeinde will nun im Gemeindeblatt auf angebliche Fehler in dem oben angesprochenen Flugblatt mit einer Gegenerklärung reagieren. Am besten veröffentlicht sie dabei auch das Luftbild, das der Bauwerber seiner Bauvoranfrage beigefügt hat. Dort sieht man nämlich, welch landschaftlich wesentlicher Teil durch die Baumaßnahme betroffen sein wird. Wir würden das Foto gerne veröffentlichen, befürchten jedoch urheberrechtliche Probleme.
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Hintergründe
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14.9.19: Da uns einige Anfragen zu unserem Bericht am 11.9.19 endlich wieder ein Spielplatz am Zeilweg? erreichten, wollen wir hier, um Missverständnisse zu vermeiden, auf einige Hintergründe eingehen. Im Gelände nördlich der Spargelhütte an der Einfahrt von der Staatsstraße ins Zeilweggebiet hat die Gemeinde in den letzten Jahren nach und nach fast alle Grundstücke erworben. Für diese Flächen gab es bislang eine ganze Reihe von Nutzungsvarianten. Bürgermeister Brohm hatte sich dort zum Beispiel ein Streuobstzentrum gewünscht, für das die Landesanstalt für Wein- und Gartenbau ein umfangreiches Konzept sogar mit gastronomischer Nutzung erarbeitet hatte. Als allerdings die geschätzten Kosten von rund 10 Millionen Euro bekannt wurden, bekam Bürgermeister Brohm doch kalte Füße. Auch als Standort für einen Kindergartenneubau war das Gelände im Gespräch. Besonders aus Kreisen der katholischen Kirchenstiftung wurde das favorisiert, da am Kindergartengebäude immer mehr Baumängel auftraten. Bis heute ist noch nicht klar, wie es mit dem Kindergarten weitergeht, da er aus allen Nähten platzt. Die oben genannte Variante ist also immer noch eine Option. Realistischer ist allerdings eine Erweiterung am bestehenden Kindergarten auf dem Gelände des ehemaligen Zeilwegspielplatzes, wo seit vielen Jahren die Container für die Kinderkrippe stehen. Diskutiert wurde auch ein Neubau des Feuerwehrhauses auf der Fläche hinter der Spargelhütte, da das derzeitige Feuerwehrhaus nicht nur zu klein ist, sondern auch nicht mehr den gesetzlichen und rechtlichen Anforderungen entspricht. Für diesen Zweck hatte der 2. Bürgermeister Peter Etthöfer seine Bereitschaft signalisiert, sein Grundstück, das einzige, das der Gemeinde in diesem Gebiet noch nicht gehört, an die Gemeinde zu veräußern. Nachdem die MM beantragt hatte, in diesem Bereich einen Spielplatz anzulegen möglicher Spielplatz , da das Zeilweggebiet seit fast einem Jahrzehnt keinen Spielplatz mehr besitzt, wurde bekannt, dass die Gemeinde dort offensichtlich ganz andere Pläne hat. Es sollen wohl drei Firmen und ein kleineres Gebäude für die Streuobstgenossenschaft angesiedelt werden. Das erklärt nach Ansicht der MM möglicherweise wohl auch, warum sowohl CSU wie auch SPD erhebliche Vorbehalte gegen einen Spielplatz an dieser Stelle haben. Etthöfer hatte in der Gemeinderatssitzung erklärt, dass er sein Grundstück auch dann an die Gemeinde veräußern würde, wenn dort ein Spielplatz entsteht. Das würde bedeuten, dass dort der Spielplatz und zumindest drei der vier Ansiedlungen realisiert werden könnten. Die anderen Fraktionen wollen dagegen nach anderen Standorten für einen Zeilwegspielplatz suchen. Weil das in den letzten 10 Jahren nicht gelungen ist, sind wir da nicht gerade optimistisch. Es wäre den Familien mit Kindern im Zeilweggebiet wohl schwer zu vermitteln, wenn im nächsten Jahr am Mainufer zwischen dem alten Festplatz und dem Sportplatz für 1 Million ein Gelände mit Spielplatz entstünde, aber sich am Zeilweg, wo dringender Bedarf besteht, trotz der nun vorhandenen Gemeindeflächen nichts bewegen würde. Uns hat es übrigens auch verwundert, dass in der Gemeinderatssitzung am 24.7. der für das nächste Jahr geplante Spielbereich am Main südlich des alten Festplatzes als Ausweichmöglichkeit für den fehlenden Zeilwegspielplatz ins Gespräch gebracht wurde. Man sollte die Kirche im Dorf lassen und den Spielplatz ortsnah im Zeilweg, wo viele Familien mit Kindern wohnen. Und noch etwas: Wir wollen bei der Entscheidung über einen Spielplatz am Zeilweg keinen übertriebenen Zeitdruck aufbauen, falls es tatsächlich gute Gründe für eine anderweitige Standortsuche geben sollte, was wir derzeit aber beim besten Willen nicht erkennen können. Ein Trauerspiel wie bei der Sanierung des Nordstraßen-Spielplatzes sollte aber tunlichst vermieden werden, der seit März gesperrt ist. Und ein Ende ist in dieser Saison immer noch nicht in Sicht.
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Eilmeldung: Bürgerbegehren erfolgreich
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13.4.21: Vertreter des Bürgerbegehrens gegen die Bebauung an der Einfahrt zum Zeilweggebiet übergaben gestern am späten Nachmittag rund 600 Unterschriften für das Bürgerbegehren der Verwaltung im Rathaus. Eine Übergabe an den Bürgermeister war nicht möglich, da das Gesundheitsamt auch für ihn Quarantäne angeordnet hatte.
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Man sollte lieber den Ball flach halten
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7.4.21: In den letzten Tagen wird von den Gegnern des parteiunabhängigen Bürgerbegehrens durch pauschale Vorwürfe und Behauptungen über angebliche Unwahrheiten die Stimmung im Ort angeheizt. Wir haben bereits am 4.4. an einigen Punkten dargelegt, dass die Aussagen der Bürgerinitiative durchaus korrekt sind und die Gegendarstellung von CSU, SPD und Bürgermeister/in (milde ausgedrückt) nicht immer zutreffend ist. Das gilt auch für eine weitere Behauptung der Befürworter der Bebauung: "- in der Wasserschutzzone IIIA ist eine Bebauung unter Auflagen erlaubt und auch bereits seit Jahren realisiert (TeGut-Markt, Kindergarten und zahlreiche private Wohngebäude) " Richtig ist vielmehr, dass Tegut gar nicht in der Wasserschutzzone liegt, also auch nicht in der Zone IIIA. Der Kindergarten wurde bereits begonnen, als es in der Schutzgebietsverordnung noch gar keine Zone IIIA und somit noch keine speziellen Auflagen gab. Das gilt wohl auch für die Handvoll Häuser hinter dem Lärmschutzwall am Weg zum Kindergarten. Falls aber einzelne dieser Handvoll Häuser tatsächlich nach Inkrafttreten der neuen Schutzgebietsverordnung im Oktober 1995 genehmigt worden sein sollten, liegt das daran, dass sie in einem bestehenden Baugebiet geplant waren: § 3, 6.2 der Verordnung: https://www.margetshoechheim.de/images/stories/wasserschutzverordnung.pdf
Es ist schon auffallend, dass die Bebauungsbefürworter mit der Beißzange Begründungen nach dem Motto "Damals wurde es ja auch gemacht" suchen. Man sollte sich lieber auf die Frage konzentrieren, ob etwas sinnvoll und richtig ist. Darüber kann man vernünftig diskutieren, und letztendlich können die Bürger sich ein Urteil bilden und bei einem Bürgerentscheid abstimmen.
Vielleicht schafft die Grafik unten Wasserschutzzonen Teilansicht etwas mehr Klarheit. Die engere Wasserschutzzone II ist grün umrandet und reicht bis an die Staatsstraße. Dort beginnt (gelb) die relativ schmale Zone IIIA. Sie schließt an die Zone IIIB an, die rot umrandet ist.
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Initiative für einen Bürgerentscheid
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3.4.21: Heute finden Sie in Ihren Briefkästen ein Informationsblatt und eine Unterschriftenliste einer Bürgerinitiative, die mit einem Bürgerbegehren "Erhalt eines naturnahen Ortseingangs und keine Bebauung in der Wasserschutzzone" einen Bürgerentscheid erreichen will. Konkret geht es um das Gebiet an der Einfahrt in das Baugebiet Zeilweg (hinter der Spargelhütte), für das die Gemeinderatsmehrheit die Bebauung mit einem Bürogebäude und den Verkauf des gemeindlichen Grundstücks gebilligt hat. Geplant ist dort auch der Bau eines Streuobstzentrums. Die Initiative, zu der auch der örtliche Bund Naturschutz zählt, hat in dem Informationsblatt die wichtigsten Argumente zusammengefasst, die gegen die Bebauung sprechen und ruft die Bürgerinnen und Bürger zur Unterstützung des Bürgerbegehrens auf. Um einen Bürgerentscheid zu erreichen, sind die Unterschriften von 10 % der Wahlberechtigten erforderlich. (Bei der Kommunalwahl vor einem Jahr gab es 2599 Wahlberechtigte in Margetshöchheim.) Die BI hat ein Formblatt für die Unterschriften mitverteilt und hofft, dass möglichst viele Wahlberechtigte (am besten die ganze Familie, Nachbarn und Bekannte) den Antragstext unterschreiben. Eigentlich ist geplant, in den nächsten Tagen, von Haus zu Haus zu gehen und die Unterschriftenlisten wieder einzusammeln. Da die Zeit drängt und vor allem, weil wegen der Coronasituation möglichst auf Kontakte verzichtet werden soll, bitten die Initiatoren, die Unterschriftenlisten nach Möglichkeit bei einer der auf dem Formular aufgeführten Adressen in den Briefkasten zu werfen.
Die Margetshöchheimer Mitte hat übrigens in der Vergangenheit ausführlich über die Problematik bei einer Bebauung des betroffenen Geländes berichtet, zum Beispiel auf den Seiten 9 - 11 des MM-Blättles 131 Demnächst in Ihrem Briefkasten: MM-Blättle 131 . Die Initiative würde sich freuen, wenn sich noch kurzfristig Unterstützer finden würden, die zum Beispiel bei der Unterschriftensammlung mithelfen. Ansprechpartner sind u.a. Herr Freitag und Frau Muth - von Hinten. Sie stehen auch für Rückfragen zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie unten auf dem Infoblatt.
Hier finden Sie das Info-Blatt und das Formular für die Unterschriften: infoblattbbzw20210401final.pdf [347 KB]
unterschriftenlistebbzw20210401final.pdf [24 KB]
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Wasserschutzzonen Teilansicht
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Da ist manches klarzustellen
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4.4.21: Es ist kein Geheimnis, dass die MM der Bebauung des Streuobstareals neben der Einfahrt in das Zeilweggebiet sehr kritisch gegenübersteht. Das liegt vor allem an der Lage am Ortseingang und im Wasserschutzgebiet. Als sich jetzt kurzfristig abzeichnete, dass engagierte Bürger sich nicht mit der Entscheidung der Gemeinderatsmehrheit aus CSU und SPD für eine Bebauung des Areals abfinden wollen, hat sich die MM im Gegensatz zum Bund Naturschutz, der das Bürgerbegehren mitträgt, bewusst zurückgehalten. Wir wollten vermeiden, dass durch unsere Beteiligung der Eindruck entsteht, hier ginge es um parteipolitisches Gezänk. Wir begrüßen es allerdings ausdrücklich, dass Margetshöchheimer Bürgerinnen und Bürger von ihren Rechten Gebrauch machen und dafür sorgen wollen, dass die letztendliche Entscheidung in die Hände der Bürger gelegt wird, und zwar bei einem anschließenden Bürgerentscheid.
Eigentlich hat die MM über dieses Thema in der Vergangenheit umfassend informiert, so zum Beispiel im letzten MM-Blättle auf mehreren Seiten: Demnächst in Ihrem Briefkasten: MM-Blättle 13 Da haben wir auch erläutert, warum wir dort grundsätzlich gegen eine Bebauung sind, nachdem uns und allen anderen im Gemeinderat bewusst geworden ist, dass dies die Verordnung für das Wasserschutzgebiet eigentlich ausschließt.
Nachdem nun die Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden von CSU und SPD in einem Flugblatt mit einer Gegenerklärung den Eindruck erwecken, die Bürger könnten von Vertretern der Bürgerinitiative durch falsche Informationen an ihrer Haustüre zu einer Unterschrift gedrängt werden, wollen wir hier einiges richtigstellen und erläutern.
1.) Das Foto auf dem Flugblatt der Bebauungsbefürworter sagt viel über die Aussagekraft dieser Gegenerklärung aus. Unter dem Foto ist zu lesen: Blick auf den zu bebauenden Teilbereich. Sie sehen dort eine große grüne Wiese und weit hinten ein paar Bäume. Wenn Sie dann das Blatt umdrehen, erkennen Sie dort auf einem Plan, dass nicht die große, weitgehend freie Fläche, sondern der Bereich weiter hinten bebaut werden soll. Schauen Sie aber auf dem Flugblatt der Bürgerinitiative auf den Plan mit dem rot hinterlegten Bereich, fällt Ihnen sicher auf, dass gerade dort gebaut werden soll, wo die meisten Bäume stehen. Nur am Rande sei noch erwähnt, dass die Abgrenzung der für die Bebauung vorgesehenen Fläche offensichtlich den Fraktionen von CSU und SPD bekannt gemacht worden ist, nicht aber der MM-Fraktion.
2.) Bürgermeister Brohm und die ihn unterstützenden Fraktionen von CSU und SPD argumentieren wieder einmal vor allem mit dem Bau eines Streuobstzentrums und gehen nur am Rand auf den dort geplanten Gewerbebau ein. Hier ist festzustellen, dass für den Bau eines Streuobstzentrums im Gemeinderat weder konkrete Planungen vorgelegt, noch darüber in irgendeiner Form entschieden wurde. Dagegen wurden bereits konkrete Beschlüsse zum Bau eines Bürogebäudes getroffen. (Siehe letzte öffentliche Gemeinderatssitzung!) Die ökologisch sehr wertvollen Streuobstbestände sind ohne Zweifel ein Herzensanliegen des Bund Naturschutz und auch der MM und sicher auch von Bürgermeister Brohm. Es macht allerdings wenig Sinn, wenn man gerade bestehende Bestände für die Bebauung opfert und dann für den Rest des bereits vorhandenen Streuobstbereichs ankündigt: „ Mehr als die Hälfte der Fläche wird in naturbelassene Streuobstwiesen umgewandelt und mit seltenen Obstbäumen ökologisch ergänzt. Der Streuobstbestand wird an dieser Stelle grundsätzlich erhalten …“ . Dabei ist es nicht zuletzt aus finanziellen Gründen längst nicht sicher, ob jemals ein Streuobstzentrum gebaut wird. Eine frühere Planung für so ein Zentrum sogar mit Gastronomie scheiterte an den Kosten von etwa 10 Millionen. Es trifft auch nicht zu, dass der Gemeinderat bereits einvernehmlich über einen Standort abgestimmt hätte.
3.) Ein weiteres wichtiges Argument der Bürgerinitiative und des Bund Naturschutz für den Erhalt der Fläche ist der Grundwasserschutz, vor allem angesichts der gestiegenen Nitratwerte. Die Behauptung „die Aufwertung der Streuobstbestände auf diesem Areal ist letztlich sogar ein Beitrag für den Grundwasserschutz“ trifft definitiv nicht zu, zumal es vom Wasserwirtschaftsamt strenge Begrenzungen für solche Pflanzungen gibt (für die Pflanzanzahl pro Jahr und die Pflanzlöcher), da sie stets mit einer Nitratbelastung für das Wasser verbunden sind. Es trifft auch nicht zu, dass durch die Bäume der Nitratgehalt reduziert wird. Eher das Gegenteil ist der Fall, da wegen der Bäume immer weniger Grünlandflächen gemäht werden können. Das bedeutet, dass weniger Heu abgefahren werden kann und mehr Flächen gemulcht werden. Es bleiben also mehr Nährstoffe auf der Fläche zurück, was mehr Nitrat bedeutet. Und das Problem wird noch verschärft, da auch für andere Baumaßnahmen der Gemeinde wohl Ausgleichspflanzungen erfolgen sollen.
4.) Für die MM ist auch das Erscheinungsbild des Ortseingangs ein Argument gegen die Bebauung, worauf auch das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) großen Wert legt. Wenn letzteres von den Befürwortern der Bebauung bestritten wird, dann sollten sie doch in der ISEK-Abschlusspräsentation die Seite 82 aufschlagen, zu finden auf der Gemeinde-Website unter https://www.margetshoechheim.de/images/stories/aktuelles/2013-02-19_Abschlusspraesentation_im_Gemeinderat.pdf Dort steht unter der Rubrik „Innerörtliche Wohnbauflächen mobilisieren“: „Die Wohnbauflächenreserve aus dem FNP am Zeilweg stellt naturschutzmäßig eine delikate Fläche dar und sollte von einer Neubebauung freigehalten werden.“
Lassen Sie sich nicht von den Einwänden der Befürworter der Bebauung verunsichern! Die BI hat gute Argumente, die es verdienen, bei einem Bürgerentscheid den Bürgern zur Abstimmung vorgelegt zu werden. Mit Ihrer Unterschrift für das Bürgerbegehren ermöglichen Sie das. Dann muss innerhalb von 3 Monaten ein Bürgerentscheid durchgeführt werden, bei dem die Bürgerinnen und Bürger das letzte Wort haben. Vorher dürfen keine vollendete Tatsachen geschaffen werden.
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Stellungnahme der Vertreter des Bürgerbegehrens
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7.4.21: Die Initiatoren des parteiunabhängigen Bürgerbegehrens für die Erhaltung des Bereichs an der Zeilwegeinfahrt im derzeitigen Zustand haben die im Margetshöchheimer Gemeinderat vertretenen Gruppierungen und die Verantwortliche für den Margetshöchheim-Blog um die Veröffentlichung ihrer Erklärung gebeten, um die Diskussion zu versachlichen und "Hass und Anfeindungen" zu verhindern. Wir kommen dieser Bitte gerne nach:
Stellungnahme Bürgerbegehren 06. April 2021
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, wie Sie vermutlich bereits wissen, haben wir ein Bürgerbegehren mit dem Ziel gestartet, dass eine Bebauung im Bereich Ortseingang Zeilweg (hinter der Spargelhütte) verhindert wird. Zu diesem Zweck haben wir ein Info-Blatt und eine Unterschriftenliste an alle Margetshöchheimer Haushalte verteilt und möchten uns zunächst für das positive Feedback und die bereits erhaltene Unterstützung bedanken.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass nach Verteilung unseres Info-Blattes zusätzliche Informationen an die Öffentlichkeit gegeben wurden, wie z.B. eine von den BürgermeisterInnen und den FraktionssprecherInnen von CSU und SPD/UB unterschriebene Stellungnahme. Darüber hinaus wurden diverse Informationen auf den Internet-Seiten der politischen Parteien veröffentlicht. Wir bedauern allerdings sehr, dass uns hierbei Falschinformationen unterstellt werden.
Wir möchten, dass Sie sich als mündige Bürgerinnen und Bürger Ihre eigene Meinung bilden und würden uns freuen, wenn Sie durch Ihre Unterschrift unser Bürgerbegehren unterstützen. Somit können Sie später in dieser wichtigen Angelegenheit in einem Bürgerentscheid direkt entscheiden.
So ein Entscheidungsprozess ist für uns ein wichtiger demokratischer Vorgang und wir alle sind froh, dass wir diese demokratischen Rechte haben und davon Gebrauch machen können.
Wir werden versuchen, die ausgeteilten Unterschriftenlisten bei Ihnen persönlich abzuholen, was sich aber corona-bedingt schwierig gestalten kann. Deshalb möchten wir Sie bitten, die unterschriebenen Listen - falls möglich - bis 08. April bei uns in den Briefkasten zu werfen (siehe Adressen unten). Falls Ihnen das nicht möglich ist oder Sie sonstige Fragen haben, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.
Vielen Dank! Für das Bürgerbegehren Ulrike von Rhein, Schillerstr. 2, 97276 Margetshöchheim (Stellvertreter: Klaus Freitag, Heinrich-Böll-Str. 22a, 97276 Margetshöchheim) Brigitte Muth-von Hinten, Steinerner Weg 8, 97276 Margetshöchheim, 0931 / 463221 Gerhard Väth, Mainstr. 35, 97276 Margetshöchheim buergerbegehren-zeilweg@web.de Tel. 01573 676 1401
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die Realität sieht anders aus
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2.3.21: In ihrem aktuellen Ortsblatt befasst sich die CSU u.a. mit der geplanten Ansiedlung eines Gewerbebaus hinter der Spargelhütte an der Einfahrt ins Zeilweggebiet. Wir haben Sie bereits mehrmals auf unserer Internetseite und im MM-Blättle informiert. Unter der Überschrift "In ökologisch-ökonomischem Einklang" kann man bei der CSU einiges lesen, was dringend berichtigt werden sollte: - Richtig ist, dass die fragliche Fläche im Flächennutzungsplan als Mischgebiet vorgesehen ist. Deshalb gingen wohl alle davon aus, dass eine Bebauung rechtlich und faktisch nicht zu verhindern ist. Die MM hat nie Baugebiete in der freien Natur forciert oder unterstützt. Sie hat aber auch nie versucht, gegen Windmühlen anzurennen und gegen Baugebiete, die noch dazu vor der Entstehung der MM in den Flächennutzungsplan aufgenommen wurden, einen sinnlosen Kampf zu führen. - Es stimmt nicht, dass alle drei Fraktionen dort die Planungen für den Bau eines Feuerwehrhauses, eines Streuobstzentrums, die Ansiedlung eines Winzerbetriebs sowie die Neuanlage eines Spielplatzes unterstützt haben. Für all diese Planungen gab es im Gemeinderat keine Beschlüsse, sondern allenfalls Planungsvorstellungen des Bürgermeisters oder Angebote von Peter Etthöfer, der dort die einzige Fläche besitzt, die nicht in der Hand der Gemeinde ist. Als vor etlichen Jahren ein Weingut weit weg vom Ort an der Mehle ein großes Aussiedlungsprojekt betrieb, bot Etthöfer seine Fläche im Mischgebiet gegen Ackerland an, um eine Zersiedelung im Außenbereich zu verhindern, woran allerdings der aussiedlungswillige Betrieb kein Interesse zeigte. Das Streuobstzentrum mit Gastronomie war lediglich die Idee des Bürgermeisters, für das die Lehranstalt in Veitshöchheim einen Planungsentwurf fertigte, der an den horrenden Kosten von über 10 Mio. € scheiterte. Auch die Bereitstellung einer Fläche für den Neubau eines Feuerwehrhauses in weiter Zukunft war nicht die Idee der Gemeinderatsfraktionen. Es war lediglich Etthöfer, der der Feuerwehrführung die Bereitstellung seines Grundstücks zusicherte, falls die Fläche dafür benötigt würde. Den Spielplatz im fraglichen Bereich brachte allein die MM ins Gespräch, was allerdings von SPD und CSU mit fadenscheinigen Gründen abgelehnt wurde. Auch die Ansiedlung der Feuerwehr stieß bei CSU und SPD auf keine große Begeisterung. Jahre vorher gab es nämlich schon Pläne des Bürgermeisters, dort vor allem Gewerbe anzusiedeln. Geplant waren drei Gewerbeobjekte und ein Streuobstgebäude mit Dutzenden Parkplätzen. Im Gemeinderat hörte man davon allerdings kein Wort. - Erst als es Verwaltungsleiter Horn auffiel, dass im fraglichen Gebiet ein Bebauungsplan wegen der Lage in der Wasserschutzzone IIIA nicht zulässig ist, änderte sich die rechtliche und politische Sicht auf die dortigen Planungen grundsätzlich. Dieser Umstand war auch der MM vorher nicht aufgefallen. Jetzt betrieben CSU und SPD eine abgespeckte Variante mit einem mehrstöckigen Gewerbebau und einem Streuobstzentrum, für letzteres allerdings gibt es weder konkrete Pläne noch finanzielle Zusagen. Anzufügen ist noch, dass die Gemeinde sich bei den Fachbehörden offensichtlich stark dafür ins Zeug gelegt hat, dass der Gewerbebau als Einzelmaßnahme eine Ausnahmegenehmigung in der Wasserschutzzone erhält. - Nach Bekanntwerden, dass hinter der Spargelhütte eine Bebauung wegen der Lage im Wasserschutzgebiet nicht möglich ist, hat die MM keinem Bauprojekt zugestimmt. Sie hat sich dort lediglich für einen Spielplatz ausgesprochen, der dort in jeder Hinsicht grundwasserverträglich wäre. - Wenn die CSU nun schreibt, dass der Schutz unseres Trinkwassers zu keiner Zeit in Frage stand, dann fragt man sich schon, warum die Fachbehörden in der Verordnung für das Wasserschutzgebiet explizit einen Bebauungsplan ausgeschlossen haben. - Es sagt viel über das ökologische Bewusstsein der CSU aus, wenn sie in ihrem Blättchen angesichts dieser Tatsachen von "ökologisch-ökonomischem Einklang" schreibt. Das Streuobstzentrum, das noch in den Sternen steht, soll wohl der Lendenschurz für das Ignorieren der Schutzgebietsverordnung und den Eingriff in das Streuobstgebiet sein. Die Überschrift im CSU-Beitrag hätte besser "Ökonomie mit ökologischem Mäntelchen" gelautet. - Dass die CSU hier wenig auf die ganze Wahrheit Rücksicht nimmt, zeigt auch die Behauptung, dass der Gemeinderat sich einstimmig für die Richtigstellung des Flugblatts eines Bürgers entschieden habe, der zur Gründung einer BI gegen das Gewerbeprojekt aufgerufen hatte. Obwohl die MM nur unter der Bedingung zugestimmt hatte, dass eine Stellungnahme im Gemeindeblatt erst nach dem Vorliegen der Stellungnahmen aller Fraktionen erfolgen solle, veröffentlichte der Bürgermeister seine Position in einer einseitigen und auch inhaltlich einseitigen Stellungnahme, in der der Eindruck erweckt wurde, als ginge es vor allem nur um ein Streuobstzentrum. Bei einer inhaltlichen Prüfung des Bürger-Flugblatts stellte sich übrigens heraus, dass es inhaltlich durchaus korrekt war. Bürgermeister Brohm war immerhin so fair, dass er sich im Nachhinein für den Vorgang entschuldigt hat. Im CSU-Blatt findet man davon allerdings kein Wort.
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zur Veröffentlichung in der vorgestrigen Main-Post
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1.10.20: Am 29.9. brachte die Main-Post einen Bericht über die Auseinandersetzungen wegen der Veröffentlichung im Gemeindeblatt zu einem Flugblatt, in dem zu einer Bürgerinitiative gegen die Bebauung des Geländes hinter der Spargelhütte aufgerufen wurde: mainpost29092020.pdf [723 KB]
In diesem Zusammenhang erreichten die MM einige Anrufe von Bürgern, die offensichtlich den Hintergrund der Auseinandersetzung nicht kannten. Deshalb verweisen wir hier auf unseren Beitrag vom 15.9.: so wird kein Vertrauen aufgebaut! und hier besonders auf die Stellungnahme des MM-Fraktionsvorsitzenden: Gegendarstellung zur Gemeindeinformation.pdf [440 KB]
Da manchen auch nicht so recht klar ist, welche Fläche betroffen ist, finden Sie im Anschluss einige Fotos.
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Kann es nicht mit Vernunft und ohne Hass gehen?
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14.4.21: Nun ist also die erste Etappe auf dem Weg geschafft, den naturnahen Charakter an der Einfahrt ins Zeilweggebiet zu erhalten, mit 600 Unterschriften angesichts der Kürze der Zeit und der Coronaprobleme bei der Unterschriftensammlung beachtlich! Jetzt kann dann der weitere Weg zum Volksentscheid ablaufen, wie es die bayerische Verfassung vorsieht, bei dem die Bürger das letzte Wort haben. Das Ergebnis ist offen und es bleibt zu hoffen, dass der Austausch der Argumente zwischen den Befürwortern und den Gegnern des Bürgerbegehrens sachlich und ohne Diffamierungen abläuft. Leider gibt es einige Anzeichen, dass dies auch anders ablaufen kann. Dabei macht es eigentlich Hoffnung, dass eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern, die parteipolitisch völlig ungebunden sind, von ihren verfassungsmäßigen Rechten Gebrauch gemacht und die Initiative für den Bürgerentscheid ergriffen hat. Dass dies bei der Mehrheit des Gemeinderats auch zu Empörung und heftigen Gegenreaktionen führen kann, hat sich vor einem guten halben Jahr gezeigt, als ein Bürger in der selben Angelegenheit schon einmal den Anlauf zu einem Bürgerbegehren genommen hat und schließlich angesichts von Anfeindungen frustriert resignierte. Die MM hatte spätestens, seitdem klar war, dass die Wasserschutzgebietsverordnung die Ausweisung eines Baugebiets ausschließt, erhebliche Bedenken gegen die geplante Bebauung. Sie hielt sich jedoch beim Bürgerbegehren bewusst zurück, um den Eindruck zu vermeiden, dass es sich hier um parteipolitisches Gezänk handelt. Das hat jedoch nicht verhindert, dass die MM und einige ihrer Repräsentanten zur Zielscheibe der Gegner des Bürgerbegehrens wurden. Dass in den sozialen Medien schnell Stimmung gegen die Zeilweg-Initiative gemacht wurde, war zu erwarten. Eine andere Qualität hatten da anonyme Mails, die bei Peter Etthöfer landeten und deutlich mehr als aggressiv formuliert waren. Etthöfer ist in dieser Hinsicht nicht verwöhnt. Schließlich erhielt er vor vielen Jahre etliche solcher Schreiben mit Inhalten deutlich unter der Gürtellinie, als er mit einer Bürgerinitiative (BI) den Bau einer Großbäckerei im Landschaftsschutzgebiet kurz vor dem Naherholungsgebiet verhinderte. Heute sind viele Margetshöchheimer und auch der Inhaber der Großbäckerei froh, dass dieses Projekt verhindert wurde. Den Bürgern blieb das Naherholungsgebiet vor der Haustüre erhalten, und die Großbäckerei hat mittlerweile einen Standort, mit dem sie mehr als zufrieden ist.
Auch jetzt schießt man sich mit Vorliebe auf Etthöfer ein. Das gilt besonders für die SPD. In ihrem vorweihnachtlichen Blättchen machte sie Stimmung gegen Etthöfer und die MM mit dem folgenden Passus, um die Beseitigung von Streuobst hinter der Spargelhütte zu rechtfertigen: "Als jedoch vor kurzer Zeit ein stark verbuschtes Grundstück in der Friedenstraße, der Spielplatz der Naturfüchse, plattgewalzt wurde und Herr Etthöfer ein stattliches Haus errichten ließ, hörte man keine Kritik von der MM, ...
Normalerweise reagieren wir nicht auf jeden Unsinn. Nachdem aber sogar die Main-Post deswegen bei der BI Zeilweg nachfragte (welch ein Zufall!), müssen wir doch einiges zurechtrücken: Etthöfers Grundstück liegt seit Ende der 80er Jahre im rechtskräftigen Baugebiet Zeilweg (nahe der Schule), weit weg von der Zone IIIA, in der neue Baugebiete nicht ausgewiesen werden dürfen. Damit die Kindergruppe des Bund Naturschutz nicht mit ihrem "Domizil" in empfindliche Strukturen der freien Natur eingreift, hatte er seinen Bauplatz am Rand des Baugebiets und der freien Natur zur Verfügung gestellt. Im Laufe der Jahre ist die Fläche weitgehend verbuscht. Die Alternative wäre Jahr für Jahr der Einsatz eines Mulchers gewesen, was der Natur und dem Grundwasser nicht dienlich gewesen wäre. Als sich die Kindergruppe nach vielen Jahre zurückzog und immer häufiger Nachfragen von Bauinteressenten kamen (auch von der Gemeinde geschickt, die großen Wert auf die Bebauung von noch freien Bauplätzen legt), entschloss sich Etthöfer schließlich, den Bauplatz nach weit über 30 Jahren zu bebauen. Da man auf einem verbuschten Bauplatz vielleicht ein Baumhaus, aber kein Wohnahaus errichten kann, ließ Etthöfer vor Baubeginn das Baufeld räumen, was übrigens über den Geschäftsleiter im Rathaus und auch von Etthöfer direkt mit dem Landratsamt abgeklärt war. Da Gemeinderätin Kircher, die Vertreterin der SPD im Bauausschuss, ihres Zeichens Architektin und Mitarbeiterin in der Städtebauabteilung der Regierung von Unterfranken, an der Genehmigung von Etthöfers Bau mitgewirkt hat, ist es uns unverständlich, dass die SPD mit solch unsinnigen Behauptungen Stimmung machen und der MM offensichtlich Filz unterstellen will. Mit solchen "Argumenten" demonstriert man höchstens, wie dünn die Argumente der SPD für die Bebauung an der Zeilwegeinfahrt sind. Etthöfer ließ übrigens bei der Räumung des Baufelds sogar aus freien Stücken einen ökologisch interessanten Totholzbaum am Grundstücksrand stehen, der nun laut Baugenehmigung nur mit Erlaubnis der Regierung von Unterfranken und nach Erstellung eines Gutachtens entfernt werden darf.
Interessant ist auch, dass man in den Kommentaren auf der Online-Ausgabe der Main-Post ebenfalls mit den unsinnigen Unterstellungen der SPD hausieren geht: https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/margetshoechheimer-streiten-um-die-zukunft-der-streuobstwiese-art-10589641#commentsAreaAnchor (Main-Post vom 13.4.21) Aufgefallen ist uns dort auch, dass die E-Mail-Adresse eines anonymen Schreibers an die MM mit dem Pseudonym eines der "Kommentatoren" übereinstimmt.
Abschließend wollen wir noch einmal darauf hinweisen, dass die MM die Initiative der Bürgerinnen und Bürger der BI Zeilweg durchaus begrüßt, aber weder Mitglied noch Initiator des Bürgerbegehrens ist. SPD und CSU arbeiten sich also vergebens an der MM ab. Sie sollten lieber überlegen, ob es nicht doch besser wäre, den naturnahen Zustand dort zu erhalten, wie es im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept der Gemeinde Margetshöchheim beschlossen wurde.
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sehenswerter Ortseingang
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Bürgerbegehren hat gewonnen
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Ratsbegehren: 730 Ja, 772 Nein Stimmen Bürgerbegehren: 933 Ja, 466 Nein Stimmen Stichfrage: Ratsbegehren: 701, Bürgerbegehren 891 Stimmen
Damit hat das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative gegen die Bebauumg am Zeilweg eindeutig gewonnen.
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zu den Hintergründen (Teil 2)
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14.9.20: Es ist ein Fakt, dass bei den vorgesehenen Baumaßnahmen an der Zeilwegeinfahrt gerade an einer Stelle mit ökologisch besonders wertvollen Obstbäumen deutliche Eingriffe geplant sind, weswegen die untere Naturschutzbehörde auch nennenswerte Ausgleichsmaßnahmen fordert. Es ist auch ein Fakt, dass es bei baubedingten Eingriffen in den Boden zu einer verstärkten Nitratfreisetzung kommt. Das haben auch die Nitratwerte während der Hauptbauphase im Zeilweggebiet gezeigt. Der Bürgermeister widerspricht sich selbst, wenn er einerseits in den Streuobstbestand eingreifen will und andererseits sein Engagement für den Streuobstbau hervorhebt. Und wenn er Streuobst per se als angewandten Grundwasserschutz preist und andererseits durch den baubedingten Bodenaufschluss zur Mineralisierung und somit zur Nitratfreisetzung beiträgt, beißt sich auch etwas. Es ist unbestritten, dass Bürgermeister Brohm nicht nur vom ökologischen Wert der Streuobstbestände spricht, sondern sich auch beispielhaft dafür eingesetzt hat. Das muss man ihm hoch anrechnen. Streuobst als angewandten Grundwasserschutz zu bezeichnen ist allerdings zumindest fragwürdig. Faktisch ist es eigentlich genau umgekehrt. Ohne die Wasserschutzzone im Sandflurgebiet stünde dort wahrscheinlich kein einziger Baum mehr und stattdessen ein Haus am anderen. Beim Grundwasserschutz haben die Obstbäume aber auch eine Schattenseite, so sehr sie für die Landschaft und die Natur von Vorteil sind. In den Schutzzonen II und IIIA (zu letzteren zählt auch das strittige Gebiet) hat die Gemeinde aus Gründen des Wasserschutzes praktisch überall Grünland angelegt, das möglichst zweimal im Jahr gemäht und als Heu abgefahren werden muss. Dadurch wird dem Boden Stickstoff (Nitrat) entzogen und die Nitratbelastung verringert. Unter und zwischen den Bäumen kann jedoch nicht gemäht werden. Dort kann nur gemulcht werden, so dass dort keine Nitratverringerung stattfindet. Hinzu kommt: Je größer die Bäume und die Traktoren werden (beides trifft dort zu), umso weniger kann gemäht und Nitrat reduziert werden. Wenn man also wirklich Grundwasserschutz betreiben will, sollte man das Grünland und die Bäume belassen. Durch die Rodung von Bäumen wird nämlich auch Nitrat freigesetzt.
Wenn es an der Zeilwegeinfahrt tatsächlich vorrangig um ein Streuobstzentrum gehen sollte, dann wäre es sinnvoller und glaubwürdiger gewesen, dafür erst einmal ein Konzept auf den Tisch zu legen. Das existiert nämlich bis heute noch nicht. Dass jetzt möglichst schnell dort gebaut werden soll, rührt einzig und allein daher, dass der Bauinteressent für ein Bürogebäude Druck macht und ansonsten andernorts bauen will. Beides ist sein gutes Recht, sollte aber nicht der vorrangige Maßstab für den Gemeinderat sein.
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