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Sonderseite Mainsteg

Steginfo am 24.6. durch das WNA

Das Wasserstraßenneubauamt WNA (vertreten durch die Amtsleiterin Frau Bodsch und drei weitere Mitarbeiter) informierte die Bürgermeister von Margetshöchheim und Veitshöchheim und Vertreter der jeweiligen Fraktionen über die in etwa anfallenden Baukosten und die Kostenteilung zwischen dem WNA und der Gemeinde. Es kann sich dabei nur um eine ungefähre Baukostenschätzung handeln, da erst dann mit genaueren Schätzungen gerechnet werden kann, wenn sich die beiden Gemeinden auf einen gemeinsamen Standort geeinigt haben.
Momentan sind die Variante 2 am Standort 1 (bisheriger Stegstandort) und die Variante 3 am Standort 2 (Mainfrankensäle) im Gespräch.
Der Einfachheit halber veröffentlichen wir hier nur die Zahlen, die auf der Basis der ABBV-Verordnung berechnet wurden. Derzeit gelten noch die Ablösungsrichtlinien von 1980. Die ABBV liegt momentan dem Bundesrat zur Beschlussfassung vor, und es ist damit zu rechnen, dass sie in Kürze Gültigkeit besitzen wird. Anzumerken ist noch, dass die Berechnung nach der ABBV für die Gemeinde wesentlich günstiger als die nach der Richtlinie von 1980 ist.
In die Kostenteilung und den sog. Ablösebeitrag gingen z.B. die Anforderungen der Gemeinde und des WNA an den Steg und die zu erwartende Lebensdauer des derzeitigen Stegs ein. Da es sich hierbei um äußerst komplizierte Berechnungen handelt, wollen hier nicht weiter darauf eingehen.

Bei den errechneten Kosten handelt es sich um Nettobeträge, die genauen Bruttokosten werden derzeit vom WNA noch ermittelt und in Kürze nachgeliefert.
Die Tabelle zeigt, wie hoch der Kostenanteil für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) und die Gemeinde als Baulastträger ist. Zusätzlich kann man der Tabelle entnehmen, wie hoch der Anteil der Gemeinde bei einer Förderung nach dem Gemeinde-Verkehrs-Finnzierungsgesetz des Freistaats ist. Als Beispiele wurden hier Fördersätze von 50, 60 und 70 Prozent angenommen. Die tatsächliche Höhe der Förderung durch den Freistaat ist momentan allerdings noch nicht kalkulierbar. Dies wird erst dann möglich sein, wenn die endgültige Einigung mit Veitshöchheim auf einen Standort und eine Variante stattgefunden hat.

Momentan ist auch noch nicht kalkulierbar, in welcher Höhe sich die Gemeinde Veitshöchheim an den Baukosten beteiligt. Je nachdem würden sich die Kosten dann verringern.

Zwischenzeitlich wurden die beiden Entwürfe für die beiden Standorte vom WNA überarbeitet und hierzu auch je ein Modell angefertigt. Hierbei handelt es sich vor allem um die Rampengestaltung. Die genaue Ausführung der beiden Stegvarianten und die Kostenfrage sollen den Bürgern der beiden Gemeinden Mitte September in je einer Informationsveranstaltung vorgestellt werden. Anschließend müssen die beiden Gemeinderäte eine Einigung über den Standort herbeiführen.
Nähere Einzelheiten finden Sie in Kürze auf der Internetseite des WNA: http://www.wna-aschaffenburg.wsv.de/wir_ueber_uns/sachbereich_5/bruecken/aktuelle_projekte/ludwig-volk/index.html



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Wie teuer wird etwa der Steg?




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Neue Infos zum Steg

Am 24.6. findet im Rathaus ein Informationstermin mit Frau Bodsch, der Amtsleiterin des Wasserstraßenneubauamts, statt. Dabei geht es vor allem um die Kostenteilung und das weitere Vorgehen.



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Rudert Bürgermeister Kinzkofer wieder zurück?

Kurz nachdem sich die Gemeinderäte von Margetshöchheim und Veitshöchheim beim Neubau des Mainstegs weitgehend auf eine gemeinsame Vorgehensweise geeinigt hatten, stellten die Veitshöchheimer Bedingungen, die den Kompromiss wieder in weite Ferne rückten (siehe Veitshöchheim rudert zurück ).
Als das Wasserstraßenneubauamt deutlich verschnupft reagierte, ruderte Bürgermeister Kinzkofer in einem Schreiben an Frau Bodsch, die Chefin des Wasserstraßenneubauamts, wieder etwas zurück. Kinzkofer schrieb über den Beschluss seines Gemeinderates: "Ich persönlich fasse den Beschluss so auf, dass eine Planung am Standort Drechplatz nur Zustimmung finden wird, wenn möglichst wenig Landfläche beansprucht und weitestgehend ein freier Mainblick von den Mainfrankensälen aus gegeben ist."

Angesichts der wenig kooperativen Haltung der Veitshöchheimer Gemeinderäte mehren sich bei Margetshöchheimer Bürgern die Stimmen, die sich für einen ersatzlosen Abriss des Mainstegs aussprechen.

Unabhängig davon ist jetzt schon sicher, dass der ehrgeizige Zeitplan des Wasserstraßenneubauamts für den Stegbau wohl kaum einzuhalten ist. (Neuer Steg als Weihnachtsgeschenk? )
Nach einem Mitarbeiterwechsel im WNA ist mit einer zusätzlichen Verzögerung bei der detaillierten Ausarbeitung der von den beiden Maintalgemeinden ausgewählten Stegvarianten zu rechnen.



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Leicht daneben

Die Main-Post widmete am 12.3.10 der Entwicklung beim Mainsteg eine ganze Seite. Mancher mag sich gewundert haben, dass in der Main-Post-Grafik die sog. Variante 1 in Höhe der Mainfrankensäle nicht da eingezeichnet war, wo der Main am schmalsten ist, sondern genau da, wo früher die Fähre anlegte. Das ist natürlich nicht richtig. Der Steg ist genau auf Höhe der Mainfrankensäle geplant, wo er die geringste Spannweite hätte, was sich natürlich positiv auf die Kosten auswirken würde.
Daneben ist es es nur eine Marginalie, dass Oswald Bamberger, der 2. Bürgermeister Veitshöchheims, mit dem Ausspruch "Es war eine ruhige und harmonsiche Sitzung" über den Workshop in Margetshöchheim zitiert wurde. Da hat Herr Bamberger sicher recht. Uns ist allerdings nicht aufgefallen, dass Herr Bamberger überhaupt am Workshop teilgenommen hat.



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Steg darf 3 m breit werden

Nun besteht endgültig Sicherheit: Der Steg wird auch dann vom Freistaat bezuschusst, wenn er nur 3 Meter breit wird. Das hat das Staatliche Bauamt Würzburg der Gemeinde mitgeteilt. Derzeit ist der Steg 2,20 m breit. Da der Neubau nur dann gefördert wiird, wenn er zu einer Verbesserung führt, ist diese Auskunft des Bauamts wichtig für die Planungssicherheit. Bislang war man von einer erforderlichen Breite von 4 m ausgegangen, die auch in die bisherigen Kostenschätzungen eingegangen ist. Somit steht fest, dass das Bauwerk doch etwas günstiger werden kann (falls die vorliegenden Schätzungen realistisch sind).
Die BRD übernimmt 50 % der Kosten eines gleichwertigen Stegs mit einer Breite von 2,20 m (=100 %). Bei einer Breite von 4 m würden die Kosten auf 160 % steigen, und die Gemeinde müsste die 60 % die zusätzlich entstehen, voll selbst tragen. Bei einer Breite von 3 m lägen die Baukosten bei 120 %, so dass die Gemeinde außer der Hälfte aus den 100 % nur 20 % zusätzlich allein tragen muss.
Der Kostenanteil, den der Bund nicht übernimmt, wird vom Land Bayern bezuschusst. Die genaue Föderhöhe liegt allerdings noch nicht fest.



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Veitshöchheim rudert zurück

Beim Workshop am 20.2. in Margetshöchheim einigten sich die Margetshöchheimer und Veitshöchheimer Gemeinderäte zur Überraschung vieler Beobachter unabhängig voneinander auf je eine Variante am alten Standort und am Sportplatz, die nun noch genauer untersucht werden sollen. (Überraschende Gemeinsamkeiten mit Veitshöchheim )
Inzwischen beschloss jedoch der Veitshöchheimer Gemeinderat am 23.2. mit 23:1 Stimmen, dass die Variante am Sportplatz nur dann von Veitshöchheim akzeptiert werde, wenn die Rampen weder in die Uferpromenade noch in die Parkplätze eingreife und die Sicht von den Mainfrankensälen auf den Main nicht beeinträchtigt werde. Insbesondere wurde jeder Eingriff in "die vorhandene und nicht verschiebbare Infrastruktur (Slipebene, Parken, Freifläche, Ausstellungen, Spielflächen etc." abgelehnt. Damit dürfte eine Einigung über einen gemeinsamen Stegstandort in weite Ferne gerückt sein, da dieses Verlangen der Quadratur des Kreises gleichkommt. Die Margetshöchheimer Mitte hat kein Verständnis dafür, dass die Veitshöchheimer Seite nach dem Prinzip der Echternacher Springprozession einen Schritt vor und zwei Schritte zurück macht.
Im Übrigen hat der Veitshöchheimer Gemeinderat zum Ausdruck gebracht, dass er immer noch eine Lösung am alten Standort bzw. weiter flussabwärts (also in Richtung Seniorenanlage) mit Pfeilern und Rampen im Main durchsetzen will. Es müsste eigentlich jedem klar sein, dass ein Standort in der Nähe der Seniorenanlage für beide Gemeinden die schlechteste Lösung wäre.
Der Margetshöchheimer Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 2.3. einstimmig hinter die am 20.2. erzielte Übereinkunft gestellt, von der die Veitshöchheimer anscheinend mittlerweile wieder abrücken.
Es wird langsam Zeit, dass man in Veitshöchheim einsieht, dass ein ersatzloser Stegabriss die Veitshöchheimer wesentlich stärker als die Margetshöchheimer treffen würde.



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Behindertenbeauftragte akzeptiert kürzere Rampen

Bei einem Ortstermin stimmte die Behindertenbeauftragte des Landkreises, Frau Schäfer, einer Verkürzung der Steg-Rampen zu. Normalerweise dürften die Rampen nur eine Steigung von max. 6 % aufweisen. Frau Schäfer akzeptierte eine Steigung von 8 %, was eine Verkürzung der Rampen ermöglicht. Am alten Steg weisen die Rampen eine Steigung von 9 % auf. Man muss allerdings berücksichtigen, dass beim neuen Steg, der nicht im Bogen, sondern weitgehend waagrecht über den Main verläuft, die Rampen einen Höherunterschied von 7 m überwinden müssen, was grundsätzlich eine Verlängerung der Rampen bedeutet. Außerdem müssen alle 6 m ebene Zwischenpodeste für die Rollstuhlfahrer vorgesehen werden, damit diese ausruhen können. Auch das würde dazu führen, dass die Rampen länger werden.
Über die für eine Föderung erforderliche Breite des Stegs besteht momentan immer noch keine Klarheit. Deswegen hat Bürgermeister Brohm mit dem Staatlichen Bauamt Kontakt aufgenommen.



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Wie breit muss der Steg werden?

Derzeit ist der Steg 2,20 m breit. Damit er vom Freistaat gefördert werden kann, muss er so breit werden, dass Radfahrer- und Fußgängerbegegnungsverkehr möglich ist. Bei einem Steg mit überörtlicher Bedeutung wären dies 4 m. Bei einem Gespräch bei der Regierung von Unterfranken erfuhren die Vertreter Margetshöchheims und Veitshöchheims, dass man sich in dieser Frage am Wernfelder Steg orientieren könne. Dieser Steg ist nur 3 m breit, so dass Hoffnung besteht, dass auch der neue Mainsteg sich an diesen Abmessungen orientieren kann, was zu einer Kostenreduzierung führen würde. Andererseits muss mit ziemlicher Sicherheit mit Problemen gerechnet werden, wenn der neue Steg von Radfahrern befahren und gleichzeitig von Fußgängern genutzt werden soll.
Es deutet sich auch an, dass auch von der eigentlich für behindertengerechten Ausbau erforderlichen Steigung von 6 % abgewichen werden kann. Der Steg in Wernfeld hat auf einer Seite sogar 10,4 % Steigung. Nun liegt es am Urteil der Behindertenbeauftragten des Landkreises, ob beim neuen Mainsteg von der 6 %-Regelung abgewichen werden kann. Das würde nicht nur die Kosten reduzieren, es wäre auch wesentlich leichter, die dann kürzeren Rampen auf den Uferstreifen unterzubringen.



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Förderfähigkeit des Stegneubaus

Am 8.2. fand ein Gespräch bei der Regierung von Unterfranken statt, bei dem es um die Fördermöglichkeiten beim Stegneubau ging: besprregierung08022010.pdf [12 KB]



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Überraschende Gemeinsamkeiten mit Veitshöchheim

Am 20.2. trafen sich Margetshöchheimer und Veitshöchheimer Gemeinderäte im Rathaus, um über das weitere Vorgehen beim Stegneubau zu beraten. Am Vormittag sollten sie in getrennten Sitzungen für jeden der beiden Standorte eine Vorzugsvariante heraussuchen. Am Nachmittag sollte der Versuch unternommen werden, eine gemeinsame Lösung zu suchen.
Zur Überraschung aller Anwesenden einigten sich die beiden Gemeinderatsgremien unabhängig voneinander jeweils auf ein und dieselben Varianten, so dass die Nachmittagssitzung recht kurz ausfiel.

Am Standort 1 (alter Stegstandort) wurde die Variante 1.2 favorisiert. Siehe: Ganz aktuell: Erste Stegvarianten und variante1.2.pdf [79 KB]
Hierbei stützt sich der Steg auf einen Flusspfeiler. Die Rampe auf Margetshöchheimer Seite verläuft voll über dem Wasser. Da sie einen Schiffsanprall aushalten muss, fällt sie entsprechend massiv aus.
Projektkosten: 8,5 Mio € brutto

Am Standort 2 (Sportplatz/Mainfrankensäle) gab man der Variante 2.3 den Vorzug. Hier ist an der engsten Stelle des Mains eine Brücke ohne Pfeiler geplant, die in 2 Erdhügeln endet, über die sich der Weg nach unten schlängelt. Siehe: Ganz aktuell: Erste Stegvarianten und variante2.3.pdf [100 KB]
Projektkosten: 5,4 Mio € brutto

Allerdings war man auf beiden Seiten des Mains nicht mit den massiven Erdhügeln einverstanden. Der Vertreter des Planungsbüros gab sich in dieser Frage kompromissbereit und will für beide Seiten alternativ eine Rampenlösung ausarbeiten.
Unabhängig von den unterschiedlichen Bewertungen der beiden Standorte durch die beiden Gemeinden, hat die Variante 2.3 zwei wesentliche Vorteile: Da im Main keine Pfeiler oder Bauteile stehen, ist mit der hälftigen Übernahme durch das Wasserstraßenneubaumt in voller Höhe zu rechnen. Außerdem kann der alte Steg so lange stehenbleiben, bis der neue gebaut ist.

In den nächsten Tagen muss die Gemeinde Margetshöchheim noch einige Hausaufgaben erledigen und z. B. mit der Behindertenbeauftragten des Landkreises abklären, ob bei den Rampen statt der vorgeschriebenen 6 % auch 8 % Steigung ausreichen, was sowohl die Rampenlänge als auch die Kosten drücken würde. Außerdem muss abschließend bei der Regierung von Unterfranken eruiert werden, wie breit der Steg tatsächlich werden muss, damit er gefördert werden kann. Die bisherigen Planungen gehen von 4 m Breite aus, da der Steg laut Regierung von Unterfranken für Radfahrerbegegnungsverkehr und Fußgänger ausgelegt werden muss. Falls die Regierung auch einem schmaleren Steg zustimmen sollte, würde dies ebenfalls die Kosten senken.

Beide Varianten werden nun von den beauftragten Büros überarbeitet und den Gemeinderäten zugeleitet. Anschließend sollen sie den Bürgern vorgelegt und mit diesen diskutiert werden.

Abschließend lässt sich feststellen, dass der konstruktive Verlauf dieses Workshops Hoffnung macht, dass zwischen den beiden Maintalgemeinden zügig eine tragfähige Kompromisslösung gefunden werden kann. Das wäre ein echter Fortschritt, zumal ein Steg ja die ureigenste Funktion hat, zu verbinden.
Einschränkend muss man jedoch anmerken, dass die wichtigste Entscheidung noch aussteht. Schließlich will der Margetshöchheimer Gemeinderat den Steg keinesfalls am alten Standort haben, während die Veitshöchheimer ihn unbedingt dort haben wollen.

Zur Ergänzung verweisen wir auf den Bericht des WNA über den Workshop:
http://www.wna-aschaffenburg.wsv.de/wir_ueber_uns/sachbereich_5/bruecken/aktuelle_projekte/ludwig-volk/workshop.html



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Kriterien für den Variantenvergleich

Ein neuer Mainsteg wird zweifellos wesentlich massiver ausfallen und das Landschaftsbild bestimmt nicht bereichern, egal wo er gebaut werden sollte. Trotzdem ist es müßig, nutzlose Diskussionen darüber zu führen, ob und warum der alte Steg abgerissen werden muss. Damit haben wir uns in den letzten Jahren ausgiebig beschäftigt, ohne sichtbaren Erfolg. Wir wollen auch nicht weiter auf die häufig gehörte Behauptung eingehen, dass der Weg ins Veitshöchheimer Zentrum am Stegstandort Mainfrankensäle deutlich länger sei, da dies schlichtweg nicht stimmt.
Es mag durchaus sein, dass ein Steg am Standort "Steinerner Weg" die beiden Zentren noch günstiger verbinden würde. Wegen der grundsätzlichen Weigerung Veitshöchheims, diesen Standort untersuchen zu lassen, ist er nach der derzeitigen Sachlage nicht relevant.

Die MM hat als erste auf ihrer Internetseite sehr umfangreiche und immer aktuelle Informationen zur Mainstegproblematik veröffentlicht.
Ergebnisse der Vorstellung der Stegvarianten
Die Stegvarianten als Powerpoint-Version
Informationen aus erster Hand
Neue Informationen zum Steg
Vorläufiges Protokoll der Besprechung am 2.2.10

Da man bei der Fülle von Material und Informationen leicht den Überblick verliert, wollen wir hier noch einmal die wichtigsten Informationen und Kriterien in Kurzform zusammenfassen, damit Sie sich selbst ein Urteil über die verschiedenen Varianten bilden und evtl. eine Entscheidung treffen können.

Steglänge, Baukosten, Unterhalt
Die Spannweite am alten Standort (Standort 1) beträgt etwa 150 m, am Sportplatz (Standort 2) etwa 115 m. Am Standort 2 ist deshalb eine Lösung ohne Flusspfeiler machbar, am Standort 1 nicht, da sonst der Unterbau ca. 6 m stark werden müsste, wodurch sich die Stegoberkante deutlich erhöhen würde, was zu wesentlich längeren Rampen führen würde. Die Stegkonstruktion ist übrigens bei allen Varianten aus Stahl. Bei einer Abstützung des Stegs auf Pfeilern müssten diese allerdings so massiv gebaut werden, dass sie einen Schiffsstoß aushalten könnten. Das gilt übrigens auch für alle Bauteile wie Rampen, Überbau usw. über dem Wasser oder in Ufernähe an Land. Am Standort 1 könnte man somit nur dann auf Flusspfeiler verzichten, wenn der Steg an einem 40 m hohen Pylon aufgehängt wird, was etwa der Kirchturmhöhe entspricht.
Bei einer Abstützung des Stegs auf Pfeilern im Fluss verringert sich die Kostenbeteiligung durch das Wasserstraßenneubauamt (WNA) deutlich, da die Pfeiler als Schifffahrtshindernis angesehen werden. Andererseits liegen die Baukosten bei einer Abstützung durch Pfeiler niedriger, da der Überbau dann nicht so massiv gebaut werden muss. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass die Pfeiler bei Hochwasser zu einem Rückstau führen, was beim Standort 1 gravierender als am Standort 2 ist, weil sich der Rückstau am alten Standort auf das bebaute Ortsgebiet auswirken würde.
Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass Brückenkonstruktionen, die mit Seilen z. B. an Pylonen aufgehängt sind, deutlich kostenintensiver bei der Wartung sind.
Während die Baukosten bei breiteren Brücken linear wachsen, steigen sie bei längerer Spannweite (ohne Abstützung) im Quadrat an.

Die in der PDF-Datei kostenschaetzung100205shs.pdf [15 KB] aufgeführten jährlichen Unterhaltskosten sind ein auf die Lebenszeit des Bauwerks umgelegter Mittelwert. Während in den ersten 25 Jahren die Kosten recht niedrig sein werden, ist später z. B. durch die Erneuerung des Korrosionsschutzes mit einem deutlichen Ansteigen der Unterhaltskosten zu rechnen.
Bei den überschlägig ermittelten Baukosten ist der Stegabriss mit enthalten. Bei den sog. Projektkosten sind zusätzlich noch die Planungskosten, Bauüberwachung, Gutachten und die Mehrwertsteuer enthalten.

Wie nicht anders zu erwarten, lag die erste Kostenschätzung des WNA für den Stegneubau aus dem Jahre 2007 mit 3,2 Mio. € viel zu niedrig. Bei den jetzt vorgestellten Varanten bewegen sich die Kosten zwischen 5,4 und 8,6 Mio. €. Erfahrungsgemäß werden die Kosten bis zur Fertigstellung noch einmal deutlich höher liegen.

Förderung, Zuschüsse, Kostenbeteiligung Veitshöchheims
Bauherr des neuen Stegs wird Margetshöchheim sein, da so wegen der im Verhältnis zu Veitshöchheim deutlich schlechteren Finanzlage mit höheren Zuschüssen zu rechnen ist.
Grundsätzlich wird das WNA 50 % der reinen Baukosten übernehmen. Dieser Anteil verringert sich allerdings, wenn die Brücke im Fluss auf Pfeilern liegt. Man muss auch einkalkulieren, dass nicht in jedem Fall alle anfallenden Kosten in die Förderung einbezogen werden, sondern nur die sog. förderfähigen Kosten, die je nach Situation und Ausführung differieren können.
Die restlichen 50 % können nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz vom Land Bayern gefördert werden, wenn der Steg für Radfahrverkehr geeignet ist, was allerdings eine größere Stegbreite erfordert. Der Fördersatz liegt zwischen 40 und 80 %. Auch hier lässt sich vorab noch kein genauer Fördersatz nennen. Erst nach der Auswahl der Variante und der Vorlage der Antragsunterlagen wird man mehr erfahren können. Zusätzlich muss man bedenken, dass die Fördergelder immer erst mit Verzögerung ausgezahlt werden, so dass die Baukosten erst einmal von der Gemeinde vorfinanziert werden müssen.
Es muss auch berücksichtigt werden, dass diese Fördermethode 2013 ausläuft und dass es noch in den Sternen steht, wie und ob dann so ein Projekt weiter gefördert wird. Im Klartext bedeutet dies, dass jede unnötige Verzögerung für die Förderung problematisch sein kann. Nach dem vom WNA vorgelegten sehr optimistischen Zeitplan könnte der neue Steg wenige Tage vor Weihnachten 2013 seiner Bestimmung übergeben werden. Wir haben schon jetzt erhebliche Zweifel, ob dieser Zeitplan eingehalten werden kann.

Den Rest der Projektkosten müssen die Gemeinden Margetshöchheim und Veitshöchheim tragen, wobei der Umfang der Beteiligung Veitshöchheims momentan noch unklar ist. Bislang gibt es einen Beschluss des Veitshöchheimer Gemeinderats, sich zur Hälfte an den Unterhaltskosten zu beteiligen. Die dürften jedoch bei einem neuen Steg in den ersten Jahrzehnten nicht allzu hoch sein. In einem weiteren Beschluss hat Veitshöchheim eine 25 %ige Beteiligung an den Baukosten signalisiert, was aus Margetshöchheimer Sicht jedoch nicht zufriedenstellend sein kann. Es muss allen klar sein, dass Margetshöchheim allein nicht die Baulast schultern kann. Die Folge wäre, dass es auf unabsehbare Zeit keinen Stegneubau geben würde und dass der alte Steg zwangsweise abgerissen würde.

Städtebauliche Aspekte
Da der neue Steg deutlich massiver als der alte sein wird, wirkt sich dies zwangsläufig negativ auf die Landschaft und das jeweilige Ortsbild aus. Besonders problematisch ist der Umstand, dass der Steg über die ganze Länge weitgehend waagrecht auf gleicher Höhe verlaufen wird, was wiederum Ursache für die deutlich längeren Rampen ist.
Da sich beide Maintalgemeinden in der Lage ihres Zentrums und ihrer Schauseite deutlich unterscheiden, wäre das Margetshöchheimer Ortsbild durch einen Steg am alten Standort besonders hart getroffen. Margetshöchheim ist aus historischen Gründen zum Main hin ausgerichtet und hat dort auch heute noch seine Schokoladenseite, was sich in der Vielzahl von denkmalgeschützten Gebäuden in der Mainstraße widerspiegelt. Ein Stegneubau am alten Standort würde zweifelsohne die Schauseite Margetshöchheims unwiederbringlich ruinieren, der Blick auf den Main und von Veitshöchheim aus auf die Margetshöchheimer Mainpartie wäre durch die massiven Rampen massiv gestört.
Veitshöchheim dagegen hat sein historisches Zentrum an der Kirche und seinen touristischen Magneten im Hofgarten. Bei unvoreingenommener Betrachtung der Veitshöchheimer Mainuferbebauung muss wohl jeder eingestehen, dass diese nicht mit der Mainpartie im Zentrum der Margetshöchheimer Mainstraße vergleichbar ist, schon gar nicht im Bereich der Mainfrankensäle.

Rampen, Aufzug, Stegbreite
Nach derzeitigem Planungsstand muss man bei einer behindertengerechten Ausführung der Rampen mit einer Länge von etwa 140 m rechnen. Ein Gespräch bei der Regierung von Unteranken hat jedoch ergeben, dass bei Zustimmung der Behindertenbeauftragten des Landkreises evtl. auch eine Rampensteigung von 8 % (statt 6 %) ausreichen könnte, was nicht nur die Länge der Rampen, sondern auch die Kosten reduzieren würde.
Der besonders von Veitshöchheimer Seite eingebrachte Vorschlag, die Rampen zumindest teilweise durch Aufzüge zu ersetzen, fand bei den Planern wenig Zuspruch. Wegen des Radfahrerverkehrs müssten trotzdem zusätzliche Rampen gebaut werden, die kaum kürzer als die behindertengerechten Rampen wären. Dazu kommen hohe Wartungskosten, Störungsanfälligkeit und Probleme durch Vandalismus und bei Hochwasser. Außerdem würden die 10 m hohen Aufzugstürme das jeweilige Ortsbild massiv beeinträchtigen.
Da der Steg wegen der erhofften staatlichen Förderung für Radfahrerbegegnungsverkehr und Fußgänger ausgelegt sein muss, gehen die vorliegenden Planungsvarianten von einer Stegbreite von 4 m aus. Derzeit wird geprüft, ob eine Stegbreite von 3,50 m den Verlust der Förderung bedeuten würde. Momentan hat der Steg eine Breite von 2,20 m.

Vor- und Nachteile der Varianten
Die Diskussion über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten steht verständlicherweise erst am Anfang, da die Unterlagen erst seit wenigen Tagen bekannt sind. Im einzelnen muss auch geprüft werden, ob und mit welchen Konsequenzen Teilelemente wie die Rampen auch mit anderen Varianten kombiniert werden können.
Sicher ist allerdings, dass bei den Varianten am Standort 2 der alte Steg bis zur Fertigstellung des Neubaus erhalten bleiben kann.

Soll der alte Steg ersatzlos abgerissen werden?
Obwohl man in Margetshöchheim immer wieder Stimmen hört, man solle den Steg ersatzlos abreißen, wir bräuchten den Steg nicht, wäre dies die schlechteste vorstellbare Lösung. Es kann jedoch durchaus passieren, dass der Steg ersatzlos abgerissen wird, falls es beim Standort und bei der Finanzierung zu keiner Einigung mit Veitshöchheim kommen sollte.
Wir können uns nicht vorstellen, dass dies im Interesse der Gemeinde Veitshöchheim und ihrer Bürger sein könnte, da die Veitshöchheimer unbestritten durch den Steg den deutlich größeren Vorteil haben, angefangen vom Radtourismus bis hin zur Margetshöchheimer Kaufkraft, die sich z. B. für die Veitshöchheimer Gastronomie und die dortigen Fachärzte sicher rechnet.
Es ist jedoch eine Tatsache, dass das WNA von Amts wegen den Steg ersatzlos abreißen lassen wird, wenn es in absehbarer Zeit keinen Stegneubau geben sollte. Und wir dürfen uns nicht einbilden, dass es zu einem späteren Zeitpunkt Geld vom Bund geben wird, falls es uns etwa nach 10 Jahren einfallen sollte, dass wir doch wieder einen Steg brauchen.


Wir werden diesen Überblick ständig aktualisieren!


 


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Detaillierte Kostenschätzung des WNA

Mittlerweile liegt auch eine detaillierte Kostenschätzung für die enzelnen Stegvarianten (Bau- und Unterhaltskosten) vor: kostenschaetzung100205shs.pdf [15 KB]



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Vorläufiges Protokoll der Besprechung am 2.2.10

Hier finden Sie das vorläufige Protokoll der Besprechung am 2.2.2010 in Veitshöchheim, bei der die verschiedenen Stegvarianten vorgestellt wurden. Das Protokoll wurde vom Wasserstraßenneubauamt erstellt. besprvhh100202.pdf [366 KB]



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Neue Informationen zum Steg

Am 8.2.2010 erkundigten sich Vertreter der Gemeinden Margetshöchheim und Veitshöchheim bei der Regierung von Unterfranken über die Voraussetzungen für eine Förderung des neuen Mainstegs.
Bereits 2007 war den beiden Gemeinden mitgeteilt worden, dass eine Föderung des Neubaus nur dann erfolgen könne, wenn der neue Steg eine deutliche Verbesserung der Verkehrsverhältnisse mit sich bringe. So müsse er z.B. für Radfahrer befahrbar und somit breiter sein.

Der Gesprächstermin erbrachte einige neue Aspekte, die die Stegprobleme zumindest teilweise etwas entschärfen könnten.
So kann man sich in der Regierung von Ufr. bei der Rampensteigung durchaus statt der eigentlich erforderlichen 6 % auch 8 % Steigung vorstellen, falls die Behindertenbeauftragte zustimmt. Dadurch könnten die Rampen deutlich kürzer ausfallen.

Nach dem bisherigen Sachstand trägt das WNA 50 % der Baukosten. Der Rest kann vom Land Bayern gefördert werden. Der derzeitige Fördersatz liegt je nach Gegebenheiten bei 40 - 80 %. Der nicht geförderte Rest müsste dann von der Gemeinde Margetshöchheim getragen werden, bzw. teilweise von Veitshöchheim, falls sich die Nachbargemeinde an den Baukosten beteiligen sollte.

Statt der geplanten Stegbreite von 4 m könnte unter Umständen auch eine Breite von 3,50 m ausreichen. Sicher ist dies allerdings noch nicht, hier besteht noch erheblicher Klärungsbedarf. Das wäre deshalb von Bedeutung, weil das Wasserstraßenneubauamt lediglich die Hälfte der Baukosten bei einer Stegbreite im bisherigen Umgfang (2,20 m) tragen würde. Die Mehrkosten bei einem breiteren Ausbau müsste/n die Gemeinde/n tragen.
Bei 3,0 m Breite lägen die Baukosten bei etwa 140 %, bei einer Breite von 4 m bei etwa 160%.


 


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Informationen aus erster Hand

Das Wasserstraßenneubauamt hat nun die 8 Standortvarianten für den Mainsteg ins Internet gestellt:
http://www.wna-aschaffenburg.wsv.de/wir_ueber_uns/sachbereich_5/bruecken/aktuelle_projekte/ludwig-volk/planungsergebnisse.html
Diese Informationen finden Sie zwar auch weiter unten auf der MM-Website, die Auflösung der Grafiken ist allerdings beim WNA besser.
Trotzdem lohnt es sich, sich auf der MM-Sonderseite Mainsteg zu informieren, da Sie dort zusätzliche Informationen finden: Die Stegvarianten als Powerpoint-Version und Ganz aktuell: Erste Stegvarianten und Ergebnisse der Vorstellung der Stegvarianten



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Die Stegvarianten als Powerpoint-Version

Hier haben Sie die Möglichkeit, die neuen Stegvarianten in einer PowerPoint-Präsentation zu betrachten: mainstegvariantenka.ppt [4.338 KB]



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Ergebnisse der Vorstellung der Stegvarianten

Zu Ihrer Information veröffentlichen wir hier eine vorläufige (nicht autorisierte) Zusammenfassung der Gesprächsergebnisse bei der Präsentation der Vorplanungsergebnisse für die Stegvarianten am 2.2.2010.
Dies soll Ihnen das Verständnis der im nächsten Absatz vorgelegten Plandetails (Ganz aktuell: Erste Stegvarianten ) erleichtern.

zusammenfassung2210.pdf [27 KB]



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Ganz aktuell: Erste Stegvarianten

Am 2.2 stellte das Wasserstraßenneubauamt zusammen mit den beauftragten Frankfurter Ingenieur- und Architekturbüros im Veitshöchheimer Rathaus den beiden Bürgermeistern und den fast vollständig anwesenden Gemeinderäten aus Veitshöchheim und Margetshöchheim 8 Stegvarianten vor. Bürgermeister Kinzkofer verließ die Informationsveranstaltung aber bereits nach kurzer Zeit, da er wegen der bevorstehenden Veitshöchheimer BR-Faschingskultsendung einen Termin mit dem Bayerischen Rundfunk hatte.
Den Gemeinderäten lagen 3 Varianten für den bisherigen Stegstandort und 5 Varianten für den Standort Mainfrankensäle vor. Die beiden Gemeinderäte sollen sich nun in den nächsten Wochen auf einige wenige Varianten einigen, die dann näher untersucht und kostenmäßig überrechnet werden. Der Margetshöchheimer Gemeinderat wird sich am 20.2. in einem Workshop intensiv mit den Entwürfen befassen. Voraussichtlich am 2.3. will man sich mit dem Veitshöchheimer Gemeinderat abstimmen. Sobald die zur Endauswahl vorgesehenen Varianten feststehen, sollen die Bürger informiert und beteiligt werden.
Um Sie zeitnah zu informieren, stellen wir Ihnen kurz die 8 Varianten und einige Details als PDF-Dateien vor. Die jeweils angegebenen Kosten sind erst einmal grobe Schätzungen. In den Projektkosten sind praktisch alle anfallenden Kosten enthalten. Bei allen Stegvarianten handelt es sich um Stahlkonstruktionen. Teilweise sind wieder (anprallsichere) Pfeiler im Fluss vorgesehen, was das Wasserstraßenneubauamt (WNA) nicht gerne sieht. Deswegen ist in diesen Fällen mit einer geringeren Kostenbeteiligung des WNA zu rechnen.
Bei keiner der Varianten ist ein Aufzug vorgesehen, da er die Rampe nicht ersetzen kann und wegen der Massivität des Bauwerks nur schwer in die Landschaft eingebunden werden kann.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der Steg am alten Standort wesentlich länger als am Sportplatz werden würde.

Standort 1: Bisheriger Stegstandort (zum Vergleich mit altem Steg in den PDF-Dateien)
Variante 1,1
: Stahlüberbau als Hohlkasten mit 2 Stahlbetonflusspfeilern und 2 Widerlagern an den Ufern mit seitlichen Treppenabgängen sowie jeweils zweiläufigen Rampen an Land, Stützweite insgesamt 147 m
Baukosten: 4,2 Mio. € netto
Projektkosten: 5,7 Mio € brutto
varante1.1.pdf [73 KB]
variante1.1a.pdf [173 KB]

Variante 1.2: Stahlüberbau mit Trogquerschnitt und einem Flusspfeiler aus Stahlbeton, Endauflager als Treppentürme mit jeweils zweiläufigen Rampen, in Margetshöchheim in massiver Ausführung über dem Wasser mit einem massiven Flusspfeiler am Rampenwendepunkt, Stützweite insgesamt 144,5 m
Baukosten: 6,2 Mio € netto
Projektkosten: 8,5 Mio € brutto
variante1.2.pdf [79 KB]
variante1.2a.pdf [110 KB]

Variante 1.3: Schrägseilbrücke mit 30 m hohem Pylon auf Veitshöchheimer Seite, Stahlhohlkastenüberbau, Endauflager vor dem Margetshöchheimer Ufer als Treppenturm mit zweiläufigen Rampen; in Margetshöchheim obere Hälfte der Rampe über dem Wasser, untere Hälfte vor der Pappelreihe (westlich) mit massivem Flusspfeiler am Wendepunkt;
Stützweite der Brücke 125 m
Baukosten: 4,8 Mio € netto
Projektkosten: 6,6 Mio € brutto
varante1.3.pdf [77 KB]
variante1.3a.pdf [111 KB]

Standort 2: Am Sportplatz
Variante 2.1:
Bogenbrücke mit Hohlkasten-Querschnitt aus Stahl, im Fußbereich aufgespreizt; Treppe und Radweg innerhalb der Spreizung
Margetshöchheimer Rampe über die Slipanlage hinweg und einläufig Richtung Altort hinter den Uferbäumen; Veitshöchheimer Rampe entlang des Parkplatzrands
Stützweite 129 m, Bogenscheitel 19 m über Gelände
Baukosten: 6,3 Mio € netto
Projektkosten: 8,6 Mio € brutto
variante2.1.pdf [96 KB]
variante2.1a.pdf [75 KB]
variante2.1b.pdf [82 KB]

Variante 2.2: 3-Feld-Brücke, Stahlüberbau als Hohlkasten mit 2 Flusspfeilern und 2 Widerlagerwänden an den Ufern mit Treppenabgängen; 2 einläufige Rampen über Land
Stützweite: 188 m (längste Spannweite wegen der schrägen Führung)
Baukosten: 4,2 Mio € netto
Projektkosten: 5,8 Mio € brutto
variante2.2.pdf [95 KB]
variante2.2a.pdf [65 KB]
variante2.2b.pdf [92 KB]

Variante 2.3: 1-Feldbrücke zwischen Erdhügeln mit Hohlkasten-Trogquerschnitt aus Stahl
Rampen als Wegebau auf Erdhügeln auf Parkplatz und vor Sportplatz (Die Aufschüttung ist nach Berechnung des WNA bei Hochwasser nicht problematisch!)
Stützweite: 115 m
Baukosten: 3,9 Mio € netto
Projektkosten: 5,4 Mio € brutto
variante2.3.pdf [100 KB]
variante2.3a.pdf [74 KB]
variante2.3b.pdf [80 KB]

Variante 2.4: Portalhängebrücke zwischen Erdhügeln mit Unterspannung im Mittelbereich; Tragseile werden in den Portalen verankert
Geh- und Radweg als Hohlkasten; Rampen als Wege auf den Erdhügeln
Stützweite 120 m
Baukosten: 4,6 Mio € netto
Projektkosten: 6,3 Mio € brutto
variante2.4.pdf [102 KB]
variante2.4a.pdf [64 KB]
variante2.4b.pdf [65 KB]

Variante 2.5: 3-Feld-Brücke mit durchgehendem Trogquerschnitt, anschließende Rampen werden in das Brückentragwerk integriert; auslaufende Rampe in Veitshöchheim im Schutz des Uferrücksprungs, abgesichert durch Wasserbausteinschüttungen
Stützweite 177 m
Baukosten: 5,5 Mio € netto
Projektkosten: 7,6 Mio € netto
variante2.5.pdf [101 KB]
variante2.5a.pdf [63 KB]
variante2.5b.pdf [77 KB]

Anmerkung: Abschließend wurde den Gemeinderäten eine Animation einer Stegvariante am alten Standort gezeigt. Das Ergebnis war in seiner Wuchtigkeit niederschmetternd!

In Kürze wird das WNA auf seiner Internetseite eine ausführliche Fassung veröffentlichen. Zum Link kommen Sie hier:
aktuell & amtlich

Da wir die Unterlagen erst wenige Stunden in Händen haben, wollen wir uns mit Wertungen zurückhalten. Wir werden Sie aber in den nächsten Tagen noch häufiger mit Details beliefern.


 


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Vorstellung der Stegvarianten

Am 2.2. werden die Gemeinderäte von Veitshöchheim und Margetshöchheim in Veitshöchheim vom Wasserstraßenneubauamt über verschiedene Stegvarianten informiert. Die Gemeinderäte sollen dann darüber entscheiden, welche Varianten in die engere Auswahl kommen und der Öffentlichkeit zur Diskussion vorgestellt werden sollen.



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Neuer Steg als Weihnachtsgeschenk?

Das Wasserstraßenneubauamt hat eine Berechnung darüber erstellt, wann der neue Mainsteg fertiggestellt sein könnte. Falls sich die beiden Gemeinden zügig über einen Standort und die Gestaltung des Stegs einigen sollten, könnte der neue Steg Ende Dezember 2013 eingeweiht werden.
Die einzelnen Planungs- und Bauphasen finden Sie hier: projektablaufvpbauende03.pdf [18 KB]
Da die Abstimmung zwischen den beiden Maintalgemeinden bisher nicht allzu gut funktioniert hat, kann man realistischerweise wohl mit einem späteren Bauende rechnen.



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Wie breit wird der Steg?

Die Finanzierung des neuen Stegs sieht voraussichtlich so aus:
Das Wasserstraßenneubauamt (WNA) und die Gemeinde Margetshöchheim (als Bauträger) teilen sich die Baukosten hälftig. Mit welchem Prozentsatz sich die Gemeinde Veitshöchheim am Margetshöchheimer Anteil beteiligt, ist derzeit noch nicht klar.
Am Anteil der beiden Gemeinden wird sich voraussichtlich das Land Bayern beteiligen, wenn der Steg für Radfahrer "befahrbar" wird. Das bedeutet, dass das Geländer 1,30 m hoch und der Abstand zwischen den Geländern breiter sein muss. Derzeit geht man von einer Mindestbreite von 4 m aus. Die Rampen könnten "nur" 3,50 m breit werden, wenn an den Brückenköpfen Treppenanlagen angebracht werden. Da man dann davon ausgeht, dass die meisten Fußgänger die Treppen und nicht die Rampen nutzen.
Genauere Informationen über die Empfehlungen und Vorschriften bei der Stegbreite finden Sie hier: stegbreite100108shs.pdf [17 KB]
Wie hoch der Zuschuss des Freistaats sein wird, steht noch in den Sternen. Ursprünglich lag die Maximalförderung bei 80 % der Restkosten. Angesichts der Milliarden, die in der Bayern LB versenkt wurden, dürfte diese Zuschusshöhe jedoch Schnee von vorgestern sein.
Außerdem muss berücksichtigt werden, dass sich der 50 %-Anteil des WNA nur auf einen Steg im derzeitigen Umfang bezieht, also auf die Baukosten bei einer Stegbreite von 2,20 m. Bei einer Stegbreite von 4 m rechnet man mit Baukosten von 160 %. Das bedeutet, dass zusätzlich zu den 50 % aus 100 % die restlichen 60 % Mehrkosten von den beiden Maintalgemeinden getragen werden müssen. Und diese Gemeindeanteile werden dann vom Freistaat gefördert. Wird die neue Brücke nur so breit gebaut, wie sie derzeit ist, entfallen zwar die Mehrkosten in Höhe von 60 %, dann gibt es allerdings auch keine Zuschüsse vom Freistaat. Und Radfahrer dürfen den Steg dann auch nicht "befahren", sondern nur wie bisher ihr Rad schieben.



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Protokoll der Stegbesprechung am 7.12.

Zur Beachtung: Mittlerweile liegt das korrigierte autorisierte Protokoll der Stegbesprechung am 7.12.2009 vor:
besprmarg091207shsfreikorr.pdf [130 KB]



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Voruntersuchung der Stegvarianten

Am 7.12. fand im Margetshöchheimer Rathaus ein Informationstermin des Wasserstraßenneubaumts (WNA) zum Stegneubau statt. Anlass waren die Vorplanungen Vorplanungsauftrag für Steg vergeben für die 2 anvisierten Stegstandorte (alter Standort und Standort am Sportplatz). Frau Bodsch, die Chefin des Wasserstraßenneubaumts, und die Vertreter der Frankfurter Planungsgemeinschaft berichteten kurz über den bisherigen Sachstand und klärten einige Fragen mit den anwesenden Vertretern der Gemeinden Margetshöchheim und Veitshöchheim. Beide Gemeinden waren durch die Bürgermeister und Verwaltungsangehörige sowie Vertreter der Fraktionen am Termin beteiligt. Auf Veitshöchheimer Seite waren allerdings nicht alle Fraktionen beteiligt.
Ansatzweise flammte auch die alte Standortdiskussion wieder auf. So wurde von einigen Vertretern aus Margetshöchheim bedauert, dass die mittlere Variante am Steinernen Weg wegen des Veitshöchheimer Vetos nicht untersucht wird. CSU-Fraktionsvorsitzender Döbling brachte eine Variante nahe der Seniorenanlage ins Spiel, die offensichtlich auf ein Treffen der CSU-Gemeinderäte aus Veitshöchheim und Margetshöchheim zurückgeht. Frau Bodsch machte deutlich, dass es wenig Sinn mache, immer neue Standorte in die Diskussion zu bringen. Man solle jetzt erst einmal die laufenden Voruntersuchungen abschließen. Nach Ansicht des MM-Vertreters dürfte ein Standort nahe der Seniorenanlage weder für Margetshöchheim noch für Veitshöchheim Vorteile bringen.

Angeblich sollen die Vorplanungen bis Februar abgeschlossen sein.
Bis Ende Januar wollen die Planer den Gemeinderäten Margetshöchheims und Veitshöchheims verschiedene Varianten ohne Wertung vorlegen. Die beiden Gemeinderäte wollen dann die Vorschläge aussuchen, die näher untersucht werden sollen. Nach einer detaillierten Ausarbeitung werden sie dann der Öffentlichkeit in den beiden Gemeinden vorgestellt. Nach Abschluss der sich anschließenden Diskussion müssen sich dann die beiden Gemeinden auf einen gemeinsamen Standort und Entwurf einigen.
Das Protokoll des Informationsgesprächs und weitere Informationen finden Sie in Kürze auf der Internetseite des WNA. Den Link finden Sie hier: Links oder auf dieser Seite unter aktuell & amtlich .



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aktuell & amtlich

Das Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg bietet ab sofort auf der Internetseite
http://www.wna-aschaffenburg.wsv.de/wir_ueber_uns/sachbereich_5/bruecken/aktuelle_projekte/ludwig-volk/index.html aktuelle Informationen zur Planung des neuen Fussgängersteges zwischen Margetshöchheim und Veitshöchheim.
Zur Zeit sind dort Informationen zu Inhalt und Umfang der laufenden Vorplanung einzusehen. Es ist vorgesehen, zu gegebener Zeit dort auch Planungsergebnisse des beauftragten Ingenieurbüros bereitzustellen.
Es ist zu begrüßen, dass das WNA jetzt mit umfassenden Informationen an die Öffentlichkeit geht. Jedem, der sich selbst ein Urteil bilden will, ist diese Internetseite zu empfehlen.
Die Internetadresse finden Sie auch auf unserer Linkseite: Links



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Vorplanungsauftrag für Steg vergeben

Frau Bodsch, die Chefin des Wasserstraßenneubauamtes in Aschaffenburg hat Bürgermeister Brohm mitgeteilt, dass der Auftrag für die Vorplanung des neuen Mainstegs an eine Planungsgemeinschaft aus 2 Frankfurter Büros vergeben wurde. Wie es aussieht, werden nur 2 Standorte untersucht, der derzeitige Standort und der Standort Mainfrankensäle.
Ursprünglich sollte das Ergebnis der Vorplanung, die vom Bund bezahlt wird, bis zum Jahresende vorliegen. Es war aber schon lange klar, dass die Ergebnisse frühestens gegen Ende des ersten Vierteljahres 2010 vorliegen werden.



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Versprechungen werden von der Realität eingeholt

Am 25.7. weilte Staatssekretärin Roth vom Bundesverkehrsministerium kurz zu einem Ortstermin auf dem Mainsteg. Dabei versprach sie den Margetshöchheimern einen für die Gemeinde kostenlosen Architektenwettbewerb für die Gestaltung und Anbindung des Stegs.
Mit Schreiben vom 21.9. teilte nun das Bundesverkehrsministerium dem Bürgermeister mit, dass sich der Bund an der Finanzierung des Architektenwettbewerbs "selbstverständlich beteiligen" werde. Im Klartext bedeutet dies doch, dass sich die Gemeinde Margetshöchheim dafür mehr oder weniger an den Kosten beteiligen muss. Vor 2 Monaten klang dies beim Besuch der Staatssekretärin noch anders.
Außerdem teilte man dem Bürgermeister mit, das mittlerweile die Ausschreibung für die Vorplanungsleistungen zur Suche nach einem Stegstandort erfolgt ist, allerdings nur für zwei Standortvarianten, da Veitshöchheim sich gegen die Untersuchung eines Standortes am Steinernen Weg weiterhin wehrt.
Man muss damit rechnen, dass das Ergebnis der Untersuchungen kaum vor Frühjahr 2010 vorliegen wird.




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Veitshöchheimer Gemeinderatsbeschluss zum Steg

Der Ferienausschuss des Veitshöchheimer Gemeinderates fasste am 18.8.2009 folgenden Beschluss zum Stegstandort:

Sachstand zum Neubau des Mainsteges
Das Gremium nimmt das Ergebnisprotokoll der Besprechung zwischen Vertretern der Gemeinden Margetshöchheim und Veitshöchheim und dem Wasserstraßenneubauamt Aschaffenburg am 18.6.09 im Rathaus Margetshöchheim im Anschluss an eine Ortsbesichtigung zur Kenntnis.

Danach erteilt die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung zunächst den Auftrag für eine Vorplanung des Steges an zwei Standorten, nämlich am bisherigen Standort und der Lage auf Höhe der Oberen Maingasse. Die bei Zustimmung der Gemeinde in Aussicht gestellte dritte Standort-Untersuchung in Ortsmitte ist seitens der Gemeinde Veitshöchheim nicht erwünscht.

Bezüglich der Standortuntersuchung in Höhe der Oberen Maingasse wird auf den rechtskräftigen Bebauungsplan "Tiergärten" verwiesen, der eine Umgestaltung des Dreschplatzes festsetzt. Unbeschadet des bereits gefassten Beschlusses, nach dem die Gemeinde Veitshöchheim nach wie vor den Altstandort favorisiert, sollte bei der alternativen Untersuchung des Standortes in Höhe der Oberen Maingasse nach Möglichkeit der diesseitige Pfeiler unmittelbar nach dem Dreschplatz im Wasser gegründet werden.

Im Klartext bedeutet dies, dass die Gemeinde Veitshöchheim die Variante auf Höhes des Steinernen Weges nach wie vor ablehnt und dort auch einer Vorplanung ablehnend gegenübersteht.
Nachdem die Chefin des Wasserstraßenneubauamts die Varante am Steinernen Weg nur untersuchen lassen will, wenn Veitshöchheim zustimmt, wäre dieser Standort eigentlich gestorben. Andererseits soll das Wasserstraßenneubaumt Bürgermeister Brohm zugesagt haben, dass alle 3 Standorte untersucht würden. Man darf gespannt sein, welche Standorte nun tatsächlich untersucht werden.



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Klarheit sieht anders aus.

Anfang des Jahres hatten die Fraktionen einen Fragenkatalog an das Wasserstraßenneubauamt (WNA) gerichtet, um über technische, rechtliche und finanzielle Aspekte Klarheit zu bekommen. Bei einigen Fragen musste das WNA passen und verwies auf den "Zuschussgeber". (siehe Eckpunkte zum Stegneubau )
Deshalb führten Bürgermeister Brohm und Frau Scherbaum vom Bauamt am 7.7.09 ein Gespräch mit Vertretern der Regierung von Unterfranken. Hier die wichtigsten Auskünfte; die Bemerkungen in Klammern sind Kommentare der MM:

- Wird ein schräger Brückenverlauf gefördert?
Grundsätzlich ist der wirtschaftlichste Entwurf zu wählen. Wenn nach der Abstimmung mit den Städtebauern eine fachliche Notwendigkeit eines leicht schrägen Verlaufs besteht, ist dies nicht förderschädlich. (Das bedeutet aber wohl kaum, dass die Mehrkosten automatisch getragen werden. Außerdem bedeutet jeder Meter Spannweite mehr ein Mehr an Massivität.)

- Förderfähigkeit eines Aufzugs
Aufzüge werden normalerweise generell nicht gefördert. Nur wenn eine Rampe technisch nicht abwickelbar ist, wird evtl. ein Aufzug gefördert.

- Einbau von Toiletten in die Pfeiler
muss finanziell von der Gemeinde getragen werden.

- Welche Anforderungen bezüglich "Barrierefreiheit" werden an ein neues Brückenbauwerk gestellt, um die Förderung zu erhalten?
Die baurechtlichen Richtlinien müssen eingehalten werden. Planer und Behindertenbeauftragte sollten bereits bei der Planung zusammenarbeiten. Allerdings wird nicht alles, was die Behindertenbeauftragte wünscht, auch gefördert.

- Wie groß muss bei zweiläufiger Rampenführung das "Wendepodest" sein, damit die Rampe behindertengerecht ist?
Rast 06 muss beachtet werden, Planer soll seinen Vorentwurf mit der Behindertenbeauftragten abstimmen. (In der Mainstraße wäre die Rampe allenfalls zweiläufig unterzubringen. Dann bliebe von der Mainstraße aber nicht mehr viel übrig.)

- Ist zusätzlich zur Rampe ein Treppenaufgang förderfähig?
Normalerweise wird nur die Rampe, aber nicht noch zusätzlich ein Treppenaufgang gefördert. Nur wenn ein städtebauliches Verlangen besteht, könnte evtl. beides gefördert werden. (Anfangs galt es als selbstverständlich, dass zusätzlich zur Rampe eine Treppe gebaut wird.)

- Werden die im Zuge des Neubaus erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen (Radwege, Seglerhafen usw.) gefördert?
Folgekosten, die unmittelbar mit dem Steg zusammenhängen, werden gefördert. Hier gilt der Grundsatz "Ausführung im Standard wie vorhanden".

- Welche Mindestbreite muss der Steg haben, damit er für Fußgänger und Radfahrverkehr zugelassen und somit auch bezuschusst wird?
Die Breite muss größer sein als die bestehende Breite und dem Stand der Technik entsprechen. Es soll abgeklärt werden, ob auch Motorfahrzeuge zu Wartungszwecken die Brücke befahren sollen. (Dann wäre allerdings eine zweiläufige Rampe undenkbar, weil sonst ein überdimensional breites Wendepodest erforderlich wäre.)

- Welche Fördersätze sind zu erwarten?
Der Grundfördersatz liegt bei 45 %. Ein Zuschlag für die Finanzsituation und bei Staatsinteresse wäre möglich. D. h. ungefähr bis zu 70% Förderung sind möglich, aber derzeit nicht kalkulierbar.

- Welcher zeitliche Ablauf?
Mindestlaufzeit der Anhörungsverfahren 1/2 Jahr, bei einem wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren muss man mit 1 Jahr rechnen. Das Verfahren wird durch das Landratsamt durchgeführt. Man sollte mit 12 - 15 Monaten für das Genehmigungsverfahren nach der Standortfestlegung rechnen.
Falls es zu einem Gestaltungswettbewerb kommt, den Staatssekretärin Roth versprochen hat, zieht sich das Verfahren noch weiter in die Länge.

Bei vielen Fragen wurden die Fragesteller auf das Planungsstadium vertröstet. Im Klartext bedeuet dies, dass vielfach auch weiterhin viele Fragen der technischen Realisierung und der Förderung unklar bleiben werden.



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Keine Verpflichtung, nur eine Empfehlung

Wie uns Frau Bodsch, die Chefin des Wasserstraßenneubauamts, mitgeteilt hat, handelt es sich bei der in der ERA 95 getroffenen Regelung (siehe Berichtigung: Eckpunkte Stegneubau ), auf die sich die MM bezogen hatte, nur um eine Sollvorschrift.
Somit muss die Rampe für Radwege nicht zwingend maximal 4 % Steigung aufweisen, sondern kann, wie ursprünglich vom WNA mitgeteilt, auch durchaus 10 % Steigung haben. Man muss allerdings vorher abklären, ob der Steg dann durch den Freistaat gefördert wird, da die Befahrbarkeit für Radfahrer eine Voraussetzung für die Bezuschussung ist.



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Berichtigung: Eckpunkte Stegneubau

In die Informationen des Wasserstraßenneubauamts (WNA) für den Neubau eines Stegs hat sich offensichtlich ein Fehler eingeschlichen. Ursprünglich war vom WNA mitgeteilt worden, dass ein von Radfahrern befahrbarer Steg eine Steigung von max. 10 % haben darf. Nachdem uns nun auch die Anlagen des WNA-Schreibens vorliegen, mussten wir feststellen, dass die Steigung bei einer Steigungsstrecke zwischen 66 und 120 m max. 5 % und bei einer Länge bis 250 m sogar nur 4 % betragen soll. Damit steht fest, dass die Rampe für Radfahrverkehr unabhängig davon, ob sie behindertengerecht ausgebaut werden soll, sogar mehr als 150 m lang würde. Unter diesen Voraussetzungen machte also eine Aufzuglösung für Behinderte keinen Sinn.



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Staatssekretärin am Mainsteg

Am 25.7. fand um 13.00 Uhr auf Initiative von MdB Kolbow und Gemeinderätin Marion Reuther am Mainsteg ein Ortstermin mit Staatssekretärin Roth vom Bundesverkehrsministerium statt.
Teilnehmer waren Bürgermeister Brohm, SPD-Bundestagskandidatin Reuther, Herr Schneider, der persönliche Referent von Kolbow, die Fraktionsvorsitzenden im Gemeinderat Edwin Döbling (CSU), Werner Stadler (SPD), Peter Etthöfer (MM) und Herr Hillawoth von der Main-Post.
Frau Roth ließ sich noch einmal die Mainsteg-Problematik erklären und drängte auf eine baldige einvernehmliche Lösung mit Veitshöchheim.
Neu war, dass sie für den Stegneubau einen für die Gemeinde kostenlosen Architektenwettbewerb für die Gestaltung und Anbindung des Stegs in Aussicht stellte.
Beim anschließenden Gespräch im Rathaus wurde vom MM-Fraktionsvorsitzenden Etthöfer auch die Problematik der Würzburger Westumgehung angeschnitten, die für Margetshöchheim fatale Folgen hätte.



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Ortstermin auf dem Steg


Frau Roth (re.) auf dem Steg (Foto Etthöfer) 



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Stegtermin

Am 18.6. trafen sich der Margetshöchheimer Gemeinderat und Fraktionsvertreter aus Veitshöchheim zusammen mit den Bürgermeistern Brohm und Kinzkofer mit der Chefin des Wasserstraßenneubauamts (WNA), Frau Mareike Bodsch, am Mainsteg zu einer Ortsbegehung und anschließender Besprechung. Dabei sollten drei mögliche Stegstandorte festgelegt werden, die von einem Ingenieurbüro auf technische Machbarkeit, Kosten usw. untersucht werden sollten. Die Ergebnisse dieser Studie werden frühestens Anfang 2010 vorliegen.
Im Verlauf des Termins stellte sich heraus, dass eine Einigung mit Veitshöchheim auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen wird. Eigentlich sollten beide Seiten ohne Vorbedingungen einer Voruntersuchung zustimmen, um sich nach dem Vorliegen der Ergebnisse gemeinsam auf einen Standort zu einigen.
Von Veitshöchheimer Seite, vor allem auch von Bürgermeister Kinzkofer, wurde deutlich gemacht, dass man nur einem Neubau am alten Standort zustimmen könne. Das würde allerdings bedeuten, dass es während der Bauzeit für etwa ein dreiviertel Jahr keine Verbindung nach Veitshöchheim geben wird.
Man monierte auch, dass man nur unzureichend informiert worden sei. Das Interesse zumindest bei der Veitshöchheimer CSU war allerdings nicht allzu groß, sie war mit keinem einzigen Vertreter anwesend.
Im Anschluss an die Begehung fand ein Gespräch im Margetshöchheimer Rathaus statt, an dem auch Veitshöchheimer Gemeinderäte teilnahmen, mit Ausnahme von Bürgermeister Kinzkofer.
Nach langen, teils kontroversen Diskussionen wurde festgelegt, dass folgende Standortvarianten untersucht werden sollen:
- derzeitiger Standort im Zentrum der Mainstraße (dafür sprachen sich eigentlich nur die Veitshöchheimer aus)
- am Steinernen Weg (Vorschlag von SPD und CSU, der von den Veitshöchheimern vehement abgelehnt wurde)
- am Sportplatz, was vor allem von der MM favorisiert wird, aber bei den Veitshöchheimern auf Ablehnung stößt, obwohl Bürgermeister Kinzkofer diese Variante schon vor Jahren ins Gespräch gebracht und jahrelang vertreten hat.

Frau Bodsch vom WNA machte deutlich, dass die Variante am Sportplatz wohl die kostengünstigste ist, da dort der Main am schmalsten ist. Dies würde sich auch auf die Massivität des Bauwerks positiv auswirken.
Neu war die Information von Frau Bodsch, dass auch das derzeitige Stegmittelteil, das die erforderliche Höhe von 6,40 m einhält, nicht den Anforderungen entspricht, weil der Steg bis zum eineinhalbfachen von 6,40 m für eine Anpralllast von 1 MN ausgelegt sein muss, damit er nicht einstürzt, wenn ein Container- oder Fahrgastschiff seinen Führerstand nicht rechtzeitig einfährt. Dies ist ein weiteres Argument gegen den in der Main-Post vom 18.6. veröffentlichten Vorschlag. Gut gemeint, aber nicht realistisch

Im weiteren Verlauf wurden die Fragen diskutiert, die die Margetshöchheimer Fraktionen an das WNA gerichtet hatten. (siehe auch Eckpunkte zum Stegneubau )



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WNA-Chefin Mareike Bodsch


mit den Bgm. Brohm u. Kinzkofer 



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Gut gemeint, aber nicht realistisch

In der Main-Post vom 18.6.09 wird über den Vorschlag eines ehemaligen Mero-Oberingenieurs berichtet, den Mainsteg zu erhalten, indem man ihn an einem Dreigurtträger aufhängt:
http://www.mainpost.de/lokales/wuerzburg/Ei
n-bdquo-Dreigurttraeger-ldquo-soll-s-richten;a
rt736,5168777

Da so die Flusspfeiler wegfallen könnten, scheint dies auf den ersten Blick eine Lösung des Problems zu sein. Zwei Gründe sprechen allerdings gegen diese Lösung:
Eine derartige Sicherung des Stegs wird wohl kaum bezuschusst, so dass erhebliche Kosten auf Margetshöchheim zukommen würden.
Außerdem stimmt das Wasserstraßenneubauamt grundsätzlich keiner Lösung zu, bei der die Brücke weniger als 6,40 m über dem Main liegt. Wegen der bogenförmigen Konstruktion erreicht der Steg zwischen den beiden Flusspfeilern diese Höhe locker, nicht aber zwischen den Pfeilern und dem Ufer.

Über derartige Lösungen wurde in den letzten Jahren ausgiebig diskutiert. Dabei wurde deutlich, dass die Flusspfeiler notfalls entsprechend gesichert und erhalten werden könnten. Die Absicherung des Mains zwischen den Flusspfeilern und dem Ufer jedoch ist ohne einen Aufwand, der abgesehen vom finanziellen Aufwand das Ortsbild auf dauer verschandeln würde und außerdem bei Hochwasser zu Problemen führen könnte.



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Eckpunkte zum Stegneubau

Mittlerweile hat das Wasserstraßenneubauamt auf die von der MM angeregten Fragenkataloge der Fraktionen geantwortet. Hier die wichtigsten Ergebnisse:

1. Ein von CSU und SPD angedachter schräger Verlauf des Stegs würde nicht nur die Spannweite des Stegs um 22 % vergrößern, sondern die Kosten um etwa 35 % steigern. Grundsätzlich bedeutet jede Verlängerung der Spannweite Mehrkosten.

2. Die lichte Höhe zwischen Stegunterkante und Main muss beim HSW (höchster schiffbarer Wasserstand) innerhalb des Gefährdungsraumes der Schifffahrt 6,40 m betragen. Der Gefährdungsraum beträgt beim bestehenden Standort ca. 135 m und hat in etwa die Breite des Mains beim HSW zuzüglich rechts und links ca. 3 m.

3. Brückenpfeiler können auch im Gefahrenbereich liegen, wenn sie den verhältnismäßig großen horizontalen Stoßlasten standhalten, z. B. 13 Meganewton für Frontalstoß. Das erfordert entsprechend massive Pfeiler, was natürlich sehr kostenintensiv ist.

4. Die Mächtigkeit des Stegunterbaus und damit die Höhe der Stegoberkante hängt von der Brückenkonstruktion ab. Bei Bogen- und Seilbrücken ist die Unterkonstruktion geringer, bei anderen Konstruktionen massiver. Die Höhe des Unterbaus ist vor allem deswegen interessant, weil jede Erhöhung natürlich zu einer Verlängerung der Stegrampen führt. Im günstigsten Fall muss wohl mit einer Höhe von 7,50 m bis zur Stegoberkante gerechnet werden.

5. Ein barrierefreier (behindertengerechter) Zugang zum Steg erfordert eine maximale Rampenneigung von 5 %. Das bedeutet eine Rampenlänge von mindestens 150 Metern im günstigsten Fall (je nach Brückenkonstruktion). Bei zweiläufiger Ausführung sind immer noch gut 75 m Rampenlänge erforderlich. Damit wäre das gesamte historische Kernstück der Mainstraße von der Dorfstraße bis zum Fachwerkhaus der Familie Heymanns grundlegend entwertet und verschandelt. Außerdem bliebe dann nur noch eine schmale Fahrspur übrig. Falls die Rampe gewendelt werden sollte, wird die Rampenkonstruktion 20 m breit. Im Klartext bedeutet dies, dass der Steg am derzeitigen Standort bis zu den Hauswänden in der Mainstraße reichen würde. Dann gäbe es keine Mainstraße mehr.

6. Falls ein Aufzug eingebaut würde, könnte man auf die behindertengerechte Ausführung der Rampe verzichten. Die Rampe müsste dann "nur" noch etwa 75 m lang werden, da eine Befahrbarkeit durch Radfahrer eine Neigung von maximal 10 % voraussetzt.
Zur Förderung von Aufzügen wurden keine Angaben gemacht, da dies mit den Förderstellen des Freistaats abgeklärt werden muss. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass "abseits liegende Aufzüge unter Umständen als Toilettenanlagen missbraucht und von den Nutzern entsprechend unangenehm empfunden werden".

7. Rampen im Flachwasserbereich des Mains müssten im sog. Gefährdungsbereich für Schiffsstoß ausgelegt werden und würden entsprechend massiver und teurer.

8. Bei einem Bau am alten Standort ist die Verbindung nach Veitshöchheim für einen gewissen Zeitraum nicht möglich.

9. Einige Fragen wurden nicht beantwortet:
- Wie hoch würde die Aufzugskonstruktion, wenn die Technik wegen der Hochwassergefahr über dem Aufzug angebracht werden muss?
- Mit welchen laufenden Kosten muss bei einem Aufzug jährlich gerechnet werden?
- Wie breit muss der Steg mit separaten Radfahrerspuren werden, damit er bezuschusst wird?

Nachdem der größte Teil der Fakten nun vorliegt, können sich Gemeinderäte und Bürger eher ein Bild davon machen, mit welchen Folgen und Problemen man an den einzelnen Standorten rechnen muss. Die Initiative der MM hat also für mehr Klarheit und Sachlichkeit gesorgt. Es hat sich auch herausgestellt, dass die Aussagen der MM kein Horrorszenario waren. Im Gegenteil, die Befürchtungen der MM wurden durch die Aussagen des Wasserstraßenneubauamts sogar noch übertroffen.



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Spät, aber immerhin

Wenige Minuten, nachdem wir den folgenden Absatz ins Internet gestellt hatten, kam die Antwort des Wasserstraßenneubauamts. Reichlich spät, aber immerhin doch noch!
Über die wichtigsten Aussagen informieren wir Sie in Kürze!



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Sondersitzung zum Mainsteg

Am 18. Juni findet eine nichtöffentliche Sondersitzung des Gemeinderates zur Zukunft des Mainstegs statt, zu der neben der Chefin des Wasserstraßenneubauamts (WNA), Frau Bodsch, auch Bürgermeister Kinzkofer und die Fraktionsvorsitzenden des Veitshöchheimer Gemeinderats eingeladen sind. Zuvor findet eine Begehung der 3 Standortkorridore statt, die demnächst von einem Ingenieurbüro auf ihre Tauglichkeit untersucht werden sollen.

Bereits Anfang des Jahres hatte die MM im Gemeinderat vorgeschlagen, dass die 3 Fraktionen ihre Detailfragen zum Stegstandort auflisten, damit vor der Festlegung des Stegstandortes alle technischen, rechtlichen und finanziellen Fakten auf dem Tisch liegen. Erst nach der Beantwortung durch das Wasserstraßenneubauamt ist es nach Ansicht der MM möglich, sich ernsthaft mit der Standortfrage auseinanderzusetzen. Leider hat das WNA bis heute noch keine einzige Frage beantwortet, so dass der Termin am Donnerstag mehr oder weniger für die Katz sein dürfte.
Nur wenn die Fakten vorab bekannt sind und für die Fraktionen die Möglichkeit bestand, sich damit gründlich auseinanderzusetzen, macht ein derartiges Gespräch Sinn. Es ist schlichtweg ärgerlich, wenn bis heute noch keine Auskunft des WNA vorliegt. Das lässt eigentlich nur zwei Schlüsse zu: Entweder hat es das WNA mit dem Stegneubau nicht eilig, oder man will die zwangsläufig nicht informierten Gemeinderäte überrumpeln.

Damit Sie abschätzen können, welchen Klärungsbedarf die MM sieht, haben wir hier unser Schreiben vom 19.2.09 an Bürgermeister Brohm veröffentlicht, der die Fragen an das WNA weitergeleitet hat: stegfragen.pdf [96 KB]



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So ist es richtig!

Bürgermeister Brohm hat im neuesten CSU-Ortsblatt über die Entwicklung am Mainsteg berichtet. Dabei sind ihm allerdings zwei Fehler unterlaufen, die wir hier richtigstellen wollen:
Die Begehung der Bürgermeister und Fraktionsvorsitzenden von Margetshöchheim und Veitshöchheim zur Findung von geeigneten Stegstandorten fand nicht im November, sondern bereits am 25. September 2008 statt. Laut Gemeinderatsprotokoll wurden 2 Standorte favorisiert:
Der Standort am Steinernen Weg stieß bei den Veitshöchheimer Vertretern allerdings auf Ablehnung. Der Standort am Sportplatz wurde von beiden Gemeinden favorisiert.

Am im CSU-Blättchen von Bürgermeister Brohm erwähnten Termin im November nahmen lediglich die Bürgermeister der beiden Gemeinden und die Chefin des Wasserstraßenneubauamts Frau Bodsch teil. Hier wurde von Veitshöchheim der alte Stegstandort ins Gespräch gebracht. Bürgermeister Brohm ließ sich offensichtlich darauf ein, weil er davon ausging, dass alle 3 Standortvarainten untersucht werden. Der Gemeinderat hat einer Variante am alten Standort allerdings nie zugestimmt.

Siehe auch:
Da läuft einiges aus dem Ruder
So war es nicht ausgemacht!
Nachgedacht



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Doch noch Einigung?

Bürgermeister Kinzkofer hat sich mittlerweile doch noch bereiterklärt, auch einen 3. Standort für den Steg untersuchen zu lassen. Damit steht einer Voruntersuchung für den Neubau des Stegs durch das Wasserstraßenneubauamt rein formal nichts mehr im Wege. Neben dem Standort in Höhe der Mainfrankensäle und dem derzeitigen Standort des Stegs soll offensichtlich auch ein Stegstandort in der Verlängerung des Steinernen Wegs untersucht werden.
Das ändert allerdings nichts daran, dass Veitshöchheim nur einen Standort auf der Höhe des bestehenden Stegs akzeptieren will. Nach Ansicht der MM wäre ein Steg auf Höhe der Mainfrankensäle die beste Lösung, da dort der Main um fast 40 m schmäler ist, was sich positiv auf Baukosten und Massivität auswirken wird.



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Grünes Licht für Untersuchung eines 3. Standorts

Nachdem das Wasserstraßenneubauamt (WNA) nur für zwei Stegstandortvarianten eine Voruntersuchung in Auftrag geben wollte, hat sich Bürgermeister Brohm über die Würzburger Bundestagsabgeordneten an die Staatssekretärin im Bundesverkehrsministerium gewandt und erreicht, dass noch eine dritte Variante untersucht werden kann.
Im Prinzip ist dies erfreulich. Das Schreiben hat jedoch einen Pferdefuß oder besser zwei. Die Gemeinde soll sich mit Veitshöchheim auf die zu untersuchenden Stegstandorte einigen. Da Bügermeister Kinzkofer neuerdings nur noch den derzeitigen Stegstandort akzeptieren will, wird es mit Sicherheit Probleme geben. Deshalb ist es so gut wie ausgeschlossen, dass die im Schreiben der Staatssekretärin angesprochene Frist bis Ende Mai einzuhalten ist.
Die Eile ist auch deshalb verwunderlich, da in den letzten Monaten von seiten des WNA weitgehend Funkstille herrschte. Möglicherweise wollte man im Neubauamt ohne endgültige Abstimmung mit Margetshöchheim die Untersuchung von 2 Varianten in Auftrag geben und somit Tatsachen und Sachzwänge schaffen.
Das Schreiben von Staatssekretärin Roth finden Sie hier: mainstegstandortuntersuchung.pdf [492 KB]



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Demonstration der Steghöhe

Am Nachmittag des 23.5. demonstrierte die MM mit einer kleinen Luftballonkette, wie hoch der neue Mainsteg am Ufer in der Nähe der Bebauung werden wird. Die Aktion stieß nicht nur bei Anwohnern auf großes Interesse. Es gab eigentlich keinen, der nicht über die Massivität des geplanten Bauwerks entsetzt war. Einhellige Meinung war, dass ein solcher Steg im Zentrum der Mainstraße eine Katastrophe wäre.
Allerdings hatte die MM zeitweise mit dem aufkommenden Wind zu kämpfen, so dass die Ballons teilweise seitlich abgetrieben wurden und die tatsächliche Höhe oft gar nicht erreicht wurde.
Die folgenden Bilder lassen aber erahnen, womit die Margetshöchheimer rechnen müssen, falls sich Veitshöchheim mit der Absicht durchsetzt, den Steg am alten Standort errichten zu lassen. Der oberste Ballon der gezeigten Bilder entspricht in etwa der Oberkante der Stegfahrbahn.



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Da läuft einiges aus dem Ruder

Am 8. April haben sich wohl die meisten Gemeinderäte die Augen gerieben, als sie in der Zeitung einen Bericht über ein Schreiben des Wasserstraßenneubauamts (WNA) und die neueste Entwicklung in Sachen Mainsteg gelesen haben. Von diesem Schreiben hatten sie nämlich von Bürgermeister Brohm - entgegen früherer Praxis - kein Wort erfahren. Auch wenn nach Brohms Worten der Main-Post-Bericht teilweise fehlerhaft sein soll, Tatsache ist offensichtlich, dass der von etlichen Gemeinderäten favorisierte Standort am Steinernen Weg zumindest vorläufig aus dem Rennen ist.
Jetzt rächt es sich, dass sich Bürgermeister Brohm offensichtlich bei einem früheren Termin bereitgefunden hatte, auch den alten Standort in der Mainstraße wieder ins Gespräch zu bringen, und sich darauf verlassen hat, dass auch weitere Standortvarianten überprüft werden.
Die MM hatte schon seit einiger Zeit ein ungutes Gefühl, weil der Stegstandort nur noch auf Chefebene (Veitshöchheim, Margetshöchheim und WNA) verhandelt wurde. Die MM ist sich sicher, dass die Margetshöchheimer nicht so leicht über den Tisch gezogen werden würden, wenn auch die Fraktionen beteiligt würden.
Brohm will nun erreichen, das WNA-Chefin Frau Bodsch dem Gemeinderat Rede und Antwort steht. Nach Ansicht der MM ist so ein Gespräch jedoch nur sinnvoll, wenn vorher eine schriftliche Antwort des WNA zum Fragenkatalog der Fraktionen vorliegt. Sonst redet man nur wieder aneinander vorbei.
Auf Vorschlag der MM hatten die Fraktionen einen Fragenkatalog an das WNA zusammengestellt, um endlich einmal Klarheit über die technischen und rechtlichen Voraussetzungen bei einem Stegneubau zu erfahren (Rampenlänge usw.) Nach Ansicht der MM können sich die Gemeinderäte nämlich erst nach Kenntnis dieser Fakten ein fundiertes Urteil über einen möglichen Stegstandort bilden.
Wenig glücklich ist die MM allerdings darüber, dass CSU und SPD in ihren Fragenkatalog bereits Vorschläge für Stegstandorte aufgenommen haben. Hier wurde offensichtlich der zweite Schritt vor dem ersten gemacht, da man mit dem Fragenkatalog ja erst einmal die Grundvoraussetzungen für die Standortsuche erfahren wollte.



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Informationen im MM-Blättle

Weitere Informationen finden Sie im MM-Blättle 90: MM-Blättle 90



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Stegstandort

Der Margetshöchheimer Gemeinderat hatte sich bei der Suche nach einem neuen Stegstandort auf 2 Standorte festgelegt: Alte Fähre/Sportplatz und Steinerner Weg. Nach Presseberichten war es zu Unklarheiten über den neuen Stegstandort (siehe: So war es nicht ausgemacht! ) gekommen. Deswegen hat die MM in der Gemeinderatssitzung am 13.1. Bürgermeister Brohm nach dem Sachstand gefragt.
Bürgermeister Brohm erklärte, dass der Veitshöchheimer Bürgermeister den Standort am Steinernen Weg grundsätzlich abgelehnt hat und sich für den alten Standort im Zentrum der Mainstraße ausgesprochen hat. Deshalb werden derzeit vom Wasserstraßenneubauamt Stegvarianten für die Standorte Mainstraße und Sportplatz untersucht. Bürgermeister Brohm betonte, dass man sich damit noch auf keine Variante festgelegt habe.



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So war es nicht ausgemacht!

Am 13.11.2008 fand ein Gesprächstermin mit Begehung statt, bei dem das weitere Vorgehen beim Mainsteg festgelegt werden sollte. Neben Frau Bodsch, der Chefin des Wasserstraßenneubauamts, nahmen auch die Bürgermeister von Veitshöchheim und Margetshöchheim teil. Nachdem das Ergebnis des Gesprächs bereits in 2 Main-Post-Artikeln thematisiert worden ist, liegt den Gemeinderäten mittlerweile das Gesprächsprotokoll vor: stegprotokoll131108.pdf [9 KB]
Darin bestätigt sich, was bereits die Main-Post berichtet hat, dass ganz offensichtlich der alte Stegstandort auch der Standort des neuen sein soll. Das ist aus Sicht der MM nicht nur aus sachlichen Gründen unsinnig, es widerspricht auch ganz eindeutig der Beschlusslage des Margetshöchheimer Gemeinderats.
Wie in der Dezemberausgabe des Margetshöchheimer Gemeindeblatts nachzulesen ist, steht im Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 11.11.08 :
"Bürgermeister Brohm informierte den Gemeinderat zunächst über das Ergebnis der gemeinsamen Begehung vom 25.9.2008. Bei einem Ortstermin wurden zwei Standorte favorisiert.
Standort 1 am Ende des Festplatzes Margetshöchheim
(Höhe Steinerner Weg); dieser Standort wird jedoch von der Gemeinde Veitshöchheim nicht gewünscht.
Standort 2 im Bereich des Sportplatzes zwischen Zufahrt Segler und Spielfeld: Dieser Standort ist zwar relativ weit weg von der Ortsmitte, wird aber möglicherweise die von beiden Gemeinden favorisierte Lösung."

Bürgermeister Brohm hatte vorher die Fraktionen darauf eingeschworen, sich auf eine gemeinsame Lösung zu verständigen und diese auch gemeinsam gegenüber Veitshöchheim zu vertreten. Um so mehr war man bei der MM verwundert, dass Herr Brohm ganz offensichtlich gegenüber der Gemeinde Veitshöchheim eingeknickt ist. Fast 2 Jahre lang hatte Bürgermeister Kinzkofer immer wieder den Standort bei den Mainfrankensälen favorisiert. Nachdem sich nun in seiner Gemeinde Widerstand dagegen gerührt hat, plädiert er nur noch für den Standort am derzeitigen Mainsteg. Nachdem dies durch die Pressemeldungen bereits vorab deutlich wurde, hat die MM ihre Position unverzüglich in einer Presseerklärung deutlich gemacht, die allerdings bislang von der Main-Post ignoriert worden ist.
Unsere Sicht der Dinge und unsere Argumente haben wir bereits vor einiger Zeit an dieser Stelle sehr ausführlich zum Ausdruck gebracht, siehe: Nachgedacht

Wir beschränken uns deshalb hier nur auf eine kurze Zusammenfassung:
- Auf Höhe der Mainfrankensäle ist der Main am schmalsten (bis zu 40 m weniger), der Steg käme deshalb deutlich billiger und würde nicht so wuchtig.
- Ein Aufzug ist sehr teuer, sowohl in der Anschaffung wie auch im Unterhalt. Es ist sehr fraglich, ob er bezuschusst wird.
- der Aufzug ist anfällig gegen Vandalisnus und bei Hochwasser. Wenn die Technik wegen der Hochwassergefahr im "Kopf" des Aufzugs angebracht würde, bedeutet dies, dass der Aufzugsturm mit Sicherheit etwa 4 Meter über der Oberkante Stegfahrbahn liegen würde. Im Klartext bedeutet dies eine Turmhöhe von etwa 11 Metern, was die sog. Schokoladenseite Margetshöchheims erschlagen würde.
- Letzteres gilt auch für den Plan, am Brückenkopf einen Aufzug, eine Rampe und eine Treppenanlage (auch das ist geplant) anzubringen. Wer so etwas fordert, soll sich einmal diese Monsterlösung vostellen. Da bliebe von der Mainstraße nicht mehr viel übrig!
- Wer meint, dass bei einer Aufzuglösung die Rampe etwa so lange wie die derzeitige wird, irrt gewaltig. Der neue Steg wird zwangsläufig waagrecht wie ein Brett verlaufen und kommt deshalb mit einer Höhe von mindestens 7 Metern (Oberkante Fahrbahn ohne Geländer) am Ufer an. Somit wird die Rampe bei gleicher Steigung deutlich länger als die alte werden.
- Unter dem Strich würde ein neuer Steg am alten Platz bedeuten: Die Schokoladenseite Margetshöchheims (übrigens eine der Sehenswürdigkeiten von Veitshöchheim aus) wird auf Dauer entwertet. Die Altortsanierung im eigentlichen Zentrum unseres Ortes kann man dann getrost vergessen. Und der Steg wird deutlich teurer werden.



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Zahlen und Fakten zum Steg

Bevor man ins Blaue hinein mit Stegvarianten jongliert, sollte man sich lieber einmal mit Zahlen und Fakten befassen. Ein Anlieger der Mainpartie hat (siehe Fotos unten) an seinem Anwesen demonstriert, auf welcher Höhe die Unterkante des Stegs (6 m) verlaufen würde. Wenn man dann noch den Stegunterbau und das für Radfahrer erforderliche absturzsichere Geländer hinzurechnet, kann man getrost noch einmal 2,5 m draufschlagen. Damit würde der Steg etwa in Höhe der Dachlandschaft der Mainstraßenhäuser verlaufen.



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Die Stegoberkante dürfte 2,5 m höher liegen. 



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Knausert Veitshöchheim?

Der Veitshöchheimer Gemeinderat hat sich in seiner letzten Sitzung am 14.10. mit dem Neubau des Stegs beschäftigt. Das, was wir schon nach der Bersprechung mit Vertretern Veitshöchheims am 25.9. befürchtet haben, scheint nun Realität zu sein: Veitshöchheim will sich am eigentlichen Steg nur mit 25 % der Kosten beteiligen.
Die Nachbargemeinde verkennt offensichtlich, dass sie vom Steg mindestens so viel profitiert wie Margetshöchheim, wahrscheinlich noch wesentlich mehr! Das wird mit Sicherheit dazu führen, dass sich der geplante Stegneubau erheblich verzögern wird. Falls es zu keiner Einigung mit Veitshöchheim kommen sollte, könnte dies im Extremfall bedeuten, dass der Steg auf Betreiben des Wasserstraßenneubauamts ersatzlos abgerissen wird. Das kann nicht im Interesse beider Gemeinden sein.

Hier der Text des Veitshöchheimer Gemeinderatsprotokolls:

Neubau des Ludwig-Volk-Steges
Zum Neubau des Ludwig-Volk-Steges fand am 25.9.08 eine gemeinsame Besprechung statt. Ergänzend zum Gesprächsergebnis wurde vorbehaltlich der noch erforderlichen einvernehmlichen Regelung der Standortfrage
zwischen beiden Gemeinden folgendes beschlossen:
1. Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass für den Stegneubau die Gemeinde Margetshöchheim wie beim bestehenden Ludwig-Volk-Steg die Bauträgerschaft
übernimmt.
Abstimmung: 23 : 0

2. Die Gemeinde Veitshöchheim beteiligt sich an den, der Gemeinde Margetshöchheim verbleibenden Baukosten (Investitionskosten abzüglich Zuschüsse und Kostenbeteiligung Dritter) für den Stegneubau (allerdings ohne anteilige Infrastruktureinrichtungen
in Margetshöchheim) mit 25 %.
Die CSU-Fraktionsmitglieder Geisel, Kleber, Kneitz, Konrad, Röhm, Struchholz und Zenner geben zu Protokoll, dass sie gegen den Beschluss gestimmt haben, weil der Standort des Stegneubaus noch nicht feststeht.
Abstimmung: 16 : 7

3. Die Gemeinde Veitshöchheim trägt vollständig die Baukosten und auch die künftigen Unterhaltungskosten für die erforderlichen Infrastruktureinrichtungen
wie Zuwegung, Beleuchtung etc. im Gemarkungsbereich Veitshöchheim.
Abstimmung: 23 : 0

4. Es wird zugestimmt, dass die Gemeinde Veitshöchheim 50 % der für den neuen Steg anfallenden Betriebs-, Unterhaltungs- und Erhaltungsaufwendungen übernimmt.
Die CSU-Fraktionsmitglieder Geisel, Kleber, Kneitz, Konrad, Röhm, Struchholz und Zenner geben zu Protokoll, dass sie gegen den Beschluss gestimmt haben, weil der Standort des Stegneubaus noch nicht feststeht.
Abstimmung: 16 : 7



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Nachgedacht

Dass der Standort eines neuen Stegs die Bürger stark interessiert, ist nur zu verständlich. Da man sich ohne die Kenntnis gewisser Details aber nur schwer ein realistisches Bild machen kann, wollen wir hier einige Fixpunkte aufführen, die bei der Planung eines neuen Stegs berücksichtigt werden müssen. Im letzten MM-Blättle konnten wir leider aus Platzgründen auf diese Thematik nur ganz kurz eingehen.

1. Der neue Steg wird am Ufer etwa mit einer Höhe von 6 m (bis zur Unterkante) ankommen. Wenn man dann den Unterbau des Stegs einrechnet, kommen wir leicht auf 7 m bis zur Oberkante Fahrbahn (ohne Geländer, das wegen der dann erforderlichen Sicherheit für Radfahrer höher als bisher sein wird).
2. Der Steg wird vom Freistaat nur bezuschusst, wenn er breiter als bisher und damit auch für Radfahrer befahrbar ist.
3. Da die Rampen behindertengerecht sein müssen, kommen wir u. a. auch wegen der dann erforderlichen Zwischenplattformen auf eine Länge von gut 140 m. Wenn man den Steg z.B. auf Höhe der Dorfstraße anordnen würde, dann würde die Rampe bis zur Gartenmauer des alten Schulhauses (Heymannshaus) reichen. Damit wäre die Schokoladenseite Margetshöchheims nachhaltig zerstört.
4. Die Anordnung in Spiralform dürfte wegen der erforderlichen Plattformen und der Breite eines neuen Stegs illusorisch sein. Außerdem darf man nicht übersehen, dass die Steigung an der Innenkante einer Spirale höher ist, so dass die Rampe noch länger sein müsste.
5. Wenn man die Rampe bei der Hälfte wendet und sie zweiläufig anordnet, gäbe es mit Sicherheit Platzprobleme. Sowohl in der Mainstraße wie auch an der Mainfähre wäre dann die Straße weitgehend zugebaut.
6. Nach allem, was bislang bekannt ist, werden zusätzlich zu den Rampen Treppenanlagen angebracht, so dass die Rampen vor allem von Radfahrern, Rollstuhlfahrern und Senioren mit Rollatoren benutzt werden.
7. Besonders von Veitshöchheimer Seite wurde vorgeschlagen, an den beiden Stegenden einen Aufzug anzubringen. Dadurch blieben uns jedoch die Rampen nicht erspart, sie könnten dann nur etwas kürzer ausfallen, aber immer noch deutlich länger als bisher. Außerdem wäre bei Hochwasser mit Problemen zu rechnen, ganz abgesehen von den Kosten, dem Unterhalt und abzusehenden Vandalismusproblemen.
8. Vor einiger Zeit war daran gedacht worden, den Steg an der Straße "Zur Mainfähre" etwa in Höhe der Litfaßsäule zu positionieren. Einmal abgesehen von den negativen Auswirkungen auf das Ortsbild wäre dies ein Schildbürgerstreich, weil die Rampe dann erst etwa beim Steinernen Weg beginnen könnte. In die andere Richtung kann man sie nicht legen, weil dann die Pointstraße abgeschnitten würde. Auf der Veitshöchheimer Seite müsste die Rampe dann mainabwärts verlaufen, weil die Veitshöchheimer ihren Spielplatz nicht zerstört haben wollen.
Im Klartext würde dies bedeuten: Man geht bis zum Steinernen Weg, läuft dann auf der Rampe wieder rückwärts auf den Altort zu, geht dann über den Steg und auf Veitshöchheimer Seite wieder mainabwärts, um dann etwa da rauszukommen, wo jetzt der Steg liegt. Einen größeren Umweg kann man sich kaum vorstellen.
9. Man muss so ehrlich sein, dass man in jedem Fall ein paar hundert Meter laufen muss, um in den Veitshöchheimer Altort zu gelangen, egal auf welcher Mainseite.
10. Ein Stegstandort zwischen Seglergelände und Sportplatz wird nach dem derzeitigen Diskussionsstand vom Veitshöchheimer Bürgermeister akzeptiert. Dort wäre der Main knapp 40 m schmaler als weiter mainabwärts, was sich auf Kosten und Massivität positiv auswirken würde. Die Rampe könnte dort einigermaßen problemlos in Richtung Altort gelegt werden. Wenn auf Veitshöchheimer Seite die Rampe mainabwärts verlaufen könnte, würde sich der Umweg für die Margetshöchheimer in Grenzen halten. Allerdings müsste dann der Uferweg zur ehemaligen Fähre ausgebaut und aufgewertet werden.
11. Mit Sicherheit wird es keinen idealen Standort geben, davon müssen wir uns verabschieden. Uns muss aber klar sein, dass es nur mit Veitshöchheim eine Lösung geben kann. Dabei müssen wir darauf achten, dass sich die Nachbargemeinde nicht nur beim Unterhalt, sondern auch bei den Baukosten mit der Hälfte beteiligt. Hierzu gibt es nämlich noch keine klaren Aussagen.
Es macht auch keinen Sinn, die Entscheidung weiter hinauszuzögern, da zwischenzeitlich die Baukosten deutlich gestiegen und die Zuschüsse ebenso deutlich gesunken sind. Zusätzlich hängt mit der Stegfrage der Fortgang der Altortsanierung im Bereich der Mainstraße zusammen. Wenn sich die dortigen Maßnahmen weiter verzögern, kann es uns passieren, dass wir gar keine Zuschüsse mehr erhalten. Und das wäre das Ende der Altortsanierung.



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Wo kommt der Steg hin?

Am 25.9. um 17 Uhr trafen sich Vertreter Margetshöchheims (Bürgermeister Brohm und Vertreter aller drei Fraktionen) und der Nachbargemeinde Veitshöchheim (Bürgermeister Kinzkofer, sein Stellvertreter Bamberger, Herr Wolf vom Bauamt und Vertreter der 5 Veitshöchheimer Fraktionen) im Margetshöchheimer Rathaus, um einen geeigneten Standort für den neuen Steg zu finden.
Bereits um 13 Uhr waren die Fraktionsvorsitzenden der Margetshöchheimer Gemeinderatsfraktionen zu einem Abstimmungsgespräch mit dem Bürgermeister zusammengekommen. Dabei einigte man sich auf 2 mögliche Stegstandorte: einmal auf den Bereich zwischen Seglergelände und Sportplatz und zweitens das Gebiet auf Höhe des Steinernen Wegs.

Bei dem Gespräch mit den Veitshöchheimer Kommunalpolitikern ging es hauptsächlich um 3 Themenbereiche:
- Wer tritt als Baulastträger auf? Wie wird der Unterhalt geregelt? Und wie werden die Kosten aufgeteilt?
- Wie soll der Steg aussehen?
- Wo soll der neue Steg hin?

Es war von vorneherein klar, dass der Termin nicht viel mehr als einen Meinungsaustausch und eine Einigung über die weitere Vorgehensweise bringen konnte, weil erst einmal die jeweiligen Fraktionen ihr Plazet geben mussten. Das galt vor allem für die Veitshöchheimer, die bislang nur am Rande mit der Materie befasst waren.
Bürgermeister Kinzkofer bot eine Beteiligung von 50 % beim Unterhalt des Stegs an.
Weniger deutlich äußerten sich die Veitshöchheimer, als es um die Baulast ging. Als MM-Fraktionsvorsitzender Etthöfer vorschlug, gemeinsam den Steg zu bauen und damit gemeinsam die Kosten zu tragen, wandte Herr Bamberger (2. Bürgermeister Veitshöchheims) ein, man müsse erst einmal klären, ob das nicht zuschussschädlich ist. Es ist allerdings davon auszugehen, dass sich die Veitshöchheimer maßgeblich an der Finanzierung des Stegneubaus beteiligen.
Es wurde auch noch einmal über die Höhe der Zuschüsse diskutiert. Dabei ist es noch nicht klar, ob sich der Bund mit mehr als 50 % an den Kosten für den Neubau beteiligen wird, dessen Kosten mittlerweile auf 3,3 Millionen € geschätzt werden. Angesichts der steigenden Preise (z.B. bei Stahl) dürfte das allerdings zu niedrig gegriffen sein. Hinzukommen die Planungskosten, von denen der Bund bislang lediglich etwa 10 % übernehmen will, obwohl die Abgeordneten Lehrieder und Kolbow von Verkehrsstaatssekretärin etwas anderes zugesichert bekommen haben wollen. Mittlerweile ist auch davon auszugehen, dass es vom Freistaat nicht mehr die ursprünglich in den Raum gestellten 80 % Zuschuss auf den Gemeindeanteil geben wird.
Neuerdings wird zudem behauptet, dass in den bislang veranschlagten Baukosten angeblich die Abrisskosten nicht enthalten sein sollen. Dabei wurde dies von Vertretern des Wasserstraßenneubauamts in den letzten Jahren mehrmals behauptet.
Über die Gestaltung des Stegs wurde kaum gesprochen, dafür aber vor allem über die behindertengerechten Rampen. Vom Veitshöchheimer Bürgermeister wurde vorgeschlagen, die langen Rampen durch Aufzüge zu ersetzen. Herr Bamberger meinte, dann würden zusätzliche Rampen genügen, die wesentlich kürzer sein könnten.
Besonders Peter Etthöfer von der MM äußerste Bedenken. neben der Kostenfrage sei es vor allem problematisch, dass die Aufzüge bei Hochwasser und Vandalismus anfällig seien.
Bei der Diskussion der Standortfrage kristallisierte sich schnell heraus, dass der einzige Standort, der - unter gewissen Vorbehalten - für beide Gemeinden praktikabel ist, die Verbindung zwischen der alten Fähre hinüberr zu den Mainfrankensälen ist.
Abschließend verblieb man so, dass die offenen Frage (Zuschüsse usw.) baldmöglichst geklärt und die Fraktionen unterrichtet werden sollen. Dies gilt vor allem für die Standortfrage.

Anschließend beteiligten sich die meisten Vertreter der beiden Gemeinden an einer Begehung des Mainufers, bei dem vor allem der Standort am Beginn des Sportplatzes ausführlich diskutiert wurde. Für die Veitshöchheimer war es in diesem Zusammenhang von Interesse, dass die Chefin des Wasserstraßenneubauamts signalisiert hatte, dass sie sich dort eventuell eine Rampenführung hart am Ufer aber noch über der Wasserfläche vorstellen könne.
Bekanntlich springt an den Mainfrankensälen das Ufer rechtwinklig um ca. 20 m zurück, so dass ein mainabwärts fahrendes Schiff, selbst wenn es aus dem Ruder laufen sollte, unmöglich mit der Rampde in Konflikt kommen kann. Somit würde die Veitshöchheimer Uferpromenade nicht in Mitleidenschaft gezogen.
Für den Standort Mainfrankensäle spricht auch, dass der Main dort etwa 40 m schmaler als am derzeitigen Stegstandort ist. Das würde sich sowohl auf die Kosten wie auch auf die Massivität des Bauwerks positiv auswirken.



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Stegtermin am Fahrweg 



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Zahlt der Bund die Planungskosten?

Bei ihrem Besuch vor eineinhalb Jahren hatten die Abgeordneten Kolbow und Lehrieder den Margetshöchheimern verkündet, Staatssekretärin Roth vom Bundesverkehrsministerium habe zugesagt, die Planungskosten für den Mainsteg zu übernehmen, wenn man sich für den Stegneubau entscheide. Auf eine Anfrage des Bürgermeisters kam nun eine ernüchternde Antwort aus Berlin: man trage die Kosten bis zur Vorplanungsphase 2, was nur etwa 10 % der Planungskosten ausmacht.
Aus SPD-Kreisen war nun zu erfahren, dass es durchaus auch mehr Zuschüsse geben könne. Das werde sich aber erst im Zuge der Baumaßnahmen herausstellen, eine reichlich unsichere Angelegenheit!



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Unser Steg früher




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Gemeinde denkt an Neubau



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Protokoll zur Besprechung mit dem WNA

Hier finden Sie das Protokoll der Besprechung mit Vertretern des Wasserstraßenneubauamts am 29.5.08: wnaprotokoll.pdf [14 KB]



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Mainstegtermin am 29.5.

Am 29.5. fand im Margetshöchheimer Rathaus ein Gespräch zum weiteren Vorgehen in Sachen Mainsteg statt.
Für das Wasserstraßenneubauamt (WNA) nahmen daran teil: die Amtschefin Frau Bodsch und zwei weitere Mitarbeiter (Frau Paas und Herr Wessel);
für die Gemeinde: Bürgermeister Brohm, Herr Horn und die Fraktionsvorsitzenden Döbling (CSU), Stadler (SPD) und Etthöfer(MM).
Außerdem war Rechtsanwalt Baumann anwesend, der für die Gemeinde eine Rechtsexpertise erstellt hatte.
Der Agenda-Arbeitskreis war durch Paul Kremer vertreten.
Es bringt wenig, hier noch einmal die alten Positionen zu wiederholen, die allen bekannt sein dürften. Deshalb beschränken wir uns auf einige wesentliche Ergebnisse bzw. Positionen:
Frau Bodsch lehnt Aufschüttungen zum Schutz des Stegs ab, da sie bei Hochwasser zu einem Rückstau führen würden, der auch durch eine Vertiefung des Flussbetts nicht kompensiert werden kann, da die Vertiefung des Flussbetts vor dem Steg innerhalb kurzer Zeit wieder zugeschwemmt werden würde. Außerdem wäre dann immer noch nicht der Bereich zwischen den Flusspfeilern und dem Ufer abgesichert, wo der Steg nicht die erforderliche Durchfahrtshöhe aufweist. Zudem wäre die finanzielle Belastung dann für die Gemeinde höher als bei einem Neubau. Die Aufschüttung bzw. der Einbau von Dalben falle im speziellen Fall nicht unter den Begriff "Leitwerke", die für die Abwicklung des normalen Verkehrs gedacht seien, sondern stelle ein Schutzbauwerk für außergewöhnliche Ereignisse dar, für das das WNA nicht allein finanziell zuständig sei.
Der Schutz des Stegs durch Dalben wurde nicht weiter erörtert, da aus Sicht der Gemeinde das Ortsbild nachhaltig beeinträchtigt würde und aus Sicht des WNA im Hochwasserfall ebenfalls mit einem nicht tolerierbaren Rückstau zu rechnen sei.

Rechtsanwalt Baumann bezweifelte, dass das Bayer. Wassergesetz noch anzuwenden sei, auf dessen Grundlage der Steg ursprünglich genehmigt worden sei. Nachdem der Bund 1968 das Wasserstraßengesetz erlassen habe, sei davon auszugehen, dass dieses anzuwenden sei. Er bezweifelte deshalb, dass es dem Landratsamt möglich sei, den Abriss des Stegs anzuordnen, was nach dem Wassergesetz ja rein theoretisch möglich sei. Vielmehr müsse das WNA dann ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren einleiten.
Man war sich allerdings einig, dass keine Seite an einem jahrelangen kostenintensiven Rechtsstreit gelegen sein könne. Herr Baumann vertrat die Auffassung, dass im Falle eines Neubaus die Kosten im Verhältnis Gemeinde 1/4, WNA 3/4 aufgeteilt werden müssten.

Frau Bodsch vertrat die Ansicht, dass die Gemeinde sowohl aus technischen wie auch aus finanziellen Gründen nicht an einem Neubau vorbeikomme. Bürgermeister Brohm gab daraufhin den Fraktionsvorsitzenden die Möglichkeit, sich zu äußern. Alle 3 deuteten unter etlichen Vorbehalten an, dass sie sich angesichts der Sachlage unter gewissen Voraussetzungen einen Neubau vorstellen könnten.
Für die MM wünschte Peter Etthöfer, dass das WNA der Gemeinde eine Beispiellösung für ein oder zwei Standorte vorlegt, auf deren Grundlage dann nähere Rückschlüsse über die Einbindung in das Ortsbild und die Kostenbelastung gezogen werden könnten. Das sei erforderlich, um in den Fraktionen wie auch in der Bevölkerung eine Entscheidungsbasis zu haben.
Frau Bodsch sagte dies unter der Bedingung zu, dass der Gemeinderat seine grundsätzliche Bereitschaft zum Stegneubau erkennen lasse, da es dem WNA nicht möglich sei, völlig unverbindlich ins Blaue hinein weitere Vorarbeiten zu leisten.

Die Gemeinde will dem WNA die Expertise von RA Baumann zukommen lassen. Der Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden vereinbarten, möglichst schnell die Gemeinde Veitshöchheim über den Sachstand zu informieren und in Zusammenarbeit mit der Nachbargemeinde nach passenden Standorten zu suchen, für die das WNA dann Vorschläge unterbreitet.
Das WNA wird am Beispiel vergleichbarer Fußgängerbrücken Informationen über die Bauart und die Massivität sowie eine grobe Kostenschätzung vorlegen.
Falls es zu einem Neubau kommen sollte, muss die Gemeinde Margetshöchheim (möglichst zusammen mit der Gemeinde Veitshöchheim) als Baulastträger auftreten, damit eine Bezuschussung durch den Freistaat möglich ist. Die Verteilung der Kosten und weitere Details müssten dann durch einen Vertrag zwischen den Gemeinden und dem WNA geregelt werden.
Die Gemeinde will zusätzlich mit der Regierung wegen einer möglichen Bezuschussung und mit den Bundestagsabgeordneten Lehrieder und Kolbow Kontakt aufnehmen, die der Gemeinde signalisiert hatten, dass der Bund auch die Planungskosten übernehmen werde.



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Workshop Stegstandort

Studenten der Fachhochschule hatten sich in den letzten Tagen Gedanken zu einem neuen Stegstandort und zur Aufwertung des Uferbereichs gemacht und am 10.5. etwa zwei Dutzend Entwürfe in der Margarethenhalle der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die Entwürfe brachten eine Fülle von Anregungen, bei denen allerdings der Schwerpunkt nicht auf der Realisierbarkeit lag. Offensichtlich hatte sich die Gemeinde zudem im Vorfeld nicht ausreichend um die nötige Abstimmung mit Veitshöchheim bemüht, so dass der Veithöchheimer Bürgermeister und seine Gemeinderäte verspätet dazustießen.
Bürgermeister Kinzkofer sprach in seinem Schlusswort das an, was auch die MM bereits kritisiert hatte, dass es dem weiteren Vorgehen dienlicher gewesen wäre, wenn man sich etwa vorab über einige örtliche Gegebenheiten wie das Überschwemmungsgebiet des Mains und bereits erfolgte Planungen der Gemeinden informiert hätte.
Die Arbeiten sollen während des Margaretenfests im Rathaus ausgestellt werden. Einige Entwürfe zeigen die folgenden Bilder.


 


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Jetzt wird es ernst

Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd hat mit Schreiben vom 12.3.08 beim Landratsamt beantragt, die Gemeinde Margetshöchheim als Baulastträgerin des Stegs zu verpflichten, "die Pfeiler, Widerlager und den Überbau entsprechend den geltenden Regeln der Technik (DIN 1055-9) zu sichern oder die Gefahrensituation durch Abbruch der bestehenden Brücke zu beseitigen."

Den Text des Schreibens finden Sie hier: wsdsteg.pdf [16 KB]



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WNA bleibt beim Steg knallhart

Am 7. März fand im Margetshöchheimer Rathaus wegen des Mainstegs ein Gespräch zwischen Bürgermeister Stock und der Chefin des Wasserstraßenneubauamts (WNA), Frau Bodsch, statt.
Frau Bodsch lehnte die von der Gemeinde geforderte Fristverlängerung ab und kündigte an, dass das WNA in Kürze über das Landratsamt die Umsetzung des Wasserrechtlichen Bescheids anmahnen werde.
Weiterhin vertrat sie im Gegensatz zum Gemeindetag und der Regierung von Unterfranken die Auffassung, dass die Gemeinde auch beim Einbau sog. Dalben zum Schutz der Pfeiler (eine Art überdimensionaler Leitplanken) zur Mitfinanzierung verpflichtet sei.
Wegen der geänderten kommunalpolitischen Situation durch die Wahl will Frau Bodsch im Mai noch einmal auf die Gemeinde zukommen.



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Sandkastenspiele

Die SPD brüstet sich damit, dass im Mai auf Anregung einer SPD-Kandidatin sich Studenten der Fachhochschule mit Planungen für einen neuen Steg beschäftigen werden.
Nach Ansicht der MM können bei allem Respekt vor dem Engagement der FH-Studenten und ihrer Professoren nur Sandkastenspiele herauskommen.
Einmal davon abgesehen, dass SPD und CSU im Wahlkampf geflissentlich so getan haben, als könne man den alten Steg erhalten, fehlen für eine ernstzunehmende Planung eines neuen Stegs praktisch sämtliche Voraussetzungen:



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Jede Planung hängt derzeit in der Luft

Wir wissen nicht, an welchem Standort Veitshöchheim einem neuen Steg zustimmt.
Eine Abstimmung mit Veitshöchheim ist auch deshalb erforderlich, weil wir erwarten, dass sich die Nachbargemeinde diesmal deutlich an den Baukosten beteiligt.
Je nach Standort beträgt die Mainbreite und damit die Spannweite 40 m mehr oder weniger.
Das hat mit Sicherheit auf die Konstruktion und das verwendete Material Einfluss.
Hier dürften wohl vor allem Statiker und Brückenbauspezialisten gefragt sein.
Zusätzlich wäre ein intensive Abstimmung mit den Wasser- und Schiffahrtsbehörden unumgänglich, was ohne die Abklärung der vorherigen Aspekte kaum sinnvoll ist.
Noch sind nicht einmal die Anforderungen bekannt, nach denen eine staatliche Förderung des Stegs möglich ist.
Außerdem müsste erst einmal geklärt werden, wer in welchem Umfang für den Stegneubau bezahlen muss (der Bund oder unsere Gemeinde und vielleicht Veitshöchheim?). Auch dies dürfte auf die Ausführung des Stegs Einfluss haben.
Erst nach Klärung aller technischen, rechtlichen und finanziellen Fragen wäre es sinnvoll, sich über den Steg und vor allem um seine Einbindung und Anbindung Gedanken zu machen. Und genau hier wäre die Zusammenarbeit mit der FH sinnvoll.
Hier wird wieder einmal Aktionismus demonstriert, die uns kaum weiterbringt!


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Auftrag für Rechtsanwalt Baumann

Am 27.2. fand im Rathaus ein Gespräch von Bürgermeister, Fraktionssprechern und Agendavertretern mit Rechtsanwalt Baumann zur Mainstegproblematik statt. Man einigte sich darauf, dass der Anwalt einerseits abklären soll, ob die Gemeinde zum Neubau des Stegs oder zu Sicherungsmaßnahmen am alten Steg gezwungen werden kann. Andererseits soll geklärt werden, welchen Anteil an solchen Maßnahmen die Gemeinde finanzieren müsste.
Bei diesem Termin wurde den Fraktionsvertretern auch die Stellungnahme des Gemeindetags überreicht, die gerade per Fax eingetroffen war. Nach Ansicht des Bayer. Gemeindetags muss das Wasserstraßenneubauamt sich bei einem Stegneubau wesentlich stärker an der Finanzierung beteiligen als die Behörde dies bislang wollte.
Es war also durchaus sinnvoll, dass die MM von Anfang an die Einschaltung des Gemeindetags gefordert hat. Vor diesem Hintergrund sind auch die Vorwürfe der SPD auf ihrer Internetseite haltlos. Allerdings hätte man erwarten können, dass der Bürgermeister den Gemeindetag wesentlich früher eingeschaltet hätte. Das ist aber nicht von usns, sondern vom SPD-Bürgermeister zu verantworten.
Bezeichnend war, dass man den Anwalt vorab offensichtlich nicht über die neuere Entwicklung informiert hatte, so dass es natürlich bei diesem Termin zu keinen konkreten Ergebnissen kommen konnte.



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Juristische Information

Am 27.2. findet im Rathaus ein Gesprächstermin mit der Rechtsanwaltskanzlei Baumann statt, bei dem es um die rechtliche Position der Gemeinde in der Auseinandersetzung um den Mainsteg geht.



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Präzedenzfall Kitzingen?

Ende 2007 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ein Urteil gefällt, in dem eine Klage der Stadt Kitzingen abgewiesen wird, die sich gegen die teilweise Kostenübernahme für die Sicherung der dortigen Alten Mainbrücke gegen Schiffsstoß wehrte.
Das Gericht stellte fest, dass die Stadt Kitzingen die Hälfte der Kosten für Sicherungsmaßnahmen übernehmen müsse, die wegen des im Laufe der Jahre gewachsenen Gefahrenpotentials nötig seien. Das Wasserstraßenneubauamt muss für die andere Hälfte und für die zusätzlichen Maßnahmen aufkommen, die wegen der durch den Mainausbau erhöhten Schiffsstoßgefahr erforderlich sind.
Es deutet vieles darauf hin, dass dieses Urteil zumindest ansatzweise auch für den Mainsteg Bedeutung haben könnte. Im Klartext heißt dies wohl, dass sich Margetshöchheim gegen die Forderung des Wasserstraßenneubauamts wohl kaum mit Erfolg wehren kann. Allerdings müsste das WNA wohl für mehr als die ursprünglich angebotenen 50 % der Kosten aufkommen.



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Wahlkampfposse?

Im September veranstaltete die SPD ihr Stegfest und ließ von den Besuchern Postkarten an das Wasserstraßenneubauamt unterschreiben, in denen der Erhalt des alten Mainstegs gefordert wurde. Die Karten wurden nach dem Unterschreiben von der SPD gleich wieder eingesammelt.
Bereits zu diesem Zeitpunkt war zumindest Bürgermeister Stock und der Bürgermeisterkandidatin der SPD bekannt, dass die Kosten für die Sanierung des bestehenden Stegs und die Kosten für einen neuen Steg annähernd gleich waren. Den Besuchern des Stegfestes verheimlichte man dies jedoch.
In den letzten Tagen fragte MM-Vorsitzender Peter Etthöfer den SPD-Vorsitzenden Stadler und Bürgermeister Stock, ob das Wasserstraßenneubauamt schon auf die SPD-Postkartenaktion geantwortet habe. Beide drucksten herum und antworteten ausweichend, dass sie dies nicht genau wüssten.
Im Klartext heißt dies wohl, dass die SPD die Unterschriftskarten der Bürger wohl nie abgeschickt hat. Ein klassisches Beispiel für eine missglückte Wahlkampfaktion!



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Zur neuesten Entwicklung

In der Gemeinderatssitzung am 15.1. berichtete Bürgermeister Stock über sein Gespräch mit der neuen Chefin des Wasserstraßenneubauamts Frau Bodsch.
Die Gemeinde hat noch einen Aufschub von etwa 3 Wochen erhalten, um sich dann definitiv festzulegen. Es ist allerdings so gut wie sicher, dass das WNA von seiner bisherigen Position nicht abrückt. Man ist dort auch nicht bereit, wegen des Stegs das Planfeststellungsverfahren zum Mainausbau noch einmal zu eröffnen, obwohl seinerzeit der Steg bei diesem Verfahren nicht berücksichtigt worden ist. Frau Bodsch beruft sich darauf, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig sei.
Zu dem von der Stadt Kitzingen geführten Rechtsstreit wegen der Sicherung der dortigen Mainbrücke im Rahmen des Mainausbaus (siehe Gespräch mit dem Gemeindetag ) teilte sie mit, dass die Stadt Kitzingen den Prozess verloren habe.
Beim Gemeindetag riet man offensichtlich dem Bürgermeister, sich nicht vorschnell gegenüber dem WNA festzulegen. Man vertrat dort ansonsten die Auffassung, dass die Gemeinde die Sicherungspflicht für den Steg habe, wenn im Laufe der Zeit das Gefährdungspotential durch größere Schiffe und Schiffslasten ansteige. Wenn aber durch Maßnahmen des WNA schlagartig mit einer größeren Schiffsstoßgefahr zu rechnen sei, müsse sich das WNA verstärkt an den Sicherungsmaßnahmen beteiligen. Davon aber muss man wegen des Mainausbaus ausgehen. Frau Bodsch verwies auf das abgeschlossene Planfeststellungsverfahren und war offensichtlich nicht zu Zugeständnissen bereit.
Frau Bodsch wird jetzt bei den zuständigen Behörden die nach ihrer Auffassung notwendigen Maßnahmen bezüglich des Stegs beantragen. Im Klartext bedeutet dies, dass die Gemeinde behördlich dazu gezwungen werden soll, den alten Steg zu ersetzen.



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Gespräch mit dem Gemeindetag

Schon vor etwa einem Jahr hat die MM gefordert, wegen der Auseinandersetzung um den Mainsteg den Bayerischen Gemeindetag einzuschalten. Am 19.12.07 fand nun ein Gespräch des Bürgermeisters mit einem Vertreter des Bayer. Gemeindetags statt. Das Ergebnis der vorläufigen Prüfung durch den Gemeindetag macht den Margetshöchheimern Hoffnung, dass sie zumindest finanziell doch etwas besser wegkommen könnten.

Hier ein Auszug aus der Gesprächsnotiz:

Prüfung in Bezug auf den Kostenteilungsvorschlag des Wasserstraßenneubauamtes Aschaffenburg vom 24.10.2007:
Herr Graf hält den Vorschlag zur grundsätzlichen Kostenteilung für nicht gerechtfertigt. Auf der Basis desPlanfeststellungsbeschlusses im Bereich der Brücke in Kitzingen sei eine für die Gemeinde günstigere Regelung enthalten, die er für plausibel halte. Danach wären - zusammengefasst - lediglich diejenigen Sicherungskosten, die durch die schrittweise Erhöhung des Schiffsverkehrs für die Sicherung entstehen von beiden Kreuzungsbeteiligten im gleichen Maße zu tragen. Sobald durch eine neue Ausbaumaßnahme eine andere Wasserstraßenklasse zum Tragen komme, sei der Träger des Verfahrens alleine verpflichtet, die hierdurch entstehenden, zusätzlichen Kosten der Sicherung zu übernehmen.
Da hinsichtlich des Planfeststellungsbeschlusses derzeit ein Rechtsstreit besteht, der vor dem Verwaltungsgerichtshof entschieden werden soll, sollte bei der Stadt Kitzingen nachgefragt werden, wie der derzeitige Stand des Verfahrens ist.

Ergänzung aufgrund des Telefonats vom 20.12.2007 mit Herrn Groß, Stadtbaumeister der Stadt Kitzingen:
Die Stadt Kitzingen hat die Bundesrepublik Deutschland bzgl. des
Planfeststellungsbeschlusses vom 18.9.2006 beklagt. Gegenstand der Klage ist die Kostenregelung. Herr Groß vertritt die Auffassung, dass die von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd aufgrund fehlender Regelung im Wasserstraßengesetz herangezogene Bestimmung im Eisenbahnkreuzungsgesetz nicht einschlägig sei und somit nicht Grundlage des Planungsfeststellungsbeschlusses sein könne. Da keine rechtlich einschlägige Bestimmung vorhanden sei, wären alle Kosten, die durch die Verkehrszunahme der Schifffahrt entstanden sind, durch den
Maßnahmenträger zu übernehmen.
In Kitzingen ist die denkmalgeschützte Brücke nicht hinsichtlich der Pfeiler sondern bzgl. des Überbaus Schiffstoß gefährdet. Die dort dann notwendigen Stoßschutzmaßnahmen wären dann ggf. von der Bundesbehörde zu tragen. Die hierzu ausstehende Entscheidung wird bis Ende Jan. 2008 erwartet

Es sieht also so aus, als ob die von der MM schon lange geforderte Einschaltung des Gemeindetags doch Sinn gemacht hat.



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Enttäuschend

Vor einiger Zeit hat die Gemeinde beim Landratsamt angefragt, ob die Gemeinde im Falle eines Stegneubaus tatsächlich die Kosten tragen muss. Mittlerweile liegt der Gemeinde die Antwort des Landratsamtes vor. Die ist allerdings so nichtssagend, dass sie nicht der Rede wert ist.



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die Antwort der Bundesregierung

Am 1.9. war der FDP-Bundestagsabgeordnete Horst Friedrich auf Initiative der MM zu einem Ortstermin am Mainsteg gewesen. Er sagte damals zu, sich in einer Anfrage an die Bundesregierung für die Erhaltung des Stegs einzusetzen. Mittlerweile liegt die Antwort der Bundesregierung vor.
Siehe: antwortsteg.pdf [2.642 KB]

Interessant ist die Aussage, dass der Gemeinde seit 2003 bekannt sein soll, dass der Steg nicht mehr verkehrstüchtig ist.



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Wo soll ein neuer Steg hin?

Zur Zeit wird im Ort heftig die Frage diskutiert, wo ein neuer Steg errichtet werden könnte. Das Dilemma ist, dass sowohl Margetshöchheim wie auch Veitshöchheim Bereiche haben, in denen sie den Steg auf keinen Fall haben wollen. Margetshöchheim ist zwar momentan noch alleiniger Baulastträger, ohne Zustimmung der Gemeinde Veitshöchheim kann sie jedoch keinen Standort festlegen.
Die MM hat übrigens im Gemeinderat den Antrag eingebracht, mit Veitshöchheim über eine gemeinsame Baulast zu verhandeln.

Erschwerend kommt hinzu, dass der Steg mit einer Höhe von 6 m (Unterkante) und entsprechendem Überbau alles weit und breit erschlägt. Besonders problematisch ist es aber, die 125 m langen behindertengerechten Rampen unterzubringen.
Die unten abgebildeten Varianten - das Ergebnis einer Begehung der Bürgermeister beider Orte - lagen dem Gemeinderat im Mai 2007 vor. Diskutiert wurden sie nicht, man erfuhr nur, dass die Variante 3 für Veitshöchheim nicht akzeptabel sei, die Varante 2 nur, wenn die Rampe mainabwärts gerichtet sei.
Veitshöchheim war jedoch von Anfang an bereit, einer Rampe im Bereich der Mainfrankensäle zuzustimmen, dort wollte sie der Margetshöchheimer Bürgermeister aber offensichtlich nicht haben.



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Stegvarianten




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Zu den Fakten

An allen 3 Standorten würde der Neubau eines wesentlich massiveren Stegs die Mainpartie verschandeln und die dortige Bebauung erschlagen. Wegen des Platzbedarfs wäre zudem nirgends eine gewendelte Rampe möglich.

Am derzeitigen Standort:
Ein Neubau dort ist nicht möglich, weil der alte Steg erst nach Fertigstellung eines neuen abgerissen werden könnte. Eine Rampe mainaufwärts wäre zudem nicht möglich, weil sonst die Pointstraße abgesperrt wäre. Eine Rampe mainabwärts würde beim "Kreutzer" in der Gaststube enden.

Varante 1:
Die Rampe mainaufwärts ist nicht möglich (s. oben), mainabwärts würde sie im Garten des alten Schulhauses bei Heymanns enden.

Variante 2:
Aus den oben genannten Gründen müsste die Rampe mainaufwärts führen und auf Veitshöchheimer Seite mainabwärts. Im Klartext bedeutet dies, dass man fast bis zum Steinernen Weg laufen muss, um zum Stegaufgang zu kommen. Auf der Rampe läuft man dann wieder auf den Ort zu, um auf der anderen Seite auf der Rampe wieder mainabwärts zu laufen und schließlich da herauszukommen, wo man momentan vom Steg herunterkommt. Angesichts dieser "Weltreise" ist es ein Trugschluss, wenn man meint, man komme auf dem kürzesten Weg nach Veitshöchheim, wenn der Steg in der Nähe des Altorts über den Main führt.

Variante 3
Sie scheitert, weil Veitshöchheim keinen Steg im Bereich des Spielplatzes und der Bebauung am Main duldet.

Variante am Eingangsbereich des Sportplatzes
Die Rampe würde zwischen dem Steinernen Weg und dem Sportplatz beginnen. In Veitshöchheim endet der Steg auf Höhe der Mainfrankensäle. Von da aus ist der Weg ins Zentrum Veitshöchheims kürzer, als wenn man wie bei der Variante 2 nach einem langen Umweg wieder beim ursprünglichen Standort herauskommt.
Außerdem ist der Main dort mit ca. 96 m wesentlich schmaler als bei der Variante 2 (136 m), was sich positiv auf die Massivität und die Baukosten auswirken würde.
Ideal wäre es, wenn die Rampe den Fahrweg aufwärts verlaufen könnte, da sie dann kürzer ausfallen würde und hochwasserfrei wäre. Ob sie dort unterzubringen ist, müsste allerdings erst untersucht werden.



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Neubau wird teurer

Nun liegt der Gemeinde der Standpunkt des Wasserstraßenneubauamts (WNA) zum Neubau des Mainstegs schriftlich vor.
Interessant ist, dass die neue Chefin (Frau Bodsch) jetzt das Bayerische Straßen- und Wegegesetz bemüht. Danach ist die Gemeinde als Baulastträger für Bau, Unterhaltung und Sicherheit der Brücke zuständig. Dazu zählt ihrer Auffassung nach auch die Beachtung der DIN-Normen.
Frau Bodsch spricht dann in ihrem Schreiben zwei Varianten der Kostenteilung an, die darauf hinauslaufen, dass sich Gemeinde und WNA die Kosten teilen.
Nachdem der MM-Vertreter beim Gespräch mit Frau Bodsch im Rathaus eine Aktualisierung der Kostenschätzung gefordert hatte, geht das WNA angesichts der gestiegenen Stahlpreise nun von einer Bausumme von rund 3,5 Mio. € brutto aus. Grundlage dieser Schätzung ist die Bogenbrücke, die für Margetshöchheim und Veitshöchheim kaum in Frage kommen dürfte.
Auf die Gemeinde kämen nach der momentanen Schätzung 1,75 Mio. € an Kosten zu. Diese können vom Freistaat mit 65-70 % bezuschusst werden, in Ausnahmefällen mit 80 %.
Außerdem stellt das WNA der Gemeinde noch eine Mehrkostenerstattung in Höhe von kanpp 260.000 € in Aussicht.

Das WNA erwartet nun von der Gemeinde die Benennung eines Stegstandorts, damit die Kosten genauer berechnet werden können. Allerdings müsste man dann auch schon Vorstellungen über die technische Ausführung (z.B. Spannbetonbrücke) haben, um die Kosten einigermaßen realistisch schätzen zu können.



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Veitshöchheim soll Farbe bekennen

Die MM hat in einem Antrag für die Gemeinderatssitzung gefordert, dass in Gesprächen mit der Gemeinde Veitshöchheim die Frage einer gemeinsamen Baulast geklärt wird.



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Offene Fragen

Bei der Brückenhauptuntersuchung des Mainstegs Ende 2003 stellte das Ingenieurbüro Härth neben Betonschäden vor allem an der Veitshöchheimer Rampe Mängel am Rostschutz im Innern der Hohlkastenbrücke fest. Im Gemeinderatsprotokoll vom 9.12.03 ist hierzu zu lesen:
"Auf weitere Rückfragen aus dem Gemeinderat erklärte Herr Härth, dass der Innenanstrich durchaus vom gemeindlichen Bauhof ausgeführt werden könnte. Die Fläche beläuft sich auf ca. 70 bis 90 m⊃2; ...
Der Gemeinderat entschied anschließend, dass die Kosten für den nachträglichen Innenanstrich in den künftigen Haushalt aufgenommen werden sollen ..."

In den Folgejahren wurden allerdings lediglich 129,92 € (2004) und 197,27 € (2005) für den Steg ausgegeben und seitdem kein Cent mehr. Der Rostschutz wurde also nicht durch den Bauhof erneuert, auch sonst wurde nichts saniert.

Stattdessen hat das Büro Härth in diesem Jahr für die Hohlkastensanierung im Innern Nettokosten mit einer Spanne von 46.750 bis 66.000 € veranschlagt.
Es ist wohl kaum anzunehmen, dass Arbeiten mit einem derartigen Kostenrahmen vom Bauhof erledigt werden können. Sollten die Schäden zwischenzeitlich so stark zugenommen haben? Auszuschließen ist das nicht. Allerdings wundert uns das schon, da unseres Wissens bei der Zwischenuntersuchung in diesem Sommer gar nicht das Steginnere untersucht wurde. Es bleiben also durchaus Fragen offen.



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Neue Chefin bleibt hart

Am 15.10. kam Mareike Bodsch, die neue Chefin des Wasserstraßen-Neubauamts (WSNA), zu einem Gespräch ins Rathaus. Neben den ersten und zweiten Bürgermeistern aus Margetshöchheim und Veitshöchheim nahmen u.a. die Vorsitzenden der 3 Margetshöchheimer Gemeinderatsfraktionen und Miachael Donath als Vertreter des Agenda 21-Arbeitskreises teil.
In der Sache selbst zeichnete sich keine Bewegung ab, das WSNA akzeptiert den Steg in seiner derzeitigen Form unter keinen Umständen und sieht in einem Neubau die einzig praktikable Lösung. Oberwasser hat man in der Behörde auch, weil man inzwischen weiß, dass beim Steg deutlicher Sanierungsbedarf besteht.
Frau Bodsch vertrat die Auffassung, dass die Gemeinde als Baulastträger auf Grund der seit 2003 geltenden DIN-Norm 1052 allein für die Umsetzung der verschärften Anforderungen an die Sicherung gegen Schiffsstoß zuständig sei. Ihrer Meinung nach träfen hier die Regelungen des § 41,1 Wasserstraßengesetz nicht zu. Für die verschärften Anforderungen durch die neue Norm sei das WSNA nicht zuständig.
Nur wenn die Wasserstraßenverwaltung eine höhere Durchfahrtshöhe fordere, gäbe es ein sog. "gemeinsames Bauverlangen". Und nur dann komme es zu einer Kostenteilung bei den Baukosten im Verhältnis 50:50.

Wenn die Gemeinde nicht kooperativ sei, werde man das Landratsamt auffordern, den Bescheid zu vollziehen und rechtliche Schritte einleiten.

Auf Nachfrage von MM-Fraktionssprecher Peter Etthöfer bestätigte Frau Bodsch, dass die Abrisskosten für den alten Steg in der Kostenschätzung von gut 3 Mio. € enthalten seien. Sie musste allerdings einräumen, dass die Schätzung aus dem Jahre 2004 wegen der gestiegenen Stahlpreise wohl nicht mehr realistisch sei. Sie sagte zu, die Kosten noch einmal zu überprüfen. Sie machte auch deutlich, dass das WSNA die Kosten für die Ausführungsplanung nicht übernehmen werde. genau dies hatten aber die Bundestagsabgeordneten Kolbow und Lehrieder im Frühjahr 2007 in Aussicht gestellt.

Im Verlauf des Gesprächs kamen auch verschiedene Sicherungs- und Standortvarianten und auch Gestaltungsdetails zur Sprache, bei denen die Aussagen der Vertreter des WSNA teilweise von früheren Aussagen des inzwischen pensionierten Amtschefs Schwersenz abwichen. Unter dem Strich war aber keinerlei Bereitschaft zu erkennen, den vorhandenen Steg zu erhalten.
Der Veitshöchheimer Bürgermeister Kinzkofer machte deutlich, dass er einem Stegneubau nur am derzeitigen Standort oder alternativ im Bereich der Mainfrankensäle zustimmen könne.

MM-Vertreter Etthöfer monierte, dass Bürgermeister Stock bislang den Gemeinderatsbeschluss, die Rechtsaufsicht des Landratsamtes zu konsultieren, nicht vollzogen habe. Da das Landratsamt den Wasserrechtsbescheid für den Steg erlassen hat, wäre eine Auskunft dieses Amtes hinsichtlich der Kostentragung im Falle eines Neubaus durchaus von Interesse.
Auch vom Bayerischen Gemeindetag, der im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung Rechtsschutz geben kann, liegt noch keine Aussage vor, obwohl MM-Gemeinderat Gerhard von Hinten dies bereits vor einem knappen Jahr gefordert hatte.



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Sanierungskosten seit 1968

Die MM hatte in der Septembersitzung des Gemeinderates um eine Aufstellung der bisherigen Sanierungskosten für den Steg gebeten. Das Ergebnis liegt nun vor.

Im Zeitraum 1968 bis 2006 wurden für Sanierungsmaßnahmen am Steg 311.068,36 € ausgegeben. Davon erstattete Veitshöchheim der Gemeinde 73.675,82 €, so dass die Belastung für Margetshöchheim bei 237.410,54 € lag.

Wenn man bedenkt, dass die mittlerweile festgestellten Schäden einen Aufwand von mindestens 250.000 € erfordern, kann man das Ausmaß der Schäden einschätzen.



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Stocks Presseerklärung: reichlich konfus

Bürgermeister Stock behauptet in seiner Presseerklärung (abgedruckt in der Main-Post vom 5.10.07), die MM erwecke den Eindruck, sie allein habe sich um den Mainsteg gekümmert. Das ist absurd. Wer das letzte MM-Blättle Nr. 83 gelesen hat, kann dies bestätigen. Die MM hat sich zwar von Anfang an eindeutig für den Mainsteg eingesetzt, bei Aktionen jedoch weitgehend dem Agenda 21-Arbeitskreis den Vortritt gelassen, weil der Steg die Angelegenheit aller Bürger ist. Man hatte eher bei der SPD den Eindruck, sie wolle die Auseinandersetzung um den Steg für ihren Wahlkampf instrumentalisieren.

Geradezu grotesk ist Stocks Aussage, er habe nie den Eindruck vermittelt, der Steg sei in einem guten Zustand. In der Main-Post vom 13.6.06 und vom 13.11.06 ist nachzulesen, dass Stock eindeutig festgestellt hat "der Steg ist in Ordnung, wir brauchen keinen neuen" bzw. "die Brücke ist in einem guten Zustand".
Und die SPD spricht noch im Mai 2007 vom "einwandfreien Zustand des Stegs".

Wenn Stock so vehement beteuert, er habe nie davon gesprochen, dass der Mainsteg in einem guten Zustand sei, dann muss man annehmen, dass ihm der schlechte Zustand des Stegs die ganze Zeit bekannt war. Da kann man sich nur wundern, warum er nicht schon früher den Umfang der Sanierungskosten ermitteln ließ. Spätestens Anfang 2006 hätte er aktiv werden müssen, als die Forderung nach dem Stegabriss laut wurde. Er gab aber erst Mitte August 2007 den Auftrag, die Sanierungskosten zu ermitteln. Reichlich spät!



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Überzeugen Sie sich selbst




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Voll am Problem vorbei

Auch die Aussagen des SPD-Ortsvorsitzenden Werner Stadler gehen völlig am Problem vorbei. Niemand wollte der SPD das Stegfest vermiesen. Es war allerdings ein starkes Stück, dass man beim Fest die Besucher Postkarten an das Wasserstraßen-Neubauamt unterschreiben ließ, obwohl man schon genau wusste, dass der Steg wegen deutlicher Mängel und horrender Kosten nicht mehr zu retten war. So kann man mit den Bürgern nicht umgehen. Das war offensichtlich eine Wahlkampfaktion, die nach hinten losgegangen ist. Denn die Bürger können sich da nur verar... vorkommen.

Es ist auch keine Entschuldigung, dass einige der SPD-Gemeinderäte, darunter auch Herr Stadler, beim Fest am 15.9. noch nichts davon wussten, dass der Steg wegen gravierender Mängel nicht mehr zu halten ist. Es ist ein Armutszeugnis, dass der Bürgermeister anscheinend diese Information, die ihm schon länger bekannt war, nicht rechtzeitig an alle Gemeinderäte seiner Fraktion weitergegeben hat. Zumindest musste jedoch auch die Bürgermeisterkandidatin der SPD, Frau Haupt-Kreutzer, den Sachverhalt gekannt haben. Ganz offensichtlich wollte man aber das Fest erst einmal durchziehen, bevor man mit den niederschmetternden Nachrichten an die Öffentlichkeit ging.



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Stocks Ausreden sind nicht überzeugend

Die Main-Post berichtete am 26.9. in Auszügen über die Presseerklärung der MM zur neuesten Entwicklung beim Mainsteg. Die Presse gab auch Bürgermeister Stock die Möglichkeit, auf die Argumente der MM zu antworten.
Stock konnte der MM allerdings wenig entgegnen. Fakt ist schließlich, dass Stock und seine Verwaltung seit 4 Jahren das volle Ausmaß der Schäden gekannt haben. Er (und nicht irgend ein Gemeinderatsmitglied) hätte als hauptamtlicher Bürgermeister die Aufgabe gehabt, sich schon damals über das finanzielle Ausmaß der Mängel zu informieren. Spätestens aber als die Forderung nach dem Abriss des Stegs kam, hätte er genaue Zahlen auf den Tisch legen müssen, bevor er im Brustton der Überzeugung verkündete, dass der Steg in gutem Zustand sei. So aber ließ er alle diejenigen, die sich für den Steg einsetzten, böse auflaufen.

Geradezu grotesk ist die Antwort Stocks auf den Vorwurf der MM, er und die SPD hätten beim Stegfest der SPD den Bürgern keinen reinen Wein eingeschenkt und ihnen vorgegaukelt, der Steg sei noch zu retten, obwohl sie bereits wussten, dass der Steg gravierende und kostenträchtige Mängel hat. Stocks Antwort, man habe das Fest und die Postkartenaktion an das Wasserstraßen-Neubauamt bereits im Frühjahr geplant, ist blamabel. Niemand hat von der SPD verlangt, dass sie ihr Stegfest absagt. Trotzdem kann man verlangen, dass die Karten auf den Tisch gelegt werden und dem Bürger reiner Wein eingeschenkt wird.

Noch unverständlicher ist es, dass der Bürgermeister offensichtlich nicht einmal den SPD-Vorsitzenden, der auch im Gemeinderat sitzt, vor dem Fest von der neuen Situation und den zu erwartenden Sanierungskosten informiert hat. Es fragt sich wirklich, welche Prioritäten der Bürgermeister bei seiner Arbeit setzt.



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Wer muss für neuen Steg zahlen?

Ein besonders rühriges Mitglied des Agenda 21-Arbeitskreises hat sich die Mühe gemacht, dem Bürgermeister und der Verwaltung Arbeit abzunehmen. Er hat im Wasserstraßengesetz einen Passus gefunden, der Hoffnung macht, dass die Gemeinde bei einem Neubau nicht zur Kasse gebeten werden kann.



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SPD-Verlautbarungen zum Steg

Main-Post vom 13.6.06:
Stocks Fazit: "Unser Steg ist in Ordnung, wir brauchen keinen neuen."

SPD-Ortsblatt vom Mai 2007:
"Wir haben in den letzten Jahren viel Geld in die Sanierung und den Unterhalt des Steges investiert, was auch richtig war. Denn die Ergebnisse der letzten Brückenprüfungen haben gezeigt, dass dieser in einem einwandfreien Zustand ist."



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Interessant


Die Hauptprüfung fand vor 4 Jahren statt. 



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Zur Erläuterung

23.9.07
Die oben angesprochene Hauptuntersuchung fand 2003 statt. Damals wurde nur ansatzweise von einigen Mängeln (an den Rampen) und beim Rostschutz gesprochen, von den Kosten einer Sanierung schon gar nichts. In den Sitzungsprotokollen konnten wir auch nichts darüber finden.

Normalerweise muss man davon ausgehen, dass Bürgermeister und Verwaltung sich über den Zustand des Stegs und mögliche Sanierungskosten schlau machen, bevor sie vollmundig erklären, der Steg sei in einem guten technischen Zustand und müsse erhalten bleiben.
Ganz offensichtlich hat man dies nicht getan und die Hauptuntersuchung von 2003 verdrängt. Alle die, die sich mit Vehemenz für den Steg eingesetzt haben, hat man ins offene Messer laufen lassen.

Das aktuelle Gutachten mit der Kostenschätzung trägt das Datum 5.9.2007. Der Bürgermeister wusste also spätestens jetzt und damit rechtzeitig vor der Gemeinderatssitzung und dem Stegfest der SPD, dass der Steg aus finanziellen Gründen nicht mehr zu retten ist.



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Blamabel

23.9.07
Es ist unverständlich, dass der Bürgermeister und die SPD angesichts dieser Situation noch lustig das Stegfest feiern und die Bürger im Glauben lassen, man könne den Steg vielleicht noch retten. Statt ihnen reinen Wein einzuschenken, hat man Postkarten an das Wasserstraßen-Neubauamt verteilt und die Bürger aufgefordert, sich dort für die Erhaltung des Stegs einzusetzen. Offensichtlich wollte man sich das Fest nicht verderben lassen. Die Bürger müssen sich ganz schön verkohlt vorkommen.

Nicht viel anders lief es bei dem Kurzgutachten, das die SPD vor einigen Monaten über den Steg hat machen lassen. Statt damit gleich an die Öffentlichkeit zu gehen, hat man es erst einmal zurückgehalten, um es dann (offensichtlich wahlkampftaktisch bedingt) zu einem späteren Zeitpunkt aus der Schublade zu ziehen.

Völlig unverständlich ist es uns, dass der Bürgermeister zur letzten Gemeinderatssitzung, als die Kostenschätzung für eine Stegsanierung vorgestellt wurde, entgegen sonst üblicher Praxis Presse und Rundfunk eingeladen hat. Damit war gesichert, dass die Blamage öffentlichkeitswirksam perfekt war.

Erst rennt ganz Margetshöchheim gegen den Abriss des Stegs an, weil der ja angeblich noch in bestem Zustand ist. Und dann muss die Gemeinde jämmerlich einknicken, weil der Steg offensichtlich deutliche Mängel hat.

Da hätte der Bürgermeister uns allen viel ersparen können. Das ist nicht nur eine Blamage für den Bürgermeister und seine SPD, der ganze Ort wurde blamiert.

Man kann sicher sein, dass jetzt die Position der Gemeinde gegenüber dem Wasserstraßen-Neubauamt nicht die beste ist. Die werden sich eins grinsen. Es ist zudem zu befürchten, dass die Gemeinde jetzt auch wesentlich schlechtere Karten hat, wenn es bei einem Stegneubau ums Geld geht.



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Schäden am Mainsteg

Das Ingenieurbüro Härth hat bei der Untersuchung des Mainstegs im Juni gravierende Schäden am Mainsteg entdeckt. So wurden erhebliche Mängel am Beton der Rampen und am Rostschutz der Stahlkonstruktion sowie ein Riss an einer Kammerwand festgestellt. Die Sanierungskosten werden auf ca 225.000 € geschätzt. Mit Nebenkosten muss man mit 250.000 € rechnen, eventuell sogar mit 300.000 €.
Interessant war die Feststellung, dass das Stegmittelteil innen im Hohlkasten offensichtlich schon von Anfang an nicht richtig gegen Rost geschützt war, was natürlich zu erheblichen Folgekosten führt.



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Wenig Hoffnung auf Gegengutachten

Die Gemeinde wollte durch das Ingenieurbüro Maier ein Gutachten über realistische und bezahlbare Möglichkeiten zur Sicherung des bestehenden Stegs in Auftrag geben. Nach einer ersten Sichtung der Unterlagen macht das Büro der Gemeinde nicht allzu viel Hoffnung. Es empfiehlt vielmehr, sich beim Landratsamt zu erkundigen, ob die Gemeinde überhaupt für die Kosten eines Neubaus aufkommen muss.
Einen ähnlichen Vorschlag hat der Agenda 21-Arbeitskreis an die Gemeinde herangetragen. Er empfiehlt der Gemeinde, vom Wasserstraßen-Neubauamt eine genaue Auskunft darüber einzufordern, auf welcher rechtlichen Grundlage die Gemeinde angeblich verpflichtet ist, die Kosten eines Stegneubaus zu tragen.



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Todesurteil für den Steg

Bislang waren alle davon ausgegangen, dass sich der Steg nach einigen teuren Sanierungsmaßnahmen in den letzten 20 Jahren in einem guten Zustand befindet und deshalb unter allen Umständen erhalten werden sollte.
Die Argumente für den Abriss stützten sich bislang immer nur darauf, dass der Steg einem Anprall eines großen Schiffes nicht standhalten könnte.
Nachdem nun klar ist, dass der Steg wieder einmal deutliche technische Mängel aufweist und es offensichtlich auch keine realistischen und bezahlbaren Möglichkeiten zur von den Behörden geforderten Sicherung des Stegs gibt, dürfte das Todesurteil für den Mainsteg gefällt sein.



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Eine einfache Rechnung

Ein Stegneubau soll die Gemeinden Margetshöchheim und Veitshöchheim nach Behördenberechnung nach Abzug möglicher Zuschüsse rund 300.000 € kosten. Ob das realistisch ist, bleibt abzuwarten. Setzen wir also mal vorsichtshalber lieber 400.000 € ein.

Die derzeit nötige Sanierung des alten Stegs dürfte im günstigsten Fall 250.000 € kosten, eher mehr. Dann wäre der Steg aber immer noch nicht gegen einen Aufprall gesichert. Dafür böte sich als billigste Variante die optisch grauenhafte sog. Dalbenlösung (überdimensionale 4 m hohe massivste Leitplanken um die Pfeiler) an. Die soll 710.000 € kosten. Alles zusammen im günstigsten Falle gut 950.000 €, für die es keine Zuschüsse gibt. Zusätzlich bleibt die Wahrscheinlichkeit, dass in absehbarer Zeit weitere Sanierungsmaßnahmen für den bestehenden Steg erforderlich sind.

Angesichts dieser Zahlen ist es einfach unrealistisch, noch weiterhin am alten Steg festzuhalten. Das wäre dem Bürger trotz aller Liebe zum alten Steg nicht zu vermitteln. Die MM, die sich von der ersten Stunde an für den Erhalt des Stegs eingesetzt hat, muss vor diesen Sachzwängen kapitulieren.

Deshalb hat der Gemeinderat beschlossen, konkrete Auskünfte darüber einzuholen, ob die Gemeinde tatsächlich für einen Stegneubau zur Kasse gebeten werden kann.



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Hätte man das nicht früher wisssen können?

In den letzten Monaten haben sich fast alle Gruppierungen innerhalb und außerhalb des Gemeinderats intensiv um die Erhaltung des Mainstegs eingesetzt, immer in der Annahme, dass der Steg in einem guten Zustand ist. Wenn man schon früher gewusst hätte, welche Sanierungskosten für den Steg zu erwarten sind, hätte man sich das alles sparen können, und die MM hätte auch nicht den Abgeordneten Friedrich an den Steg geholt.
Etwas seltsam ist es allerdings schon, dass Verwaltung und Bürgermeister wohl schon länger über über den Zustand des Stegs Bescheid wussten. Offensichtlich war man sich dort aber über die finanziellen Auswirkungen einer nötigen Sanierung nicht so recht im Klaren.
Spätestens seit Anfang September lagen allerdings die Zahlen auf dem Tisch. Spätestens jetzt hätten eigentlich Bürgermeister und SPD bei ihrem Stegfest den Bürgern reinen Wein einschenken müssen. Aber man wollte wohl die Feierlaune nich trüben und aus dem Fest keine Begräbnisfeier machen.



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Ortstermin am Steg mit MdB Friedrich (FDP)




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MdB Friedrich (FDP) bringt Steg vor den Bundestag

Auf Initiative von MM-Vorstandsmitglied Norbert Tratz kam der FDP-Bundestagsabgeordnete Horst Friedrich am 1.9. zu einem Ortstermin mit der MM-Fraktion an den Mainsteg. Für die Gemeinde schilderte 2. Bürgermeister Norbert Götz die derzeitige Situation um den vom Abriss berdrohten Mainsteg. Norbert Tratz und die MM-Gemeinderäte Peter Etthöfer, Gerhard von Hinten und Gabriele Roer ergänzten die Darstellung, übergaben dem Abgeordneten Informationsmaterial und baten um Unterstützung bei den Bemühungen zur Erhaltung des Stegs. Etthöfer legte auch die Position des Agenda 21-Arbeitskreises dar, der u.a. mit seiner Unterschriftensammlung die Bevölkerung mobilisiert hatte.
MdB Horst Friedrich, der dem Verkehrsausschuss des Bundestags angehört, sicherte seine Unterstützung zu und wird in den nächsten Tagen mit einer Anfrage an die Bundesregierung den Mainsteg zum Thema im Bundestag machen.



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Bild oben

von links: Gabriele Roer (MM-Gemeinderätin), Norbert Tratz (MM-Vorstandsmitglied), MdB Horst Friedrich (FDP), 2. Bürgermeister Norbert Götz, MM-Fraktionssprecher Peter Etthöfer, FDP-Kreisvorsitzender Wolfgang Kuhl, Gerherd von Hinten (MM-Gemeinderat)



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TV-Touring berichtet über den Mainsteg

Am 1.8. war ein Mitarbeiter von TV-Touring am Mainsteg und machte sich bei Michael Donath und Peter Etthöfer vom Agenda 21-Arbeitskreis über den aktuellen Stand beim vom Abriss bedrohten Mainsteg kundig. Sein Bericht wird voraussichtlich am 2.8. ausgestrahlt. Empfang über Kabel oder "Frankensat".



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Main-Post-Bericht am 1.8.

Die Main-Post berichtete in der Ausgabe vom 1.8. im Landkreisteil über den Termin beim Regierungspräsidenten. Der Agenda-Arbeitskreis übergab dort die 3200 Unterschriften, die er zur Erhaltung des Mainstegs gesammelt hatte.



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Agenda-AK beim Regierungspräsidenten

Am 17.7. waren Vertreter des Agenda 21-Arbeitskreises (Michel Donath, Frau Groksch, Frau Müller-Pein und Peter Etthöfer) wegen des geplanten Abrisses des Mainstegs beim Regierungspräsidenten. AK-Sprecher Michael Donath übergab Regierungspräsident Dr. Beinhofer die Unterschriften von über 3200 Bürgern, die sich für den Erhalt des Mainstegs ausgesprochen hatten.
Die Agenda-Vertreter erläuterten dem Regierungspräsidenten, Herrn Jägerhuber und Herrn Hardenacke die Position des Agenda-Arbeitskreises. Die Vertreter der Regierung von Unterfranken machten wenig Hoffnung, dass der Abriss des bestehenden Mainstegs noch zu verhindern sei. Allerdings war selbst Dr. Beinhofer etwas überrascht, welche massiven Auswirkungen ein Neubau des Stegs auf die Maintalgemeinden und das Landschaftsbild haben würde. Von Regierungsseite wurde versichert, dass man versuchen wolle, zumindest bei der Frage der behindetengerechten 125 m langen Rampe eine Kompromisslösung zu finden.



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Die Agenda-Vertreter beim Regierungspräsidenten 



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Gutachten zur Stegsicherung

Der Gemeinderat hat die Absicht, durch ein Gutachten klären zu lassen, ob es nicht doch kostengünstigere und landschaftsschonendere Möglichkeiten gibt, den Mainsteg an Ort und Stelle zu erhalten und zu sichern.
Nachdem die TH Karlsruhe von vornherein hier wenig Chancen für die Gemeinde sah und weitgehend den Standpunkt des Wasserstraßen-Neubauamts (WNA) teilte, blieb nur noch das Ingenieurbüro Maier in Würzburg. Die TU München wäre nämlich nur zu einem Gutachten bereit gewesen, wenn der Auftrag auch vom WNA gekommen wäre.
Die Fraktionen sollen nun ihre Vorschläge zum Untersuchungsumfang bei der Gemeinde einreichen, damit das Ingenieurbüro evtl. bei der nächsten Gemeinderatssitzung beauftragt werden kann.



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22 Meter hoch


Eine Idee des Wasserstraßenneubauamts 



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Zum Nachdenken

So könnte der Steg nach den Plänen des Wasserstraßen-Neubauamts aussehen. Von der Unterkante des Stegs bis zur Oberkante des Bogens wären es rund 22 m. Dahinter kann sich sogar der Kirchturm verstecken. Von der Wasseroberfläche bis zur OK Bogenbrücke wären es rund 28,5 m.

Man stelle sich mal vor, was bei so einer Konstruktion allein die alle paar Jahre nötige Rostschutzbehandlung kostet. Davon kann man in den Wirtschaftlichkeitsberechnungen des Wasserstraßen-Neubauamts (WSNBA) nichts lesen.

Falls der Mainsteg an Ort und Stelle bleiben, aber um einige Meter angehoben werden sollte (siehe Pläne des WSNBA), würde dies dazu führen, dass die Rampen nach heutigen Standards behindertengerecht gebaut werden müssen. Dies bedeutet nicht nur eine Rampe mit einer Anfangshöhe von mehr als 6 m, sondern auch eine Länge von 125 Metern. Dann kann man die Mainpartie vergessen!



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Seltsame Eile

Das Bundesverkehrsministerium hat in den letzten Wochen enormen Druck auf die Gemeinde ausgeübt, um einen schnellen Stegneubau durchzusetzen, angeblich aus Sicherheitsgründen. Seltsam ist, dass die Pläne und Berechnungen, die das Wasserstraßen-Neubauamt in den letzten Wochen der Gemeinde vorgelegt hat, teilweise aus den Jahren 2002 bis 2004 stammen. Vor gut einem Jahr aber eröffnete man erst der Gemeinde, dass der Steg abgerissen werden soll. So eilig scheint man es bislang wohl doch nicht gehabt zu haben.



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Uni Karlsruhe macht wenig Hoffnung

Die Gemeinde hat beim Institut für Wasser und Gewässerentwicklung der TH Karlsruhe angefragt, ob es ein Gutachten für Sicherungsmaßnahmen am bestehenden Mainsteg erstellen kann. Die Antwort aus Karlsruhe macht wenig Hoffnung. Die dortigen Wasserfachleute schließen sich eindeutig der Position des Wasserstraßen-Neubauamts an.



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Kolbow und Lehrieder schreiben der Gemeinde

In einem Schreiben an die Gemeinde (mit einem gemeinsamen Briefkopf!) drängen die Bundestagsabgeordneten Kolbow und Lehrieder die Gemeinde, doch noch einen Standort für einen Stegneubau zu benennen, da sonst das Wasserstraßenneubauamt den ersatzlosen Abriss des Mainstegs anordnen könne. Einer Klage gegen diese Anordnung räumen sie wenig Chancen ein. (4.6.)



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Abgeordnetenschreiben




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Spendenaufruf für den Steg




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da war er noch ganz neu 



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Mainsteg (Christina Etthöfer) 



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Gemeinderatssitzung am 15. Mai

Beim Informationsgespräch zum Stegneubau am 29.4. hatte Bürgermeister Stock den Abgeordneten Lehrieder und Kolbow und dem Chef des Wasserstraßenneubauamts Schwersenz zugesichert, dass in der nächsten Gemeinderatssitzung (am 15.5.) ein (unverbindlicher) Standort für den Stegneubau festgelegt werde.
Die Bürgermeister von Margetshöchheim und Veitshöchheim hatten hierzu 3 mögliche Standorte festgelegt. Siehe: Vorschläge der Gemeinde für den neuen Mainsteg

Die MM hat am 30.4.07 in einem Schreiben an Bürgermeister Stock um detaillierte Auskünfte gebeten:

Standort für den Mainsteg

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

nachdem sich bei dem Gespräch mit den Abgeordneten abgezeichnet hat, dass bei der nächsten Gemeinderatssitzung ein (theoretisch unverbindlicher) Standort für den Mainsteg festgelegt werden soll, bitten wir Sie, vorab folgende Punkte abzuklären, damit die Diskussion nicht ins Blaue geführt werden muss:

Wie hoch muss der Steg am Mainufer sein?
Wie weit muss diese Höhe im Uferbereich eingehalten werden bzw. wie weit muss die Rampe vom Ufer entfernt sein?
Wie lang muss die Rampe wirklich werden?

Bereits heute gehen wir davon aus, dass im Falle eines Stegneubaus im Bereich der Mainstraße die dort geplante Altortsanierung gestorben sein dürfte. Das zu erwartende monumentale Bauwerk dürfte die sog. „Schokoladenseite“ Margetshöchheims so nachhaltig beeinträchtigen, dass die geplanten Investitionen nicht mehr zu rechtfertigen wären.

Abschließend wollen wir noch einmal betonen, dass wir uns auch nach dem Termin mit den Abgeordneten noch nicht mit dem Stegabriss abgefunden haben. Wir werden weiterhin alle Maßnahmen (z.B. die des Agenda 21-Arbeitskreises) unterstützen, die geeignet sind, den derzeitigen Steg zu sichern und zu erhalten

Am Nachmittag des 14.5. erhielten die Gemeinderatsfraktionen Unterlagen des Wasserstraßen-Neubauamts zur MM-Anfrage und weitere Details zu technischen und Kostenfragen. So erfuhr man jetzt erstmals, dass die Rampe mindestens 125 m lang werden muss. Die Unterkante des Stegs selbst muss im Falle eines Neubaus 6,40 m über dem höchsten schiffbaren Wasserstand liegen.

Außerdem teilte die Gemeinde (reichlich spät) am Vorabend der Gemeinderatssitzung den Fraktionen mit, dass die Variante 3 wohl nicht von Veitshöchheim akzeptiert werde. Weiterhin erfuhr man, dass noch eine weitere Variante zwischen Mainfrankensälen und Sportplatzeingang im Gespräch gewesen sei, die für Veitshöchheim akzeptabel sei. Für Bürgermeister Stock war sie offensichtlich inakzeptabel, da sie in den Planunterlagen für die Gemeinderatssitzung nicht eingezeichnet war.

Riesiger Besucherandrang
Der Besucherandrang bei der Gemeinderatssitzung war so enorm, dass der Sitzungssaal aus allen Nähten platzte. Dies verfehlte ganz offensichtlich nicht seine Wirkung, wie das Ergebnis der Sitzung zeigte.

Mehr als seltsam
Es war schon sehr seltsam, dass über ein Jahr nach dem Auftauchen des Stegproblems, einen Tag vor der beabsichtigten Entscheidung des Gemeinderats über einen neuen Standort jetzt erstmals etwas genauere Daten den Gemeinderäten vorlagen, nicht zuletzt auch wegen der Anfrage der MM.
Das war sicher ein Versäumnis des Wasserstraßenneubauamts. Aber auch die Margetshöchheimer Verwaltung mit dem Bürgermeister an der Spitze hätte sich darum kümmern können und müssen.
Noch seltsamer war, dass die Vereinbarung über den Mainsteg zwischen Gemeinde und Wasser- und Schifffahrtsverwaltung aus dem Jahre 1969 wohl der SPD-Fraktion, nicht aber MM und CSU vorlag. Letztere erhielten sie erst Wochen später auf ihre nachdrückliche Forderung hin.
Völlig unverständlich ist es, dass der Bürgermeister es offensichtlich nicht für nötig hielt, der von MM-Gemeinderat Gerhard von Hinten in einer früheren Sitzung geäußerten Bitte nachzukommen, die Angelegenheit rechtlich prüfen zu lassen, z.B. vom Bayerischen Gemeindetag, der so etwas kostenlos für die Gemeinden macht. Dieser Bitte kam man nicht nach, weil sie nicht als "Antrag formuliert" gewesen sei. Dabei wäre dies sicher im Interesse aller gewesen.
Einen besonderen Coup leistete sich aber die SPD. Sie ließ den Vertrag aus dem Jahre 1969 und die Abrissproblematik von einem Anwalt prüfen. Im Prinzip ist dies eine gute Sache. Es ist aber der Sache nicht dienlich und riecht sehr nach Vorwahlkampf, dass diese Expertise das Datum 5. April trägt, dass die SPD aber bei der Gemeinderatssitzung am 17.4. keinen Ton von dieser Expertise verlauten ließ, auch nicht im Bauausschuss am 3.5..
Erst beim Gespräch mit den Abgeordneten am 29.4. deutete man an, man habe den Vertrag prüfen lassen und sehe Chancen für den Fall eines Prozesses.
Den Gemeindräten der anderen Fraktionen legte man diese Expertise aber erst zwei Minuten vor Beginn der Sitzung am 15.5. auf den Tisch. Das ist nicht nur schlechter Stil, das ist schlichtweg kontraproduktiv. Wenn man tatsächlich den Stegabriss verhindern will, dann hält man so ein Gutachten doch nicht 6 Wochen unter Verschluss, um es dann aus dem Zylinder zu zaubern, wenn über eine neue Stegvariante abgestimmt werden soll.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach dem tatsächlichen Grund, warum Bürgermeister Stock auf die Bitte der MM, die Problematik rechtlich abklären zu lassen, nicht eingegangen ist.
Nachdem der Gemeindeverwaltung und dem Bürgermeister die Unterlagen aus dem Jahre 1969 ja schon immer vorlagen, stellt sich auch die Frage, warum der Bürgermeister nicht selbst darauf gekommen ist, diese Vereinbarung rechtlich abklopfen zu lassen.

Was bringt das Gutachten der SPD?
Wie bei den meisten Gutachten gibt es viele Wenn und Aber. Offensichtlich hat die Gemeinde nicht allzu gute Karten, wenn die Vereinbarung aus dem Jahre 1969 Bestand hat. Andererseits rechnet man sich einige Chancen aus, weil der Stegabriss bei der Planfeststellung für den Mainsteg übersehen wurde. Um eine genauere Abschätzung der Chancen für eine Klage abgeben zu können, wäre eine weitere Untersuchung nötig, für die der Anwalt 6000 bis 7000 € veranschlagt. Und genau diese Prüfung hat die SPD im Gemeinderat am 15.5. beantragt. Jede Woche früher wäre da von Vorteil gewesen, wenn man den Stegabriss wirklich verhindern will.
Außerdem müsste ein weiteres Gutachten über mögliche Alternativen zur Stegsicherung erstellt werden, damit der Anwalt die Chancen für eine erfolgreiche Klage gegen den Stegabriss abschätzen kann.
Der Anwalt stellt allerdings auch fest, dass es evtl. dazu kommen kann, dass die Gemeinde unter Umständen die gesamten Kosten tragen muss.

Zum Ergebnis der Sitzung
Da der Druck der Öffentlichkeit zur Erhaltung des Stegs durch 3200 Unterschriften für den Agenda-Aufruf und durch die vielen Zuhörer offenkundig war und wegen der so spät erhaltenen Unterlagen eine ernsthafte Prüfung nicht möglich war, hatte es Bürgermeister Stock auf einmal nicht mehr eilig. Man beschloss, sich erst einmal auf gar keinen Alternativstandort einzulassen. Stattdessen soll auf die erneute Forderung der MM hin jetzt doch erst einmal der Gemeindetag eingeschaltet werden. Erst dann will man entscheiden, ob man 7000 € für die Überprüfung der Klagechancen ausgibt.
Außerdem soll möglicherweise ein Gutachten bei einem Lehrstuhlinhaber für Wasserbau (z.B. an der TH Karlsruhe) über alternative Sicherungsmöglichkeiten für den Steg in Auftrag gegeben werden.



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So hoch würde der Steg (Unterkante!)

Ein Anlieger der Mainstraße hat sich die Mühe gemacht, die vom Wasserstraßen-Neubauamt geforderte Höhe der Unterkante eines neuen Mainstegs (6 m) an seinem Anwesen zu demonstrieren. Wenn man dann noch den Unterbau des Stegs, den Belag und das dann wesentlich höhere Geländer (wegen der Absturzsicherung für Radfahrer) hinzurechnet, kämen mit Sicherheit noch einmal gut 2,5 m hinzu. Man sollte auch nicht vergessen, dass der Steg wesentlich breiter und die Rampe 125 m lang würde. Das Ergebnis wäre auf jeden Fall ein Monstrum, das die Mainpartie erschlagen würde.



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Die Stegoberkante dürfte 2,5 m höher liegen. 



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So könnte der Steg aussehen


Eine Idee des Wasserstraßenneubauamts 



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Agenda 21 - Erklärung

AGENDA 21 in der Gemeinde Margetshöchheim:
Arbeitskreis II Verkehr (einschließlich Altortsanierung), Wirtschaft
und Tourismus

______________________________________________________________________



15. Mai 2007

Erhalt des Mainstegs



3.200 Unterschriften unterstützen die Forderung,
den Mainsteg in seiner jetzigen Form zu erhalten und so
die Verschwendung von Steuergeldern zu vermeiden:

Die eigentlich zuständigen 'Volksvertreter' unserer Region auf Bundesebene, die Herren MdB Kolbow und Lehrieder, entpuppten sich sowohl im Gespräch am 29.04. wie auch in ihrer Replik in der Main Post am 10.05. eher als 'Sachzwang-Durchsetzer' denn als Sachwalter der Bürger und einer vernünftigen Gesetzgebung.


Die Vereinbarung zwischen WSV und Gemeinde Margetshöchheim aus dem Jahr 1969 ermöglicht offensichtlich das geplante Vorgehen.
Falls nicht bereits in den vergangenen zwölf Monaten geschehen, sollte sich die Gemeinde unabhängigen Rat eines geeigneten Ingenieurbüros holen:
Dabei sollten von dieser unabhängigen Seite Alternativen hinsichtlich technischer Durchführung und Kosten-Nutzen-Abwägung geprüft werden.


Ein neu zu bauender Steg würde in seinen Proportionen sicherlich nicht mit der Bebauung im Bereich der Mainstraße bzw. des Altorts harmonieren.

Ziel aller Planungen im Uferbereich war und ist der Erhalt der Margetshöchheimer ‚Schokoladenseite’ am Mainufer.



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Toller Erfolg: 3200 Unterschriften

Bislang haben über3200 Bürger den Aufruf des Agenda-Arbeitskreises zur Erhaltung des Mainstegs unterschrieben.



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Vorschläge der Gemeinde für den neuen Mainsteg

Bei einer gemeinsamen Begehung am 3.5.07 legten die Bürgermeister Stock (Margetshöchheim) und Kinzkofer (Veitshöchheim) 3 mögliche Standorte für den neuen Mainsteg fest, die auf der folgenden Karte zu sehen sind. Die südlichste Variante (3) dürfte wohl auf den Widerstand der Gemeinde Veuitshöchheim stoßen.
Nach dieser Begehung fand am selben Tag eine Bauausschusssitzung statt. Über die Ergebnisse der Begehung ließ Bürgermeister Stock bei dieser Gelegenheit kein Wort verlauten.



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Mögliche Stegstandorte




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MM fordert Bürgerbeteiligung

Die MM hat in einem Schreiben an Bürgermeister Stock darum gebeten, die betroffenen Anlieger einzuschalten, falls für den Stegneubau ein Standort im Bereich des Sanierungsgebietes Mainstraße vorgesehen sein sollte.



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Hervorragender Main-Post-Bericht

In der Main-Post vom 5.5. findet sich ein sehr guter Bericht mit Kommentar zur Mainsteg-Problematik und zum Gespräch mit den Bundestagsabgeordneten. Dort wird der Kern des Problems mit deutlichen Worten angesprochen.
Da beim Lesen des Main-Post-Artikels der Eindruck entstehen könnte, dass die Unterschriftensammlung zur Erhaltung des Stegs vom Agenda-Arbeitskreis und von der MM veranstaltet wird, stellen wir hier noch einmal fest: Die Unterschriftensammlung ist eine Aktion des Agenda 21-Arbeitskreises.
Die MM unterstützt diese Initiative voll und ganz, hat aber ganz bewusst auf eine eigene Unterschriftenaktion verzichtet, da der Steg ein Anliegen aller Margetshöchheimer und vieler Menschen in der Region ist. Deshalb ist der Agenda-Arbeitskreis als parteipolitisch unabhängiges Gremium die richtige Plattform dafür.
Das Missverständnis in der Presse ist wahrscheinlich dadurch entstanden, dass der MM-Fraktionsvorsitzende Peter Etthöfer maßgeblich im Agenda-Arbeitskreis mitarbeitet und die MM bereits seit langem für die Erhaltung des Mainstegs aktiv ist.



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Zu den Fakten

Der Steg ist zwischen den beiden Flusspfeilern gut 60 m breit und über 6 m hoch, was für jegliche Art von Schiffsverkehr ausreichend ist. Vor wenigen Jahren wurde er für viel Geld generalüberholt.
Nach Aussagen der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung ist der Mainsteg nicht sicher,
weil die Pfeiler nicht standfest genug wären, wenn sie durch ein Schiff gerammt würden,
weil der Steg zwischen den Flusspfeilern und dem Ufer (also außerhalb der Schifffahrtsrinne) keine 6 m hoch ist,
weil er auf dem Ufer keine 6 m hoch ist, da ja ein Schiff auf das Ufer fahren könnte (Originalton Wasserstraßen-Neubauamt!).

Wenn man mal davon ausgeht, dass ein Schiff nicht auf das Ufer fährt und auch nicht mit Gewalt links oder rechts der Flusspfeiler sich außerhalb der Fahrrinne zwischen Pfeiler und Ufer durchzwängen will, müsste es eigentlich ausreichen, die beiden Flusspfeiler zu verstärken, um den Steg ausreichend zu sichern. Dies wäre technisch ohne weiteres möglich und auch die billigste Lösung.

Nach dem Chef des Wasserstraßen-Neubauamts wäre aber der Stegneubau trotzdem die wirtschaftlichste Lösung. Diese Rechnung geht nur dann auf, wenn man die Zuschüsse für den Neubau einrechnet und vernachlässigt, dass diese Zuschüsse ja auch aus Steuergeldern kommen.

Es ist schon erschütternd, dass die Bundestagsabgeordneten Kolbow und Lehrieder diese Milchmädchenrechnung mitmachen. Offensichtlich ist es immer noch bequemer und politisch erfolgversprechender den Zuschuss-Nikolaus zu spielen, als sich gegen diese Vernichuung von volkswirtschaftlichem Vermögen und Steuergeldern zu wenden.

Wenn man alle diese Vorgaben berücksichtigt, dürfte im Bereich der Mainstraße kein Standort für einen Stegneubau zu finden sein. Die Brücke müsste auch am Ufer noch 6 m hoch sein und die Pfeiler müssten noch einen deutlichen Abstand zum Ufer haben. Außerdem müsste die Rampe wegen des behindertengerechten Ausbaus über 100 m lang sein. Somit würde das weitgehend denkmalgeschützte Ensemble in der Mainstraße für alle Zeiten entwertet und zerstört sein. Unter diesen Umständen wäre jeder Cent für eine Altortsanierung in diesem Bereich zum Fenster hinausgeworfen. Dann bräuchte man sich nicht die Köpfe über eine Pflasterung und andere Maßnahmen zu zerbrechen. Die Mainpartie, die Margetshöchheims Reiz ausmacht, kann man dann vergessen.



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Wenig Hoffnung für den Mainsteg

Am 29.4. fand im Margetshöchheimer Rathaus ein Gespräch über die Zukunft des Mainstegs statt. Teilnehmer waren die Bundestagsabgeordneten Kolbow und Lehrieder, der Chef des Wasserstraßen-Neubauamts Schwersenz, MdL Ach, stellv. Landrat Brohm, die beiden Bürgermeister, Bürgermeister Kinzkofer und Gemeinderatsvertreter aus Veitshöchheim, Vetreter der 3 Gemeinderatsfraktionen und des Agenda-Arbeitskreises.
Obwohl beim Mainausbau im Planfeststellungsverfahren keine Auswirkungen auf den Mainsteg festgestellt wurden, muss nach den Feststellungen der beiden Bundestagsabgeordneten und von Schwersenz der Steg abgerissen und neu gebaut werden, weil er den Anforderungen an den heutigen Schiffsverkehr nicht mehr entspricht.
Das Bundesverkehrsministerium hat der Gemeinde die Pistole auf die Brust gesetzt und fordert von der Gemeinde binnen kürzester Zeit einen Standortvorschlag für den neuen Steg, damit die Kosten für den Neubau berechnet werden können. Andernfalls werde vom Bund das Planfeststellungsverfahren für den Mainsteg eingeleitet werden. In diesem Falle bekommt die Gemeinde angeblich keine Zuschüsse. Von Herrn Schwersenz wurde u.a. auch damit gedroht, dass die Gemeinde im Falle eines Unfalls zusätzlich mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen habe.
Offensichtlich soll es jetzt nur noch um die Kosten und nicht mehr um die Frage, ob der Steg nicht auch andersweitig gesichert werden kann, gehen. Auf das Argument der Verschwendung von Steuergeldern und die Frage, ob der Steg nicht doch anderweitig gesichert werden könne, gingen weder Schwersenz noch die MdB explizit ein.
Nach den Äußerungen der beiden MdB will der Bund die Planungskosten übernehmen. Die Baukosten sollen 50:50 zwischen Bund und Gemeinde aufgeteilt werden. Der Gemeindeanteil soll angeblich bis zu 80 % bezuschusst werden, so dass die Gemeinde auf ca. 10 % der Kosten sitzenbliebe. Sicher ist dies allerdings nicht.

Vom Bürgermeister und den Vetrtretern der Gemeinderatsfraktionen wurde der Neubau des Mainstegs einerseits abgelehnt, andererseits beteiligte man sich aber auch an den Gedankenspielen für einen neuen Standort. Besonders deutlich wurde dies bei CSU-Gemeinderat Döbling. Grundsätzlich ohne Wenn und Aber abgelehnt wurde der Neubau des Stegs von den Vertretern der MM und des Agenda-Arbeitskreises. Auch die SPD-Vertreter äußerten sich ablehnend.
In der nächsten Gemeinderatssitzung soll nun der Gemeinderat über einen Standort für den neuen Steg entscheiden. Damit soll angeblich noch keine Zustimmung zum Neubau des Stegs verbunden sein. Für diesen Standort sollen dann die Kosten für einen Steg ermittelt werden.
Unter dem Strich sieht es für den "alten" Steg nicht gut aus. Es ist damit zu rechnen, dass sich in der nächsten Gemeinderatssitzung am 15.5. eine Mehrheit für einen Neu-Standort findet.



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Realpolitik gegen gesunden Menschenverstand

Die Bundestagsabgeordneten Kolbow und Lehrieder hatten sicher nur die besten Absichten, als sie der Gemeinde Margetshöchheim empfahlen, auf den Vorschlag des Wasserstraßenneubauamts einzugehen und möglichst bald einen Standort für den neuen Mainsteg vorzuschlagen. Sie hatten sich auch mächtig dafür ins Zeug gelegt, dass die Gemeinde für den Fall des Neubaus möglichst viel Zuschüsse erhält.
Andererseits ist es kaum mit dem gesunden Menschenverstand zu vereinbaren, dass ein Steg, der erst vor wenigen Jahren mit viel Aufwand saniert wurde, jetzt abgerissen und mit dem Geld der Steuerzahler (man darf wohl mit 3,5 Mio. € rechnen) neu gebaut werden soll.
Es gäbe sicher auch Möglichkeiten, den vorhandenen Steg so zu verstärken, dass er vielleicht nicht 150 %ig, aber doch weitgehend sicher gegen einen Schiffsaufprall wäre. All diese Varianten wurden jedoch vom Chef des Wasserstraßenneubauamts vom Tisch gewischt, weil sie unwirtschaftlich wären, obwohl sie deutlich billiger kämen als der Neubau. Unwirtschaftlich sind sie allein deswegen, weil es dafür keine oder weniger Zuschüsse gibt. Diese Zuschussmentalität, die Jahr für Jahr den Bürger Milliarden an Steuergeldern kostet, ist mit der Grund dafür, dass unser Staatswesen auf Jahrzehnte hinaus haushoch verschuldet ist. Zukünftige Generationen dürfen die Suppe auslöffeln.
Diese kurzsichtige und verantwortungslose Praxis müssten eigentlich die Abgeordneten aufgreifen und Initiativen entwickeln, um solch volkswirtschaftlichen Unsinn in Zukunft zu unterbinden. Stattdessen beugen sie sich nur allzu unkritisch sogenannten Sachzwängen und formaljuristischen Vorgaben. Von Abgeordneten, die dem Allgemeinwohl verpflichtet sind, dürfte man eigentlich etwas mehr erwarten.

Dass etliche Gemeinderäte nach dem massiven Druck durch Behörden und Politik jetzt ganz offensichtlich klein beigeben und sich auf die Suche nach einem Alternativstandort machen, ist ihnen kaum zu verübeln. Es ist allerdings zu befürchten, dass jetzt neben dem finanziellen Schaden auch noch ein nicht wiedergutzumachender Schaden für das Margetshöchheimer Ortsbild entstehen könnte. Wegen der Vorgaben der Behörden, die eine Steghöhe von 6 Metern bis weit in den Uferbereich und eine überdimensionale Rampe vorsehen, würde jede Stegvariante im Bereich der Mainstraße das Ortsbild für alle Zeiten verschandeln.



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Sehr merkwürdig!

Beim Termin mit den Bundestagsabgeordneten am 29.4. im Rathaus, bei dem es um den Stegabriss ging, behaupteten die Vertreter der SPD-Gemeinderatsfraktion, sie hätten die Vereinbarung prüfen lassen, die beim Bau des Stegs vor 40 Jahren zwischen der Gemeinde und der Wasser- u. Schifffahrtsverwaltung geschlossen worden sei. Dabei habe sich herausgestellt, dass die Gemeinde nicht für die Kosten des Stegneubaus herangezogen werden könne.
Falls das zutrifft, stellt sich die Frage, warum so ein wichtiges Dokument bislang vom Bürgermeister dem Gemeinderat vorenthalten wurde und warum nur die SPD in den Besitz des Dokuments kam.
Falls die Aussagen der SPD-Vertreter aber haltlos sein sollten und die Vereinbarung keine Aussagen zur derzeitigen Problematik macht, fragt sich, warum Bürgermeister Stock bei dem Termin mit den Abgeordneten hierzu geschwiegen hat.



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Steg-Gespräch mit den Abgeordneten

Beim Spatenstich für den A3-Ausbau in Kist hat die Staatssekretärin im Bundesverkehrsministerium, Frau Roth, Bürgermeister Stock aufgefordert, binnen kürzester Zeit einen Standortvorschlag für einen neuen Steg vorzulegen. Ansonsten werde von der Behörde sehr schnell ein Verfahren zum Abbruch und Neubau des Stegs eingeleitet.
Als Folge dieses Gesprächs werden am 29.4. die Abgeordneten Kolbow und Lehrieder mit dem Bürgermeister und den Fraktionsvorsitzenden des Gemeinderates ein Gespräch über das weitere Vorgehen führen.
Die MM hat ein solches Gespräch mit den Abgeordneten bereits vor knapp einem Jahr gefordert.


 


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Aktiv für den Steg: Ihre Unterschrift hilft!

Der Agenda-Arbeitskreis führt zur Zeit eine Unterschriftensammlung für die Erhaltung des Mainstegs durch. Mit den gesammelten Unterschriften will sich der Arbeitskreis an die Politiker der Region wenden, um den unsinnigen Abriss des Stegs zu verhindern. Dies ist ganz im Sinne der MM, die diese perverse und finanziell untragbare Sicherheitsideologie ablehnt. Die MM empfiehlt den Bürgerinnen und Bürgern, den Aufruf zu unterstützen.
Unterschreiben können Sie in Margetshöchheim:
Bürgerbüro im Rathaus, Apotheke, Maxl Bäck
in Veitshöchheim:
Bürgerbüro im Rathaus, Naturel, Eis-Stephan

Übrigens: Jeder kann unterschreiben, nicht nur Margetshöchheimer und Veitshöchheimer!



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Steg-Plan aus der Schublade?

Der Agenda-Arbeitskreis erhielt aus dem Rathaus einen mysteriösen Plan, in dem bereits der neue Steg eingezeichnet ist. Unklar ist, von wem der Plan nun tatsächlich stammt, zumal der eingezeichnete Standort mehr als unwahrscheinlich ist.



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Agenda 21 will Mainsteg erhalten

Der einzige noch aktive Agenda-Arbeitskreis, der auch für Verkehrsfragen zuständig ist, will jetzt die Initiative für die Erhaltung des Mainstegs ergreifen. In Kürze soll eine Unterschriftensammlung für die Erhaltung des Ludwig-Volk-Stegs anlaufen. Mit den Unterschriftslisten will man sich an die Politiker der Region wenden, um deren Unterstützung bei den Bemühungen zur Erhaltung des Mainstegs zu erhalten.

Auf Anregung der MM sollte eigentlich ein Ortstermin mit den Bundestagsabgeordneten Lehrieder und Kolbow und Vertretern der Gemeinde am Steg stattfinden. Bürgermeister Stock begnügte sich allerdings mit dem brieflichen Kontakt mit den Abgeordneten.

Beim Agenda-Arbeitskreis hat man den Eindruck, dass sich Bürgermeister und Gemeinderat mit dem Stegabriss bereits abgefunden haben und nur noch an eine möglichst kostengünstige Lösung denken.



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Wie hoch haften Schiffe?

In der Diskussion über die Standfestigkeit des Mainstegs hat immer wieder die Frage der Haftung der Schiffseigner für den Fall eines Unfalls eine Rolle gespielt. Das Wasserstraßen-Neubauamt hat jetzt der Gemeinde die Haftungssumme für ein Typschiff mitgeteilt, wobei die Haftungssumme je nach Typ und Zuladung variiert. Bei einem Schiffstyp mit einer Länge von 65 m, einer Breite von 9,5 m, mit einem Tiefgang von 2,5 m, 1500 t Ladung und 600 kW Motorleistung beträgt die Haftungsgrenze für Personenschäden 835.200 €, für Sachschäden 417.600 € und für die Wrackbeseitigung 417.600 €. Bei größeren Schiffen (Ladung und Motorleistung), die durch den Mainausbau auf dem Fluss verkehren können, erhöht sich die Haftungssumme entsprechend.


 


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Kommen die Politiker jetzt doch?

Möglicherweise kommen die Bundestagsabgeordneten Kolbow und Lehrieder jetzt doch noch zu einem Ortstermin an den vom Abriss bedrohten Steg. Termin könnte Ende Januar sein.
Heute (22.11.) war das bayerische Fernsehen am Steg.



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40 Jahre Mainsteg - wie lange noch?

Wir zeigen Ihnen Schnappschüsse aus der 40jährigen Geschichte des Mainstegs


 

mit der Gasleitung über den Main



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das Maintal ohne Steg 



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An der Schiffsanlegestelle 



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die Pfeiler stehen schon 



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an der Fähre 



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auf der Fähre 



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jetzt geht´s los 



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jetzt muss er nur noch hoch 



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fast fertig 



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jetzt wird´s feierlich 



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aus dem "Noell-Archiv" 



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seit 40 Jahren vertraut 



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Blick vom Steg


Aquarell, Christina Etthöfer 



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